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Samstag, 29. Dezember 2018

RECHTSBRECHER IN ROT - RECHTSSTAAT AM ABGRUND


© dpa Der Zweite Senat des Gerichts in Karlsruhe mit Peter Müller, dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber und Sibylle Kessal-Wulf (von links).

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Gastbeitrag von Martin Eifert (53), Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt- Universität in Berlin.

Die AfD versucht, den Ruf des Bundesverfassungsgerichts zu untergraben. Eine Gesetzesinitiative der Partei gibt vor, Transparenz zu schaffen, will aber nur Misstrauen auslösen.
Die AfD hat einen bemerkenswerten Gesetzgebungsvorschlag eingebracht: Das Bundesverfassungsgericht soll verpflichtet werden, jede Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu begründen. Bislang steht es im Ermessen des Gerichts, ob es die Nichtannahme begründet. Auf den ersten Blick scheint der Vorschlag die Rechte der Bürger und damit den Rechtsstaat zu stärken, deshalb erhält er gegenwärtig Beachtung und Zustimmung über die AfD hinaus. Auf den zweiten Blick aber offenbart sich der Vorschlag als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat.
Der AfD geht es vor allem darum, dem Bundesverfassungsgericht Gründe abzufordern. Dies hat zweierlei Wirkungen. Das chronisch überlastete Gericht würde somit noch weiter belastet und in seiner Arbeitsfähigkeit geschwächt. Und symbolisch belegt es der flächendeckende Begründungszwang mit Misstrauen. Damit wird jenes institutionelle Vertrauen, das für die Wirkkraft des Gerichts unerlässlich ist, in Zweifel gezogen. Eine scheinbar rechtsstaatliche Forderung, die auf eine Schwächung des demokratischen Rechtsstaats hinausläuft: Das Vorgehen der AfD entspricht genau dem Muster populistisch-antiliberaler Strategien.

Das Bundesverfassunggericht hat hohes Ansehen, aber auch hohen Arbeitsaufwand

Die Individualverfassungsbeschwerde gehört zu den zentralen Elementen des verfassungsrechtlichen Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Sie wurde erst 1969 im Grundgesetz verankert, war aber von Anfang an gesetzlich garantiert und sorgte dafür, dass die einfache Rechtsordnung mit den Verfassungswerten durchdrungen wurde. Zudem verankerte sie bei den Bürgern das Bewusstsein, eigene Rechte aus dem Grundgesetz durchsetzen zu können.

Auch deshalb konnte sich der Verfassungspatriotismus, also die Integration der Gesellschaft über die gemeinsamen Werte ihrer Verfassung, nicht nur als theoretisches Konzept, sondern auch als politischer Begriff und Lebenswirklichkeit etablieren. Dem Bundesverfassungsgericht hat das zwar hohes Ansehen als "Bürgergericht" gebracht, aber auch eine chronische Überlastung.

Nur drei Prozent der Verfassungbeschwerden haben Erfolg

Ursprünglich musste das Gericht bei Nichtannahme zwar keine Begründung liefern, sondern nur einen Hinweis auf den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt. Nachdem von 1972 an die Verfassungsbeschwerden von damals 1529 Eingängen auf 3904 im Jahr 1991 gestiegen waren, reagierte der Gesetzgeber: Die Hinweispflicht wurde aufgegeben mit dem erklärten Ziel, das Verfassungsgericht solle sich auf Entscheidungen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung konzentrieren können. Von den Verfassungsbeschwerden haben kontinuierlich weniger als drei Prozent Erfolg.
Neben der Masse wenig relevanter Fälle werden durch Verfassungsbeschwerden immer wieder zentrale und weitreichende verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen - von der Volkszählung bis hin zu den Gesetzen in der Finanzkrise. Hierfür und für andere Verfahren wie die Kontrolle von Gesetzen soll dem Gericht genügend Kapazität bleiben.
Bei Eingangszahlen zwischen 5600 und 6600 Verfahren in den Jahren zwischen 2008 bis 2017 hat die Belastung aber noch einmal um die Hälfte zugenommen. Es liegt auf der Hand, dass es keine Stärkung des Rechtsstaats wäre, unter diesen Umständen eine Begründungspflicht für die Nichtannahme einzuführen.

