Wie der vorangegangene Beitrag unter dem Link https://gtvrg.blogspot.com/2021/08/ deutschland-gefahrdet-meinungsfreiheit.html zeigt, ist Dariusz Oko ist nicht das einzige Opfer dieser totalitären, von Juden politisch kontrollierten und verwaltungstechnisch gesteuerten Justiz und der Bananenrepublik namens Bundesrepublik Deutschland, eines abartigen, repressiven Polizeistaates, wo politische Zensur, Bespitzelung durch polizeiliche Spitzeldienste, Denunzierung, Unterdrückung politisch nicht opportuner Meinung, offener Rechtsbruch und das Trampeln vom perversen Vieh auf den grundgesetzlich garantierten Bürgerrechten an der Tagesordnung ist.
Längst ist also diese perverse Justiz jener perversen Republik auch gegen mich unter demselben Vorwand der "Volksverhetzung" forsch und rüde (wie für die Judenchuzpe üblich) vorgegangen, um mir einen Knebel zu verpassen und mich mundtot zu machen. Zwei Mal im Jahre 2020 brach die deutsche Judengestapo in das Haus, wo ich wohne, ein, durchsuchte die Wohnung und beschlagnahmte Datenträger, Laptops und Handys unter dem Vorwand der "Volksverhetzung" aufgrund der Beiträge, die von mir in diesem Blog veröffentlicht wurden.
Klar ist, wer Oko angezeigt hatte: ein perverser Jude von der von Juden subversiv unterminierten Amtskirche. Klar ist, wer gegen mich vorgegangen ist: perverse Juden und ihre Handlanger der Volks- und Vaterlandsverräter, die als Opportunisten einen Vertrag mit dem Teufel schlossen, die mit Juden unter einer Decke stecken, gemeinsame Sachen machen, ihnen in die Hände spielen und dafür ihren Judaslohn kassieren.
Längst hätte die EU gegen Deutschland ein Rechtsstaatlichkeitsverletzungsverfahren wegen Defiziten bei der Justiz einleiten und so Berlin zu einer Reform des selbstherrlichen Justizapparats zwingen müssen, der zu einem außer Kontrolle geratenen permanent das Recht brechenden, korrupten, mafiösen, von Juden unterwanderten Staat im Staat pervertiert ist.
Selbstverständlich bin ich nicht untätig geworden, sondern habe gegen alle in das Verfahren involvierten Perversen in meinem Namen und im Namen des Vereins GTVRG e.V. Rechtsmittel eingelegt.
Nachstehend ein Überblick über die ausgewählten Rechtsmittel, die ich gegen die in das Verfahren involvierten Perversen eingelegt hatte.
30. Januar 2020
Jerzy Chojnowski
(...)
An die
Bezirkskriminalinspektion Kiel
Kommissariat 5
Blumenstraße 2-4
24103 Kiel
Az: S / 669517 / 2019
WIDERSPRUCH
gegen die am 28.01.2020 durchgeführte Durchsuchung meiner Wohnung,
gegen die dabei erfolgte rechtswidrige Beschlagnahme meiner persönlichen Gegenstände und
gegen den Beschluss des AG Kiel vom 02.01.2020
Begründung:
Art. 13 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Gegen dieses grundgesetzlich verankerte Bürgerrecht wurde verstoßen.
Die gerichtlich angeordnete Durchführung der Wohnung zwecks“ Auffindung von Beweismitteln“ stand in keinem logisch nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Inhalt der hier zur Debatte stehenden im Internet veröffentlichten Beiträgen. Diese Beiträge hätten auch von einem beliebigen Computer außerhalb der Wohnung veröffentlicht werden können und es gibt keine Beweise außer derer, die ohnehin schon öffentlich zugänglich sind.
Die durch den Amtsrichter (mit fremdländischen Namen) vorgenommene Kriminalisierung der veröffentlichten Inhalte („Veröffentlichung der inkriminierten Beiträge“) weist auf seine politische Gesinnung und auf seine damit zusammenhängende politische Befangenheit hin. Seine richterliche Haltung ist weder unvoreingenommen noch sachlich neutral, sondern ideologisch gefärbt und somit unzulässig und ungeeignet, richterlich objektiv zu handeln.
Diese richterliche unzulässige Kriminalisierung des Falles und meiner Person ist das Ergebnis sowohl nicht unvoreingenommen und gründlich durchgeführten Untersuchung des Sachverhalts sondern auch seiner Sympathie und Abhängigkeit von den destruktiv agierenden Kräfte, die versuchen, Deutschland als Nationalstaat und das deutsche Volk ethnisch zu zerstören.
Es gibt in Deutschland und in der Freien Welt massenweise Kollaborateure jener zerstörerischen Kräfte, die den Bestand freier Nationalstaaten (darunter Deutschlands) zerstören wollen. Unter dem Einfluss dieser Kräfte stehen (ihr Amtseid und Dienstpflicht verletzend) die hier rabiat und rechtswidrig handelnden Beamten.
Der o.g. Beschluss lag seit fast einem Monat in der Kieler Amtsstube und wurde zwecks Stellungnahme insbesondere hinsichtlich der dort vorgesehenen und angeordneten kriminalpolizeilichen Amtshandlungen weder mir noch einem meine Interessen vertretenden Rechtsanwalt vorgelegt, was nicht rechtens ist. Dies deutet abermals auf die hier zu beklagende evidente richterliche Befangenheit hin, die nicht davor scheut, das geltende Recht zu brechen.
Das Besorgnis der Befangenheit wird zusätzlich noch dadurch verstärkt, indem im o.g. Beschluss beschlossen wurde: „von einer vorherigen Anhörung ist gemäß § 33 StPO abgesehen worden“. Mein Rechtsschutzbedürfnis blieb dabei unzulässigerweise unberücksichtigt, was nicht rechtens ist.
Dieser rechtswidrige Beschluss ist in sich konfus und widersprüchlich, indem dort an einer Stelle behauptet wird, ich sei „anfangsverdächtigt“ und an einer anderen Stelle liest man über die „Schwere der Straftat“. Damit stand das richterliche, mich als Straftäter belastende Urteil schon fest, bevor auf dem ordentlichen Rechtsweg unter Beteiligung meines Anwalts eine Verhandlung stattfand und ihr Ergebnis rechtskräftig wurde. Gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung wurde verstoßen. Dies ist nicht rechtens.
Zur Ermittlung meiner persönlichen Verhältnisse waren – entgegen richterlicher Falschbehauptung – keine rabiaten polizeilichen Maßnahmen erforderlich und standen zu denen in keinem rechtlich vertretbaren und zulässigen Verhältnis.
Ich bin schwerbehindert mit 50 GdB und traumatisch belastet durch die Folgen des menschengemachten Tsunami-Massakers Weihnachten 2004 und durch die Folgen des rechtswidrig erfolgten Vereinsausschlusses, der mir mein als Therapiehilfe dienendes Schiffseigentum praktisch entzog und zerstörte. Allein dadurch bin ich gesundheitlich schwer belastet. Die rabiaten Polizeimaßnahmen verschlimmerten zusätzlich noch meinen schwachen gesundheitlichen Zustand.
Durch die Beschlagnahme meines Handys ist mir u.a. nicht möglich, ärztliche Termine zu vereinbaren. Dadurch wäre nicht möglich, im gesundheitlichen und andersartigen Notfall Hilfe herbeizurufen.
Auch das Online-Banking wurde dadurch unterbunden, was nicht rechtens ist.
Durch den Entzugs meiner Laptops und der Datenträger ist mir nicht möglich, in die laufenden bzw. kurz bevorstehenden Gerichtsverfahren einzugreifen und den Anwalt zu kontaktieren.
Dadurch wurde auch das Kontaktieren und die Pflege der Kontakte zu meinen Verwandten und Freunden unterbunden. Das ist nicht rechtens.
Die Kripo zwang mich zur Herausgabe des Handy-Passwortes. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis).
Durch die Beschlagnahme der o.g. Gegenstände wurde unzulässigerweise in meine Privatsphäre eingegriffen; diese wurde rechtswidrig beeinträchtigt und verletzt, was ebenfalls ein Verstoß ist gegen Art. 10 GG.
Art. 4 GG garantiert die Gesinnungsfreiheit. Dagegen wurde schwerwiegend verstoßen.
Art. 5 GG garantiert die Meinungsfreiheit und die Freiheit, diese Meinung zu verbreiten. Dagegen wurde schwerwiegend verstoßen.
Art. 5 GG garantiert die Freiheit von der Zensur, insbesondere der politisch-polizeilichen Zensur. Dagegen wurde schwerwiegend verstoßen. Deutschland droht sich in eine Richtung zum Polizeistaat zu entwickeln, der charakteristisch ist für Staaten stalinistisch-maoistischer Prägung wie Russland und China.
Dieser Polizeistaat versucht nun, die Staatsgewalt, die laut GG vom Volke ausgeht, zu untergraben, die politische Willensbildung des Volkes außer Kraft zu setzen und den Rechtsstaat zu zerstören. Es ist ein eklatanter Verstoß der öffentlichen Gewalt (also Staatsgewalt) gegen Art. 19 GG.
Jeder deutsche Bürger hat das grundgesetzlich verankerte Recht (Art. 5 GG, Art. 18 GG) durch freie Meinungsäußerung aufklärerisch zu wirken und sich dabei allen literarischen, künstlerischen und rhetorischen Mitteln zu bedienen, die er für richtig hält, um den Sachverhalt aus seiner Sicht adäquat zu beschreiben.
Er hat im Falle des inneren Notstands (der zweifelsfrei vorliegt) die Pflicht gegen Feinde des deutschen Volkes zu kämpfen. „Gegen jeden, der unternimmt, die demokratisch-soziale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“(Art. 20 GG).
Die hier beteiligten Beamten als Vertreter der öffentlichen Gewalt verstießen gegen Art. 18 GG und verwirkten damit die ihnen zustehenden Grundrechte.
Die o.g. Stelle wird nach alldem aufgefordert, die beschlagnahmten Gegenstände in unversehrten und unveränderten Zustand sofort zurückzugeben.
Jerzy Chojnowski
##################
1. Februar 2020
Jerzy Chojnowski
(...)
An das
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
BESCHWERDE
gegen die Willkürmaßnahmen der
Bezirkskriminalinspektion Kiel
Kommissariat 5, Blumenstraße 2-4, 24103 Kiel
Az: S / 669517 / 2019
WIDERSPRUCH
gegen die Durchsuchung meiner Wohnung,
gegen die dabei erfolgte rechtswidrige Beschlagnahme meiner persönlichen Gegenstände
(Laptops, Speichermedien, Handy),
gegen die anschließend wider meinen Willen durchgeführten
erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf dem hiesigen Polizeikommissariat und
gegen den Beschluss des AG Kiel vom 02.01.2020
Tatbestand:
Am 28.01.2020 trommelte die Polizei an meiner Tür, drang in meine Wohnung ein, durchsuchte sie, beschlagnahmte zwei meine Laptops, mein Handy und die im Anhang aufgelisteten Speichermedien. Anschließend wurden auf dem hiesigen Polizeikommissariat gegen meinen Willen erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. All diese Maß-nahmen des Polizeistaates und der ihnen zugrundeliegende Gerichtsbeschluss des AG Kiel halte ich aus folgernden Gründen für rechtswidrig und unzulässig.
Begründung:
Art. 13 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Gegen dieses grundgesetzlich verankerte Bürgerrecht wurde verstoßen.
Die gerichtlich angeordnete Durchführung der Wohnung zwecks “Auffindung von Beweis-mitteln“ stand in keinem logisch nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Inhalt der hier zur Debatte stehenden im Internet veröffentlichten Beiträgen. Diese Beiträge hätten auch von einem beliebigen Computer außerhalb der Wohnung veröffentlicht werden können und es gibt keine Beweise außer derer, die ohnehin schon öffentlich zugänglich sind.
Die durch den Amtsrichter vorgenommene Kriminalisierung der veröffentlichten Inhalte („Veröffentlichung der inkriminierten Beiträge“) weist auf seine politische Gesinnung und auf seine damit zusammenhängende politische Befangenheit hin. Seine richterliche Haltung ist weder unvoreingenommen noch sachlich neutral, sondern ideologisch gefärbt und somit unzulässig und ungeeignet, hier richterlich objektiv zu handeln.
Diese richterliche unzulässige Kriminalisierung des Falles und meiner Person ist das Ergebnis sowohl nicht unvoreingenommen und gründlich durchgeführten Untersuchung des Sachverhalts sondern auch seiner Sympathie zu und Abhängigkeit von den destruktiv agierenden Kräfte, die versuchen, Deutschland als Nationalstaat und das deutsche Volk ethnisch zu zerstören. Diese zerstörerischen Kräfte sind vornehmlich in den Reihen des kosmopolitischen, subversiv wirkenden Kräften des Weltjudentums zu sehen und zu finden. Einen Beitrag zur hier stattfindenden Diskussion – allerdings nur auf die Folgen der Masseneinwanderung und auf die Gefahren des politischen Islams für Staat und Gesellschaft bezogen – leisten Bücher von Thilo Sarrazin: „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen.“ und „Feindliche Übernahme“.
Es gibt in Deutschland und in der Freien Welt viele Kollaborateure jener zerstörerischen Kräfte, die den Bestand freier Nationalstaaten (darunter Deutschlands) zerstören wollen. Unter dem Einfluss dieser Kräfte stehen offenbar (ihr Amtseid und Dienstpflicht verletzend) die hier rabiat und rechtswidrig handelnden Beamten der hier federführend handelnden Staatsanwaltschaft Kiel und des Amtsgerichts Kiel, auf dessen Anweisung sie tätig sind.
Der o.g. Beschluss lag seit fast einem Monat in der Kieler Amtsstube und wurde zwecks Stellungnahme insbesondere hinsichtlich der dort vorgesehenen und angeordneten kriminal-polizeilichen Amtshandlungen weder mir noch einem meine Interessen vertretenden Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger vorgelegt, was nicht rechtens ist. Dies deutet abermals auf die hier zu beklagende evidente richterliche Befangenheit hin, die nicht davor scheut, das geltende Recht zu brechen.
Die Besorgnis der Befangenheit wird zusätzlich noch dadurch verstärkt, indem im o.g. Beschluss beschlossen wurde: „von einer vorherigen Anhörung ist gemäß § 33 StPO abgesehen worden“. Mein Rechtsschutzbedürfnis blieb dabei unzulässigerweise unberücksichtigt, was nicht rechtens ist.
Dieser rechtswidrige Beschluss ist in sich konfus und widersprüchlich, indem dort an einer Stelle behauptet wird, ich sei „anfangsverdächtigt“ und an einer anderen Stelle liest man über die „Schwere der Straftat“. Damit stand bereits im Ermittlungsverfahren das richter-liche, mich als Straftäter belastende Urteil schon fest, bevor auf dem ordentlichen Rechts-weg unter Beteiligung meines Anwalts eine Verhandlung stattfand und ihr Ergebnis rechts-kräftig wurde. Gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung wurde verstoßen. Dies ist nicht rechtens.
In dem Beschluss steht nichts über die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, die durchgeführt wurden. Dies ist rechtswidrig.
Die in dem Beschluss aus dem inhaltlichen Kontext gerissene Bruchstücke beweise rein gar nichts, es sei denn, man bedient sich den Methoden der Rabulistik, die routinemäßig von sog. Winkeladvokaten angewandt wird (darunter sind jüdische Anwälte und ihre Nachahmer, die das Recht brechen).
Zur Ermittlung meiner persönlichen Verhältnisse waren – entgegen richterlicher Falsch-behauptung – keine rabiaten polizeilichen Maßnahmen erforderlich und standen zu denen in keinem rechtlich vertretbaren und zulässigen Verhältnis.
Ich bin schwerbehindert mit 50 GdB und traumatisch belastet sowohl durch die Folgen des menschengemachten Tsunami-Massakers Weihnachten 2004, bei dem ich meinen Vater verlor und selbst verletzt knapp mit dem Leben davonkam als auch durch die Folgen des rechtswidrig erfolgten Vereinsausschlusses, der mir mein als Therapiehilfe dienendes Schiffseigentum praktisch entzog und zerstörte. Allein dadurch bin ich gesundheitlich schwer belastet. Die rabiaten Polizeimaßnahmen verschlimmerten zusätzlich noch meinen schwachen gesundheitlichen Zustand.
Durch die Beschlagnahme meines Handys ist mir u.a. nicht möglich, ärztliche Termine zu vereinbaren. Dadurch wäre nicht möglich, im gesundheitlichen und andersartigen Notfall Hilfe herbeizurufen.
Auch das Online-Banking wurde dadurch unterbunden, was nicht rechtens ist.
Durch den Entzugs meiner Laptops und der Datenträger ist mir nicht möglich, in die laufenden bzw. kurz bevorstehenden Gerichtsverfahren einzugreifen und den Anwalt zu kontaktieren.
Dadurch wurde auch das Kontaktieren und die Pflege der Kontakte zu meinen Verwandten und Freunden unterbunden. Das ist nicht rechtens.
Die Kripo zwang mich zur Herausgabe des Handy-Passwortes. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis).
Durch die Beschlagnahme der o.g. Gegenstände wurde unzulässigerweise in meine Privatsphäre eingegriffen; diese wurde rechtswidrig beeinträchtigt und verletzt, was ebenfalls ein Verstoß ist gegen Art. 10 GG.
Art. 4 GG garantiert die Gesinnungsfreiheit. Dagegen wurde schwerwiegend verstoßen.
Art. 5 GG garantiert die Meinungsfreiheit und die Freiheit, diese Meinung zu verbreiten auch wenn im Buch von Thilo Sarrazin „Der neue Tugendterror. Über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland.“ über grobe Verstöße gegen dieses, für den Fortbestand der Demokratie existenzielle Recht kritisch berichtet wird. Die von ihm und von mir vertretene Position: In Deutschland schränke ein Gleichheitswahn die Meinungsfreiheit ein, dieser führe zum Tugendterror, wie er sich in der blutigen Französischen Revolution und im blutrünstigen Stalinismus zeige. Die Vorstellungen und das ideologische Erbe der 68er seien marxistisch. Sie stünden damit ebenfalls in der Tradition dieses Tugendterrors. Eine links von der Mehrheit stehende Medienklasse bediene sich der Sprache sog. politischen Korrektheit, die von der Dekadenz der Sprache und des Denkens zeuge und mit den Inhalten der Orwellschen Dystopie „1984“ (des totalitären Staates also) korrespondiert. Gegen das Recht auf Meinungsfreiheit wurde schwerwiegend verstoßen.
Art. 5 GG garantiert die Freiheit von der Zensur, insbesondere der politisch-polizeilichen Zensur. Dagegen wurde schwerwiegend verstoßen. Deutschland droht sich in eine Richtung zum Polizeistaat zu entwickeln, der charakteristisch ist für Staaten stalinistisch-maoistischer Prägung wie Russland und China.
Dieser Polizeistaat versucht nun, die Staatsgewalt, die laut GG vom Volke ausgeht, zu unter-graben, die politische Willensbildung des Volkes außer Kraft zu setzen und den Rechtsstaat zu zerstören. Es ist ein eklatanter Verstoß der öffentlichen Gewalt (also Staatsgewalt) gegen Art. 19 GG.
Jeder deutsche Bürger hat das grundgesetzlich verankerte Recht (Art. 5 GG, Art. 18 GG) durch freie Meinungsäußerung aufklärerisch, forschend und bildend zu wirken und sich dabei allen literarischen, künstlerischen, stilistischen und rhetorischen Mitteln zu bedienen, die er für richtig hält, um den Sachverhalt aus seiner Sicht adäquat zu beschreiben.
Er hat im Falle des inneren Notstands (der zweifelsfrei vorliegt) die Pflicht gegen Feinde des deutschen Volkes zu kämpfen. „Gegen jeden, der unternimmt, die demokratisch-soziale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“(Art. 20 GG).
Die hier beteiligten Beamten als Vertreter der öffentlichen Gewalt verstießen durch ihre rechtswidrigen Handlungen gegen Art. 18 GG.
-
Die o.g. Stelle wird nach dem massiven Rechtsbruch aufgefordert, die beschlagnahmten Gegenstände in unversehrten und unveränderten Zustand sofort zurückzugeben und das gegen mich laufende Ermittlungsverfahren unverzüglich einzustellen.
Jerzy Chojnowski
##############
10.11.2020
Jerzy Chojnowski
(...)
An die
Bezirkskriminalinspektion Kiel, Kommissariat 5
Blumenstr. 2-4, 24103 Kiel
WIDERSPRUCH
gegen die mich betreffenden Maßnahmen des Polizeistaates und insbesondere gegen
die am 20.10.2020 gegen mich gerichteten Polizeimaßnahmen.
Begründung:
# Der Beschluss des Richters Datsogiannis vom AG Kiel, datiert am 21.09.2020, auf dessen Grundlage die Maßnahmen erfolgten, ist ein Ausfluss der rechtswidrig agierenden, ihr Amt missbrauchenden, politisch korrumpierten Richterschaft, deren Mitglieder nach dem langen Marsch durch die Institutionen selbst Juden sind oder von Juden direkt oder indirekt von ihren willfährigen Handlangern (das sind unsere Politiker) zu politisch manipulierten Marionetten umfunktioniert und pervertiert wurden. Auf deren Mist sind diese rechtsbrecherischen Maßnahmen gewachsten.
# Dasselbe Muster der Perversion im Amt und des Machtmissbrauchs zeichnet die Kieler Staatsanwaltschaft, die sich hier abermals als weisungsgebundene Marionette der Politik pervertieren ließ und von ihrer üblichen hässlichen Seite zeigte. Denn sie ist immer wieder bereit das Legalitätsprinzip mit Füßen zu treten zugunsten des eklatanten Rechtsbruchs, der von ihr selbst verharmlosend und verschönernd als Handeln nach dem Opportunitätsprinzip umgeschrieben wird.
# Auf ihre Veranlassung handelte hier rechtswidrig und im krassen Widerspruch mit dem Grundgesetz die Kieler Polizei, die zu einem gegen den rechtschaffenen und gesetzestreuen Bürger gerichteten Werkzeug des Staatswillkür und des Polizeistaates umfunktioniert wurde: Die Polizei als Feind des Volkes. Die Kriminalisierung des rechtschaffenen Bürgers kann freilich nur dann zustande kommen, wenn die beteiligten Akteure selbst zu Kriminellen geworden sind, wie in diesem Fall.
# Käme jemand auf die Idee, das Fehlverhalten jener Akteure des Polizeistaates aus den Reihen der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Polizei mit Katzenbuckeln und Arschkriecherei den Juden gegenüber abzutun, dann müsste er sich den Vorwurf gefallen lassen, die Sache nicht adäquat erfasst zu haben. Denn in der Tat handelt es sich hier nicht allein um Prostituierte des Obrigkeitsstaates, die sich ihren Dienstherren schäbig und unterwürfig anbiedern, sondern vielmehr um einen Fall des Hochverrats unter Zuhilfenahme des Amtsmissbrauchs, Denunziantentums, Einbruchs in die Privatsphäre, Raubs des Eigentums, Bruchs mit dem Fernmeldegeheimnis, der Freiheitsberaubung, Polizeizensur, Sachbeschädigung und Gesundheitsschädigung und der Vergewaltigung solch grundgesetzlich garantierter demokratischer Bürgerrechte wie Meinungs-, Gesinnungs- und Pressefreiheit. An den Wurzeln der Demokratie legen die Axt die hier handelnden Akteure des Unrechtsstaates.
# In diesem Lichte sind die gegen mich durchgeführten rechtswidrigen, rechtsbrecherischen, amts-missbrauchenden, moralisch perversen Maßnahmen zu sehen an deren Ende mir mein Eigentum, das mein Arbeitswerkzeug ist und das der notwendigen sozialen und anderweitigen Kommunikation dient, abermals entzogen wurde: durch die Lakaien der Juden und die Feinde des deutschen Volkes, sprich Volks- und Vaterlandsverräter, von denen sie ihren Judaslohn beziehen.
# Meine politischen Meinungen stehen mir frei und weder die Kieler Sprachpolizei noch die Staatsanwaltschaft noch die Justiz darf mir hierzu irgendwelche Vorschriften machen.
# Die polizeiliche „Niederschrift“ ist übrigens nicht korrekt: Außer den unter Pkt. 02 gelisteten Gegenständen, die beschlagnahmt wurden, befand sich auch die Computermaus.
Ich verlange die sofortige Rückgabe meines Eigentums im intakten Zustand und behalte mir das Recht vor, hierzu Kostenentschädigung für entstandene Schäden geltend zu machen.
Jerzy Chojnowski
###################
30. Oktober 2020
Jerzy Chojnowski
(...)
An das
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
Ihr Schreiben vom 16.10.2020/eingegangen
am 17.10.2020
Staatsanwaltlicher Vorwurf angeblicher
Volksverhetzung
Az: 74 Ds 590 Js 64510/19
„Seit den Tagen von
Spartacus [dem Ordensnamen von Adam Weishaupt] über die von Karl Marx und bis
zu Trotzki (Russland), Béla Kun (Ungarn), Rosa Luxemburg (Deutschland) und Emma
Goldman (Vereinigte Staaten) wuchs diese weltweite Verschwörung für den Umsturz
der Zivilisation, für die Etablierung einer von Juden beherrschten Gesellschaft
kontinuierlich."
(Winston Churchill in einem
Zeitungsartikel im Februar 1920)
In der o.g. Sache mache ich folgende Einwendungen gegen die Anklage:
1. Die in Ihrem Schreiben zu Beginn enthaltene Formulierung „in
der Strafsache gegen Sie wegen Volksverhetzung“ ist unzulässig, da diese einen gezielt konstruierten also präparierten
Tatbestand impliziert, der in keinem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren festgestellt
wurde.
2. Das Gericht wird ersucht, meine folgenden Klagen und
Beschwerden gegen die hier Beteiligten Kontrahenten zur Kenntnis zu nehmen, und
zwar
–
Klage
vom 16. März 2020 gegen die Staatsanwaltschaft Kiel u.a. samt Beschwerde gegen
den Beschluss des AG Kiel vom 02.01.2020
–
Klage
vom 10. April 2020 gegen die Polizeidirektion Kiel/das Landesinnenministerium
beim Schleswig-Holsteinischem Verwaltungsgericht (Az: 3 A 52/20, 3 A 253/20)
– Beschwerde gegen die Bezirkskriminaldirektion
Kiel vom 24.02.2020. Die Polizeidirektion Kiel wies im Bescheid der
Polizeidirektion Kiel vom 18.03.2020 meine Beschwerde unter dem obskuren und
absurden Vorwand der Verfristung zurück. Obskuren deshalb, um die Stellungnahme
in der Sache zu meinem Widerspruch, die bis dato nicht erfolgte, weil zu der
sie weder kompetent noch fähig ist, sich zu ersparen oder diese zu verhindern.
Absurd deshalb, weil die Polizei mir zuerst mein Schreibwerkzeug entzog und
dann mir den Vorwurf machte, dass ich die gegen sie gerichtete Beschwerde
(deren Erstellung gerade die Verwendung dieses Schreibwerkzeugs erforderte)
nicht fristgemäß einreichte. In der „Niederschrift“ zur Beschlagnahmung meines
rechtmäßigen Eigentums steht nichts über eine monatliche Frist zur Einreichung
des Widerspruchs. Über eine solche Frist wurde ich auch nicht von dem
anwesenden Beamten belehrt. § 70 der Verwaltungsgerichtsverordnung, der die
monatliche Befristung beinhaltet, auf den Bezug in dem o.g. Bescheid genommen
wird, war mir unbekannt. Die Staatsanwaltschaft verfolgt rechtswidrig und
unzulässig das Ziel, mich von meinem Schreib- und Werkzeug abzuschneiden, um
die Möglichkeit der argumentativen Auseinandersetzung mit den mir gemachten
Vorwürfen zu unterbinden und somit meine Rechtsverteidigung zu schwächen.
–
Beschwerde
gegen die Staatsanwaltschaft Kiel vom 12.03.2020 wegen der Nichtzustellung des
Beschlusses des AG Kiel vom 10.02.2020
–
Sofortige
Beschwerde vom 13.05.2020 gegen den Beschluss des AG Kiel vom 07.05.2020
–
Beschwerde
gegen den Beschluss des AG Kiel vom 10.02.2020
–
Beschlüsse
des Landgericht Kiel (Az:1 Qs 22/20)
(Az: 1 Qs 42/20) (Az: 1 Qs 43/20) (Az: 1 Qs 44/20), die sich mit der
Durchsuchungsanordnung, mit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, mit der
Akteneinsicht zugunsten eines fremden Anwalts und mit der Beschlagnahme meines
Eigentums befassen, die aber überhaupt nicht auf die von mir umfangreich
dargestellten Gründe und Motive meines Tuns eingehen und diese nach Rechts- und
vor allem Sachlage vollumfänglich ignorieren, weshalb sie in dieser Hinsicht –
den Sachverhalt zu meinem Nachteil gravierend verzerrend – als vollends
substanzlos also unzulässig angesehen werden müssen.
–
Anträge
an das Landesinnenministerium/LKA vom 10. April 2020, die allesamt ignoriert
wurden
– Beschwerde gegen die Verletzung des
grundgesetzlich garantierten Fern-meldegeheimnisses. Den damit
zusammenhängenden Beschluss des AG Kiel vom 25.09.2020 (43 Gs 4585/20) hat
derselbe befangene Richter Datsogiannis präpariert, gegen den sich diese
Beschwerde auch richtete, was in einem Rechtsstaat unzulässig ist.
–
Antrag
an die Staatsanwaltschaft Kiel auf Übersendung einer Kopie der Ermittlungsakte,
der vom Staatsanwalt Brandt vereitelt wurde, indem er die Zahlung einer Gebühr,
zu der ich wie ihm bekannt nicht in der Lage war, zur Voraussetzung machte.
–
Strafanzeige
gegen die Staatsanwaltschaft Kiel wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, die
vom derselben Staatsanwalt Brandt ablehnend bearbeitet wurde, der diese
rechtsbrüchige Verletzung zu verantworten hatte.
3. Die
durch den Kieler Amtsrichter Datsogiannis vorgenommene Kriminalisierung der von
mir veröffentlichten Inhalte („Veröffentlichung der inkriminierten Beiträge“) und
von den Richtern des Landgerichts Kiel weist auf ihre politische Gesinnung und
auf die damit zusammenhängende politische Befangenheit hin. Ihre richterlichen
Haltungen waren in diesem Fall weder unvoreingenommen noch sachlich neutral,
sondern ideologisch gefärbt und verstellt und somit unzulässig und ungeeignet,
hier richterlich objektiv zu handeln. Diese unzulässige Kriminalisierung des
Falles und meiner Person ist das Ergebnis sowohl nicht unvoreingenommen und
gründlich durchgeführten Untersuchung des Sachverhalts durch die Richter,
sondern auch ihrer Sympathie zu und Abhängigkeit von den von Juden gesteuerten,
destruktiv agierenden Kräften, die versuchen, Deutschland als Nationalstaat und
das deutsche Volk ethnisch zu zerstören. Eine solche unzulässige politische
Lästigkeit der hier handelnden Richter ist mit dem Gesetz und mit ihren
Amtspflichten unvereinbar, insbesondere nicht mit dem Art. 97 GG. Ihr Vorgehen
war nicht rechtens.
4. Es war erschütternd zusehen zu müssen,
mit welch Unbekümmertheit, Fahrlässigkeit und amoralischer Leichtfertigkeit
die hier handelnden Richter ihre Amtspflichten verletzten, mit welch politischer
Ignoranz sie alle von mir vorgebrachten rationalen Sachargumente ignorierten
und mit welch erschütternder Arroganz sie die grundgesetzlich garantierten
Bürgerrechte mit Füssen traten. Wer sind diese Richter? Es sind politische
Beamten, die durch ihre Pflichtvergessenheit, Sabotage und Aushebelung des
geltenden Rechts, durch ihr perverses Pflicht- und Amtsverständnis und somit
durch ihren Angriff auf die Grundprinzipien der Moral und fundamentale
Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates auffallen sind. Ziel ihrer Arbeit
ist, die Entdemokratisierung des Staates und die Entrechtung des Bürgers. Sogar
das Recht auf soziale Kommunikation und Kommunikation im medizinischen Notfall
haben diese Richter des Unrechts mir als gesundheitlich lädiertem Opfer des
Staatsversagens verwehrt. Solcher Richter, die in ihrem Wirken nicht weit
entfernt sind vom juristischen Standard des Volksgerichtshofs unter Roland
Freisler und den damaligen Richter des Grauens, die im Handumdrehen Opfer zu
Täter und Täter zu Opfer umdefinieren, sind eine Plage für den Rechtsstaat und eines
Rechtsstaates unwürdig. Alles was sie beschlossen haben und beschließen werden,
wird in der Majestät des Rechts, der Moral, der Wahrheit und Gerechtigkeit
niemals Bestand haben.
5. Es liegt auf der Hand, dass ihre Beschlüsse eine
Ermunterung für die Staatsanwaltschaft und Polizei darstellen, weiter so zu
machen wie bisher. Und das machen sie auch durch Einbruch ins Haus unter
Beschädigung der Haustür, durch den Bruch des Fernmeldegeheimnisses und den
digitalen Einbruch in die elektronischen Geräte, durch den Raub des
unentbehrlichen Arbeits- und Kommunikationseigentums, das mittlerweile auch
als Zahlungsmedium genutzt werden, durch Einschüchterung und Drangsalierung
ihrer Opfer und grober Verletzung ihrer Privatsphäre. Die Polizei, einst als
Freund und Helfer plakativ etikettiert, ist längst zum durch das Volk
verachteten Feind und Übeltäter geworden und zum Lager der Volksfeinde
übergelaufen. Vielleicht nicht alle, denn wie man hört, über 2000 Beamten
bundesweit bei der Polizei und im Sicherheitsapparat haben sich geistig von dem
Treueeid auf den volksverräterischen Führer alias Feind des deutschen Volkes,
nämlich auf die Bundesregierung, befreit.
6. Besonders repressiv war seitens jener Richter, dass
sie mir bisher die Möglichkeit anwaltlicher Vertretung verwehrt haben, um meine
Position gezielt zu schwächen. Nachdem 2010 ein deutscher Frachter vor der
somalischen Küste entführt worden war und die von der niederländischen Marine
festgenommenen Piraten in Hamburg vor Gericht gestellt wurden, angeklagt das
Schiff gekapert zu haben, wurden ihnen sofort Anwälte beigeordnet und 105
Verhandlungstage dauerte das Gerichtsverfahren, fast zwei Jahre lief der
Mammutprozess am Hamburger Landgericht. Zehn Angeklagte, vertreten von 20
Verteidigern, zwölf Dolmetscher, regelmäßig über zehn Justizbeamte im Saal, 15
Zeugen, acht Sachverständige, vier Berufsrichter (plus Ergänzungsrichter),
vier Schöffen (plus zwei Ergänzungsschöffen) sowie zwei Staatsanwälte waren dabei.
Das Verfahren kostete den Steuerzahler exakt 3.426.000 Euro. Wie man sieht,
scheute die Justiz nicht davor, einerseits kriminelle Kanaken zu schützen,
ihnen juristisch allseits zu helfen und den geregelten Ablauf des Verfahrens
sicherzustellen und andererseits unterließ sie bisher nichts, um mich als einen
bedürftigen deutschen Bürger zu benachteiligen in einer Sache, die für das Sein
oder Nichtsein deutscher Nation von größter Relevanz ist. Gerade bei allen Willkürmaßnahmen des Staates ist die anwaltliche
Vertretung von rechtlichen Interessen des betroffenen Bürgers von elementarer
Bedeutung und ein Zeichen des Rechtsstaates. Jene Richter setzten dagegen das
Zeichen des Unrechtsstaates.
7. Der Beschluss des Kieler Amtsrichters
Datsogiannis vom 02.01.2020 lag (bis zur Wohnungsdurchsuchung am 28.01.2020) seit
fast einem Monat in der Kieler Amtsstube und wurde zwecks Stellungnahme
insbesondere hinsichtlich der dort vorgesehenen und angeordneten gegen mich
gerichteten kriminal-polizeilichen Amtshandlungen weder mir noch einem meine
Interessen und Rechte vertretenden Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger
vorgelegt, was nicht rechtens war. Dies deutet abermals auf die hier zu
beklagende evidente richterliche Befangenheit hin, die nicht davor scheut, das
geltende Recht zu brechen. Die Besorgnis der Befangenheit wird zusätzlich noch
dadurch verstärkt, indem im o.g. Beschluss beschlossen wurde: „von einer
vorherigen Anhörung ist gemäß § 33 StPO abgesehen worden“. Mein Rechtsschutzbedürfnis,
das der Bürger in einem Rechtsstaat von diesem – bei gegen den Bürger
eingeleiteten Polizeimaßnahmen – zu erwarten hat, blieb dabei unzulässigerweise
unberücksichtigt, was nicht rechtens war. Die Innenbehörden haben dies außer
Acht gelassen, was als grundgesetzwidrig angesehen werden muss.
8. Dieser rechtswidrige Beschluss ist in
sich konfus und widersprüchlich, indem dort an einer Stelle behauptet wird, ich
sei „anfangsverdächtigt“ und an einer anderen Stelle liest man über die
„Schwere der Straftat“. Ähnliche unzulässige Unterstellungen einer Straftat
findet man in den Beschlüssen der politisch befangenen Richter des Landgerichts
Kiel. Damit stand bereits im Ermittlungsverfahren das richterliche, mich als Straftäter
belastende Urteil schon fest, bevor auf dem ordentlichen Rechtsweg vor einem
unabhängigen, unparteiischen, gesetzestreuen Gericht und unter Beteiligung
meines Anwalts des Vertrauens eine Verhandlung stattfand und ihr Ergebnis
rechtskräftig wurde. Gegen das Prinzip der Unschulds-vermutung wurde verstoßen.
Dies ist nicht rechtens.
9. In dem
Beschluss steht nichts über die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen
(Fingerabdrücke, Fotos) auf dem Zwangswege, die durchgeführt wurden. Ich wurde
wie ein Schwerkrimineller behandelt, nur weil ich mein grundgesetzliches Recht
auf Meinungsfreiheit wahrgenommen hatte. Dies ist rechtswidrig und sogar als
Freiheitsberaubung strafrechtlich relevant aufgrund des § 239 StGB.
10. Sowohl die in dem o.g. Beschluss als
auch in der Anklageschrift vom 29.09.2020 enthaltene, aus dem inhaltlichen,
textlichen und gesellschafts-politischen Kontext gerissenen Textfetzen und
Satzbruchstücke beweisen rein gar nichts, es sei denn, man bedient sich den
Methoden der Rabulistik. Sie erfassen nicht, was ich mit den Aussagen
tatsächlich gemeint und warum ich sie gemacht habe. Nichts in der Welt
geschieht ohne eine Ursache. Und jede meine Formulierung hat einen guten Grund
und ergibt nur dann einen Sinn, wenn sie in diesem Kontext gesehen wird. Es
entsteht vielmehr der Eindruck, dass hier ein rabulistischer, auch mit der
Logik im Widerspruch stehender Versuch unternommen und gesponnen wurde, nach
Vorwänden zu suchen, die geeignet wären, mir eine strafbare Handlung
anzuhängen. Ein solch gestricktes, politische Meinungen kriminalisierendes
Vorgehen von Seiten der Staatsorgane (NKWD, KGB, Gestapo, Stasi etc.) ist uns
aus der Geschichte hinreichend bekannt... und wir wissen, wohin es führte. Hier
wird ein unzulässiger Versuch unternommen, durch den § 130 StGb die Artikel des
GG und die darin garantierten Bürgerrechte auszuhebeln bzw. diese aufzuheben.
11. Bekannt ist aus der deutschen
Nachkriegsgeschichte der § 106 StGB der DDR: "Die Aufwiegelung gegen die
Gesellschaftsordnung der DDR". Unter diesem Vorwurf wurden massenweise
Oppositionellen der DDR verhaftet und misshandelt, weil die Formulierung des
Paragraphen (ähnlich wie bei uns der Fall) so offen gestaltet war, dass jede
kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Paragraphen geahndet werden konnte.
Ähnliche grundgesetzwidrige Praxis des Unrechtsstaates scheint sich bei uns
immer mehr durchzusetzen. Zweifelsohne haben die Innenbehörden sie auch im
vorliegenden Fall grundgesetzwidrig angewandt. Die Bundesrepublik Deutschland
taumelt in Richtung der DDR-Diktatur und die politisch pervertierten, sich unter
den Tarnnamen maskierten Polizeidirektionen in die Rolle der Ex-Stasi. In dem
Bescheid der Polizeidirektion Kiel vom 18.03.2020 ist der Verweis auf „die
Verhütung (vorbeugende Bekämpfung) künftiger Straftaten“ zu lesen. Mir wurde im
Zusammenhang mit den durchgeführten Willkürmaßnahmen rechtskräftig keine
Straftat nachgewiesen und wird auch weiterhin – solange das GG gilt – nicht
nachgewiesen werden können. Diese kann aber bei den Innenbehörden aufgrund
ihres gravierenden Amtsmissbrauchs zumindest angenommen werden.
12. Art. 4 GG garantiert die
Gesinnungsfreiheit. Die Staatsanwaltschaft versucht unzulässig auf
gerichtlichem Wege, die politische Gesinnung der Bürger zu regulieren und ihre
regierungskritischen politischen Meinungen mit polizeilichen Terrormaßnahmen,
mit Gewalt, Erpressung, Drangsalierung, Nötigung und Einschüchterung also mit Willkürmaßnahmen zu unterdrücken. All dies
sind Methoden des Polizei- und Unrechtsstaates, die gegen regierungskritische
Dissidenten angewandt werden und ein klarer Verstoß gegen das im GG verankerte geltende
Recht.
13. Art. 5 GG garantiert die
Meinungsfreiheit und die Freiheit, diese Meinung zu verbreiten. Gegen das Recht
auf Meinungsfreiheit wurde schwerwiegend eingegriffen und verstoßen und wird
nunmehr versucht, diesen Rechtsbruch gerichtlich durchzusetzen.
14. Art. 5 GG garantiert die Freiheit von
der Zensur, insbesondere der politisch-polizeilichen Zensur. Dagegen wurde und
wird laufend schwerwiegend verstoßen. Deutschland droht auf Geheiß seiner
Feinde, und das sind die Juden, sich in eine Richtung zum stalinistischen
Polizeistaat à la DDR zu entwickeln, wo Bürger für ihre politischen Meinungen
verfolgt wurden – Zustände die heute charakteristisch sind für Staaten
stalinistisch-maoistischer Prägung wie Russland, Nordkorea und China. Die
Innenbehörden identifizieren sich offenbar oder stehen gar als Volks- und Vaterlandsverräter
mit Juden, diesen kosmopolitischen Erzfeinden von Nationalstaaten der Freien
Welt, in einer Reihe, was grundgesetzwidrig ist.
15. Demokratie lebt von der
Meinungsfreiheit und dort, wo die Letztgenannte endet, endet auch die
Demokratie. Mit anderen Worten: Ein Land hat nur soviel Demokratie, wie viel
Meinungsfreiheit dort vorhanden ist und wie viele Bürger bereit und politisch
aktiv sind, diese politischen Meinungen zu äußern, zu vertreten und zu
verteidigen. Zu diesem politischen Engagement werden die Bürger von unseren
Spitzenpolitikern sogar immer wieder ermuntert und zur Zivilcourage
aufgefordert. Die vorgenommenen Maßnahmen der Innenbehörden untergraben nicht
nur die Demokratie, sondern auch kriminalisieren mich, also den Bürger, der
sich für sie einsetzt. Das ist unzulässig und rechtswidrig.
16. Gerade
sind wir Augenzeugen einer internationalen Pandemie, die abermals in China
ihren Anfang nahm. Sie konnte ausbrechen und sich dort und dann über die ganze
Welt rasant ausbreiten, nur weil die dortigen Behörden des kommunistischen
chinesischen Polizeistaates denjenigen Ärzten, die vor der Ausbruchsgefahr der
Seuche warnten, umgehend einen Maulkorb verpasst und zum Schweigen gebracht
hatten. Nun entfaltet diese Seuche dort und über die Grenzen hinweg weltweit
ihre tödlichen Folgen und sowohl die Wirtschaft als auch das ganze öffentliche
Leben paralysierende Wirkung, weil Behörden des Polizeistaates statt für Schutz
und Sicherheit des Bürgers zu sorgen im Gegenteil selbst zu einer
existenziellen Gefahr für Leib und Leben und die Sicherheit des Staates wurden.
Jede Einschränkung der Meinungsfreiheit ist eine Seuche, die den Bestand der
Nation und der Demokratie untergräbt. Peking hatte den Journalisten des „Wall Street Journal“ aus Verärgerung über einen
Gastkommentar zum Coronavirus in dieser Zeitung die Akkreditierungen entzogen.
Der Beitrag des US-Professors Walter Russell Mead trug den Titel „China ist der
wahre kranke Mann Asiens“. Die politische Führung dieser kommunistischen
Diktatur kümmert es wenig, Meinungsfreiheit und Rechte von Journalisten zu
wahren. Wer glaubt, dass diese Seuche die einzige und die gefährlichste ist,
mit der wir heute weltweit zu tun haben, der irrt. Denn außer der Seuche der
Cyber-kriminalität (bei der russische Judenhacker kräftig mitmischen) ist die
Seuche des Zionismus oder die Judenpest die am gefährlichsten. Schon in der
Bibel wurden die Juden als ein „Schlangenvolk“ genannt. Und diese giftige
Schlangenpest des Zionismus ist die größte Bedrohung für die Freie Welt. Was
bedeutet heute Zionismus? Abweichend von dem historischen Kontext des Zionismus
als eine Mission und Bewegung des Weltjudentums zur Gründung des Judenstaates
in Palästina versteht man heute den funktionalen Zionismus als die aggressive,
kriegerische, auf Habgier und Nepotismus fußende und auf Raubzug abzielende,
nationalistische und subversive Judenverschwörung gegen den Rest der Welt, um
ihre Nationen, insbesondere die der Freien Welt durch die Ideologie der Massenmigration,
Globalisierung und des sozialen und moralischen Verfalls aufzulösen, die
Staaten zu destabilisieren, die nationale Identität ihrer Völker auszulöschen
und die Gesellschaften zu spalten mit dem Ziel, die Welt unter die Kontrolle
von Juden zu bringen, eine klandestine Weltregierung zu errichten und die
Weltherrschaft der Juden zu etablieren (Neue Weltordnung, engl. New World
Order). Thilo Sarrazins Buch „Feindliche Übernahme“ behandelt das Thema nur
einseitig: infolge feindlicher Übernahme durch den Islam. Tatsächlich aber ist
die feindliche Machtergreifung durch das aggressive Judentum schon geschehen.
Ob die verbrecherische Rote Seuche des Kommunismus, ob die perverse
LGBT-Seuche, von der polnische Präsident Duda spricht, dass die für sich als
Maske die Regenbogenfarben annektierte... beide Seuchen haben ihre Wurzeln in
der Seuche des Roten Judeobolschewismus, die zunächst Russland vor mehr als 100
Jahren gewaltsam befallen hat und im Laufe des Jahrhunderts um die 150
Millionen unschuldige Menschen auf den Leichenberg warf. Und sie ist heute, wie
die Pest in Europa seinerzeit, zur Geißel der Menschheit geworden. Seit den
1980er-Jahren findet der Begriff „Zionazi“ zunehmend Verwendung. Mit der
Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Zionismus wird impliziert, dass auch
mit dem Zionismus keine friedliche Koexistenz möglich sei, weil auch er auf
Gewalt und Rassismus setze und Kontrolle und Hegemonie suche. Der Gouverneur
von New York, Andrew Cuomo, hat kürzlich die "religiösen Praktiken"
orthodoxer Juden als Ursache für die erneute Ausbreitung des Coronavirus in New
York City genannt. "Wir haben jetzt Probleme in der orthodoxen jüdischen
Gemeinde in New York, wo wir aufgrund ihrer religiösen Praktiken usw. eine
Ausbreitung beobachten", sagte Cuomo. Herr Cuomo und die politisch blinden
S-H Behörden sollten zur Kenntnis nehmen, dass das politische pandemische Rote
Virus des Judeobolschewismus alias Neomarxismus, das die Juden permanent und massenweise
verbreiten noch gefährlicher ist, als das Coronavirus, mit dem sie andere
Bürger anstecken.
17. Durch die angewandten Methoden des
Polizeistaates wird versucht, die öffentliche Gewalt, die laut GG vom Volke
ausgeht, sprich die Demokratie zu untergraben, die politische Willensbildung
des Volkes außer Kraft zu setzen und den Rechtsstaat zu zerstören. Die
Obrigkeit versucht, mir einen politischen Maulkorb der Zensur zu verpassen. Sie
verstößt durch ihre rechtswidrigen Handlungen gegen Art. 18 GG. Es ist auch ein
eklatanter Verstoß der Staatsgewalt gegen Art. 19 GG.
18. Landespolizeigesetze, auf die sich
die Polizeidirektion Kiel fälschlicher- und unzulässigerweise beruft, dürfen
nicht – maskiert in Form der Verkleidung des Rechtsstaates und im Majestät des
Gesetzes – den Kern des GG aufheben und wenn sie dies tun, dann sind sie
grundgesetzwidrig. Allein die Existenz solch stasiähnlicher Dienststellen ist
verfassungswidrig.
19. Jeder deutsche Bürger hat das
grundgesetzlich verankerte Recht (Art. 5 GG, Art. 18 GG) durch freie
Meinungsäußerung aufklärerisch, forschend und bildend zu wirken und sich dabei
allen literarischen, künstlerischen, stilistischen und rhetorischen Mitteln zu
bedienen (insbesondere der politischen Satire, Tirade, des Brandbriefes, des
Pamphlets, einer Schmäh- oder Spottschrift usw.), die er für richtig hält, um
Missstände in zugespitzter Form anzuprangern und Sachverhalte aus seiner Sicht
adäquat zu beschreiben. Dieses Recht auf Kritik in selbst gewählter Form nehme
Ich als aufklärerisch tätiger Schriftsteller und Philosoph auch für mich in
Anspruch: das Recht schriftstellerischer Freiheit was Inhalt und Form der
Schriftstücke angeht. Maßnahmen gegen dieses Recht verstoßen gegen das GG, das
unmittelbar wirkt und nicht in Frage gestellt werden darf. Die Innenbehörden
sollten dies endlich zur Kenntnis nehmen und wenn sie dies nicht tun wollen,
sollte ihnen das Gericht die Leviten lesen und sie in die Schranken weisen.
20. Bevor ich meine Lehrtätigkeit an der
Danziger Universität aufnahm, absolvierte ich 1977 mein Philosophiestudium und
sehe mich in der moralischen Pflicht, für die Wahrheit und die
wissenschaftliche Ehrlichkeit einzustehen. Und für die Opfergerechtigkeit, die
bei uns leider i.d.R. im Widerspruch mit den Gesetzen eines Rechtsstaates mit
Füssen getreten wird: durch Staatsanwälte, Gerichte und sonstige Behörden,
damit sind insbesondere die S-H Innenbehörden gemeint.
21. Als Lehre und Konsequenz aus dem in
Entstehung und Ausmaß von Menschen verursachten Tsunami-Massakers Weihnachten
2004, bei dem u.a. über 550 deutsche Bürger vermeidbar und fremd verschuldet
eines grausamen und gewaltsamen Todes zum Opfer fielen (darunter mein Vater),
hat sich der deutsche Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. in seiner Satzung dazu
verpflichtet, weltweit präventiv und reaktiv gegen menschengemachte, sprich von
Menschen verschuldete (man-made) Desaster anzugehen. Als Vorsitzender dieses
Vereins bin ich satzungs-gemäß verpflichtet, Spuren von menschengemachten
Katastrophen nachzugehen, Bürger mit allen Mitteln, die die Sprache zur
Verfügung hat, wachzurütteln und dafür zu sensibilisieren, der staatlichen und
anderweitigen Vertuschung ihrer anthropo-genen Ursachen entgegenzuwirken,
Wahrheitsunterdrückung und Lügen zu ent-larven und die Wahrheit über die Anatomie
solcher Katastrophen im Blog des Vereins als Warnung publik zu machen.
22. Unsere Gesellschaft und das
politische System der Demokratie – so in Deutschland wie auch in den USA und in
vielen anderen Ländern der Freien Welt – befinden sich im fortgeschrittenen
Zustand des Zerfalls und des umfassenden Kontrollverlustes also im Stadium
drohender Unregierbarkeit; es handelt sich um einen Fall des inneren Notstands
und zwar ganz unabhängig von dem derzeit herrschenden pandemischen Notstand
wegen des Coronavirus. Der desaströse Zustand von deutschem Staat und der
gespaltenen und zerrütteten deutschen Gesellschaft, der auf die verheerende
Wirkung des von Juden verbreiteten Roten Virus zurückzuführen ist, begründet
und rechtfertigt sogar den übergesetzlichen Notstand auszurufen, denn es
handelt sich in dem Fall um eine existenzielle Bedrohung des Staates und des
Volkes. Derselbe katastrophale Zustand von Staat und Gesellschaft in so vielen
Ländern der Welt deutet unmissverständlich auf die Wirkung dort derselben
Ursache. Und welche Ursache ist das? Die Annahme, dass überall dort die
patriotischen Kräfte jener Nationen tief greifend gegen ihre eigenen Interessen
wirken, ist nicht nur unlogisch sondern gar absurd. Es muss sich als um eine
kosmopolitische Kraft handeln, die ihre eigenen Interessen verfolgt, die im
Widerspruch stehen mit den Interessen der Nationen. Diese feindselige und
zerstörerische Kraft kommt von dieser Ethnie, die überall dort mit ihrem
desaströsen Wirken beheimatet ist. Und das sind die Juden. Es handelt sich bei
den „Angriffen gegen Juden und damit ein Teil der Bevölkerung“ nicht, wie die
Richter des Landgerichts Kiel verharmlosend und die Wahrheit verdrehend sehen,
um eine harmlose ethnische Minderheit wie die Franzosen, Amerikaner, Briten, Polen,
Spanier oder Italiener. Nein, keinesfalls, sondern um eine solche Minderheit,
die federführend an der Zerstörung der Nationen und Nationalstaaten wirkt. Dieses
Rote Virus des Judeobolschewismus, oder Neomarxismus, wie es verdeckt und
diffus genannt wird, konnte seine giftige zerstörerische Wirkung eines
ideologischen Schlangengifts nur dadurch entfalten, weil Juden die Medien,
Politik, Staatsver-waltung, Justiz und wesentliche Teile der Zivilgesellschaft
unter ihre Kontrolle brachten und pervers für ihre Interessen umfunktionierten,
wodurch wir überall dort mit einem pervertierten Staat und einer weitgehend
pervertierten Gesellschaft zu tun haben, die perversen moralischen und
politischen Vorstellungen folgen.
23. Jeder deutsche Bürger hat im Falle des
von Feinden des deutschen Volkes herbeigeführten politischen inneren Notstands
(der zweifelsfrei vorliegt) nicht nur das Recht, sondern auch die
grundgesetzlich verankerte Pflicht, die Bürgerpflicht, gegen diese Feinde zu
kämpfen. „Gegen jeden, der unternimmt, die demokratisch-soziale Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“(Art. 20 GG). Es liegt auf
der Hand: Die Innenbehörden, die hier als willfährige Handlanger unserer Feinde
agieren, versuchten rechtswidrig, mich und andere deutsche Patrioten mit
polizeilichen Terrormaßnahmen daran zu hindern, was nichts anders ist als
Volks- und Vaterlandsverrat.
24. In den Bloginhalten manifestiert sich
die historische und zeitgenössische Wahrheit. Bei der Staatsanwaltschaft liegt
die Beweislast, das Gegenteil zu beweisen, was sie aber nicht tut. Die Bloginhalte enthalten Aussagen, die
entweder objektiv oder subjektiv wahr sind. Im ersten Fall sind sie ohnehin
nicht zu beanstanden. Im zweiten Fall entsprechen sie in jedem Fall der
Überzeugung des Autors nach seinem besten Wissen und Gewissen: seinem
moralischen Empfinden oder politischer Überzeugung. Sie können auch mitunter
irrtümlich sein. Als solche stehen sie jedenfalls im wissenschaftlichen Diskurs
solange fest und offen bis sie verifiziert also widerlegt worden sind. Die
übrigen Aussagen, die einen wertenden Inhalt haben, sind Werturteile und
unterliegen ebenfalls dem Recht der freien Meinungsäußerung wie die anderen
übrigens auch. Offenbar haben die Innenbehörden rechtswidrig dies außer Acht
gelassen.
25. Es ist in einem Rechtsstaat weder die
Aufgabe noch die Zuständigkeit von Gerichten politische Überzeugungen von
Bürgern zu regulieren, zu unterdrücken, zu verbieten oder einen anderen
schikanierenden und repressiven Einfluss darauf zu üben. Gerichte und sonstige
Organe dieses Staates sind einerseits streng zur politischen und
weltanschaulichen Neutralität und andererseits zur Wahrung der Interessen des
deutschen Volkes (nicht der Juden und nicht der Moslems) verpflichtet. Das Volk
ist laut GG der Souverän und nicht sie. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, die
Bundesbürger politisch zu erziehen oder umzuerziehen, auf ihre politische
Gesinnung einzuwirken und schon gar nicht sie für ihre wie auch immer geartete
politische Gesinnung zu schikanieren, wie hier der Fall. Nicht ich sondern
meine Kontrahenten brachen und brechen
regelmäßig das Gesetz, indem sie gegen mich harsche Methoden der Überwachung,
Drangsalierung, Gesundheitsschädigung, Freiheitsberaubung, zumindest temporärer
Enteignung und Einschüchterung und andere Freveltaten billigten und einsetzen.
Das ist rechtswidrig. Offenbar haben sowohl der ideologisch links
konditionierte Kieler Richter mit fremdländischen Namen, der von seiner fremden
Volkszugehörigkeit zeugt, wie auch die übrigen politisch befangenen Richter des
Landgerichts Kiel übersehen, dies gebührend in Betracht zu ziehen anstatt sich
zum Werkzeug des Polizeistaates und zur Marionette des subversiv wirkenden
kosmopolitischen Judentums machen zu lassen.
