Powered By Blogger

Sonntag, 29. August 2021

DER DEUTSCHE TSUNAMI: SEUCHENGEFAHR

 

Seuchengefahr im Flutgebiet

 dpa 28.Aug.2021

 

Befürchtungen von Seuchen im flutgeschädigten Ahrtal mit 133 Todesopfern haben sich nach Aussagen von Expertinnen und Experten nicht bestätigt. 

Meterhoch türmen sich Wohnwagen, Gastanks, Bäume und Schrott an einer Brücke über der Ahr. Zunächst gab es Befürchtungen, es könnte Seuchen geben - doch es gibt Entwarnung.© Boris Roessler/dpa Meterhoch türmen sich Wohnwagen, Gastanks, Bäume und Schrott an einer Brücke über der Ahr. Zunächst gab es Befürchtungen, es könnte Seuchen geben - doch es gibt Entwarnung.

 


Leichen von Menschen und Tieren, Fäkalien, Heizöl, Pflanzenschutzmittel und vieles mehr waren in der Katastrophennacht auf den 15. Juli von dem Hochwasser nach einem extremen Starkregen durch das Flusstal geschwemmt worden. 

Die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Ich habe Seuchen befürchtet. Es hat auch Hinweise zum Beispiel auf Durchfallerkrankungen gegeben, aber zum Glück nicht auf echte Seuchen.» Auch der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Günther Mattheis, betonte: «Mir sind keine Seuchen bekannt.» 

Teichert, die bis 2012 das Gesundheitsamt im flutbetroffenen Kreis Ahrweiler geleitet hatte, ergänzte, gut sei gewesen, dass auch etwa in mobilen Arztpraxen rasch viele Anwohner gegen Tetanus geimpft worden seien. Bei kleineren Verletzungen bei der Entkernung flutgeschädigter Häuser zum Beispiel können Bakterien in die Wunden eindringen und Tetanus, also Wundstarrkrampf, verursachen. 

Teichert, Mattheis und der Leiter des Krisenstabes, Thomas Linnertz, sprachen übereinstimmend von einer allmählichen Rückkehr zu einer regulären Gesundheitsversorgung im Ahrtal. Manche Ärzte mit zerstörten Praxen seien in andere Räume ausgewichen, beispielsweise von öffentlichen Verwaltungen. Auch das Krankenhaus von Bad Neuenahr-Ahrweiler, Apotheken und Rettungswachen seien längst wieder im regulären Betrieb. Corona-Impfungen liefen ebenfalls weiter. 

In Bad Neuenahr-Ahrweiler betreiben Deutsche Bahn und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz noch bis Ende September eine weitere mobile Arztpraxis. Die Ärzte und ihre Teams in dem Bus ersparen vielen Anwohnern längere Wege. Sie versorgen zum Beispiel Wunden, stellen Rezepte aus und impfen gegen Tetanus und Hepatitis. Ein KV-Sprecher sagte: «Der Bus wird sehr gut angenommen.» 

Jahrelang hinziehen dürfte sich indessen der Wiederaufbau zahlreicher teils massiv beschädigter Reha- und anderer Fachkliniken, für die der Kurort Bad Neuenahr-Ahrweiler bekannt ist. Verbandschefin Teichert sagte: «Es gibt hier über 20 Kliniken. Ihre Lage oft direkt an der Ahr ist einigen von ihnen zum Verhängnis geworden.» Manche hätten sich auf ambulante Angebote umgestellt.

Freitag, 27. August 2021

AFGHANISTAN: MISSION ACCOMPLISHED!

 


 „Diese Katastrophe ist unter Bidens Verantwortung geschehen“

 WELT, 27.Aug.2021

 

Die US-Soldaten hätten sich zu viel auf die Taliban verlassen, urteilt die „Washington Post“ in ihrem Kommentar nach den Terroranschlägen am Flughafen Kabul. Für die Londoner „Times“ gerät Biden immer mehr unter Druck, sein Urteilsvermögen werde „schon stark angezweifelt“, weil er gegen den Rat seiner Militärs den überstürzten Rückzug aus Afghanistan angeordnet hatte. Die italienische „La Stampa“ sieht die Welt durch die Anschläge plötzlich zurück am 10. September 2001.

 

„Washington Post“, USA: Eine schädliche Sicherheitslücke

 

„Was moralisch ein Akt des Bösen war – vorhersehbar und sogar vorhergesagt – stellt in operativer Hinsicht eine schädliche Sicherheitslücke dar. Diese muss behoben werden, zumal US-Beamte offen gesagt haben, dass die terroristische Bedrohung lange noch nicht vorbei ist. Die Taliban haben den Angriff verurteilt (...). Und vielleicht ist die Empörung der Taliban aufrichtig, trotz all des unschuldigen Blutes, amerikanisches und afghanisches, das sie im Laufe der Jahre vergossen haben.

 

Dennoch konnten zwei Selbstmordattentäter und zusätzliche bewaffnete Männer zuschlagen, während die Taliban die Verantwortung für die Sicherung der Umgebung des Flughafens hatten, einschließlich der Durchsuchung sich nähernder Menschen und Fahrzeuge. Das Risiko, das die Biden-Regierung – wenn auch notwendigerweise – eingegangen ist, indem sie sich auf die Taliban verließ, hat die von vielen befürchteten Folgen gehabt.“

 

„The Times“, Großbritannien: Bidens Autorität ist angeschlagen

 

„Diese Gräueltat unterstreicht nur das ganze Ausmaß der Niederlage des Westens und das klägliche und vermeidbare Debakel des Abzugs. Eine Operation, die vor 20 Jahren als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September auf Amerika begonnen wurde, endete mit der Tötung weiterer Amerikaner durch Terroristen in Afghanistan. (...)

 

Die unmittelbare Folge des Anschlags wird sein, dass Joe Biden noch stärker unter politischen Druck gerät. Das Urteilsvermögen des US-Präsidenten wird bereits stark angezweifelt, weil er gegen den Rat seiner Militärs und ohne Rücksprache mit Verbündeten diesen überstürzten Rückzug angeordnet hat, um seine eigene willkürlich gesetzte Frist einzuhalten. Wie töricht diese Entscheidung war, zeigte sich an der Geschwindigkeit und dem Ausmaß des Zusammenbruchs der früheren afghanischen Regierung, sobald die US-Unterstützung eingestellt wurde. (...)

