© dpa Der Zweite Senat des
Gerichts in Karlsruhe mit Peter Müller, dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle,
Peter M. Huber und Sibylle Kessal-Wulf (von links).
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Gastbeitrag von Martin Eifert
(53), Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt- Universität in Berlin.
Die AfD versucht, den Ruf des
Bundesverfassungsgerichts zu untergraben. Eine Gesetzesinitiative der Partei
gibt vor, Transparenz zu schaffen, will aber nur Misstrauen auslösen.
Die AfD hat einen bemerkenswerten
Gesetzgebungsvorschlag eingebracht: Das Bundesverfassungsgericht soll
verpflichtet werden, jede Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu
begründen. Bislang steht es im Ermessen des Gerichts, ob es die Nichtannahme
begründet. Auf den ersten Blick scheint der Vorschlag die Rechte der Bürger und
damit den Rechtsstaat zu stärken, deshalb erhält er gegenwärtig Beachtung und
Zustimmung über die AfD hinaus. Auf den zweiten Blick aber offenbart sich der
Vorschlag als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat.
Der AfD geht es vor allem darum,
dem Bundesverfassungsgericht Gründe abzufordern. Dies hat zweierlei Wirkungen.
Das chronisch überlastete Gericht würde somit noch weiter belastet und in
seiner Arbeitsfähigkeit geschwächt. Und symbolisch belegt es der
flächendeckende Begründungszwang mit Misstrauen. Damit wird jenes
institutionelle Vertrauen, das für die Wirkkraft des Gerichts unerlässlich ist,
in Zweifel gezogen. Eine scheinbar rechtsstaatliche Forderung, die auf eine
Schwächung des demokratischen Rechtsstaats hinausläuft: Das Vorgehen der AfD
entspricht genau dem Muster populistisch-antiliberaler Strategien.
Das Bundesverfassunggericht hat hohes Ansehen, aber auch hohen
Arbeitsaufwand
Die Individualverfassungsbeschwerde
gehört zu den zentralen Elementen des verfassungsrechtlichen
Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Sie wurde erst 1969 im Grundgesetz
verankert, war aber von Anfang an gesetzlich garantiert und sorgte dafür, dass
die einfache Rechtsordnung mit den Verfassungswerten durchdrungen wurde. Zudem
verankerte sie bei den Bürgern das Bewusstsein, eigene Rechte aus dem
Grundgesetz durchsetzen zu können.
Auch deshalb konnte sich der
Verfassungspatriotismus, also die Integration der Gesellschaft über die
gemeinsamen Werte ihrer Verfassung, nicht nur als theoretisches Konzept,
sondern auch als politischer Begriff und Lebenswirklichkeit etablieren. Dem
Bundesverfassungsgericht hat das zwar hohes Ansehen als
"Bürgergericht" gebracht, aber auch eine chronische Überlastung.
Nur drei Prozent der Verfassungbeschwerden haben Erfolg
Ursprünglich musste das Gericht
bei Nichtannahme zwar keine Begründung liefern, sondern nur einen Hinweis auf
den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt. Nachdem von 1972 an die
Verfassungsbeschwerden von damals 1529 Eingängen auf 3904 im Jahr 1991
gestiegen waren, reagierte der Gesetzgeber: Die Hinweispflicht wurde aufgegeben
mit dem erklärten Ziel, das Verfassungsgericht solle sich auf Entscheidungen
von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung konzentrieren können. Von
den Verfassungsbeschwerden haben kontinuierlich weniger als drei Prozent
Erfolg.
Neben der Masse wenig relevanter
Fälle werden durch Verfassungsbeschwerden immer wieder zentrale und
weitreichende verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen - von der Volkszählung
bis hin zu den Gesetzen in der Finanzkrise. Hierfür und für andere Verfahren
wie die Kontrolle von Gesetzen soll dem Gericht genügend Kapazität bleiben.
Bei Eingangszahlen zwischen 5600
und 6600 Verfahren in den Jahren zwischen 2008 bis 2017 hat die Belastung aber
noch einmal um die Hälfte zugenommen. Es liegt auf der Hand, dass es keine
Stärkung des Rechtsstaats wäre, unter diesen Umständen eine Begründungspflicht
für die Nichtannahme einzuführen.