26. Vorlieben und
Abneigungen, Billigung und
Missbilligung, Wohlgefallen und Missfallen, Vorziehen und Verwerfen, Liebe und Hass, wie moralische Haltungen sind in einer
Demokratie Privatsache. Der Staat kann niemanden per Gesetz zwingen etwas zu
lieben und was anderes zu hassen, egal ob es sich um Essen, Freizeit,
Aktivisten des Naturschutzes oder der Klimabewegung, politische Haltung
gegenüber von Minderheiten, Fragen zu seinem Glauben oder fremder Religionen
oder um was anderes handelt. Und er hat auf dem Gebiet der Sprachtabus, der
Regulierung von Grenzen des Sagbaren, der Sprachhygiene, sprich einer Zwangsbereinigung
der Sprache nichts zu suchen. Moralische Haltungen, Weltanschauungen,
wie auch immer geartete Meinungen, Religion, Expression von Gefühlen,
politische Kritik und Satire sind Sache des Einzelnen. Sie sind aus gutem Grund
in der reifen Demokratie Privatsache. Meinungsfreiheit ist das höchste Gut
in einer demokratischen Gesellschaft, denn ohne sie ist das öffentliche
Anprangern von Missstände nicht möglich, das Abgleiten der Gesellschaft in den
Abgrund todsicher und die Demokratie tot. Solange nicht zu einer Straftat
aufgerufen wird, wie dies neulich bei den Wahlen in Litauen der Fall war, wo
ein litauischer Politiker dazu aufrief, jedes Jahr einen Polen zu erschießen, hat
der Bürger in freiheitlichen Staaten wie Deutschland das Recht, zu denken und
zu sagen, was er will, auch wenn das manchen, offenbar meinen Kontrahenten,
nicht passen sollte. Antisemitismus ist genauso erlaubt wie Antiamerikanismus,
Antikommunismus oder Antikapitalismus. Jedem bleibt überlassen, ob er Juden
oder lieber Chinesen, Russen oder Türken hasst oder liebt. Juden genießen hierzu
dieselbe Immunität wie andere Ethnien, Rassen oder Völker also keine in
keinerlei Hinsicht. Luther predigte noch spirituelle Freiheit in politischer
Knechtschaft; wir haben heute mittlerweile hierzulande mit spiritueller
Knechtschaft in scheinbarer politischer Freiheit zu tun.
27. Die gegen unsere
regierenden Politiker und andere Staatsbediensteten gericht-ete öffentliche,
demonstrative und massive Wut der Bürger wird von den destruktiv wirkenden
Kräften und öffentlichkeitswirksam von den Regierungsmedien (die von Millionen
von Bürgern zurecht als gehirnwaschende „Lügenpresse“ bezeichnet werden) als
unzulässiger Hass etikettiert, skandalisiert und durch die Staatsanwaltschaft
und Polizei sogar kriminalisiert – wie im vorliegenden Fall. Tatsächlich aber
manifestiert sie nur eine moralisch gerechte und politisch gerechtfertigte
Empörung des unbeachteten und hilflosen Bürgers und ist seine Antwort auf das
massive Versagen des Staates und seiner Lenker.
28. Im Buch von Thilo Sarrazin „Der neue Tugendterror. Über
die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland.“ wird über grobe Verstöße
gegen dieses, für den Fortbestand der Demokratie existenzielle Recht kritisch
berichtet. Die von ihm und von mir vertretene Position: In Deutschland schränke
ein Gleichheitswahn die Meinungsfreiheit ein, dieser führe zum Meinungs- und
Gesinnungsterror, wie er sich in der blutigen Französischen Revolution, im
blutrünstigen Leninismus-Stalinismus und in allen verbrecherischen
kommunistischen Regimen, die auf ihm fußten, manifestierte. Eine links von der Mehrheit stehende
Medienklasse bediene sich der Sprache sog. politischen Korrektheit (eng.
Political Correctness, PC), die von der Dekadenz der Sprache und des
Denkens zeuge und mit den Inhalten der Orwellschen Dystopie „1984“ (des
totalitären Staates also) korrespondiert. PC als politisches Schlagwort und
ideologisches Propaganda- und Kampfinstrument wurde durch Juden mit der
Intention und dem Hauptziel der Geschichtsfälschung und Legendenbildung
ins Leben gerufen, um allgemein gesagt die
Geschichte und die Gegenwart zu Gunsten der Linken und Juden zu verfälschen,
sich nicht als Tätervolk sonder als ewige zu alimentierende Opfer zu
stilisieren, um weltweit die Wahrheit über die Verbrechen der Juden in der
Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Roten Holocaust und über ihre sich
verheerend auswirkenden Untaten in der Gegenwart zu unterdrücken. Der in Europa
entstandene Faschismus fiel nicht einfach plötzlich vom Himmel, sondern hatte
seine historisch erklärbaren Gründe. Und für alle, die die Geschichte Europas
des letzten Jahrhunderts besser kennen als ein durchschnittlicher von der
linken Propaganda und jüdischer Lügenpresse gehirngewaschener Bürger, ist klar,
dass der Faschismus weder in Italien unter Mussolini noch in Deutschland unter
Hitler sondern in Russland unter Lenin seinen Anfang nahm. Dieser von der
judeobolschewistischen Ideologie getriebene verbrecherische Rote Faschismus,
sprich Linksfaschismus im bald entstandenen Sowjetreich und anderswo, getragen
von Nachfolgern und Nachahmern Lenins und ihren Schergen, sollte sich als ein
wahres menschenfressendes blutrünstiges Monster erweisen. Es hat für
schätzungsweise 150 Millionen seiner Opfer die Hölle auf Erden bereitet und die
größten Massenverbrechen in der Menschheitsgeschichte begangen: den Roten
Holocaust.
29. Zur
adäquaten Beschreibung der bei uns herrschenden pathologischen Mein-ungsfreiheit,
die sich im jüdischen und projüdischen Würgegriff der PC befindet, gehören
folgende Feststellungen. Der Schlüssel zum
Verständnis der jüdischen Geschichtsklitterung liegt in der Entstehung und
weltweiten Auswirkung des Judeobolschewismus. Der jüdische Bolschewismus alias
Judeobolschewismus entstand Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts aus der
Verbindung zwei ideologischer Strömungen: des marxistisch-leninistischen Kommunismus
und des Zionismus. Beide Strömungen waren seit Marx und dem Erscheinen seines
„Kommunistischen Manifests“ Produkte des Weltjudentums. Lenins blutrünstige
Schergen in seinem engsten Machtzirkel waren größtenteils Juden; sie mordeten
und folterten zu Tode millionenfach weiter unter Stalin. Und dem chinesischen
Kommunistenführer Mao stand ein amerikanischer Jude beratend zur Seite, der ihn
instruierte, wie am besten der Völkermord am sog. inneren Klassenfeind
durchzuführend wäre. Beide Ideologien des Linksfaschismus erhoben Terror
und Massenverbrechen zum Mittel der Machtergreifung und proklamierten sie als
notwendiges Werkzeug gängiger politischer Praxis. Dieser Rote Terror
kostete weltweit schätzungsweise 150 Millionen Menschen das Leben: fast 67
Millionen allein in der Sowjetunion, über 70 Millionen im maoistischen China
und über 10 Millionen in all den Ländern der Welt, wo er vor und nach dem 2.
Weltkrieg durch den weltweit expandierenden Kommunismus exportiert wurde: in
Spanien, Polen, in anderen Länder des Ostblocks, in Indochina, Korea, Tibet,
Afrika und Lateinamerika. Für diesen apokalyptischen Blutzoll steht der Name: Roter
Holocaust. Dieses Massenverbrechen, das größte Verbrechen gegen die
Menschlichkeit in der Menschheitsgeschichte und das Martyrium seiner Opfer,
wurden durch die von Juden betriebene kommunistische Propaganda in Ost und West
nicht nur notorisch verschwiegen sondern auch das wahre Geschichtsbild darüber
von ihnen aktiv bekämpft. Notorisch verschwiegen wird, dass die ersten Konzentrations-
und Vernichtungslager nicht 1933 in Deutschland sondern 1918 in der Sowjetunion
entstanden und bis zum Fall der Sowjetunion in der weltweit größten Zahl
betrieben worden sind. Dort sind Menschen jahre- manchmal jahrzehntelang wie
Tiere gehalten, gefoltert und millionenfach bestialisch ermordet worden. Alexander
Solschenizyn, ein Opfer und gewissenhafter Forscher der Verbrechen dieses
Systems der Vernichtung von Leben und Wahrheit, kam zu dem Schluss, dass
zwischen 1917 und 1959 66,7 Millionen Menschen dem Sowjetregime zum Opfer
fielen. Im jüdischen Bild der historischen Wahrheit gibt es natürlich auch
keinen Ort oder ein Wort über die berüchtigte Lüge der sowjetischen Judeobolschewismus
über das Katyń-Massaker an polnischen Kriegsgefangenen, das angeblich das Werk
der Wehrmacht war, also nicht Stalins und seiner jüdischen Henker vom NKWD. Auch
für Tatsachen der begeisterten Begrüßung der Wehrmacht und der SS-Truppen in
den Jahren 1941 und 1942 in der Ukraine, in Litauen, Lettland und Estland, wo
die lokale Bevölkerung in den deutschen Truppen eine Chance und Hoffnung auf
Befreiung vom sowjetischen Joch sah. Die Fakten spontaner Pogrome an den Juden
als Reaktion auf und Vergeltungsmaßnahmen für ihre Massenverbrechen gegen die
Zivilbevölkerung werden geheim gehalten. Darüber schweigen die Juden, die solche
Massenverbrechen auf ihrem dreckigen Gewissen haben. Sie schweigen über den
blutigen Bürgerkrieg in Russland, den sie, nachdem sie sich mit finanzieller
und logistischer Unterstützung der Deutschen Reiches und der vermögenden
amerikanischen Juden an die Macht geputscht hatten, vom Zaun brachen und unter
der Führung des Juden Bronstein-Trotzki das Land in Blut ertränkten, indem sie
Millionen seiner Bürger auf die Leichenberge warfen. Geschwiegen wird über den
millionenfachen Hungertod in der Ukraine, den die jüdischen Schergen gezielt
als Aushungerung des Volkes dort betrieben haben. Ein weiteres Beispiel, wie
die Judenschlächter wehrlose Menschen massakrierten, war das Massaker von Katyń
im Frühjahr 1940, bei dem über 25000 Kriegsgefangene, allesamt polnische
Offiziere und Intellektuellen durch die jüdischen Schergen des NKWD und auf
Befehl seines Chefs, des Juden Lawrenti Beria, bestialisch ermordert wurden.
Stalin nannte diesen Massenverbrecher, der ab 1938 das NKWD leitete, „unser
Himmler“. Sowohl während des Krieges als auch jahrzehntelang danach hat die
judeobolschewistische kommunistische Propaganda diesen Massenmord der Deutschen
Wehrmacht in die Schuhe geschoben und die Weltöffentlichkeit nach Strich und
Faden belogen. Insgesamt sind allein in der Sowjetunion also fast 67 Millionen
Menschen Opfer des Roten Terrors sprich des Roten Holocaust geworden. Niemand
gedenkt dieser Opfer, niemand erinnert an dieses Massenverbrechen der Juden,
das in den Himmel nach Gerechtigkeit schreit. Und die Juden samt ihrem
Verbrecherstaat Israel haben dafür bis heute keinen Cent der Entschädigung an
die Opfer und die Hinterbliebenen der Opfer gezahlt. Die meisten dieser
Menschen fielen zum Opfer des judeobolschewistischen Terrors noch lange bevor
Auschwitz entstand und dort und woanders um die 6 Millionen Juden umgebracht
wurden – es war die Antwort des NS-Regimes auf die Massenverbrechen der Juden.
Und die Entstehung des Faschismus in Europa im Allgemeinen war die Reaktion des
Westens auf die akute judeobolschewistische Rote Gefahr. Und gegen diese
kämpften hundert-tausende Soldaten aus allen Nationen Europas in den
Formationen der Wehrmacht und der SS während des 2. Weltkriegs. Nach dem Krieg
haben in Polen ganze Scharen aus Moskau abkommandierter Juden die
Schlüsselrollen im Sicherheitsapparat des Terrors besetzt und Abertausende
polnische Patrioten gefoltert und getötet. Derjenige, der sich besonders durch
dieses Massenverbrechen ausgezeichnet hatte, war der Jude Jakub Berman, der
zusammen mit Beria den teuflischen Plan zur Umvolkung, sprich Ent-polonisierung
und Verjudung Polens ausgeheckt hatte (also 70 Jahre bevor das Wort erneut bei
uns den Einzug in den modernen Sprachgebrauch einzog), wofür es unabweisbare
wissenschaftliche Beweise gibt. Auch über diese Verbrechen und über ihre
teuflischen Werkzeuge des Machtmissbrauchs wollen die Juden heute nichts
wissen.
30. Im Westen haben die
Agenturen des Judentums, die von ihm gesteuerten kom-munistischen Parteien und
ihre Ableger jahrzehntelang alle unliebsamen Fakten in diesem Zusammenhang von
der öffentlichen Wahrnehmung der Geschichte entfernt und spezielle Strategien
zur Abwertung und Verächtlichmachung des politischen Gegners entwickelt. Das
sog. Godwins Gesetz beschreibt die Diskreditierung von Diskussionsgegnern mit
Nazivergleichen und das reductio ad Hitlerum (lat.. „Rück-führung auf Hitler“)
wird ein rhetorisch oft eingesetzter rabulistischer Fehlschluss bezeichnet:
Eine Ansicht soll dadurch widerlegt werden, dass diese von einer moralisch
unhaltbaren Person, insbesondere von Adolf Hitler, geteilt wird. Zusätzlich
noch: Die Wahrheit über die Massenverbrechen von Juden im letzten Jahrhundert
und die durch sie massiv betriebene Zersetzung westlicher Demokratien im Sinne
ihrer subversiven Ideologie werden als antisemitische Hetze zur Verächtlichmach-ung
der Juden abgetan. Alles, was zur jüdischen verlogenen Geschichtsideologie und
Geschichtsschreibung nicht passte und passt, sollte aus dem öffentlichen
Bewusstsein und wissenschaftlichen Diskurs verbannt werden und aus dem
kollektiven Gedächtnis verschwinden. Und alles, was diesem Bild widerspricht,
wird von ihnen und ihrer Propaganda als rechtsextremistisch und
geschichtsrevisionistisch abgestempelt – eine Vergewaltigung der Wahrheit und
Moral zugleich, denn diese sind ihnen fremd und kontraproduktiv.
31. Bei dieser
reputationsorientierten Geschichtsfälschung (auch: Pseudohistorie genannt)
wurde in Täuschungsabsicht und mit wissenschaftlich unlauteren Mitteln der
Öffentlichkeit ein unzutreffender Eindruck von historischen Ereignissen und
ihrer Interpretation vermittelt. Das daraus entstandene Geschichtsbild wurde
durch Behaupten, Interpretieren oder Verschweigen – auch in Kombination – so
angepasst, dass es in seiner öffentlichen Wahrnehmung teilweise oder in Gänze
nicht dem wissenschaftlich nachgewiesenen oder nachweisbaren Sachverhalt
entspricht; dabei wurden unangenehme Daten, Fakten oder Zusammenhänge
weggelassen oder verschwiegen und zwar insbesondere überall dort, wo es sich um
schwerwiegende Tatsachen von öffentlichem Interesse handelte: Rechtfertigung,
Verharmlosung oder Verschweigen der von Juden, ihren Handlangern oder
Nachahmern installierten kommunistischen Diktaturen und den von ihnen
begangenen Massenverbrechen. Mit dieser geschönten Traditionspflege und
reputationsorientiertern Geschichtsfälschung wollten und wollen die Juden
weiterhin zur Imagepflege bewusst ein wahrheits-widriges bzw. durch
Verschweigen relevanter Tatsachen und Verdrängung ihres kommunistischen
Verbrechens unvollständiges Geschichtsbild vom jüdischen Opfervolk zeichnen,
das von anderen Tätervölkern verfolgt wurde und es der Öffentlichkeit als ein
wahres vermitteln. Auf dieser so manipulierten Geschichte gründen sie ihre
Rechtsposition, dass nämlich andere Volker ihnen zur Wiedergutmachung etwas
schulden: Entschädigung, Förderung, Anerkennung, Zuneigung, Liebe etc. Durch
diese in den von ihnen überall beherrschten Medien vervielfältigende
Schuldzuweisung und Fälschung halten sie die Öffentlichkeit zum Narren. Die
Fälschung historischer Fakten und deren publizistisches Ausschlachten ist zum
Geschäftsmodell von ihren Verlagen und interessengesteuerten Medien (Fakenews
Media bzw. Lügenpresse genannt) geworden, die sich allesamt oder mehrheitlich in
ihrer Hand befinden. Beliefert werden sie fast ausnahmslos durch Juden, die
sich unter wohlklingenden Künstler- sprich Tarnnahmen verbergen. In den 80er
Jahren konnte man in den Buchhandlungen noch Sach- und Fachbücher zu jedem
beliebigen Thema kaufen. Dies ist längst Geschichte. Heute stapelt sich dort
bis an die Decke ein geistiger Ramsch und Schundlektüre gigantischen Ausmaßes.
Die größte Ausstellungsfläche dort wird mittlerweile durch Bücher ersetzt und
eingenommen, die dem Thema "Morden in Norden" gewidmet ist. Diese
geistige Entartung, besser gesagt dieser geistige Giftmüll, der im Internet
durch exzessive und massive Pornographie begleitet, die mehrheitlich auch auf
dem Judenmist gewachsen ist, überflutet und demoralisiert die Köpfe von
Zeitgenossen (besonders schlimm: der Jugend) und gesellt sich der jüdischen
Geschichtsfälschungen, die als die offizielle Geschichtsdeutung in die
Schulbücher gelangt und die auch durch objektiven wissenschaftlichen Diskurs
nur noch schwer aus der Welt zu schaffen ist. Auf diesem Feld, wo soviel
Falschheit und moralischer Giftmüll in Permanenz ausgeschüttet wird, sehen die
perversen S-H Innenbehörden aber keinen Handlungsbedarf; sehr wohl aber in der
Verfolgung eines unbescholtenen und gesetzestreuen Bürgers und Opfers auch
ihrer grob fahrlässigen und rechtsbrecherischen Amtsuntätigkeit nach dem
menschengemachten Tsunami-Massaker 2004 mit über 550 Leichen deutscher Bürger.
32. Angeblich sollten
durch die PC Ausdrücke und Handlungen vermieden werden, die Gruppen von Menschen
kränken oder beleidigen können. Tatsächlich führt die Verwendung und Dominanz
„politisch korrekter“ Sprache zur Geschichts- und Gegenwartsfälschung, zu die
Wahrheit unterdrückender Zensur und gravierender Einschränkung der
Redefreiheit. Hier ist die offene Diskussion freier Individuen längst durch
Zensur, Einschüchterung und Indoktrination ersetzt worden. Wer widerspricht,
wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen durch Tabus oder hirnlose Vertreter
der Staatsgewalt gebracht. Wer gegen diese ist und dies öffentlich
kundtut, hat in aller Regel einen schweren Stand. Denn jene Behördenvertreter
und die sog. Gutmenschen jeglicher Couleur denunzieren Menschen mit
abweichenden Meinungen als Feinde der Demokratie, Nazis, Neonazis, Faschisten,
Antisemiten, Rassisten, Judenhasser, Neofaschisten, Antidemokraten, Feinde des
Pluralismus und sog. Offener Gesellschaft, als Revanchisten,
Geschichtsrevisionisten oder Volksverhetzer – es sind allesamt
Totschlagargumente, die zum Ziel haben, den politischen Gegner als
Verfassungsfeind abzustempeln und so zum Schweigen zu bringen. Wer das durch
Juden im Westen herbeigeführte soziale und politische Chaos in Frage stellt und
die Schuld an massiv propagierter Linksideologie bei den Juden sucht, der hat
kein Schuldgefühl für die Vergangenheit und kein Verantwortungsgefühl für die
Zukunft, ist hartherzig und bar jeder Solidarität. Nur das Christentum darf man
ablehnen, weil der Papst die Pille verbietet und Priester im Zölibat leben. Am
Islam, Judentum und Zionismus ist dagegen jede Kritik verboten. Das wäre
fremdenfeindlich und antisemitisch. Abweichende Meinungen werden heute schärfer
sanktioniert als abweichendes Verhalten. Diese Sanktionen laufen zumeist nicht
über Diskussionen, sondern über Ausschluss. Niemand hat den Wahrheitsgehalt
meiner Aussagen, die den Grund also auch die Berechtigung meiner Aussagen sind,
widerlegt. Auf die abweichende Meinung reagieren die Politiker, ihre Handlanger
und Mediengetreuen nicht mit Widerspruch, sondern mit Empörung. Wenn aber
abweichende unliebsame Meinungen als unmoralisch oder gar ungesetzlich gelten,
führt das in eine geistige Knechtschaft und in eine akute Bedrohung der
Demokratie. Die Zensur ist das zwangsläufige Ende von öffentlichem Diskurs und
Meinungsvielfalt. PC entpuppt sich nach diesen Erklärungen als politisches
Kampfinstrument der Juden und Linken, um den politischen Gegner mundtot zu
machen. Meine Kontrahenten machen hier fleißig mit. Amerikanische Autoren
verorteten die PC als Unterart von Tyrannei und stellten sie auf einer Stufe
mit Orthodoxie, Faschismus und Fundamentalismus. Es wurde dadurch ein
verheerender, die Demokratie und die ganze Gesellschaft zersetzender
Mechanismus in Gang gesetzt, der zu einer akuten systemischen politischen Krise
in Deutschland, in der EU, in Amerika und in anderen Ländern des Westens
führte. Sprachverbote und Zensur vergiften die geistige Atmosphäre und lähmen
die lösungsorientierte Debatte - glaubt Philosoph und Schriftsteller Peter
Sloterdijk. Statt zu Offenheit und Toleranz führt Politische Korrektheit zu
Feigheit und Anpassertum. Keiner wagt Alternativen zu denken. Unter dem
Einfluss von Political Correctness und Tabus entstand in der Bundesrepublik ein
absurdes, alternativloses, politisches und intellektuell pathologisches Klima.
Das Festhalten an politisch korrekten Tabus und Kritiklosigkeit blockiert eine
ergebnisoffene Diskussion. Und die brächte vielleicht neue Erkenntnis-se und am
Ende Lösungen, meint Sloterdijk. Der Ton der Auseinandersetzung verschärft sich
zusehends, auch das politische Klima, das weitgehend vergiftet ist. Denn man
wird politisch aggressiv, wenn man totgeschwiegen oder mundtot gemacht wird
oder wenn man theoretisch nicht mehr weiter weiß. Unsere Gesellschaft wird so
zum willenlosen Opfer eines Meinungsterrors, der in Universitäten,
Redaktionen, Antidiskriminierungsämtern und in zum Zwecke politischer Zensur
umfunktionierten Staatsanwaltschaften namens Polizeidirektionen ausge-brütet wird. Dieser manifestiert sich
heute als die Farce der Politischen Korrektheit. Die neuen Ingenieure der
Seele und Sprachhygiene (die auch in Kiel ansässig sind) arbeiten mit Volldampf
an Methoden, die der Gehirnwäsche, Meinungsunterdrückung und Meinungsdiktatur
dienen. Das ist in höchstem Maße destruktiv und nicht rechtens.
33. Deutschland ist ein
souveräner Staat und wie der Name schon sagt das Land der Deutschen; es gehört
weder den Juden noch den Moslems sondern den Deutschen, die hier das Sagen
haben – niemand sonst, das steht im GG!
34. Nirgendwo im GG
steht, dass es erlaubt ist, Deutschland zu islamisieren oder zu judaisieren,
wie es grundgesetzwidrig durch den Zentralverband der Juden in Deutschland und
den Zentralverband der Moslems in Deutschland notorisch, tiefgreifend und
destruktiv schon seit Jahrzehnten betrieben wird. Moslemisierung und
Judaisierung (ein modernes Wort für die altbekannte Verjudung) des Landes ist
nicht durch das GG gedeckt, auch wenn manche Politiker anderer Meinung sind und
auch wenn Juden und Moslems dagegen Sturm laufen.
35. Nirgendwo im GG ist
vorgesehen, dass Vertreter anderer Glaubensrichtungen, die sowohl dem im GG
verankerten Nationalstaat als auch dem Christentum feindlich gesinnt sind (wie
der Judaismus und der Islam), ihre Religion für politisch subversive Zwecke
instrumentalisieren und so die grundgesetzlich garantierte Konfessionsfreiheit
sowie die hier garantierten Rechte von Minderheiten für politische Zwecke
missbrauchen dürfen.
36. Nirgendwo im GG
steht, dass fremden Konfessionen erlaubt ist unter dem Deckmantel der
Minderheitenrechte und Religionsfreiheit und wohlklingender, hehrer, scheinbar
allgemeingültiger Parolen des perfiden, moralisch erpresserischen oder geistig
verwirrten Gutmenschentums im Geiste sog. Menschenrechte, sog. Minderheitsrechte,
der Welt ohne Grenzen, der sog. Offenen Gesellschaft, des Asyls für alle
Bedürftigen, der Nächstenliebe etc. subversiv zu wirken und dadurch einen
destruktiven Einfluss auf Staat und Gesellschaft auszuüben. Nirgendwo im GG
steht, dass es erlaubt ist, das Land mit kulturlosen Fremdlingen zu fluten und
somit zu überfremden (Ergebnis landesverräterischer Politik), dabei die
Sozialkassen zu plündern und die Bürger vor diesen vollendeten Tatsachen der
heimatlichen Entfremdung und des Heimatverlustes zu stellen.
37. Kein deutsches
Gesetz erlaubt, dass diese größtenteils illegalen und z.T. kriminellen Einwanderer
(darunter Mörder und Kriegsverbrecher), die auf Geheiß und mit massivem Druck
auf die Politik seitens der subversiven jüdischen V Kolonne nach Deutschland
und Europa importiert wurden, hier
Terror ausüben dürfen, der mordet und die Zivilgesellschaft in permanenter
Lebensangst hält. Infolgedessen kann deutscher Staat weder die körperliche
Unversehrtheit noch das Leben seiner Bürger schützen und somit seine
grundlegende Aufgabe erfüllen. Kein deutsches Gesetz erlaubt Bildung von mafiösen
Strukturen des organisierten Verbrechens (auch unter dem Namen der
Clankriminalität bekannt) bzw. scharenweise von Tarnagenturen des politischen
Lobbyismus (meist vom Jüdischem Weltkongress gelenkt) zum ausschließlichen
Zweck des Eigennutzes, um sich auf diesem Wege massive Vorteile und exorbitante
Privilegien zu verschaffen und dadurch einen destruktiven Einfluss auf Politik
und Gesellschaft zu nehmen, wie dies besonders krass bei uns der Fall ist.
Nirgendwo im GG steht, dass Deutschland von maskierenden Feinden des deutschen
Volkes und ihren zu politisch subversiven Agenturen umfunktionierten
Zentralverbänden regiert werden sollte: vom Zentralverband der Juden in
Deutschland und vom Zentralverband der Moslems in Deutschland. Nirgendwo, in
keinem Gesetz steht, dass diesen subversiven Kräften erlaubt sei, die ganze
Medienlandschaft (Fernsehen, Hörfunk, Presse, Verlage, Internet) zu
unterwandern, diese politische Macht zu ergreifen und das Volk durch permanente
Gehirnwäsche ihrer Propaganda, sprich durch ihre moralisch perverse, national
feindliche linke Ideologie zu konditionieren und dadurch geistig und
sittlich zu degradieren. Einen Beitrag
zur hier stattfindenden Diskussion – allerdings nur auf die Folgen der
Masseneinwanderung und auf die Gefahren des politischen Islams für Staat und
Gesellschaft bezogen – leisten Bücher von Thilo Sarrazin: „Deutschland schafft
sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen.“ und „Feindliche Übernahme“. Die
von mir veröffentlichten Beiträge korrespondieren mit Sarrazins politischer
Auffassung und leisten hierzu einen ergänzenden und wichtigen Beitrag. Juden
sind, anders als andere Teile der Bevölkerung, nicht einfach solche
Minderheiten, wie die anderen. Denn sie unterwandern subversiv Staat und
Gesellschaft, besetzen dort die Schlüsselpositionen und Lobbys und verfolgen
ihre eigenen Interessen, die mit den Interessen der Heimatländer und ihrer
Bevölkerung unvereinbar sind. Ihr erklärtes Ziel ist, die Nationen des Westens
durch eine längst gescheiterte Multikulti-Gesellschaft, sprich durch ein Mischvolk ohne nationale Wurzel zu
ersetzen, um es für ihre Zwecke gefügig zu machen.
38. Nirgendwo, in keinem
Gesetz steht, dass die Gleichheit vor dem Gesetz zugunsten der Juden nicht mehr
gilt, dass sie gesetzliche Sonderprivilegien genießen, die insbesondere
verbieten, scharfe öffentliche Kritik an all dem Frevel, Terror und
Massenverbrechen zu üben, die Juden zu verantworten haben und die
Öffentlichkeit darüber aufzuklären.
39. Nirgendwo, in keinem
Gesetz steht, Deutschland sei ein Polizeistaat. Ebenso wenig erlaubt ist,
deutsche Patrioten, die mit dem massiven, unentschuldbaren und sich verheerend
auswirkenden Versagen des Staates nicht einverstanden sind, die dagegen beherzt
und couragiert protestieren, die gegen den Untergang ihres Volkes und für das
Wohl ihres Landes kämpfen, strafrechtlich zu belangen.
40. Es gibt in
Deutschland und in der Freien Welt viele Kollaborateure jener zerstör-erischen
Kräfte, die den Bestand freier Nationalstaaten (darunter Deutschlands)
zerstören wollen. Im Volksmund werden sie zu Recht als Volks- und Vaterlandsverräter
angesehen, derart benannt, entlarvt und öffentlich an den Pranger gestellt und
entehrt: Sie ernten harsche Kritik, Häme, Wut, Hass und Volkszorn. Denn als
Feinde des Volkes haben sie in seinen Augen als solche offenbar keine Empathie,
Liebe und Zuneigung verdient, sondern öffentlich aufs Schärfste angeprangert zu
werden. Sie haben überall in den führenden westlichen Nationen der Freien Welt
die Gesellschaft gespalten, ihr soziales Gefüge zerrissen, ihre kulturelle
Identität zerstört und ihre Staaten in den Zustand des Kontrollverlustes, der
Unregierbarkeit und in systemische politische Krisen gestürzt. Unter dem
Einfluss dieser Kräfte stehen offenbar (ihr Amtseid und Dienstpflicht
verletzend) die rabiat und rechtswidrig hand-elnden Beamten der hier
federführend tätigen Staatsanwaltschaft Kiel, des Amtsgerichts Kiel und der
Kieler Polizei, auf deren Anweisung sie tätig sind. In keinem Gesetz steht
übrigens, dass der Bürger verpflichtet ist, Volks- und Vaterlandsverräter zu
lieben, zu ehren oder sie in Ehre zu gedenken. Jeder Mensch hat soviel Ehre,
wie viel davon ihm von anderen Menschen entgegengebracht wird. Nur in
Polizeistaaten wird der Bürger per Gesetz und Anordnung der Obrigkeit
gezwungen, gehasste Politiker und Massenverbrecher zu ehren, zu gedenken und
vor ihren Denkmälern zu knien, wie dies beispielsweise mit Lenin und Stalin der
Fall war. Früher oder später werden solche Monster durch das Volk vom Sockel
gestoßen.
41. Zum Fall Lübcke: 1)
Wenn Menschenleben einzeln oder massenweise verloren geht, fragen sich die
Hinterbliebenen oft, ob und wer daran Schuld wäre. Diese Frage haben wir uns,
die Überlebenden und Hinterbliebenen des Tsunami-Massakers Weihnachten 2004,
auch gestellt und sie folgendermaßen beantwortet: Unsere Landsleute an der
thailändischen Westküste sind fremdverschuldet Opfer des kollektiven und
massiven Staatsversagens geworden; daran hatte auch Deutschland seinen Anteil.
War es im Fall Lübcke ähnlich? Nein. Der Kasseler Regierungspräsident ist
selbstverschuldet Opfer eines Mordes geworden. 2) Ich poste im Internet als
Vorsitzender des deutschen Tsuanamiopfer-Vereis GTVRG e.V. seit 2005 regelmäßig
Beiträge, meist zu staatssicherheits- und opferrelevanten Themen. Der Verein
ist über die bekannte Mailadresse erreichbar. Bis dato hat mich keine Welle der
Wut und Empörung der Öffentlichkeit als Reaktion auf meine Postings erreicht:
keine Hasswelle und auch keine sachlichen Widersprüche begleiteten meine
öffentlichen Aussagen in den letzten 16 Jahren. War es im Fall Lübcke auch so?
Mitnichten. Sein Verhalten führte zu massiven Anfeindungen und sogar
Morddrohungen. Warum? 3) Lübcke hat schon seit Oktober 2015 Morddrohungen
erhalten. Es war die Reaktion auf seine flüchtlingsfreundliche Politik, die mit
vitalen Interessen des deutschen Volkes klar im Widerspruch steht und als
solche von patriotisch gesinnten Bürgern betrachtet wurde. Schließlich hat er
2019 eine geplante Flüchtlingsunterkunft bei einer Bürgerversammlung verteidigt
und auf Angriffe von Besuchern geantwortet: Wer
die Werte der Verfassung ablehne, dem stehe es jederzeit frei, Deutschland zu
verlassen. Besucher hatten seine Antwort als Videoausschnitt im Internet
verbreitet, was dort mit einer Lawine von Hass kommentiert wurde, wobei der
Tenor „Volksverräter“ dominant war. Zu Recht, wenn man die Wahrheit beim Namen
nennt, und das sollte man immer tun. Denn Lübcke sollte seine Worte an sich
selbst adressieren. 4) Die Hybris, die unsere regierenden links
gehirngewaschenen Politiker charakterisiert, lässt sich als ihre bodenlose
Unverschämtheit beschreiben, sich alles auf Kosten und zum Nachteil der
Mitbürger erlauben zu dürfen ohne Rücksicht auf Interessen des deutschen Volkes,
die sie eigentlich pflichtgetreu vertreten sollten. Dieser Pflicht war Lübcke
nicht gewachsen und nicht gerecht gewesen. Nicht nur die Einsicht, dass er als
Politiker durch seine Untaten Deutschlands Feinden in die Hände spielt und der
Volksgemeinschaft immense Schäden zufügt, fehlte ihm. Ihm ist es nicht
aufgefallen, dass diese Feinde das Land unterwandert hatten und es zur
Spielwiese ihrer 5. Kolonne werden ließen. Auch die Einsicht, dass sich seine
bodenlose und leichtsinnige Arroganz gegenüber der Volksgemeinschaft, die er
verhöhnte und beleidigte, einmal gegen ihn wenden könnte, fehlte ihm. So wurde
Lübcke zur Projektionsfläche für Wut des Wutbürgers und zur Symbolfigur des
Volksverrats. Er starb schließlich von der Hand eines Täters, der genau das als
Tatmotiv zu Protokoll gab. Obgleich die Hinterbliebenen eine massive
reputationsorientierte Legendenbildung um die Person der Getöteten betreiben,
ist die Wahrheit um seinen Tot eine schlichte und bittere: Er war eine Schande
für das deutsche Volk. 5) Dennoch: Die ein paar Zeilen, die ich kommentierend
zu seinem Wirken am 19. Juni 2019 im Blog schrieb, wurden am 22.02.2020 gegen meine
moralische und politische Überzeugung und nur aus Rücksicht auf die Gefühle der
Hinterbliebenen gelöscht. In meinen Augen, wie auch in den Augen vieler
Landsleute, ist und bleibt er Volks- und Vaterlandsverräter im Dienste des
verräterischen Staates, den dieser Staat mit einem Prunkbegräbnis und
Ehrenanbietungen zu einer Ikone erhob. Wenn die Innenbehörden samt der Bundesregierung
dies tun, dann ist es ihr Recht; aber vom deutschen Volk wird Lübcke niemals
ein Ehrendenkmal bekommen – ganz im Gegenteil.
42. Lasst uns noch am
Rande näher anschauen, mit welchen Gegnern ich hier zu tun habe, und zwar
anhand der hier nur beispielhaft aufgelisteten menschen-gemachten Katastrophen,
die aufgrund des menschlichen Versagens hätten verhindert werden können, und
anhand der Kriminalfälle, die durch die Staatsanwaltschaft nicht als solche
behandelt wurden – sie machten Schlagzeilen und wurden in den Medien breit
kommentiert: 1987 in Genf – Barschels Tod, der nach der Beweislage eigentlich
als Mord begutachtet aber von der Kieler Staatsanwaltschaft vertuscht und zum
Selbstmord umdefiniert wurde; 1988 – 70 Tote und über 1000 Schwerverletzte in
Ramstein (Staatsanwaltschaft untätig geblieben, keine Verurteilten); 1998 – 101
Menschenleben sterben zerschmettert in Eschede (Staatsanwaltschaft untätig
geblieben, keine Verurteilten); Juli 2000 in Gonesse bei Paris bei dem Absturz
der Concorde – 113 Menschen darunter 96 Deutsche sterben in einem Feuerball
(deutsche Staatsanwaltschaft untätig geblieben ungeachtet der Vertuschung durch
das französische Gericht des kausalen Zusammenhangs, der zur Katastrophe führte);
Nov. 2000 in Kaprun (Österreich) – 155 Tote darunter 37 aus Deutschland (keine
Verurteilten); 2004 in Thailand – über 550 Bundesbürger werden massakriert nach
einer grob fahrlässig unterlassenen Katastrophenwarnung (auch seitens
Deutschland im In- und Ausland) und Evakuierung vor Ort (Staatsanwaltschaft
untätig geblieben, keine Verurteilten); 2006 in Lathen/Emsland – 23 Menschen
sterben zerschmettert, 10 sind schwer verletzt (Staatsanwaltschaft pro forma in
Aktion getreten, keinem Verantwortlichen wurde auch nur ein Haar gekrümmt; 2009
im Südatlantik nach einem Absturz der Air France – 228 Menschen sterben
darunter 28 Deutsche (deutsche Staatsanwaltschaft untätig geblieben); 2008 in
der Nordsee – eine junge wehrlose Kadettin wird an Bord der „Gorch Fock“ in der
Nacht vergewaltigt, erdrosselt und wie ein Stück Müll über Bord geworfen (Kieler
Staatsanwaltschaft streckt ihre schützende Hand über die Deutsche Marine, die
den Mord nach Strich und Faden vertuschte; 2010 in Duisburg – 21 Tote und 500
Verletzte (gegen prominente Verantwortliche wird nicht einmal ermittelt); 2015
in Westalpen beim Absturz der Germanwings – 150 Menschen werden zum Pulver
zerschmettert (keine strafrechtlichen Folgen für die Verantwortlichen ...
43. Speziell nach dem in Entstehung und Ausmaß allein von
Menschen ver-schuldeten Tsunami-Massaker Weihnachten 2004, das massenweise
Menschen-leben forderte, trat unsere skandalöse Staatsanwaltschaft nicht in
Aktion: nicht von Amts wegen und auch nicht, nachdem gegen die Verantwortlichen
im In- und Ausland von den Hinterbliebenen (auch von mir selbst) Strafanzeigen
erstattet wurden. All diese Menschen starben eines gewaltsamen, fremd
verschuldeten, nicht natürlichen Todes. Nicht natürlich ist ein Tod, der durch Selbstmord, Unfall, eine
strafbare Handlung oder durch andere Einwirkungen von außen eingetreten ist.
Dazu gehört auch unterlassene Hilfeleistung. Die unterlassenen Warnungen vor
der herannahenden Katastrophe und unterlassene Evakuierung der Strandhotels in
Thailand, wofür im Schnitt zwei Stunden zur Verfügung stand, war ein evidenter
Fall der kriminell unterlassenen Hilfeleistung im Notfall. Etwas ausführlicher
darüber: Am 26. Dezember 2004 fand ein gigantisches Seebeben im Sundagraben
statt, das den ganzen Globus erschütterte und einen katastrophalen ozeanweiten
Tsunami im Indischen Ozean auslöste. Allein die beiden Naturereignisse waren an
der folgenden Katastrophe naturgegeben; und alles, was danach kam, war ein
menschenge-machtes Desaster verheerenden Ausmaßes, bei dem fremd verschuldet um
die 300.000 Menschenleben verloren gingen, darunter ein paar tausend westlicher
Touristen, deren Namen bis dato der Öffentlichkeit unbekannt sind, wie die
deutsche Tsunamiopfer-Liste, die beim BKA unter Verschluss gehalten wird.
Warum? Weil es sich hier um ein kriminelles, kollektives und übernationales
Staatsversagen handelte, an dem Deutschland die Mitschuld trägt, und somit die Schuld
für den vermeidbaren Tod seiner Bürger. Eine gigantische personelle und
technische Infrastruktur, die für die Sicherheit des Bürgers abgestellt war
(seismischer Dienst, bei dem (übrigens weltweit) die katastrophenrelevanten
Daten binnen weniger Minuten seit dem Beginn des Bebens vorlagen; zivile und
militärische Satellitenüberwachung, die den Tsunami-Verlauf aufzeichneten; ziviler
Auslandsnachrichtendiens, militärischer Fern-aufklärungsdienst, Katastrophenschutz;
Auswärtiges Amt und sein diplomatscher Dienst; sogar die Deutsche Marine, die
damals im Indischen Ozean in leitender Funktion operierte – ein gigantischer also mit Milliarden Zuwendungen jährlich aus
Steuermitteln am Leben gehaltener Apparat, der allesamt nicht einmal fähig war
zu einem einzigen Telefonat nach Bangkok, um die thailändische Regierung vor
der Katastrophengefahr zu warnen. Dennoch sah sich die Staatsanwaltschaft,
namentlich auch nicht die Kieler und die S-H Staatsanwaltschaft genötigt,
Ermittlungen aufzunehmen und Strafverfahren gegen die Täter im In- und Ausland
in die Wege zu leiten. Diese
amtsmissbräuchliche und rechtsbrecherische Vorgehensweise spricht Bände.
44. Sie
wiederholte sich, als ein Wilhelmshavener Verein mein historisches, denk-malschutzwürdiges
Schiffseigentum aus deutscher Hand, den Holzkutter HELENA, der mir auf Anraten
meiner Therapeuten zur Überwindung des Katastrophentraumas diente, zerstörte
und mir dadurch erhebliche finanzielle und gesundheitliche Schäden zufügte. Die
Oldenburger Staatsanwaltschaft rührte nach meinen Strafanzeigen keinen Finger.
Auch nicht dann, als ich im Sommer dieses Jahres abermals versuchte, einen
anderen historischen Kutter in Büsum namens ZUKUNFT, ein Schiff in einem
optisch einwandfreien Zustand, vor dem Abwracken auf Betreiben dortiger
Behörden zu retten. Nicht einmal dann rührten sich die vier von mir
angeschriebenen Staatsanwaltschaften, die Hamburger, die Lübecker, die Itzehoer
und die Flens-burger, um das maritime Kulturgut vor der sinnlosen Zerstörung zu
retten. Alles in allem lässt sich daraus ein Handlungsmuster der deutschen
Staatsanwaltschaft erkennen: Es ist seit jeher die gängige Praxis dieser am
meisten kompromittierten, moralisch verkommenen, korrupten und juristisch
entarteten Institution des Staates, die nunmehr als Marionetten der Juden zum
Gesinnungswächter der Zivilgesellschaft und zur Stasi des Polizeistaates
umfunktioniert wurde, bei einem kriminellen Staatsversagen sich in Untätigkeit
zu wiegen. Zerstörung deutscher Kulturgüter geht sie auch nichts an. Ihre
Vertreter, die sich mit juristischem Jargon und hehren Sprüchen schmücken und
ihren Judaslohn einstreichen, erweisen sich dabei als sittlich verdorbene
Individuen und ihre Institution als ein morscher, moralisch verrotteter
Trümmerhaufen.
45. Zurück
zu Ereignissen vor 16 Jahren: Am Anfang der Kette des Versagens stand das
Pacific Tsunami Warning Center auf Hawaii, verantwortlich im Rahmen des
Pazifik-Warnabkommens für die Tsunami-Warnung, wo die damals Diensthabenden,
Weinstein und Hirshorn, beide Juden, ihren Dienstpflichten nicht nachgingen
(der eine schrieb an seiner Doktorarbeit, der andere pennte) und ihr Chef
gerade zu Hause war und an Weihnachtsgeschenken, Fahrrädern für seine Kinder,
schraubte. So kam die kriminell fahrlässige Unterlassung von rechtzeitigen
Tsnami-Warnungen an die bedrohten Staaten, darunter Thailand, zustande. Um den ganzen Rest, nämlich die
Vertuschung und Umdeutung des Desasters zu einer Naturkatastrophe und um die
unterlassene Hilfeleistung an die Hinterbliebenen daheim, kümmerten sich dann
die deutschen Politiker ohne Moral, die verlogenen Geowissenschaftler und die
unter dem Einfluss der Juden stehende Lügenpresse. Auf der Bundesebene der Bundeskanzler
Schröder, der dreieinhalb Tage zu Hause auf seinem Sofa gammelte, bevor er im
Kanzleramt erschien, weil ihm seine Haustiere wichtiger waren als seine im
Sterben liegenden Landsleute. Zusammen mit einem weiteren Schurken, dem
Außenminister Fischer, der zehn Tage brauchte, um im thailänd-ischen
Katastrophengebiet zu erscheinen, profilierte er sich in medienwirksamen Shows
und leeren Versprechen, 500 Millionen Euro für die Tsunami-Opfer zu
veranlassen, von denen kein einziger Cent unsere Tsunami-Opfer erreichte, bevor
er seinen Landsleuten den Rücken kehrte und zum Putins Klinkenputzer in Moskau
wurde. Auf der Landesebene die Landesrabenmutter Simonis, von der mich nur ein
Kondolenzschreiben erreichte. Und auf der Kommunalebene der Norderstedter Bürgermeister
und späterer Landesinnenminister Grote, auf dessen politischen Misthaufen zu
den gegen mich gerichteten Ermittlungen der von ihm politisch abhängig
gemachten Justiz zustande kamen. Bevor
er in Kiel landete, unterließ auch dieser Politiker ohne Moral die Hilfe an das
Katastrophenopfer in seiner Stadt. Von demselben Hans-Joachim Grote kam Jahre
später die Anweisung, 2000 Bäume am Stadtparksee für die Landesgartenschau zu
roden, um anschließend zusammen mit den hier ansässigen Juden das letzte Stück
der Natur in der Stadt der Norderstedter Bevölkerung zu stehlen und es schäbig
und völlig ökologiefremd zu kommerzialisieren. Solchen schändlichen Politikern
ohne Moral haben die Tsunami-Opfer zu verdanken, dass kein
Tsunami-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag stattfand und kein
Tsunami-Hilfsfond für die Opfer eingerichtet wurde. Auf der anderen Seite des
Ozeans spielte dabei eine prominente Rolle im amerikanischen Senat Dianne Goldman Berman Feinstein, eine
US-amerikanische Politikerin der Demokratischen Partei, die in ihrer
exponierten und einflussreichen Funktion als Vorsitzende des
Geheimdienstausschusses dafür sorgte, dass die Wahrheit über das Totalversagen
amerikanischer militärischer wie ziviler Nachrichtendienste nicht ans
Tageslicht kam und insbesondere auch dafür, dass diejenigen Juden, die das
Versagen der US-Behörden zu verantworten hatten, kein Haar gekrümmt wurde.
Unter dem gewaltigen medialen, weltweit auf allen Kanälen permanent und
jahrelang andauernden Druck der verlogenen Judenpresse, die das ganze
Katastrophengeschehen als eine Naturkatastrophe etikettierte, kam es nicht nur
dazu, dass die Verantwortlichen für den fahrlässig herbeigeführten Massentod
angeklagt und verurteil sondern auch dazu, dass die Hinterbliebenen von deutschen
Tsunami-Opfern ohne jedwede Opferhilfe mit ihrem Schicksal allein gelassen
wurden. An diesem Frevel hatten die Juden – die für sich Opferentschädigung in
Milliardenhöhe von allen möglichen Staaten andauernd erpressen – einen
maßgebenden und federführenden Anteil. Die ein paar Juden, die beim Tsunami
2004 uns Leben kamen, interessierten sie auch nicht weiter, denn der Jude legt
sich doch nicht mit dem Staat an, den er ohnehin täglich melkt und abzockt. Die
Milchkuh öffentlich an den Pranger zu stellen oder sie gar zu schlachten, war
ihnen doch ein Schritt zu viel.
46. Der Verein
GTVRG e.V. hat mehrfach öffentlich auf den katastrophalen Zustand dieser
korrupten Republik nämlich auf den andauernden Spendenmissbrauch und auf die
Missstände bei den sog. Humanitärorganisationen hingewiesen. Anstoß dazu gab es
die Veruntreuung der 670 Millionen Tsunami-Spenden, von denen kein einziger
Cent Opferhilfe bei den deutschen Tsunami-Opfern angekommen war. All das Geld
hat sich das deutsche Humanitärgewerbe und die hiesige Nächstenliebeindustrie
unter sich aufgeteilt und zweckentfremdet oder anderweitig verschwendet.
Damals hat außer unserem Verein niemand, kein Schwein, kein Staatsanwalt und
sonst keine Sau darauf reagiert. Dies hat diese Spendenmafia als Ermunterung und
ein Zeichen für "Weiter so!" verstanden und wie bisher weiter
gemacht. Auch nach dem Erdbeben-Desaster in Haiti im Januar 2010 haben
spendable Menschen aus aller Welt Milliarden für die Opfer gespendet. Und
wieder kam bei den Opfern nichts an – abermals haben sich die korrupten
Schweine der perversen Nächtenliebeindustrie mit beiden Händen an den
Hilfsgeldern selbst bedient und all das Geld für eigene Zwecke missbraucht. Was
wir nun bei dem AWO-Sumpf in Frankfurt sehen ist nur die Spitze des Eisbergs, ein
wiederholtes Déjà-vu und eine Bestätigung dessen, was wir seit langem kennen:
Wir leben in einem geistig und moralisch verrotten korrupten Land und in einem
von Juden und Sozis regierten Unrechtsstaat. Wir dürfen nicht vergessen, wer in
Frankfurt (der Hochburg der Juden) das sagen hat und wer dort das Amt des
Oberbürgermeisters innehat, ein gewisser Peter Feldmann (SPD) - ein korrupter
Jude. Beweis über den massiven Missbrauch des Sozialstaates durch die Plünderer
des Humanitärgewerbes, wo der Rote SPD/AWO-Filz mit dem Roten Filz der Juden,
bekannt unter dem Namen WZST (Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in
Deutschland e. V.) verschmilzt, liefert die ZDF-ZOOM-Redaktion und ihre
TV-Sendung darüber.
47. Einige Jahre
nach dem verheerendem Tsunami-Desaster 2004, wo die Geo-wissenschaftler
sträflich und unentschuldbar versagten, wofür sie von unserem Verein öffentlich
angeklagt wurden, kam es zu ihrem erneuten Versagen, diesmal in Italien. Im
April 2009 beim Erdbeben in L'Aquila sind über 300 Menschen gestorben und um
1600 wurden verletzt. Die italienische Justiz hatte im Oktober 2012 sechs
Seismologen und einen Regierungsbeamten wegen fahrlässiger Tötung schuldig
gesprochen. Sie hätten die Anzeichen für das verheerende Beben in den Abruzzen
2009 falsch eingeschätzt und die Bevölkerung «ungenau, unvollständig und
widersprüchlich» über die Gefahr informiert. Sechs Erdbebenspezialisten wurden
wegen «fahrlässiger Tötung» zu langen Haftstrafen angeklagt und schließlich
verurteilt. Wie reagierte die Welt der Geowissenschaft darauf? Eine mächtige
durch Juden angeführte wissenschaftliche Organisationen in den USA forderte in
einem offenen Brief an den italienischen Präsidenten Napolitano zum
L'Aquila-Prozessauftakt ihn auf, Druck
auf die Justiz zu machen. Das Expertengremium, das vor dem schweren Hauptbeben
von L'Aquila in unverantwortlicher Weise öffentlich eine Entwarnung
ausgesprochen hatte und damit das Bedrohungspotential noch vergrößerte, sollte
nicht strafrechtlich belangt werden. Der Brief war geschrieben von Alan
Leshner, einem einflussreichen Washingtoner Juden und Wissenschaftslobyisten.
Nachdem das Gerichtsurteil verkündet wurde, drohte ein anderes jüdisches
Großmaul von der Lobbygruppe "Union of Concerned Scientists" namens
Michael Halpern: "Das ist eine absurde und gefährliche Entscheidung, die
vom italienischen Präsidenten Giorgio Napolitano gekippt werden sollte.“ Hier
sieht man, wie die von Juden geleitete weltweit vernetzte Geomafia arbeitet:
mit Erpressung, Lügen, Fälschung der Wahrheit und Vergewaltigung des
Wissenschaftsethos, nichts ist ihnen heilig.
48. Zur
Anklageschrift: 1) Viele von den von mir im Blog veröffentlichten Textbeiträgen
sind an öffentlich zugängliche fremde Veröffentlichungen zurückzuführen oder
stützen sich gar inhaltlich daran. Für einige wenige Veröffentlichungen aus
meiner Hand beanspruche ich Copyright. Alle Bilder sind nicht meine Kreationen,
sondern historisches Bildmaterial in Form öffentlich zugänglicher Domänen und
im Internet frei verfügbar. 2) Nicht ich sondern die Juden stören den öffentlichen Frieden und führen zu bürgerkriegsähnlichen
Zuständen, wie dies gerade in Polen zu sehen ist und kürzlich in den USA zu
sehen war. Warnende Stimmen besagen, dass dieser Bürgerkrieg unsere von Juden zerstörten
westlichen Demokratien schon bald erfassen wird. In den Jahren 1918/19
versuchten Judeobolschewiken bewaffnet in Deutschland eine Revolte anzuzetteln
und die Macht gewaltsam zu ergreifen, doch es gelang ihnen nicht. Der weitere
Versuch war ihr Versuch der Machtergreifung in Spanien, was zu einem blutigen
Bürgerkrieg in den Jahren 1936-38 führte. Und heute sind sie wieder die
Brandstifter, die laufend für Mord und Totschlag am deutschen Volk im
öffentlichen Raum sorgen verübt durch die Einwanderer, die sie nach Deutschland
und Europa holten. Sie sind der Ursprung der Anarchie, der öffentlichen
Empörung und Proteste der Bevölkerung, denn auf ihrem Mist ist die
neomarxistische gescheiterte Einwanderungs-, Globalisierungs- und
Multikultiideologie und all ihre desaströse Folgen gewachsen. 3) Der Judenhass
ist nicht die Ursache dieser öffentlichen Empörung und Proteste sondern die
Folge der volksfeindlichen und volksschädigenden Politik der Juden. Die Juden
selbst stacheln zum Hass gegen sie
auf. Sie sind der wahre Ursprung von massiven Demonstrationen gegen die Politik
der Herrschenden, in denen die Demonstranten den Gehorsam gegenüber der
Bundesregierung verweigern und die Politiker als Volksverräter beschimpfen. 4) Ich
habe niemanden zu irgendwelchen Willkürmaßnahmen
aufgefordert, das ist eine reine Erfindung der Staatsanwaltschaft. Alle
Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und politischen Missständen abhelfen
sollten, müssen aufgrund von Gesetzen erfolgen, die ein souveränes deutsches
Volk verabschieden sollte. 5) Man greift die
Menschenwürde erst dann an, wenn einem diese fehlt. Und man verachtet oder beschimpft andere, wenn diese keine Achtung verdienen und wenn es
dafür gute Gründe gibt, wie hier der Fall. Meine Kritik ist weder anlasslos
noch unmotiviert und verleumderisch
ist sie auch nicht, sondern faktenbasiert. Der Staatsanwaltschaft ist nicht
einmal der juristische Begriff der Verleumdung bekannt, denn dieser
voraussetzt die Verbreitung falscher Tatsachen, was hier mitnichten der Fall
ist. 6) Nach außen geben sich Juden als religiöse
Gruppe an, zu Tarnzwecken und um einen Schutz als sog. religiöse Gruppe zu
genießen. Diese sind sie aber nicht, genauso wenig wie die Scientology Kirche,
die sich selbst zu Geschäftszwecken zu einer Religion erklärte. Denn Religion
im Sinne des orthodoxen Judaismus praktizierten die meisten Juden ohnehin
nicht, weil ihre wahre Religion Geld, Geschäft und Machtmissbrauch sind und ihr
Gott Mammon, den sie anbeten. 7) Die Unterstellung, das ich das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft
habe, ist absurd und aus dem Kontext gerissen. Denn alles, was ich zum Fall
Lübcke in meinem kurzen Kommentar schrieb, war eine literarische Phrase der
begründeten Empörung in Form eines Steckbriefes über das unzulässige und
empörende Verhalten eines skandalösen und verachtungswürdigen Politikers, aus
dem die heuchlerischen Regierenden einen Heiligen machten, der angeblich für
eine gute Sache gestorben sein sollte. Das Volksempfinden spricht hier eine
ganz andere Sprache, was durch die restlichen zahlreichen Kommentare anderer
Bürger im Internet bestätigt wird, wenn diese im Beweisaufnahmeverfahren vom
Gericht aufgefordert werden. Was dem o.g. Tatbestand entspricht, was
zweifelsfrei das, was der ZDF-Starmoderator Claus Kleber im Dezember im Heute
Journal an zwei Tagen tat, nämlich den Tsunami 2004 und damit die folgende
Tsunami.Katastrophe im Pazifischen Ozean zu verorten – ein Schlag ins Gesicht
den Hinterblieben der Opfer und eine Verunglimpfung der Verstorbenen, was
jedoch nach meinen Strafanzeigen die drei involvierten Staatsanwaltschaften zu
keinerlei strafrechtlichen Schritten veranlasste. 8) Die amerikanische
Demokratische Partei ist fest in den Händen amerikanischer Juden und die
Politiker dieser Partei sind die willenlosen Handlanger und Lakaien des jüdischen
Lobbys in den USA. Offenbar sind diese allseits bekannten Fakten der Kieler
Staatsanwaltschaft, der letzten Bastion politischer Ignoranz, nicht bekannt. Dieser
politischen Ignoranz sind auch die staatsanwaltlichen Einlassungen zur Antifa
geschuldet. Man muss entweder völlig blind, uninformiert oder schlicht
politisch gelenkt sein, um zu übersehen, wie die Schlägertrupps des
linksfaschistischen jüdischen Terrors namens Antifa nationale Symbole
profaniert, Kirchen und Kloster entweiht, historische Denkmäler vom Sockel
reißt und zerstört… wie dies neulich in Polen, Großbritannien und den USA der
Fall gewesen war. In Polen konnte bisher Schlimmeres verhindert werden nur weil
patriotische Bürgerwehren spontan Kirchen verteidigten und dadurch ihre Zerstörung
verhinderten. Wilde Horden des Mobs unter der Fahne der Antifa entehren also barbarisch
das nationale geistige und materielle Kulturerbe, was aber der Kieler
Staatsanwaltschaft fremd und unbekannt ist. Kein Wunder: Jahrzehnte sorgte
dieser amoralische verrottete Haufen dafür, dass die S-H Vereine der Anbeter
des Teufels (Hells Angels) und der Banditen (Bandidos) hier frei und ungestraft
ihr kriminelles Werk verrichten konnten, obgleich in anderen Bundesländern
diese kriminellen Vereine längst verboten wurden. Präsident Trump sprach
neulich von der Antifa als einer Terrororganisation, die auf die Liste der
verbotenen Organisationen kommen und juristisch verfolgt werden sollte. Zu den
Juden als morallose Kanaken
nachfolgend etwas ausführlicher und anlassbezogen.