Ganz abgesehen davon, dass die meisten Republikaner den Deal des ehemaligen Präsidenten Donald Trump mit den Taliban unterstützt hatten, der den Rückzugsprozess in Gang setzte, ist diese Katastrophe unter Bidens Verantwortung geschehen. Und es ist schwer vorstellbar, wie seine Autorität wiederhergestellt werden kann.“

 

„La Stampa“, Italien: Der Anschlag in Kabul wirft uns 20 Jahre zurück

 

„Die Bomben gegen die verzweifelte zusammengedrängte Menge am Flughafen Kabul sind nicht nur ein ungeheuerlicher Akt der Grausamkeit, an die wir uns durch al-Qaida und den IS auf traurige Weise gewöhnt haben. Sie sind eine gewichtige politische Geste, die die Uhr 20 Jahre zurückdreht.

 

Sie wischen die Voraussetzungen der amerikanischen Entscheidung für einen Abzug aus Afghanistan weg: die Niederlage und die Entwurzelung des Terrorismus. Und auch die Amerikaner haben einen sehr hohen Preis an Menschenleben bezahlt. 20 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September kehrt der Terror in Afghanistan nach Hause zurück. Während die USA und der Westen sich aus Afghanistan zurückziehen. Wir sind plötzlich wieder zurück am 10. September 2001, nachdem wir den Terrorismus 20 Jahre lang mit enormen Opfern bekämpft haben.“

 

„De Tijd“, Belgien: Niederlage in Afghanistan ist komplett

 

„Durch die Terroranschläge am Flughafen von Kabul ist eine chaotische Situation nahezu unbeherrschbar geworden. Der weitere Verlauf der Evakuierungsmission ist nun noch unsicherer. (...) Die Amerikaner wollen ihre Aktion bis zum 31. August fortsetzen, also bis zur äußersten Frist, die von den Taliban zugestanden wurde. Das wird jedoch erschwert durch die immer größeren Risiken. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. (...)

 

Nach den tumultartigen Szenen am Flughafen drohen auch im Rest des Landes chaotische Verhältnisse. Bislang ist es dort relativ ruhig geblieben, selbst in der Hauptstadt Kabul. Doch wie lange wird diese Ruhe noch andauern? Werden Terrorgruppen, welche auch immer, weitere Anschläge verüben und das Chaos noch verstärken? Die USA und Europa müssten neue Möglichkeiten finden, Einfluss auf die Taliban und die Politik in Afghanistan auszuüben. Unter diesen Umständen ist das jedoch eine nahezu unmöglich zu erfüllende Aufgabe. Damit ist die Niederlage in Afghanistan komplett.“

 

„Libération“, Frankreich: Amerikaner sind in Afghanistan gescheitert

 

Bereits am Donnerstag kommentierte „Libération“: „Nachdem sie die Korruption mit Hunderten Milliarden von Dollar weiter angetrieben haben, nachdem sie es nicht geschafft haben, die afghanischen Führungskräfte zu ermutigen, ein Schulsystem auf die Beine zu stellen, das die Bevölkerung dazu antreibt, seine Zukunft selbst in die Hand zu nehmen, und – vor allem – nachdem sie kläglich daran gescheitert sind, eine nationale Armee zu gründen, die dieses Namens auch würdig ist, sind die Amerikaner mit ihrem Rückzug (aus Afghanistan) auf tragische Weise gescheitert. Sie beschämen damit die europäischen Staaten, die von den Ereignissen überwältigt wurden.“

Mittwoch, 25. August 2021

DER DEUTSCHE TSUNAMI: VERSICHERUNGSSCHÄDEN

 


Versicherungen: Gesamtschaden der Flutkatastrophe höher als bisher geschätzt

 AFP 25.Aug.2021

Nach der Unwetterkatastrophe in Deutschland haben die Versicherungen ihre Schätzung der Schäden deutlich angehoben: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechne jetzt mit Versicherungsschäden von rund sieben Milliarden Euro, wie Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen am Mittwoch mitteilte. Bislang war der Verband von 4,5 bis 5,5 Milliarden Euro ausgegangen. Die tatsächlichen Schäden sind noch viel höher - viele Gebäude sind nicht gegen Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert. 

"Mit fortschreitender Schadenaufnahme und -regulierung zeigt sich erst die Dimension dieses Extremereignisses", erklärte Asmussen. 6,5 Milliarden Euro Versicherungsschäden entfallen demnach auf Wohngebäude, Hausrat und Betriebe; weitere 450 Millionen Euro auf Kraftfahrzeuge. 

Aktuell gehen die Versicherer laut GDV von etwa 250.000 Schadenfällen aus - rund 200.000 an Häusern, Hausrat und Betrieben und bis zu 50.000 an Kraftfahrzeugen. "Die Versicherer arbeiten weiter unter Hochdruck, um den Betroffenen schnell zu helfen", versicherte Asmussen. 

Die Unwetterfront "Bernd" war vom 13. bis 18. Juli über weite Teile Deutschlands hinweggezogen. Durch Starkregen und Hochwasser richtete das Tiefdruckgebiet vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch in Bayern und Sachsen schwere Schäden an. Die Sturzflut ist laut GDV die historisch schadenreichste Naturkatastrophe in Deutschland. Die Schäden liegen über denen der Hochwasser im August 2002 (4,75 Milliarden Euro) und im Juni 2013 (2,25 Milliarden Euro) sowie des Orkans "Kyrill" (3,6 Milliarden Euro). 

Die Werte seien zum besseren Vergleich jeweils hochgerechnet auf aktuelle Versicherungsdichte und Preise, erklärte der GDV. "Zusammen mit den hohen Hagelschäden im Frühsommer zeichnet sich ab, dass 2021 für die Versicherer eines der teuersten Naturgefahrenjahre überhaupt wird", sagte Asmussen. 

ilo/cax

Sonntag, 22. August 2021

IN EIGENER SACHE...













In der Fortsetzung des folgenden Blogeintrags 

https://gtvrg.blogspot.com/2021/08/in-eigener-sache-verfahren-wegen.html

gehe ich mit einer hier beigefügten BESCHWERDE gegen den ablehnenden  Beschluss des OLG Schleswig beim Klageerzwingungsverfahren gegen den Richter am AG Kiel JANNIS DATSOGIANNIS und die Richter am LG Kiel SVEN HEITMANN, MARC OBEREINER und KATHRIN PETERSEN vor. Der richterlichen Schlamperei ist übrigens die falsche Schreibweise der hier richtig gestellten, fett markierten Namen geschuldet.

 

22. August 2021

 Jerzy Chojnowski

(...)

 An das

Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht

Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig

 Az: 1 Ws 119/21 KL

 

BESCHWERDE

 

Gegen den Gerichtsbeschluss vom 22.07.2021, der bei mir am 28. Juli 2021 eingegangen ist, lege ich aus folgenden Gründen eine Beschwerde ein.