Die AfD will das Verfassungsgericht schwächen
Wenn Begründungen keine
Leerformeln sein sollen, kommt ihnen eine über den Einzelfall hinausreichende
Bedeutung zu. Sie müssten entsprechend detailliert abgestimmt werden. Der
Vorschlag der AfD schwächte also die Arbeitsfähigkeit des Gerichts, verzögerte
die Verfahren und minderte die Durchsetzung und damit letztlich die Bedeutung
der Verfassung als grundlegender Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Das Ziel der AfD ist klar: eine
Schwächung des Bundesverfassungsgerichts als Institution im Gewande
technischer, scheinbar rechtsstaatsfreundlicher Regelungen. Der Versuch,
unabhängige Verfassungsgerichte durch dysfunktionale Vorgaben zu schwächen, ist
allzu vertraut. In Polen wurden die von Dezember 2015 an verabschiedeten
gesetzlichen Anforderungen an die Besetzung des Gerichts sowie die
grundsätzlich einzuhaltende Reihenfolge der Bearbeitung von Verfahren politisch
als Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit ausgegeben. Die Europäische
Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) benannte sie in
ihrem Bericht zur Justizreform in Polen aber nüchtern als eine der Regelungen,
die die Arbeit des Gerichts erheblich verzögern, behindern und ineffektiv
machen.
Der Ansatz fügt sich in ein
größeres Muster. Die Harvard-Professoren Steven Levitsky und Daniel Ziblatt
haben jüngst in How Democracies Die ihre Forschungen über das Ende von
Demokratien zusammengefasst und festgestellt, dass in jüngerer Zeit die
Demokratien vor allem als Folge innerer Aushöhlung zusammengebrochen sind.
Ursächlich waren legale, oftmals gar als Stärkung ausgegebene Maßnahmen, die
Institutionen und Werte untergruben.
Das Bundesverfassungsgericht hat kein Misstrauensproblem
Zwei Institutionen stehen im
Fokus des antiliberalen Populismus: die Presse und die Verfassungsgerichte.
Beide stehen in maximalem Gegensatz zu den homogen-kollektiven Identitäten, die
von diesen Strömungen beschworen werden. Unabhängige Medien dienen der
politischen und kulturellen Vielfalt, Verfassungsgerichte schützen die
individuelle Freiheit gegenüber ungerechtfertigten Forderungen einer Mehrheit.
Die AfD hat die Rede von der "Lügenpresse" übernommen und beteiligt
sich offen an der Diskreditierung von unabhängigen Medien.
Der Angriff auf das Bundesverfassungsgericht
geht subtiler vor. Er zielt aber auch über die Arbeitsweise hinaus auf
Diskreditierung. Die AfD spricht davon, sie wolle Misstrauen bei unterlegenen
Parteien und der Öffentlichkeit vermeiden. Es geht aber vor allem darum, ein
solches Misstrauen zu schüren. Dies macht die Unterstellung deutlich, dass sich
"die Richter durch Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden unbequemer,
wenn auch berechtigter Beschlüsse entledigen" könnten. Die gleiche
Stoßrichtung hat auch der von der AfD eingebrachte "Entwurf eines Gesetzes
zur Entpolitisierung der Justiz und der Sicherheitsbehörden".
Das Bundesverfassungsgericht hat kein Misstrauensproblem. Es
genießt seit Jahrzehnten das höchste Vertrauen aller politischen und
juristischen Institutionen. Davon haben auch extreme rechte Kräfte profitiert,
etwa bei der Sicherung der Versammlungsfreiheit. Voraussetzung für diesen Ruf
ist die Balance zwischen Zugänglichkeit und Arbeitsfähigkeit. (SZ)
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Angriff des Bundesverfassungsgerichts auf den Rechtsstaat
Wir bleiben Herrn Prof. Dr. Martin Eifert, dem Dekan der Juristischen Fakultät der
Humboldt Universität, eine Antwort auf seinen Gastbeitrag in der SZ nicht schuldig.
Der gute Ruf des Bundesverfassungsgerichts braucht nicht in Zweifel gezogen oder untergraben zu werden – er existiert gar nicht und das höchste Gericht hat tatsächlich ein immenses systemisches Legitimations- und Misstrauensproblem.
Wer sind diese Richter? Es sind politische Beamten, ein paar faule Volksschädlinge oder gelinde gesagt arbeitsscheue Taugenichtse in roten Roben, die durch ihre Pflichtvergessenheit, Sabotage und Aushebelung des geltenden Rechts, durch ihr perverses Pflicht- und Amtsverständnis und somit durch ihren Angriff auf die Grundprinzipien der Moral und fundamentale Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates längst aufgefallen sind. Entgegen der Behauptung des Gastautors ist das Gericht nicht real sondern nur nominal mit enormer Arbeitsbelastung und hohem Arbeitsaufwand konfrontiert. Tatsächlich gestalten sich diese Beamtensäcke und Faulpelze ihren Arbeitstag so angenehm wie möglich und lassen auf gar keinen Fall etwas, was nach Arbeit stinkt an sich heran. Der Mythos vom Vertrauen des Bürgers in das hohe „Bürgergericht“ war vielleicht einst Wirklichkeit, hat sich aber im Laufe der Entdemokratisierung des Staates und Entrechtung des Bürgers verflüchtigt und bleibt nun eine schöne Illusion, an die niemand mehr glaubt außer ein paar verwirrter Professoren für öffentliches Recht, die bedauerlicherweise unsere Universitäten bevölkern.