49. Im
Mai 2018 fand das Eurovision Song Contest in Lissabon statt. Es war ein Kosher
Nostras Attentat auf die wahre Kunst und Ästhetik. Insgesamt 26 Länder traten
in dem Musikwettbewerb gegeneinander an, der ein außergewöhnlich hohes
künstlerisches Niveau in allen Kategorien hatte. Zypern, Holland und Schweden
brillierten mit fantastischen Beiträgen, aber die göttliche Stimme, Schönheit
und Präsentation der estischen Sängerin waren schlicht überwältigend… eine
absolute Weltklasse. Das Finale näherte sich dem Ende und alle freuten sich auf
die Krönung der besten Künstler und die Trophäen als zum Schluss jüdischer
hämischer Pöbel die Bühne eroberte und das ganze Song Contest für sich kaperte:
Vertreten durch eine fette, hässliche, mit einem Schweinsgesicht nach einer Sau
aussehende, Ekel erregende, allenfalls zum Schweinehirten taugende Schlampe mit
ausgestreckter Zunge, der dreiste Chuzpe auf ihrer Stirn geschrieben wurde –
gewann schließlich Israel das Finale des Eurovision Song Contest in Lissabon.
Was steckte hinter dem Juden-Skandal? Zunächst haben Juden ihr
nichteuropäisches Kanaken-Land in einen europäischen Wettbewerb illegal
reingeschmuggelt. Dann haben sie ihre europa- und weltweite mafiöse
Juden-Connections mobilisiert, um das
„douze points“-System genannte Verfahren, sprich die Abstimmungsmechanismen des
Wettungssystems (die Punktevergabe und Ergebnisse aus Televoting und Jurybewertungen)
zu ihren Gunsten zu manipulieren. Aufgrund dieser ekelerregenden und
frevelhaften Schummelei hat die hässlichste fette Schlampe der Welt, die das
hässlichste Volk der Welt vertrat, mit ihrem primitiven Kauderwelsch den ersten
Platz gewonnen. Die Barbaren haben sich durchgesetzt, die wahre Kunst hatte das
Nachsehen und ging leer aus. So pervers können nur die hässlichen Juden sein
(die wahrhafte Verkörperung des Teufels und der Hässlichkeit) alias die
weltweite mafiöse Schlangen- und Teufelsbrut.
Die Kunst wurde durch die jüdischen Kanaken – als solche darf ein
primitives, ruch-, kultur- und gottloses Nomadenvolk genannt werden –
vergewaltigt, mit Füssen getreten und ermordet – nichts Außergewöhnliches für
dieses schweinische Tätervolk der Massenmörder.
50. Die
Bloginhalte erinnern an von Juden selbst provozierten Judenhass, der sich seit
Jahrtausenden und bis zum heutigen Tag überall in der Welt manifestierte, an
ihre Vertreibung durch die Könige Westeuropasund an ihre seit jeher erfolgten
Vertreibungen aus den europäischen Städten (da man nirgendwo dieses
Schlangenvolk haben wollte) und entlarven die Juden
#
als ein übles raffgieriges Nomadenvolk, das sich durch Wucher (ein anderes Wort
für Judenzins) auf Kosten anderer bereicherte, das in der Moderne das ganze
finanz- und Bankenwesen beherrschte, dessen hemmungslose Gier 2008 in die
größte Finanzkrise der Geschichte führte, weil seine Heuschrecken ohne jeden
Skrupel über Länder, Völker und Volkswirtschaften herfielen, um sie zu
destabilisieren, zu ruinieren und mittels Finanzbetrug, spekulativer
Manipulierung der Wertpapiere und Börsen sich selbst zu bereichern;
#
als ein übles umstürzlerisches Volk der Massenverbrecher und blutrünstiger
Monster, das mittels seiner Terrorideologie und durch blutigen Terror die
politische Macht des Grauens ergriff und mit eigenen Händen direkt sowie durch
den weltweiten Export dieser verbrecherischen, menschenvernichtenden Ideologie
um die 150 Millionen Menschenleben auf den Leichenhaufen warf;
#
als ein übles verbrecherisches Volk blutrünstiger Massenverbrecher, die ihren
Staat Israel gründeten, der bis dato nie die Opfer dieses Verbrechervolkes für
ihr Leid entschädigte und zur Wiedergutmachung seines Massenverbrechens nie was
beigetragen hatte, sondern umgekehrt, sich stets hämisch und täuschend als
Opfer verkleidend von vielen Staaten der Welt Milliarden an Opferentschädigung
erpresste und dies auch laufend tut;
#
als ein übles Volk der Wölfe im Schafspelz, die sich zu tarnen wissen, die wie
eine Hydra ein weltweites Mafia-Netzwerk mit tausenden Köpfen unter den
wohlklingenden Namen aufbauten, um damit die Macht zu ergreifen und zu
erhalten, die Völker der Welt unter ihre Kontrolle zu bringen, um mittels
dieser Tarnung ihre Opfer (die Nichtjuden) zu verwirren und einzulullen, in den
Genuss von Schutzrechten zu kommen, um ihre Opfer schließlich gefügig zu
machen, zu reißen, auszunehmen und ausbluten zu lassen;
#
als ein übles Volk des praktizierten Gesinungs- und Meinungsterrors, dem kein
Mittel fremd ist, um alle Medien zu unterwandern und unter seine Kontrolle zu
bringen, um damit nicht nur Profit einzustreichen, sondern vielmehr durch
seinen Meinungsterror die Öffentlichkeit zu manipulieren und die Deutungshoheit
über politische Meinungen der Bürger zu erreichen;
#
als ein übles gemeines Schlangenvolk der Lügner, die nichts unversucht lassen,
um gemeine Lügen zu verbreiten, die Wahrheit zu unterdrücken, zu erwürgen und
zu vergewaltigen, Propagandamittel übelster Sorte anzuwenden und sogar eine
künstliche, sog. politisch korrekte Sprache zu erfinden, um Tabus über all ihre
Frevel zu etablieren, um ihre Gegner zum Schweigen zu bringen und mundtot zu
machen und ihre verwegenen Ziele des Machtmissbrauchs zu erreichen;
#
als ein übles gemeines Schlangenvolk, dessen Aktivitäten nichts zum Gemeinwohl an dem wir alle teilhaben beiträgt sondern
allein zum Eigennutz. Dass Juden sich für das Gemeinwohl engagieren ist
schlicht eine gemeine Lüge, die unsere Politiker gebetsmühlenartig wiederholen.
Denn alles, was sie tun, tun sie tatsächlich ausschließlich für ihr eigenes
Wohlergehen namens Geschäft im Namen ihres Gottes namens Mammon. Das beste Beispiel
dafür ist der Jude Bernard Madoff, ein Finanzjongleur und Milliardenbetrüger,
der derzeit seine lebenslange Gefängnisstrafe absitzt, weil er mit dem größten
Schneeballsystem aller Zeiten Anleger um 65 Milliarden Dollar prellte. Typische
für die Juden Raffgier ohne Grenzen, weltumspannende Aktivitäten um Macht und
Einfluss, ein „Gutmenschen“-Image, hinter dem sich aber die teuflische Verschlagenheit
verbirgt, prägen die weltumspannenden Aktivitäten eines anderen Judengang-sters
namens Georg Soros und seiner politischen Tarnagentur namens OSF.
#
als ein übles amoralisches, atheistisches Volk, das nur einen einzigen Gott,
den Mammon kennt und anbetet, das sich im Dienste des Bösen, des Perversen und
des Profits stellte, um unsere Länder auszuplündern, den
gesamten Volkskörper zu vergiften, den betroffenen Ländern einen kaum rückgängig zu machenden immensen
Schaden zuzufügen, um die Völker der Welt zu seinen willfährigen Lakaien und
Handlangern zu machen und besonders die junge Generationen zu pervertieren. Der
Fall des Sexualverbrechers Jeffrey Epstein, der mit Sex von minderjährigen
Frauen und Menschenhandel Millionen verdiente, der Fall eines anderen
Sexualmonsters namens Harvey Weinstein und die ganze LGBT-Bewegung, die auf dem
Judenmist gewachsen ist, illustrieren das unsittliche teuflische Werk der
Judenmafia.
# als ein übles brandgefährliches, subversiv agierendes,
kosmopolitisches Schlangenvolk, das alles, was wir vom Guten, Schönen,
Gerechten und Wahrhaftigen kennen auf den Kopf stellt und entwertet, wie es die
Barbaren und Kulturvandalen seit jeher taten;
# als ein übles brandgefährliches, subversiv agierendes,
kosmopolitisches Schlangenvolk, das sein Gift in den Kreislauf der Völker
unaufhörlich pumpt und damit ihre Organe, die von Saat und Gesellschaft,
zersetzt, um die Nationen des Westens zu spalten, dabei Zwist, Unfrieden und
gar Revolten zu stiften, um sie mit Mitteln ethnischer Massenzuwanderung
umzuvolken, um sie wenn nötig mit linkem Terror zu überziehen um sie gefügig
unter seine Kontrolle zu bringen letztendlich mit dem Ziel, unsere auf Werten
der Moral, der Demokratie, der Aufklärung und des Christentums aufgebaute Zivilisation,
die wir sie kennen, zu zerstören.
Zusammenfassung: Massiver Judenhass ist der Gradmesser und Indikator zugleich für den durch Juden verursachten katastrophalen Zustand von Staat und Gesell-schaft und für den Zustand der Demokratie. Überall dort, wo er sich manifestiert, ist die Gesellschaft zerrüttet und der Staat außer Kontrolle, doch die Demokratie noch am Leben. Hass, der den Juden entgegen geschleudert wird, ist nur eine logische und unausweichliche Reaktion auf das Schlangengift, mit dem Juden die Gesellschaft permanent fluten und die dadurch zersetzt und schließlich ganz zerstört wird. Kann sich dieser Hass aber nicht mehr manifestieren, weil er von der Judenschlange gewaltsam erwürgt wurde, ist der Staat am Ende, die Gesellschaft endgültig zerstört und die Demokratie tot. Sowohl Deutschland als auch die Staaten der Freie Welt befinden sich im Zustand des akuten inneren Notstandes, des latent drohenden Bürgerkriegs gegen ihre inneren Feinde. Es handelt sich dabei tatsächlich um die von Winston Churchill befürchtete existenzielle Gefahr des Untergangs unserer Zivilisation. Die obigen Ausführungen und vielmehr das damit korrespondierende Material im Vereinsblog bilden den historischen, gesellschaftspolitischen und persönlichen Kontext meiner öffentlichen Äußerungen, ohne den diese nicht richtig verstanden werden können. Und diese kontextuell richtig verorteten Äußerungen beweisen, dass es keine ersichtlichen Gründe gibt, Juden zu lieben, dafür aber sehr viele sie zu hassen, was einem jeden Bürger dieses Landes und einem jeden Bewohner dieses Planeten rechtlich und moralisch erlaubt ist, und zwar insbesondere dann, wenn seine existenziellen Interessen bedroht sind. Das ist das Ergebnis dieser logischen Beweisführung… Quod erat demonstrandum.
Anträge
A. Im Falle der Eröffnung eines
Strafverfahrens wird die Vornahme
folgender Beweiserhebungen beantragt:
1. Beweise über den weltweiten von Juden
provozierten und herbeigeführten Judenhass, der sich im Laufe der Jahrtausenden
in der Geschichte manifestierte.
2. Beweise über den Roten Holocaust, sprich den
Massenmord des Judeobolschewismus weltweit.
3. Beweise über die jüdischen Schergen beim
Massenmord in Katyń 1940.
Zeugnis: Instytut Pamięci Narodowej (IPN)
Institut der Nationalen Erinnerung
Kommission für die Verfolgung von Verbrechen
gegen die polnische Nation
https://ipn.gov.pl/pl/o-ipn/24154,O-IPN.html
4. Beweise über die von Juden geplante vierte
Teilung des Vorkriegspolens, über jüdische Schergen des kommunistischen
Terrorapparat, Henker der Justiz des Grauens und den Plan Berjas der Umvolkung
Polens durch Juden im besetzten Nachkriegspolen.
Zeugnis: Instytut Pamięci Narodowej (IPN)
Institut der Nationalen Erinnerung
Kommission für die Verfolgung von Verbrechen
gegen die polnische Nation
https://ipn.gov.pl/pl/o-ipn/24154,O-IPN.html
5. Exemplarischer Beweis eines kommunistischen Gerichtsverbrechens in Form einer Kurzgeschichte über den von jüdischen
Schergen ermordeten polnischen General „Nil“. August
Emil Fieldorf Deckname "Nil" - General der polnischen Armee,
Organisator und Leiter des Kedyw im Hauptquartiers der Heimatarmee (AK), einer
der angesehensten Soldaten der Heimatarmee und der polnischen Unabhängigkeit im
Untergrund, Warschauer Aufständischer, zweimal mit dem Orden der Virtuti
Militari und viermal mit dem Kreuz der Tapferkeit dekoriert. Am 24. Februar
1953 von Kommunisten gehängt. Sie behandelten den Nationalhelden als
gewöhnlichen Verbrecher ... "Denken Sie daran, nicht um Gnade von ihnen zu
bitten! Ich verbiete es." - In diesen Worten wandte sich General Nil vor
seinem Tod während einer ihrer letzten Besuche im Gefängnis an seine Frau
Janina. Er wollte das Gnadengesetz nicht anwenden lassen. Er glaubte, dass die
Gnade für Kriminelle und nicht für Soldaten war, die für die Unabhängigkeit
kämpften. Am 24. Februar 1953 wurde General Fieldorf zum Tode verurteilt. Der
Leichnam wurde bis heute nicht gefunden. General Emil Fieldorf "Nil"
wurde von jüdischen Kriminellen zum Galgen geführt. Nur einer war Russe, der
Rest waren Juden: Helena Wolińska (Fajga Mindla Danielak), Józef Różański
(Goldberg), Zygmunt Wizelberg, Benjamin Wajsblech, Aleksander Warecki
(Warenhaupt), Emil Merz, Alicja Graff (Fuks), Gustaw Auscaler, Maria Gurowska
Danielak (alias Maria Górowska alias Maria Sand geborene Zand)), Paulina Kern,
Mieczysław Widaj und Igor Andrejew.
Zeugnis: Instytut Pamięci Narodowej (IPN)
Institut der Nationalen Erinnerung
Kommission für die Verfolgung von Verbrechen
gegen die polnische Nation
https://ipn.gov.pl/pl/o-ipn/24154,O-IPN.html
6. Beweis über jüdische Nazi-Kollaborateure in
Polen während des 2. Weltkrieges, die massenweise ihre Landsleute ans Messer
der Nazis lieferten.
7. Letztes Jahr wurde in Tel Aviv der polnische
Botschafter Magierowski von einem Judenschwein anlasslos bespuckt, was in Polen
eine öffentliche antisemistsche Welle der Empörung auslöste. Von diesem
Ereignis war in den deutschen Medien im Dienste der Lügen und Vertuschung keine
Spur zu sehen oder zu hören. Dies ist immer der Fall, wenn Juden an den Kragen
gehen sollte. Zeugnis: Polnisches Außenministerium: https://www.gov.pl/web/dyplomacja
8. Beweis über die Judenverräter, die den Sowjets
die Geheimnisse der Atombombe verrieten.
9. Beweis über die „Stimmung der Einschüchterung
und Angst“: Schwere Vorwürfe gegen den Antisemitismusbeauftragten, sprich den
hetzenden, die Gesellschaft terrorisierenden und den Rechtsstaat paralysierende
Juden namens Felix Klein.
10. Beweis über das Wahre Gesicht der ANTIFA als
einer von Juden gesteuerten linksfaschistischen Terrororganisation, so auch
wörtlich die Äußerung des US-Präsidenten. Heute verwüstet der Amoklauf der
Linken Denkmäler, historische Gebäude und Kirchen. Die Tolerierung eines
solchen Verhaltens wird morgen zur Beschlagnahme der Demokratie durch aggressive
Minderheiten führen, vor allem durch Juden.
11. Beweise über Betrug, Raub der Macht und
Machtmissbrauch, über kriminelle und sonstige destabilisierende Machenschaften
der Juden in der Gegenwart und insbesondere über das wahre Gesicht der von
Juden Soros gelenkten und weltweit agierenden Stiftung unter dem Tarnnamen OSF
und über seinen Plan der Auflösung Europas.
12. Beweis über die Warnung der katholischen
Kirche vor der von Juden gelenkten Weltregierung und über die wahre Religion
der Juden.
13. Beweis über jährliche staatliche
Zuwendungen für alle zum Zentralrat der
Juden gehörenden bundesweiten, regionalen und lokalen Organisationen und Einrichtungen, die alle
zusammen einen subversiven Mafianetzwerk bildend - eine gigantische Krake und
vielköpfige Hydra - und unter wohlklingenden Tarnnamen maskiert Deutschland
immensen Schaden zufügen und zusätzlich noch den Steuerzahler belasten. Dazu
zählen: die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die
Rabbinerkonferenz, das Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden
in Deutschland, die Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg, die Zeitung
„Jüdische Allgemeine“, 23 ZdJ-Landesverbände mit 108 Gemeinden und rund 101.000
Mitgliedern, die Werteinitiative jüdisch-deutsche Positionen, das Jüdische
Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus, die Jüdische Studierendenunion
Deutschlands, das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der
jüdische Sportverband Makkabi Deutschland, die Amadeu Antonio Stiftung, Juden
in der AfD“ e. V. u.a.
14. Beweis über den Eingriff der Juden in die
Präsidentschaftswahl in Polen, sprich über mehrere Artikel in deutschen Medien
(alias in der deutschen von Juden manipulierten Lügenpresse) und im in Polen
erscheinenden Revolverblatt "Fakt", das der deutsch-schweizerisch-amerikanischen
Judenmafia gehört, die im Vorfeld der Stichwahl um das polnische Präsidentenamt
versucht haben, Stimmung gegen den amtierenden Präsidenten Polens und die PiS
zu machen, sie gezielt zu diskreditieren und zu diffamieren und somit in die
Präsidentschaftswahl in Polen einzugreifen. Zeugnis: Polnischer Präsident Duda https://www.prezydent.pl/
B. Folgende Anordnungsanträge werden gestellt:
- Die
Anklage als konfus, rechtswidrig und unbegründet bzw. gegenstandslos und
unzulässig abzuweisen.
- Aufgrund
der Involvierung mehrerer Behörden in die gegen mich gerichteten
Willkürmaßnahmen, der Schwere der von ihnen begangenen Amtsmissbrauchs und
Rechtsbruchs sowie ihrer mich schädigenden Folgen und der damit zusammen-hängenden
unübersichtlichen Rechtslage die Bestellung eines Pflichtverteidigers und
zwar Herrn RA Klaus-Peter Scholz in Norderstedt beizuordnen.
- Alle erhobenen, personenbezogenen, bei den Innenbehörden
gegen mich gerichteten, mich betreffenden Daten zu löschen.
- Mir die Kosten für die Anschaffung neuer Geräte in Höhe
von 570,69 als Entschädigung für die o.g. Polizeimaßnahmen, die
mich zwangen diese Geräte anzuschaffen, zu ersetzen.
- Für die Reparatur alter unbrauchbar gemachter Geräte (Laptop,
Handy) einen pauschalen Reparaturbetrag anzusetzen.
6.
Die Gegenseite zur Zahlung des Schmerzensgeldes
zu verurteilen.
C. Folgende Feststellungsanträge werden gestellt:
1. Die Innenbehörden haben
gegen den Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verstoßen.
2. Die
gerichtlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung zwecks “Auffindung von
Beweismitteln“ stand in keinem logisch nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem
Inhalt der hier zur Debatte stehenden, im Internet veröffentlichten Beiträgen.
Diese Beiträge hätten auch von einem beliebigen Computer außerhalb der Wohnung
veröffentlicht werden.
3. Die rabiaten polizeilichen Maßnahmen
beschlagnahmten Gegenstände (Laptops, Handy, Datenträger) für eine überlange
Zeit und gaben sie nicht im unversehrten und unveränderten sondern im
funktionsuntüchtigen, reparaturbedürftigen und unvollständigen Zustand zurück.
4. Die Nötigung
seitens der Kripo
zur Herausgabe des Handy-Passwortes war ein eklatanter Verstoß gegen Art. 10 GG
(Fernmeldegeheimnis).
5. Durch die Beschlagnahme der o.g. Gegenstände wurde unzulässigerweise
sowohl in die Privatsphäre des Betroffenen als auch in die Materie des
Tsunamiopfer-Vereins GTVRG e.V. eingegriffen, da sich darauf wichtige
Datenbänke des Vereins befanden.
6. Die hier rabiat handelnden Beamten stehen offenbar (ihr Amtseid und ihre Dienstpflicht
verletzend) unter dem Einfluss jener zerstörerischen Kräfte des Weltjudentums,
die Deutschland als Nationalstaat zerstören wollen. Die so genannten
Sicherheitsorgane verdienen keinen Respekt mehr, indem sie sich zu Bütteln der
Volksfeinde machen lassen. Sie haben
den Versuch unternommen, einen politisch entmündigten Bürger zu züchten und
konkret mich mundtot zu machen, der sich der Wahrheit und Moral verpflichtet
sieht, einzuschüchtern. Sie wandten gegen mich
Schikanen und Repressalien eines
Polizeistaates an und verstießen damit massiv gegen die im GG verankerten und
garantierten Bürgerrechte, die ich in Anspruch genommen habe. Sie haben einen
massiven Rechtsbruch begangen, indem sie unbegründet unter dem Vorwand der
Volksverhetzung handelten. Dieser Vorwand wurde durch die Innenbehörden gezielt
gesucht und angewandt, um gegen mich rechtswidrig vorzugehen. Diese Behörden
leisten ihren eigenen destruktiven Beitrag zur Verrohung, Spaltung und zum
Zerfall der Gesellschaft und zur Unterminierung und Sabotage des Rechtsstaates.
Durchsuchungsmaßnahmen, die angemessen sind bei
Schwerkriminellen, bei Mit-gliedern des Organisierten Verbrechens und
Clankriminalität und insbesondere zur Auffindung belastender auf einen Betrug
im großen Stil hinweisender Unterlagen, waren in diesem Fall nicht zu erwarten.
Alles deutet hier auf einen bürokratischen Amoklauf der Innenbehörden hin mit
dem Ziel einen gesetzestreuen und unbescholtenen Bürger zu drangsalieren, zu
schikanieren, einzuschüchtern, ihm dadurch amtsmissbräuchlich, pflichtwidrig
und böswillig Schäden zuzufügen und ihn von der seinerseits betriebenen
Volksaufklärung abzuhalten. Es handelte sich dabei nicht um Maßnahmen eines
"Rechtsstaates", sondern um unzulässige und rechtswidrige Maßnahmen
eines links-faschistischen Judenstaates orwellscher Prägung.
7. Durch die Beschlagnahme seines Handys war es dem
Betroffenen über einen Monat u.a. nicht möglich, ärztliche Termine zu
vereinbaren und wahrzunehmen. Dadurch wäre auch nicht möglich gewesen, im
gesundheitlichen und andersartigen Notfall Hilfe herbeizurufen. Die Unterbindung
solcher Möglichkeit der Kommunikation war nicht rechtens. Der Amtsmissbrauch
der Innenbehörden ist strafrechtlich gem. § 340 StGB (Versuch der Körperverletzung
im Amt) deshalb relevant, weil sie gesundheitliche Schäden des Betroffenen
gerade während der herrschenden sich bisweilen tödlich auswirkenden
Corona-Pandemie billigend in Kauf genommen. Dadurch wurden auch das
Kontaktieren und die Pflege der Kontakte zu seinen Verwandten und Freunden und
die normale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterbunden. Auch das war
nicht rechtens.
8. Um den Normalzustand wieder herzustellen war
es für den Betroffenen erforderlich, ein neues Handy und eine neue SIM-Karte anzuschaffen. Durch
den Entzug seines Laptops und der Datenträger war es dem Betroffenen nicht
möglich, in die laufenden bzw. kurz bevorstehenden Gerichtsverfahren
einzugreifen und den Anwalt zu kontaktieren. Die Erstellung von Schriftstücken erforderte
den Kauf eines neuen Laptops.
9. Der Betroffene ist
schwerbehindert mit 50 GdB und traumatisch belastet (seit 2005 bis Mitte Juli
2018 mit Unterbrechungen in Dauerbehandlung und krankgeschrieben) und sowohl
durch die Folgen des menschengemachten Tsunami-Massakers Weihnachten 2004, bei
dem er seinen Vater verlor und selbst verletzt knapp mit dem Leben davonkam als
auch durch die Folgen des rechtswidrig erfolgten Vereinsausschlusses, der ihm
mein als Therapiehilfe dienendes Schiffseigentum praktisch entzog und
zerstörte. Allein dadurch war und ist er gesundheitlich schwer belastet. Die
rabiaten Polizeimaßnahmen verschlimmerten zusätzlich noch seinen schwachen
gesundheitlichen Zustand. Das war nicht rechtens.
10. Das gegen den Betroffenen eingesetzte rechtswidrige und unzulässige Ermittlungsverfahren und all die ihm folgenden Maßnahmen des Polizeistaates haben bei ihm finanzielle Nachteile und gesundheitliche Schäden verursacht, die schadensersatzpflichtig sind.
Jerzy Chojnowski
##########################
3. März 2021
Jerzy Chojnowski
(...)
An das
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80, 22846
Norderstedt
Az: 74 Ds
590 Js 64510/19
ANKLAGESCHRIFT
zum rechtswidrigem
Vorgehen der Kieler Polizei, Kieler Staatsanwaltschaft, Kieler Justiz und der hier in politischer Verantwortung
stehenden Landesministerien
Ergänzende Erklärung und
Beweise zur Gerichtsverhandlung vor dem
AG Norderstedt am 9. März 2021 und zu meinem Schriftsatz
vom 30. Oktober 2020
STRAFANTRÄGE
1. Zum rechtswidrigem Vorgehen der Kieler Polizei
1.1 Am 28.01.2020 und am 20.10.2020 brach gewaltsam in das Haus, wo ich wohne, die Polizei ein. Bei diesem Einbruch wurde vom Beschuldigten Heuer zwei Mal die Haustür beschädigt. Dies erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs im Sinne des § 123 StGB und – da Tathandlung des Einbrechens das gewaltsame Öffnen einer Umschließung mittels einer gewissen Krafteinwirkung meint - des Straftatbestand des Einbruchs im Sinne des § 243 StGB.
1.2 In beiden Fällen hämmerte der von mir Beschuldigte Heuer mit der Faust gegen die Wohnungstür und schrie laut: „Öffnen Sie, hier ist die Polizei!“ Ein solches Verhalten ist dem vormals üblichen Vorgehen der Gestapo ebenbürtig und ein grober Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre, was dem Geiste und dem Buchstaben des GG widerspricht. Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Meine Privatsphäre wurde sowohl durch die rechtswidrige Durchsuchung der Wohnung als auch durch die Beschlagnahmung meiner Laptops, Handys und Datenträgers grob verletzt.
1.3 Mir wurde dann vorgeworfen, ich soll antisemitische und volksverhetzende Schriften verfasst und veröffentlicht haben, die vom strafrechtlichen Belang sein sollten. Dem habe ich vehement widersprochen. Dabei berief ich mich auf das grundgesetzlich verankerte Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), insbesondere der freien Äußerung politischer Meinung, um die es sich hier handelt und auf das Recht der Pressefreiheit, diese Meinungen auch öffentlich kommunizieren zu dürfen (Artikel 11 GG - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit). Die Polizeimaß-nahmen verstießen gegen diese beiden GG-Bürgerrechte und waren somit rechtswidrig.
1.4 Politische Zensur ist das Instrument eines Polizeistaates und daher grundgesetzlich rechtswidrig und verboten. Die Bestimmung: ,Eine Zensur findet nicht statt.' (Art. 5 GG) enthält eine strikte Eingriffsschranke, die keine Ausnahmen zulässt. Gegen dieses Verbot verstießen die nach Gestapomethoden handelnden: Bezirkskriminalinspektion Kiel, LKA, der von mir Beschuldigte Heuer und ihre Auftraggeber eklatant. Diese Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und den hier involvierten Kieler Gerichten wurden illegal zu politisch instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch.
1.5 Am 20.10.2020 wurde ich vom Beschuldigten Heuer mehrfach genötigt, antijüdische Veröffentlichungen besser zu unterlassen. Ansonsten riskiere ich nach seinen Worten, dass mich Gerichte zu Gefängnisstrafen verurteilen würden. Dies erfüllt die Straftatbestände der Bedrohung/ Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB).
1.6 Sowohl mein am 28.01.2020 rechtswidrig beschlagnahmte Akoya-Laptop (der mir am 20.10.2020 wieder widerrechtlich weggenommen wurde) als auch mein damals rechtswidrig beschlagnahmte Huawei-Handy wurden mir am 17.07.2020 beschädigt zurückgegeben. Beide wurden derart manipuliert, dass das Handy gar nicht mehr funktionierte und der Laptop seine Zeitreferenz, seine Internetfähigkeit, seine Mail- und Updatefunktion verlor. Dies erfüllt den Straftatbestand des Computereinbruchs nach § 202a StGB und Computersabotage nach § 303b StGB und der Sachbeschädigung nach § 303 StGB für die ich Wiedergutmachung verlange.
1.7 Am 28.01.2020 und am 20.10.2020 wurde mir durch den Kommissar Heuer mein in beiden Protokollen genanntes Eigentum entwendet und insbesondere auf Anweisung des von mir Beschuldigten Heuer ein Speichermedium beschlagnahmt, sprich entwendet, nur weil es sich darauf eine Datei mit dem Namen „Merkel“ befand. Dies erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls nach § 202a StGB und ist ein weiterer Beweis für die aggressive Gestapomethoden der politischen Meinungsunterdrückung dieses Polizisten und seinen bürokratischen Amoklauf gegenüber politisch nicht opportun denkenden Dissidenten. Dieser Polizist ist in der Demokratie offenbar noch nicht angekommen. Mit solchen Leuten wie er und seinen Auftraggebern nährt sich Deutschland immer mehr den politischen Vorbildern Kieler Polizei aus Weißrussland, Russland, Rotchina und Nordkorea also aus Staaten, die nur Kadavergehorsam zulassen und politisch Andersdenkende verfolgen.
1.8 Am 28.01.2020 wurde ich vom Mitarbeiter des von mir Beschuldigten Heuer und am 20.10.2020 von ihm selbst genötigt, die PINs meiner Handys herauszugeben. Anderenfalls, drohte mir im Oktober der Beschuldigte Heuer, dies werden die Einbruchspezialisten seiner Behörde tun und ich werde durch den entstandenen Arbeitsaufwand mit einer vierstelligen Geldstrafe belegt. Dies erfüllt den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs, der Bedrohung/ Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) sowie des Computereinbruchs nach § 202a StGB.
1.9 Dem Beschuldigten Heuer wird der Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach 239 StGB vorgeworfen (s. auch Pkt.9 im o.g. Schriftsatz), der am 28.01.2020 erfolgte als ich wider Willen durch ihn gezwungen wurde zum hiesigen Polizeikommissariat mitzufahren, um dort mich betreffende erkennungsdienstliche Maßnahmen durchführen zu lassen. Dafür verlange ich eine angemessene Wiedergutmachung (Schmerzensgeld) und Löschung der durch den Rechtsbruch gewonnenen Daten.
Strafantrag: O.g. Delikte begründen den auf Kommissar Heuer bezogenen Strafantrag, den ich hiermit stelle.
2. Zum rechtswidrigem Vorgehen der Kieler Justiz namentlich des Amtsgerichtrichters Datsogiannis und der Richter am LG Kiel Heitmann, Obereiner und Petersen
2.1 Um ihr illegales gegen mich gerichtetes Vorgehen quasi zu legalisieren, besorgte sich die Kieler Staatsanwaltschaft entsprechend präparierte richterliche Durchsuchungsanordnung bei einem Skandalrichter, der sich zu einer politischen Marionette der Juden umfunktionieren ließ. Die vom Richter Datsogiannis erstellten insgesamt sechs Beschlüsse, darunter zwei Durchsuchungsanordnungen vom 02.01.2020 und vom 21.09.2020, wurden von ihm rechtswidrig derart präpariert, um meine poli-tischen Aussagen aus ihrem historischen und politischen Kontext und aus dem Kontext persönlicher Betroffenheit zu reißen, ihre Bruchstücke im falschen Licht zu erscheinen und mich zu kriminalisieren mit dem Ziel, dadurch eine Handhabe zu erlangen gegen mich polizeilich vorzugehen. Regelmäßig wurde mir von diesem Scheinrichter am Scheinamtsgericht Kiel, denn von einem ordentlichen Gericht kann hier keine Rede sein, das Recht auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 verweigert. Dies ist ein Fall des groben und sträflichen Missbrauchs des richterlichen Amtes für politische Zwecke.
2.2 Dieser Volksfremdling und unterwürfige Intrigant tauschte seine richterliche Unabhängigkeit, die ihn zur unparteiischen Haltung verpflichtet, gegen den weisunsabhängigen Lakaiendienst bei den Juden und ihren Handlangern im Polizeistaat. Diese schustern ihm gegen die deutschen Patrioten gerichtetes, präparierendes Material zu (vergl. seinen Beschluss mit der Anklageschrift), aus dem er auf laufendem Band nach Wunsch seiner Auftraggeber belastende Beschlüsse aus kontextlosen Bausteinen fabriziert, die auch ihm in sein politisch und moralisch verstelltes, linksfaschistisches also perverses Bild der Wirklichkeit passen und die den Anschein der Legalität gewährleisten sollten. Ihm fiel noch nicht auf, dass sein amtsmissbräuchlicher Servilismus zu Unrecht führt.
2.3 Als Reaktion auf meine beiden Widersprüche/Beschwerden vom 24.02.2020 und 10.11.2020 gegen die vom Richter Datsogiannis erstellten Durchsuchungsanordnungen vom 02.01.2020 und vom 21.09.2020 und die darauf fußten Polizeimaßnahmen wurden diese zur Entscheidung demselben Skandalrichter vorgelegt, der sie erstellte. Dieser konnte freilich nicht gegen sich negativ entscheiden. Dies ist als ein eklatanter Bruch mit dem rechtsstaatlichen Prinzip des Beschwerdeweges anzusehen, wo über eine Beschwerde eine andere Instanz entscheidet als diejenige, gegen die Beschwerde erhoben wurde. Hierzu erhebe ich gegen diesen Richter den Vorwurf des groben Amtsmissbrauchs zu meinem Nachteil in Form von Selbstjustiz.
2.4 Schließlich landeten
meine Beschwerden doch bei der höheren Instanz, beim LG Kiel, wo drei Richter Heitmann, Obereiner und Petersen in ihren insgesamt viel
Beschlüssen stromlinienförmig die klar rechtswidrige Vorgehensweise der
Amtsgerichtrichters Datsogiannis für gut und legal befunden hatten und die von
mir vorgebrachten schwerwiegenden Argumente leichtfertig zurück-wiesen. Zu
weiten und sachrelevanten Teilen meiner Beschwerden hat das LG Kiel unzulässiger-weise gar keine
Stellung bezogen. Dies erweckt die Besorgnis einer komplizenhaften Justiz. Dies
ist ein Beweis dafür, dass diese Richter derselben unzulässigen selektiven
politischen Wahrnehmung und politischen Befangenheit unterliegen, wie ihr
Komplize vom AG Kiel. Das Merkmal politischer Befangenheit im richterlichen Amt
ist ein unterscheidendes und hinreichendes Ausschlusskriterium, das einen
Richter ungeeignet macht, sein Amt am ordentlichen Gericht zu bekleiden. Die hier involvierten Kieler Richten ließen
sich illegal zu politisch instrumentalisierten Zensur- und
Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktionieren.
2.5 Der Inhaber eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht insbesondere hinsichtlich der politischen Neutralität. „Das Gericht ist kein Ort, an dem Politik gemacht wird. Es ist auch kein Ort, an dem politische Präferenzen beurteilt werden. " urteilte kürzlich eine polnische Richterin. Die Rechtslage hinsichtlich dieses Verbots ist hierzulande dieselbe. Beide Gerichte und die hier involvierten Richter haben dagegen verstoßen und ihr Amt für politische Zwecke grob missbraucht.
2.6 Entsprechend dieser o.g. regelmäßigen beruflichen Pflicht und Aufgabe von Amtsinhabern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergeben sich aus der Sachlage schwerwiegende Vorwürfe gegenüber der Kieler Justiz, und zwar gegen den Amtsgerichtrichter Datsogiannis und die Richter am LG Kiel Heitmann, Obereiner und Petersen. Ihnen werfe ich vor, strafbare Amtsdelikte des schweren Amtsmissbrauchs für politische Zwecke zu meinem Nachteil und zum Nachteil des deutschen Volkes und eine krasse Amtswillkür begangen zu haben. Nach dem Urteil des BGH macht sich ein Richter wegen Rechtsbeugung strafbar, wenn er bei der Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich das Recht falsch anwendet und dadurch einem Verfahrensbeteiligten zu Unrecht einen Vor- oder Nachteil verschafft. Tathandlung im Sinne von § 339 StGB ist eine Verletzung von Recht und Gesetz. Dies setzt eine Rechtsanwendung voraus, die im Ergebnis nicht vertretbar ist. Dies ist hier der Fall und dies werfe ich den o.g. Richtern vor. Die strafbaren Akte der Willkür durch die o.g. Amtsträger sind nicht allein durch den Paragraphen der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) strafbewehrt sondern auch durch den Paragraphen der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB).
Strafantrag: O.g. Delikte begründen den auf die Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen bezogenen Strafantrag, den ich hiermit stelle.
3. Zum rechtswidrigem Vorgehen der Kieler Staatsanwaltschaft namentlich des Staatsanwalts Brandt und zur Anklageschrift des Obertaatsanwalts Dr. Hadeler vom 29.09.2020
3.1 SA Brandt war nicht bereit, mir die Ermittlungsakte, die ich eingefordert hatte, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein krasser Fall des Amtsmissbrauchs.
3.2 Seine Korrespondenz verschickte der SA Brandt im geöffneten Umschlag, was den Straftat-bestand der Verletzung des Postgeheimnisses nach sich zieht. Meine Strafanzeige gegen ihn hat er selbst „bearbeitet“, was im Widerspruch steht mit den geltenden Vorschriften – es ist ein weiterer Beweis seines Amtsmissbrauchs.
3.3 Die Anklageschrift vom SA Dr. Hadeler wurde durch ihn vom Beschluss des AG Kiel vom 02.01.2020 schlicht abgeschrieben, von seinem Komplizen Datsogiannis, mit dem er zusammen ein gegen mich gerichtetes Komplott ausgeheckt und geschmiedet hatte. Dies erweckt abermals die Besorgnis einer komplizenhaften Justiz. Der Staatsanwalt mit dem Doktortitel hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, meine mittlerweile umfangreiche Stellungnahme zu meinen Aussagen und zum Rechtsbruch seiner Behörde zu berücksichtigen, sondern nach dem Prinzip eine Hand wäscht die andere kopierte er alles, was dem rechtsbrüchigen Richter in den Sinn kam. Dies erfüllt den Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB), der politischen Korruption im Amt sowie der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB).
3.4 Die Gestapo als Sicherheitsapparat des 3. Reiches sollte die gesamte Gesellschaft überwachen und alle, die aus der Reihe tanzen, ergreifen und verfolgen. Das Informationssystem der Gestapo basierte bekanntlich auf massiver Bespitzelung und Denunziation. Dasselbe System versuchen die durch den Juden unterwanderten lisksfaschistischen Staatsanwaltschaften aufzubauen. Jahrzehntelang haben sie nichts unversucht gelassen, um gegen Links mit Repressalien vorzugehen; nun tun sie dasselbe gegen Rechts, sprich gegen die deutschen Patrioten, denn das ist darunter gemeint. Ein Bestandteil dieses Systems ist die Kieler Staatsanwaltschaft mit den Staatsanwälten Brandt und Hadeler. Ihr gemeinsames Ziel ist es offenbar, die judenkonforme Gleichschaltung der Gesellschaft durch Bespitzelung und Terror herbeizuführen. Diese beiden Spitzel zusammen mit der Berliner Spitzel-Staatsanwältin Vanoni und den anderen hier genannten Übeltäter werden daher von mir des Amtsmissbrauchs und Landesverrats nach § 94 StGB beschuldigt, da diese Täter durch ihre Amtshandlungen zum Abgleiten des Staates in eine von Juden kontrollierte linksfaschistische Diktatur beitragen. Ihre Amtshandlungen führen zu einem schweren Nachteil für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für den deutschen Nationalstaat. Ihr Amtsmissbrauch führt zu einem existenziellen Nachteil für das deutsche Volk, indem sie die fremde und feindliche Macht der Juden stärken und begünstigen. Da sie ihre verantwortliche Stellung dafür missbraucht haben und täglich missbrauchen, sind sie des schweren Amtsmissbrauchs schuldig geworden. Sie werden von mir des Weiteren beschuldigt, Amtswillkür eines Polizei- und Obrigkeitsstaates mir (und dem deutschen Volk) gegenüber zu praktizieren und dadurch gravierende Amtsdelikte, sprich Straftaten der schweren Rechtsbeugung (§ 339 StGB) sowie der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) begangen zu haben. Ihre Bestrebungen, den sie täglich betreiben, stehen im evidenten Widerspruch mit dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch.
3.5 Seit über einem Jahr warte ich auf die Rückgabe meines alten Toshiba Notebooks mit den Archivdateien des Vereins. Die Behauptung des SA Hadeler, ich hätte die betreffenden Beiträge „mittels meines Notebooks Toshiba“ auf den Internetseiten des Vereins GTVRG e.V. veröffentlicht, ist nicht wahr und eine glatte Lüge. D.h. auch seine Behauptung, das Notebook sei ein „Tatmittel“, ist eine haushohe Lüge und seine Entziehung reine Amtswillkür. Das Notebook mit dem veralteten Betriebssystem XP ist schon seit Jahren nicht im Internet aktiv. Entsprechende Dateien wurden also von den Speichersticks oder vom Internet direkt manipulativ auf die Festplatte des Toshiba Notebooks eingespielt. Das letztgenannte Notebook diente mir in den letzten Jahren nur zur Bildverarbeitung und als elektronisches Archiv von alten Dateien, die sich auf Themen der Tsunami-Katastrophe 2004 beziehen. Der tricksende Staatsanwalt Hadeler samt seinen kriminellen auf Digitaleinbruch spezialisierten Zeugen, denen ich Prozessbetrug vorwerfe (und die aus Gründen der Befangenheit und Mitwirkung an einer Straftat gar nicht zur Gerichtsverhandlung zugelassen werden dürfen), machten sich somit nach § 156 StGB bzw. nach § 153 StGB strafbar.
3.6 Die in der Anklageschrift erwähnten externen Strafanzeigen samt Strafanträgen wurden mir widerrechtlich vom SA Hadeler zu Stellungnahme gar nicht vorgelegt. Daher sehe ich mich gar nicht in der Pflicht darauf im Detail zu reagieren.
Strafantrag: O.g. Delikte begründen den auf die Staatsanwälte Brandt und Hadeler bezogenen Strafantrag, den ich hiermit stelle.
Die gegen die o.g. Amtsträger Datsogiannis, Heitmann, Obereiner, Petersen, Brandt und Hadeler gestellten Strafanträge wegen schwerer Rechtsbeugung, politischer Korruption im Amt und Verfolgung Unschuldiger etc. wie oben ausgeführt erweitere ich auch um den Vorwurf des Landesverrats (§ 94 StGB), sprich des Volks- und Vaterlandsverrats und belaste damit ebenso die SA Vanoni. Sie alle sind zum Feind übergelaufen, von dem sie ihren Judaslohn kassieren. Sie dienen sich dem Feind des deutschen Staates und Volkes als Spitzel an und fügen in Permanenz Schäden gesetzestreuen Bürgern zu, die sie mit Schikanen, Drohungen und anderen Terrormaßnahmen des Polizeistaates verfolgen. Ein besonders schwerer Fall liegt bekanntlich dann vor, wenn die Täter durch die Tat besonders schwere Nachteile für die äußere oder innere Sicherheit und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland herbeiführen, wie hier der Fall.
Zusätzlich noch erstrecken sich die o.g. Strafanträge auf das Delikt falscher Anschuldigungen. Dies ist eine Behauptung oder Behauptung eines Fehlverhaltens, die nicht wahr ist und / oder auf andere Weise nicht durch Tatsachen gestützt wird. Mir darf tatsächlich kein Fehlverhalten im Sinne des GGs oder der Moral unterstellt werden. Von einer falschen Verdächtigung oder Anschuldigung spricht man, wenn eine Person jemanden wider besseres Wissen einer Straftat beschuldigt, also bewusst über seine Schuldigkeit lügt. Dies tun meine diejenigen Kontrahenten, die alle Volljuristen sind, bewusst und mutwillig. Die Strafbarkeit beruht auf Vortäuschen einer Straftat (§ 145 StGB). Mit dem letztgenannten Delikt belaste ich auch die Hinterbliebenen des Volksverräters Lübcke (der auf Geheiß der Regierung von der Lügenpresse heiliggesprochen wurde) und stelle bei Bedarf entsprechende Strafanzeige. Zudem steht die Strafbarkeit wegen Verleumdung nach §188 StGB im Raum.
3.7 Zurückweisung des Vorwurfs der Volksverhetzung
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte, es entwickle sich „ein wachsendes Konglomerat von Rechtsextremen, Reichsbürgern, Antisemiten und Verschwörungstheoretikern“. Viele dieser Gruppen wollten einen anderen Staat. Mittlerweile sind es um die 30 Millionen. Denn ziviler Ungehorsam wird zur Pflicht, wenn das Recht zu Unrecht und der Staat zum Unrechtsstaat pervertiert. Wenn die Staatsanwaltschaft – an der Leine wie ein Hund geführt durch die politischen Instanzen (die beim Landesinnenministerium und Landesjustizministerium anzusiedeln sind) – konsequent vorgehen will, dann müsste sie nicht nur mich anklagen, sondern auch die 30 Millionen deutscher deutsche Bürger, die meine Ansichten teilen und ähnliche Sprache wie ich verwenden. In den USA votierten 75 Millionen Bürger für den US-Präsidenten Trump. Auch sie benutzen Ausdrücke, die meinen sehr ähneln. Heißt das, dass sie alle kriminell sind? Absurd!
Wo beginnt Volksverhetzung? Wann werden Worte justiziabel? Was ist Hass? Der (von Juden unter-wanderte) Bundestag (wie in den USA der Kongress übrigens auch) hat beschlossen: Facebook, Twitter und andere Betreiber sozialer Netzwerke sollen anstößige Äußerungen nicht mehr nur löschen. Sie sollen alles, was strafbar sein könnte, auch der Polizei melden. Das könnten 250 000 neue Straffälle pro Jahr sein, schätzt die Bundesregierung. Idiotie pur! Es ist und bleibt immer unklar, was eine Hassbotschaft ist und ob sie justiziabel ist. Denn die Juristen sind sich selbst noch unsicher, was Hass und Volksverhetzung überhaupt bedeuten. Sind „Nafris" (für Nordafrilaner), "Quotenweiber" oder "Scheinasylanten" beleidigend und Ausdrücke des Hasses? Ist rassistische Hetze dasselbe wie diskriminierende Mobbinghetze? Die Letztgenannte, die ich am eigenen Leib erfuhr, wurde ungeachtet meiner Strafanzeige und Zivilklage weder von der Staatsanwaltschaft bestraft noch von der Ziviljustiz gemaßregelt.
Unter Juristen galten die sogenannten Äußerungsdelikte wie Beleidigung oder Volksverhetzung traditionell oft als Kleinkram, als uninteressant. Nun ist die Tendenz sichtbar: die geringfügigen Äußerungsdelikte zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen also wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen – wie in einem Polizeistaat. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen nun sich mir verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen. Hierzu sind sie aber nach dem GG gar nicht befugt. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Wer sich über die Definition von Volksverhetzung informieren will, der findet ein Leiturteil des Bundesgerichtshofs, das bis heute gilt. Es stammt von 1984; damals hatte jemand den Satz "Tod dem Klerus!" an einer Kirchenwand geschrieben. Die Richter fanden: Dieser Schmiererei fehle der "appellative Charakter". Das heißt, die Ernsthaftigkeit des Aufrufs zu Gewalt. Nach dieser Interpretation handelt es sich hier lediglich um Vernichtungsphantasien. Somit würde logischerweise auch ein Aufruf „Tod den Juden!“ nicht justiziabel sein.
Liebe und Hass sind zwei leidenschaftliche Intensitäten auf den Gegenpolen der Gefühlsskala, zwei archaische Gefühle. Hass ist gegen die Feinde gerichtet und sein Gegensatz, die Liebe, ist den Freunden zugewandt. Es gibt auch Hassliebe. Alle sind mit der conditio humana unzertrennlich verschmolzen. Gleichgültigkeit ist im politischen Kampf keine Option. Derzeit skandieren deutsche Patrioten auf den Straßen: Wer Deutschland liebt, ist Antisemit. Wer Deutschland hasst, ist bei Juden Gast. Kein Gesetz verbietet Amerikaner, Russen, Chinesen oder Juden zu hassen. Und kein Gesetz verpflichtet den Bürger sie zu lieben. Kein Gesetz verbietet den Antiamerikanismus genauso wie den Antisemitismus. Kein Gesetz verpflichtet den Bürger zum Proamerikanismus oder zum Prosemitismus. Und dem Bürger ist genauso erlaubt zu sagen Amis raus aus Deutschland! wie Juden raus aus Deutschland! Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er unpersönlich und diffus und richtet sich nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben. Auch meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden. Wenn man meine Aussagen über Juden in den historischen und gesellschaftspolitischen Kontext setzt und dabei auch meine persönliche Betroffenheit berücksichtigt, dann erweisen sie sich alle als nicht unmotiviert und sehr wohl begründet. Nach alldem ist der Vorwurf der Volksverhetzung schlicht absurd. Er kann nur von Ignoranten und korrupten, politisch gelenkten Marionetten der Juden kommen.
3.8 Zurückweisung des Vorwurfs des Antisemitismus
Mir kann nicht einmal der Vorwurf des Antisemitismus gemacht werden. Denn Antisemitismus tritt erst dann auf, wenn jemand nur deshalb gegen Juden ist und handelt, weil sie Juden sind. Antisemitismus und Zionismus bzw. Ziofaschismus sind untrennbaren Seite derselben Medaille: der erste ist die Reaktion auf den anderen. Und dieser ist ein politisches, judeonationalistisch zentriertes, linksfaschistisches Programm zur Ergreifung und zum Erhalt der Macht und zur Auflösung von Nationalstaaten auf der ganzen Welt, Die USA, Deutschland und Polen gehören bereits zu den Ländern, wo Juden sich die Gesellschaft größtenteils unterworfen und den Staat völlig unter ihre Kontrolle gebracht haben. Die destruktiven Kräfte des Weltjudentums säen überall die Satanssaat der Zwietracht, Anarchie, Spaltung, des Hasses, des Terrors und des Krieges. Auf Geheiß von Juden verwandelten sich weite Teile des Nahen Ostens in eine Wüste aus Schutt und Asche auch mit dem Ziel, unsere Staaten und Gesellschaften mit der Migrantenflut zu destabilisieren. Zionismus stellt daher die tödliche Bedrohung für die ganze zivilisierte Welt dar. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen im o.g. Schriftsatz (Pkt. 16): Zionismus ist die aggressive, kriegerische, auf Habgier und Nepotismus fußende und auf Raubzug abzielende subversive, linksfaschistische Judenverschwörung gegen den Rest der Welt, um ihre Nationen auszuplündern, zu destabilisieren und die nationale Identität ihrer Völker auszulöschen – Zionazis. Antisemitismus ist gegen diese aggressive, chauvi-nistische und allseits destruktive Ideologie gerichtet. Demnach handelt es sich hier um eine höchst-moralische Haltung, die dem Wohl des deutschen Volkes und seines Nationalstaates dient und zuträglich ist.
4. Zum historischen Kontext meiner Aussagen
4.1 Die als Anlage beigefügten Datentabellen und zugehörigen Informationen (s. Beweis A 1.) geben Auskunft darüber, wo und wann der Judenhass sich in Europa manifestierte. Überall und zu jeder Zeit wurden Juden gehasst, gejagt und verjagt und ausgestoßen. Es ist also mitnichten ein Phänomen heutiger Zeit, sondern existiert solange es Juden gibt.
4.2 Seit dem 4. Jahrhundert, als Christentum im Römischen Reich unter Kaiser Konstantin zur Staatsreligion erklärt wurde, wurden die Juden verfolgt, getötet oder aus all den Ländern geworfen, wo sie versuchten sich anzusiedeln: aus Spanien, Portugal, Frankreich, England usw. Niemand wollte sie haben. Aber sie kamen wieder und wieder und blieben dennoch, sogar dort, wo sie gehasst und unwillkommen waren. So wurde der Antisemitismus, der Judenhass in Europa verständlicherweise immer größer, und zwar desto größer, je stärker sich die Juden vermehrten und in das Leben anderer Völker ingerierten. Nachstehend exemplarisch nur ein paar Namen, die das Problem lange vor uns (aber auch lange nach Luther) adäquat zu erfassten versuchten.
Besonders in den 1840er Jahren nahmen viele Frühsozialisten eine antisemitische Haltung ein und bezeichneten die Juden als „Parasiten“. Fourier sah alle negativen Aspekte des Kapitalismus im Judentum personifiziert, das er nicht als Religion, sondern als Nation auffasste. Daher trat er dafür ein, die Emanzipation der Juden rückgängig zu machen und den Juden das Bürgerrecht wieder zu entziehen. Sein Schüler Alphonse Toussenel polemisierte in seinem 1846 erschienen Hauptwerk Les Juifs, rois de l’époque: histoire de la féodalité financière (Juden, Könige der Zeit: Geschichte des finanziellen Feudalismus) gegen Eisenbahnspekulation der Rothschilds und allgemein gegen den Juden: Diese seien „ganz typische Schwarzhändler, ganz unproduktive Parasiten, die von der Substanz und der Arbeit anderer leben“. Proudhon nannte das Judentum eine minderwertige Menschenrasse, die zu wirtschaftlicher Produktivität, zu metaphysischer Begriffsbildung und zu eigener Staatlichkeit nicht fähig sei. Juden seien notwendig immer Parasiten, ein „Feind der menschlichen Art“, weshalb er dazu riet, sie entweder auszuweisen oder zu vernichten.
Édouard Drumont ein französischer Journalist und ein Hauptvertreter des Antisemitismus in Frankreich. Europaweit bekannt wurde Drumont durch sein 1886 erschienenes zweibändiges Werk La France Juive. Auch die ebenfalls 1886 erschienene deutsche Ausgabe Das verjudete Frankreich war ein außerordentlicher Verkaufserfolg. In den USA war Henry Ford nicht nur ein politisch engagierter Industrieller und Autofabrikant sondern auch ein überzeugter Antisemit und Publizist: „Die Lösung der Judenfrage ist in erster Linie Sache der Juden; tun sie es nicht, so wird die Welt sie lösen.“ Aussagen wie diese sind zu finden in Fords Buchreihe „Der internationale Jude: Ein Weltproblem“.
Die Franzosen waren mit ihrem Antisemitismus nicht allein. “Verjudung der Völker und aller Verhältnisse ist Tatsache, Entjudung die Aufgabe.” schrieb 1881 der deutsche Philosoph Eugen Dühring.
1881 erschien Dührings Kampfschrift Die Judenfrage als Racen-, Sitten- und Culturfrage. Mit einer weltgeschichtlichen Antwort. Darin versuchte er, dem Antisemitismus als politischer Bewegung ein biologisches, historisches und philosophisches Fundament zu geben. Er beschrieb die „Judenfrage“ – ähnlich wie vor ihm Wilhelm Marr, aber anders als dieser mit wissenschaftlichem Anspruch – als Ausdruck eines unaufhebbaren Rassengegensatzes: Das Judentum sei von Natur aus unvermeidbar der Feind aller Kulturvölker, die sich gegen diesen wehren müssten, um nicht selbst unterzugehen.
Die traditionelle Sicht des Judentums als Religion sei eine Irreführung durch „Priester und Religionsaufklärer“: Deshalb seien Angriffe kirchlicher Theologen wie August Rohling auf den Talmud nebensächlich. Entfalle die religiöse Maskerade, dann werde „der Jude in seiner natürlichen und unveräußerlichen Beschaffenheit offenbar“. Diese Eigenart des Judentums hätten das „niedere Volk und der gewöhnliche Bürgerstand“ mit ihren „natürlichen Instinkten“ immer gespürt. Daran könne auch die Taufe von Juden nichts ändern: Diese würde die Gefahr des Einsickerns von Juden in alle Bereiche der Nation nur vergrößern und Gegenreaktionen erzeugen. Da die jüdische Religion nur Ausdruck von Rasseeigenschaften sei, sei der Unterschied zwischen getauften, angepassten und nicht getauften Juden hinfällig.