Die AfD will das Verfassungsgericht schwächen

Wenn Begründungen keine Leerformeln sein sollen, kommt ihnen eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zu. Sie müssten entsprechend detailliert abgestimmt werden. Der Vorschlag der AfD schwächte also die Arbeitsfähigkeit des Gerichts, verzögerte die Verfahren und minderte die Durchsetzung und damit letztlich die Bedeutung der Verfassung als grundlegender Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Das Ziel der AfD ist klar: eine Schwächung des Bundesverfassungsgerichts als Institution im Gewande technischer, scheinbar rechtsstaatsfreundlicher Regelungen. Der Versuch, unabhängige Verfassungsgerichte durch dysfunktionale Vorgaben zu schwächen, ist allzu vertraut. In Polen wurden die von Dezember 2015 an verabschiedeten gesetzlichen Anforderungen an die Besetzung des Gerichts sowie die grundsätzlich einzuhaltende Reihenfolge der Bearbeitung von Verfahren politisch als Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit ausgegeben. Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) benannte sie in ihrem Bericht zur Justizreform in Polen aber nüchtern als eine der Regelungen, die die Arbeit des Gerichts erheblich verzögern, behindern und ineffektiv machen.
Der Ansatz fügt sich in ein größeres Muster. Die Harvard-Professoren Steven Levitsky und Daniel Ziblatt haben jüngst in How Democracies Die ihre Forschungen über das Ende von Demokratien zusammengefasst und festgestellt, dass in jüngerer Zeit die Demokratien vor allem als Folge innerer Aushöhlung zusammengebrochen sind. Ursächlich waren legale, oftmals gar als Stärkung ausgegebene Maßnahmen, die Institutionen und Werte untergruben.

Das Bundesverfassungsgericht hat kein Misstrauensproblem

Zwei Institutionen stehen im Fokus des antiliberalen Populismus: die Presse und die Verfassungsgerichte. Beide stehen in maximalem Gegensatz zu den homogen-kollektiven Identitäten, die von diesen Strömungen beschworen werden. Unabhängige Medien dienen der politischen und kulturellen Vielfalt, Verfassungsgerichte schützen die individuelle Freiheit gegenüber ungerechtfertigten Forderungen einer Mehrheit. Die AfD hat die Rede von der "Lügenpresse" übernommen und beteiligt sich offen an der Diskreditierung von unabhängigen Medien.
Der Angriff auf das Bundesverfassungsgericht geht subtiler vor. Er zielt aber auch über die Arbeitsweise hinaus auf Diskreditierung. Die AfD spricht davon, sie wolle Misstrauen bei unterlegenen Parteien und der Öffentlichkeit vermeiden. Es geht aber vor allem darum, ein solches Misstrauen zu schüren. Dies macht die Unterstellung deutlich, dass sich "die Richter durch Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden unbequemer, wenn auch berechtigter Beschlüsse entledigen" könnten. Die gleiche Stoßrichtung hat auch der von der AfD eingebrachte "Entwurf eines Gesetzes zur Entpolitisierung der Justiz und der Sicherheitsbehörden".

Das Bundesverfassungsgericht hat kein Misstrauensproblem. Es genießt seit Jahrzehnten das höchste Vertrauen aller politischen und juristischen Institutionen. Davon haben auch extreme rechte Kräfte profitiert, etwa bei der Sicherung der Versammlungsfreiheit. Voraussetzung für diesen Ruf ist die Balance zwischen Zugänglichkeit und Arbeitsfähigkeit. (SZ)

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Angriff des Bundesverfassungsgerichts auf den Rechtsstaat

Wir bleiben Herrn Prof. Dr. Martin Eifert, dem Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität, eine Antwort auf seinen Gastbeitrag in der SZ nicht schuldig.

Der gute Ruf des Bundesverfassungsgerichts braucht nicht in Zweifel gezogen oder untergraben zu werden – er existiert gar nicht und das höchste Gericht hat tatsächlich ein immenses systemisches Legitimations- und Misstrauensproblem. 