Begründung:

 

1. Das durch das Gericht ins Spiel gebrachte Argument der angeblichen Unzulässigkeit meines Antrags ist selbst unzulässig und sogar absurd. Ich habe von Anfang an sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei den bisher mit der Sache betrauten Gerichten (AG Kiel, LG Kiel, AG Norderstedt) die Beiordnung des Anwalts beantragt und diese haben mir dies immer wieder verweigert mit der Begründung, eine solche Beiordnung sei durch das Gesetz nicht vorgesehen, was gerichts-aktenkundig ist. Diese gezielte Schwächung meiner Rechtsverteidigung habe ich auch immer wieder und speziell auch in der Revisionsschrift beklagt. Offenbar ist dem Gericht weder die diesbezügliche Gesetzeslage noch die Aktenlage bekannt.

 

2. Wenn das Gericht dennoch glaubt, besser zu wissen als die o.g. Behörden und Instanzen, dann beantrage ich hiermit abermals die Beiordnung eines Anwalts und sorge dafür, dass dieser meinen Antrag unterschreiben wird.

 

3. Dennoch steht in einem Rechtsstaat dem Bürger grundsätzlich immer frei zu entscheiden, ob er sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten oder aber, ob er seine Interessen selbst vertreten will.

 

4. Dem ahnungslosen, mit der Sache offenbar nicht vertrauten Gericht dürfte jedoch wohl bekannt sein, dass ich finanziell nicht in der Lage bin, für die Anwaltskosten aufzukommen. In dieser Situation mich auf den Mangel der fehlenden Mitwirkung eines Anwalts hinzuweisen und allein deshalb meinen Antrag abzulehnen,  ist ein glatter Verstoß gegen den gesetzlichen Gleichheitsgrundsatz, wonach niemand vor Gericht wegen seiner finanziellen Lage benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

 

5. Die mit der Sache befassten Richter Hohmann und Schiemann sind dieselben, über die ich auf Seite 5 in der Revisionsschrift folgendes berichtete: Drei Richter des 2. Strafsenats am OLG Schleswig, Hohmann, Schiemann und Hauser, schrieben am 22. September 2005 in nachfolgenden Zeilen, die uns, Opfern, die Sprache verschlagen hat. Sie legten dadurch ein Zeugnis von Dilettantismus, Ignoranz, nicht zu überbietender Inkompetenz, richterlicher Schlamperei, Rechtsbeugung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ab zu Lasten der Tsunami-Opfer – indem sie folgendes beschlossen: „Die theoretische Möglichkeit von Flutwellen nach einem Seebeben im Pazifischen Ozean begründet keine Pflicht der Beschuldigten, irgendwelche Maßnahmen nach einem Seebeben zu ergreifen.“ (Az.: 2 Ws 384/05 [249/059]).“ Die Tsunami-Katastrophe 2004 geschah bekanntlich im und an den Küsten des Indischen Ozeans.“

 

Meinerseits hege ich große Zweifel daran, ob solche Richter, die den Tsunami-Opfern und mir persönlich einen solchen Schlag ins Gesicht verpassten und sich derart vor der Öffentlichkeit bis auf die Knochen blamierten, überhaupt in der Lage sind, in der vorliegenden Sache kompetent und gerecht  zu entscheiden. Vielmehr liegen hier die Gründe vor für ihre Befangenheit, denn ich sorgte damals und danach immer wieder dafür, dass über diesen Justizskandal die Öffentlichkeit informiert wurde. Nun haben sie es mir übel genommen und gegen ihre Dienstpflichten abermals verstoßen. Daher ist an dieser Stelle ein Ablehnungsgesuch angebracht, das hiermit gestellt wird.

  

Jerzy Chojnowski

###

In der Fortsetzung des folgenden Blogeintrags 

https://gtvrg.blogspot.com/2021/08/in-eigener-sache-verfahren-wegen.html

gehe ich mit einer hier beigefügten BESCHWERDE gegen den ablehnenden  Bescheid des Kieler OStA Hadeler bezüglich meines Strafantrags gegen den Kieler KHK Heuer. Die übliche staatsanwaltliche Schlamperei ist auch hier mit den Händen zu greifen. 

5. September 2021

 

Jerzy Chojnowski

(...)

 

An den

Generalstaatsanwalt Schleswig-Holstein

Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig

 

In der Sache unter dem Az: 590 Js 17884/21

bei der Staatsanwaltschaft Kiel

 

BESCHWERDE

 

Gegen den Einstellungsbescheid des Kieler OStA Hadeler vom 18. August 2021 (eingegangen bei mir am 24. August 2021) lege ich aus folgenden Gründen eine Beschwerde ein.

 

Begründung

 

1. Zur Erinnerung: Meinen Strafantrag vom 3. März 2021 gegen den Beschuldigten und Angezeigten Kriminalhauptkommissar (KHK) Heuer und sein rechtswidriges Vorgehen habe ich folgendermaßen begründet:

„1.1 Am 28.01.2020 und am 20.10.2020 brach gewaltsam in das Haus, wo ich wohne, die Polizei ein. Bei diesem Einbruch wurde vom Beschuldigten Heuer zwei Mal die Haustür beschädigt. Dies erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs im Sinne des § 123 StGB und – da Tathandlung des Einbrechens das gewaltsame Öffnen einer Umschließung mittels einer gewissen Krafteinwirkung meint - des Straftatbestand des Einbruchs im Sinne des § 243 StGB. 

1.2 In beiden Fällen hämmerte der von mir Beschuldigte Heuer mit der Faust gegen die Wohnungstür und schrie laut: „Öffnen Sie, hier ist die Polizei!“ Ein solches Verhalten ist dem vormals üblichen Vorgehen der Gestapo ebenbürtig und ein grober Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre, was dem Geiste und dem Buchstaben des GG widerspricht. Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Meine Privatsphäre wurde sowohl durch die rechtswidrige Durchsuchung der Wohnung als auch durch die Beschlagnahmung meiner Laptops, Handys und Datenträgers grob verletzt. 

1.3 Mir wurde dann vorgeworfen, ich soll antisemitische und volksverhetzende Schriften verfasst und veröffentlicht haben, die vom strafrechtlichen Belang sein sollten. Dem habe ich vehement widersprochen. Dabei berief ich mich auf das grundgesetzlich verankerte Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), insbesondere der freien Äußerung politischer Meinung, um die es sich hier handelt und auf das Recht der Pressefreiheit, diese Meinungen auch öffentlich kommunizieren zu dürfen (Artikel 11 GG - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit). Die Polizeimaß-nahmen verstießen gegen diese beiden GG-Bürgerrechte und waren somit rechtswidrig. 