Der gute Ruf des Bundesverfassungsgerichts braucht nicht in Zweifel gezogen oder untergraben zu werden – er existiert gar nicht und das höchste Gericht hat tatsächlich ein immenses systemisches Legitimations- und Misstrauensproblem.
Wer sind diese Richter? Es sind politische Beamten, ein paar faule Volksschädlinge oder gelinde gesagt arbeitsscheue Taugenichtse in roten Roben, die durch ihre Pflichtvergessenheit, Sabotage und Aushebelung des geltenden Rechts, durch ihr perverses Pflicht- und Amtsverständnis und somit durch ihren Angriff auf die Grundprinzipien der Moral und fundamentale Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates längst aufgefallen sind. Entgegen der Behauptung des Gastautors ist das Gericht nicht real sondern nur nominal mit enormer Arbeitsbelastung und hohem Arbeitsaufwand konfrontiert. Tatsächlich gestalten sich diese Beamtensäcke und Faulpelze ihren Arbeitstag so angenehm wie möglich und lassen auf gar keinen Fall etwas, was nach Arbeit stinkt an sich heran. Der Mythos vom Vertrauen des Bürgers in das hohe „Bürgergericht“ war vielleicht einst Wirklichkeit, hat sich aber im Laufe der Entdemokratisierung des Staates und Entrechtung des Bürgers verflüchtigt und bleibt nun eine schöne Illusion, an die niemand mehr glaubt außer ein paar verwirrter Professoren für öffentliches Recht, die bedauerlicherweise unsere Universitäten bevölkern.
Was der Autor über die staatlichen Garantien schreibt, die dem Bürger vorgaukeln sich
für seine Rechte, die Rechte des Bürgers einzusetzen, beweist, dass er – wie dies bei den
meisten Juristen der Fall – den Bezug zur Realität verloren hat. Wer daran
glaubt, ist entweder ein Schöngeist, der in einer fiktionalen Welt schwelgt und sich an jener Phantasiewelt berauscht oder ein Pseudowissenschaftler, sprich ein quasiwissenschaftlicher Quacksalber.
„Individualverfassungsbeschwerde
gehört zu den zentralen Elementen des verfassungsrechtlichen
Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Sie wurde erst 1969 im Grundgesetz
verankert, war aber von Anfang an gesetzlich garantiert und sorgte dafür, dass
die einfache Rechtsordnung mit den Verfassungswerten durchdrungen wurde. Zudem
verankerte sie bei den Bürgern das Bewusstsein, eigene Rechte aus dem
Grundgesetz durchsetzen zu können.
Auch deshalb konnte
sich der Verfassungspatriotismus, also die Integration der Gesellschaft über
die gemeinsamen Werte ihrer Verfassung, nicht nur als theoretisches Konzept,
sondern auch als politischer Begriff und Lebenswirklichkeit etablieren. Dem
Bundesverfassungsgericht hat das hohes Ansehen als "Bürgergericht"
gebracht (…)“ - allesamt leere fassadenartige Rhetorik ohne materielle Wirkung und sachlichen Bezug.
Das Rechtsmittel der Individualverfassungsbeschwerde bleibt
derzeit für den Bürger eine Leerformel des Unrechtsstaates, zu dem die BRD
entartet ist. Das
Gericht schaltet und waltet nach eigenem Gutdünken, zu nichts verpflichtet, ohne
Begründungszwang bei der Nichteinnahme einer Beschwerde zur Entscheidung und
verhält sich wie eine faule Sau, die die Verfassung grob verletzenden
Fehlurteile der Justiz toleriert und akzeptiert, die auf dem geltenden Recht
mit Hufen trampelt „und damit letztlich
die Bedeutung der Verfassung als grundlegender Ordnung des gesellschaftlichen
Zusammenlebens“ nicht nur mindert, sondern außer Kraft setzt. Das Gericht
ist somit dysfunktional geworden und sollte in der Form, die das Grundgesetz
sabotiert, nicht weiter vom Steuerzahler finanziert sondern entweder reformiert oder aufgelöst werden.