Wer sind diese Richter? Es sind politische Beamten, ein paar faule Volksschädlinge oder gelinde gesagt arbeitsscheue Taugenichtse in roten Roben, die durch ihre Pflichtvergessenheit, Sabotage und Aushebelung des geltenden Rechts, durch ihr perverses Pflicht- und Amtsverständnis und somit durch ihren Angriff auf die Grundprinzipien der Moral und fundamentale Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates längst aufgefallen sind. Entgegen der Behauptung des Gastautors ist das Gericht nicht real sondern nur nominal mit enormer Arbeitsbelastung und hohem Arbeitsaufwand konfrontiert. Tatsächlich gestalten sich diese Beamtensäcke und Faulpelze ihren Arbeitstag so angenehm wie möglich und lassen auf gar keinen Fall etwas, was nach Arbeit stinkt an sich heran. Der Mythos vom Vertrauen des Bürgers in das hohe „Bürgergericht“ war vielleicht einst Wirklichkeit, hat sich aber im Laufe der Entdemokratisierung des Staates und Entrechtung des Bürgers verflüchtigt und bleibt nun eine schöne Illusion, an die niemand mehr glaubt außer ein paar verwirrter Professoren für öffentliches Recht, die bedauerlicherweise unsere Universitäten bevölkern. 

Was der Autor über die staatlichen Garantien schreibt, die dem Bürger vorgaukeln sich für seine Rechte, die Rechte des Bürgers einzusetzen, beweist, dass er – wie dies bei den meisten Juristen der Fall – den Bezug zur Realität verloren hat. Wer daran glaubt, ist entweder ein Schöngeist, der in einer fiktionalen Welt schwelgt und sich an jener Phantasiewelt berauscht oder ein Pseudowissenschaftler, sprich ein quasiwissenschaftlicher Quacksalber.

„Individualverfassungsbeschwerde gehört zu den zentralen Elementen des verfassungsrechtlichen Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Sie wurde erst 1969 im Grundgesetz verankert, war aber von Anfang an gesetzlich garantiert und sorgte dafür, dass die einfache Rechtsordnung mit den Verfassungswerten durchdrungen wurde. Zudem verankerte sie bei den Bürgern das Bewusstsein, eigene Rechte aus dem Grundgesetz durchsetzen zu können.

Auch deshalb konnte sich der Verfassungspatriotismus, also die Integration der Gesellschaft über die gemeinsamen Werte ihrer Verfassung, nicht nur als theoretisches Konzept, sondern auch als politischer Begriff und Lebenswirklichkeit etablieren. Dem Bundesverfassungsgericht hat das hohes Ansehen als "Bürgergericht" gebracht (…)“ - allesamt leere fassadenartige Rhetorik ohne materielle Wirkung und sachlichen Bezug.

Das Rechtsmittel der Individualverfassungsbeschwerde bleibt derzeit für den Bürger eine Leerformel des Unrechtsstaates, zu dem die BRD entartet ist. Das Gericht schaltet und waltet nach eigenem Gutdünken, zu nichts verpflichtet, ohne Begründungszwang bei der Nichteinnahme einer Beschwerde zur Entscheidung und verhält sich wie eine faule Sau, die die Verfassung grob verletzenden Fehlurteile der Justiz toleriert und akzeptiert, die auf dem geltenden Recht mit Hufen trampelt „und damit letztlich die Bedeutung der Verfassung als grundlegender Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens“ nicht nur mindert, sondern außer Kraft setzt. Das Gericht ist somit dysfunktional geworden und sollte in der Form, die das Grundgesetz sabotiert, nicht weiter vom Steuerzahler finanziert sondern entweder reformiert oder aufgelöst werden.