1.4  Politische Zensur ist das Instrument eines Polizeistaates und daher grundgesetzlich rechtswidrig und verboten. Die Bestimmung: ,Eine Zensur findet nicht statt.' (Art. 5 GG) enthält eine strikte Eingriffsschranke, die keine Ausnahmen zulässt. Gegen dieses Verbot verstießen die nach Gestapomethoden handelnden: Bezirkskriminalinspektion Kiel, LKA, der von mir Beschuldigte Heuer und ihre Auftraggeber eklatant. Diese Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und den hier involvierten Kieler Gerichten wurden illegal zu politisch instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch. 

1.5 Am 20.10.2020 wurde ich vom Beschuldigten Heuer mehrfach genötigt, antijüdische Veröffentlichungen besser zu unterlassen. Ansonsten riskiere ich nach seinen Worten, dass mich Gerichte zu Gefängnisstrafen verurteilen würden. Dies erfüllt die Straftatbestände der Bedrohung/ Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). 

1.6 Sowohl mein am 28.01.2020 rechtswidrig beschlagnahmte Akoya-Laptop (der mir am 20.10.2020 wieder widerrechtlich weggenommen wurde) als auch mein damals rechtswidrig beschlagnahmte Huawei-Handy wurden mir am 17.07.2020 beschädigt zurückgegeben. Beide wurden derart manipuliert, dass das Handy gar nicht mehr funktionierte und der Laptop seine Zeitreferenz, seine Internetfähigkeit, seine Mail- und Updatefunktion verlor. Dies erfüllt den Straftatbestand des Computereinbruchs nach § 202a StGB und Computersabotage nach § 303b StGB und der Sachbeschädigung nach § 303 StGB für die ich Wiedergutmachung verlange. 

1.7 Am 28.01.2020 und am 20.10.2020 wurde mir durch den Kommissar Heuer mein in beiden Protokollen genanntes Eigentum entwendet und insbesondere auf Anweisung des von mir Beschuldigten Heuer ein Speichermedium beschlagnahmt, sprich entwendet, nur weil es sich darauf eine Datei mit dem Namen „Merkel“ befand. Dies erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls nach § 202a StGB und ist ein weiterer Beweis für die aggressive Gestapomethoden der politischen Meinungsunterdrückung dieses Polizisten und seinen bürokratischen Amoklauf gegenüber politisch nicht opportun denkenden Dissidenten. Dieser Polizist ist in der Demokratie offenbar noch nicht angekommen. Mit solchen Leuten wie er und seinen Auftraggebern nährt sich Deutschland immer mehr den politischen Vorbildern Kieler Polizei aus Weißrussland, Russland, Rotchina und Nordkorea also aus Staaten, die nur Kadavergehorsam zulassen und politisch Andersdenkende verfolgen. 

1.8 Am 28.01.2020 wurde ich vom Mitarbeiter des von mir Beschuldigten Heuer und am 20.10.2020 von ihm selbst genötigt, die PINs meiner Handys herauszugeben. Anderenfalls, drohte mir im Oktober der Beschuldigte Heuer, dies werden die Einbruchspezialisten seiner Behörde tun und ich werde durch den entstandenen Arbeitsaufwand mit einer vierstelligen Geldstrafe belegt. Dies erfüllt den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs, der Bedrohung/ Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) sowie des Computereinbruchs nach § 202a StGB. 

1.9 Dem Beschuldigten Heuer wird der Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach 239 StGB vorgeworfen (s. auch Pkt.9 im o.g. Schriftsatz), der am 28.01.2020 erfolgte als ich wider Willen durch ihn gezwungen wurde zum hiesigen Polizeikommissariat mitzufahren, um dort mich betreffende erkennungsdienstliche Maßnahmen durchführen zu lassen. Dafür verlange ich eine angemessene Wiedergutmachung (Schmerzensgeld) und Löschung der durch den Rechtsbruch gewonnenen Daten. 

Strafantrag: O.g. Delikte begründen den auf Kommissar Heuer bezogenen Strafantrag, den ich hiermit stelle.“ 

Der o.g. Einstellungsbescheid enthält keine detaillierte und sachliche Begründung zur Ablehnung der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen unter Bezugnahme auf meine Tatvorwürfe und die jeweils anzuwendenden Strafvorschriften, sondern ignoriert diese vollumfänglich. Es wurde dort nicht detailliert begründet, weshalb in all den Fällen keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen sollten. Aus meiner Sicht liegen sie definitiv vor und dies habe ich detailliert und umfangreich begründet. Somit entbehrt dieser Bescheid jedweder sachlicher Grundlage.

2. Die in diesem Fall anzuwendenden strafrechtlichen Vorschriften gegen den KHK Heuer bezüglich seiner Amtswillkür und des gestellten Strafantrags werden hiermit folgendermaßen erweitert

-        hinsichtlich der Gefängnisandrohung sprich Bestrafung wegen Ausübung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf politische Meinungs- und Pressefreiheit §344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) und des Amtsdeliktes der Amtswillkür korrespondierend mit dem Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG;       hinsichtlich der Bedrohung durch empfindlichen Übel (Gefängnis) sowie Polizeigewalt und Beihilfe dazu §241 StGB;      hinsichtlich der massiven Nötigung zum Verzicht auf Ausübung von Bürgerrechten §240 StGB (Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse und –stellung)

-        hinsichtlich willkürlicher massiver Einschüchterung politisch Andersdenkenden und Erpressung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung der Unterwürfigkeit dem inneren jüdischen Feind gegenüber, der Duldung seiner zerstörerischen Maulwurfarbeit und Unterlassung  des politischen Kampfes gegen diesen üblen inneren Feind §253 StGB

-        hinsichtlich der kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung und damit Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person §239 StGB

-        hinsichtlich der grob fahrlässigen Billigung der Verletzung des Personalrechts auf körperliche Unversehrtheit und medizinische Hilfe §340 StGB sowie §§223, 229StGB  (Körperverletzung im Amt)

-        hinsichtlich der Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung des Hausrechts durch die Anwendung der Polizeigewalt §239 StGB

-        hinsichtlich des Hauseinbruchs §123 StGB  gekoppelt an weitere Tatbestände  wie Diebstahl (§242 StGB), Hausfriedensbruch (§123 StGB), Computereinbruch, Computersabotage (§303 a,b StGB),  Ausspähen von Daten/Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§202 StGB) und Sachbeschädigung (§303 StGB)