Der Monotheismus sei Ausdruck jüdischer Intoleranz: Der Judengott ist unduldsam wie sein Volk... Die Juden sind seine Knechte, aber dafür wollen sie die Herren der Welt sein. Auch kulturell sei die jüdische Rasse völlig wertlos und nichts als „eingefleischte Selbstsucht“. Der Jude könne nur Werte anderer Völker stehlen und ausbeuten. Als Parasit sorge er für die Korruption seiner Umgebung, da er sich dort am wohlsten fühle. Er führe „seit Urzeiten gegen das Menschengeschlecht“ einen „Unterdrückungs- und Ausbeutungskrieg“. Die Völker müssten sich gegen die Juden wehren wie Rom gegen Karthago, um nicht selbst unterzugehen. Mit diesen Formulierungen spielte Dühring auf das odium generis humani (Hass auf die Menschheit) an – einen den Juden in der Antike oft (etwa von Tacitus) nachgesagten „Hass gegen die Gattung Mensch“ und die zum Sprichwort gewordene Forderung Ceterum censeo Carthaginem esse delendam („Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“) des römischen Senators Cato. Damit verlangte er indirekt die Vernichtung des Judentums.
Daher sei nur eine internationale Lösung der Judenfrage dauerhaft. Die Vertreibung aller Juden sei vorerst undurchführbar und würde das Problem nur an andere Orte verlagern, wo es alsbald neu auftreten und aufflammen werde. Diese Aufgabe müsse man daher „in eine weitere und energischere Zukunft verschieben“. So gesehen, liege die Judenfrage noch vor den Völkern. Ernsthaft zu erwägen sei gegenwärtig die „völkerrechtliche Internierung“ der Juden in für sie bestimmte Regionen. Zu einem „Judenstaat“ sei ihr „Nomadentum“ jedoch unfähig, so dass sie ihre Internierung durchbrechen und ihr Gebiet zur Basis ihrer Weltherrschaft machen könnten. Vorläufig könne man größere Judengruppen nur bei kollektivem Landesverrat „wegschaffen“; das sei dann eine „Deportation“. Vorerst könne nur jede Nation ihre Juden „ausgliedern“, unter Ausnahmerecht stellen und ihr Vermögen kontrollieren, um ihren Einfluss auf Staat, Presse und Erziehung völlig zu beseitigen. Verbrecher unter den Juden seien zu deportieren, Mischehen zu ächten und zu verbieten.
Dies seien jedoch nur vorläufige Schritte; das Endziel antisemitischer Politik müsse die „Ausscheidung des Judentums durch den modernen Völkergeist“ bleiben. In einer späteren Auflage dieses Aufsatzes formulierte Dühring „Ausscheidung der Judenrace aus dem modernen Völkerleben“; 1900 forderte er direkt die „Vernichtung des Judenvolkes“.
In Sociale Rettung durch wirkliches Recht statt Raubpolitik und Knechtsjuristerei aus dem Jahre 1907 warnte Dühring, dass ein „Rassenkampf“ als „Vergeltung der Erregung von Classenhaß“ durch einen „jüdischen Socialismus“ aufkommen werde.
Für Theodor Herzl war Dühring einer der Begründer des rassenanthropologischen Antisemitismus, der ihn in den 1890er Jahren zur Überzeugung gebracht habe. Dührings Schrift über die Judenfrage (Die Judenfrage als Frage des Rassen-Charakters und seiner Schädlichkeiten für Existenz und Kultur der Völker (Reisland, Leipzig 1930) beeinflusste spätere Antisemiten wie Theodor Fritsch, der sich in seinem Antisemiten-Katechismus von 1887 darauf berief. Dühring beeinflusste auch antisemitische Ansichten von Houston Stewart Chamberlain und Georg von Schönerer. Dührings antisemitische Ansichten fanden über diese Autoren Rezeption später in Rassenlehren des Nationalsozialismus Eingang. Fritschs Antisemitenkatechismus erschien in späteren Auflagen als Handbuch der Judenfrage und ab der 41. Auflage 1940 mit einem Vorwort Adolf Hitlers.
4.3 Der historischen Wahrheit zuwider läuft die Überzeugung, Hitler sei der einzige Judenhasser gewesen und dass sein oder jeder andere Antisemitismus keinen rationalen Grund hätte. Zitat aus der Rede Ende Januar 2019 im Deutschen Bundestag eines halbgebildeten und verlogenen jüdischen Pseudohistorikers namens Saul Friedländer: „Der heutige Hass auf Juden sei ebenso irrational, wie er es immer schon war.“ Nichts falscher und irreführender als das.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beschlossen die jüdischen Kampfgefährten von Marx und Lenin das russische Zarenreich politisch zu destabilisieren, um dort die Macht zu ergreifen. So ist der Zionismus mit dem Kommunismus zum Judeobolschewismus verschmolzen – zum wahren blutrünstigen Monster und Geisel der Menschheit im 20. Jahrhundert. Diese Ideologie und Antizivilisation des Massenmordes wurde von Juden erbaut. Sie haben den größten Völkermord aller Zeiten (150 Millionen Opfer) erdacht und vollendet, zunächst in der Sowjetunion und dann woanders. Alexander Solschenizyn, selbst Opfer des Roten Terrors und sein bester Forscher, hat in seinen Büchern "Zweihundert Jahre zusammen" und "Der Gulag-Archipel" den Völkermord an knapp 70 Millionen Slawen beschrieben, der nach 1917 von Juden selbst oder von ihren Schergen begangen wurde.
Dies versetzte Europas Politiker und Politiker der USA in panische Angst vor dem Übergreifen der Roten Pest auf den Rest Europas und der Welt. Die Reaktion darauf war der Faschismus, der fast überall in der Welt den Fuß fasste, sich dort großer Beliebtheit erfreute und zur größten supranationalen Judenhass aller Zeiten führte. Kein Wunder also, dass kein zivilisiertes Land bereit war, den Juden bei ihrer Verfolgung durch die Nazis zu helfen (außer Polen, wo manche Leute es aus Mitleid taten und dabei ihr Leben riskierten). Dies bestätigen unzählige historische Fakten.
Doch der Massenmord der Juden an Völkern der Welt hat mitnichten nur in der Sowjetunion unter Lenin und Stalin etc. stattgefunden. In China, wo Mao Tse-tung jahrzehntelang politische Macht ausübte über das Leben eines Viertels der Weltbevölkerung, ließ er zwischen 70 und 80 Millionen Menschen umbringen. Kein anderer politischer Führer des 20. Jahrhunderts reiche hier an ihn heran. Mao hat als Diktator in seiner Grausamkeit gegenüber dem eigenen Volk Hitler und Stalin noch übertroffen. Mao als blutrünstiges Monster war jedoch nicht allein. Juden halfen ihm beim größten Massenmord aller Zeiten: 85 bis 90% der Ausländer, die der KP China zur kommunistischen Machtergreifung verhalfen, waren Juden. Viele denken fälschlicherweise, dass China während der Revolutionszeit ein Land war, das die massenmörderische jüdische Umarmung nicht gespürt hatte. Tatsächlich waren fast alle Ausländer, die den Chinesen zum Zeitpunkt der kommunistischen Übernahme halfen, Juden (ähnlich wie in Russland 1917). Dazu gehörte die Tochter des Gründers der Maklerfirma Goldman Sachs, die den Komfort ihres Hauses in der Park Avenue verließ, um den Chinesen zu helfen, ihre Landsleute umzubringen. Die Schlüsselrolle hierzu führte jedoch Sidney Rittenberg, der einzige Amerikaners, der jemals in die Kommunistische Partei Chinas aufgenommen wurde. Der mandarinsprachige Jude Rittenberg, der zum Zeitpunkt der Kapitulation Japans am Ende des Zweiten Weltkriegs von der US-Armee nach China geschickt wurde, wurde ein einflussreicher Berater von Mao Zedong und des ersten Premierministers der Volksrepublik China Zhou Enlai. So sind Juden zu Komplizen des Roten Holocaust auch in China und zu größten und blutrünstigsten Schlächtern in der Menschheitsgeschichte geworden.
Wie haben die verlogenen, verräterischen und mörderischen Juden, die sich in Polen im Laufe der Zeit als Wucherheuschrecken breit machten und beträchtliches Eigentum auf Kosten der heimischen Bevölkerung frevelhaft an sich rissen, wie haben sie sich bei den Polen nach dem Krieg dafür bedankt? Zuallererst haben diese Folterknechte und blutrünstige Monster 50.000 polnische Patrioten gefoltert und ermordet. Ihres Martyriums wurde soeben am 1. März in Polen gedacht.
Judenhass war und ist ein weltweit verbreitetes Massenphänomen. Juden waren und sind das meist verhasste Volk der Welt. Denn es ist ein Volk der im Meer von Blut watenden Massenverbrecher. Auf ihren dreckigen und mörderischen Pfoten klebt das Blut von Abermillionen unschuldiger Opfer. Davon wollen sie freilich heute nichts wissen, sondern kämpfen sie mit allen Mitteln, um das zu verheimlichen, totzuschweigen, sich als alleinige Opfer der Gewalt zu stilisieren und allen anderen die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben.
4.4 Zur Juden-Religion des Hasses ein paar Beispielzitate aus dem Talmud
"Selbst die Besten
von den ungläubigen Gojen [= Nichtjuden] sollten wie Vieh und Tiere getötet werden."
„Nimm das Leben der
Klifoths (= Christen) und töte sie! Es wird dem Anblick des Höchsten gefallen -
wie jemand, der ein Weihrauchopfer bringt."
"Die Geburtenrate
von Nichtjuden muss deutlich gesenkt werden" - (Sohar II, 4b)
"Die Juden haben
immer versucht, Nichtjuden zu betrügen" - (Sohar I, 168a)
"Jeder Jude darf
Lügen und Meineid benutzen, um einen Nichtjuden zu ruinieren" - (Babha
Kama 113a)
"Das Vieh von Gojen
ist wie eine Wüste ohne Besitzer, und jeder (Jude), der es nimmt, hat es
besessen" - (Talmud IV / 3 / 54b)
"Ein Jude kann
vergewaltigen, betrügen und falsches Zeugnis schwören, aber er muss es so tun,
dass seine Handlungen nicht entlarvt werden und Israel dadurch nicht geschädigt
wird." - Schulchan AR. CH. Hamishapt 343.
„Alles Eigentum anderer
Nationen gehört dem jüdischen Volk. Das jüdische Volk ist berechtigt, sich die
Güter anderer Nationen skrupellos einzuverleiben. Es kann gegen die Moral
vorgehen, wenn dies für den Juden oder die Juden im Allgemeinen von Vorteil ist
“- Schulchan Aruch Khoshen Hamispat 348.
„Alle unsere
Versprechen, Eide und Versprechen sollten als null und nichtig betrachtet
werden. Unsere Eide haben keine bindende Kraft "- Schulchan Aruch, Edit I
36
"Wenn der Messias
kommt, werden alle Nichtjuden Sklaven der Juden sein" - (Erubin 43b)
Für den Bau des neuen Tempels des Antichristen, der Bornplatzsynagoge in Hamburg, wo sich unsere Feinde werden noch besser gegen uns zusammenrotten können, wurden gerade 130 Millionen Steuergelder bewilligt. Für die Rettung deutscher Kulturgüter gibt es dagegen keinen müden Pfennig, wie das im von mir im o.g. Schriftsatz (Pkt. 44)beschriebenen Beispiel zweier denkmalschutzwürdiger Schiffe geschah, die aus Gründen behördlicher Borniertheit und des bürokratischen Kulturvandalismus zerstört wurden – mit substanzieller Unterstützung S-H Staatsanwaltschaft (Beweise liegen vor). EIN VERBRECHEN GEGEN DAS DEUTSCHE VOLK UND SEIN MATERIELLES KULTURERBE!
5. Zum politischen Kontext meiner Aussagen
Die Juden selbst provozieren die gegen sie gerichtete Gewalt und den Hass. Umfangreich schildere ich im o.g. Schriftsatz das subversiv-kriegerische Treiben der Juden zum Schaden von Staaten und Nationen der Freien Welt. Ihr hämisch-aggressiver Antipolonismus ist allerdings ein zweischneidiges Schwert und wird logischer- und notwendigerweise mit dem Antisemitismus beantwortet. Denn kein anderes Land und keine andere Nation der Welt weiß über die Massenverbrechen der Juden und ihren verbrecherisch-bestialischen Charakter besser Bescheid als die Polen. Deshalb werden sie auch am meisten von Juden, den Heuchlern, Lügnern, Betrügern und Geschichtsfälschern gehasst. Deshalb werden Polen als Nation und Staat von den Juden andauernd auf die übelste Art diffamiert, angeschwärzt, mit Lügen und Dreck beworfen, erniedrigt, verleumdet und beleidigt. Denn es ist ein Volk der Lügner, das die Geschichte fälscht und zum Verfälschen andere animiert.
5.1 Der Ministerpräsident dieses Schlangenvolkes, Benjamin Netanjahu, in einer Rede in Polen im Gebäude des Museums für die Geschichte der polnischen Juden (von Polen zu einem Preis von 300 Mio. PLN erbaut und von Polen mit Kosten von über 10 Mio. PLN pro Jahr unterhalten) beschuldigte die gesamte polnische Nation, mit dem NS-Regime bei der Tötung von Juden im Rahmen des Holocaust zusammenzuarbeiten.
5.2 Der in den USA lebende jüdische Pseudohistoriker Jan Tomasz Gross verbreitet notorisch über Polen verleumderische Thesen, dass Polen im Zweiten Weltkrieg mehr Juden als Deutsche ermordet hätten.
5.3 Was Gross sagt ist Teil einer jüdischen propagandistischen Desinformationspolitik, die der historischen Fakten widerspricht. Seit geraumer Zeit verbreiten sie in den Medien das Narrativ der polnischen Todeslager bzw. der polnischen Konzentrationslager.
5.4 Im Antragsteil meines Vorbringens vom 30. Oktober 2020 (unter A 7.) ist die Rede vom Bespucken des polnischen Botschafters Magierowski in Tel Aviv von einem Judenschwein. Zur Ergänzung der Beweislage füge ich als Anlage ein Fragment seines Briefes bei über die permanente Verleumdung, Verunglimpfung, Diffamierung und Herabsetzung von Polen durch die dortigen falschen Judenschlangen, die denken, sie können sich alles erlauben, weil ihr Kanakenland sie genauso gewähren lässt wie alle anderen Judenverbrecher aus aller Welt, die in Israel ein straffreies Refugium genießen durften und dürfen – Text in meiner Deutschübersetzung aus dem Englischen (s. Beweis A 7.).
6. Zum persönlichen Kontext meiner Aussagen
Im o.g. Schriftsatz verwies ich das Gericht auf
die Umstände, die zur Herbeiführung der in Entstehung und Ausmaß von Menschen
verschuldeten Tsunami-Katastrophe 2004 führten. Darin (s. Pkt. 42, 43, 45, 46,
47) befinden sich Hinweise auf die immense Mitverantwortung der Juden für das Zustande-kommen
dieses verheerenden Desasters (eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit), auf
ihre Flucht vor Haftung und Verantwortung und auf die federführende Wirkung der
Juden in der Vertuschung des tatsächlichen Katastrophenhergangs durch die
verlogene jüdische Lügenpresse, die Zum Ziel hatte, dieses man-made Disaster in
eine unanwendbare Naturkatastrophe umzudeuten, um so uns, die Opfer und
Hinterbliebene, unserer Opferrechte zu berauben. Dieser Frevel ist eine Schande
in alle Ewigkeit, die auf den Juden genauso lasten wird, wie ihre sonstigen
Massen-verbrechen.
7. Zum Schluss ein Zitat vom Juden Słonimski über die Juden
"Abgesehen vom Ekel bin ich vom Zorn erschüttert über die falsche, niederträchtige und verabscheu-ungswürdige Haltung der Juden zu völkischen Belangen der Nationen. Diese Nation, die sich über den Chauvinismus anderer Völker ständig beschwert, ist selbst die chauvinistischste Nation der Welt. Juden, die sich über die Intoleranz bei anderen beschweren sind am wenigsten tolerant. Die Nation, die über den Hass am lautesten schreit, ist selbst am meisten vom Hass beherrscht."~ Antoni Słonimski, in polnischer Sprache schreibender jüdischer Dichter und Schriftsteller, über seinen Ekel den Juden gegenüber.
***
Wenn die Staatsanwaltschaft meine Äußerungen, die sich auf meine moralischen Empfindungen, politischen Überzeugungen oder Tatsachenbehauptungen beziehen, in ihrem Wahrheitsgehalt oder adäquater Richtigkeit widerlegen will, dann liegt auf ihr die Beweislast dies zu tun. Generell bestreite ich die Zuständigkeit der Gerichte, in den politischen Kampf, der hier ausgefochten wird, überhaupt eingreifen bzw. die Partei eingreifen und repressiv auf die verwendete Sprache Einfluss nehmen zu dürfen. Denn das Volk ist der Souverän und nicht sie. Die politische Auseinandersetzung, darunter der Kampf um die Meinungsfreiheit sowie die Meinungs- und Deutungshoheit ist die Sache des Volkes und nicht der Gerichte, die streng zur politischen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind. Der Staat und seine Justiz haben auf dem Gebiet der Sprachhygiene nichts zu suchen. Solange nicht zu einer Straftat aufgerufen wird, kann jeder im politischen Kampf denken und sagen, was er will. Ergänzender Kommentar zur Anklageschrift enthält übrigens der o.g. Schriftsatz (s. Pkt. 48).
Napoleon Bonaparte sagte
einmal:
Keiner bricht das Gesetz, wenn er dabei das Volk vor dem Untergang rettet.
Jerzy Chojnowski
(Gegenankläger)
Anlagen: 2 Beweise (6
Seiten) liegen bei
Beweis zum Antrag A 1.
Charakteristisch für die Gründe der Judenvertreibung, die ausschließlich bei den Juden lagen, war schon im europäischen frühen Mittelalter das für die Juden aller Zeiten typische Verhalten des Anbiederns der Herrscher, des eigensüchtigen Machthungers und des heimtückischen, hochver-räterischen Bestrebens nach dem Ergreifen der Macht überall dort, wo sie sich eingenistet hatten, was immer eine Gegenreaktion des Hasses und der Gewalt gegen die Juden hervorbrachte, wie die nach-folgenden Zeilen exemplarisch beweisen. Dieses typische Verhaltensmuster der Juden: ausufernde Hab- und hemmungslose Machtgier gepaart mit Verschlagenheit und Arroganz kam ihnen immer wieder zum Verhängnis. Es erklärt alles, was und warum vorher und danach mit Juden passierte.
Im muslimischen Iberien d.h. im muslimisch beherrschten Teile der Iberischen Halbinsel zwischen 711 und 1492 waren die dortigen Juden den herrschenden Muslimen vertraglich unterordnet also ihre Untertanen. Juden dienten sich den Herrschenden als Steuereintreiber und Finanzverwalter (Wesire) an und somit nahmen sie wichtige öffentliche Ämter ein. Im Laufe der Zeit wurden sie jedoch derart hochmütig, prahlerisch und immer mächtiger bis sie schließlich versuchten nach der Macht zu greifen. Das machte böses Blut unter dem Volk und rief die Adligen der Berber wütend auf den Plan, die die Juden (also die Untertanen) des Vertragsbruchs und Hochverrats, sprich des selbstsüchtigen Griff nach der Macht beschuldigten. Und so kam es zum ersten Pogrom gegen Juden in Córdoba im Jahr 1011. Ein zweites großes Pogrom fand 1066 in Granada statt. Dort haben die machthungrigen Juden schon den Palast in Beschlag genommen. Am 30. Dezember dieses Jahres stürmte eine Menge von Muslimen den Kalifenpalast und ermordete einen großen Teil der jüdischen Bevölkerung der Stadt. Der jüdische Wesir Joseph ibn Naghrela wurde gekreuzigt. Mehr als 1.500 jüdische Familien, rund 4.000 Personen, wurden ermordet. Besonders kennzeichnend ist in dieser Hinsicht ein altes antisemitisches Gedicht von Abu Ishaq, das 1066 in Granada geschrieben wurde. Dieses Gedicht beschrieb den Grund des antijüdischen Gewaltausbruch in diesem Jahr und enthielt die Zeilen:
„Betrachtet es nicht
als einen Glaubensbruch, sie zu töten, der Glaubensbruch wäre, sie weitermachen
zu lassen.
Sie haben unser
Abkommen mit ihnen gebrochen, wie könnt ihr gegen die Übertreter schuldig sein?
Wie können sie sich
auf einen Vertrag berufen, wenn wir im Schatten stehen und sie hervorragen?
Jetzt sind wir erniedrigt, stehen unter ihnen, als ob wir die Falschen wären und sie die Wahren!“
Die jüdische Gemeinde von Granada wurde 1090 unter den Almoraviden erneut angegriffen. Dieses Ereignis wird als das Ende des goldenen Zeitalters des Judentums in Spanien angesehen. Nach 1090 spitzte sich die Situation der Juden dort weiter zu. Der jüdische Philosoph Moses Maimonides (1135–1204) sah sich gezwungen, aus al-Andalus zu fliehen, um seiner Zwangsbekehrung zu entkommen. Er schrieb im Jahre 1172: „Liebe Brüder, wegen unserer vielen Sünden hat uns der Höchste unter dieses Volk, die Araber, geworfen, die uns schlecht behandeln. Sie erlassen Gesetze zum Zweck unserer Bedrückung und um uns verächtlich zu machen. [...] Nie war ein Volk, das uns so sehr hasste, demütigte und verachtete wie dieses.“ Nach der Reconquista ordneten die Katholischen Könige im Alhambra-Edikt vom 31. März 1492 die Vertreibung der Juden aus Kastilien und Aragón zum 31. Juli 1492 an, sofern sie bis dahin nicht zum Christentum übergetreten waren. Ein paar Jahre später wurden sie auch aus Portugal vertrieben (1496/97).
Drei Zeitleisten der Judenvertreibung
1492 Vertreibung der
Juden aus Spanien, Zerstreuung in die Mittelmeerländer sowie die (spanischen)
Niederlande
1495 Ausweisung der
Krakauer Juden und Niederlassung im benachbarten Kazimierz
1495 Vertreibung der
Juden aus dem Großfürstentum Litauen
1496 Vertreibung der
Juden aus Württemberg und Salzburg
1497 Vertreibung der
Juden aus Portugal
1499 Vertreibung der
Juden aus Ulm und Nürnberg
1510 Vertreibung der
Juden aus Brandenburg
1512 Gründung einer
hebräischen Druckerei in Prag
1516 Gründung des
Ghettos in Venedig
1519 Vertreibung der
Juden aus der freien Reichsstadt Regensburg, letzte dauerhafte Vertreibung
einer bedeutenden Stadtgemeinde im Reich
1525 Vertreibung der
Juden aus dem Herzogtum Kleve
1530 Gescheiterter
Versuch Josels von Rosheim, auf dem Augsburger Reichstag eine von jüdischer
Seite erarbeitete Judenordnung verabschieden zu lassen
1536 Ausweisung der
Juden und Verbot von Aufenthalt und Durchzug im Kurfürsten- und Herzogtum
Sachsen (die damaligen wettinisch-ernestinischen Territorien in Thüringen),
damit faktisch Sperrung des wichtigen Königsweges (Frankfurt a.M. - Erfurt -
Leipzig - Osteuropa) für jüdische Händler
1539 Erlass der ersten
Judenordnung in der Landgrafschaft Hessen; erneute Gestattung von Durchzug und
Geleit durch das Kurfürstentum Sachsen auf Betreiben Josels von Rosheim
1542 Vertreibung der
Juden aus Böhmen
1543 Veröffentlichung
von drei judenfeindlichen Schriften Martin Luthers
1543 Aufhebung von
Durchzug und Geleit für Juden im Kurfürstentum Sachsen
1543 Vertreibung der
Prager Juden
1546 Vertreibung der
mittelalterlichen Gemeinde Braunschweigs als Maßnahme lutherischer Judenpolitik
1549 Unter König
Sigmund II. August von Polen wird eine Kopfsteuer für die Juden in Polen und
Litauen eingeführt
1553 Verbrennung
jüdischer Bücher in Rom auf Veranlassung von Papst Julius III.
1558 Versuchte
Vertreibung der Wormser Juden
1559 Erneute
Vertreibung der Prager Juden
1571 Vertreibung der
Juden aus Berlin
1585 Ausweisung von
19.000 Kaufleuten aus Antwerpen, unter ihnen eine Reihe von
"maranos", zwangskonvertierten Juden aus Spanien und Portugal, von
denen sich viele in Amsterdam ansiedelten und so den Ausgangspunkt für die
bedeutende sefardische Gemeinde bildeten
1590/91Vertreibung der
Juden aus dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg und dem Fürstbistum Halberstadt
1603 Versammlung von
Vertretern jüdischer Gemeinden aus dem Reich in Frankfurt a.M., wurde später
den Juden als "Hochverrat" angelastet und führte zu Untersuchungen
der Interna jüdischer Organisation durch kaiserliche Kommissionen
1614 Frankfurter
Fettmilch-Aufstand und zeitweilige Vertreibung der Juden aus der Stadt
1615 Zeitweilige
Vertreibung der Wormser Juden
1617 Auflösung der
jüdischen Gemeinde Günzburg durch die vorderösterreichische Regierung
1624 Kaiser Ferdinand
II. verweist die Wiener Juden in ein Ghetto
1624 Bann gegen den
sefardisch-jüdischen Religionsphilosophen Uriel da Costa
1626 Menasse ben
Israel gründet in Amsterdam eine hebräische Druckerei, in der in den darauf
folgenden 30 Jahren ca. 80 Titel gedruckt werden; diese Druckerei setzt den
Anfangspunkt für die hebräische Buchproduktion in Amsterdam, die bald für ganz
Europa höchste Bedeutung erlangen sollte
1648/49
"Chmelnicki-Aufstand" in Polen: dabei massive Pogrome an Juden durch
die aufständischen Kosaken unter Bogdan Chmelnicki
1649 Vertreibung der
aschkenasischen ("hochdeutschen") Juden aus Hamburg, die bis dahin
inoffiziell dort gelebt hatten
1670/71 Ausweisung der
Juden aus Wien
1670
Erstveröffentlichung des "Tractatus theologico-politicus" des
jüdischen Philosophen Baruch Spinoza in Amsterdam
1671 Aufnahme von 50
wohlhabenden jüdischen Exilantenfamilien aus Wien in Berlin unter günstigen
ökonomischen Bedingungen, Neugründung der dortigen jüdischen Gemeinde
1675Beginn des
Erscheinens der ersten jüdischen Zeitung Gazeta de Amsterdam
1675 Verbot der
Gemeindegründung in Wien
1699 Pogrom im
Hochstift Bamberg
1700 Durch
konzertierte politische Interessenvertretung gelingt es einigen Hofjuden, den
Druck des judenfeindlichen Buches "Entdecktes Judenthum" von Johann
Andreas Eisenmenger vorläufig zu verhindern
1712 -14 Bau der
ersten öffentlichen Synagoge in Berlin (Heidereutergasse)
1730 Eröffnung der
ersten öffentlichen Synagoge in New York
1730 erstes
Preußisches Generalprivileg mit erheblichen Einschränkungen, 1737 infolgedessen
Ausweisung von knapp 400 Juden/jüdischen Familien
1738 Hinrichtung des
Hofjuden Josef Süß Oppenheimer mit großem publizistischen Nachhall; 1739
Ausweisung der Juden aus Württemberg
1744/45 Ausweisungsverfügung gegen die Juden in Prag, Böhmen und Mähren; Vertreibung der Prager Juden, die böhmischen und mährischen können dank der erfolgreichen diplomatischen Intervention der einflussreichsten Juden Mitteleuropas bleiben
70 Zerstörung Jerusalems, 1.100.000 Juden
werden getötet.
135 Judenverfolgung
unter Kaiser Hadrian. Jerusalem wird zur heidnischen Stadt erklärt. Auf dem
Tempelberg wird ein Jupitertempel gebaut, auf der Kreuzigungsstätte Golgota ein
Venustempel. Den Juden werden jüdische Feste, das Lesen der Tora und das Essen
von ungesäuertem Brot unter Todesstrafe verboten.
315 Konstantin:
Christentum wird zur Staatsreligion. Viele antijüdische Gesetze werden
erlassen.
379-395 Theodosius:
Vertreibung der Juden. Zerstörung der Synagogen wird erlaubt.
813 Judenverfolgung in
Spanien. Juden, die sich weigern, getauft zu werden, müssen das Land verlassen.
Alle Kinder ab 7 Jahren werden den jüdischen Eltern weggenommen und in
"christliche Erziehung" gegeben.
1096 Erster Kreuzzug:
blutige Verfolgung der Juden. In den Städten am Rhein werden 12 000 Juden
ermordet. Juden und Moslems werden als "Feinde des Christentums"
gebrandmarkt.
1121 Juden fliehen aus
Flandern. Nur wer bereut, "Jesus getötet" zu haben, darf zurückkommen.
1146 Zweiter Kreuzzug:
erneute Verfolgung der Juden in Deutschland, der franziskanische Mönch Rudolf
ruft zur Vernichtung der Juden auf.
1181 Vertreibung der
Juden durch den französischen König Philip, ihr Land und ihre Häuser nimmt er
in Besitz.
1189 Während der
Krönung von Richard Löwenherz in England werden tausende Juden als
"Hochzeitsgabe" hingemetzelt und die meisten Londoner jüdischen
Hauser verbrannt.
1216 IV. Lateran
Konzil: die römische Kirche erläßt viele Einschränkungen gegen die Juden.
1244 Auf Befehl des
Papstes wird der Talmud und später jede jüdische Literatur verbrannt.
1283 In der Pfalz
werden die Juden zur Taufe gezwungen. Wer sich weigert, wird sofort getötet.
1285 In München werden
alle Juden in den Synagogen eingesperrt und verbrannt.
1290 Unter Eduard I von
England müssen 16 000 Juden das Land verlassen. Louis IX von Frankreich befiehlt,
daß alle Juden in seinem Reich ein gelbes Erkennungszeichen tragen müssen.
1298 In Franken, Bayern
und Österreich werden 140 jüdische Gemeinschaften zerstört, 100 000 Juden
werden ermordet
1306 Vertreibung von
100 000 Juden aus Spanien durch König Philip den Schönen
1320-21 In Frankreich
werden 120 jüdische Gemeinschaften zerstört ("Hirtenkreuzzug"). Nach
Behauptung, die Juden Frankreichs hätten Wasserquellen vergiftet, werden 5000
Juden am Pfahl verbrannt.
1348 In Europa werden
die Juden für die Pest verantwortlich gemacht. In Mainz werden 6000 Juden
verbrannt, in Erfurt 3000 ermordet.
1370 In Flandern werden
Juden, die beschuldigt wurden, Gasthäuser "befleckt" zu haben,
verbrannt. Alle Juden werden verbannt. Dies wurde als Fest bis zum Jahre 1820
gefeiert.
1391 In Spanien werden
in 70 jüdischen Gemeinschaften Juden niedergemetzelt.
1394 Zweite Verbannung
der Juden aus Frankreich
1453 Den Juden Polens
werden alle Bürgerrechte genommen.
1478-92 Inquisition in
Spanien. 300 000 verlassen das Land, ohne Geld.
1493 Auch aus Portugal
werden 20 000 Juden vertrieben. Viele werden zu Sklaven erklärt.
1516 In Venedig
entsteht das erste Ghetto.
1540 Vertreibung der
Juden aus Neapel, Genua und Venedig, 1593 aus dem Vatikanstaat. 1540 Luthers
Schrift "Von den Juden und ihren Lügen".
1605 Zwangstaufen der
Juden von Lissabon, danach Konfiszierung ihrer Güter.
1727 Alle Juden
werden aus der Ukraine vertrieben.
1731 Auf päpstlichen
Befehl werden alle in hebräisch verfassten Bücher verbrannt.
1744 Maria Theresia
erlässt ein Dekret, dass fortan kein Jude mehr in Böhmen geduldet sei.
1794 Einschränkung der
Rechte der Juden Russlands. Die Männer müssen 25 Jahre Militärdienst leisten.
Hunderttausende verlassen Russland.
1862 General Grant
befiehlt die Ausweisung aller Juden aus dem Staat Tennesse, USA.
1903 Pogrome in
Russland.
1935 Nürnberger
Rassengesetze
Juli 1938 In Evain-les Bains
nahe Genf fand auf Initiative der USA eine Konferenz mit Delegierten aus 32
Ländern statt. Fazit der Delegierten: "Macht mit den Juden, was ihr wollt,
wir wollen sie nicht!"
9.11.1938 Reichskristallnacht,
Verbrennung der Synagogen Deutschlands. Beginn der systematischen Ermordung der
Juden
17.05.1939 (nach der
Reichskristallnacht!) England senkt die Einwanderungsquote nach Palästina auf
jährlich 15 000.
1941 Erlass des
Schweizer Polizeiministers: "Alle Juden sind zurückzuweisen und ihre Pässe
mit einem "J" zu kennzeichnen.
1942 Wannsee-Konferenz
in Berlin zur "Endlösung der Judenfrage"
1942-44 Kanada
verweigert Hunderten von jüdischen Waisenkindern wegen Unterernährung die
Einreise. Sie sterben in den Gaskammern der Nazis.
1938-45 6 Millionen Juden,
ein Drittel des Weltjudentums, ermordet.
1946 Der Internationale
Untersuchungsausschluß bestätigt 1946: "Niemand will die aus den KZs
entkommenen Juden aufnehmen."
1012 - Deutscher Kaiser Heinrich II. Vertreibt
Juden aus Mainz
1288 - Der Regent des Königreichs Neapel,
Robert d'Artois, befiehlt die Ausweisung von Juden aus ganz Süditalien
1290 - Der König von England, Edward I.,
erlässt ein Edikt zur Vertreibung der Juden (alle Juden, ungefähr 16.000,
wurden auf Schiffe verladen und auf den Kontinent geschickt, nur wenige kamen
an, weil die meisten Engländer ausgeraubt und dann ertrunken waren )
1346 - Juden aus Basel in der Schweiz werden
ausgewiesen
1360 - sie wurden aus Ungarn vertrieben
1394 - aus Frankreich
1421 - aus Österreich
1491 - Vertreibung von Juden aus Ravenna
1492 - Die Könige von Spanien, Isabella I. von
Kastilien und Ferdinand II. Von Aragon, erließen ein Edikt, das die Ausweisung
von Juden aus dem Königreich Spanien und all seinen Besitztümern anordnete
1493 - Ferdinand II. Von Aragon, König von
Sizilien, vertreibt Juden aus seinem Königreich
1495-1503 wurden Juden aus Litauen vertrieben
1496 - Juden werden aus Portugal vertrieben
(Edikt von König Manuel I. dem Glücklichen), und im selben Jahr vertrieb der
römische Kaiser Maximilian I. Habsburg Juden aus allen seinen Erbgebieten
1510 - Juden werden aus Brandenburg vertrieben
1547 - Zar "All-Rus" Ivan Grozny
verweigert Juden das Recht, in Russland zu leben oder sogar durch sein Land zu
reisen!
1550 - Juden werden aus Genua vertrieben
1571 - Die Republik Venedig beschließt, alle
Juden aus Venedig und den Adria-Inseln zu vertreiben
Als die Niederlande 1528 unter die Autorität
des römischen Kaisers Karl V. Habsburg fallen, werden alle Juden vertrieben
1590 - König Philipp II. von Spanien befiehlt, die Juden aus der Lombardei zu vertreiben ...
… alle Vertreibungen von Juden gingen mit blutigen Pogromen und weit verbreiteter Verfolgung einher ... bis diese kosmopolitische Nomadenplage nach Polen kam, wo sie ihr Judenparadies fand. Sie flohen hauptsächlich deshalb nach Polen, weil es schon immer ein tolerantes und gastfreundliches Land war, und nannten sie selbst "Paradisus Ludaeorum" (jüdisches Paradies). Im 16. Jahrhundert lebte 3/4 bis 80 % aller auf der Welt lebenden Juden in Polen! Ohne Polen hätte es heute weder Juden noch Israel gegeben.
Die Zeitleisten der Judenvertreibung – die hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit beigefügt werden und lediglich fragmentarisch einen Zeitabschnitt darstellen – besagen, dass Judenhass kein Phänomen der heutigen Zeit ist, sonder sich schon immer seit der Antike manifestierte und zwar überall dort, wo sich Juden breit machten, den Einheimischen Land und Freiheit wegnahmen und versuchten, die Macht an sich zu reißen. Oder aber, weil sie die Macht an sich gerissen haben und dabei einen Leichenberg hinterließen, wie es in zaristischem Russland und im Nachkriegspolen der Fall war. Allein in Polen nach dem Krieg ermordeten die jüdischen Bestien der Roten Gestapo 50.000 polnische Patrioten, oft unter Anwendung grausamer Folter. Gerade am 1. März hat Polen eben das Martyrium dieser Patrioten gedacht.
Mehr Informationen zum Thema sind im Internat reichlich
vorhanden und ansonsten in der Veröffentlichung „Das Handbuch des Antisemitismus“ - es ist ein achtbändiges
Nachschlagewerk, das zwischen 2008 und 2015 im Verlag Walter de Gruyter
erschienen ist. Es trägt den Untertitel Judenfeindschaft in Geschichte und
Gegenwart. Bei Bedarf ist diese Publikation als Beweismittel im
Beweiserhebungsverfahren hinzuziehen.
Beweis zum Antrag A 7.
„Lassen Sie mich einige Kommentare zitieren, die nur an einem Tag (31.05.2020) auf der beliebtesten israelischen Website Wallal unter einem Artikel über den Besuch von Präsident Andrzej Duda in den Vereinigten Staaten und sein Treffen mit Vertretern jüdischer Organisationen veröffentlicht wurden (übersetzt aus dem Hebräischen):
Alle Polen sind von Geburt an Antisemiten.
Fahr zur Hölle [Polen]! Die Deutschen haben die [Ausrottung der Juden] geplant, aber sie [die Polen] haben sie durchgeführt.
Wir sollten den ganzen polnischen Müll aus Israel rausschmeißen.
Polen verbreiten das Virus des Antisemitismus auf der ganzen Welt, sie vergiften Seelen mit Hass und Rassismus.
Polen ist eine nationalsozialistische Nation.
Die Polen sind gemein und primitiv, Ihr Hass gegen die jüdische Nation ist allgemein.
Du warst immer eine dumme Nation und bist es immer noch.
Polen sind eine Nation von Antisemiten wie Ukrainer und Letten und all der Müll aus Osteuropa.
Ich hoffe, dass wir uns unseren Bemühungen anschließen, Rassismus in allen seinen Formen aus der Öffentlichkeit auszurotten.“
Marek Magierowski
Botschafter der RP Polen in
Israel
5. April 2021
Jerzy
Chojnowski
(...)
An das
Amtsgericht
Norderstedt
Rathausallee 80, 22846
Norderstedt
Az: 74 Ds 590 Js 64510/19
Betr: REVISION GEGEN DAS URTEIL UND DEN BESCHLUSS VOM 29.03.2021
Das am 29.03.2021 schriftlich ergangene Urteil, das mir am 1. April 2021 zugestellt wurde, ist aus meiner Sicht grundgesetzwidrig. Auch die Art und Weise, wie es zustandegekommen ist, war meiner Meinung nach nicht rechtens. Dieselben Einwände beziehen sich auch auf den begleitenden Beschluss, der zudem konfus also mit inneren Widersprüchlichkeiten behaftet ist.
Das ganze Verfahren ist mit gravierenden formellen und materiellen Mängeln belastet, die seine Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich in Frage stellen.
Das Gericht hat bei der Sitzung vom 09.03.2021 zu verstehen gegeben, dass gegen das Urteil die Möglichkeit der REVISION bestünde, allerdings ohne das Revisionsgericht und die geltende Frist zu benennen.
In der schriftlichen Ausfertigung des Urteils ist dies auch mit keinem einzigen Wort erwähnt worden. Zudem steht dort, das Urteil sei bereits seit dem 17.03.2021 rechtskräftig.
Gerichte sind allerdings regelmäßig verpflichtet, ihre Urteile und Beschlüsse mit entsprechenden Hinweisen zu versehen, die sich auf die zuständige Berufungsinstanz und die geltenden Fristen beziehen. Dies ist hier in beiden Fällen rechtswidrig unterblieben und diesen Missstand beklage ich.
Das Gericht hat mich, eines gesundheitlich traumatisch Belasteten und Schwerbehinderten, bereits vorhin schwer benachteiligt, indem es die von mir beantragte Beiordnung eines Pflichtverteidigers verwehrte. Damit machte das Gericht eine effektive Rechtsverteidigung unmöglich.
Soll das heißen, dass das Gericht mich nunmehr abermals benachteiligte, indem es mich der Möglichkeit einer Revision beraubte?
Für die Rechtsmittel gegen das o.g. Urteil und
den darauf fußenden Beschluss beantrage ich die umgehende Übersendung des
Sitzungsprotokolls.
Jerzy
Chojnowski
########################
6. April 2021
Jerzy Chojnowski
(...)
An das
Revisionsgericht
über das
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
Az. 74 Ds 590 Js
64510/19
Ihr Beschluss vom 22.04.2021
Gegen den o.g. Beschluss, der zusammen mit dem Schreiben vom 28.04.2021 bei mir am 03.05.2021 eingegangen ist, lege ich eine Beschwerde ein, mit folgender Begründung:
Die in dem Beschluss angegebenen Gründe sind ohne Substanz also ohne sachbezogene Begründ-ung. Sie sind ein Ausfluss einer missbräuchlichen, mich absichtlich diskriminierenden Amtsführung der hier involvierten Richterin, um gezielt meine Rechtsverteidigung zu schwächen und mir Rechtsnachteile und Schäden zuzufügen.
Hinsichtlich detaillierter inhaltlicher Einwände verweise ich auf meine ausführliche Revisionsschrift, die am 5. Mai 2021 beim Gericht eingegangen ist.
Jerzy Chojnowski
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5. Mai 2021
Jerzy
Chojnowski
(...)
An das
Revisionsgericht
über das
Amtsgericht
Norderstedt
Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
REVISIONSSCHRIFT
GEGEN DAS URTEIL UND DEN BESCHLUSS DES AG NORDERSTEDT VOM 29.03.2021 (Az: BwR 74 Ds 590 Js 64510/19)
Die o.g. Gerichtentscheidungen sind mit gravierenden formellen Mängeln und materiellen Fehlern der falschen Rechtsanwendung behaftet. Das Urteil und der Beschluss des AG Norderstedt vom 29.03.2021 und die Art und Weise, wie sie zustande kamen, sind das Ergebnis falscher Rechtsanwendung und entbehren jedweder Rechtsstaatlichkeit, weshalb ich eine Revision dagegen angekündigt hatte. Gerichtsentscheidungen, die rechtsstaatlichen Kriterien nicht entsprechen, nicht genügen oder diese sogar krass verletzen, sind in der Majestät von Recht und Gesetz null und nichtig und haben keinerlei Bestand.
Die o.g. Entscheidungen des Gerichts sind bei mir am 1. April eingegangen. Am 5. April 2021 kündigte ich die Revision an, die beim Gericht am 6. April 2021 also innerhalb einer Wochenfrist nach dem Erhalt des Urteils eingegangen ist. Damit ist sie fristgerecht eingegangen. Die dazugehörige Revisionsschrift ist beim Gericht nachweislich am 5. Mai 2021 also innerhalb eines Monats nach der Ankündigung der Revision, sprich ebenfalls fristgerecht eingegangen.
Es wird beantragt:
-
das o.g. Urteil und den o.g. Beschluss für grundgesetzwidrig und
das Verfahren aus formellen und materiellen Gründen als nicht rechtens im Sinne
des Rechtsstaates zu erklären;
-
mich als Opfer von Straftaten seitens der Justiz anzusehen, wofür
anwaltliche Vertretung bei der Wahrnehmung meiner Interessen im Strafverfahren
notwendig ist;
-
mir für das Revisionsverfahren einen Pflichtverteidiger
beizuordnen, wobei die Pflichtverteidigung/das Verteidigerhonorar aus der
Staatskasse bezahlt werden muss, da ich aufgrund meiner finanziellen Situation
zu Prozesskosten nichts beisteuern kann;
-
die bereits gerichtsaktenkundige Forderung der Rückgabe meines
Eigentums anzuordnen;
- die bereits gerichtsaktenkundige Schadensersatzansprüche anzuerkennen;
- meinen Strafantrag gegen die Staatsanwälte Hadeler und Brandt an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten. SA Hadeler ist selbst ein Fall für den Strafrichter, weshalb ich hiermit meine/n Strafanzeige/Strafantrag erstatte mit Bezug auf Bedrohung/Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB), Versuch der Nötigung (§ 240 StGB), Beihilfe zum Computereinbruch nach § 202a StGB. Dem Staatsanwalt Hadeler werfe ich Amtsmissbrauch vor im strafrechtlichen Sinne der Freiheitsberaubung nach 239 StGB, Verfolgung Unschuldiger: Eine Strafbarkeit wegen Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass ein Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen „Unschuldigen", der der rechtswidrigen Tat materiell nicht schuldig ist, strafrechtlich verfolgt. Das ist hier der Fall. Darüber hinaus: Beihilfe zum polizeilichen Hauseinbruchs im Sinne des § 243 StGB und Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, Beihilfe zum rechtswidrigem Eingriff in meine Eigentumsrechte (Entzug meines und Vereinseigentums), Aussetzung der Gefahr eines gesundheitlichen Notfalls, Attentat auf die freie Meinungsäußerung, Praktizierung und Förderung rechtswidriger und verbotenen polizeilich-politischer Zensur, Beihilfe zur Sachbeschädigung nach § 303 StGB, Beihilfe zum Diebstahl meines Eigentums im Sinne des § 202a StGB, Verleumdung und Anstiftung zur Verleumdung seitens des o.g. Staatsanwalts, der mir Polizei na den Hals hetzt, Gerichte zum Rechtsbruch verleitet und mich rechtswidrig zum Straftäter diffamiert und somit kriminalisiert. Weitere Anschuldigungen (des Hochverrats) und Begründung sind meinen Strafanträgen vom 3. März 2021 zu entnehmen.
Zur Begründung der Revision
1. Das Gericht hat bei der Sitzung vom 09.03.2021 zu verstehen gegeben, dass gegen das Urteil die Möglichkeit der REVISION bestünde, allerdings ohne das Revisionsgericht und die geltende Frist zu benennen. Eine solche schriftliche Belehrung erfolgte auch nicht innerhalb einer Wochenfrist nach der Verkündung des Urteils. Gerichtliche Erklärungen im Schreiben vom 07.04.2021, das bei mir am 9. April 2021 eingegangen ist, lehne ich als irreführend und unzutreffend also falsch ab.
2. Das Gericht hätte nicht davon ausgehen dürfen, dass mir die gravierende Abweichung von der Zivilprozessordnung (Abgabefrist einer Berufung innerhalb einer Monatsfrist nach Zustellung des Urteils/Beschlusses) bekannt ist. Das Gericht unterließ die hierzu geltende Frist derart unmissver-ständlich zu benennen, dass diese auch einem Nichtjuristen, gesundheitlich traumatisch Belasteten und Schwerbehinderten wie mir verständlich wird. Ich gehe davon aus, dass das Gericht dies tat, um mir gezielt also absichtlich zu schädigen und Rechtsnachteile zuzufügen sowie den vom Gericht präparierten juristischen Frevel heimtückisch quasi zu legalisieren. Ich werfe dem Gericht pflichtwidriges Handeln vor.
3. Soweit ich mich erinnern kann, sprach das Gericht von Einwänden gegen das Urteil innerhalb einer Wochenfrist. Alles, was man innerhalb dieser Zeitspanne machen kann, ist, das Sitzungsprotokoll auf Richtigkeit zu überprüfen. Dieses bekam ich allerdings nicht zu Gesicht, sondern erst am 16.04.2021. Zur Form und Sache teilte ich übrigens und teile die Auffassung des Gerichts in keinem einzigen Punkt. Das inakzeptable Verfahren war mit derart vielen und gravierenden formellen Mängeln und materiellen Fehlern behaftet, dass ich als sinnlos angesehen habe, hierzu eine weitere Stellungnahme abzugeben, zumal das Gericht ausnahmslos alle meine bisherigen Stellungnahmen ignorierte. Selbstverständlich kann das AG Norderstedt nicht als Berufungsinstanz fungieren. Die Berufungsinstanz hat das Gericht jedoch gezielt und absichtlich verschwiegen: Bei der Sitzung vom 09.03.2021 hat es grob fahrlässig unterlassen, das zuständige Revisionsgericht zu benennen.
4. Das Gericht hat mich, eines gesundheitlich traumatisch Belasteten und Schwerbehinderten, bereits vorhin schwer benachteiligt, indem es mit seinem Beschluss die von mir beantragte Beiordnung eines Pflichtverteidigers verwehrte. Es ist die Aufgabe des Rechtsstaates, den Bürger vor der Willkür seiner Behörden zu schützen und bei Streitigkeiten ihm entsprechenden also wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Das hat das Gericht gezielt unterlassen. Damit wollte das Gericht mir einen Schaden zufügen und machte dadurch eine effektive Rechtsverteidigung unmöglich. Somit manifestierte das Gericht seine missbräuchliche Amtsführung und opferfeindliche Einstellung.
5. Mit dem Schreiben des Gerichts vom 16.10.2020 forderte mich das Gericht auf, „Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen“. Dies tat ich mit meinem umfangreichen und detaillierten Schreiben (29 Seiten) vom 30. Oktober 2020. Das Gericht erwähnte es in seinem Beschluss vom 13. November 2020 mit keinem einzigen Wort und ignorierte vollumfänglich dessen Inhalt und meine dort vorgetragenen Einwendungen. Dies ist ein Beweis der unzulässigen richterlichen Befangenheit.
6. Aus dem Verlauf der Sitzung vom 09.03.2021 war und dem Wortlaut des o.g. Urteils ist ersichtlich, dass das Gericht nicht nur meinen Schriftsatz vom 30. Oktober 2020 (29 Seiten) sondern auch den vom 03. März 2021 (10 Seiten plus 2 Beweise) vollends ignorierte. Mit dem Schreiben des Gerichts vom 16.10.2020 forderte mich das Gericht auch auf „Beweise“ zur Richtigkeit meiner Position vorzulegen. Auch dies tat ich. Doch die Vorsitzende machte bei der Sitzung durchgehend den Eindruck, dass sie weder die Beweise noch den Inhalt beider Schriftsätze zur Kenntnis genommen hatte, obgleich sie dies mit dem Gerichtsschreiben vom 13.01.2021 bestätigte. Es schien ihr weder verpflichtend noch relevant zu sein, sich mit meinem Standpunkt vertraut zu machen und diesen bei der Verhandlung zu berücksichtigen. Dies ist abermals ein Beweis der unzulässigen richterlichen Befangenheit. Befangene Richter sind eine Plage, eine Krankheit der Justiz, die gar nicht therapier-bar ist.
7. Diese unzulässige richterliche Befangenheit manifestierte die Vorsitzende bereits zu Beginn der Sitzung und zwar gleich im ersten Satz, in dem sie sich auf die Seite der Staatsanwaltschaft schlug und betonte, dass sie die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit einzuschränken also außer Kraft zu setzen beabsichtigt. Ordentlich arbeitende Richter hören sich und nehmen in Erwägung Standpunkte beider Seiten, bevor sie urteilen. Die Vorsitzende dagegen ergriff gleich die in der Anklageschrift vorgebrachte Partei der Staatsanwaltschaft und hatte ihr Urteil bereits zu Beginn oder eher vor der Sitzung vorweggenommen. Die Sitzung war eigentlich überflüssig zumal auch die Staatsanwaltschaft meine beiden vorhin genannten Schriftsätze ebenfalls vollends ignorierte und die dort vorgebrachten Argumente verschwieg. Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft haben also ein unzulässiges, amtsmissbräuchliches Verhalten an den Tag gelegt, das von Ignorieren, Verschweigen und Vertuschen meiner Standpunkte gekennzeichnet war. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Gericht kein ordentliches Gericht ist, sondern ein Scheingericht. Scheingerichte sind ein Produkt des Polizeistaates und nicht des Rechtsstaates also grundgesetzwidrig.
8. Das Gericht hat es nicht für richtig befunden, mir vor Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren die von mir bei der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsakte (die an mich nicht überstellt wurde) per Beschluss zur Verfügung zu stellen. Bereits damals zeigte das Gericht seine staatsanwaltliche Nähe, fehlende Neutralität und unzulässige mich benachteiligende Befangenheit.
9. Kein Wunder also, dass die Anklage, die ein Ausdruck des Polizeistaates ist und ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat darstellt, von der hier agierenden das Recht und Amt missbrauchenden Vorsitzenden zur Verhandlung rechtswidrig zugelassen wurde.
10. Das von mir beantragte Sitzungsprotokoll wurde mir weder umgehend nach der Sitzung zur Gegenzeichnung seiner Richtigkeit vorgelegt, noch innerhalb der Wochenfrist noch als Anlage des o.g. Gerichtschreibens vom 07.04.2021 – ein Verstoß gegen die Transparenzpflicht einer ordentlich geführten Gerichtsverhandlung. Dieses beim Gericht erstellte Protokoll befand sich offenbar gar nicht beim Gericht in der Gerichtsakte sondern – wie es dem Gerichtsschreiben vom 07.04.2021 zu entnehmen ist – bei der Staatsanwaltschaft (vielleicht um dort entsprechend frisiert zu werden). Die befangene, im Dienste der Staatsanwaltschaft tätige Richterin, bittet (also nicht einmal verpflichtet) darin die Staatsanwaltschaft, mir das Sitzungsprotokoll zu übermitteln. Es stellt sich also heraus, dass sie als eine Marionette der Staatsanwaltschaft anzusehen ist. Diese Art und Weise der dienstlichen Abhängigkeit ist ein grober Verstoß gegen die richterliche Neutralität und Unabhängigkeit.
11. Das bei mir erst am 16.04.2021 eingegangene Sitzungsprotokoll ist lückenhaft, fehlerhaft, stellenweise unverständlich und derart manipuliert, dass es kein tatsächliches Bild der Sitzung am 09.03.2021 widerspiegelt. Es stellt eine konstruierte Fälschung des Sitzungsverlaufs dar:
- Gleich zu Beginn der Sitzung verlas ich den
folgenden Satz: „Auslandsmedien zeichnen bereits – zurecht also der Wahrheit
entsprechend – das Bild eines repressiven deutschen Überwachungsstaates,
welcher unbescholtene und besorgte Bürger unter Anwendung von Gewalt davon
abhalte, ihre Grundrechte auszuüben.“ Davon ist im Protokoll nichts wieder zu
finden.
- Lückenhaftes Protokoll: Wie gleich zu Beginn
der Verhandlung sich die voreingenommene Richterin unzulässigerweise auf die
Seite des Staatsanwalts schlug, um seine Position zu übernehmen und mit ihm
gemeinsame Sache zu machen – fand keinen Eingang ins Protokoll. Bei derart
voreingenom-mener und gefestigter richterlicher Gesinnung verwandeln sich
Gerichtsverhandlungen in eine Farce.
- Das Buch, worüber die Rede ist, heißt: Was darf man sagen? – geschrieben durch
ein Team von juristisch geschulten Professoren, die bestimmt nicht dümmer sind
als die hier beteiligten Akteure der
Strafjustiz. Aus diesem Buch zitierte ich das Urteil des LG Berlin (Künast
gegen Facebook), wo auch die rüdesten Beschimpfungen an die Adresse der
Politikerin als zulässig angesehen wurden, weil sie im politischen Kontext
einer Sachauseinandersetzung gefallen sind. Davon findet man im Protokoll keine
Spur.
- Richtigstellung zum unverständlichen
Satzbruchstück: Jede Wirkung (und das ist der Zustand von Staat und Gesellschaft)
hat ihre Ursache. Und die überall im Westen gespaltene und zerstörte
Gesellschaft geht auf dieselbe Ursache zurück: auf das zerstörerische Werk der
Juden, die ihre Fundamente zerstören.
- Richtigstellung zum unverständlichen
Satzbruchstück: Die Medien und auch die Parteien sind fast vollständig in den
Händen von Juden. Übrigens auch weitgehend die Staatverwaltung, die durch Juden
unterwandert wurde.
- Richtigstellung zum unverständlichen
Satzbruchstück: Mein Therapeut (Dr. Weber) riet mir, ein Schiff zu erwerben zur
kreativen Ablenkung vom Katastrophentrauma.
- Richtigstellung zum unverständlichen
Satzbruchstück: Das Schiff HELENA (das mir wirksam therapeutischen Zwecken
diente) wurde durch den Wilhelmshavener Verein YCW e.V. im Oktober 2020
zerstört.
- Der Kutter ZUKUNFT in Büsum wurde auf
behördliche kulturvandalistische Veranlassung zerstört (abgewrackt). Ich
reichte Strafanzeigen an fünf Staatsanwaltschaften ein.
- Richtigstellung zum unverständlichen
Satzbruchstück: Dr. Weber und Frau Kappelhof waren zwischen 2007-2009 meine
Therapeuten. Und das machte damals Sinn, weil es damals ein Therapiemittel (Schiff)
gab.
- Richtigstellung zum unverständlichen
Satzbruchstück: Es gibt keine medikamentöse oder sonstige klassisch
medizinische Traumatherapie. Medizin ist in diesem Fall das, was praktisch im
Einzelfall funktioniert also hilft.
- Richtigstellung zum unverständlichen
Satzbruchstück: 2012 wurde ich aus dem Verein in Wilhelmshaven, wo ich
erfolgreich mein Schiff instand setzte und auf dem Weg der Genesung war,
rausgemobbt - aus Neid, Missgunst und Rachsucht der dortigen Mobbing-Clique.
- Richtigstellung
zum unverständlichen Satzbruchstück: Der Vorwurf des Volksverrats darf nicht
auf Verrat von Staatsgeheimnissen reduziert werden. Es ist ein Verrat der
nationalen Identität und Zugehörigkeit zum Volk und Vaterland.