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass der Autor des o.g. Gastbeitrags (vermutlich ein Jude oder ein Protegé  der Juden) die Justizreform in Polen kritisiert, dass er sich zum Sprachrohr der Juden degradiert und in einer solchen linken von Juden infiltrierten Postille wie die SZ, Juden aus Harvard (Levitsky und Ziblatt) als angebliche juristische Autoritäten zitiert, die in einem verjudeten Lügenblatt  ihre pseudowissenschaftlichen Lügen unter dem Titel How Democracies Die verbreiten, „das Ende von Demokratien“ beschwören und behaupten, „dass in jüngerer Zeit die Demokratien vor allem als Folge innerer Aushöhlung zusammengebrochen sind“. Zur Klarstellung: Die Juden, die sich selbst niemals als Täter sehen und immer die Wahrheit verdrehen, haben den demokratischen Rechtsstaat unterwandert, zu ihren Zwecken umfunktioniert und zerstört. Durch die subversive Maulwurfarbeit ihrer V Kolonne haben sie die Gesellschaft gespalten und kollabieren lassen und damit den inneren gesellschaftlichen Frieden aufgekündigt. Alles, was wir im Westen als Zusammenbruch des Rechtsstaates und Zerfall seiner demokratischen Ordnung und Substanz beobachten, ist auf dem Judenmist gewachsen. Nun ist das Volk endlich aufgewacht, hat dieses abgekartete faule Spiel durchschaut und sich dagegen zur Wehr gesetzt und aufgebäumt, was bei den jüdischen Giftschlangen freilich wenig Gefallen findet, weshalb sie darauf mit ihrer verlogenen und chuzpenartigen Judenpropaganda reagieren.

Zwei Institutionen stehen also hier im Fokus der Kritik: die Lügenpresse und die das Recht brechende Justiz. Beides steht in maximalem Gegensatz zu den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates. Die AfD hat nicht, wie der Autor meint, das Narrativ von der  <"Lügenpresse" übernommen und beteiligt sich nicht offen an der Diskreditierung von unabhängigen Medien’> sondern wiederholt nur die gefestigte tiefe Überzeugung und verbreitete Meinung der Bürger in Deutschland und woanders zur aktuellen Rolle der Medien und der Justiz in Staat und Gesellschaft als Totengräber der Demokratie.

Die AfD hat demnach die richtigen Gesetzgebungsvorschläge eingebracht:

1) Das Bundesverfassungsgericht soll verpflichtet werden, jede Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu begründen und

2) Die Justiz und die Sicherheitsbehörden sollen entpolitisiert werden.

Hierzu gerade in Sachen der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden im Weihnachtssuff und in Dauerurlaub erinnern wir beispielsweise an den versifften Beamtensumpf namens Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn, wo mit vereinter Kraft von 300 Nieten, Flaschen und Versagern rund um die Uhr die ruhige Amtskugel geschoben und gelegentlich eine Glanzbroschüre im Idiotenjargon hergestellt wird – eine Missgeburt des Innenministeriums, geleitet von einem inkompetenten Bürokraten und Taugenichtsen (Ex-Richter) namens Christoph Unger, der 2004 von damaligem Innenminister Otto Schily ins Amt gehoben und mit dem lukrativen Posten des BBK-Präsidenten beschert wurde  nicht aufgrund seiner Kompetenz sondern wegen seines Parteibuches. Die Folge: ein Leichenberg von über 550 Bundesbürgern bei dem menschengemachten Tsunami-Massaker Weihnachten 2004 in Thailand – ein Ergebnis der fehlender Warnung vor dem drohenden Tsunami auch von Seiten unseres lausigen, nicht dienstbereiten und dysfunktionalen Katastrophenschutzes und unserer anderen Sicherheitsbehörden, die nur so heißen aber im grenzüberschreitenden Notfall globalen Ausmaßes  für die Sicherheit und Rettung des Bürgers NICHT tun.

Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.

PS. Der Autor dieses Kommentars greift dabei auf eigene leidvolle Erfahrung mit der ersten und zweiten Kammer dieser Karlsruher Rechtsbrecher in Rot und mit den korrupten Luschen des Bundessozialgerichts in Kassel zurück: Az: 1 BvR 2052/16, 1 BvR 2327/16, 1 BvR 2328/16, 2 BvR 1643/18. Seine vier Verfassungsbeschwerden wurden unter demselben skandalösen Vorwand ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Rechtsstaat am Abgrund!


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