-        hinsichtlich der Billigung staatsanwaltlicher perverser Amtsanmaßung; der Billigung des Amtsmissbrauchs der hier involvierten Richter und Staatsanwälte; der Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers; der Zustimmung zum polizeilichen Hauseinbruch; der Zustimmung zum Bruch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung; der Beihilfe zum rechtswidrigem Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte und zum Raub meines (und des Vereins) materiellen und geistigen Eigentums; der Beihilfe zum Kulturvandalismus fern jedweder rational begründbarer Verhältnismäßigkeit des Handelns; der fehlenden Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu unterscheiden die mich zu einem politisch Verfolgten machten §339  StGB (Amtswillkür und Rechtsbeugung)

-        hinsichtlich des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des Volkes Nachteil,  des Überlaufen zum Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes; der Beihilfe zur volksfeindlichen Unterwanderung des Staatsapparates durch Juden zum Nachteil des deutschen Volkes; der Beihilfe zur durch Juden in Permanenz betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum Nachteil des deutschen Volkes;  der Förderung des amtsmissbräuchlichen Servilismus den Juden gegenüber und ein derart gelagerter Landesverrat, dass dieser die Bundesrepublik Deutschland schwer benachteiligt und eine fremde Macht des jüdischen Feindes begünstigt §94 StGB

-        hinsichtlich der Begünstigung von Polizei- und Justizstraftätern zu meinem Nachteil §333 StGB (Vorteilsgewährung alias Korruption im Amt)

-        hinsichtlich der Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede und selbst praktizierender Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers, die mich rechtswidrig als Straftäter diffamierte und zum Straftäter stigmatisierte  §187 StGB (Verleumdung) bzw. §186 StGB (üble Nachrede)

-        hinsichtlich der Beihilfe zur Umwandlung der Kripo in eine naziähnliche Judengestapo, sprich im Auftrag komplizenhafter Justiz tätige, gewalttätige Blockwartbehörde; der Beihilfe zum Anschwärzen und Denunziantentum und zur Bespitzelung deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten, linksfaschistischen, repressiven Polizeistaat; der Ausübung und Beihilfe zur grundgesetzlich verboten polizeilichen Zensur; der Billigung polizeilicher Repressalien und Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger durch komplizenhafte Justiz; der Billigung der Umwandlung der Kripo in eine illegale, politisch instrumentalisierte und degenerierte Zensur- und Dissidentenverfolgungsstelle, die somit einen Teil der kriminellen Vereinigung innerhalb des Staatsapparats bildete, an der er sich als Mitglied beteiligte, deren Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet war (und nach wie vor ist), einer Vereinigung, die auf längere Dauer angelegt ist, wo von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung krimineller Struktur zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses (Vernichtung des deutschen Nationalstaates) gesprochen werden muss §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen). 

3. Die Bezugnahme auf „entsprechende gerichtliche Beschlüsse“, die das Verhalten des Beschuldigten angeblich rechtfertigen sollten, trifft ins Leere, da nur rechtsstaatliche Beschlüsse eine Rechtskraft entfalten nicht aber diejenigen, die selbst auf Rechtsbeugung, Rechtsbruch, Amtswillkür und Machtmissbrauch fußen, wie hier evident der Fall. Alle diesbezüglichen Beschlüsse der Kieler Justiz sind auf Judenmist gewachsen, sprich entweder von Juden oder durch ihre willfährigen Handlanger und volksverräterischen Erfüllungsgehilfen verfasst oder in die Wege geleitet. Kein Deutscher hätte es gewagt gegen mich wegen abfälliger, wahrheitsgetreuer und adäquater zur Situation antijüdischer Äußerungen strafrechtlich vorzugehen. Diejenigen, die es dennoch taten, waren und sind ausnahmslos Volksfeinde und Abtrünnige des deutschen Volkes, die den deutschen Staat in einen jüdischen Polizeistaat umfunktionierten und die Demokratie in eine Judeokratie. Alle Maßnahmen dieses Judenstaates, die den rechtsstaatlichen Kriterien nicht entsprechen oder diese sogar krass verletzen, sind in der Majestät von Recht und Gesetz also im Sinne des deutschen Rechtsstaates null und nichtig und haben keinerlei Bestand.

 

4. Der hier tätige Staatsanwalt Hadeler wurde (neben seinem Komplizen Staatsanwalt Brandt) von mir auch angezeigt. Denn die Anklageschrift und das damit zusammenhängende von A bis Z grundge-setzwidrige Urteil des Polizeistaates sind federführend auf seinem Mist gewachsen. Somit durfte er als Beschuldigter in derselben Sache nicht als Entscheidungsinstanz fungieren. Dieses schlichte, einsichtige und logische Prinzip würde selbst schon ein Schulkind verstehen, nicht aber die bornierte und das geltende Recht mit Füssen tretende Staatsanwaltschaft Kiel, vertreten durch die beiden im Dienste subversiv agierender Juden tätigen Staatsanwälte.

 

Zusammenfassung: Die Justiz ist regelmäßig angehalten, ihre Entscheidungen sachlich und rechts-konform im Sinne des deutschen Rechtsstaates zu begründen. Dies ist hier nicht der Fall. Die vorgelegte staatsanwaltliche Begründung erfolgte im Sinne des von Juden degenerierten und pervertierten jüdischen Polizeistaates und ist deshalb unzulässig. Nach alldem ist somit sein Einstellungsbescheid zurückzuweisen.

 

 

Jerzy Chojnowski


Freitag, 20. August 2021

DIE SPENDENMAFIA


Das Unheil von Haiti

Von Christoph Gurk, Buenos Aires, 20.Aug.2021, SZ.de 

In Haiti läuft langsam die Katastrophenhilfe an. Gleichzeitig fragen sich viele Menschen: Wieso trifft es immer wieder das bitterarme Land - und wie könnte es weitergehen? 

Eine Woche ist vergangen, seit am vergangenen Samstagmorgen die Erde in Haiti zu beben begann. Während langsam das Ausmaß der Katastrophe deutlich wird, läuft gleichzeitig die internationale Hilfe an - mal wieder, muss man sagen, steht die bitterarme Nation doch wie kaum eine andere in der öffentlichen Wahrnehmung für Krisen und Katastrophen. Fegte da nicht gleich nach dem Erdbeben auch noch ein Tropensturm über die Insel? Genau. 

"Natürlich ist Haiti schwer gebeutelt", sagt auch Katja Maurer. Sie leitet die Öffentlichkeitsarbeit von Medico International, nach dem schweren Erdbeben von 2010 war sie das erste Mal in Haiti und bis heute, sagt sie, sei sie zutiefst schockiert darüber, was sie damals sah: Die Not der Menschen, aber auch die Arroganz des Westens. "Viele glauben, dass all die Katastrophen und Krisen in Haiti so etwas wie Schicksal sind und das Land angeblich nicht 'entwickelbar' ist. Dabei wird aber ausgeblendet, dass Europa und die USA maßgeblich mit beteiligt sind an der Situation des Landes". 