- Lücke im Protokoll: Die Ursache der Lawine von
Hass im Internet gegen Lübcke war der Strafrichterin unbekannt. Sie fragte mich
danach, da dieser Anlass in meinem Posting fehlte, Ich antwortete, dass dieser
implizierte Anlass jedermann bekannt ist (nur nicht der mit der Sache befassten
Richterin). Für sie war es unakzeptabel, dass ich die Form eines Steckbriefes
wählte, um Lübckes Fehlverhalten anzuprangern. Der allgemein bekannte Spruch in
solchen Briefen „gesucht tot oder lebendig“ war ihr nicht bekannt. Darüber
schweigt das Protokoll.
- Richtigstellung zum unverständlichen und
lückenhaften Satzbruchstück: Ich fragte – Wenn ich etwas veröffentlichen
möchte, sollte ich jedes Mal Sie als Richterin anrufen und fragen, ob dies oder
jenes zulässig ist? Die Richterin
antwortete: Ich erteile keine Rechtsberatung. Dann sollten Sie sich jedes Mal
an einen Anwalt wenden und ihn fragen. Und bei irrtümlicher Beratung die Schuld
auf ihn abwälzen.
- Richtigstellung zum unverständlichen und
lückenhaften Satzbruchstück: Der Antisemitismus ist von Juden selbst
provoziert. Der Krieg, den Juden gegen uns führen, ist uns aufgezwungen worden.
Es ist ein Verteidigungskrieg als Antwort auf ihre Aggression.
- Richtigstellung zum unverständlichen und
lückenhaften Satzbruchstück: Friedfertige, emotionslose und sachbezogene
Auseinandersetzung findet im wissenschaftlichen Diskurs aber nicht im
politischen Kampf statt.
-
Richtigstellung zum unverständlichen und lückenhaften Satzbruchstück:
Beleidigungen sind im politischen Kampf an der Tagesordnung. Worauf es ankommt,
ist, ob sie sach- und wahrheitsbezogen und nicht verleumderisch sind. Denn
allein, was hier juristisch zählt, ist, ob etwas wahr ist oder nicht und nicht,
ob es jemandem eventuell weh tut.
- Richtigstellung zum unverständlichen und
lückenhaften Satzbruchstück: Mehrfach betonte ich, dass die Suche nach einem Therapeuten
keinen Sinn macht, solange kein Mittel der Therapie (Schiff) zur Verfügung
steht.
- Richtigstellung zum unverständlichen und
lückenhaften Satzbruchstück: Der Therapieerfolg wird davon abhängen, ob ich das
Katastrophentrauma und das Trauma des Schiffsverlustes durch ein neues
Therapiemittel (Schiff) verarbeiten kann. Die Übernahme eines in Büsum
liegenden Kutters wurde mir im Jahre 2020 in Aussicht gestellt. Seine
zerstrittenen Eigner sind sich aber noch uneins, was mit dem Schiff geschehen
sollte und ob sie es mir überlassen, verkaufen oder abwracken.
-
Richtigstellung zum unverständlichen und lückenhaften Satzbruchstück:
Meine Äußerungen stehen ausnahmslos im Kontext des Krieges der Juden gegen die
Nationen des Westens, auch gegen die deutsche und die polnische Nation. Ich
fragte, ob ich dem Feind, der in die Heimat eingefallen ist, Liebe oder doch
nur Hass schulde? Die Richterin antwortete: „Das ist eine philosophische Frage.“
- Keinen Eingang ins Protokoll fand zwei Mal
wiederholte Äußerung der Richterin „Wir wollten Sie kennen lernen“ als Antwort
auf meine Frage, was hat Freiheitsberaubung, Polizeifotos und Fingerabdrücke
mit freier Rede gemein.
- Keinen Eingang ins Protokoll fanden ebenso
Drohungen und Einschüchterung des anwesenden Staatsanwalts mir gegenüber. Ich
sollte – sagte er – lieber unterlassen gegen die, wie er meinte, ihrer
Amtspflicht nachgehenden Beamten vorzugehen und Texte gegen die Juden zu
schreiben. Sonst – so habe ich es empfunden – nach seiner Andeutung könnte es
mir dreckig gehen.
- In seinem Auftritt, den ich als bürokratischen
Amoklauf empfunden hatte, ließ er zu verstehen, dass er mich am liebsten zu
einem Verbrecher abgestempelt im Knast sehen würde. Die Strafrichterin zeigte
sich davon unbeeindruckt und wies diesen perfiden, arroganten,
rechtsbrecherischen Schreibtischtäter nicht in die Schranken. Auch darüber
schweigt das Protokoll.
- Eine Frage der Richterin bezüglich „Anträgen
zur Beweisaufnahme“ und die Schließung der Beweisaufnahme ergibt keinen Sinn,
wenn diese Beweise, die im Protokoll ausdrücklich erwähnt wurden (meine beiden
Einlassungen), durch das Gericht tendenziös nicht zur Kenntnis genommen und
nicht als Beweise erachtet worden sind.
- Richtigstellung zum unverständlichen und
lückenhaften Satzbruchstück: Der öffentliche Frieden wurde nicht von mir,
sondern von diejenigen Juden gestört, die aggressiv, heimtückisch und subversiv
die Grundlagen von Staat und Gesellschaft angreifen und zerstören.
- Entgegen der anders lautenden Behauptung: Rechtsmittelbelehrung wurde
in klarer und verständlicher Form NICHT erteilt, was die Richterin offenbar
gezielt tat, um mir absichtlich Nachteile zuzufügen.
- Richtigstellung zum unverständlichen und lückenhaften Satzbruchstück: Drei Richter des 2. Strafsenats am OLG Schleswig, Hohmann, Schiemann und Hauser, schrieben am 22. September 2005 in nachfolgenden Zeilen, die uns, Opfern, die Sprache verschlagen hat. Sie legten dadurch ein Zeugnis von Dilettantismus, Ignoranz, nicht zu überbietender Inkompetenz, richterlicher Schlamperei, Rechtsbeugung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ab zu Lasten der Tsunami-Opfer – indem sie folgendes beschlossen: „Die theoretische Möglichkeit von Flutwellen nach einem Seebeben im Pazifischen Ozean begründet keine Pflicht der Beschuldigten, irgendwelche Maßnahmen nach einem Seebeben zu ergreifen.“ (Az.: 2 Ws 384/05 [249/059]).“ Die Tsunami-Katastrophe 2004 geschah bekanntlich im und an den Küsten des Indischen Ozeans.
Und auch zehn Jahre nach dem Desaster erzählte Claus
Kleber dem deutschen Publikum denselben Unsinn: https://gtvrg.blogspot.com/2017/02/german-fake-news-media.html. Und das tat er nicht
nur einmal, sondern wiederholt am nächsten Tag. Im Detail: Vor Weihnachten 2014
spitzte ich meine Ohren genauer und es fiel mir auf, dass anlässlich des 10.
Jahrestages der Tsunami-Katastrophe 2004 im „heute journal“ der mehrfach hochgeehrte und -dekorierte
Starmoderator (1986 in Tübingen zum Dr. iur. promoviert) Dr. Claus Kleber, dessen Stellung offenbar in der Medienprominenz
und bei Politikern unanfechtbar ist, auch vom Tsunami „im Pazifik“ redete. Ich traute meinen Ohren nicht, was dieser
Koryphäe des deutschen Fernsehjournalismus dahinschwätzte, als ich zweimal von
demselben, bestens besoldeten Moderator den gleichen Unfug, und zwar am 22. und
am 23. Dezember 2014 im „ZDF heute journal“, vernahm:
ZDF heute journal vom 22. Dezember 2014,
von Dr. Claus Kleber
„am 2. Weihnachtstag wird es 10.
Jahrestag her einer Naturkatastrophe von biblischen Ausmaßen. Im Pazifik
nordwestlich der indonesischen Inseln, wo sich am Boden des Ozeans die
tektonischen Platten übereinander schieben, entlud sich in Ruck die Spannung in
einem Beben, die das Meer in Bewegung brachte. Mit gewaltiger Energie rollte
der gewaltige Tsunami…“
ZDF heute journal vom 23. Dezember 2014,
von Dr. Claus Kleber
„Ein Erdbeben unter dem Boden des
Pazifik nahe an der Nordspitze Indonesiens in der Provinz Aceh löste eine
Tsunami-Welle aus, die über den Pazifischen Ozean lief…“
Drei Staatsanwaltschaften, an die ich meine Strafanzeigen richtete, rührten keinen Finger, um hier in Aktion zu treten.
12. Meine nachfolgenden Anträge und insbesondere Strafanträge vom 3. März 2021 wegen der nachstehend genannten Delikte bezogen auf das rechtswidrige Vorgehen der Kieler Polizei, konkret des Kommissars Heuer; weitere Delikte bezogen auf das rechtswidrige Vorgehen der Kieler Justiz namentlich des Amtsgerichtrichters Datsogiannis und der Richter am LG Kiel Heitmann, Obereiner und Petersen; als auch Delikte bezogen auf das rechtswidrige Vorgehen der Kieler Staatsanwaltschaft namentlich des Staatsanwalts Brandt und des Obertaatsanwalts Dr. Hadeler wurden vom Gericht rechtswidrig vollumfänglich ignoriert und während der Verhandlung nicht einmal erwähnt. Die Strafrichterin muss sich den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt (§ 258 StGB) und Begünstigung von Straftätern (§ 257 StGB) gefallen lassen. Im Einzelnen die Auflistung:
Das angeblich um meine Gesundheit besorgte Gericht interessierte insbesondere
- weder der
Straftatbestand des polizeilichen Einbruchs im Sinne des § 243 StGB
- noch der nach Gangart der Gestapo
durchgeführte grobe Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und die
Privatsphäre, obgleich Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) das Grund-recht
der Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet
- noch der ohne Not grundgesetzlich verbotene
Eingriff in die Eigentumsrechte, sprich die Beschlag-nahmung und der überlange Entzug meiner Laptops,
Handys und mehrerer Datenträger, was die Vereinbarung von Arztterminen
unmöglich machte und im gesundheitlichen Notfall lebensgefährlich gewesen wäre
- noch das grundgesetzlich verankerte Recht der
freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), insbesondere der freien Äußerung
politischer Meinung, um die es sich hier handelt und auf das Recht der
Pressefreiheit, diese Meinungen auch öffentlich kommunizieren zu dürfen (Artikel 11 GG - Freiheit der Meinungsäußerung
und Informationsfreiheit)
- noch die allarmierende grundgesetzlich
rechtswidrige und verbotene Existenz politischer Zensur als Instrument des
Polizeistaates (Die Bestimmung: ,Eine
Zensur findet nicht statt.' - Art. 5 GG - enthält eine strikte
Eingriffsschranke, die keine Ausnahmen zulässt)
- noch die Tatsache, dass mein am 28.01.2020
rechtswidrig beschlagnahmte Akoya-Laptop (der mir am 20.10.2020 wieder
widerrechtlich weggenommen wurde) als auch mein damals rechtswidrig
beschlagnahmte Huawei-Handy mir am 17.07.2020 beschädigt zurückgegeben wurden.
Beide wurden derart manipuliert, dass das Handy gar nicht mehr funktionierte
und der Laptop seine Zeitreferenz, seine Internetfähigkeit, seine Mail- und
Updatefunktion verlor. Der Straftatbestand des Computereinbruchs nach § 202a
StGB und Computersabotage nach § 303b StGB und der Sachbeschädigung nach § 303
StGB - für die ich Wiedergutmachung verlangte – fand die Richterin nicht einmal
erwähnenswert.
- noch die am 20.10.2020 vorgenommene, durch den
Kommissar Heuer veranlasste Entwendung eines Speichermediums, nur weil es sich
darauf eine Datei mit dem Namen „Merkel“ befand, was den Straftatbestand des
Diebstahls nach § 202a StGB erfüllt und ist ein weiterer Beweis für die
aggressive Gestapomethoden der politischen Meinungsunterdrückung.
- noch die Straftatbestände der Nötigung, die
PINs meiner Handys herauszugeben und der Drohung. mit einer vierstelligen
Geldstrafe, was den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs, der Bedrohung/
Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB)
sowie des Computereinbruchs nach § 202a StGB erfüllt.
- noch der Straftatbestand der Freiheitsberaubung
nach §239 StGB, da ich wider Willen gezwungen wurde zum hiesigen
Polizeikommissariat mitzufahren, um dort mich betreffende
erkennungs-dienstliche Maßnahmen durchführen zu lassen. Die Vorsitzende äußerte
sich hierzu erst auf meine Nachfrage. Sie begründete das gerichtlich nicht
einmal gedeckte freiheitsberaubende Vorgehen der Polizei zweimal mit Worten:
„Wir wollten Sie kennen lernen.“ Daran ist es ersichtlich mit welchem
erschütternden Ausmaß des Macht- und Amtmissbrauchs und der moralischen
Verdorbenheit der Justiz wir hier zu tun haben, wenn sogar das Gericht einen
solchen polizeilichen Frevel des „Kennenlernens“ durch Abnahme der
Fingerabdrücke und Ablichtung von Polizeifotos gutheißt und ihm juristisch
billigend zustimmt. Was Fingerabdrücke und Polizeifotos mit meinen Äußerungen
im Internet zu tun haben sollten und im welchen Zusammenhang sie zueinander
stehen, diese Erklärung blieb die polizeilich forsch agierende Richterin bis
heute schuldig. Von der von mir verlangten angemessene Wiedergutmachung
(Schmerzensgeld) und Löschung der durch den Rechtsbruch gewonnenen Daten wollte
die um meine Gesundheit besorgte Richterin ebenfalls nichts wissen.
- noch die Tatsache, dass seit über einem Jahr ich auf die Rückgabe meines alten Toshiba Notebooks mit den Archivdateien des Vereins warte. Die Behauptung des SA Dr. Hadeler, ich hätte die betreffenden Beiträge „mittels meines Notebooks Toshiba“ auf den Internetseiten des Vereins GTVRG e.V. veröffentlicht, ist nicht wahr und eine glatte Lüge. D.h. auch seine Behauptung, das Notebook sei ein „Tatmittel“, ist eine haushohe Lüge und seine Entziehung reine Amtswillkür und ein Attentat auf den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. zugleich. Das Notebook mit dem veralteten Betriebssystem XP ist schon seit Jahren nicht im Internet aktiv. Entsprechende Dateien wurden also von den Speichersticks oder vom Internet direkt manipulativ in Kiel auf die Festplatte des Toshiba Notebooks eingespielt. Das Notebook diente mir in den letzten Jahren nur zur Bildverarbeitung und als elektronisches Archiv von alten Dateien, die sich auf Themen der Tsunami-Katastrophe 2004 beziehen. Doch die Vorsitzende wollte davon nichts wissen und schlug sich wieder auf die Seite des Staatsanwalts. Absurderweise verglich sie das Notebook mit einer Pistole, einem Maschinengewehr, mit einem Messer und einem Samuraischwert als Tatwerkzeug, das in der Polizeiverwahrung bleiben bzw. zerstört werden muss. Hier manifestiert sich nicht nur der juristische Macht- und Amtsmissbrauch wegen des Eigentumsraubes sondern auch eine Rachsucht gemischt mit staatlichem Kulturvandalismus.
All das oben gesagte ist verständlich im Kontext der fehlenden Reaktion der Richterin auf das oben beschriebene skandalöse Verhalten des anwesenden Staatsanwalts Hadeler während der Sitzung, auf seine Drohungen und Einschüchterung mir gegenüber. Ich sollte – sagte er – lieber unterlassen gegen die, wie er meinte, ihrer Amtspflicht nachgehenden Beamten vorzugehen und Texte gegen die Juden zu schreiben. Sonst – so habe ich es empfunden – könnte es mir dreckig gehen. Es liegt auf der Hand: Solche chuzpenartige Unverschämtheit, die übrigens strafbewehrt ist, kann in aller Offen-heit nur von einem hässlichen Juden kommen, der in seiner perversen Amtsanmaßung seine Macht missbraucht, um seine schützende Hand über seine eigene Ethnie zu strecken, die Deutschland in den Abgrund reißt. Er ist Teil eines repressiven deutschen Überwachungsstaates, welcher unbescholtene und besorgte Bürger unter Anwendung von Gewalt, Drohung, Einschüchterung und Nötigung davon abhält, ihre Grundrechte auszuüben.
Das angeblich um meine Gesundheit besorgte Gericht interessierte insbesondere
- weder das illegale, gegen mich gerichtete Vorgehen des Kieler Amtsrichters Datsogiannis, seine rechtswidrig
präparierten Beschlüsse und Durchsuchungsanordnungen, die allesamt meine
politischen Aussagen aus ihrem textlichen, historischen und politischen
Kontext als auch aus dem Kontext persönlicher Betroffenheit gerissen wurden, um
anhand der Satzbruchstücke meine Motive im falschen Licht zu erscheinen und
mich zu kriminalisieren mit dem Ziel, dadurch eine Handhabe zu erlangen gegen
mich polizeilich vorzugehen.
- noch die Tatsache, dass mir von diesem Scheinrichter regelmäßig
das Recht auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 GG verweigert wurde, was ein
Fall ist des groben und sträflichen Missbrauchs des richterlichen Amtes für
politische Zwecke
- noch interessierte die Strafrichterin, wie dieser
Volksfremdling und unterwürfige Intrigant seine richterliche Unabhängigkeit,
die ihn zur unparteiischen Haltung verpflichtet, gegen den weisunsabhängigen
Lakaiendienst bei den Juden und ihren Handlangern im Polizeistaat eintauschte
und wie sein amtsmissbräuchlicher Servilismus zu Unrecht führt.
- noch der eklatante Bruch dieses Amtsrichters mit dem
rechtsstaatlichen Prinzip des Beschwerdeweges, wo über eine Beschwerde eine
andere Instanz entscheidet als diejenige, gegen die Beschwer-de erhoben wurde
und seine perverse Selbstjustiz.
- noch meine Kritik an den drei Richter Heitmann, Obereiner
und Petersen am LG Kiel, wo sie in ihren Beschlüssen stromlinienförmig die
klar rechtswidrige Vorgehensweise der Amtsgerichtrichters Datsogiannis für gut
und legal befunden hatten und die von mir vorgebrachten schwerwiegenden
Argumente leichtfertig zurückwiesen, was die Besorgnis einer politisierten und
komplizenhaften Justiz erweckt.
- noch die Umstände dessen, wie die Kieler
Staatsanwaltschaft zusammen mit der dortigen Justiz die Gesellschaft nach
Gestapomethoden überwachen und alle, die aus der Reihe tanzen, ergreifen und
verfolgen, wie sie durch massive Bespitzelung und Denunziation versuchen, einen
durch den Juden unterwanderten lisksfaschistischen repressiven Staatsapparat aufzubauen.
- noch die von SA Hadeler rechtswidrig präparierte
schriftlich wie mündlich vorgetragene Anklageschrift, die allesamt meine
politischen Aussagen aus ihrem textlichen, historischen und politischen Kontext
als auch aus dem Kontext persönlicher Betroffenheit gerissen wurden, um anhand
der Satzbruchstücke meine Motive im falschen Licht zu erscheinen und mich zu
kriminalisieren mit dem Ziel, dadurch eine Handhabe zu erlangen gegen mich
strafrechtlich und polizeilich vorzugehen.
- noch mein Einwand, dass die in der Anklageschrift erwähnten externen Strafanzeigen samt Strafanträgen mir widerrechtlich vom SA Dr. Hadeler zu Stellungnahme gar nicht vorgelegt wurden. Die Hinterbliebenen von Lübcke und die SA Vanoni haben mich nie angeschrieben und gegen meine Äußerungen protestiert. Sie haben ebenso wenig Beweise vorgelegt, dass meine Äußerungen falsch oder unzutreffend sind, was im Falle eines politischen Amtsträgers, an den sie adressiert sind, von entscheidender Bedeutung ist. Und im Falle der SA Vanoni erleben wir eine echte Farce, dass nicht sie persönlich sondern für sie stellvertretend ihre Vorgesetzte den Strafantrag stellte. Es ist also als ob meine Schwiegermutter in meinem Namen eine Strafanzeige stellen würde – geht es noch absurder? All diese Absurditäten warf die Strafrichterin als belanglos unter den Tisch. Es handelt sich also im Falle dieser beiden Strafanträge um von der Staatsanwaltschaft konstruierte Straftatbestände, die genauso konstruiert sind wie die gesamte Anklageschrift.
13. Umfangreich und detailliert schilderte ich in meinem Schreiben vom 3. März 2021 den historischen Kontext meiner Aussagen und den historischen Kontext des weltweiten Judenhasses, insbesondere wo und wann der Judenhass sich in Europa manifestierte. „Überall und zu jeder Zeit wurden Juden gehasst, gejagt und verjagt und ausgestoßen. Es ist also mitnichten ein Phänomen heutiger Zeit, sondern existiert solange es Juden gibt. Judenhass war und ist ein weltweit verbreitetes Massenphänomen. Juden waren und sind das meist verhasste Volk der Welt. Denn es ist ein Volk der im Meer von Blut watenden Massenverbrecher. Auf ihren dreckigen und mörderischen Pfoten klebt das Blut von Abermillionen unschuldiger Opfer. Davon wollen sie freilich heute nichts wissen, sondern kämpfen sie mit allen Mitteln, um das zu verheimlichen, totzuschweigen, sich als alleinige Opfer der Gewalt zu stilisieren und allen anderen die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben.“ Von all den Ausführungen nahm die Vorsitzende des Norderstedter Scheingerichts keine Notiz. Und so verschwieg die Strafrichterin in der Beweisaufnahme beispielsweise den „Beweis zum Antrag A 1“ (s. Anlage zum Schreiben vom 3. März 2021), wo ich schrieb:
„Charakteristisch für die Gründe der Judenvertreibung, die
ausschließlich bei den Juden lagen, war schon im europäischen frühen
Mittelalter das für die Juden aller Zeiten typische Verhalten des Anbiederns
der Herrscher, des eigensüchtigen Machthungers und des heimtückischen,
hochverräterischen Bestrebens nach dem Ergreifen der Macht überall dort, wo
sie sich eingenistet hatten, was immer eine Gegenreaktion des Hasses und der
Gewalt gegen die Juden hervorbrachte (…) Dieses typische Verhaltensmuster der
Juden: ausufernde Hab- und hemmungslose Machtgier gepaart mit Verschlagenheit
und Arroganz kam ihnen immer wieder zum Verhängnis. Es erklärt alles, was und
warum vorher und danach mit Juden passierte.(…) Schon im muslimischen Iberien zwischen
711 und 1492 wurden die dortigen Juden des Vertragsbruchs und Hochverrats,
sprich des selbstsüchtigen Griff nach der Macht beschuldigt.“ Bei der Sitzung verwies ich das Gericht auf
die eiserne Logik der Geschichte, die uns immer wieder verdeutlicht, dass
dieselben Ursachen zu denselben Konsequenzen führen, sprich die Situation des
Judenhasses überall auf der Welt daraus resultiert, weil es überall dort Juden
gibt, die die Ursache des Judenhasses sind. Bernard Lazare, ein jüdischer
Schriftsteller, in seinem Buch L'antisémitisme
son histoire et ses causes, veröffentlicht im Jahr 1894, präsentierte die
folgende Stellungnahme zu jüdischen Vertreibungen, die meine Diagnose bestätigt:
„Wenn eine solche Feindseligkeit und Abneigung gegen die Juden einmal in einem Land auftreten würde, wäre es einfach, die Gründe zu erklären. Diese Rasse war jedoch Gegenstand des Hasses aller Völker, unter denen sie lebte. Da alle Feinde der Juden völlig unterschiedlichen Rassen angehörten, in fernen Ländern lebten, völlig unterschiedlichen Gesetzen unterlagen, unterschiedlichen Prinzipien folgten, unterschiedliche Moralvorstellungen und Gewohnheiten hatten - all diese sozialen Prinzipien, in denen nichts beurteilt werden konnte auf die gleiche Weise - daher war die Hauptursache des Antisemitismus immer, dass er bei den Völkern Israels selbst lag und nicht in denen, die gegen die Juden kämpften." Professor Jesse H. Holmes im „The American Hebrew” äußerte eine ähnliche Meinung: „Es ist vielleicht kein Zufall, dass antijüdischer Antagonismus fast überall dort zu finden ist, wo Juden und Nichtjuden nebeneinander existieren. Da die Juden ein gemeinsames Puzzleteil sind, scheint es wahrscheinlich, dass die Ursache bei den Juden selbst liegt und nicht in so unterschiedlichen Gruppen, die den Antagonismus spüren." Im Buch von Andrew Carrington Hitchcocks Synagoge des Satans sind Fälle der Judenvertreibung in Europa und Russland im zweiten Jahrtausend aufgelistet, die meine vorhin gemachten Angaben, ergänzen: Spanien/ Córdoba, 1011, Mainz, 1012, Frankreich, 1182, Oberbayern, 1276, England, 1290, Frankreich, 1306, Frankreich, 1322, Sachsen, 1349, Ungarn, 1360, Belgien, 1370, Slowakei, 1380, Frankreich, 1394, Österreich, 1420, Lyon, 1420, Köln, 1424, Mainz, 1438, Augsburg, 1438, Oberbayern, 1442, Niederlande, 1444, Brandenburg, 1446, Mainz, 1462, Litauen, 1495, Portugal, 1496, Neapel, 1496, Navarra, 1498, Nürnberg, 1498, Brandenburg, 1510, Preußen, 1510, Genua, 1515, Neapel, 1533, Italien, 1540, Neapel, 1541, Prag, 1541, Genua, 1550, Bayern, 1551, Prag, 1557, Päpstlicher Staat, 1569, Ungarn, 1582, Hamburg, 1649, Wien, 1669, Slowakei, 1744, Mainz, 1483, Warschau, 1483, Spanien, 1492, Italien, 1492, Mähren, 1744, Böhmen, 1744, Moskau, 1891. Henry Ford, der legendäre Autohersteller, hat einen Teil der Antwort auf die Ursache der jüdischen Vertreibungen und des Judenhasses gefunden, das im jüdischen Schmarotzertum liegen sollte: „Das jüdische Talent besteht darin, von Menschen zu leben, nicht vom Land oder von der Produktion, sondern von Menschen. Der Jude lässt andere das Land bestellen und er wird vom Bauern profitieren. Der Jude lässt die anderen Handel und Industrie betreiben; er wird die Früchte ihrer Arbeit ausbeuten. Das ist sein besonderes Talent. Wenn wir hierzu das Wort "Parasit" verwenden, um dieses Phänomen zu beschreiben, wäre das ein passender Begriff." Und weiter: „Die jüdische Nation ist die einzige, die die Geheimnisse aller anderen hat… denn es gibt keine Regierung auf der Welt, die ihnen nicht untergeordnet ist, und bestimmt nicht so wie in Amerika. Die Briten ließen es geschehen ... die Deutschen ließen es geschehen, aber tatsächlich tat es der internationale Jude." „Amerikaner sind (bekannt als) böse, gierige, grausame Menschen. Warum? Weil sich hier die jüdische Geldmacht konzentriert." – Henry Ford "Der internationale Jude".
14. Im vom Gericht komplett unbeachteten Schreiben vom 3. März 2021 schilderte ich auch den politischen Kontext meiner Aussagen: „Die Juden selbst provozieren die gegen sie gerichtete Gewalt und den Hass. Das subversiv-kriegerische Treiben der Juden zum Schaden von Staaten und Nationen der Freien Welt und speziell ihr hämisch-aggressiver Antipolonismus waren und sind allerdings ein zweischneidiges Schwert und wurde immer logischer- und notwendigerweise mit dem Antisemitismus beantwortet. Denn kein anderes Land und keine andere Nation der Welt weiß über die Massenverbrechen der Juden und ihren verbrecherisch-bestialischen Charakter besser Bescheid als die Polen. Deshalb werden sie auch am meisten von Juden, den Heuchlern, Lügnern, Betrügern und Geschichtsfälschern gehasst. Deshalb werden Polen als Nation und Staat von den Juden andauernd auf die übelste Art diffamiert, angeschwärzt, mit Lügen und Dreck beworfen, erniedrigt, verleumdet und beleidigt. Denn es ist ein Volk der Lügner, das die Geschichte fälscht und zum Verfälschen andere animiert.“ Einen handfesten Beweis (vom Gericht ignoriert) fügte ich bei. Ein weiterer Beweis beweist unverrückbar den schmutzigen Propagandakrieg, der von Juden mit aller Härte und Unverschämtheit gegen Polen geführt wird: Am 6. März 2021 veröffentlichte die US-Zeitschrift „New Yorker“ einen Artikel der jüdischen Journalistin Masha Gessen, in dem sie Polen beschuldigte, 3 Millionen Juden ermordet zu haben. In dem Artikel mit dem Titel "Angegriffene Historiker für die Untersuchung der Rolle Polens im Holocaust", schreibt Gessen über das Gerichtsverfahren gegen Prof. Barbara Engelking und Prof. Jan Grabowski. Der Artikel ist im typischen antipolnischen Stil, aber Gessen hat es geschafft, die bisherigen Verleumder zu schlagen. Artikel in englischer Fassung ist unter https://www.newyorker.com/news/our-columnists/the-historians-under-attack-for-exploring-polands-role-in-the-holocaust einsehbar. Die Reaktion der Polnischen Botschaft in Washington auf den verleumderischen und diffamierenden Angriff dieser Judensau auf Polen und seine heldenhafte Nation ist als Anlage beigefügt. Dieser politische Kontext meiner antijüdischen Rhetorik ist auch der Kontext persönlicher Betroffenheit. Denn ich werde niemals erlauben, dass die üblen Judengangster ungestraft meine Heimat in den Dreck ziehen. Sie bekommen für ihren Frevel das, was sie verdienen. Ich habe das Recht alle Sprachregister zu ziehen im Kampf gegen einen Feind, der sich derselben aggressiven Mittel bedient und der bereits nicht nur Deutschland und Polen unterjochte. Weil die Juden den permanenten Krieg gegen die polnische Nation und Polen erklärten, weil sie andauernd meine Heimat mit Dreck bewerfen, sehe ich mich zur Anwendung des Prinzips der Gegenseitigkeit berechtigt und im Recht, dasselbe zu tun. Den perfiden, verlogenen, gehässigen und boshaften Juden wird mit derselben Münze heimgezahlt, die sie selbst in Umlauf bringen.
15. Zusätzlich zum Kontext persönlicher Betroffenheit als Opfer des Tsunami-Desasters 2004 und Betroffener des damaligen Tsunami-Massakers verwies ich im vom Gericht komplett unbeachteten Schreiben vom 3. März 2021 auf die Umstände, die zur Herbeiführung der in Entstehung und Ausmaß von Menschen verschuldeten Tsunami-Katastrophe 2004 führten und auf die immense Mitverantwortung der Juden für das Zustandekommen dieses verheerenden Desasters (eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit), auf ihre Flucht vor Haftung und Verantwortung und auf die federführende Wirkung der Juden bei der Vertuschung des tatsächlichen Katastrophenhergangs durch die verlogene jüdische Lügenpresse, die Zum Ziel hatte, dieses man-made disaster in eine unanwendbare Naturkatastrophe umzudeuten, um so uns, die Opfer und Hinterbliebene, unserer Opferrechte zu berauben. In den USA spielte Dianne Goldman Berman Feinstein, eine Politikerin der Demokratischen Partei der USA, eine wichtige Rolle im US-Senat, um die Wahrheit über die Ursachen der Tsunami-Katastrophe am 26. Dezember 2004 zu vertuschen und die Gerechtigkeit für ihre Opfer zu verletzen. Die einflussreiche Rolle dieser amoralischen Vorsitzenden des Geheimdienstausschusses des Senats führte dazu, dass die Wahrheit über die völlige Untätigkeit und Ineffektivität der amerikanischen militärischen und zivilen Geheimdienste angesichts der bevorstehenden Katastrophe nicht ans Licht kam, insbesondere nicht die Rolle der verantwortlichen Juden für eine kriminelle Unterlassung von Warnungen an Regierungen bedrohter Länder. Dieser Frevel ist eine Schande in alle Ewigkeit, die auf den Juden genauso lastet wie auf sonstigen Massenverbrechen.
16. Wie bereits oben ausgeführt wurden insbesondere meine Einlassungen vom 3. März 2021 über die Zurückweisung des Vorwurfs der Volksverhetzung, der Beleidigung, des Antisemitismus und der Verunglimpfung vom Gericht rechtswidrig vollumfänglich ignoriert und während der Verhandlung nicht einmal erwähnt, übrigens auch nicht mein Vorwurf des aggressiven Antipolonismus, propagandistischer lügenhafter Volksverhetzung und übler Diffamierung polnischer Nation den Juden gegenüber.
16.1 Und so wurde das Zitat des Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder, es entwickle sich „ein wachsendes Konglomerat von Rechtsextremen, Reichsbürgern, Antisemiten und Verschwörungstheoretikern“ außer Acht gelassen. Viele dieser Gruppen wollten einen anderen Staat. Mittlerweile sind es bundesweit um die 30 Millionen. Laut einer brandneuen Statistik wurden über 50 % von Kommunalpolitikern Beschimpfungen, Hass und sogar tätlicher Gewalt ausgesetzt. Warum? Weil sie nicht dem Willen des Volkes folgen, sondern dem Willen der Volksfeinde: Juden und Moslems. Ziviler Ungehorsam wird zur Pflicht, wenn das Recht zu Unrecht und der Staat zum Unrechtsstaat pervertiert. Diese Ansichten haben auch Anhänger bei der Bundeswehr, der Polizei, der Feuerwehr und in den weiten Kreisen des Sicherheitsapparats. Wenn die Staatsanwaltschaft – an der Leine wie ein Hund geführt durch die politischen Instanzen (die beim Landesinnenministerium und Landesjustizmi-nisterium anzusiedeln sind) – konsequent vorgehen will, dann müsste sie nicht nur mich anklagen, sondern auch die 30 Millionen deutsche Bürger, die meine Ansichten teilen und ähnliche Sprache wie ich verwenden. Facebook, Twitter und andere Betreiber sozialer Netzwerke sollen anstößige Äußerungen nicht mehr nur löschen. Sie sollen alles, was strafbar sein könnte, auch der Polizei melden. Das könnten 250 000 neue Straffälle pro Jahr sein, schätzt die Bundesregierung. Idiotie pur! In den USA votierten 75 Millionen Bürger für den US-Präsidenten Trump. Auch sie benutzen Ausdrücke, die meinen sehr ähneln – es handelt sich um ein Massenphänomen. Heißt das, dass sie alle kriminell sind? Absurd! Es handelt sich hierbei um massive Brüche in der Gesellschaft, bei denen juristische Mittel völlig fehl am Platz sind. Das politische Gericht, das zur politischen Neutralität verpflichtet ist, griff hier in den politischen Kampf ein, um mich zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Damit hat das Gericht nicht nur seine Kompetenzen überschritten sondern auch das geltende Recht krass gebrochen.
16.2 Wo beginnt Volksverhetzung? Wann werden Worte justiziabel? Wann macht juristische Verfolgung der Beleidigung Sinn und ist überhaupt zulässig? Was ist Hass? Es ist und bleibt immer unklar, was eine Hassbotschaft ist und ob sie justiziabel ist. Denn die Juristen sind sich selbst noch unsicher, was Hass und Volksverhetzung überhaupt bedeuten. Sind „Nafris" (für Nordafrilaner), "Quotenweiber" oder "Scheinasylanten" beleidigend und Ausdrücke des Hasses? Ist rassistische Hetze dasselbe wie diskriminierende Mobbinghetze? Die Letztgenannte, die ich am eigenen Leib erfuhr, wurde ungeachtet meiner Strafanzeige und Zivilklage weder von der Staatsanwaltschaft bestraft noch von der Ziviljustiz gemaßregelt.
Unter Juristen galten die so genannten Äußerungsdelikte wie Beleidigung oder Volksverhetzung traditionell oft als Kleinkram, als uninteressant. Nun ist die Tendenz sichtbar: die geringfügigen Äußerungsdelikte zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen also wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen – wie in einem Polizeistaat. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen nun sich mit verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen. Hierzu sind sie aber nach dem GG gar nicht befugt. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Wer sich über die Definition von Volksverhetzung informieren will, der findet ein Leiturteil des Bundesgerichtshofs, das bis heute gilt. Es stammt von 1984; damals hatte jemand den Satz "Tod dem Klerus!" an einer Kirchenwand geschrieben. Die Richter fanden: Dieser Schmiererei fehle der "appellative Charakter". Das heißt, die Ernsthaftigkeit des Aufrufs zu Gewalt. Nach dieser Interpretation handelt es sich hier lediglich um Vernichtungsphantasien. Somit würde logischerweise auch ein Aufruf „Tod den Juden!“ nicht justiziabel sein. Schließlich handelt es sich mitnichten um eine schutzbedürftige religiöse Gruppe und nicht um irgendeine Minderheit, wie Italiener, Britten, Franzosen oder Amerikaner, sondern um einen solchen subversiv wirkenden Volksfeind, der das Fundament von Staat und Volksgemeinschaft zerstört. Juden erlangten erst im Kaiserreich das Recht zur Einbürgerung. Heute wissen wir: Es war ein verhängnisvoller Fehler, dies zu tun. Denn genau dieser Kardinalfehler wird die deutsche Nation um ihre Existenz bringen oder zumindest in eine Revolte führen.
16.3 Die Verortung der Beleidigung im politischen Kampf als etwas Strafbares ist generell deplatziert und unzulässig, denn hier geht es nicht um irgendeinen Streit am Gartenzaun, wo sich beide Seiten mit Beschimpfungen die Zeit vertreiben. Hier geht es um das Sein oder Nichtsein einer Nation. Ist der Ausdruck „Nazischweine“ beleidigend? Für die Nazis bestimmt. Und die Behauptung „Hitler war ein Schwein.“? Für die Anhänger Hitlers mit Sicherheit. Sie werden aber von Gerichten nicht als solche angesehen und verfolgt, obgleich sie weite Kreise der Bevölkerung beleidigen. Die Vorsitzende hatte selbst keine Antwort auf meine Frage, ob ich einem Feind, der in die Heimat eingefallen ist, Liebe oder doch nur Hass schulde – „Das ist eine philosophische Frage“ behauptete sie. Nein, falsch, ist sie nicht, sondern eine rein praktische und lebensnahe. Dem Feind, der die Heimat und die Nation zerstören will und es auch tut, und dies sind zweifelsfrei die Juden, schuldet jeder Deutsche keine Liebe sondern nur Hass. Denn gegen Gift hilft nur Gegengift, gegen Angriff ein Gegenangriff, gegen von Juden provozierten Hass der Judenhass. Beleidigung beinhaltet Leid in sich. Es ist nicht unzulässig, dem Aggressor und Feind Leid zuzufügen. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Notwendigkeit! Hier Beleidigung ins Spiel zu bringen heißt, den Bezug zur Realität zu verlieren. Die Strafrichterin, die sich in ein Verfahren über die Sprachanwendung eingelassen hat, ist selbst auf dem Gebiet der Sprachanalyse kein Highflyer. Sie glänzte hierzu mit ihrer Inkompetenz und verwickelte sich in Widersprüche, ohne dies zu merken. Es ist nicht die Aufgabe der Justiz zu bestimmen, was schimpfen, ausschimpfen, schelten, rüffeln oder heruntermachen etc. ist. Das machen die Linguisten. Die Vorsitzende zeigte während der Verhandlung auch keine Affinität zur Literatur und Freiheit des geschriebenen wie gesprochenen Wortes. Auf meine Nachfrage, wie ein Internetaktivist und Schriftsteller wie ich verfahren sollte, der sich nicht sicher ist, ob das, was er schreibt schon beleidigend ist oder noch nicht, antwortete die Vorsitzende mit einem absurden Rat, man sollte dann immer einen Anwalt konsultieren und bei Bedarf die Schuld für die falsche Wahl auf ihn abwälzen. Geht es noch absurder im Kopf einer Juristin, der das Strafrecht über den Kopf gewachsen ist und dort zum alleinigen Handlungsimperativ wurde. Man fragt sich in diesem Kontext, wie weit sich die deutsche Sprache pervertieren ließe, wenn sie dem künstlichen Juristenjargon solcher Richter unterworfen wäre.
Liebe und Hass sind zwei leidenschaftliche
Intensitäten auf den Gegenpolen der Gefühlsskala, zwei archaische Gefühle. Hass
ist gegen die Feinde gerichtet und sein Gegensatz, die Liebe, ist den Freunden
zugewandt. Derzeit skandieren deutsche Patrioten auf den Straßen: Wer Deutschland liebt, ist Antisemit. Wer
Deutschland hasst, ist bei Juden Gast. Kein Gesetz verbietet Amerikaner,
Russen, Chinesen oder Juden zu hassen. Und kein Gesetz verpflichtet den Bürger
sie zu lieben. Kein Gesetz verbietet den Antiamerikanismus genauso wie den
Antisemitismus. Kein Gesetz verpflichtet den Bürger zum Proamerikanismus oder
zum Prosemitismus. Und dem Bürger ist genauso erlaubt zu sagen Amis raus aus Deutschland! wie Juden raus aus Deutschland! Auch wenn
sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er
unpersönlich und diffus und richtet sich nicht konkret an ein
Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel, weil er keinen appellativen
Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf
zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben. Auch meinen Äußerungen kann keine
Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher
Charakter zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden. Wenn
man meine Aussagen über Juden in den historischen und gesellschaftspolitischen
Kontext setzt und dabei auch meine persönliche Betroffenheit berücksichtigt –
was unzulässigerweise weder der Staatsanwalt noch die Richterin tat – dann
erweisen sie sich alle als nicht unmotiviert und sehr wohl begründet.
Jüdische Übeltäter und ihre
Handlanger, die uns, die Patrioten terrorisieren und gegen uns einen Krieg
führen, haben keinen Anspruch darauf, die Verfolgung ihrer Übeltaten mit
rhetorischen Mitteln zu beklagen oder zu verlangen, diese zu unterlassen. Sie
haben kein Anrecht darauf, gegen diese Verfolgung vor Gericht zu klagen und
haben insbesondere ebenso wenig Anrecht darauf, ihren Opfern Vorschriften zu
machen, in welcher Art und Weise diese ihre Übeltaten anprangern und ihre
Opferrechte verteidigen. Über dieses Anrecht verfügt auch in einem Rechtsstaat
die Staatsanwaltschaft nicht. Das Gekränktsein von Volksfeinden als Reaktion
auf Kritik und Proteste seitens ihrer Opfer begründet in der Welt, in der wir
glücklicherweise leben, keine gerichtlich einklagbaren Ansprüche. Menschen, die
der Volksgemeinschaft immense Schäden zufügen und nicht respektvoll mit anderen
umgehen, dürfen auch keinen Respekt von anderen erwarten und diesen auf
gerichtlichem Wege einfordern.
Juden sind heute wieder die
Brandstifter, die laufend für Mord und Totschlag am deutschen Volk im
öffentlichen Raum sorgen, verübt durch die Fremdlinge, die sie nach Deutschland
und Europa holten, um beide zu destabilisieren. Sie sind der Ursprung der
Anarchie, der öffentlichen Empörung und Proteste der Bevölkerung, denn auf
ihrem Mist ist die neomarxistische gescheiterte Einwanderungs-,
Globalisierungs- und Multikultiideologie mit all ihren desaströsen Folgen
gewachsen. Der Judenhass ist die Folge der volksfeindlichen und
volksschädigenden, hinterlistigen Politik der Juden. Nicht ich, wie der
verwirrte Staatsanwalt behauptet, sondern die Juden selbst stacheln zum Hass auf. Sie sind der wahre Ursprung von massiven
Demonstrationen gegen die Politik der Herrschenden, in denen die Demonstranten
die Gehorsamkeit gegenüber der Bundesregierung verweigern und zutreffend die
Politiker als Volksverräter
beschimpfen. Und diese Beschimpfungen sind keine Beleidigungen oder
Verleumdungen, denn sie sind wahr und in ihrer Anwendung absolut adäquat zur
Sache. Ich habe auch niemanden zu irgendwelchen Willkürmaßnahmen aufgefordert, das ist eine reine Erfindung des phantasierenden
juristisch ungeschulten Staatsanwalts. Auch das im o.g. Urteil plötzlich
aufgetauchte Vorwurf der Selbstjustiz,
ist eine freie Erfindung der kranken Phantasie der Vorsitzenden, die offenbar selbst
mit den elementaren juristischen Begriffen nicht klar kommt.
Denn
als Selbstjustiz, Eigenjustiz oder Lynchjustiz bezeichnet man mit Fug und Recht
die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein
Betroffener im eigenen Namen selbst gewaltsam übt und dadurch das Gewaltmonopol
des Staates missachtet also die vollendete oder versuchte außergesetzliche
Tötung von Straftätern, Beschuldigten oder Verdächtigen, sprich jede Art von Hinrichtungen
ohne korrektes richterliches Urteil wie etwa im Falle von Marianne Bachmeier,
die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss, exemplarisch belegt
werden kann. Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche
Handlungen, die der Norderstedter Volljuristin unbekannt sind, die von der
Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur
Abwendung eines Notstandes gedeckt sind. Ebenso wenig wird der Begriff der
Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines zulässigen Widerstands zur
Verteidigung der Rechtsordnung gebraucht, etwa gemäß Art. 20 Abs. 4 GG. Und
auch nicht diejenigen, die auf Wahrnehmung berechtigter Interessen und
Verteidigung von Rechten fußen – wie dies im § 193 des StGb geregelt ist. Über
eben diesen Kontext meiner Aussagen habe ich auch ausführlich geschrieben, was
aber auch durch dieses juristisch inkompetente und rechtsbrecherische
Scheingericht nicht zur Kenntnis genommen wurde.
Alle Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und politischen Missständen abhelfen sollten, müssen aufgrund von Gesetzen erfolgen, die ein souveränes deutsches Volk verabschieden sollte. Und dieses Volk greift die Menschenwürde und Ehre erst dann an, wenn einem diese fehlen. Man verachtet oder beschimpft andere, wenn diese keine Achtung oder Ehre verdienen und wenn es dafür gute Gründe gibt, wie hier der Fall. Meine Kritik ist weder anlasslos noch unmotiviert und verleumderisch ist sie auch nicht, sondern faktenbasiert. Der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sind nicht einmal der juristische Begriff der Verleumdung bekannt, auf den ich bei der Sitzung verwiesen habe, denn dieser voraussetzt die Verbreitung diffamierender falscher Tatsachen, was hier meinerseits mitnichten der Fall ist. Sehr wohl aber seitens der Staatsanwaltschaft, der von dieser dazu angestifteten und gehetzten Polizei und der Gerichte mir gegenüber, indem ich rechtswidrig kriminalisiert wurde. Nach außen geben sich Juden als religiöse Gruppe an, zu Tarnzwecken und um einen Schutz als sog. religiöse Gruppe zu genießen. Diese sind sie aber nicht, genauso wenig wie die Scientology Kirche, die sich selbst zu Geschäftszwecken zu einer Religion erklärte. Denn Religion im Sinne des orthodoxen Judaismus praktizierten die meisten Juden ohnehin nicht, weil ihre wahre atheistische Religion Geld, Geschäft und Machtmissbrauch sind und ihr Gott Mammon, den sie anbeten.
16.4 Zur Zurückweisung des Vorwurfs des
Antisemitismus – der zwar nirgendwo ausdrücklich auftaucht aber zwischen den
Zeilen unterschwellig mitschwingt – schrieb
ich (und wiederholte bei der Sitzung, da die Vorsitzende keine eigene
Definition angeboten hatte): „Mir kann nicht einmal der Vorwurf des
Antisemitismus gemacht werden. Denn Antisemitismus tritt erst dann auf, wenn
jemand nur deshalb gegen Juden ist und handelt, weil sie Juden sind. Das ist
aber hier mitnichten der Fall. Antisemitismus und Zionismus bzw. Ziofaschismus
sind untrennbare Seite derselben Medaille: der erste ist die Reaktion auf den
anderen. Und dieser ist ein politisches, judeonationalistisch zentriertes,
linksfaschistisches Programm zur Ergreifung und zum Erhalt der Macht und
zur Auflösung von Nationalstaaten auf
der ganzen Welt, Die USA, Deutschland und Polen gehören bereits zu den Ländern,
wo Juden sich die Gesellschaft größtenteils unterworfen und den Staat völlig
unter ihre Kontrolle gebracht haben. Die destruktiven Kräfte des Weltjudentums
säen überall die Satanssaat der Zwietracht, Anarchie, Spaltung, des Hasses, des
Terrors und des Krieges. Auf Geheiß von Juden verwandelten sich weite Teile des
Nahen Ostens in eine Wüste aus Schutt und Asche auch mit dem Ziel, unsere
Staaten und Gesellschaften mit der Migrantenflut zu destabilisieren. Zionismus
stellt daher die tödliche Bedrohung für die ganze zivilisierte Welt dar. Hierzu
verweise ich auf meine früheren Ausführungen in den vorhin eingereichten Schriftsätzen:
Zionismus ist die aggressive, kriegerische, auf Habgier und Nepotismus fußende
und auf Raubzug abzielende subversive, linksfaschistische Judenverschwörung
gegen den Rest der Welt, um ihre Nationen auszuplündern, zu destabilisieren und
die nationale Identität ihrer Völker auszulöschen – Zionazis. Antisemitismus
ist gegen diese aggressive, chauvinistische und allseits destruktive Ideologie
gerichtet. Demnach handelt es sich hier um eine höchst moralische Haltung, die
dem Wohl des deutschen Volkes und seines Nationalstaates dient und zuträglich
ist.“
16.5 Die Unterstellung, das ich das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft habe, ist absurd und aus dem Kontext gerissen und der richterlichen Ignoranz geschuldet. Denn alles, was ich zum Fall Lübcke in meinem kurzen Kommentar schrieb, war eine literarische Phrase der begründeten Empörung in Form eines Steckbriefes über das unzulässige und empörende Verhalten eines skandalösen und verachtungswürdigen Politikers, aus dem die heuchlerischen Regierenden einen Heiligen machten, der angeblich für eine gute Sache gestorben sein sollte. Das Volksempfinden spricht hier eine ganz andere Sprache, was durch die restlichen zahlreichen Kommentare anderer Bürger im Internet bestätigt wird, wenn diese im Beweisaufnahmeverfahren vom Gericht aufgefordert werden. Doch darum kümmerte sich das Gericht nicht. Der Vorsitzenden war nicht einmal bekannt, weshalb Lübcke einen Sturm von Hasskommentaren im Internet auslöste und erntete. Eine solche richterliche Ignoranz im Prozess ist unzulässig. Was dem o.g. Tatbestand entspricht, war zweifelsfrei das, was der ZDF-Starmoderator Claus Kleber im Dezember 2014 im Heute Journal an zwei Tagen tat, nämlich den Tsunami 2004 und damit die folgende Tsunami-Katastrophe im „Pazifischen Ozean“ zu verorten – ein Schlag ins Gesicht von den Hinterbliebenen der Opfer und eine Verunglimpfung der Getöteten, was jedoch nach meinen Strafanzeigen die drei involvierten Staatsanwaltschaften zu keinerlei strafrechtlichen Schritten veranlasste. Einen ähnlichen verunglimpfenden Wortlaut erlaubten sich im Jahre 2005 sogar drei ignorante Richter am S-H Oberlandesgericht, was bei uns Opfern für eine Welle der Empörung sorgte.
Zu der (gespielten oder tatsächlichen) politischen Ignoranz der unter dem Einfluss der Juden stehenden
Staatsanwaltschaft gehört die Unkenntnis dessen, dass die amerikanische
Demokratische Partei fest in den Händen amerikanischer Juden ist und dass die
Politiker dieser Partei willenlose Handlanger und Lakaien des jüdischen Lobbys
in den USA sind. Das Eroberungssystem Judentum, was einmal eine Religion war,
aber seit 150 Jahren zu einer Kampf- und Terrorideologie umfunktioniert wurde,
ist heute immer und ausschließlich politisch! Offenbar sind diese allseits
bekannten Fakten der Kieler Staatsanwaltschaft, der letzten Bastion politischer
Ignoranz, nicht bekannt. Dieser politischen Ignoranz sind auch die
staatsanwaltlichen Einlassungen zur Antifa geschuldet. Man muss entweder völlig
blind, uninformiert oder schlicht politisch gelenkt sein, um zu übersehen, wie
die Schlägertrupps des linksfaschistischen jüdischen Terrors namens Antifa
nationale Symbole profaniert, Kirchen und Kloster entweiht, historische
Denkmäler vom Sockel reißt und zerstört… wie dies in Polen, Großbritannien und
den USA der Fall gewesen war. In Polen konnte bisher Schlimmeres verhindert
werden nur weil patriotische Bürgerwehren spontan Kirchen verteidigten und
dadurch ihre Zerstörung verhinderten. Wilde Horden des Mobs unter der Fahne der
Antifa entehren also barbarisch das nationale geistige und materielle
Kulturerbe und der Kieler Staatsanwaltschaft ist all dies fremd und unbekannt.
Kein Wunder: Jahrzehnte sorgte dieser amoralische verrottete Haufen dafür, dass
die S-H Vereine der Anbeter des Teufels (Hells Angels) und der Banditen
(Bandidos) hier frei und ungestraft ihr kriminelles Werk verrichten konnten,
obgleich in anderen Bundesländern diese kriminellen Vereine längst verboten
wurden. Präsident Trump sprach von der Antifa als einer Terrororganisation, die
auf die Liste der verbotenen Organisationen kommen und juristisch verfolgt
werden sollte. Alles in allem stellt sich das Handeln des Gerichts und der
Staatsanwaltschaft als Ergebnis sträflicher
Ignoranz und juristisch-fachlicher
Inkompetenz.
17. Dem Norderstedter Provinzgericht, das
sich mit der korruptesten Behörde dieser Republik, der Staatsanwaltschaft, die
ihm rechtswidrige Arbeit zuschanzt, verbrüderte, dem ich versucht hatte
beizubringen, mit welchen Gegnern wir hier zu
tun haben, predigte ich abermals den tauben Ohren – man könnte ebenso gut den
Steinen predigen. Also nochmals lasst uns
meine Kontrahenten näher anschauen, und zwar anhand der hier nur beispielhaft
aufgelisteten menschengemachten Katastrophen, die aufgrund des menschlichen
Versagens hätten verhindert werden können, und anhand der Kriminalfälle, die
durch die Staatsanwaltschaft rechtsbrecherisch nicht als solche behandelt
wurden – sie machten Schlagzeilen und wurden in den Medien breit kommentiert:
17.1 1987 in Genf –
Barschels Tod, der nach der Beweislage eigentlich als Mord begutachtet aber von
der Kieler Staatsanwaltschaft vertuscht und zum Selbstmord umdefiniert wurde;
1988 – 70 Tote und über 1000 Schwerverletzte in Ramstein (Staatsanwaltschaft
untätig geblieben, keine Verurteilten); 1998 – 101 Menschenleben sterben
zerschmettert in Eschede (Staatsanwaltschaft untätig geblieben, keine
Verurteilten); Juli 2000 in Gonesse bei Paris bei dem Absturz der Concorde –
113 Menschen darunter 96 Deutsche sterben in einem Feuerball (deutsche
Staatsanwaltschaft untätig geblieben ungeachtet der Vertuschung durch das
französische Gericht des kausalen Zusammenhangs, der zur Katastrophe führte);
Nov. 2000 in Kaprun (Österreich) – 155 Tote darunter 37 aus Deutschland (keine
Verurteilten); 2004 in Thailand – über 550 Bundesbürger werden massakriert nach
einer grob fahrlässig unterlassenen Katastrophenwarnung (auch seitens
Deutschland im In- und Ausland) und Evakuierung vor Ort (Staatsanwaltschaft untätig
geblieben, keine Verurteilten); 2006 in Lathen/Emsland – 23 Menschen sterben
zerschmettert, 10 sind schwer verletzt (Staatsanwaltschaft pro forma in Aktion
getreten, keinem Verantwortlichen wurde auch nur ein Haar gekrümmt; 2009 im
Südatlantik nach einem Absturz der Air France – 228 Menschen sterben darunter
28 Deutsche (deutsche Staatsanwaltschaft untätig geblieben); 2008 in der
Nordsee – eine junge wehrlose Kadettin wird an Bord der „Gorch Fock“ in der
Nacht vergewaltigt, erdrosselt und wie ein Stück Müll über Bord geworfen
(Kieler Staatsanwaltschaft streckt ihre schützende Hand über die Deutsche
Marine, die den Mord nach Strich und Faden vertuschte; 2010 in Duisburg – 21
Tote und 500 Verletzte (gegen prominente Verantwortliche wird nicht einmal ermittelt);
2015 in Westalpen beim Absturz der Germanwings – 150 Menschen werden zum Pulver
zerschmettert (keine strafrechtlichen Folgen für die Verantwortlichen) ... So
arbeitet eine korrupte Lümmelzunft namens Staatsanwaltschaft, der korrupteste
Bodensatz dieses Gesellschaft.
17.2 Am 26. Dezember 2004 am zweiten Weihnachtstag hatte ein schweres Seebeben der Stärke 9,3 vor der Nordwestküste Sumatras einen gewaltigen ozeanweiten Tsunami ausgelöst. Dabei waren in den Anrainerstaaten des Indischen Ozeans um die 300.000 Menschen ums Leben gekommen, ein paar Tausend von ihnen waren Touristen aus der ganzen Welt. Insgesamt waren 55 Länder von der Katastrophe globalen Ausmaßes betroffen. Allein in Aceh wurden etwa 170.000, in Indonesien insgesamt um die 220.000 Tote getötet. Auf Sri Lanka starben gewaltsam mindestens 35.000 Menschen. Thailand hatte über 10.000 Tote zu beklagen, fast die Hälfte waren ausländische Urlauber, darunter mehr als 550 Deutsche. Viele Leichname warn derart zerschmettert und zerstückelt, dass sie nur unter Anwendung forensischer Medizin identifiziert werden konnten; ein paar Hundert blieben bis heute unidentifiziert.