Es ist nicht weiter verwunderlich, dass der Autor des o.g. Gastbeitrags (vermutlich
ein Jude oder ein Protegé der Juden) die
Justizreform in Polen kritisiert, dass er sich zum Sprachrohr der Juden
degradiert und in einer solchen linken von Juden infiltrierten Postille wie die
SZ, Juden aus Harvard (Levitsky und Ziblatt) als angebliche juristische Autoritäten
zitiert, die in einem verjudeten Lügenblatt ihre pseudowissenschaftlichen
Lügen unter dem Titel How Democracies Die
verbreiten, „das Ende von Demokratien“ beschwören und behaupten, „dass in jüngerer Zeit die
Demokratien vor allem als Folge innerer Aushöhlung zusammengebrochen sind“. Zur Klarstellung: Die
Juden, die sich selbst niemals als Täter sehen und immer die Wahrheit verdrehen, haben den demokratischen Rechtsstaat unterwandert, zu ihren
Zwecken umfunktioniert und zerstört. Durch die subversive Maulwurfarbeit ihrer V Kolonne
haben sie die Gesellschaft gespalten und kollabieren lassen und damit den
inneren gesellschaftlichen Frieden aufgekündigt. Alles, was wir im Westen als
Zusammenbruch des Rechtsstaates und Zerfall seiner demokratischen Ordnung und Substanz beobachten, ist auf dem Judenmist gewachsen. Nun ist das Volk endlich aufgewacht, hat dieses abgekartete faule Spiel durchschaut und sich dagegen zur Wehr gesetzt und aufgebäumt, was bei den jüdischen Giftschlangen freilich wenig Gefallen findet, weshalb sie darauf mit ihrer verlogenen und chuzpenartigen Judenpropaganda reagieren.
Zwei Institutionen stehen also hier im Fokus der Kritik: die
Lügenpresse und die das Recht brechende Justiz. Beides steht in maximalem
Gegensatz zu den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates. Die AfD hat
nicht, wie der Autor meint, das Narrativ von der <"Lügenpresse" übernommen und
beteiligt sich nicht offen an der Diskreditierung von unabhängigen Medien’>
sondern wiederholt nur die gefestigte tiefe Überzeugung und verbreitete Meinung der Bürger in Deutschland und woanders zur aktuellen Rolle der Medien und der Justiz in Staat und Gesellschaft als Totengräber der Demokratie.
Die AfD hat demnach die richtigen Gesetzgebungsvorschläge eingebracht:
1) Das
Bundesverfassungsgericht soll verpflichtet werden, jede Nichtannahme einer
Verfassungsbeschwerde zu begründen und
2) Die
Justiz und die Sicherheitsbehörden sollen entpolitisiert werden.
Hierzu gerade in Sachen der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden im Weihnachtssuff und in Dauerurlaub erinnern wir beispielsweise an den versifften Beamtensumpf namens Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn, wo mit vereinter Kraft von 300 Nieten, Flaschen und Versagern rund um die Uhr die ruhige Amtskugel geschoben und gelegentlich eine Glanzbroschüre im Idiotenjargon hergestellt wird – eine Missgeburt des Innenministeriums,
geleitet von einem inkompetenten Bürokraten und Taugenichtsen (Ex-Richter) namens Christoph Unger, der 2004 von damaligem Innenminister Otto Schily ins Amt gehoben und mit dem lukrativen Posten des BBK-Präsidenten beschert wurde – nicht aufgrund seiner Kompetenz sondern
wegen seines Parteibuches. Die Folge: ein Leichenberg von über 550
Bundesbürgern bei dem menschengemachten Tsunami-Massaker Weihnachten 2004 in
Thailand – ein Ergebnis der fehlender Warnung vor dem drohenden Tsunami auch von Seiten unseres lausigen, nicht
dienstbereiten und dysfunktionalen Katastrophenschutzes und unserer anderen Sicherheitsbehörden, die nur so heißen aber im grenzüberschreitenden Notfall globalen Ausmaßes für die Sicherheit und Rettung des Bürgers NICHT tun.
Jerzy
Chojnowski
Chairman-GTVRG
e.V.
PS. Der Autor dieses Kommentars greift dabei auf eigene leidvolle Erfahrung mit der ersten und zweiten Kammer dieser Karlsruher Rechtsbrecher in Rot und mit den korrupten Luschen des Bundessozialgerichts in Kassel zurück: Az: 1 BvR 2052/16, 1 BvR 2327/16, 1 BvR 2328/16, 2 BvR 1643/18. Seine vier Verfassungsbeschwerden wurden unter demselben skandalösen
Vorwand ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Rechtsstaat am Abgrund!
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