Um all das zu verstehen, muss man in der Geschichte ein paar Jahrhunderte zurückgehen. Haiti liegt auf der Insel Hispaniola, im Dezember 1492 ging Christoph Kolumbus hier nach seiner Atlantiküberfahrt an Land. Ihm folgten erst spanische Glücksritter, dann französische Seeräuber und Siedler. Bald entstand eine französische Kolonie, Saint-Domingue, die Perle der Antillen. 

Über Jahrzehnte floss der Reichtum des Landes ab

Urwälder wurden abgeholzt und Zucker, Kaffee und Baumwolle gepflanzt, das brachte gute Gewinne, führte aber auch zu Bodenerosion. Großen Teilen Haitis fehle heute der ursprüngliche Wald, sagt Maurer: "Das führt dazu, dass die Insel Stürmen und Starkregen kaum etwas entgegensetzen kann". 

Auf den Plantagen schufteten aus Afrika verschleppte Sklaven. Immer wieder kam es zu Aufständen, 1804 erklärte Haiti seine Unabhängigkeit, nach langem Zögern entließ Frankreich die ehemalige Kolonie, aber nur gegen Zahlung einer immensen Wiedergutmachung. "Faktisch war damit schon das Unheil von Haiti besiegelt", sagt Maurer. 

Über Jahrzehnte floss der Reichtum des Landes ab, bis nach dem Zweiten Weltkrieg musste Haiti seine Schulden abbezahlen. Es gab keine Mittel für den Aufbau von Infrastruktur oder Wirtschaft, eine kleine Elite im Land steckte sich das wenige, was übrig blieb, in die eigene Tasche. Diktatoren gaben sich die Macht in die Hand, teils geduldet, oft aber auch mit der direkten Unterstützung der USA und der internationalen Gemeinschaft. 

Die Hilfe hat mehr geschadet als genutzt

Zu dieser ohnehin schon schwierigen Situation kamen immer wieder Naturkatastrophen. Haiti liegt in einem Gebiet, in dem sich nicht nur Stürme bilden, sondern auch Erdplatten aufeinandertreffen. Immer wieder gibt es Erdbeben, das schwerste bislang 2010, mit 200 000 Toten. "Es gab damals das große Versprechen, Haiti wieder aufzubauen, und zwar besser als zuvor", erinnert sich Katja Maurer. 40 000 Nichtregierungsorganisationen seien damals ins Land gekommen. "Einzelne haben bestimmt gute Arbeit gemacht, aber im Ganzen hat die Hilfe mehr geschadet, als genutzt". 

Maurer war damals selbst auch im Land, jede Organisation habe damals gemacht, was sie wolle, erinnert sie sich. "Es gab keine Koordination, keine Planung, keine Mitsprache der Haitianer". Millionen an Spenden- und Entwicklungshilfegeldern flossen über die nächsten Jahre ins Land, vor allem aber in die Taschen der Mitarbeiter der Organisationen, sagt Maurer. Die Korruption wuchs, der Ärger der Menschen auch, die Armut aber nahm kaum ab. "Die Schuld wurde dann immer bei den Haitianern gesucht", sagt Maurer. "Dabei müsste man doch erst mal fragen: Was haben wir falsch gemacht?"

Nun, nach dem erneuten schweren Erdbeben, sei es höchste Zeit für ein Umdenken, sagt Maurer. "Wenn Afghanistan das Symbol für das Scheitern der internationalen Sicherheitspolitik ist, dann ist Haiti das Paradebeispiel dafür, dass internationale Entwicklungshilfe neu gedacht werden muss". Was es bräuchte, sagt sie, wären langfristige Strukturen, Koordination und vor allem Beteiligung der Menschen vor Ort. Nur so könne das Land die Hilfe bekommen, die es dringend brauche, jetzt und auch in Zukunft: Nur wenige Länder weltweit werden vermutlich so sehr von den Folgen des Klimawandels betroffen sein, wie Haiti. 

###

"40 000 Nichtregierungsorganisationen seien 2010 ins Land gekommen. Millionen an Spenden- und Entwicklungshilfegeldern flossen über die nächsten Jahre ins Land, vor allem aber in die Taschen der Mitarbeiter der Organisationen, sagt Maurer." 

Eine, die Klartext spricht. Und doch nicht ganz, denn das Desaster nach dem Desaster konnte sich nur deshalb wiederholen, weil genau dasselbe nach dem Tsunami-Desaster 2004 geschah: 

Allein in Deutschland spendeten spendable Bürger und Firmen 670 Millionen Euro Tsunami-Spenden an die Opfer der menschengemachten Katastrophe. Aber kein einziger Cent floss damals an die bedürftigen Opfer dieses Desasters in Deutschland und nur wenige Cents an die Betroffenen im Ausland

Die gierige Nächstenliebeindustrie und das betrügerische Humanitärgewerbe teilten sich die Spenden unter sich - das meiste landete auf ihren Investmentkonten und bereicherte diejenigen, die der Öffentlichkeit vorgaukelten, helfen zu wollen. 

Dieser Spendenraub öffnete Tür und Tor für die kommenden Betrügereien und diese nahmen nach KATRINA 2005 und nach dem Beben in Haiti 2010 ihren Lauf. Seit Dezember 2004 etablierte sich in Deutschland und weltweit eine Spendenmafia, die es perfekt versteht, Spendenhilfe der naiven, gutgläubigen und dummen Öffentlichkeit für eigene Zwecke auszunutzen und die Bedürftigen mit leeren Händen im Regen stehen zu lassen. Die Politiker schauen diesem Frevel tatenlos zu. Warum? Sie sind ein Teil dieser Spendenmafia: eine korrupte Hand wäscht hier die andere.

Jerzy Chojnowski

Chairman-GTVRG e.V.

www.gtvrg.de

Freitag, 13. August 2021

DER DEUTSCHE TSUNAMI: FRÜHWARNUNGEN IGNORIERT

 


Der Sturzflut zuvorkommen: Warnungen vor der Flutkatastrophe wurden unterschätzt

 Patrick Eickemeier 13. August 2021 Business Insider Deutschland /Tagesspiegel

 

Daten der Europäischen Flutwarnbehörde zeigten fast zwei Tage vor der Katastrophe die höchste Warnstufe an

 

Vier Wochen nach den extremen Überflutungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben Expertinnen und Experten nun die Daten der Europäischen Flutwarnbehörde (Efas) ausgewertet. Man hätte schon viel früher Maßnahmen ergreifen können und so viele Menschenleben retten können, so die Einschätzung der Fachleute.