Nur das Seebeben und der nachfolgende Tsunami waren
unvermeidbare Naturereignisse. Aber weder ein schwerstes Beben in einer menschenleeren
Gegend noch ein Riesentsunami an menschenleeren Küsten verursacht eine
humanitäre Katastrophe: Bei dem gigantischen Seebeben im
Sundagraben am 26. Dezember 2004, das den ganzen Globus erschütterte und einen
katastrophalen ozeanweiten Tsunami im Indischen Ozean auslöste, waren allein
die beiden Naturereignisse bei der folgenden Katastrophe naturgegeben; und
alles, was danach kam, war ein menschengemachtes Desaster verheerenden
Ausmaßes, bei dem fremd verschuldet um die 300.000 Menschenleben verloren gingen,
darunter ein paar tausend westlicher Touristen, deren Namen bis dato der
Öffentlichkeit unbekannt sind, wie die deutsche Tsunamiopfer-Liste, die beim
BKA unter Verschluss gehalten wird, der thailändische
Tsunami-Untersuchungsbericht übrigens auch. Weil alles, was nach dem Seebeben kam,
also die humanitäre Tsunami-Katastrophe, war zumindest größtenteils vermeidbar
und menschengemacht und Folge eines kollektiven Staatsversagens und zwar sowohl
in Prävention dieser wie auch in der Reaktion auf diese katastrophalen
Ereignisse: in Indonesien, in Indien, in Thailand, in den USA, in Deutschland
und woanders. Deshalb sprechen wir hier nicht von einer
"Naturkatastrophe" (wie es die Lügenpresse und die von Juden
unterwanderten verlogenen Medien der Öffentlichkeit seit 16 Jahren weismachen
wollen), sondern von einer in Entstehung und Ausmaß allein von Menschen
verschuldeten humanitären Katastrophe, von ihren Opfern eines fremd
verschuldeten kriminellen Totalversagens und von einem Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, von einem JAHRHUNDERT-VERBRECHEN.
Am Anfang der Kette des Versagens stand das Pacific Tsunami Warning
Center auf Hawaii, verantwortlich im Rahmen des Pazifik-Warnabkommens (mit
Thailand als Vertragsmitglied) für die Tsunami-Warnung, wo die damals Diensthabenden,
Weinstein und Hirshorn, beide Juden, ihren Dienstpflichten nicht nachgingen
(der eine schrieb an seiner Doktorarbeit, der andere pennte) und ihr Chef
gerade zu Hause war und an Weihnachtsgeschenken, Fahrrädern für seine Kinder,
schraubte. So kam die kriminell fahrlässige Unterlassung von rechtzeitigen Tsunami-Warnungen
an die bedrohten Staaten, darunter Thailand,
zustande. Diese Warnungen kamen auch nicht aus Deutschland, obgleich
sie zustande kommen müssen und nicht unterblieben dürfen hätten. Die
unterlassenen Warnungen vor der herannahenden Katastrophe und unterlassene
Evakuierung der Strandhotels in Thailand, wofür im Schnitt zwei Stunden zur
Verfügung stand, war ein evidenter Fall der kriminell fahrlässig unterlassenen
Hilfeleistung im Notfall. Warum? Eine gigantische personelle und technische
Infrastruktur, die für die Sicherheit des Bürgers abgestellt war (seismischer
Dienst, bei dem (übrigens auch weltweit) die katastrophenrelevanten Daten
binnen weniger Minuten seit dem Beginn des Bebens vorlagen; zivile und
militärische Satellitenüberwachung, die den Tsunami-Verlauf aufzeichnete;
ziviler Auslandsnachrichtendienst, militärischer Fernaufklärungsdienst;
Katastrophenschutz; Auswärtiges Amt und sein diplomatischer Dienst; sogar die
Deutsche Marine, die damals im Indischen Ozean in leitender Funktion operierte
– ein gigantischer also mit Milliarden Zuwendungen jährlich aus
Steuermitteln am Leben gehaltener Apparat, der allesamt nicht einmal fähig war
zu einem einzigen Telefonat nach Bangkok, um die thailändische Regierung vor
der Katastrophengefahr zu warnen.
Nur das Beispiel des deutschen Katastrophenschutzes zur
Erinnerung: Der kriminell fahrlässige Katastrophenschutz namens BBK in Bonn,
ein Haufen in der Stärke von 300 bestens vom dummen Steuerzahler besoldeten
Taugenichtsen, rührte am 26. Dezember 2004 keinen Finger, um die akut bedrohten
und ahnungslosen Landsleute vor der kommenden Katastrophe direkt zu warnen,
obgleich eine solche Warnung über die Deutsche Welle TV hätte erfolgen müssen
und in jedem Hotelzimmer in Thailand empfangen werden können, wofür zwei
Stunden Vorwarnzeit zur Verfügung standen. So wie der Katastrophenschutz
reagierten alle anderen Dienststellen des deutschen Staates im Weihnachtskoma.
Somit haben sie kausal von deutscher Seite aus die humanitäre Tsunami-Katastrophe
2004 und den gewaltsamen Tod von mehr als 550 deutschen Bürgern kriminell
fahrlässig, sträflich und unentschuldbar herbeigeführt. Anschließend ist diese BBK-Sauherde
ohne Anstand und Moral zusammen mit ihrem Schweinehirten Christoph Unger auf
Tauchstation gegangen, ergriff nach dem kollektiven Staatsversagen eine
kollektive Flucht vor Verantwortung und wollte von ihrem todbringenden Versagen
nichts wissen. Ungers Dienstherr, Schily, ließ noch schnell die deutsche
Tsunamiopfer-Liste beim BKA in Wiesbaden unter Verschluss nehmen, um die Spuren
des Staatsverbrechens zu verwischen und geheim zu halten, bevor er sich in
seinen Toskana-Urlaub auf eigenem Weingut verabschiedete. Und wiederum sein
Dienstherr (eine andere Sozisau namens Schröder), der erst dreieinhalb Tage
nach der Katastrophe sein Weihnachtsurlaub in Hannover abbrach und im
Kanzleramt erschien, ließ seine schwer verletzten und geschädigten Landsleute
mit ihrem Schicksal allein ohne jedwede Hilfe. Diese abscheuliche Sau drehte
übrigens alsbald nicht nur den deutschen Tsunami-Opfern den Rücken zu, indem
sie sich schnell nach Moskau verpisste, um dort als Putins Busenfreund und
Klinkenputzer sich ihre tiefen Fresströge voll mit Moneten zu stopfen. Damals,
nach der menschengemachten Tsunami-Katastrophe 2004, entstand eben der
zutreffende Spruch, an den sich das deutsche Volk nunmehr aus wiederkehrendem
Anlass des korrupten Amtsmissbrauchs wieder erinnert: Spruch über die deutschen
POLITIKER OHNE MORAL.
Nach dem in Entstehung und Ausmaß allein von Menschen
verschuldeten Tsunami-Massaker Weihnachten 2004, das massenweise Menschenleben
forderte, trat unsere skandalöse
Staatsanwaltschaft nicht in Aktion: nicht von Amts wegen und auch nicht,
nachdem gegen die Verantwortlichen im In- und Ausland von den Hinterbliebenen
(auch von mir selbst) Strafanzeigen erstattet wurden. Weil es sich hier um ein
kriminelles, kollektives und übernationales Staatsversagen handelte, an dem
Deutschland die Mitschuld trägt, und somit die Schuld für den vermeidbaren Tod
seiner Bürger. Und weil all diese Bürger eines
gewaltsamen, fremd verschuldeten, nicht natürlichen Todes ums Leben kamen.
Die Vorsitzende schreibt dagegen in ihrem fehlerhaften
Urteil, mein Vater sei „verstorben“ „in Pukhet“ (und nicht korrekterweise auf
Phuket). Dadurch beweist sie, dass sie sowohl der deutschen Sprache nicht
mächtig ist als auch juristisch inkompetent. Denn nach dem Sprachgebrauch
spricht man, dass jemand verstorben ist, wenn das Ableben ein natürlicher Tod
war, was auch strafrechtlich in Abgrenzung von Tötungsdelikten von Belang ist.
Zur Abhilfe also meine Erklärung des Nichtjuristen an alle Volljuristen. Nicht natürlich ist ein Tod, der
durch Selbstmord, Unfall, eine strafbare Handlung oder durch andere
Einwirkungen von außen eingetreten ist. Dazu gehört auch unterlassene
Hilfeleistung im Notfall, wenn diese Hilfeleistung ohne eigene Gefährdung
möglich war.
Um den ganzen Rest, nämlich die Katastrophe nach der Katastrophe, die
Vertuschung und Umdeutung des Desasters zu einer Naturkatastrophe und um die unterlassene Hilfeleistung an die
Hinterbliebenen daheim, kümmerten sich dann die deutschen Politiker ohne Moral,
die verlogenen Geowissenschaftler und die unter dem Einfluss der Juden stehende
Lügenpresse. Unter dem gewaltigen medialen, weltweit auf allen Kanälen
permanent und jahrelang andauernden Druck der verlogenen Judenpresse, die das
ganze Katastrophengeschehen als eine Naturkatastrophe
etikettierte, kam es nicht nur dazu, dass die Verantwortlichen für den
fahrlässig herbeigeführten grausamen Massentod angeklagt und verurteilt sondern
auch dazu, dass die Hinterbliebenen von deutschen Tsunami-Opfern ohne jedwede
Opferhilfe mit ihrem Schicksal allein gelassen wurden. An diesem Frevel hatten
die Juden – die für sich Opferentschädigung in Milliardenhöhe von allen
möglichen Staaten andauernd erpressen – einen maßgebenden und federführenden
Anteil.
Selbstverständlich wurden vom Verein GTVRG e.V. und von mir persönlich
gleich Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Dennoch sah sich die
Staatsanwaltschaft, namentlich auch nicht die Kieler und die S-H
Staatsanwaltschaft genötigt, Ermittlungen aufzunehmen und Strafverfahren gegen
die Täter im In- und Ausland in die Wege zu leiten. Diese amtsmissbräuchliche und rechtsbrecherische
Vorgehensweise spricht Bände. Die Vertreter dieser Lümmelzunft, die
sich mit juristischem Jargon und hehren Sprüchen schmücken – wie die hier
tätigen Staatsanwälte – erweisen sich
dabei als sittlich verdorbene Individuen, die das Prinzip der Legalität mit
Füssen traten und ihre Institution als ein morscher, juristisch perverser und
moralisch verrotteter Trümmerhaufen. Daran hat es sich bis heute nichts
geändert. Diese Lümmel zeigen immer dann eine bemerkenswerte Lähmung, wenn es
darum geht, den Politikern und Behörden auf die Finger zu klopfen. Dann machen
sie sich sofort unsichtbar und fallen ins Koma. Wenn es aber darum geht, auf
die schwachen Opfer einzuprügeln und sich bei den Geschädigten abzuarbeiten,
dann sind diese pseudojuristischen Helden ohne Moral schnell mit ihrem
rechtsbrecherischem Frevel dabei. Unser Verein GTVRG e.V. hat mehrfach
öffentlich nicht nur die katastrophalen Missstände bei dem Justizapparat
beklagt und moniert, sondern auch auf den katastrophalen Zustand dieser
korrupten Bananenrepublik hingewiesen. Warum die Rolle der Staatsanwaltschaft
im Kontext des Tsunami-Desasters 2004 umfangreicher zur Sprache kam? Weil die
Vorsitzende sich zum Handlanger dieser korrupten und pervertierten Zunft machen
ließ und ihrem Attentat auf das Grundgesetz und den gesetzestreuen Bürger
zustimmte und mitgetragen hat. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein
sehr wohl aber im Sinne eines Polizeistaates.
18. Das Interesse des Gerichts an Umständen, die
meinen Gesundheitszustand, den bisherigen Ver-lauf der Traumatherapie und meine
Versuche betreffen, das Opfertrauma zu bewältigen ist rührend, stellt sich aber
bei näherer Betrachtung als pure Heuchelei dar. Hierzu hat sich herausgestellt,
dass das Gericht komplett nicht im Bilde der prekären Lage von traumatisierten
und verzweifelten Opfern der Tsunami-Katastrophe 2004 ist, die ohne Hilfe oder
Entschädigung dem Schicksal ausgeliefert wurden. Nach dieser nationalen Katastrophe kam es nicht
nur zu einer Vertuschung im großen Stil des tatsächlichen Katastrophenhergangs
im Meer von Lügen sondern auch zu einer programmatischen Verweigerung der Opferhilfe seitens der Politiker, Behörden und der
Justiz.
Zur permanenten und bösartigen Verweigerung der Hilfeleistung an die Tsunami-Opfer und an mich
persönlich meine nachfolgenden Erklärungen:
18.1 Auf der Bundesebene der
Bundeskanzler Schröder, der dreieinhalb Tage nach dem Beginn der Katastrophe zu
Hause auf seinem Sofa gammelte, bevor er im Kanzleramt erschien, weil ihm seine
Haustiere wichtiger waren als seine im Sterben liegenden Landsleute. Viele von
ihnen starben an Blutvergiftung oder ihnen mussten Extremitäten amputiert
werden, weil keine sofortige Luftbrücke und fachmedizinische Hilfe zustande
kamen. Das kümmerte aber unsere Toppolitiker am wenigsten. Zusammen mit einem
weiteren Schurken, dem Außenminister Fischer, der zehn Tage brauchte, um im
thailändischen Katastrophengebiet zu erscheinen, profilierten sie sich in
medienwirksamen Shows mit leeren Versprechen, 500 Millionen Euro für die
Tsunami-Opfer zu veranlassen, von denen kein einziger Cent unsere Tsunami-Opfer
erreichte.
18.2 Auf der S-H Landesebene
die Landesrabenmutter Simonis, von der meinen Bruder und mich nur ein Kondolenzschreiben
erreichte – ein Stück Papier eben, das nichts kostet, keine echte Empathie den
Opfern gegenüber ausdrückt und die Leistungsträger zu keinerlei Opferhilfe
verpflichtet.
18.3 Und auf der
Kommunalebene der Norderstedter Bürgermeister und späterer Landesinnenminister
Grote, auf dessen politischen Misthaufen zu den gegen mich gerichteten
Ermittlungen der von ihm politisch abhängig gemachten Justiz kam. Bevor er in Kiel landete, unterließ auch
dieser Politiker ohne Moral die Hilfeleistung an das Katastrophenopfer seiner
Stadt. Von demselben Hans-Joachim Grote kam Jahre später übrigens die
Anweisung, 2000 Bäume am Stadtparksee für die Landesgartenschau zu roden, um
anschließend zusammen mit den hier ansässigen Juden das letzte Stück der Natur
in der Stadt der Norderstedter Bevölkerung zu stehlen und es schäbig und völlig
ökologiefremd zu kommerzialisieren.
18.4 Solchen schändlichen
Politikern ohne Moral haben die Tsunami-Opfer zu verdanken, dass kein
Tsunami-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag stattfand, trotz meiner
Aufforderung, die ich an den Petitionsausschuss des Bundestages richtete, und
kein Tsunami-Hilfsfond für die Opfer eingerichtet wurde. Nichts wurde von
Seiten Deutschland oder besser gesagt seitens dieser Bananenrepublik
aufgearbeitet, sondern alles im Meer von Vertuschung und Lügen ertränkt – eine
Schande in alle Ewigkeit!
18.5 Und eine weitere
Schande auf die unser Verein GTVRG e.V. mehrfach öffentlich auf den
katastrophalen Zustand dieser korrupten Republik nämlich auf den andauernden
Spendenmissbrauch und auf die Missstände bei den sog. Humanitärorganisationen
hingewiesen hat. Anstoß dazu gab es die Veruntreuung der 670 Millionen Tsunami-Spenden, von denen kein einziger Cent
Opferhilfe bei den deutschen Tsunami-Opfern angekommen war. Allein in
Deutschland wurden Spenden in Höhe von 670 Millionen Euro für Tsunami-Opfer
gesammelt. All das Geld hat sich das deutsche Humanitärgewerbe und die hiesige
Nächstenliebeindustrie unter sich aufgeteilt und zweckentfremdet oder
anderweitig verschwendet (über 110 Mill. allein die Ärzte ohne Grenzen). Damals
hat außer unserem Verein niemand, kein Schwein, kein Staatsanwalt und sonst
keine Sau darauf reagiert. Dies hat diese Spendenmafia als Ermunterung und ein
Zeichen für "Weiter so!" verstanden und wie bisher weiter gemacht.
Auch nach dem Erdbeben-Desaster in Haiti im Januar 2010 haben spendable
Menschen aus aller Welt Milliarden für die Opfer gespendet. Und wieder kam bei
den Opfern nichts an – abermals haben sich die korrupten Schweine der perversen
Nächstenliebeindustrie und des Humanitärgewerbes mit beiden Händen an den
Hilfsgeldern selbst bedient und all das Geld für eigene Zwecke missbraucht.
18.6.Meine Beschwerde an die
damalige Bundesjustizministerin Zypries vom 06.03.2005 bezüglich der: 1)
Staatsanwaltlichen Untätigkeit im Massentötungsdelikt, 2) Benachteiligung der
Opferstellung im Rechtssystem und 3) Ausgebliebener juristischer Opferhilfe für
Hinterbliebene beantwortete die Ministerin am 6. April 2005 mit dem üblichen,
leeren Geschwätz, das niemandem strafrechtlich verantwortlich macht, niemandem
hilft und niemand zu nichts verpflichtet und verweigerte die juristische
Aufarbeitung der Katastrophe und ihrer humanitären Folgen. Staatsanwaltschaften
sind in Deutschland angehalten, Anweisungen von der Exekutive zu befolgen. Das
ist in Deutschland - anders als in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten -
der Fall, weil Justizminister gegenüber Staatsanwaltschaften weisungsbefugt
sind. Diese Weisung, hier aktiv zu werden, gaben rechtswidrig weder die
Bundesjustizministerin noch die Landesjustizminister den Staatsanwälten nicht.
18.7 Aufgrund des
fremdverschuldeten, vermeidbaren, gewaltsamen und grausamen, grob fahrlässig
herbeigeführten Todes meines Vaters, der – wie die Tötung anderer Hunderter
deutscher Bürger – infolge des kollektiven Staatsversagens Deutschlands
zustande kam, wandte ich mich bereits am 06.03.2005 an das Amtsgericht
Norderstedt mit einer Anfrage, warum bislang die Staatsanwaltschaft von Amts
wegen nicht tätig wurde und bekam soweit darauf keine Antwort. Aus denselben
Gründen erstattete ich am 21.03.2005 bei der Kriminalpolizeiaußenstelle
Norderstedt eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen dieses Tötungsdeliktes
und wegen meiner eigenen Verletzung und ersuchte die Staatsanwaltschaft, gegen
sie ein Ermittlungsverfahren einzuleiten (Az. 4537/2005). Die Staatsanwaltschaft
Itzehoe sah am 25. April 2005 darin keinen Grund tätig zu werden und stellte
das Verfahren ein (Az. 315 UJs 8413/05) mit der Begründung, „es handelte sich
um ein unvorhersehbares Naturereignis (höhere Gewalt)“ – eine evident falsche
Rechtsanwendung und ein eklatanter Rechtsbruch zugleich (Ähnlich argumentierte
übrigens ein korrupter Karlsruher Staatsanwalt, Mitarbeiter des
Generalbundesanwalts Nehm, nachdem ich eine diesbezügliche Strafanzeige im Namen
des Vereins GTVRG e.V. eingereicht hatte). Meine Beschwerde gegen den
Einstellungs-bescheid vom 04.05.2005 bei der Generalstaatsanwaltschaft
Schleswig quittierte der dortige rechtsverdrehende Staatsanwalt mit
Überlegungen hinsichtlich der „fahrlässigen Tatbestandsverwirklichung“ und
„generellen Voraussehbarkeit möglicher Kausalverläufe“, was konkret zu seinem
Fehlschluss führte, dass „Eine Voraussehbarkeit der konkreten Folgen und des
konkreten Ablaufes dieses Unglücks war objektiv nicht gegeben…“ (Az: Zs 460/05).
Im Beschluss zum Klageerzwingungsverfahren bei dem S-H Oberlandesgericht (II.
Strafsenat) vom 22. September 2005 schrieben die drei am OLG tätigen sachlich
komplett ignoranten und das Andenken Verstorbener verunglimpfenden Richter
Hohmann, Schiemann und Hauser: „Die theoretische Möglichkeit von Flutwellen
nach Seebeben im Pazifischen Ozean (!) begründet keine Pflicht von
Beschuldigten, irgendwelche Maßnahmen nach einem Seebeben zu ergreifen. Dafür,
dass die angezeigten Personen hätten voraussehen können, dass gerade dieses
Beben – anders als zahlreiche andere vorher und nachher – eine Flutwelle dieses
Ausmaßes haben würde, fehlen jede Anhaltspunkte.“ (Az. 2 Ws 384/05 (249/05) –
deutsche frevelhafte Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft am Abgrund. An die
letztgenannte in Kiel wandte sich bei der Polizeiinspektion Neumünster am
24.10.2005 übrigens mein Vereinskollege aus Schleswig-Holstein, Herr Hußman,
der seinen Sohn (oder das, was von ihm in Form von einer zerschmetterten,
zerstückelten Leiche übrig geblieben war) verlor. Die Kieler Lümmelbehörde hat
seine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben (Az. 591 AR
2154/05), und diese schrieb lapidar postwendend, dass es: „…den Regierungen vor
Ort an einer Planung und Organisation für Maßnahmen des Katastrophenschutzes
mangelte. Diese Missstände wären auch durch eine ‚mit Dringlichkeit’
vorgetragene Warnung nicht zu überwinden gewesen.“ (Az. 74 Js 616/05). Dabei
vergaß komplett der ignorante und das Recht mit Füßen tretende Staatsanwalt,
die deutsche Regierung und ihre indolenten, impotenten und dysfunktionalen Sicherheitsbehörden im Weihnachtsurlaub,
im bürokratischen Koma und im Weihnachtssuff in Betracht zu ziehen.
Was sich in all den oben
beschriebenen Fällen manifestiert, ist offener Rechtsbruch, unterlassene
Opferhilfe und Hilfeleistung an mich und andere bedürftige Opfer, die
staatsverschuldet geschädigt wurden.
19. Zur permanenten und
bösartigen Verweigerung der
Hilfeleistung bei meiner
Traumatherapie meine nachfolgenden
Erklärungen:
19.1 Am 6. April 2005 stellte ich beim S-H
Landesamt für soziale Dienste einen Antrag auf Versorgung nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG). Über den Ansprüchen aus OEG hinaus machte
ich auch einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus
Amtspflichtverletzung. Meine am 12. August 2005 beim Sozialgericht Lübeck
erhobene Klage wurde durch
Trickserei, Prozessmanipulierung und -verschleppung des Richters formell
unzulässig und sachfremd behandelt und sein Urteil vom 12. Dezember 2012 mir
skandalös erst am 3. Mai 2013 zugestellt. In der Berufung vom 3. Juni 2013 bestärkte ich aufgrund meiner
Gesundheitsschädigung meinen Anspruch auf Leistungen der
Gewaltopferentschädigung. Doch eine Sachentscheidung ist mir auch diesmal durch
das S-H Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 2. Juni 2014 verwehrt
gewesen (Az. L 2 VG 24/13). Nach meiner an das Bundessozialgericht gerichteten Beschwerde-Rüge vom 9. Juli 2014 hat
das Kasseler Gericht meine Beschwerde als unzulässig aus formellen Gründen
verworfen, sprich abermals skandalöserweise nicht zur Sache entschieden (Az. B
9 V 32/14 B). Es hat sich erneut herausgestellt, dass das deutsche soziale
Entschädigungsrecht, wo steht: „Soziale Entschädigung in der BRD bedeutet: Wer
einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft
einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen Opfer zumindest finanziell
abgegolten werden. Auch die Hinterbliebenen solcher Beschädigten können eine
Versorgung beanspruchen.“ lediglich ein Papierwerk ist und keinerlei praktische
Relevanz bei der Opferentschädigung durch das Versorgungsamt hat. Jedenfalls
immer dann, wenn infolge eines umfassenden und sträflichen Staatsversagens dem
geschädigten Bürger evident rechtswidrig keinerlei sozialrechtlichen Entschädigungsansprüche
zustehen. Übrigens: Zu einer entsprechenden Novelle des OEG kam es bis heute
nicht.
19.2 Aufgrund des am 26.
Dezember 2004 in Thailand erlittenen Katastrophenschocks (Tsunami-Katastrophe)
und des damit verbundenen chronischen PTSD (Post-Traumatic-Stress-Disorder)
stellte ich am12.10.2005 beim Landesamt für Soziale Dienste S-H in Lübeck einen
Antrag auf die Ausstellung eines
Schwerbehindertenausweises mit entsprechenden helfenden Vermerken nach dem
Schwerbehindertenrecht. Im nachfolgenden Feststellungsverfahren hat mir das Amt
am 18.10.2005 nur den 40 GdB zuerkannt. Dagegen klagte ich vor dem
Sozialgericht Lübeck nicht zuletzt deshalb, weil eine Schwerbehinderung erst
bei einem GdB von wenigstens 50 vorliegt. Das Sozialgericht Lübeck (Az. S 22 SB
434/06) beauftragte den Gerichtsgutachter, Arzt für Neurologie und Psychiatrie
Dr. Bolstorff, mit der Erstellung eines Gutachtens (ist der Gerichtsakte
beigefügt) und beschloss (zwei Jahre später!) am 05.12.2007 mir den 50 GdB rückwirkend
anzuerkennen. Im Gutachten dieses erfahrenden und fachkundigen Nervenarztes hat
er die Ursachen meiner gesundheitlichen Beschwer-den zutreffend diagnostiziert,
wobei die Verweigerung jeglicher Hilfeleistung an die Opfer des
menschengemachten und auch von Deutschland mitverschuldeten Desasters
(namentlich auch an mich) sich als ein wesentlicher Grund für ihren chronischen
Verlauf herausstellte. Der mir ausgestellte Schwerbehindertenausweis bringt
keinerlei Lebenshilfe und finanzielle Entlastung für mich in meiner Opferlage
und ist nichts mehr als ein Stück Papier. Meine Mobilität ist auf Norderstedt
und Umgebung beschränkt, weil die unentgeltliche Beförderung (Abokarte für
öffentliche Verkehrsmittel), freie BahnCard für Nahverkehr nicht übernommen
wird; ebenso wenig Kurtaxenermäßigung, Beitragsermäßigung bei Vereinen,
Steuerermäßigung, Übernahme der GEZ-Gebühren etc. Die Bundesregierung war aber
und ist nach wie vor trotz Lippenbekenntnisse nicht daran interessiert,
behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern, wie der SPIEGEL-Artikel
(10/2005) aus dem Jahre 2005 beweist.
19.3 Bereits 2005 wandte ich
mich an meine damalige Krankenkasse BKK für Heilberufe und dann am 30. Juli
2008 abermals an meine jetzige Krankenkasse SBK mit einem Antrag auf Übernahme der Kosten des Therapiebedarfs insbesondere der gesundheitlichen
Rehabilitation durch Bewegungs-training und Stressabbau, die durch die
Mitgliedschaft an einem Fitnessclub entstehen, und die mir angefallenen und
laufend anfallenden Kosten bei der Traumatherapie zu übernehmen. Mein Antrag
wurde am 07.08.2008 von der SBK aus Gründen angeblich fehlender gesetzlicher
Grundlage zurückgewiesen. Auch nach der Intervention des Bürgerbeauftragten,
Herrn Sievers vom 19.11.2008, an den ich mich gewandt hatte, blieb die Haltung
meiner Krankenkasse unverändert ablehnend.
19.4 Aufgrund fehlender und
ausbleibender Traumatherapie wurde ich im Jahre 2008 erwerbsunfähig. Meinem Antrag auf Zahlung der Rente wegen voller
Erwerbsminderung, der auf meine materielle, soziale und gesundheitliche
Notlage verwies, die kausal mit dem Versagen deutscher Warndienste bei der
Tsunami-Katastrophe 2004 und dem gewaltsamen Tod meines Vaters zusammenhing,
hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zwar entsprochen (zum Zeitpunkt der
Katastrophe war ich bei der Beklagten pflichtversichert) jedoch nicht in einer
solchen Höhe, die die Rehabilitationskosten hätten ausgleichen können. Seitdem fehlen
mir permanent finanzielle Mittel zu meiner gesundheitlichen und sozialen Rehabilitation
und Traumabewältigung. Dagegen klagte ich beim Sozialgericht Lübeck und beim
S-H- Landessozialgericht (Az. L 5 R 168/14), dessen Urteil vom 9. Juni 2016
meine Berufung zurückwies, somit auch die Zahlung höherer Rente mit der
Begründung, es fehle der Beklagten an der Zuständigkeit, Anspruchsgrundlage und
Pflichtverletzung für solche Hilfen/Rehabilitationsleistungen.
19.5 Der fachkompetente und
erfahrene Hamburger Therapeut, Dr. Weber, bei dem ich 2007 aus eigener
Initiative eine Traumatherapie begonnen hatte, diagnostizierte bei mir ein
fachmedizinisch bekanntes festgesetztes
Verbitterungssyndrom, dessen Ursachen bei der Verweigerung staatlicher
Hilfeleistung während und nach der Katastrophe zu suchen und zu finden seien.
Dr. Weber legte mir nahe, dass ich eigentlich keinen Arzt bräuchte und auch
keine Medikamente, allenfalls nicht rezeptpflichtige Beruhigungstropfen auf
pflanzlicher Basis, denn gegen solches Trauma keine Medikamente klassischer
Medizin helfen, sondern eine Therapie anderer Art, um die tägliche psychisch
sehr belastende gedankliche Beschäftigung mit der Tsunami-Katastrophe zu
bewältigen, sollte mein traumatischer Zustand sich nicht noch mehr
verschlechtern und die Therapie Aussicht auf Erfolg haben. Dr. Weber zeigte mir
den Weg auf, das Katastrophentrauma zu bewältigen. Dieser sei nicht von
Medikamenten abhängig sondern allein in einer ablenkenden Arbeitstherapie
begründet, die sich an meine maritimen Neigungen, Interessen und Kenntnissen
und an meine frühere Tätigkeit als Berufsskipper, Segellehrer und Yachtberater orientieren
sollte. Eine Beschäftigung an einem reparaturbedürftigen Boot sollte meinen
kreativen Interessen am Bau und Betrieb des eigenen Schiffes entgegenkommen und
dieses zum neuen Lebensmittelpunkt machen. Von dieser Idee begeistert erwarb
ich im Oktober 2008 zum symbolischen Preis den in Wilhelmshaven gesunkenen und
dann von der Stadt geborgenen Holzkutter HELENA. Einzelheiten über das Projekt
HELENA sind einsehbar im Internet unter https://hydrospace-info.blogspot.com/2019/07/projekt-helena.html. Leider hat mir kein
Leistungsträger bei dieser helfenden Therapiemaßnahme, die sich übrigens als
richtig erwies, weil ich in den Jahren der Schiffsinstandsetzung 2008-20012 auf
dem Weg der Genesung war, geholfen. Und auch kein anderer Arzt nachdem Dr. Weber
in Pension gegangen ist. Der Hamburger Nervenarzt Dessauer, der mich anfangs in
der juristischen Auseinandersetzung mit dem Wilhelmshavener Mobbing-Verein YCW
e.V. unterstützte, tat dies im Laufe der Zeit nicht mehr. Er verschrieb mir
schließlich ein Gift-Medikament gegen Panik-Attacken. Nach dessen Einnahme im
November 2016 musste ich am 14.11.2016 mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus
(Asklepios Klinik Nord) eingeliefert werden, wo ich leblos zwei Tage
verbrachte, bevor ich am dritten Tag auf schwenkenden Beinen wieder nach Hause
kam. In Erinnerung an die Empfehlung von Dr. Weber sich auf keine Experimente
mit Psychopharmaka einzulassen, brach ich im Jahre 2018 den Kontakt zu Dr.
Dessauer ab.
19.6 Zur Erinnerung wie
meine Traumatherapie die Leistungsträger der sozialen und gesundheitlichen
Sicherung boykottierten, sabotierten und torpedierten und wie die Justiz den
Behörden in die Hände spielte:
- Mein Antrag an das S-H
Landessozialministerium auf die Förderung des Projekts HELENA (Näheres
unter https://hydrospace-info.blogspot.com/2019/07/projekt-helena.html)
wurde zwei Mal abgelehnt aufgrund angeblich fehlender Antragsberechtigung. Im Jahre 2008 wandte ich mich zum
ersten Mal an das Schleswig-Holsteinische
Sozialministerium (Herr Wolfgang Heinz), dann abermals und
schließlich im April 2014 direkt an den damals amtierenden S-H Ministerpräsidenten Torsten Albig,
mit einem Antrag auf die Unterstützung meines Projekts. Herr Albig, der sich
zwar gerne vor maritimen historischen Kulissen fotografieren ließ, unternahm
dennoch nichts, um für den Erhalt meines historischen Eigentums etwas Positives
beizutragen: Im Internet unter https://gtvrg. blogspot.com/2018/11/denkmal-des-unrechtsstaates.html.
- Am 8. August 2008 stellte ich beim Kreis Segeberg einen Antrag auf soziale Entschädigung,
Eingliederungshilfe und Rehabilitation für Behinderte. Das Segeberger
Integrationsamt (Az: 51.10/233) torpedierte von Anfang an sprich seit 2008 meine
Therapiebemühungen und lehnte am 18.02.2009, abermals am 11.05.2009 und
wiederholt am 21.09.2009 meinen Antrag ab. Im Ablehnungs- bzw. Widerspruchsbescheid
stand, dass ich „unter einer behandlungsbedürftigen Erkrankung mit
chronifiziertem Verlauf leide“, die „schulmedizinischen Behandlungsmethoden“ erfordere,
„um eine Besserung zu erreichen.“ Dies liege aber „im Zuständigkeitsbereich der
Krankenkassen“. Für die Therapiezwecke „wäre also der Erwerb des Bootes und die
damit verbundenen Kosten nicht erforderlich.“ Damit stellte sich das
fachmedizinisch ignorante Amt gegen die Diagnose meines Arztes. Der
Sachbearbeiter, Herr Opitz, sah in meinem gemeinnützigen Projekt HELENA die
Absicht „in der Zukunft den Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Er hat sich bereit
erklärt, sich bei der Kreditbeschaffung vermittelnd einzusetzen. Er sagte und
schrieb mir später „hier gäbe es die Möglichkeit einer staatlichen Förderung
durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein.“ Dabei sollte ich aber meinen
gesundheitlichen Zustand verschweigen, denn dies würde dieses Ansinnen zunichte
machen. Im Klartext: Ich sollte nach seinem Willen die Bank belügen, um ihre
Leistung zu erschleichen oder wie man es umgangssprachlich sagt zu ergaunern. Auch
der von mir am 3. März 2009 eingeschaltete Bürgerbeauftragte Herr Linsker
konnte daran nichts ändern, was er mir mit seinem Schreiben vom 29.09.2009
mitteilte.
- Im „Amtsärztlichen Gutachten
zur Eingliederungshilfe“ vom
22.06.2009 des Kreises Segeberg stellte die Amtsärztin vom Gesundheitsamt Segeberg
Dr. Hakimpour-Zern fest, dass bei mir „eine PTSD (ICD-10: F 43.1) besteht“,
dass ich „speziell unter einer posttraumatischen Verbitterungsstörung in Folge
der Traumatisierung mit mittelschweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten leide“,
dass „die Behinderung durch ein fremd verschuldetes Schadensereignis
eingetreten ist“, dass „die seelische Behinderung wesentlich ist und sowohl die
psychische als auch die körperliche Symptomatik sich nach der durchlebten
Tsunami-Katastrophe einsetzte und die Behinderung in direktem Zusammenhang mit
der Katastrophe steht“, dass ich infolgedessen mit „starken, massiven
psychischen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen“ belastet bin, dass
ich „mit den deutschen Behörden hadere, von denen ich mich im Stich gelassen
fühle.“ Die Ärztin, eine Allgemeinmediznerin, empfahl die „Aufnahme einer
Traumatherapie“, die sei „dringend indiziert“ und verneinte dabei sowohl die
von mir eingeschlagene und mich genesende Traumatherapie am eigenen Schiff als
auch die Diagnose des Facharztes Dr. Weber und seine Therapieempfehlung, die
ich begeistert aufnahm und in die Praxis erfolgreich umsetzte: Genesung durch
ablenkende, kreative Arbeit am eigenen instandsetzungsbedürftigen Schiff.
Stattdessen sollte ich nach ihrem Willen absurderweise widerwillig und
lebensfremd mir absolut fremde Beschäftigungen suchen, denen ich niemals
nachkommen würde: „ehrenamtliche Tätigkeit“ (Diese wurde aber bereits im
gemeinnützigen Projekt HELENA vorgesehen. Ehrenamtliche Arbeit verrichte ich
ohnehin als GTVRG e.V. Vorsitzender, was meine Zeit und Kraft in erheblichem
Umfang in Anspruch nimmt. Logischerweise würde niemand erlauben, dass ich
Vereinseigentum, sprich ein Schiff, im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit zur
privaten Nutzung um-wandle.), „Teilnahme an weiterbildenden Kursen“ (zu denen
ich keine Lust habe und nie belegen werde), „Erarbeiten eines neuen Hobbys“
(das in meinem Alter logischerweise nie der Fall sein wird, da Interessen
bereits im Jugendalter entstehen, was die psychologisch ungeschulte Ärztin
nicht weiß) und schließlich „Bewegen im Internet“. Zur letzten Empfehlung meine
Klarstellung: Die kugelförmige Ärztin, die in äußerlicher Erscheinung auf ihren
Beinen eher rollt als geht, ist selbst durch ihr enormes Übergewicht und ihre
Fettlebigkeit ein Invalide. Solche Ärzte wie sie, die mit sportlicher
Betätigung nie was am Hut hatten, produzieren übergewichtige Kinder, die die
ganze Zeit am Computer gammeln und im erwachsenen Alter zu Invaliden werden. Kein
Wunder also, dass sie überhaupt kein Verständnis hatte für Sport und
körperliche Anstrengung, die sowohl dem Körper als auch der Seele gut tun und
empfahl stattdessen ein absurdes und widersprüchliches in sich „Bewegen im
Internet“. Solch fachinkompetente Ärzte wie sie sind eine wahre Plage im Gesundheitswesen
und ihre Pfuscharbeit wirkt sich verheerend aus auf die Gesellschaft. Durch ihre
Fremdbestimmung bestritt die Ärztin faktisch, dass ich Recht hätte auf ein selbst
bestimmtes Leben und durch ihr Gefälligkeitsgutachten gab sie dem Segeberger Amt grünes Licht für weitere
Hilfeverweigerung und Nichtstun, was das Amt auch die ganze Zeit tat und bis
heute tut. Ihre einzige „Hilfeleistung“ bestand darauf, mir nach dem Gespräch eine
Broschüre über Kopfschmerzen auszuhändigen. Und von ihrer letzten Empfehlung,
„das Festlegen eines persönlichen Budgets“, zu dem sie die Behörde, für die sie
arbeitet, mit keinem Wort verpflichtete, wollte das Segeberger Amt für
Eingliederungshilfe sowieso nichts wissen und verweigert mir diese
Hilfeleistung beharrlich seit der Antragsstellung im August 2008. Die
Amtsärztin unterließ auch nicht, eine blanke suggestive Lüge zu Papier zu
bringen, indem sie das Gespenst der permanent drohenden Sinkgefahr meines
Schiffes an die Wand malte, obgleich sie von Schiffen keine Ahnung hat, das
Schiff nie zu Gesicht bekam geschweige denn inspizierte und obwohl ich nie „mit
ständig drohendem Verlust des Bootes durch Leckage konfrontiert“ wurde. Ganz im
Gegenteil: Nachdem ich das Schiff übernommen hatte, drohte zum keinen Zeitpunkt
die Gefahr des Sinkens. Aber die perfide Wirkung ihrer Lüge auf die Behörden
blieb bestehen. Denn es ist immer schwer, eine amtliche Lüge aus der Welt zu
schaffen.
- Gegen die Kreisbehörde Bad Segeberg bzw. ihren Widerspruchsbescheid
erhob ich am 27. Oktober 2009 Klage beim
Sozialgericht Lübeck (Az: S 30 SO 202/09) und dann am 11. September 2012 eine Berufung an das S-H Landessozialgericht
(Az. L 9 SO 64/12) – ohne Erfolg, anschließend am 6. April 2016 eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision beim Bundessozialgericht (Az. B 8 SO 16/16 B) – als unzulässig wegen
fehlender anwaltlicher Prozessvertretung abgelehnt und schließlich am 26. Juni
2016 eine Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2052/16) – nicht zur Entscheidung angenommen.
- Gegen das o.g. Amt der Kreisbehörde und seine verschleppende
unzureichende Arbeit richtete ich am 29. Dezember 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die
Landrätin Fr. Jutta Hartwieg, am 14. Februar 2010 an den
Hauptausschussvorsitzenden Henning Wulf, am 8. April 2016 an das
Landessozialministerium (Az. VIII 2413), an das Landesjustizministerium (Az. II
333/3133 E – 34/16) und bereits im Jahre 2005 eine Beschwerde an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen Karin Evers-Meyer (Az. AS 1 . 913/05) – ohne Erfolg.
- Gegen die beiden Amtsträger Opitz und Hakimpour-Zern erstattete ich bereits
am 8. Oktober 2009 und abermals
zusätzlich noch am 3. Januar 2013 gegen den Richter am Sozialgericht Lübeck Dr.
Schiwy Strafanzeigen (und Verzögerungsrüge) wegen missbräuchlicher
Amtsausübung, Prozessverschleppung, unterlassener bzw. verweigerter
Hilfeleistung und Diensthandlung, Befangenheit im Amt, Rechtsbeugung und
Körperverletzung im Amt. Die letztgenannte Strafanzeige kam am 15. Januar 2013
in die Hände eines Staatsanwalts, der in meinen Akten kein Unbekannter ist, Dr.
Hadeler (Az: AR 9/13, bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig). Dieser
Vertreter der S-H Lümmelzunft tat nichts anders als das, was unsere
Staatsanwälte immer bei der pflichtwidrigen Arbeitsverweigerung tun, um sich
bei der Arbeit die Hände nicht schmutzig zu machen oder die Finger nicht zu
verbrennen: Schweigen und Ignorieren, Zurückweisen mit allgemeinen Floskeln über
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte… oder „Weiterleitung mit der Bitte um
Prüfung“ an andere. Dr Hadeler wählte den dritten Weg des bequemen Nichtstuns.
Sieben Jahre später fand dieser kaltschnäuzige Justizbürokrat jüdischer
Abstammung endlich eine Keule, um tätig zu werden und wild auf mich einzuschlagen.
- Für meine Schadensersatzklage beim AG Norderstedt
vom 20. Dezember 2013 gegen den Willhelmshavener Yacht-Club Wilhelmshaven e.V.
(Az. 43 C 50/14) https://hydrospace-info.blogspot.com/
2020/06/klageschrift-gegen-yacht-club.htm , dessen Mobbing-Clique mich aus
Neid und Missgunst nach einer Mobbing-Hetze im November 2012 aus dem Verein rechtswidrig
drängte und anschließend rechtswidrig mit unzumutbaren Schikanen belegte,
erklärte sich das Gericht in seinem Urteil vom 16.04.2015 unzuständig und
billigte somit rechtswidrig das Mobbing-Verhalten meiner Kontrahenten, die mir
erhebliche gesundheitliche, materielle und soziale Schäden zufügten.
- Meine Anträge auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung aus dem Jahr 2014 beim Oldenburger
Landgericht (Az.: 8 0 2280/14), die darauf abzielten, gegen das schikanöse
Hausverbot vorzugehen und den freien Zugang zu meinem im Freien auf dem
Vereinsgelände an Land liegenden Holzschiff zu erhalten und dieses vor weiteren
Schäden zu bewahren, und abermals aus dem Jahr 2017 scheiterten an der
Borniertheit, diskriminierender Böswilligkeit, Opferfeindlichkeit und
Täterfreundlichkeit der Oldenburger Justiz: Gerichte und Staatsanwaltschaft (s.
Beschlüsse des Landgerichts Oldenburg, Az. 9 O 1192/17) und des
Oberlandesgerichts Oldenburg, Az. 12 W 89/17). Gegen die drei in die Sache
involvierten Richter erstattete ich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg am
12.08.2017 eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung Az. NZS 172 Js 52139/17, was
jedoch zu keinem Erfolg führte. Meine Verfassungsbeschwerde vom 26. Juli 2017
gegen die Beschlüsse der drei Einzelrichter wurde vom Bundesverfassungsgericht
am 20.09.2018 nicht zur Entscheidung angenommen Az. 2 BvR 1643/18. Auch meine
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.10 2017 gegen die drei Einzelrichter gerichtet
an die Präsidentin des OLG Oldenburg und den Präsidenten des LG Oldenburg und
an das Niedersächsische Justizministerium blieb, ungeachtet meiner weiteren
Beschwerden gegen die Vorgehensweise der Justizverwaltung erfolglos. Einzelheiten unter dem Link https://hydrospace-info.blogspot.com/2020/05/antrag-auf-erhebung-offentlicher.html.
- Am 20. Juni 2017 wandte
ich mich persönlich an den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit einem Förderungsantrag. Sein Haus erließ
damals neue Richtlinien zum Betrieb historischer Schiffe und Herr Dobrindt
beteuerte in einem Radiointerview, dass sein Ministerium die Besitzer
historischer Schiffe bei der Bewältigung zusätzlicher Kosten, die im
Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinien stünden, unterstützen werde.
In meinem Schrieben an Herrn Dobrindt betonte ich zum Schluss: „Das Projekt und
das historisch wertvolle Schiff aus deutscher Hand, ein Stück deutscher
Industriekultur und materieller Geschichte Deutschlands in damaligem
Ostpreußen, benötigt staatliche Unterstützung Ihres Hauses, um es vor dem
Verfall zu bewahren, für die kommenden Generationen zu erhalten und dem Projekt
zum Erfolg zu verhelfen.“ Statt sein Versprechen in diesem Fall einzulösen,
delegierte Herr Dobrindt mein Hilfeersuchen an seinen Mitarbeiter weiter, legte
damit seine bürokratische Hilfsunwilligkeit an den Tag und kümmerte sich nicht
weiter um das für mich als Antragsteller und das Schiff selbst so wichtiges
Anliegen. Es hat sich herausgestellt, dass Herr Dobrindt (CSU), der zuweilen in
seiner politischen Rhetorik falsche nationale Töne anschlägt und auch sonst als
Bundesverkehrsminister nichts Vorzeigbares leistete, dass also dieser
wortbrecherische Rhetoriker lediglich großspurig mit falschen Versprechungen
hinsichtlich der Staatshilfe zum Erhalt von Traditionsschiffen aufwartete. Im
Internet unter https://gtvrg.blogspot.com/
2018/11/denkmal-des-unrechtsstaates.html.
- Um den Kutter HELENA
vor dem Abwracken zu bewahren unterließ ich auch nicht, das S-H Landesamt für
Denkmalpflege für die Rettungsaktion einzubeziehen. Im der Präambel des Denkmalschutzgesetzes
vom 30. Dezember 2014 (https://gtvrg.blogspot.com/2018/11/denkmal-des-unrechts
staates.html) liest man soviel Gutes darüber, dass es eine Aufnahme meines historischen,
denkmal-schutzwürdigen Eigentums auf die Liste beweglicher Denkmäler nur als
eine reine Formalität anzunehmen wäre.
Das Gegenteil war aber der Fall. Niemand dort rührte den kleinen Finger, um meinem
Antrag zu entsprechen und das Schiff schützend unter die
Obhut des Amtes zu nehmen.
- Mein Antrag vom 4. Oktober 2019 auf die
Förderung des ambitionierten Stadtentwick-lungsvorhabens NORDERSTEDT MARITIM -
PROJEKT HELENA durch die Stadt Norderstedt (mehr Infos unter https://hydrospace-info.blogspot.com/2019/10/norderstedt-maritim-projekt-helena.html) fand ein Echo nur bei
den interessierten Lokalmedien (Fernsehsender NOA und Hamburger Abendblatt).
Ansonsten quittierte ein Pressesprecher der Bürgermeisterin das Desinteresse
der Stadtverwaltung an dem sozial und ökologisch wichtigen Projekt mit einem
einzigen Satz „Wir sind an Ihrem Projekt nicht interessiert.“ Damit wurde das
Schicksal der HELENA und des Projekts HELENA endgültig besiegelt.
- Der Zustand der
HELENA seit 2008 bis 2020 und das Ausmaß der fortschreitenden Zerstörung an
meinem Schiff sind in der Online-Fotodokumentation zu sehen:
https://hydrospace-info.blogspot.com/2016/12/helena-im-sommer-2008.html
https://hydrospace-info.blogspot.com/2017/01/helenas-auskranung-2011.html
https://hydrospace-info.blogspot.com/2017/01/helena-im-september-2012.html
https://hydrospace-info.blogspot.com/2017/01/helena-im-sommer-2014.html
https://hydrospace-info.blogspot.com/2017/01/helena-im-sommer-2015.html
https://hydrospace-info.blogspot.com/2020/09/helena-im-september-2020.html
- Meine wiederholte Strafanzeige
gegen die Verantwortlichen des Yacht-Clubs Wilhelmshaven e.V. wegen des
Abwrackens meines von ihnen weitgehend zerstörten jedenfalls für mich
irreparabel gewordenen Schiffes https://hydrospace-info.blogspot.com/2021/02/strafanzeige-gegen-jorg-schinzer
-und.html
zeigte dieselbe kriminelle Untätigkeit der Staatsanwaltschaft, die bereits seit
Jahren in der Sache zu sehen war (Az: NZS 164 UJs 331/21). Die Oldenburger
Staatsanwaltschaft rührte nach meinen etlichen Strafanzeigen keinen Finger, um
die Verantwortlichen für die Sachzerstörung, Obstruktion der Justiz und ihre
Dysfunktionalität zur Verantwortung zu ziehen. Der Straftatbestand der mutwilligen
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) wurde von der dortigen Staatsanwaltschaft
jahrelang permanent ignoriert. Eine solche
Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörde, die per Gesetz zur Strafverfolgung
geschaffen wurde und verpflichtet ist, die aber kein Zeichen gegen
strafbewehrtes Fehlverhalten, Rechtsbruch und die sich wie die Pest in der
Gesellschaft ausgebreitete Gewalt setzt, sondern diese verschweigt, verharmlost
und schließlich unter den Tisch fallen lässt,
ist nicht rechtens. Ich halte sie für skandalös, rechtswidrig und rechtsbrüchig. Nach dem
Willen dieser Staatsanwaltschaft sollen Straftäter Straffreiheit genießen. In
diesem Zusammenhang muss man von einer mich als Opfer diskriminierenden,
dysfunktionalen Staatsanwaltschaft sprechen. Die Anwendung dieser adäquaten
Bezeichnung ist umso mehr notwendig als diese Art der fahrlässigen Untätigkeit
den Eindruck einer Strafvereitelung im Amt (§ 258 StGB) und einer mich klar
diskriminierenden und rechtlich unzulässigen Begünstigung von Straftätern (§
257 StGB) erweckt und einen solchen Vorwurf auch begründet. Dieses ihr Amt missbrauchende Fehlverhalten
der Oldenburger Staatsanwaltschaft, ihr Amtsversagen und Amtsmissbrauch ist ein
integraler, konstitutiver Bestandteil des Mechanismus eines dysfunktionalen Staates.
Die Strafverfolgungsbehörde hielt es nicht für geboten, wegen des besonderen
öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen und auch nicht
auf Antrag einzuschreiten und weit reichende Nachforschungen anzustellen.
Im Endergebnis dieser massiven
und permanenten unterlassenen
Hilfeleistung, hat schließlich der Wilhelmshavener Mobbing-Verein mein
historisches, denkmalschutzwürdiges Schiffseigentum aus deutscher Hand, den
Holzkutter HELENA, der mir auf Anraten meiner Therapeuten zur Überwindung des
Katastrophentraumas als Therapiemittel diente, im Oktober 2020 ohne mein Wissen
und ohne meine Zustimmung total zerstört sprich abgewrackt, wodurch mir
erhebliche materielle, finanzielle und gesundheitliche Schäden zugefügt wurden.
Seit November 2012 bin ich somit bis
heute ohne Traumatherapie, weil die Behörden alles taten, um diese zu
vereiteln und meine Genesung zu verhindern. Ich bin infolgedessen auf einem
Schaden von 40.000 Euro sitzen geblieben: 10.000€ Bargeldinvestitionen in den
Erwerb und Erhalt des Schiffes, Arbeitskosten 2000 Arbeitsstunden am Schiff/10€
Stundenlohn = 20.000€, 10.000€ Wiederbeschaffungswert der vernichteten
Schiffsteile, die hätten bei einem anderen Schiff wiederverwertet werden
könnten und nun vernichtet sind. Dafür mache ich die einschlägigen Behörden
verantwortlich.
20. Dasselbe bornierte und schädigende
behördliche Verhalten setzte sich im Jahre 2020 fort, als ich nach Alternativen
für die zerstörte HELENA suchend, im Sommer dieses Jahres abermals versuchte,
einen anderen historischen Kutter in Büsum namens ZUKUNFT, ein Schiff in einem
optisch einwandfreien Zustand, vor dem Abwracken auf Betreiben dortiger
Behörden zu retten. Nicht einmal dann rührten sich die fünf von mir
angeschriebenen Staatsanwaltschaften, die Hamburger, die Lübecker, die Itzehoer
und die Flensburger, um das maritime Kulturgut vor der sinnlosen Zerstörung zu
retten (Az. 309 Js 24336/20 und Az. 303 Js 26069/20 SA Itzehoe, Az. 107 Js
19227/20 GSA Schleswig, Az. 3002 Js 469/20 SA Hamburg, Az. 107 Js 19227/20 SA
Flensburg, Az. 715 Js 41051/20 SA Lübeck). Mehr Infos und Bilder des klassisch
schönen und intakten Schiffes unter https://hydro space-info.blogspot.com/2021/03/behordlicher-kulturvandalismus.html.
Alles in allem lässt sich daraus ein Handlungsmuster der deutschen
Staatsanwaltschaft erkennen: Es ist seit jeher ein solches skan-dalöse
Verhalten die gängige Praxis dieser am meisten kompromittierten, moralisch
verkommenen, korrupten und juristisch entarteten Institution des Staates, die
nunmehr als Marionetten der Juden zum Gesinnungswächter der Zivilgesellschaft
und zur Stasi des Polizeistaates umfunktioniert wurde. Nach dem kriminellen
Staatsversagen am 26. Dezember 2004 wiegte sie sich in Untätigkeit. Und die Zerstörung
deutscher Kulturgüter geht diese Gangster auch nichts an. Ihre Vertreter, die
sich mit juristischem Jargon und hehren Sprüchen schmücken und ihren Judaslohn
einstreichen, erweisen sich dabei als sittlich verdorbene Individuen und ihre
Institution als ein morscher, moralisch verrotteter Trümmerhaufen.
Was sich in all den oben beschriebenen Fällen manifestiert, ist ein offener und massiver Rechtsbruch deutscher Behörden bei der Unterlassung der Opferhilfe und Hilfeleistung an mich als bedürftiges Opfer, das staatsverschuldet gesundheitlich, materiell und sozial geschädigt wurde.
Zusammenfassung
Für die Zurückweisung o.g. gerichtlichen Entscheidungen sprechen folgende gewichtige formelle und materielle Gründe:
Das unzureichend arbeitende Gericht informierte mich absichtlich ungenügend und nicht klar genug hinsichtlich der in der Strafprozessordnung geltenden Fristen, um meine Rechtsverteidigung negativ zu beeinträchtigen. Rechtsmittelbelehrung wurde in mündlicher und schriftlicher klarer und verständlicher Form nicht erteilt, was die Richterin offenbar gezielt tat, um mir absichtlich Nachteile zuzufügen.
Das unzureichend arbeitende Gericht verwehrte mir die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und machte dadurch eine effektive Rechtsverteidigung unmöglich.
Das unzureichend arbeitende Gericht stellte mir nicht zur Verfügung die von mir beantragte Ermittlungsakte, was als Zeichen seiner Parteilichkeit sprich staatsanwaltlicher Nähe gewertet werden muss.
Das unzureichend arbeitende Gericht ignorierte vollumfänglich meine Einlassungen und die dort vorgetragenen Einwendungen und erfüllt somit alle Kriterien seiner Befangenheit. Die Richterin machte bei der Sitzung durchgehend den Eindruck, dass sie weder die Beweise noch den Inhalt meiner Schriftsätze zur Kenntnis genommen hatte. Dies ist ein Beweis der fehlenden Sorgfalt, fehlender Neutralität und unzulässiger mich benachteiligender Befangenheit. Das Merkmal politischer Befangenheit im richterlichen Amt ist ein unterscheidendes und hinreichendes Ausschlusskriterium, das einen Richter – der sich illegal zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidentenverfolgungsinstanz eines Polizeistaates umfunktionieren ließ – ungeeignet macht, sein Amt am ordentlichen Gericht zu bekleiden, einen Richter, der vergaß, dass der Inhaber eines öffentlichen Amtes wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet ist. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht insbesondere hinsichtlich der politischen Neutralität, die allesamt grob verletzt wurden.
Das unzureichend arbeitende Gericht ließ zu, dass das Sitzungsprotokoll lückenhaft, fehlerhaft, stellenweise unverständlich und derart manipuliert geworden ist, dass es kein tatsächliches sondern ein entstelltes und gefälschtes Bild der Sitzung widerspiegelt, was ich detailliert bewiesen habe. Das chaotische Protokoll spiegelt übrigens die unstrukturiert geführte Verhandlung wider, bei der es nur darum ging, die vorgefertigte Entscheidung des voreingenommenen Gerichts zu bestätigen. Richter mit voreingenommener und gefestigter Gesinnung verwandeln Gerichtsverhandlungen in eine Farce. Die richterliche Befangenheit, die diese Verhandlung in eine Farce verwandelte, liegt auf der Hand.
Das skandalöse und rechtswidrige Verhalten des Gerichts qualifiziert es nicht zu einem ordentlichen Gericht sondern allenfalls zu einem Scheingericht. Denn das Gericht hat ein unzulässiges, amtsmissbräuchliches Verhalten an den Tag gelegt, das von Ignorieren, Verschweigen und Vertuschen meiner Standpunkte und vom uneingeschränkten Verständnis für den Standpunkt des Staatsanwalts und für die von ihm angeordneten Maßnahmen des Polizeistaates gekennzeichnet war. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Gericht kein ordentliches Gericht ist, sondern ein Scheingericht. Scheingerichte sind ein Produkt des Polizeistaates und nicht des Rechtsstaates also grundgesetzwidrig.