 

Bei einer Pressekonferenz des Science Media Center am 13. August stellten eine Expertin und zwei Experten ihre Auswertungen der Warnkarten von Efas vor. Diese zeigen: Schon einige Tage vor den Überflutungen warnte Efas vor den Unwettern und deren Folgen. Annegret Thielken, die Leiterin der Arbeitsgruppe Geografie und Naturrisikenforschung an der Universität Potsdam, sagte: „Eigentlich hatten wir sieben Stunden Zeit. Mit den Niederschlagsvorhersagen sogar mehrere Tage.“ Laut der Expertin hätte man schon viel früher evakuieren müssen. Studien würden zeigen, dass 90 Minuten ausreichen, um die Bevölkerung bei einem solchen Katastrophenfall zu verständigen – dann hätten „viele Todesopfer gerettet werden können.“

 

Beinahe zwei Tage vor der Katastrophe wurden Behörden gewarnt

Seit der Flutkatastrophe von 2002 waren verschiedene Warnsysteme entwickelt worden, um rechtzeitig vor Überflutungen zu warnen. Die Karten der Efas zeigten bereits am Mittag des 13. Juli – also fast zwei Tage vor der Flut – die höchste Warnstufe Violett an, wie man auf dem folgenden Foto sehen kann:

 

Die Einschätzung von Bernhard Mühr, Geschäftsführer der EWB Wetterberatung: „Die Dringlichkeit war den handelnden Akteuren nicht ganz klar.“ Und auch bei der Zuständigkeit sehen die Expertin und Experten ein Problem. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist nämlich für Wetterkatastrophen und -warnungen zuständig. Wenn es um Überflutungen geht, haben aber die Hochwasserzentralen der Bundesländer den Hut auf. Und Evakuierungen wiederum können nur Landkreise anordnen.

 

Mehr als 180 Menschen sind bei der Flutkatastrophe gestorben, mehr als 760 wurden verletzt. Forscherin Thieken bezeichnete die Flutkatastrophe als „eine schallende Ohrfeige für das Risikomanagement in Deutschland“. Jörg Dietrich, Leiter der Arbeitsgemeinschaft am Institut für Hydrologie und Wasserwirtschaft der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, stimmte zu: „Das war eine Katastrophe mit Ansage. Sie war aus den Daten ersichtlich – und eine klare Handlungsanweisung hat gefehlt.“

 

###

 

Hat bei der Flutkatastrophe in Deutschland das EU-Frühwarnsystem versagt? Den betroffenen Menschen fehlte es teils an lebensrettenden Informationen.


Sturzfluten sind kleinräumig aber gefährlich. Die plötzlich auftretenden Hochwasserereignisse haben extreme Wucht, die Autos mitreißen und Gebäude zerstören kann. Die Bilder aus den im Juli überschwemmten Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeugen davon. Für Menschen bedeuten die Wassermassen Lebensgefahr. Infolge der Hochwasser sind mehr als 180 Menschen gestorben.

 

Rechtzeitige Hochwasserwarnungen können Leben retten und auch die verursachten Schäden begrenzen. Doch sie müssen bis zu den Gefährdeten gelangen und das hat nach Expertenansicht nicht funktioniert, wie Informationen des Europäischen Flutwarnsystems EFAS zeigen sollen, die jetzt öffentlich zugänglich gemacht wurden.

 

„Es war eine schallende Ohrfeige für das Risikomanagement“, sagt Annegret Thieken, die am Institut für Umweltwissenschaften und Geographie der Universität Potsdam die Arbeitsgruppe „Geographie und Naturrisikenforschung“ leitet. Die extremen Ereignisse seien unterschätzt worden.

 

Extremereignis übertraf Warnungen

Dabei hatte sich die Katastrophe angekündigt. Es begann mit der Wettervorhersage für den 13. und 14. Juli, die starke Niederschläge ankündigte. Bei Starkregen fällt so schnell so viel Wasser, dass der Boden es nicht aufnehmen kann und es größtenteils oberflächlich abfließt. Große Abflusswellen können dann die Pegel vor allem kleiner Flüsse schnell ansteigen lassen.

 

EFAS hat bereits am Samstag den 10. Juli, vier Tage vor der Katastrophe in der Nacht auf den 15. Juli davor gewarnt, dass es zu Sturzfluten kommen könne. Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz setzte am 14. Juli die Hochwasser-Warnstufe für die Ahrregion mittags auf Rot und am späten Nachmittag auf die höchste Warnstufe „Violett“. Die für den Katastrophenschutz zuständigen Gemeinden reagierten jedoch meist zu spät.

 

„Viele Menschen sind gestorben, obwohl man sie rechtzeitig in Sicherheit hätte bringen können“, sagte Hannah Cloke von der britischen Universität Reading. Man müsse aufklären, wie es dazu kommen konnte und entsprechende Lehren daraus ziehen, forderte sie in einer Mitteilung der Universität bereits am 20. Juli. Die Vorhersagen und Warnungen seien akkurat gewesen und in einigen Gebieten seien richtige Maßnahmen ergriffen worden. Aber insgesamt habe das System versagt. Cloke gründet ihre Vorwürfe auf die frühzeitig ausgegebene EFAS-Warnung.

 

Bisher ließen sich diese kritischen Aussagen nicht überprüfen. Die Frühwarnkarten der EFAS werden von dem EU-geförderten Copernicus Emergency Management Service an 141 Institutionen geschickt, darunter auch das Landesamt für Umwelt in Rheinland-Pfalz. Sie werden aber erst nach vier Wochen öffentlich zugänglich gemacht. War die EFAS-Warnung konkret genug, um vor Ort Schutzmaßnahmen zu ergreifen?

 

„Das Potenzial für extreme Niederschlagsmengen war fünf Tage zuvor zu erkennen“, sagt Bernhard Mühr, externer wissenschaftlicher Mitarbeiter des Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology am Karlsruher Institut für Technologie. Es komme selten vor, dass die Modellerwartungen solch hoher Niederschlagsmengen ein so großes, mehrere Tausend Quadratkilometer umfassendes Gebiet beträfen. „Ich bin wirklich erschrocken“, sagt Mühr. „Das Extremereignis, das in den Warnkarten abgebildet wurde, entsprach aber bei Weitem noch nicht dem, was wir bekommen haben“, kritisiert Thieken.

 

Viele Regionen wurden violett

Das EFSA-System bildet anhand von Modellsimulationen zu erwartende Abflüsse europaweit ab, bis zu zehn Tage im Voraus. Es dient weniger für lokal relevante Aussagen, als vielmehr als Frühwarnsystem. Die in Deutschland für die Hochwasservorhersage verantwortlichen Bundesländer haben eigene Modelle, die genauere, aber kurzzeitigere Erwartungen liefern, einen Tag im Voraus.