Die von der Staatsanwaltschaft präparierten und gezielt fabrizierten also konstruierten Vorwürfe waren von Anfang an den Haaren herbeigezogen. Das Gericht ist hier in eine Falle getappt und ließ sich rechtswidrig an der Nase herumführen, hinters Licht führen und politisch instrumentalisieren. Dem unzureichend arbeitenden Gericht fiel nicht auf, dass sowohl die von der Staatsanwaltschaft ins Spiel gebrachten Straftatbestände gegenstandslos, haltlos, nicht justiziabel und wie auch die gesamte Anklageschrift konstruiert sind, weshalb allein aus diesem Grund die Anklage zur Verhandlung hätte nicht und nie zugelassen werden dürfen. Die rechtswidrige Zulassung zur Verhandlung einer Anklage, die ein Ausdruck des Polizeistaates ist und ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat darstellt, ist ein Zeichen vom Rechts- und Amtsmissbrauch und vom unzulässigen Pflichtverständnis der Strafrichterin.
Das unzureichend arbeitende Gericht vergaß, dass es in einem Rechtsstaat nicht der Ort ist, an dem Politik gemacht wird. Es ist auch kein Ort, an dem politische Präferenzen beurteilt werden. Alle meine politischen Aussagen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das politische Gericht, das zur politischen Neutralität verpflichtet ist, griff hier in den politischen Kampf zugunsten einer Partei der Volksfeinde ein, um mich zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dieses Recht steht dem Gericht nicht zu. Das Gericht hat kein Recht, den Bürger im politischen Diskurs zu belehren, was und wie er zu sagen hat. Es handelt sich hierbei nicht um einen belanglosen Zaunstreit zweier bornierter Nachbarn, sondern um politisch überlebenswichtige Belange der Nation. Das Gericht ist kein Zensor tat aber so, als ob es einer wäre. Damit hat das Gericht nicht nur seine Kompetenzen überschritten sondern auch das geltende Recht krass gebrochen.
Die angeblich und scheinheilig also heuchlerisch
um meine Gesundheit und Therapie besorgte Strafrichterin vergoss bei der
Sitzung Krokodilsträne indem sie sich mit aller gegen mich gerichteter Gewaltmaßnahmen
des Polizeistaates solidarisierte, was
ein innerer Widerspruch in sich ist, ein grober Verstoß gegen die
richterliche ordentliche Amtsausübung und die im Grundgesetz garantierten
Bürgerrechte, zu denen gehören: Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit und
Presseprivileg, die ich in Anspruch nehme. Dieselbe mit Krokodilstränen
weinende, angeblich und scheinheilig also heuchlerisch um meine Gesundheit und
Therapie besorgte Strafrichterin verpflichtete keinen Leistungsträger zu
irgendeiner substantieller Unterstützung meiner Traumatherapie, die sich
bereits jahrelang als heilsam erwies und ließ mich, wie alle Behörden zuvor,
ohne jegliche Hilfe. Einerseits verpflichtet mich also die Richterin in ihrem
Beschluss zu einer Therapie gegen Depressionen und andererseits blendet sie
völlig aus, dass mich die behördliche Unterlassung der therapeutischen
Hilfeleistung in Permanenz, der schmerzhafte Verlust von Eigentum,
Polizeistrafmaßnahmen und ihr willkürliches Handeln selbst in die Depressionen
treiben. Geht es noch absurder?... Das unzureichend arbeitende Gericht ohne
jegliche medizinische Kompetenz, das meine wiederholte Erklärungen zu diesem
Thema nicht verstanden hatte und nicht zur Kenntnis nahm, verpflichtete mich in seinem Beschluss zu
einer „Therapie gegen meine Depressionen“, die es aber, wie ich mehrfach
betonte, nicht gibt und nicht geben wird ohne ein Therapiemittel Schiff (das
mir jemand schenkt) in meinem Besitz. Da ich eine solche Schenkung
logischerweise nicht erzwingen kann und ebenso wenig mir ein solches Schiff
kaufen kann, kann ich mich logischerweise auch der mir vom Arzt
vorgeschriebenen Therapie ohne dieses Therapiemittel nicht „unterziehen“. Aufgrund
der fehlenden medizinischen Kompetenz des Gerichts und seiner
Fehlinterpretation meiner Aussagen ist auch sein diesbezüglicher Beschluss
konfus, sprich ihm fehlt die zu erwartende elementare Logik.
Die aus dem inhaltlichen, textlichen und gesellschaftspolitischen Kontext gerissenen Textfetzen und Satzbruchstücke beweisen rein gar nichts, es sei denn, man bedient sich den Methoden der Rabulistik, wie der Staatsanwalt und die Richterin es taten. Sie erfassen nicht, was ich mit den Aussagen tatsächlich gemeint und warum ich sie gemacht habe. Hier wurde rechtswidrig unter Zuhilfenahme des § 130 StGb ein Attentat auf das Grundgesetz vorgenommen, um die darin garantierten Bürgerrechte auszuhebeln bzw. diese aufzuheben. Ich fühle mich durch die Gerichtsentscheidungen um meine Bürgerrechte betrogen, denn ich wurde elementarer Grundrechte beraubt.
Das Handeln des Amtsgerichts und der hier sonstigen involvierten Behörden verstoßen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Paragraphen des Strafgesetzbuches, weshalb zahlreiche Straf-anträge gestellt wurden. Meine Strafanträge wurden vom Gericht rechtswidrig vollumfänglich ignoriert und während der Verhandlung nicht einmal erwähnt. Die Strafrichterin muss sich den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt (§ 258 StGB) und Begünstigung von Straftätern (§ 257 StGB) gefallen lassen.
Der Strafrichterin mangelte es an den Willen und der Souveränität, sich den Kräften des Bösen zu widersetzen und die polizeiliche Gängelung des gesetzestreuen Bürgers zu unterbinden. Ganz im Gegenteil: Sie akzeptierte rechtswidrig alle gegen mich gerichteten Polizeimaßnahmen des Polizeistaates. Richter sind aber dem Gesetz unterworfen und nicht den korrupten, ferngesteuerten und destruktiven Kräften des Polizeistaates. Die Strafrichterin segnete rechtswidrig alle gegen mich gerichteten Maßnahmen des Polizeistaates ab.
Umfangreich und detailliert schilderte ich den historischen Kontext meiner Aussagen und den historischen Kontext des weltweiten Judenhasses, insbesondere wo und wann der Judenhass sich in Europa manifestierte. Aufgrund der vollumfänglichen rechtswidrigen Ignorierung meiner diesbezüglichen Beweise und Aussagen ist das Gerichtsurteil ein Produkt richterlicher historischer Ignoranz.
Umfangreich und detailliert schilderte ich auch den politischen Kontext meiner Aussagen, der auch meine persönliche Betroffenheit tangiert. Aufgrund der vollumfänglichen rechtswidrigen Ignorierung meiner diesbezüglichen Beweise und Aussagen ist das Gerichtsurteil ein Produkt richterlicher politischer Ignoranz.
Zusätzlich zum Kontext persönlicher Betroffenheit als Opfer des Tsunami-Desasters 2004 und Betroffener des damaligen Tsunami-Massakers verwies ich das Gericht auf die Umstände, die zur Herbeiführung der in Entstehung und Ausmaß von Menschen verschuldeten Tsunami-Katastrophe 2004 führten und auf die immense Mitverantwortung der Juden für das Zustandekommen dieses verheerenden Desasters (eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit), auf ihre Flucht vor Haftung und Verantwortung und auf die federführende Wirkung der Juden bei der Vertuschung des tat-sächlichen Katastrophenhergangs durch die verlogene jüdische Lügenpresse, die Zum Ziel hatte, dieses man-made disaster in eine unabwendbare Naturkatastrophe umzudeuten, um so uns, die Opfer und Hinterbliebene, unserer Opferrechte zu berauben. Aufgrund der vollumfänglichen rechts-widrigen Ignorierung meiner diesbezüglichen Aussagen ist das Gerichtsurteil ein Produkt des richterlichen Totschweigens, Vertuschens und der vorauseilenden Ignoranz.
Meine Ausführungen über die Zurückweisung des Vorwurfs der Volksverhetzung, der Beleidigung, des Antisemitismus und der Verunglimpfung wurden vom Gericht ebenso rechtswidrig vollumfänglich ignoriert und während der Verhandlung nicht einmal erwähnt, übrigens auch nicht mein gegen die Juden gerichteter Vorwurf des aggressiven Antipolonismus, der propagandistischen lügenhaften Volksverhetzung und übler Diffamierung polnischer Nation.
Die sog. Äußerungsdelikte sind im politischen Kampf als eine Chimäre also eine Einbildung der deutschen antiquierten Strafgesetze, anzusehen. Danach sollen sich Gerichte unzulässigerweise mit verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen, wozu sie aber nach dem Grundgesetz gar nicht befugt sind. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Diese Äußerungsdelikte im politischen Kampf zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen also wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen, ist pervers, pathologisch und ein Ausdruck des totalitären Polizeistaates. All diese Gesetze, die Staatsanwaltschaften und Gerichten eine Handhabe zum Rechtsbruch geben, müssen als grundgesetzwidrig abgeschafft werden (wie das Gesetz der Majestätsbeleidigung).
Die Verortung der Beleidigung im politischen
Kampf als etwas Strafbares ist generell deplatziert und unzulässig. Dem Feind
der Nation schuldet jeder Deutsche keine Liebe sondern nur Hass. Denn gegen
Gift hilft nur Gegengift, gegen Angriff ein Gegenangriff, gegen von Juden
provozierten Hass der
Judenhass. Nach dem Willen der
harmoniebedürftigen Richterin sollte die deutsche Sprache zum künstlichen
friedfertigen Juristenjargon pervertieren. Aus richterlicher Sicht soll die lebendige
durch Emotionen geprägte politische Freie Rede der Justiz unterstellt und zum toten
Justizjargon umfunktioniert diesem Platz machen. Offenbar ist der hier tätigen
Richterin das Strafrecht derart über den Kopf gewachsen, dass der freie Blick
auf die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unmöglich geworden ist.
Das Amtsgericht aus S-H Provinz kriminalisiert unzulässigerweise die politische
Streitkultur. Politisch engagierte Wutbürger, die es millionenfach gibt, haben
das Recht auf Lust zum Streit, Recht, ihre Wut literarisch auszuleben, um ihre
Gefühle rauszulassen. Denn das ist ein Ventil, das Schlimmeres verhindert. Beleidigung
beinhaltet Leid in sich. Es ist nicht unzulässig, dem Aggressor und Feind Leid
zuzufügen. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Notwendigkeit! Hier Beleidigung ins
Spiel zu bringen heißt, den Bezug zur Realität zu verlieren. Der Wutbürger ist
zum Massenphänomen geworden und diese Wut ist die Reaktion auf die Missstände
in Staat und Gesellschaft und ihre Urheber. Sie und nicht die Wutbürger sollten
strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt
er in meinen Veröffentlichungen unpersönlich und diffus und richtet sich nicht
konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel. Auch deshalb,
weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen
Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben.
Aus meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden.
Ihnen kann weder ein solcher Charakter zugeschrieben noch eine solche
Kausalität nachgewiesen werden. Das Verfahren gelang in die Hände einer juristisch
inkompetenten Richterin, die sich unzulässigerweise fernab der Realität zum
Anwalt abstrakter leidender Opfer machte, die es konkret nicht gab, weil sie
sich nicht an mich mit diesbezüglichen Beschwerden wandten. Der Richterin
fehlte offenbar nicht nur ein Bezug zur Realität sondern auch zur
Gebrauchsvielfalt deutscher Sprache für politische Zwecke (Satire, Brandbrief,
Pamphlet etc.) und zum lexikalischen Reichtum ihrer Muttersprache, die sie – wie
im Urteil zu lesen ist – nur unzureichend beherrscht.
Die Strafjustiz versagte hier komplett, indem sie unfähig und auch
unwillig war, das Recht von Unrecht zu unterscheiden und gegen das Unrecht
vorzugehen. Durch sein Fehlverhalten
manifestierte das Gericht nicht nur seine missbräuchliche Amtsführung sondern
auch opferfeindliche Einstellung und eine direkte Verbindung zu der
korruptesten Lümmelzunft, zu dem korruptesten
Bodensatz dieses Staates namens Staatsanwaltschaft, mit der sich das Gericht verbrüderte,
um mir Schäden zuzufügen.
Die Vorsitzende ließ sich zum
Handlanger dieser perversen Zunft machen, deren kriminelles Treiben ich
umfangreich beschrieben habe. Sie ließ sich zu einem Attentat auf das
Grundgesetz und den gesetzestreuen Bürger verleiten und ließ alle gegen mich
gerichteten Gewaltakte staatlicher Willkür gelten. Das kann nicht im Sinne des
Rechtsstaates sein sehr wohl aber im Sinne eines Polizeistaates.
Das rachsüchtige Strafmaß des Staatsanwalts und das skandalöse Strafmaß des Gerichts ent-sprechen nach deutscher Rechtsprechung in etwa dem Tötungsdelikt eines fahrlässigen Autofahrers, der einen Passanten überfahren und getötet hatte. Das sagt viel über das pervertierte Gerechtigkeits- und Moralempfinden des Gerichts.
Die Kostenentscheidung, der ich bereits widersprochen hatte, ist an den Haaren herbeigezogen als reine Schikane anzusehen und zurückzuweisen.
Die hier agierenden Behörden mutierten in ihrem rechtswidrigen Handeln, das von Amts- und Machtmissbrauch geprägt ist, zu Organen eines von Juden unterwanderten Polizeistaates. Die Strafrichterin stellte sich rechtswidrig in die Dienste dieses Polizeistaates und der Feinde der deutschen Nation, was man als Volksverrat bezeichnet. Offenbar sind Gerichte bereits in die Hände des Feindes geraten und Richter, wie unsere Politiker, mutierten zu Volksverrätern.
Die Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft
und die hier involvierten Gerichten wurden illegal zu politisch
instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen
eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates,
auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch. Durch
die rechtswidrige Vorarbeit der Kieler Staatsanwaltschaft und die Fehlentscheidungen
des Gerichts sehe ich mich in die Rolle des politisch Verfolgten gedrängt
worden. Darüber hinaus sehe ich mich falsch verdächtigt falschen Anschuldigungen
ausgesetzt und als Verletzter, meine Veröffentlichungen als Gegenstand falscher
Verdächtigung ausgesetzt und als Ziel von unberechtigten Maßnahmen der
Strafverfolgungsbehörden. Mir darf tatsächlich kein Fehlverhalten im Sinne des
Grundgesetzes oder der Moral unterstellt werden.
Das Interesse des Gerichts an Umständen, die meinen
Gesundheitszustand, den bisherigen Verlauf der Traumatherapie und meine
Versuche betreffen, das Opfertrauma zu bewältigen ist rührend, stellt sich aber
bei näherer Betrachtung als pure Heuchelei dar. Hierzu hat sich herausgestellt,
dass das Gericht komplett nicht im Bilde der prekären Lage von traumatisierten
und verzweifelten Opfern der Tsunami-Katastrophe 2004 war, die ohne Hilfe oder
Entschädigung dem Schicksal ausgeliefert wurden (mich eingeschlossen), wie ich
dies nachfolgend kurz wiederholend schildere.
Nach dieser nationalen Katastrophe kam es zu einer
programmatischen Verweigerung der Opferhilfe und jedweder Hilfeleistung an die
Tsunami-Opfer darunter an mich persönlich seitens der Politiker, Behörden und
der Justiz seitens der Exekutive, Legislative und Judikative auf allen Verwaltungs-ebenen
– nach dem kollektiven Staatsversagen vor und während der Katastrophe
(Unterlassene Hilfeleistung im Notfall) kam es zu einer kollektiven,
konzentrierten und konzertierten Aktion der Hilfeverweigerung auch nach der
Katastrophe. Involviert darin waren in meinem Fall:
1) das S-H Landesamt für soziale Dienste in Lübeck, das einerseits meinen Antrag auf Versorgung nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG) ablehnte und andererseits meinem
Schwerbehindertenausweis keinerlei Lebenshilfe und finanzielle Entlastung zuerkannte; 2) das Segeberger Integrationsamt, das meine ablenkende
Traumatherapiestets torpedierte; 3) meine Krankenkasse SBK, die meinem Antrag
auf Übernahme der Kosten der ablenkenden Traumatherapie und der gesundheitlichen
Rehabilitation durch Bewegungstraining und Stressabbau, die durch die
Mitgliedschaft in einem Fitnessclub entstehen, stets ablehnte; 4) die Deutsche Rentenversicherung
Bund, die mir die Zahlung der Hinterbliebenenrente für meine gesundheitliche
und soziale Rehabilitation und Traumabewältigung, die mit dem gewaltsamen und
fremd verschuldeten Tod meines Vaters zusammenhängt, verwehrte; 5) alle
Leistungsträger der sozialen und gesundheitlichen Sicherung samt Behörden auf
allen Ebenen von der kommunalen bis zum Bund, die die von Dr. Weber und mir erarbeitete Trauma-therapie
– die sich als richtig und wirksam erwies, weil ich in den Jahren der
Schiffsinstandsetzung 2008-20012 auf dem Weg der Genesung war – stets boykottierten,
sabotierten und torpedierten und die Justiz spielte ihnen in die Hände, und
zwar: das S-H Landessozialministerium, die Kreisbehörde Bad Segeberg darunter die
Amtsärztin vom Gesundheitsamt Segeberg, S-H Sozialgerichte und
Staatsanwaltschaften, das Bundessozialgericht, das AG Norderstedt, das LG Oldenburg,
das OLG Oldenburg, der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, das
S-H Landesamt für Denkmalpflege, die Stadtverwaltung Norderstedt, die
Oldenburger Staatsanwaltschaft. Im Endergebnis
dieser massiven und permanenten unterlassenen Hilfeleistung wurde mein
Schiff abgewrackt, wodurch mir erhebliche finanzielle und gesundheitliche
Schäden zugefügt wurden. Seit November 2012 bin ich somit ohne Traumatherapie,
weil die Behörden alles taten, um diese zu vereiteln und meine Genesung zu verhindern.
Dasselbe bornierte und schädigende behördliche Verhaltensmuster setzte sich im Sommer
2020 fort, als ich nach Alternativen für die zerstörte HELENA suchend abermals
versuchte, einen anderen historischen Kutter in Büsum namens ZUKUNFT, ein
Schiff in einem optisch einwandfreien Zustand, vor dem Abwracken auf Betreiben
dortiger Behörden zu retten. Aber die deutschen Kulturvandalen setzten sich
schließlich durch, denn auch meine Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen
dieses perversen Frevels zeigten bei der am meisten kompromittierten, moralisch
verkommenen, korrupten und juristisch entarteten Institution des Staates namens
Staatsanwaltschaft keinerlei Wirkung.
In Deutschland haben wir mit einer nicht mehr zu übersehenden politischen Vertrauenskrise zu tun. "Vertrauen", so sagt Steinmeier, "beruht in einer Demokratie auf einer sehr fragilen Übereinkunft zwischen den Bürgern und ihrem Staat: Du, Staat, tust Deinen Teil; ich Bürger tue meinen." Doch der Staat ist derzeit weit davon entfernt, seinen Teil zu tun. Stattdessen bricht er reihenweise und schwer-wiegend das Gesetz, wie im vorliegenden Fall, und sonnt sich noch dabei perverserweise im Glanz der Gerechtigkeit.
Somit hat das Gericht schwerwiegende und willkürliche materielle Fehler und Verfahrensfehler begangen, die die eingangs genannten Gerichtsentscheidungen hinfällig machen.
Das unzureichend arbeitende Gericht belaste ich mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung. Rechts-beugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Das ist hier der Fall.
Nach ständiger Rechtsprechung von Verfassungsorganen gehört die Meinungsfreiheit zum Funda-ment der rechtsstaatlichen Ordnung. Sie darf somit nicht zur Disposition gestellt und zum Opfer der Strafjustiz werden. Es kann nicht sein und es ist nicht im Sinne des Rechtsstaates, dass Bürger, die den Finger in die eiternde Wunde stecken und Missstände öffentlich anprangern, dafür von harmonie-bedürftigen und durch Emotionalität statt Rationalität geprägten Richtern zum Schweigen gebracht werden. Das o.g. Urteil im Namen des Volkes ist tatsächlich ein Urteil im Namen der Juden. Seine gezielt fehlerhafte also missbräuchliche Anwendung von Strafrecht ist unzulässig. Es ist unmöglich, dass ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, gültig ist. Alle Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen, sind null und nichtig. Auf Englisch: It is impossible for a law which violates the Constitution to be valid. All laws which are repugnant to the Constitution are null and void.
Jerzy Chojnowski
1 Anlage (eine Seite)
liegt bei
28. Mai 2021
„Der
Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein
trägt als Herr des
Ermittlungsverfahrens die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit,
aber auch für die
Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens
sowie dessen schnelle Durchführung.“
Jerzy Chojnowski
(...)
An den
Generalstaatsanwalt des Landes
Schleswig-Holstein
Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
Strafanzeige/Strafantrag
gegen Strafrichterin Schmidt
Ergänzende Beweise zu
meiner Beschwerde vom 27. April 2021
und Ausführungen zu meinen übrigen Strafanzeigen/Strafanträgen
Da ergänzende und verfahrensrelevante Erklärungen erst mit der Erstellung und Einreichung der Revisionsschrift beim AG Norderstedt am 5. Mai 2021 zustande kamen, übersende ich hiermit als Anlage den Text meiner Revisionsschrift zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung als Beweismittel im Strafverfahren gegen die von mir bereits angezeigten Beamten und die nun angezeigte Straf-richterin am AG Norderstadt Schmidt. Weitere Beweise befinden sich in der Gerichtsakte, die Ihnen das AG Norderstedt angehalten ist zur Verfügung zu stellen.
Wichtiges Beweismittel bildet hierzu die von mir korrigierte Fassung des vom Gericht/von der Staats-anwaltschaft mir zugesandten, gefälschten Sitzungsprotokolls. Diese Fassung enthält belastende Be-weismittel sowohl gegen die Richterin als auch gegen den OStA Hadeler, der von mir bereits ange-zeigt wurde. Diese Beweismittel müssen unbedingt berücksichtigt werden, da sie in der Originalfass-ung des frisierten Sitzungsprotokolls fehlen.
I. Besonderer Teil
Aus der Revisionsschrift kann bereits entnommen werden, dass
der Kreis der angezeigten Beamten um die Strafrichterin am AG Norderstedt Schmidt
erweitert wurde. Durch ihre amtsmissbräuchliche Prozessführung hat sie sich
selbst angreifbar gemacht. Folgende Amts- und Strafdelikte lege ich ihr zur
Last (als Amtsmissbrauch ist Amtswillkür gemeint):
-
Amtsmissbrauch
durch grob fahrlässig falsche
Rechtsanwendung zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliches und gezielt diskriminierendes Verhalten mir gegen-über
durch schwere Benachteiligung meiner
wirksamen Rechtsverteidigung
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliche und gezielte
Manipulierung des Verfahrens (fehlender Pflichtverteidiger, fehlende
Ermittlungsakte, gerichtliches manipuliertes Sitzungsprotokoll nicht in der
Gerichtsakte, fehlende klare Rechtsmittelbelehrung in Schriftform) zu meinem
Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch den Angriff auf die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte, zu denen
gehören: Meinungs-, Kunst- und
Pressefreiheit und Presseprivileg, die ich in mein-er literarischen Öffentlichkeitsarbeit
in Anspruch nehme und geltend mache
-
Amtsmissbrauch
durch mangelnde Sorgfalt und richterliche Schlamperei, die es dazu
führten, dass das Gerichtsurteil und der Gerichtsbeschluss (s. Anlagen) mit
Schreibfehlern, Grammatikfehlern und Sachfehlern behaftet sind (auf Phuket statt
„in Pukhet“; wurde getötet statt „verstarb“; Philosophie statt „Philosophi“;
Ich habe in Breslau Elektronik, dann in Posen Philosophie studiert, bevor ich
an der Danziger Universität als Universitätslehrer beschäftigt war statt des
ganzen falschen Satzes in ersten Absatz auf S. 2 des Urteils); die fachärztliche
Diagnose beinhaltet keine „Depressionen“; Ich habe mich logischerweise mit
keiner wirkungs-losen „Therapie gegen meine Depressionen“ (die ich nicht habe)
„einverstanden erklärt“, sondern nach wie vor zu der bewährten Therapie bereit,
die mir mein Facharzt verordnet hatte
-
Amtsmissbrauch
durch fehlende Neutralität aufgrund
vorgefasster Meinungen durch grob
fahrlässige Befangenheit und
Parteilichkeit zugunsten der nachweislich korruptesten, das Prinzip der
Legalität mit Füssen tretende Behörde des Landes namens Staatsanwaltschaft zu
meinem Nachteil: Die Strafrichterin machte sich zum Handlanger dieser korrupten
und perversen, von den schäbigen Juden unterwanderten Zunft.
-
Amtsmissbrauch
durch grob fahrlässige pflichtwidrige Verletzung
richterlicher Belehr-ungspflichten durch absichtliche und gezielte
Unterlassung klarer und verständlicher Hinweise hinsichtlich der Revision zu
meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Ignorieren bzw. Missinterpretation
der fachärztlichen Diagnose und des bewährten
Therapieweges zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Anmaßung fachmedizinischer
Kompetenz, die der Richterin komplett fehlt, zu meinem Nachteil, die auf
einer richterlichen, pseudomedizinischen, aus der Luft gegriffenen, frei
erfundenen also gar nicht vorhandenen Beschwerde fußt und darauf eine Diagnose
(„Depressionen“) konstruiert und eine darauf zurückgreifende völlig
wirkungslose Verpflichtung zu einer Antidepressionstherapie strickt, zu der ich
mich nie bereit erklärte, was den o.g. Beschluss konfus macht und weshalb ihm
die zu erwartende elementare Logik fehlt
-
Amtsmissbrauch
durch den der Logik widersprechenden und absurden
Therapieansatz im Wege einer Vorgehensweise, die (mit anderen Worten
ausgedrückt) mich mit Drogen (= Schikanen, Repressalien des Polizeistaates also
sich depressiv auswirkende Maßnahmen) beliefert und gleichzeitig mich zu einer
Antidrogensucht (= antidepressiven) Therapie verpflichtet, weshalb dem
konfusen Gerichtsbeschluss die zu erwartende elementare Logik fehlt
-
Amtsmissbrauch
durch opferfeindliche Einstellung zum
Vorteil der hier involvierten Leistungsträger, die mir Therapiehilfe
regelmäßig verweigern oder diese gar verhinderten
-
Amtsmissbrauch
durch krasse richterliche geschichtliche
und politische Ignoranz zum Sachverhalt des von Juden provozierten Judenhasses zu
meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch sträfliche juristische Inkompetenz
der Richterin, die – obgleich sie Volljuristin ist – mit den elementarsten
juristischen Begriffen nicht vertraut ist und nicht klar kommt und der sowohl
nicht justiziable Tatbestände, wie der korrekte Begriff der Selbstjustiz und
dazugehörige Ausnahmen als auch nicht einmal die einschlägige Rechtsprechung
bekannt ist
-
Amtsmissbrauch
durch sträfliche Ignoranz/Unwissenheit,
bei der der Beschuldigten nicht einmal wichtige Elemente aktueller öffentlichen
Debatte (Fall Lübcke) bekannt waren zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch permanente Ignorierung meiner
Einlassungen und durch Manipulierung
der Beweislage durch gezieltes Ignorieren meiner Einlassungen und
vorgelegter Beweise (Ignorieren ist ein Ausdruck der unzulässigen rational
selbst gewählten Ignoranz – eine Bezeichnung für eine ignorante Person, die
etwas nicht zur Kenntnis nimmt und absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will,
die sich nicht um Wissen, Erkenntnis und Wahrnehmung bemüht und daher
absichtlich unwissend verbleibt); eine solche Ignorierung ist als ein Zeichen
der rechtswidrigen Nichtbeachtung sprich Missachtung meines Vortrags zu deuten,
ein Zeichen des Unwillens, sich mit den Motiven und rechtfertigenden Gründen
meiner politischen Äußerungen auseinanderzusetzen zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch unerlaubtes Herausreißen meiner
politischen Aussagen aus ihrem textlichen, historischen und politischen Kontext
als auch aus dem Kontext persönlicher
Betroffenheit, um anhand der Satzbruchstücke diese und meine Motive im
falschen Licht zu erscheinen und mich zu kriminalisieren
-
Amtsmissbrauch
durch Schulterschluss mit dem jüdischen Volksfeind
zu meinem und des Volkes Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Überlaufen zum Volksfeind
alias Volksverrat zum Nachteil des
deutschen Volkes
-
Amtsmissbrauch
durch Bruch mit dem Grundgesetz und
den dort garantierten Bürger-rechten zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Begünstigung von Polizei- und
Justizstraftätern und durch Strafvereitelung im Amt zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch die Einmischung in den politischen
Kampf des politisch wie geschichtlich inkompetenten Gerichts, das seine
politische Neutralität missachtet und seine Kompetenzen überschreitet, indem es
sich unzulässigerweise (zum Nachteil des deutschen Volkes) in den politischen
Kampf einmischt und somit den Weg der Legalität verlässt
-
Amtsmissbrauch
durch Desinteresse, Unfähigkeit und
Unwillen zur Akzeptanz der freien Wahrheits- und Meinungsäußerung zu meinem
Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch fehlende Logik und Absurdität des
richterlichen Vortrags (= Mein-ungsfreiheit
nach Anwaltsberatung) zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch fehlende Logik und Absurdität aufgrund
der richterlichen Unterstellung der Selbstjustiz (ich würde angeblich das
Gesetz in die eigenen Hände nehmen und mich über das Gesetz stellen) zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zur Computereinbruch,
Computersabotage und Sachbeschädigung zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Bedrohung, Einschüchterung,
Erpressung und Nötigung bzw. derer richterliche Billigung zu meinem
Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Verweigerung des rechtlichen
Gehörs obgleich fachgerichtlicher Rechtsweg zur Überprüfung einer
behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör offen stehen muss zu
meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Missachtung und Umgehung des
rechtsstaatlichen Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz (in dem Sinne,
dass dieselbe Richterin am Amtsgericht über gegen sie gerichtete Beschwerden
selbst richtet) zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung staatsanwaltlicher
perverser Amtsanmaßung zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung des Amtsmissbrauchs
anderer hier involvierten Richter zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Förderung des amtsmissbräuchlichen
Servilismus den Juden gegenüber zu meinem und des Volkes Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Politisierung sprich
Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz für politische volksfeindliche
Zwecke zu meinem und des Volkes Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Bespitzelung und Denunziation
deutscher Patrioten durch von Juden unterminierten linksfaschistischen
repressiven Staat zu meinem und des Volkes Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zur kriminalpolizeilichen
Freiheitsberaubung (die nicht einmal richterlich erlaubt wurde) zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Kriminalisierung der
gesetzestreuen Bürgers zu meinem und des Volkes Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zum polizeilichen
Hauseinbruch zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zum Bruch mit der
Unverletzlichkeit der Wohnung zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum rechtswidrigem
Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte (Raub des
materiellen und geistigen Eigentums) zu
meinem und des Vereins Nachteil aufgrund der Zustimmung zum Entzug sprich Raub meines und Vereinseigentums
-
Amtsmissbrauch
durch Kulturvandalismus (Anordnung
der Zerstörung des materiellen und geistigen Eigentums) zu meinem und Vereins
Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe und Zustimmung zur
grundgesetzlich verboten polizeilichen politischen Zensur zu meinem
Nachteil und zum Nachteil des deutschen Volkes
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung strafrechtlicher
polizeilicher Repressalien und
Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und
somit zur Verfolgung Unschuldiger durch
komplizenhafte Justiz zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede
und selbst praktizierte Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des
gesetzestreuen Bürgers, die also mich rechtswidrig als Straftäter
diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert
-
Amtsmissbrauch
durch Verstoß gegen die
Transparenzpflicht und Fälschung des Sitz-ungsprotokolls und somit des
Sitzungsverlaufs zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Falschbeurkundung im Amt hinsichtlich
des Sitzungsprotokolls zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch irrationales richterliches Handeln
fern jedweder Rationalität, indem abstraktes nicht justiziables Leid von
abstrakten angeblichen Opfern zum Leitsatz des richterlichen Handelns/der
richterlichen Entscheidungen gelegt wird zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum Meinungsterror der
Juden und ihrer perversen
Sprachhygiene zu meinem Nachteil und dem Nachteil der deutschen Nation
-
Amtsmissbrauch
als Ergebnis richterlicher Emotionalität,
Harmoniebedürftigkeit und fehlender Rationalität in Bezug auf den politischen
Kampf, sprich eine Vorgehensweise, die sich zum Anwalt abstrakt leidender
Opfer angeblicher Äußerungsdelikte machte fernab von jeglichem Nachweis der
Kausalität zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur volksfeindlichen
Unterwanderung des deutschen Staatsapparates durch Juden zum Nachteil des
deutschen Volkes
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur durch Juden in
Permanenz betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum
Nachteil des deutschen Volkes
-
Amtsmissbrauch
durch pervertiertes Gerechtigkeits- und Moralempfinden des Gerichts, sprich
durch eine der Richterin grundsätzlich fehlende
Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu
unterscheiden zu meinem und des deutschen Volkes Nachteil
-
Amts-
und Machtmissbrauch durch ein Attentat
auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat, durch Amtswillkür, durch grobe
Verstöße gegen die richterliche ordentliche pflichtgemäße Amtsausübung und
die Umwandlung eines ordentlichen
Gerichts in ein Scheingericht zu meinem Nachteil
- Amts- und Machtmissbrauch des Gerichts, das sich illegal zu einer willfährig in den Händen des Volksfeindes agierenden, politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidenten-verfolgungsstelle umwandeln ließ und mich zu einem politisch Verfolgten machte.
II. Allgemeiner Teil
Auf der Suche nach plausiblen Erklärungen, wie es dazu kommen und der Justizapparat soweit degenerieren konnte, die folgende Einlassung. Die deutsche Demokratie ist kein Produkt ‚Made in Germany’ sondern zum Kriegsende von außen importiert und Deutschland aufgezwungen. Tatsächlich ist sie ein Produkt zweier Diktaturen: der nationalsozialistischen und der judeobolschewistischen. Und so haben nach dem Krieg im westdeutschen Justizapparat zunächst die Nazi-Blutrichter gewütet. Und nun wütet nach ihnen hierzulande eine andere Generation von Justiz-Apparatschiki, die ihren Aufstieg der geistigen Unterjochung und willfährigen Kollaboration mit dem jüdischen Volksfeind verdanken, indem sie den Juden gegenüber in abscheulicher und volksverräterischer Art und Weise unterwürfig den Buckel krumm machen. In beiden Fällen haben wir zu tun mit einer Skandal- und Verbrecherjustiz. Fürst von Metternich sagte einmal (und ich beziehe seine Worte auf die Juden): "Wenn Raub und Plünderung für eine Gruppe von Menschen zu einem Lebensstil wird, werden sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem für sich schaffen, das ihre Handlungen rechtfertigt und legalisiert, und einen Moralkodex, der es verherrlicht." Nichts anderes als das ist in Deutschland und woanders passiert, wo Juden den Staat unterwanderten und unter ihrer Kontrolle brachten und die Gesellschaft unterjochten, was gezwungenermaßen den Judenhass provoziert.
Die Richterin beteiligte sich an einer projizierten Ignoranz
hinsichtlich des von Juden selbst provozierten Judenhasses, bei der jemand
fälschlicherweise davon ausgeht, dass die Mehrheit eine Meinung/Handlung
ablehnt, tatsächlich aber fast jeder sie teilt/mitmacht. Diesem Pfad der Evidenzignorierung,
Wahrheitsvertuschung und Meinungsunterdrückung folgte konsequent die Richterin,
die angeblich um Judenhass besorgt ist – was tatsächlich immer dann pure
Heuchelei ist, wenn man vor der unangenehmen Wahrheit der Kausalität die Augen
verschließt, wie sie es tat. Und so sucht man vergeblich in ihrem Urteil nach Spuren
der von mir freigelegten kausalen Zusammenhänge zwischen dem Judenhass als
Reaktion auf:
1)
die
Verantwortung der Juden für den größten Massenmord in der Menschheitsgeschichte
nach dem kein einziges Opfer von Juden entschädigt wurde;
2)
ihre
mit allen Mitteln und aller Härte geführten Krieg gegen die Länder der Freien
Welt, um ihre Nationen aufzulösen, ihre Gesellschaften unter ihre mafiöse
Kontrolle zu bringen und zu unterjochen;
3)
ihren
aggressiven arroganten Antipolonismus gepaart mit einer kriegerischen, in
Permanenz gegen Polen betriebenen Hass-, Lügen und Diffamierungspropaganda, die
Polen andauernd mit Dreck bewirft und absurde, perfide Schadensersatzansprüche
geltend macht wegen angeblicher Mitbeteiligung am Holocaust;
4)
die
stichhaltig nachgewiesene Beteiligung der Juden an der Herbeiführung des
Tsunami-Massakers Weihnachten 2004 und Verantwortung für die hohe Opferzahl
unter den Touristen aufgrund kriminell fahrlässig unterlassener Warnungen;
5)
die
federführende Rolle der Juden in Politik und Medien und Beteiligung ihrer
Juden- alias Lügenpresse bei der Vertuschung des tatsächlichen
Katastrophenhergangs zugunsten der Etikettierung des tatsächlich humanitären
man-made tsunami disasters als eine unabwendbare
Naturkatastrophe und höhere Gewalt;
6)
die
maßgebliche Verantwortung hiesiger Juden für die Veruntreuung deutscher
Tsunami-Spenden in Höhe von 670 Millionen Euro des von ihnen dirigierten
Humanitärgewerbes und die unterlassene Hilfeleistung an die Opfer und
Überlebenden des menschengemachten Desasters, zu dem Deutschland substantiell
beigetragen hat;
7)
die
federführende Rolle der Juden daran, dass wir als Opfer der Katastrophe unserer
Opfer-rechte beraubt wurden und die Verantwortlichkeit der Juden für diesen
Frevel;
8) die fehlenden Mittel für den Erhalt und die Pflege des deutschen maritimen Kulturgutes, das reihenweise dem Verfall und der Vernichtung preisgegeben wurde und ist, weil Steuermittel nach dem Gießkannenprinzip volksverräterisch in Millionen- und Milliardenhöhe immer und überall für die Juden fließen, um sie je nach Wunsch mit allen Finanzen komfortabel zu versorgen, nicht zuletzt großzügig mit deutschen Kriegswaffen, mit denen die Juden weiter den Nahen Osten auf unsere Kosten zerstören und destabilisieren dürfen (ein Beispiel der augenblicklichen Bewilligung von 130 Millionen Euro für den Bau einer neuen Hamburger Synagoge [des Satans] sei von mir vorhin nur exemplarisch thematisiert worden).
Ebenso findet keinerlei Erwähnung in dem o.g. Urteil, das
von der Hand einer Richterin kam, die ange-blich um meine Gesundheit und
Therapie besorgt war, dass meine so erfolgreich jahrelang verlauf-ende
Traumatherapie am Schiff von Anfang an, planmäßig und systematisch von den
Behörden mit allen auch juristischen Mitteln feindselig und diskriminierend torpediert
wurde, und dass das Ergebnis dieses destruktiven Vorgehens jener
kaltschnäuzigen Übeltäter ein Totalverlust des historischen
denkmalschutzwürdigen Schiffes aus deutscher Hand war, der Verlust des
Eigentums und Therapieplatzes, bei dem ich auf einem finanziellen Schaden von
40.000 € sitzengeblieben bin.
Dem unzureichend arbeitenden Gericht fiel nicht auf, dass sowohl die von der Staatsanwaltschaft ins Spiel gebrachten Straftatbestände gegenstandslos, haltlos und nicht justiziabel als auch die gesamte Anklageschrift konstruiert waren, weshalb allein aus diesem Grund die Anklage zur Verhandlung hätte nie zugelassen werden dürfen. Die rechtswidrige Zulassung zur Verhandlung einer Anklage, die ein Ausdruck des Polizeistaates ist und ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat darstellt, ist ein Zeichen vom Rechts- und Amtsmissbrauch und vom unzulässigen Pflichtverständnis der Strafrichterin. Das Norderstedter Amtsgericht – wie die Staatsanwaltschaft auch – bedienten sich unzulässigerweise den aus dem inhaltlichen, textlichen und gesellschaftspolitischen Kontext gerissenen Textfetzen und Satzbruchstücken, die aber kontextlos rein gar nichts beweisen, es sei denn, man bedient sich den Methoden der Rabulistik, wie der Staatsanwalt und die Richterin es taten. Sie erfassen nicht, was ich mit den Aussagen tatsächlich gemeint und warum ich sie gemacht habe. Hier wurde rechtswidrig unter Zuhilfenahme des §130 StGb (Volksverhetzung) ein Attentat auf das Grund-gesetz vorgenommen, um die darin garantierten Bürgerrechte auszuhebeln bzw. diese aufzuheben. Ich fühle mich durch die Gerichtsentscheidungen um meine Bürgerrechte betrogen, denn ich wurde elementarer Grundrechte jenseits der Legalität kriminell beraubt.
Das politische Gericht, das eigentlich zur politischen Neutralität verpflichtet ist, griff hier in den politischen Kampf zugunsten der Partei der Volksfeinde ein, um mich zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dieses Recht steht dem Gericht nicht zu. Das Gericht hat kein Recht, den Bürger im politischen Diskurs zu belehren und ihm vorzuschreiben, was und wie er zu sagen hat. Dabei ließ sich die Richterin im gegen mich und den GTVRG e.V. geschmiedeten Komplott amtsmissbräuchlich zum Handlanger der korrupten und pervertierten staatsanwaltlichen Zunft machen und zu einem Attentat auf das Grundgesetz, auf den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. und den gesetzestreuen Bürger verleiten, indem sie diesen perversen, von Juden gesteuerten Angriff zustimmte, mitgetragen und unter Zuhilfenahme des Unrechts, der Amoral und Unsitte quasi legalisiert hat. Sie hat sich amtsmissbräuchlich und rechtswidrig zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidentenverfolgungsinstanz eines Polizeistaates umfunktionieren lassen. Sie hat durch ihre vorgefasste Meinung die Gerichtsverhandlung zu einer Farce gemacht, bei der es nur darum ging, die vorgefertigte Entscheid-ung des voreingenommenen Gerichts zu bestätigen. Richter mit voreingenommener und gefestigter Gesinnung verwandeln Gerichtsverhandlungen regelmäßig in eine Farce, sie sind an ordentlichen rechtsstaatlich arbeitenden Gerichten unhaltbar und unzulässig.
Der Strafrichterin mangelte es an den Willen und der Souveränität, sich den Kräften des Bösen zu widersetzen und die polizeiliche Gängelung des gesetzestreuen Bürgers zu unterbinden. Ganz im Gegenteil: Sie akzeptierte rechtswidrig alle gegen mich gerichteten Polizeimaßnahmen des Polizeistaates und segnete sie ab. Richter sind aber dem Gesetz unterworfen und nicht den korrupten, ferngesteuerten und destruktiven Kräften des Polizeistaates. Aufgrund der vollumfänglichen rechts-widrigen Ignorierung meiner diesbezüglichen Aussagen ist das Gerichtsurteil ein Produkt des richterlichen Totschweigens, Vertuschens und der vorauseilenden Ignoranz und Unterwerfung jenen Kräften. Meine Ausführungen über die Zurückweisung des Vorwurfs der Volksverhetzung, der Beleidigung, des Antisemitismus und der Verunglimpfung wurden vom Gericht ebenso rechtswidrig vollumfänglich ignoriert und während der Verhandlung nicht einmal erwähnt, übrigens auch nicht mein gegen die Juden gerichteter Vorwurf des aggressiven Antipolonismus, der propagandistischen lügen-haften Volksverhetzung und übler Diffamierung polnischer Nation und meiner Heimat.
Die sog. Äußerungsdelikte sind im politischen Kampf als eine Chimäre also eine Einbildung der deutschen antiquierten Rechtsprechung und ihrer Strafgesetze, anzusehen. Danach sollen sich Gerichte unzulässigerweise mit verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen, wozu sie aber nach dem Grundgesetz gar nicht befugt sind. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Diese Äußerungsdelikte im politischen Kampf zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen, ist pervers, pathologisch und ein Ausdruck des totalitären Polizeistaates. All diese Gesetze, die Staatsanwaltschaften und Gerichten eine Handhabe zum Rechtsbruch geben, müssen als grundgesetzwidrig abgeschafft werden (wie das Gesetz der Majestätsbeleidigung).
Die Verortung der Beleidigung im politischen Kampf als etwas
Strafbares ist generell deplatziert und unzulässig. Dem Feind der Nation
schuldet jeder Deutsche keine Liebe sondern nur Hass. Denn gegen Gift hilft nur
Gegengift, gegen Angriff ein Gegenangriff, gegen von Juden provozierten Hass
der
Judenhass. Nach dem Willen der harmoniebedürftigen Richterin sollte die deutsche Sprache zum künstlichen friedfertigen Juristenjargon pervertieren. Aus richterlicher Sicht soll die lebendige durch Emotionen geprägte politische Freie Rede der Justiz unterstellt und zum toten Justizjargon um-funktioniert diesem Platz machen. Offenbar ist der hier tätigen Richterin das Strafrecht derart über den Kopf gewachsen, dass der freie Blick auf die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unmöglich geworden ist. Das Amtsgericht aus S-H Provinz kriminalisiert unzulässigerweise die politische Streitkultur. Politisch engagierte Wutbürger, die es millionenfach gibt, haben das Recht auf Lust zum Streit, Recht, ihre Wut literarisch wie auch auf Demos auszuleben, um ihre Gefühle rauszulassen. Denn das ist ein Ventil, das Schlimmeres verhindert. Beleidigung beinhaltet Leid in sich. Es ist nicht unzulässig, dem Aggressor und Feind Leid zuzufügen. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Notwendigkeit! Hier Beleidigung ins Spiel zu bringen heißt, den Bezug zur Realität zu verlieren. Der Wutbürger ist zum Massenphänomen geworden und diese Wut ist die Reaktion auf die Missstände in Staat und Gesellschaft und ihre Urheber. Sie und nicht die Wutbürger sollten strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er in meinen Veröffentlichungen unpersönlich und diffus und richtet sich nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel. Auch des-halb, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben. Aus meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden. Das Verfahren gelang in die Hände einer juristisch inkompetenten Richterin, die sich unzulässigerweise fernab der Realität zum Anwalt abstrakter leidender Opfer machte, die es konkret nicht gab, weil sie sich nicht an mich mit diesbezüglichen Beschwerden wandten. Hier ist die Rede vom Fall Lübcke und Fall Vanoni – meine Äußerungen in beiden Fällen waren politisch sachlich korrekt begründet also nicht unmotiviert. Der Richterin fehlte offenbar nicht nur ein Bezug zur Realität sondern auch zur Gebrauchsvielfalt deutscher Sprache für politische Zwecke (politische Satire, Brandbrief, Pamphlet etc.) und zum lexikalischen Reichtum ihrer Muttersprache, die sie – wie im Urteil zu lesen ist – nur unzureichend beherrscht.
Die Strafjustiz versagte hier komplett, indem sie unfähig und auch unwillig war, das Recht von Unrecht zu unterscheiden und gegen das Unrecht vorzugehen. Durch sein Fehlverhalten manifestierte das Gericht nicht nur seine missbräuchliche Amtsführung sondern auch opferfeindliche Einstellung und eine direkte Verbindung zu der korruptesten Lümmelzunft, zu dem korruptesten Bodensatz dieses Staates namens Staatsanwaltschaft, mit der sich das Gericht verbrüderte, um mir Schäden zuzufügen. Die Vorsitzende ließ sich zum Handlanger dieser perversen Zunft machen, deren kriminelles Treiben ich umfangreich beschrieben habe. Sie ließ sich zu einem Attentat auf das Grundgesetz und den gesetzestreuen Bürger verleiten und ließ alle gegen mich gerichteten Gewaltakte staatlicher Willkür gelten. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein sehr wohl aber im Sinne eines Polizeistaates. Die Kieler Staatsanwaltschaft zusammen mit der dortigen Justiz und nun auch mit Hilfe des hiesigen Gerichts lässt die Gesellschaft nach Blockwart- und Gestapoart überwachen durch Polizeimethoden massiver Bespitzelung, Denunziation und physischer Gewaltanwendung. Sie versuchen alle, die dem Judenterror und ihren widerlichen Lügen sich widersetzen also aus der Reihe tanzen, zu ergreifen und zu verfolgen, um einen durch den Juden unterwanderten lisksfaschistischen repressiven Staatsapparat aufzubauen. Die hier agierenden Behörden mutierten in ihrem rechtswidrigen Handeln, das von Amtswillkür und Machtmissbrauch geprägt ist, zu Organen eines von Juden unterwanderten Polizeistaates. Die Strafrichterin stellte sich rechtswidrig in die Dienste dieses Polizeistaates und der Feinde der deutschen Nation, was man als Volksverrat bezeichnet. Offenbar sind Gerichte bereits in die Hände des Feindes geraten und Richter, wie unsere Politiker, mutierten zu Volksverrätern.
Die Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und
die hier involvierten Gerichte wurden illegal zu politisch instrumentalisierten
Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates
umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger
Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch. Durch die rechtswidrige
Vorarbeit der Kieler Staatsanwaltschaft und die Fehlentscheidungen der Gerichte
sehe ich mich in die Rolle des politisch Verfolgten gedrängt worden. Darüber
hinaus sehe ich mich falsch verdächtigt falschen Anschuldigungen ausgesetzt
und als Verletzter, meine Veröffentlichungen als Gegenstand falscher
Verdächtigung ausgesetzt und als Ziel von unberechtigten Maßnahmen der
Strafverfolgungsbehörden. Mir darf tatsächlich kein Fehlverhalten im Sinne des
Grundgesetzes oder der Moral unterstellt werden.
Das unzureichend arbeitende Gericht belaste ich mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Das ist hier der Fall.
Es ist zu befürchten oder es liegt vielmehr auf der Hand aufgrund der vorgelegten Evidenz, dass sich innerhalb des Justizapparats judenlastige, volksverräterische und -feindliche, grundgesetzwidrige, mafiöse Strukturen herausgebildet haben, die sich selbstentlastend in Wege ihrer juristischen Tricks in die Hände spielen und sich gegenseitig helfen, dem Rechtsbruch Vorschub zu leisten; mafiöse Strukturen, die sich zum Ziel setzten, gezielt Bürger zu kriminalisieren, sie mundtot zu machen und so die demokratische Ordnung des Staates aufzuheben. Diese Mafia verleitet die Justiz zur Verfolgung gesetzestreuer Bürger, hetzt ihnen Polizei auf den Hals, diffamiert sie als Straftäter, schiebt sie in eine undemokratische Ecke, gemaßregelt und kriminalisiert sie durch rechtswidrige Urteile und darüber hinaus verlangt sie von ihnen noch perverserweise Widerrufung, Entschuldig, Abbitte und Unterwerfung, was ihnen noch als Schuldeingeständnis ausgelegt wird. In ihrer grenzenlosen antidemokratischen Perversität verfolgt sie im Kern kein anderes Ziel, als eine abweichende Meinung auszugrenzen und zum Verstummen zu bringen und dadurch den Feind zu stärken.
Jüdische Chuzpe geht der mit jüdischer Perfidie Hand in Hand
und diese mit Falschheit, Heimtücke, Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit
einher. Die Fassaden europäischer Kirchen sind seit dem Mittelalter mit dem
Motiv der Judensau geschmückt. Unsere Vorfahren wussten bereits, wie sie ihre
Haltung gegenüber diesem Volk, das ihre Länder besetzte, am besten auszudrücken
und in Erinnerung zu behalten hat. Nochmals das Zitat "Wenn Raub und Plünderung
für eine Gruppe von Menschen zu einem Lebensstil wird, werden sie im Laufe der
Zeit ein Rechtssystem für sich schaffen, das ihre Handlungen rechtfertigt und
legalisiert, und einen Moralkodex, der sie verherrlicht". Die Verrohung
des politischen Diskurses ist von Juden selbst provoziert und von ihnen sogar selbst
absichtlich inszeniert, um Empörungsrituale zu rechtfertigen, mit denen
versucht wird, Leute mundtot zu machen und um Menschen gezielt auszugrenzen.
Hier geht es um die von Juden massiv forcierte sog. Cancel-Culture, die eine
ernsthafte Bedrohung für die offene Gesellschaft geworden ist, und mit dieser
Cancel Culture wird der Ausschluss von Personen wegen angeblicher Beleidigungen
oder Diskriminierung bezeichnet. Juden sind in Deutschland, USA, Polen,
Frankreich und woanders zu einer Besatzungsmacht geworden. Kein Gesetz der Welt
verbietet gegen den Besatzer zu kämpfen.
Nach ständiger Rechtsprechung von Verfassungsorganen gehört die
Meinungsfreiheit zum Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung. Sie darf somit
nicht zur Disposition gestellt und zum Opfer der Strafjustiz werden. Es kann
nicht sein und es ist nicht im Sinne des Rechtsstaates, dass Bürger, die den
Finger in die eiternde Wunde stecken und Missstände öffentlich anprangern,
dafür von inkompetenten, befangenen, harmoniebedürftigen und durch
Emotionalität statt Rationalität geprägten Richtern zum Schweigen gebracht
werden. Das Gerichtsurteil „im Namen des Volkes“ ist tatsächlich ein Urteil im
Namen der Juden. Seine gezielt fehlerhafte also missbräuchliche Anwendung von
Strafrecht ist unzulässig. Es ist unmöglich, dass ein Gesetz, das gegen die
Verfassung verstößt, gültig ist. Alle Gesetze, die gegen die Verfassung
verstoßen, sind null und nichtig.
Obige Beschuldigungen sind sinngemäß auf die übrigen in den pseudojuristischen Frevel involvierten vier Kieler Skandalrichter anzuwenden: Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen. Ihnen ist das judenfreundlich und polizeistaatlich also pervers interpretierte Strafrecht über die Köpfe gestiegen und hat – illegal – das Grundgesetz ersetzt. So wie der Norderstedter Richterin, der das Strafrecht über den Kopf gewachsen ist und dort zum alleinigen Handlungsimperativ wurde. Die S-H von Juden gelenkten Gerichte folgten der am meisten kompromittierten, moralisch verkommenen, korrupten und juristisch entarteten Institution des Staates, der Staatsanwaltschaft, die nunmehr als Marionetten der Juden zum Gesinnungswächter der Zivilgesellschaft und zur Stasi des Polizeistaates umfunktioniert wurde. Niemanden wundert unter diesen Umständen, dass in Deutschland das Vertrauen in die Justiz und in die politischen Institutionen dramatisch eingebrochen ist.
Dieses Fehlverhalten ist ein unakzeptables Amtsversagen der
mich diskriminierenden Justiz und dem Rechtsstaat feindlich gesinnten Strafgerichtsbarkeit.
Das Norderstedter Strafgericht ist zusammen mit der Kieler Staatsanwaltschaft
Teil eines repressiven deutschen Überwachungsstaates, welcher unbescholtene und
besorgte Bürger unter Anwendung von Polizeigewalt, Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Schikanen und Repressalien davon
abhält, ihre Grundrechte auszuüben. Das ist nicht nur reine Amtswillkür sondern
auch Staatswillkür und ein Verbrechen von Staatsbediensteten im Amt.
Mehr noch: Aus der Akte der StA Kiel und insbesondere aus der Anklageschrift ist ersichtlich, dass in dieses perfide Komplott, in dem durch massive Anwendung von Staatsgewalt zu einem zweimaligen Überfall auf einen unbescholtenen Bürger und zu einen Anschlag auf den Rechtsstaat kam, nicht nur die Staatsanwaltschaft, die Polizei (LKA und BKI) und die Gerichte sondern auch die Exekutive involviert sind, namentlich das S-H Innenministerium (Andresen). Damit rückt diese Bildung krimi-neller Vereinigung der hier beteiligten Akteure in die Näher der Regierungskriminalität und des Staatsterrorismus autoritärer Regime, denn ein solcher Akt des Staatsterrorismus wie Hauseinbruch, Hausdurchsuchung und Freiheitsberaubung von Oppositionellen ist heute typisch für Diktaturen russischer und chinesischer Prägung. Von der Regierungskriminalität ist dann die Rede, wenn der Staat, anstatt Kriminelle zu verfolgen, selbst kriminell geworden ist. Und vom Staatsterrorismus sprechen wir dann, wenn der Staat, anstatt den unbescholtenen Bürger zu schützen, ihn gängelt und terrorisiert. Mit all diesen Phänomenen des pervers gewordenen Staates haben wir mittlerweile auf dem deutschen Boden wieder zu tun hier und jetzt. Eine besondere Rolle spielt hier die Bezirkskriminalinspektion (BKI), ein Tarnname für die Dienststelle der verbotenen polizeilich-politischen Zensur. Ihre Vertreter, denen der intellektuelle Background fehlt, um politische Zusammenhänge zu überblicken und richtig zu beurteilen, maßen sich in ihrem Amtsmissbrauch genau dazu fähig zu sein, wohingegen wir hier mit schlichten Individuen zu tun haben, die außer der Sprache der Gewalt keine andere kennen, nicht einmal genügend ihre eigene Muttersprache. Die kriminelle Energie, die überall bei den genannten kriminell gewordenen Staatsorganen fließt, muss eingedämmt werden und diejenigen, und zwar alle, die durch sie gesteuert werden, müssen strafrechtlich und disziplinarisch in die Schranken gewiesen werden, denn sie sind nicht nur Schreibtischtäter sondern auch schlicht gemeine üble Verbrecher.
III. Die Rechtslage
Zusätzlich zu meinen bereits gemachten Äußerungen zur geltenden Rechtslage zum Recht auf freie politische Meinungsäußerung sollen die nachfolgenden Einlassungen zum Willkürverbot und Verbot der Befangenheit durch vorgefasste Meinungen ergänzt werden.