 

„Anhand der EFAS-Karte vom 10.7. konnte man nicht sagen, dass eine katastrophale Flut in kleinen Gebieten erwartbar war“, sagt Jörg Dietrich vom Institut für Hydrologie und Wasserwirtschaft der Universität Hannover. Lediglich für weiter südlich gelegene Abschnitte des Rheins wurde darin eine erhöhte Hochwasserwahrscheinlichkeit über 50 Prozent ausgegeben.

 

Anhand der Niederschlagsvorhersage und Daten zur Bodenfeuchte liefert EFAS aber auch Projektionen von Sturzfluten. „Aus diesen beiden Faktoren kann man schon sehr viel ableiten“, sagt Dietrich. Für die Ahr und weitere Flüsse in dieser Region wurde auf dieser Grundlage am 10. Juli bereits die zweithöchste Warnstufe ausgegeben. Am Mittag des 12. Juli wurde die Warnstufe hochgesetzt: violett.

 

„EFAS rechnet aber nichts ortsgenau“, sagt Dietrich. Allein anhand dieser Informationen könnten die Behörden keine Evakuierungen anordnen. Auf der Karte waren auch viele weitere Regionen violett eingefärbt. „Aber es sind sehr klare Warnzeichen“, so der Hydrologe. Aus seiner Sicht lieferte das System zwei Tage vor dem Ereignis den klaren Hinweis, wachsam zu sein und alle folgenden Informationen genau zu beobachten.

 

Schon die Tatsache, dass der Kartendienst von EFAS für den Katastrophenschutz am 13. Juli freigeschaltet wurde, war eine weitere Warnung. Seit 2013 erfolgte das erst zehnmal. „EFAS ist nicht anfällig für Fehlwarnungen“, sagt Dietrich.

 

Die letzte Meile ist besonders anfällig

Katastrophenschutzbehörden sind für Evakuierungen zuständig. Die Informationen zur Hochwassergefahr müssen also vom Frühwarnsystem EFAS an die Bundesländer und von ihnen an die Gemeinden, Bürgermeister und Feuerwehren weitergeleitet werden. „In den Kommunen ist das Wissen aber oft nicht vorhanden, diese Informationen richtig einzuordnen“, sagt Thieken. „Die Dringlichkeit war den handelnden Akteuren nicht klar“, sagt Mühr.

 

Und auf die Kommunikation der Behörden folgt erst der anfälligste Teil der Informationskette: die Warnung der Menschen vor Ort. Thieken wünscht sich, dass die Medien Grundinformationen zu den Warnungen lieifern, erklären, worum es geht. Dabei gehe es auch darum, den Menschen mitzuteilen, wie sie sich verhalten sollen.

 

Wo Sturzfluten auftreten, bedeuten sie Lebensgefahr. Das Wasser kann Keller und Tiefgaragen blitzschnell fluten und bereits wenige Zentimeter Wasserstand können ausreichen, das Öffnen einer Tür und damit die Flucht unmöglich zu machen. „Die Gefährdungslage muss mit Handlungsanweisungen verknüpft werden“, sagt Thieken.

Donnerstag, 12. August 2021

DECLARE GEORGE SOROS TO BE DOMESTIC TERRORIST

Petition to 'Declare George Soros a Terrorist & Seize All His Assets' Goes Viral


White House petition demanding action against liberal billionaire passes 215k signatures
By: Jay Greenberg |@NeonNettle on 26th June 2020 @ 3.00pm

The petition has gone viral across social media and demands George Soros is declared a terrorist

A White House petition to declare far-left billionaire George Soros a "terrorist" and seize all of his assets has gone viral.The “We the People” petition, hosted on the official White House website, calls for Soros' organizations' assets to be seized by the US Government under RICO law.After being shared far and wide across social media, the campaign has amassed a staggering 216,158 (at time of press) signatures from patriots.The petition calls on the Department of Justice (DOJ) to “immediately declare George Soros and all of his organizations and staff members to be domestic terrorists."
It also demands that the DOJ has "all of his personal an organizational wealth and assets seized under Civil Asset Forfeiture law.”At the time of publishing this article, the petition has amassed almost a quarter of a million signatures from patriotic citizens – far exceeding the minimum of 100,000 required to get an official response from Congress.Have your say - the petition calls on the justice department to seize all of George Soros' assets.
The petition can be signed at the “We the People” website here.The full text of the viral petition is as follows:TRENDING: Swiss Police Reject the Great Reset We Work for the People NOT the Elite“Whereas George Soros has willfully and on an ongoing basis attempted to destabilize and otherwise commit acts of sedition against the United States and its citizens, has created and funded dozens (and probably hundreds) of discrete organizations whose sole purpose is to apply Alinsky model terrorist tactics to facilitate the collapse of the systems and Constitutional government of the United State, and has developed unhealthy and undue influence over the entire Democrat Party and a large portion of the US Federal government, the DOJ should immediately declare George Soros and all of his organizations and staff members to be domestic terrorists, and have all of his personal an organizational wealth and assets seized under Civil Asset Forfeiture law.“As the White House “We the People” website explains, the petition platform empowers every American citizen “to become an agent of change.”It states that, if a petition gains 100,000 signatures in 30 days, the White House will “make sure it gets in front of the appropriate policy experts”:

“We the People is a platform that empowers the American public to take this action like never before – it’s a way for anybody, anywhere, to speak directly to the government and become an agent for change.“With We the People, you can easily create a petition online, share it, and collect signatures."If you gather 100,000 signature in 30 days, we’ll review your petition, make sure it gets in front of the appropriate policy experts, and issue an official response.”

Many believe George Soros is behind the recent violent unrest across America.

As Neon Nettle recently reported, users on Twitter are flooding the platform with calls for Soros to be arrested for "treason."
Hungarian-born globalist Soros is being increasingly accused of funding far-left groups, including Antifa and Black Lives Matter, to sew hate and division among Americans to further his own political agenda.People are taking to Twitter to denounce Soros as one of the financial architects behind the recent violent riots across America.Twitter users are hitting back against Soros, targeting his posts with angry replies.Some accuse the wealthy financier of paying agitators to turn peaceful protests into violent riots.While others claim that he plans to radicalize African Americans in order to undermine society and advance his globalist plan.
NEON NETTLE
© 2021 NEON NETTLE

Avoid Internet censorship by subscribing to us directly

###

An essential correction has to be made here in the petition, namely Georg Soros and his worldwide subversive foundation called OSF should not only be understood as internal arch enemies of America, but also as internationally wanted and persecuted terrorists.

Jerzy Chojnowski
Chairman GTVRG e. V.