1) Willkürverbot ist das Verbot, welches für alle staatliche Gewalt gilt, einen dem staatlichen Recht unterworfenen Bürger, also einem der Staatsgewalt ausgeliefertem, nach einem subjektiven Gefallensgrundsatz zu behandeln, 'wie es mir gefällt'. Hier kommt das Grundgesetz mit seinem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 GG zum Tragen und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Auswirkungen hat das Willkürverbot im Verbot des Missbrauches des Ermessensspielraumes. Wenn von Entscheidungsfreiraum in Bezug auf den Staat die Rede ist, so ist die Bindung an das Gemeinwohl, das Wohl des deutschen Volkes oberstes Gebot und impliziert das Verbot von staatlicher Willkür. Staatswillkür ist das nicht Vorhandensein eines sachlichen, rechtlich und moralisch zu begründenden Grundes für das Verhalten der Staatsorgane. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich: 'Willkür … wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern "[...] unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.' - BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2009, Az. 1 BvR 735/09. 'Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist'. - BVerfG, Beschluss vom 15. März 1989, Az. 1 BvR 1428/88. Im Zusammenhang mit dem Willkürverbot ist das grundlegende Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 GG des Grundgesetzes von aus-schlaggebender Bedeutung. Hier ist definiert, dass es keine Einzelfallentscheidungen geben kann. Jeder Bürger hat Anspruch auf dieselbe rechtsstaatliche Behandlung vor dem Gesetz. Das schließt die Anwendung von Willkür grundsätzlich aus, d.h. der Fall hat nicht in anderer Art behandelt zu werden als die ihm vorangegangenen. Der Ermessensspielraum der Behörden und Organe sollte, gerade was die Verletzung von Grundrechten des Bürgers angeht, auf den allgemeinen Gleichheitssatz, sprich das Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, abgestellt sein. Das Norderstedter Amtsgericht hat in seinen Entscheidungen jedoch durchgehend tendenziell die Gesetze so auslegt und angewandt, dass es gegen das Willkürverbot, den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Die hier gerügte Rechtsanwendung ist nicht nur fehlerhaft sondern sie ist unter keinem vorzustellenden, denkbaren Rechtsaspekt im Sinne des Rechtsstaates tragbar. Die Rechtsentscheidung beruht hier auf der Sache fremden Erwägungen. Die hier vorliegende richterliche Rechtsbeugung ist ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundgesetz, dessen einschlägige Normen in krasser Weise missdeutet oder nicht berücksichtigt wurden oder in nicht mehr nachvollziehbarer Weise zur Anwendung kamen. Das Unrecht sprechende Gericht hat sich mit der Sachlage auch nicht eingehend befasst, weshalb insgesamt von einer Amtswillkür und von Amtsdelikten gesprochen werden muss.
2) Amtsdelikte sind eine andere Bezeichnung für Amtswillkür. Es sind Fälle von Fahrlässigkeit bis Selbstjustiz von Trägern eines öffentlichen Amtes gemeint. Ihnen ist aufgetragen, aus ihrer besonderen Vertrauensstellung heraus, öffentlich-rechtliche Aufgaben unparteiisch und ohne Vorteil zu nehmen, zu behandeln. Dabei haben sie eine ganz besondere Pflicht zu Neutralität und Sorgfalt. Das Amtsdelikt (oder Amtsmissbrauch) beschreibt eine Straftat durch einen 'Amtsträger der öffentlichen Verwaltung' während seiner Amtsgeschäfte, bei Vornahme oder Unterlassung. Definiert findet sich der Begriff des Amtsträgers und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten in dem § 11 Absatz 1 Nummer 2 StGB des Strafgesetzbuches. Ein Richter gemäß Artikel 34 GG ist ebenfalls Amtsträger. Amts-träger sind selbstverständlich nach dem Artikel 20 Absatz 3 GG sowie des Artikels 34 GG an Recht und Gesetz, an die deutsche Verfassung gebunden, sie haben ihren Diensteid abgelegt. Amtsdelikte sind immer Offizialdelikte, das heißt, sie werden unbedingt strafrechtlich verfolgt. Ein Amtsdelikt stellt immer eine Verletzung individueller Rechte dar. In diesem Fall stellt es auch einen Eingriff in mein Vermögen und das Vereinsvermögen und meine Gesundheit als Beteiligten dar, weshalb es zivil-rechtlich auch eine Amtspflichtverletzung darstellt. Eine solche Amtspflichtverletzung löst nach dem § 839 BGB eine Amtshaftung aus. Diese hat von Zivilgerichten verfolgt zu werden. Weiter ist ein Amtsdelikt bei Beamten, Richtern und anderen ein Dienstvergehen. Alle drei o.g. Arten des Fehlverhaltens im Amt werden von mir in meinem Fall als rechtswidrig moniert und beklagt.
3) Vorgefasste grundfalsche Meinungen über die Juden (die leider weit verbreitet sind) beruhen auf Selbstdarstellung der Juden, sprich auf Gehirnwäsche durch die jüdische Propaganda in ihrer Lügenpresse und nicht auf Tatsachen. Man unterscheidet zwischen vorgefasster falscher Meinung und Wahrheit. Wir haben hier mit einer Richterin zu tun, die nicht mit ihrer politischen und historischen Bildung glänzt und der allein dadurch die notwendige intellektuelle Grundlage (geschweige denn juristische Kompetenz) fehlt, um souverän zu entscheiden und Recht zu sprechen. Durch den Effekt der Gehirnwäsche, der ihr offenbar nicht bewusst und nicht bekannt ist, war sie nicht in der Lage, hier objektiv in der Sache zu urteilen. Die dadurch entstandene Voreingenommenheit in der Sache ent-stand durch so gewonnene vorgefasste Meinungen zu all den Themen, die meine Aussagen betreffen. Voreingenommene Menschen verdrehen, entstellen, missdeuten oder ignorieren schlichtweg Tatsachen und stichhaltige Beweise, die mit ihrer vorgefassten Meinung kollidieren. Das tat die Richterin durchgehend und sie ist auch nicht bereit (wie die Aktenlage beweist), diese Haltung zu verwerfen, was sie ungeeignet macht, hier richterlich zu handeln. Eine vorgefasste Meinung, an der man dogmatisch festhält, macht einen blind, taub und hart – das steht schon in der Bibel (Matthäus 13:15). Wer die o.g. Gerichtsentscheidungen und andere ihre bis dato bei mir eingegangenen Entscheidungen unbefangen liest, dann kommt er schnell zur Überzeugung, dass alle gegen mich erhobenen unbegründeten Beschuldigungen lediglich zur Untermauerung jener auf Judenpropagenda basierenden vorgefassten Meinungen dienen, die aus Juden ewige Opfer macht und sie als heilige Kühe verteidigt. Die Richterin ist ihren vorgefassten Meinungen gefolgt und vergaß dabei, dass das richterliche Amt genau das Gegenteil voraussetzt: die vorgefassten Meinungen zu hinterfragen, um einen Prozess ordentlich zu führen. Genau das Gegenteil war aber der Fall: Sie kam belastet von vorgefassten Meinungen, die nicht durch Tatsachen abgesichert waren, in den Gerichtssaal mit dem Vorsatz, diese in ihre Arbeit hineinzuinterpretieren und mich von vorne herein gemaßzuregeln. Der Inhaber eines öffentlichen Amtes ist jedoch wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht insbesondere hinsichtlich der politischen Neutralität, die allesamt grob verletzt wurden und das Gericht zu einem Scheingericht machten. Scheingerichte sind Produkte des Polizei- nicht des Rechtsstaates also grundgesetzwidrig.
IV. Beweise und anzuwendende strafrechtliche Vorschriften
Allein die Vorstellung dass in einem Rechtsstaat wegen politischer Meinungsäußerungen Polizeigewalt angewandt und ein Urteil mit drohender Gefängnisstrafe gesprochen wird (geschweige denn durch kriminelle Untaten genau das zu tun), sind derart pervers, dass kein hier darin involvierter Übeltäter ohne eine Strafe für seinen Frevel davon kommen darf. Daher werden ausnahmslos und ausdrücklich Strafanträge gegen alle nachstehend genannten Justiz- und Polizeiverbrecher gestellt.
1) Anzuwendende Vorschriften gegen die
Richterin Schmidt ihre Amtswillkür
und den gestellten Strafantrag:
-
hinsichtlich
meiner vollends ignorierten Einlassungen und vorgelegten Beweise Urkundenunterdrückung
gemäß §274 StGB
-
hinsichtlich
des frisierten Gerichtsprotokolle Falschbeurkundung im Amt dem §348 StGB und
dem §267 StGB Urkundenfälschung folgend
-
hinsichtlich
des dreisten Versuchs der rechtswidrigen Gebührenerhebung nach §352 StGB und
§353 StGB und wegen des Versuchs der
Vollstreckung gegen Unschuldige §345 StGB
-
hinsichtlich
der Anwendung tief verwurzelter vorgefasster selbstverschuldeter Falschmeinungen
und richterlicher selbstverschuldeter sträflicher juristischer Inkompetenz,
mangelnder Sorgfalt, richterlicher Schlamperei, sträflicher krasser und selbst
gewählter geschichtlicher und politischer Ignoranz zum Sachverhalt, des Ignorierens
fachärztlicher Diagnose und des bewährten Therapieweges, der Anmaßung
fachmedizinischer Kompetenz, fehlender Logik und Absurdität des richterlichen
Vortrags §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der langen Gefängnisandrohung sprich Bestrafung wegen Ausübung des grundgesetzlich
garantierten Rechts auf politische Meinungs- und Pressefreiheit §344 StGB (Verfolgung
Unschuldiger) und des Amtsdeliktes der Amtswillkür korrespondierend mit dem
Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG
-
hinsichtlich
der Billigung sprich Zustimmung zur kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung und
damit Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person §239
StGB
-
hinsichtlich
der grob fahrlässigen Billigung der Verletzung des Personalrechts auf
körperliche Unversehrtheit und medizinische Hilfe §340 StGB sowie §§223,
229StGB (Körperverletzung im Amt)
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung des Hausrechts durch die
Billigung der Polizeigewalt §239 StGB
-
hinsichtlich
des Hauseinbruchs §123 StGB gekoppelt an
weitere Tatbestände wie Diebstahl (§242
StGB), Hausfriedensbruch (§123 StGB), Computereinbruch, Computersabotage (§303
a,b StGB), Ausspähen von
Daten/Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§202 StGB) und Sachbeschädigung
(§303 StGB)
-
hinsichtlich
der Bedrohung durch empfindlichen Übel (Gefängnis) sowie Polizeigewalt und
Beihilfe dazu §241 StGB
-
hinsichtlich
der massiven Nötigung zum Verzicht auf Ausübung von Bürgerrechten und zur
Beteiligung an einer wirkungslosen Therapie §240 StGB (Nötigung unter
Missbrauch der Amtsbefugnisse und Amts–stellung)
-
hinsichtlich
willkürlicher massiver Einschüchterung politisch Andersdenkenden und Erpressung
durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung der
Unterwürfigkeit dem inneren Feind gegenüber, der Duldung seiner zerstörerischen
Maulwurfarbeit und Unterlassung des
politischen Kampfes gegen diesen üblen Feind §253 StGB
-
hinsichtlich
grob fahrlässiger falscher Rechtsanwendung, gezielter Diskriminierung,
Benachteiligung meiner Rechtsverteidigung, Manipulierung des Verfahrens,
Angriffs auf im Grundgesetz garantierte Bürgerrechte, fehlender Neutralität und
Parteilichkeit aufgrund vorgefasster Falschmeinungen, grob fahrlässiger
Befangenheit, pflichtwidriger Verletzung richterlicher Belehrungspflichten,
opferfeindlicher Einstellung, des Bruchs mit dem Grundgesetz und des Angriffs
auf die dort garantierten Bürgerrechte, der Einmischung in den politischen
Kampf, der Beihilfe zum Meinungsterror der Juden und ihrer perversen
Sprachhygiene zu meinem Nach-teil und dem Nachteil der deutschen Nation
§339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Billigung staatsanwaltlicher perverser Amtsanmaßung, der Billigung des
Amtsmissbrauchs anderer hier involvierter Richter, der Missachtung und Umgehung
des rechtsstaatlichen Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz sprich
Verweigerung des rechtlichen Gehörs, der Kriminalisierung der gesetzestreuen
Bürgers, der Zustimmung zum polizeilichen Hauseinbruch, der Zustimmung zum
Bruch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Beihilfe zum rechtswidrigem
Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte und zum Raub des
materiellen und geistigen Eigentums, der Beihilfe zum Kulturvandalismus, des Verstoßes
gegen die Transparenzpflicht, der Fälschung des Sitzungsprotokolls und somit
des Sitzungsverlaufs, der Manipulierung der Beweislage, des irrationalen,
emotionalen, richterlichen Handelns fern jedweder Rationalität, der fehlenden
Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu unterscheiden
die mich zu einem politisch Verfolgten machte §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden
insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des
Volkes Nachteil, des Überlaufen zum
Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe
zur volksfeindlichen Unterwanderung des Staatsapparates durch Juden zum
Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe zur durch Juden in Permanenz
betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum Nachteil
des deutschen Volkes, der Förderung des
amtsmissbräuchlichen Servilismus den Juden gegenüber und ein derart gelagerter
Landesverrat, dass dieser die Bundesrepublik Deutschland schwer benachteiligt
und eine fremde Macht des jüdischen Feindes begünstigt §94 StGB
-
hinsichtlich
der Begünstigung von Polizei- und Justizstraftätern zu meinem Nachteil §333
StGB (Vorteilsgewährung) und §258a (Strafvereitelung im Amt)
-
hinsichtlich
der Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede und selbst praktizierender
Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers,
die ihn rechtswidrig als Straftäter diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert
§187 StGB (Verleumdung) bzw. §186 StGB
(üble Nachrede)
- hinsichtlich der Beihilfe zur Politisierung sprich Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz, der Beihilfe zur Bespitzelung und Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten linksfaschistischen repressiven Staat, der Beihilfe zur grundgesetzlich verboten polizeilichen Zensur, der Billigung strafrechtlicher polizeilicher Repressalien und Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit zur Verfolgung Unschuldiger durch komplizenhafte Justiz, der Umwandlung eines ordentlichen Gerichts in ein Scheingericht, das sich illegal zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidenten-verfolgungsstelle machte und somit einen Teil der kriminellen Vereinigung innerhalb des Staatsapparats bildete, an der es sich als Mitglied beteiligte, deren Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet war (und vermutlich nach wie vor ist), einer Vereinigung, die auf längere Dauer angelegt ist, wo von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung krimineller Struktur zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses (Vernichtung des deutschen Nationalstaates) gesprochen werden muss §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)
Belastende Beweise: Schreiben des AG Norderstedt vom 16. Oktober 2020, zwei Beschlüsse des AG Norderstedt vom 13. November 2020, Schreiben des AG Norderstedt vom 13. Januar 2021, Schreiben des AG Norderstedt vom 29. März 2021 mit dem Urteil und Beschluss des AG Norderstedt vom 9. März 2021 (zugestellt am 1. April 2021), Schreiben des AG Norderstedt vom 7. April 2021, Beschluss des AG Norderstedt vom 13. April 2021, Beschluss des AG Norderstedt vom 22. April 2021, Schreiben des AG Norderstedt vom 28. April 2021/Kostenrechnung der StA Kiel vom 8. April 2021; Schreiben der StA Kiel vom 14. April 2021/Gerichtsprotokoll vom 9. März 2021; mein Schreiben vom 30. Oktober 2020, meine Anklageschrift vom 3. März 2021, meine Revision vom 5. April 2021, meine Beschwerde vom 6. April 2021, meine Revisionsschrift vom 5. Mai 2021 (als Anlage beigefügt)
2) Anzuwendende Vorschriften gegen die
Staatsanwälte Brandt, Hadeler (und
sinngemäß gegen die Staatsanwältin Vanoni) ihre Amtswillkür und die
gestellten Strafanträge:
-
hinsichtlich
der Bedrohung §241 StGB, der Einschüchterung §241 StGB, der Erpressung §253
StGB, der Nötigung § 240 StGB
-
hinsichtlich
der Beihilfe zum Computereinbruch §202a StGB
-
hinsichtlich
der Freiheitsberaubung §239 StGB
-
hinsichtlich
der Verfolgung Unschuldiger §344 StGB
-
hinsichtlich
der Beihilfe zum polizeilichen Hauseinbruch und zum Verstoß gegen die Unverletzlichkeit
der Wohnung und der Privatsphäre §243 StGB
-
hinsichtlich
des rechtswidrigem Eingriffs in meine Eigentumsrechte (Entzug meines und
Vereinseigentums) sprich Beihilfe zum Diebstahl meines Eigentums §202a StGB
-
hinsichtlich
des Attentats auf die freie Meinungsäußerung §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Praktizierung und Förderung rechtswidriger und verbotenen
polizeilich-politischer Zensur §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur Sachbeschädigung §303 StGB
-
hinsichtlich
der Verleumdung und Anstiftung zur Verleumdung seitens o.g. Staatsanwälte, die
dem patriotisch gesinnten Bürger Polizei na den Hals hetzen, Gerichte zum
Rechtsbruch verleiten und gesetzestreuen
Menschen rechtswidrig zum Straftäter diffamieren und somit kriminalisieren: Verfolgung
Unschuldiger gem. §344 StGB, Verleumdung gem. §187 StGB bzw. übler Nachrede
§186 StGB
-
hinsichtlich
der grob fahrlässigen Verletzung des Personalrechts auf körperliche
Unversehrt-heit und medizinische Hilfe hinsichtlich der Aussetzung der Gefahr
eines gesundheitlichen Notfalls §340 StGB sowie §§223, 229StGB (Körperverletzung im Amt)
- hinsichtlich des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des Volkes Nachteil, des Überlaufen zum Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes §94 StGB
Belastende Beweise: Anklageschrift vom 29. September 2020 und frühere Korrespondenz mit der StA Kiel in der dortigen Akte; meine Beschwerden vom 24. Februar 2020, vom 12. März 2020, meine Klage vom 16. März 2020, mein Widerspruch vom 10. November 2020, meine Beschwerde vom 27. April 2021 (als Anlage beigefügt)
3) Anzuwendende Vorschriften gegen die Kieler Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen ihre Amtswillkür und die gestellten Strafanträge: sinngemäß die unter Pkt. 1) erwähnten
Belastende Beweise: Beschlüsse des AG Kiel vom 2. Januar 2020, vom 10. Februar 2020, vom 7. Mai 2020, vom 21. September 2020, vom 25. September 2020 und vom 23. Oktober 2020; vier Be-schlüsse des LG Kiel vom 29. Juli 2020, meine Beschwerde vom 13. Mai 2020
4) Anzuwendende Vorschriften gegen den Kieler Polizeikommissar Heuer von der Bezirkskriminalinspektion Kiel seine Amtswillkür und den gestellten Strafantrag: sinngemäß die unter Pkt. 1) erwähnten
Belastende Beweise: Zwei Niederschriften des KHK Heuer zur Wohnungsdurchsuchung vom 28. Januar 2020 und vom 20. Oktober 2020, Foto von Einbruchspuren
5) Anzuwendende Vorschriften gegen die Lübcke-Hinterbliebenen: §164 StGB (falsche Verdächtigung und Beschuldigung), §145d StGB (Vortäuschen einer Straftat), Überlaufen zum Volksfeind alias Volksverrat zum Nachteil des deutschen Volkes §94 StGB, hinsichtlich der Verleumdung und Anstiftung zur Verleumdung der Staatsanwälte, die dem patriotisch gesinnten Bürger Polizei na den Hals hetzen, Gerichte zum Rechtsbruch verleiten und gesetzestreuen Menschen rechtswidrig zum Straftäter diffamieren und somit kriminalisieren: Verfolgung Unschuldiger gem. §344 StGB, hinsichtlich Verleumdung §187 StGB bzw. übler Nachrede §186 StGB
Belastende Beweise: Korrespondenz mit der StA Kiel, Anklageschrift, StA-Akte
Weitere Beweise sind Teile der Gerichtsakte, falls sie davon nicht entfernt oder vernichtet wurden. Die o.g. aufgezählten anzuwenden Vorschriften bedeuten nicht, dass sie ausschließlich angewandt werden müssen, da sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Aufgabe und Pflicht von Gerichten ist, Deutschland vor den Staatsfeinden und den Bürger vor der Staatswillkür zu schützen – nicht mit dem Feind zu kollaborieren und sich an der Unterjochung der Nation zu beteiligen und patriotisch gesinnten Bürger zu Straftätern abzustempeln. Nicht nur das AG Norderstedt sondern auch die anderen o.g. üblen Komplizen des offenen gegen mich, den Tsunami-opfer-Verein GTVRG e.V. und das deutsche Volk gerichteten Rechtsbruchs und des pseudojuristischen Frevels gerieten unter den Einfluss schäbiger Juden und wurden zu ihren willfährigen Handlangern. Sie haben Gerichte zu Scheingerichten umfunktioniert, die zu politisch instrumentalisierten Marionetten wurden, zum Spielball in ihren Händen. Diese Gerichte glänzten durch fehlende Neutralität, staatsanwaltliche Nähe, vorgefasste Urteile, unzulässige Befangenheit, Selbstjustiz, Unterdrückung von Beweisen und Standpunkten, tendenziöse Wahrheitsvertuschung, fehlende Transparenz mit einem Wort Rechtsbeugung. Solch grobe Amtsdelikte sind ein eklatanter Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit, Amtspflichten und Berufsethik. Der teils seit anderthalb Jahren andauernde Raub meines und Vereinseigentums stellt sich als eine reine rechtswidrige Schikane des Obrigkeits- und Polizeistaates dar. Alle diese o.g. Übeltäter, die als Straftäter verurteilt werden sollten, haben meine grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte grundgesetzwidrig missachtet und verkürzt und mir einen finanziellen, materiellen und gesundheitlichen Schaden zugefügt. Sie dürfen daher ihrer gerechten Strafe nicht entkommen. Die Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaft ist all diese Akteure als Straftäter zu entlarven und gegen sie gemäß meinen Strafanträgen strafrechtlich vorzugehen.
Jerzy Chojnowski
Anlagen: 5 Beweise liegen vor
1) meine Revisionsschrift samt
Anlage, 2) Gerichtsurteil, 3) Gerichtsbeschluss,
4) gefälschtes Sitzungsprotokoll, 5)
meine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft
Schleswig vom 27. April 2021
##########
30. Juni 2021
Jerzy Chojnowski
Langer Kamp 61 B, 22850 Norderstedt
An das
Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
Beschwerde gegen den
Beschluss der GStA vom 1. Juni 2021
(eingegangen am 5.
Juni 2021)
Az: 590 Js 17890/21
Wie ich es in meiner Beschwerde vom 27. April 2021 gegen den betreffenden Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Kiel bereits zum Ausdruck brachte, ist weist auch der o.g. ablehnende Beschluss der GStaA dieselben Mängel auf.
Dieser enthält keinerlei materielle Begründung und nimmt keinen sachlichen Bezug auf meine gegen die angezeigten Kieler Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen erhobenen Vorwürfe der schweren Rechtsbeugung und Amtswillkür, die sich diese Richter schuldig gemacht haben. Es wurde auch in diesem Fall nicht detailliert begründet, weshalb in vorliegenden Fällen angesichts der erdrückenden Evidenz keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen sollten. Aus meiner Sicht liegen sie definitiv vor und dies habe ich detailliert und umfangreich begründet. Die Justiz ist regelmäßig angehalten, ihre Entscheidungen sachlich und rechtskonform im Sinne des Rechtsstaates zu begründen. Dies ist hier bei dem o.g. Beschluss nicht der Fall gewesen, weshalb ist dieser allein aus diesem Grund substanzlos und unzulässig und weshalb ich mich gezwungen sehe, hierzu eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen.
Nachfolgend sind ergänzende, verfahrensrelevante Hinweise zu finden, die größtenteils in meinem Schreiben an die GStA vom 28. Mai 2021 enthalten sind, die meinen Standpunkt untermauern.
I. Allgemeiner Teil
Allein die Vorstellung (geschweige denn durch kriminelle Untaten genau das zu tun), dass in einem Staat, der von sich selbst behauptet Rechtsstaat zu sein, wegen politischer Meinungsäußerungen Kriminal-beamte auf Anweisung von Strafrichtern in Bewegung gesetzt werden, die ins Haus einbrechen, die Wohnung durchsuchen, die Privatsphäre des Bürgers verletzen, das Eigentum des Bürgers konfiszieren, ihn unter Anwendung von Drohungen einschüchtern, den Bürger aufs Polizeirevier schleifen, um im dort Fingerabdrücke und Polizeifotos abzunehmen, sprich repressive Polizeigewalt wie bei Schwerverbrechern massiv anwenden und dies noch durch Gerichtsbescheide legalisieren, um diesem Frevel noch eine Krone drauf zu setzen, allein die Vorstellung davon, dass es in einem Rechtsstaat so was möglich ist, ist derart pervers, dass kein hier in diesen Frevel und Staatswillkür involvierter Übeltäter ungeschoren für seine Übeltaten davonkommen sollte.
Auf der Suche nach plausiblen Erklärungen, wie es dazu kommen, wie der Justizapparat soweit pervertieren und degenerieren konnte, die folgende Einlassung. Die deutsche Demokratie ist kein Produkt ‚Made in Germany’ sondern zum Kriegsende von außen importiert und Deutschland aufgezwungen. Tatsächlich ist sie ein Produkt zweier Diktaturen: der nationalsozialistischen und der judeobolschewistischen. Und so haben nach dem Krieg im westdeutschen Justizapparat zunächst die Nazi-Blutrichter gewütet. Und nun wütet nach ihnen hierzulande eine andere Generation von Justiz-Apparatschiki, die ihren Aufstieg der geistigen Unterjochung und willfährigen Kollaboration mit dem jüdischen Volksfeind verdanken, indem sie den Juden gegenüber in abscheulicher und volksverräterischer Art und Weise unterwürfig den Buckel krumm machen. In vielen Fällen wird dieser Justizapparat selbst von schäbigen Juden geritten, die ihn schon seit langem unterminierten. In beiden Fällen haben wir zu tun mit einer Skandal- und Verbrecherjustiz. Fürst von Metternich sagte einmal (und ich beziehe seine Worte auf die Juden): "Wenn Raub und Plünderung für eine Gruppe von Menschen zu einem Lebensstil wird, werden sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem für sich schaffen, das ihre Handlungen rechtfertigt und legalisiert, und einen Moralkodex, der es verherrlicht." Nichts anderes als das ist in Deutschland und woanders passiert, wo Juden den Staat unterwanderten und unter ihrer Kontrolle brachten und die Gesellschaft unterjochten, was gezwungenermaßen den Judenhass provoziert.
Die genannten Richter beteiligten sich an einer projizierten Ignoranz hinsichtlich des von Juden selbst provozierten Judenhasses, bei der jemand fälschlicherweise davon ausgeht, dass die Mehrheit eine Meinung ablehnt, tatsächlich aber fast jeder sie teilt. Es handelt sich dabei um die weit verbreitete Meinung, dass u.a. Deutschland von Juden beherrscht wurde und von ihnen einerseits zum Eigennutz ausgebeutet andererseits zum vitalen Schaden der Allgemeinheit gesteuert wird. Diese Meinung fußt auf Tatsachen, die sie widerspiegelt – beide sind die Quellen des so provozierten Judenhasses. Diesem Pfad der Evidenzignorierung, Wahrheitsvertuschung und Meinungsunterdrückung folgten konsequent die Richter, die angeblich um Judenhass besorgt sind – was tatsächlich immer dann pure Heuchelei ist, wenn man vor der unangenehmen Wahrheit der Kausalität die Augen verschließt, wie sie es taten. Und so sucht man vergeblich in ihren rechtswidrigen Beschlüssen nach Spuren der von mir freigelegten kausalen Zusammenhänge zwischen dem Judenhass als Reaktion auf:
1)
die
Verantwortung der Juden für den größten Massenmord in der Menschheitsgeschichte
nach dem kein einziges Opfer von Juden entschädigt wurde;
2)
ihre
mit allen Mitteln und aller Härte geführten Krieg gegen die Länder der Freien
Welt, um ihre Nationen aufzulösen, ihre Gesellschaften unter ihre mafiöse
Kontrolle zu bringen und zu unterjochen;
3)
ihren
aggressiven arroganten Antipolonismus gepaart mit einer kriegerischen, in
Permanenz gegen Polen betriebenen Hass-, Lügen und Diffamierungspropaganda, die
Polen andauernd mit Dreck bewirft und absurde, perfide Schadensersatzansprüche
geltend macht wegen angeblicher Mitbeteiligung am Holocaust;
4)
die
stichhaltig nachgewiesene Beteiligung der Juden an der Herbeiführung des
Tsunami-Massakers Weihnachten 2004 und Verantwortung für die hohe Opferzahl
unter den Touristen aufgrund kriminell fahrlässig unterlassener Warnungen;
5)
die
federführende Rolle der Juden in Politik und Medien und Beteiligung ihrer
Juden- alias Lügenpresse bei der Vertuschung des tatsächlichen
Katastrophenhergangs zugunsten der Etikettierung des tatsächlich humanitären
man-made tsunami disasters als eine unabwendbare
Naturkatastrophe und höhere Gewalt;
6)
die
maßgebliche Verantwortung hiesiger Juden für die Veruntreuung deutscher
Tsunami-Spenden in Höhe von 670 Millionen Euro des von ihnen dirigierten
Humanitärgewerbes und die unterlassene Hilfeleistung an die Opfer und
Überlebenden des menschengemachten Desasters, zu dem Deutschland substantiell
beigetragen hat;
7)
die
federführende Rolle der Juden daran, dass wir als Opfer der Katastrophe unserer
Opfer-rechte beraubt wurden und die Verantwortlichkeit der Juden für diesen
Frevel;
8) die fehlenden Mittel für den Erhalt und die Pflege des deutschen maritimen Kulturgutes, das reihenweise dem Verfall und der Vernichtung preisgegeben wurde und ist, weil Steuermittel nach dem Gießkannenprinzip volksverräterisch in Millionen- und Milliardenhöhe immer und überall für die Juden fließen, um sie je nach Wunsch mit allen Finanzen komfortabel zu versorgen, nicht zuletzt großzügig mit deutschen Kriegswaffen, mit denen die Juden weiter den Nahen Osten auf unsere Kosten zerstören und destabilisieren dürfen (ein Beispiel der augenblicklichen Bewilligung von 130 Millionen Euro für den Bau einer neuen Hamburger Synagoge [des Satans] ist von mir vorhin in meinen Schriftsätzen nur exemplarisch thematisiert worden).
Den unzureichend arbeitenden Kieler Gerichten fiel nicht auf, dass sowohl die von der Staatsanwaltschaft ins Spiel gebrachten Straftatbestände gegenstandslos, haltlos und nicht justiziabel als auch die gesamte Anklageschrift konstruiert waren, weshalb allein aus diesem Grund ihre Beschlüsse nie hätten in dieser Form zustande kommen dürfen. Ihr Handeln stellte ein Ausdruck des Polizeistaates und ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat dar, war ein Zeichen vom Rechts- und Amtsmissbrauch und vom unzulässigen Amts- und Pflichtverständnis. Diese Scheinrichter – wie die Staatsanwaltschaft auch – bedienten sich unzulässigerweise den aus dem inhaltlichen, textlichen und gesellschaftspolitischen Kontext gerissenen Textfetzen und Satzbruchstücken, die aber kontextlos rein gar nichts beweisen, es sei denn, man bedient sich den Methoden der Rabulistik. Sie erfassen nicht, was ich mit den Aussagen tatsächlich gemeint und warum ich sie gemacht habe. Hier wurde rechtswidrig unter Zuhilfenahme von Rabulistik und des §130 StGb (Volksverhetzung) ein Attentat auf das Grundgesetz vorgenommen, um die darin garantierten Bürgerrechte auszuhebeln bzw. diese aufzuheben. Ich fühle mich durch die Gerichtsentscheidungen um meine Bürgerrechte betrogen, denn ich wurde elementarer Grundrechte jenseits der Legalität kriminell beraubt.
Die politischen Gerichte, die eigentlich zur politischen Neutralität verpflichtet sind, griffen hier in den politischen Kampf zugunsten der Partei der Volksfeinde ein, um mich zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dieses Recht steht den Gerichten nicht zu. Sie haben kein Recht, den Bürger im politischen Diskurs zu belehren und ihm vorzuschreiben, was und wie er zu sagen hat. Dabei ließen sich die Richter im gegen mich und den GTVRG e.V. geschmiedeten Komplott amtsmissbräuchlich zum Handlanger der korrupten und pervertierten staatsanwaltlichen Zunft machen und zu einem Attentat auf das Grundgesetz, auf den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. und den gesetzestreuen Bürger verleiten, indem sie diesen perversen, von Juden gesteuerten Angriff zustimmten, mitgetragen und unter Zuhilfenahme des Unrechts, der Amoral und Unsitte quasi legalisiert haben. Sie haben sich amtsmissbräuchlich und rechtswidrig zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidentenverfolgungsinstanz eines Polizeistaates umfunktionieren lassen. Sie haben durch ihre vorgefasste Meinung die Gerichtsverhandlung zu einer Farce gemacht, bei der es nur darum ging, die vorgefertigte Entscheidung des voreingenommenen Gerichts zu bestätigen. Richter mit voreingenommener und gefestigter (dazu noch volksfeindlicher) Gesinnung verwandeln Gerichtsverhandlungen regelmäßig in eine Farce; sie sind an ordentlichen rechtsstaatlich arbeitenden Gerichten untragbar, unhaltbar und ihre Entscheidungen generell unzulässig.
Den Richtern mangelte es an den Willen und der Souveränität,
sich den Kräften des Bösen zu widersetzen und die polizeiliche Gängelung des
gesetzestreuen Bürgers zu unterbinden. Ganz im Gegenteil: Sie akzeptierten
rechtswidrig alle gegen mich gerichteten Polizeimaßnahmen des Polizeistaates
und segneten sie ab. Richter sind aber dem Gesetz unterworfen und nicht den
korrupten, ferngesteuerten und destruktiven Kräften des Polizeistaates.
Aufgrund der vollumfänglichen rechts-widrigen Ignorierung meiner
diesbezüglichen Aussagen sind ihre Beschlüsse allesamt ein Produkt des
richterlichen Totschweigens, Vertuschens und der vorauseilenden Ignoranz und
Unterwerfung jenen zerstörerischen Kräften gegenüber. Meine Ausführungen über
die Zurückweisung des Vorwurfs der Volksverhetzung, der Beleidigung, des
Antisemitismus und der Verunglimpfung wurden von ihnen ebenso rechtswidrig
vollumfänglich ignoriert wie übrigens auch mein gegen die schäbigen Juden
gerichteter Vorwurf des aggressiven Antipolonismus, der propagandistischen
lügenhaften Volksver-hetzung und übler Diffamierung polnischer Nation und
meiner Heimat.
Die sog. Äußerungsdelikte sind im politischen Kampf als eine Chimäre also eine Einbildung der deutschen antiquierten Rechtsprechung und ihrer Strafgesetze, anzusehen. Danach sollen sich Gerichte unzulässigerweise mit verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen, wozu sie aber nach dem Grundgesetz gar nicht befugt sind. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Diese Äußerungsdelikte im politischen Kampf zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen, ist pervers, pathologisch und ein Ausdruck des totalitären Polizeistaates. All diese Gesetze, die Staatsanwaltschaften und Gerichten eine Handhabe zum Rechtsbruch geben, müssen als grundgesetzwidrig abgeschafft werden (wie die bereits abgeschafften Gesetze der Majestätsbeleidigung und Blasphemie).
Die Verortung der Beleidigung
im politischen Kampf als etwas Strafbares ist generell deplatziert und
unzulässig. Dem Feind der Nation schuldet jeder Deutsche keine Liebe sondern
nur Hass. Denn gegen Gift hilft nur Gegengift, gegen Angriff ein Gegenangriff,
gegen von Juden provozierten Hass der
Judenhass. Nach dem Willen der harmoniebedürftigen Richter sollte die deutsche Sprache zum künstlichen friedfertigen Juristenjargon pervertieren. Aus richterlicher Sicht soll die lebendige durch Emotionen geprägte politische Freie Rede der Justiz unterstellt und zum toten Justizjargon um-funktioniert diesem Platz machen. Offenbar ist der hier tätigen Richter das Strafrecht derart über den Kopf gewachsen, dass der freie Blick auf die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unmöglich geworden ist. Diese Gerichte kriminalisieren unzulässigerweise die politische Streitkultur. Politisch engagierte Wutbürger, die es millionenfach gibt, haben das Recht auf Lust zum Streit, Recht, ihre Wut literarisch wie auch auf Demos auszuleben, um ihre Gefühle rauszulassen. Denn das ist ein Ventil, das Schlimmeres verhindert. Beleidigung beinhaltet Leid in sich. Es ist nicht unzulässig, dem Aggressor und Feind Leid zuzufügen. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Notwendigkeit! Hier Beleidigung ins Spiel zu bringen heißt, den Bezug zur Realität zu verlieren. Der Wutbürger ist zum Massen-phänomen geworden und diese Wut ist die Reaktion auf die Missstände in Staat und Gesellschaft und ihre Urheber. Sie und nicht die Wutbürger sollten strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er in meinen Veröffentlichungen unpersönlich und diffus und richtet sich nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel. Auch deshalb nicht, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben. Aus meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden.
Ebenso wenig die Absicht der unmotivierten Schmähkritik in ihrer juristisch begrifflich gültigen Form. Denn der Vorwurf der Schmähkritik, wie in dem Buch unter dem Titel Was darf man sagen? erläutert wird, kann einem nur dann vorgehalten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Was darf man sagen? ist ein Buch geschrieben durch ein Team von juristisch geschulten Leuten, Aus diesem Buch zitierte ich das Urteil des LG Berlin (Künast gegen Facebook), wo auch die rüdesten Beschimpfungen an die Adresse der Politikerin als zulässig angesehen wurden, weil sie im politischen Kontext einer Sachauseinandersetzung gefallen sind. Im Urteil des Berliner LG (Künast vs. FB) sahen dortige Richter also keine Anhaltspunkte für eine verbotene Schmähkritik selbst bei solch harschen Worten, sprich wüsten Beschimpfungen, wie Geisteskranke, Stück Scheiße, Schlampe, Drecks Fotze, Sondermüll, hohle Nuß, die entsorgt gehört… (das Landgericht korrigierte später teilweise seine Auffassung). Die Richter schrieben dennoch zutreffend: Künast hat… durch ihre Äußerungen Wider-stand der Bevölkerung provoziert, zudem muss sie als Politikerin harsche Kritik hinnehmen, von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn Äußerungen im Kontext einer Sachauseinander-setzung stehen. Das Gericht untersuchte jeden einzelnen Kommentar und stellte fest: alle Aussagen hätten einen Sachbezug. Damit stellen sie keine Schmähung und Diffamierung der Person und damit keine Beleidigungen nach § 185 StGB dar. Und im Skandalbuch einer früheren Geliebten von Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wurde er als Halbmensch-Halbschwein, ein „Mischwesen aus Mensch und Schwein“ bezeichnet. Nach dem Gerichtsurteil musste er dies akzeptieren. Eine promovierte Juristin, die in Karlsruhe für die ARD Gerichtsurteile kommentiert, schreibt in dem Buch: „Schmähungen sind in der juristischen Welt sehr, sehr selten.(…) Die Auseinandersetzung mit einer Sache muss völlig von der persönlichen Kränkung in den Hintergrund gedrängt werden. Eine Schmähkritik könne etwa bei besonders schwerwiegenden Schimpfwörtern – etwa aus der Fäkalsprache vorliegen, wiederholt das BVerfG regelmäßig. Steht das sachliche Anliegen dagegen im Vordergrund, liegt keine Schmähung vor“.
Es liegt auf der Hand, dass bei meinen Äußerungen mir kein Shitstorm, keine unmotivierten Hassbotschaften, keine Schmähkritik, keine Verleumdungen, keine Beschimpfungen mit Fäkalsprache vorgeworfen werden können. Und überall dort, wo solche Voraussetzungen fehlen, kann logischerweise keine Volksverhetzung stattfinden. Es stellt sich nun in diesem Kontext klarer Rechtsprechung die Frage, warum bei dieser Rechtslage, der Seltenheit dieses äußerst selten vorkommenden Phänomens und des Vorhandensein des sachlichen Anliegens gerade mich der richterliche Vorwurf der angeblichen Schmähung der Juden alias auf sie bezogene Volksverhetzung treffen sollte. Und die Antwort darauf lautet: Dieser ist aus der Luft gegriffen, komplett unbegründet und ein Ergebnis der absichtlichen, auf rechtswidrige Vorteilsgewährung zugunsten der Staatsanwaltschaft sowie falschen Rechtsanwendung und programmatischen Unterdrückung von Beweisen, die ich vorgelegt habe.
Im vorliegenden Fall handelt sich bei meinen veröffentlichten Äußerungen um keine Privatfehde sondern um eine Angelegenheit vom öffentlichen Interesse, denn involviert darin sind die das geltende Recht mit Füßen tretenden Strafverfolgungsbehörden. Wenn Äußerungen fielen im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung haben sie keinen schmähenden Inhalt (BVerfG). Ich habe keinen Schund veröffentlicht. Meine Ausführungen sind fern von Angriffen ohne Substanz sondern wohl begründet und von einem großen Teil der Gesellschaft mitgetragen. Es liegt nicht immer eine Beleidigung vor, wenn jemand beleidigt reagiert – sonst könnte man fast gar nichts mehr sagen. Menschen dürfen nicht diffamiert, verleumdet oder heruntergemacht werden. In meinen Äußerungen darf – im Widerspruch mit dem fehlerhaften Urteil – sowohl keine Schmähung als auch keine Volksverhetzung gesehen werden, weil sie immer einen sachlichen politischen Bezug oder in einem historischen oder persönlichen Kontext gesehen werden müssen. Da meine Äußerungen ausnahmslos im Kontext einer politisch sachbezogener und die Öffentlichkeit tangierten Auseinandersetzung gefallen sind, sind sie auch nicht der Schmähkritik unterzuordnen. Was keine Schmähung ist, kann nicht volksverhetzerisch sein.
Das Verfahren gelang in die Hände von juristisch inkompetenten Richtern, die sich unzulässigerweise fernab der Realität zu Anwalt abstrakt leidender Opfer machten, die es konkret nicht gab, auch deshalb nicht, weil sie sich nicht an mich mit diesbezüglichen Beschwerden wandten. Hier ist die Rede vom Fall Lübcke und Fall Vanoni – meine Äußerungen in beiden Fällen waren politisch sachlich korrekt begründet also nicht unmotiviert. Den Richtern fehlte offenbar nicht nur ein Bezug zur Realität sondern auch zur Gebrauchsvielfalt deutscher Sprache für politische Zwecke (politische Satire, Brandbrief, Pamphlet etc.) und zum lexikalischen Reichtum ihrer Muttersprache. Die Strafjustiz versagte hier komplett, indem sie unfähig und auch unwillig war, das Recht von Unrecht zu unterscheiden und gegen das Unrecht vorzugehen. Durch ihr Fehlverhalten manifestierten die Richter nicht nur ihre missbräuchliche Amtsführung sondern auch opferfeindliche Einstellung und eine direkte Verbindung zu der korruptesten Lümmelzunft, zu dem korruptesten Bodensatz dieses Staates namens Staatsanwaltschaft, mit der sich die Kieler Gerichte verbrüderten, um mir Schäden zuzufügen. Sie ließen sich zum Handlanger dieser perversen Zunft machen, deren kriminelles Treiben ich umfangreich beschrieben habe. Sie ließen sich zu einem Attentat auf das Grundgesetz und den gesetzestreuen Bürger verleiten und ließen alle gegen mich gerichteten Gewaltakte staatlicher Willkür gelten. Diese Perversität kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein sehr wohl aber ist sie im Sinne eines Polizeistaates. Die Kieler Staatsanwaltschaft zusammen mit der dortigen Justiz lässt die Gesellschaft nach Blockwart- und Gestapoart überwachen durch Polizeimethoden massiver Bespitzelung, Denunziation und physischer Gewaltanwendung. Sie versuchen alle, die dem Judenterror und ihren widerlichen Lügen sich widersetzen also aus der Reihe tanzen, zu ergreifen und zu verfolgen, um einen durch den Juden unterwanderten lisksfaschistischen repressiven Staatsapparat aufzubauen. Die hier agierenden Behörden mutierten in ihrem rechtswidrigen Handeln, das von Amtswillkür und Machtmissbrauch geprägt ist, zu Organen eines von Juden unterwanderten Polizeistaates. Nur durch die Denunzierung jener Organe des Polizeistaates ist es plausibel zu erklären, wie die Lübcke-Angehörigen auf mich und meinen Blog kamen. Denn von alleine wären sie auf die Existenz meines Lübcke-Blogeintrags nie gekommen. Und wenn es so gekommen wäre, hätten sie mich kontaktiert und ihre Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Doch es kam nicht dazu, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass es sich hier um ein konzertiertes gegen mich gerichtetes Komplott dieser polizeilichen Übeltäter handeln müsste. Die Richter stellten sich rechtswidrig in die Dienste dieses Polizeistaates und der jüdischen Feinde der deutschen Nation, was man als Volksverrat bezeichnet. Offenbar sind Gerichte bereits in die Hände des jüdischen Feindes geraten und Richter, wie unsere Politiker, mutierten zu Volksverrätern.
Die Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und die hier involvierten Gerichte wurden illegal zu politisch instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch. Durch die rechtswidrige Vorarbeit der Kieler Staatsanwaltschaft und die Fehlentscheidungen dortiger Gerichte sehe ich mich in die Rolle des politisch Verfolgten gedrängt worden. Darüber hinaus sehe ich mich falsch verdächtigt falschen Anschuldigungen ausgesetzt und als Verletzter; meine Veröffentlichungen sind Gegenstand falscher Verdächtigung ausgesetzt worden und als Ziel von unberechtigten Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Mir darf tatsächlich kein Fehlverhalten im Sinne des Grundgesetzes oder der Moral unterstellt werden. Die unzureichend arbeitenden Kieler Gerichte belaste mit dem Vorwurf der schweren Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Das ist hier – entgegen der Meinung der OStaA Urban – der Fall.
Es ist zu befürchten oder es liegt vielmehr auf der Hand aufgrund der vorgelegten Evidenz, dass sich innerhalb des Justizapparats judenlastige, volksverräterische und -feindliche, grundgesetzwidrige, mafiöse Strukturen herausgebildet haben, die sich selbst entlastend im Wege ihrer juristischen Tricks in die Hände spielen und sich gegenseitig helfen, dem Rechtsbruch Vorschub zu leisten; mafiöse Strukturen, die sich zum Ziel setzten, gezielt Bürger zu kriminalisieren, sie mundtot zu machen und so die demokratische Ordnung des Staates aufzuheben. Diese Mafia verleitet die Justiz zur Verfolgung gesetzestreuer Bürger, hetzt ihnen Polizei auf den Hals, diffamiert sie als Straftäter, schiebt sie in eine undemokratische Ecke, maßregelt und kriminalisiert sie durch rechtswidrige Beschlüsse und Urteile und darüber hinaus verlangt sie von ihnen noch perverserweise Widerrufung, Entschuldig, Abbitte und Unter-werfung, was ihnen noch als Schuldeingeständnis ausgelegt wird. In ihrer grenzenlosen antidemokratischen Perversität verfolgt sie im Kern kein anderes Ziel, als eine abweichende Meinung auszugrenzen und zum Verstummen zu bringen und dadurch den jüdischen Feind zu stärken.
Jüdische Chuzpe geht mit der jüdischen Perfidie Hand in Hand
und diese mit Falschheit, Heimtücke, Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit
einher. Die Fassaden europäischer Kirchen sind seit dem Mittelalter mit dem Motiv der Judensau geschmückt. Unsere
Vorfahren wussten bereits, wie sie ihre Haltung gegenüber diesem Nomadenvolk,
das ihre Länder besetzte, am besten auszudrücken und in Erinnerung zu behalten
hat. Die Verrohung des politischen Diskurses ist von Juden selbst provoziert
und von ihnen sogar selbst absichtlich inszeniert, um politische Scharfmacher
auf den Plan zu rufen, um Empörungsrituale zu rechtfertigen, mit denen versucht
wird, Leute mundtot zu machen und um Menschen gezielt auszugrenzen. Hier geht es
um die von Juden massiv forcierte sog. Cancel-Culture (auch Kulturmarxismus
genannt), die eine ernsthafte Bedrohung für die offene Gesellschaft geworden
ist, und mit dieser Cancel Culture wird der Ausschluss von Personen im Namen
der perversen sog. politischer
Korrektheit wegen angeblicher Beleidigungen oder Diskriminierung
bezeichnet. Juden sind in Deutschland, USA, Polen, Frankreich und woanders zu
einer Besatzungsmacht geworden. Kein Gesetz der Welt verbietet gegen den
Besatzer zu kämpfen.
Nach ständiger Rechtsprechung von Verfassungsorganen gehört die
Meinungsfreiheit zum Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung. Sie darf somit
nicht zur Disposition gestellt und zum Opfer der Strafjustiz werden. Es kann
nicht sein und es ist nicht im Sinne des Rechtsstaates, dass Bürger, die den
Finger in die eiternde Wunde stecken und Missstände öffentlich anprangern,
dafür von inkompetenten, befangenen, harmoniebedürftigen und durch
Emotionalität statt Rationalität geprägten Richtern zum Schweigen gebracht
werden. Ihre Gerichtsurteile „im Namen des Volkes“ sind tatsächlich Urteile im
Namen der Juden und ihre gezielt fehlerhafte also missbräuchliche Anwendung von
Strafrecht ist unzulässig. Es ist unmöglich, dass ein Gesetz, das gegen die
Verfassung verstößt, gültig ist. Alle
Gesetze und Gerichtsentscheidungen, die gegen die Verfassung verstoßen, sind
null und nichtig.
Obige Beschuldigungen sind auf die in den pseudojuristischen
Frevel involvierten vier Kieler Skandalrichter anzuwenden: Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und
Petersen. Ihnen ist das judenfreundlich und polizeistaatlich also pervers
interpretierte Strafrecht über die Köpfe gestiegen, wurde dort zum alleinigen
Handlungsimperativ und hat – illegal – das Grundgesetz ersetzt. Die S-H von
Juden gelenkten Gerichte folgten der am meisten kompromittierten, moralisch
verkommenen, korrupten und juristisch entarteten Institution des Staates, der
Staatsanwaltschaft, die nunmehr als Marionetten der Juden zum Gesinnungswächter
der Zivilgesellschaft und zur Stasi des Polizeistaates umfunktioniert wurde.
Niemanden wundert unter diesen Umständen, dass in Deutschland das Vertrauen in
die Justiz und in die politischen Institutionen dramatisch eingebrochen ist.
Dieses Fehlverhalten ist ein unakzeptables Amtsversagen der mich diskriminierenden Justiz und dem Rechtsstaat feindlich gesinnten Strafgerichtsbarkeit. Diese Gerichte sind zusammen mit der Kieler Staatsanwaltschaft Teil eines repressiven deutschen Überwachungsstaates geworden, welcher unbescholtene und besorgte Bürger unter Anwendung von Polizeigewalt, Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Schikanen und Repressalien davon abhält, ihre Grundrechte auszuüben. Das ist nicht nur reine Amtswillkür sondern auch Staatswillkür und ein Verbrechen von Staatsbediensteten im Amt.
Mehr noch: Aus der Akte der StA Kiel und insbesondere aus der Anklageschrift ist ersichtlich, dass in dieses perfide Komplott, in dem durch massive Anwendung von Staatsgewalt zu einem zweimaligen Überfall auf einen unbescholtenen Bürger und zu einen Anschlag auf den Rechtsstaat kam, nicht nur die Staatsanwaltschaft, die Polizei (LKA und BKI) und die Gerichte sondern auch die Exekutive involviert sind, namentlich das S-H Innenministerium (Andresen). Damit rückt diese Bildung krimineller Vereinigung der hier beteiligten Akteure in die Näher der Regierungskriminalität und des Staatsterrorismus autoritärer Regime, denn ein solcher Akt des Staatsterrorismus wie Hauseinbruch, Hausdurchsuchung und Freiheitsberaubung von Oppositionellen ist heute typisch für Diktaturen russischer und chinesischer Prägung. Von der Regierungskriminalität ist dann die Rede, wenn der Staat, anstatt Kriminelle zu verfolgen, selbst kriminell geworden ist. Und vom Staatsterrorismus sprechen wir dann, wenn der Staat, anstatt den unbescholtenen Bürger zu schützen, ihn gängelt und terrorisiert. Mit all diesen Phänomenen des pervers gewordenen Staates haben wir mittlerweile auf dem deutschen Boden wieder zu tun hier und jetzt. Eine besondere Rolle spielt hier die Bezirkskriminalinspektion (BKI), ein Tarnname für die Dienststelle der verbotenen polizeilich-politischen Zensur. Ihre Vertreter, denen der intellektuelle Background fehlt, um politische Zusammenhänge zu überblicken und richtig zu beurteilen, maßen sich in ihrem Amtsmissbrauch an genau dazu fähig zu sein, wohingegen wir hier mit schlichten Individuen zu tun haben, die außer der Sprache der Gewalt keine andere kennen, nicht einmal genügend ihre eigene Muttersprache. Die kriminelle Energie, die überall bei den genannten kriminell gewordenen Staatsorganen fließt, muss eingedämmt werden und diejenigen, und zwar alle, die durch sie gesteuert werden, müssen strafrechtlich und disziplinarisch in die Schranken gewiesen werden, denn sie sind nicht nur Schreibtischtäter sondern auch üble Volkschädlinge.
II. Besonderer Teil
Folgende Amts- und Strafdelikte lege ich den angezeigten zur Last (als Amtsmissbrauch ist Amtswillkür gemeint):
-
Amtsmissbrauch
durch grob fahrlässig falsche
Rechtsanwendung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliches und gezielt diskriminierendes Verhalten mir
gegen-über durch schwere Benachteiligung
meiner wirksamen Rechtsverteidigung.
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliche und gezielte
Manipulierung des Verfahrens (fehlender Pflichtverteidiger, fehlender
Einblick in die Ermittlungsakte zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch den Angriff auf die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte, zu denen
gehören: Meinungs-, Kunst- und
Pressefreiheit und Presseprivileg, die ich in mein-er
literarisch-politischen Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch nehme und geltend
mache.
-
Amtsmissbrauch
durch mangelnde Sorgfalt und richterliche Schlamperei zu meinem
Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch fehlende Neutralität aufgrund
vorgefasster Meinungen durch grob
fahrlässige Befangenheit und
Parteilichkeit zugunsten der nachweislich korruptesten, das Prinzip der
Legalität mit Füssen tretenden Behörde des Landes namens Staatsanwaltschaft zu
meinem Nachteil: Die Richter machten sich zum Handlanger dieser korrupten und
perversen, von den schäbigen Juden unterwanderten Zunft.
-
Amtsmissbrauch
durch krasse richterliche geschichtliche
und politische Ignoranz zum Sachverhalt des von Juden provozierten Judenhasses zu
meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch sträfliche juristische Inkompetenz
und Ignoranz der Richter zu meinem
Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch permanente Ignorierung meiner
Einlassungen und vorgelegter Beweise (Ignorieren ist ein Ausdruck der
unzulässigen rational selbst gewählten Ignoranz – eine Bezeichnung für eine
ignorante Person, die etwas nicht zur Kenntnis nimmt und absichtlich nicht zur
Kenntnis nehmen will, die sich nicht um Wissen, Erkenntnis und Wahrnehmung
bemüht und daher absichtlich unwissend verbleibt); eine solche Ignorierung ist
als ein Zeichen der rechtswidrigen Nichtbeachtung sprich Missachtung meines
Vortrags zu deuten, ein Zeichen des Unwillens, sich mit den Motiven und
rechtfertigenden Gründen meiner politischen Äußerungen auseinanderzusetzen zu
meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch unerlaubtes Herausreißen meiner
politischen Aussagen aus ihrem textlichen, historischen und politischen Kontext
als auch aus dem Kontext persönlicher
Betroffenheit, um anhand der Satzbruchstücke diese und meine Motive im
falschen Licht zu erscheinen, die Beweislage zu manipulieren und mich zu
kriminalisieren.
-
Amtsmissbrauch
durch Schulterschluss mit dem jüdischen
Volksfeind zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Überlaufen zum Volksfeind
alias Volksverrat zum Nachteil des
deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Bruch mit dem Grundgesetz und
den dort garantierten Bürger-rechten zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Begünstigung von Polizei- und
Justizstraftätern und durch Strafvereitelung im Amt zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch die Einmischung in den politischen
Kampf des politisch wie geschichtlich inkompetenten Gerichte, die ihre
politische Neutralität missachteten und ihre Kompetenzen überschritten, indem sie
sich unzulässigerweise (zum Nachteil des deutschen Volkes) in den politischen
Kampf einmischten und somit den Weg der Legalität verließen.
-
Amtsmissbrauch
durch Desinteresse, Unfähigkeit und
Unwillen zur Akzeptanz der freien Wahrheits- und Meinungsäußerung zu meinem
Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zur Computereinbruch,
Computersabotage und Sachbeschädigung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Bedrohung, Einschüchterung,
Erpressung und Nötigung bzw. derer richterliche Billigung zu meinem
Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Verweigerung des rechtlichen
Gehörs zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Missachtung und Umgehung des rechtsstaatlichen
Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz (in dem Sinne, dass derselbe
Richter am Amtsgericht über gegen ihn gerichtete Beschwerden selbst richtete)
zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung staatsanwaltlicher
perverser Amtsanmaßung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung des Amtsmissbrauchs
anderer hier involvierter Richter zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Förderung des amtsmissbräuchlichen
Servilismus den Juden gegenüber zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Politisierung sprich
Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz für politische volksfeindliche
Zwecke zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Bespitzelung und
Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten
linksfaschistischen repressiven Staat zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zur
kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung (die nicht einmal richterlich
erlaubt wurde) zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Kriminalisierung der
gesetzestreuen Bürgers zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zum polizeilichen
Hauseinbruch zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zum Bruch mit der
Unverletzlichkeit der Wohnung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum rechtswidrigem
Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte (Raub des
materiellen und geistigen Eigentums) zu
meinem und des Vereins Nachteil aufgrund der Zustimmung zum Entzug sprich Raub meines und Vereinseigentums.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe und Zustimmung zur
grundgesetzlich verbotenen polizei-lichen politischen Zensur zu meinem
Nachteil und zum Nachteil des deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung strafrechtlicher
polizeilicher Repressalien und
Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und
somit zur Verfolgung Unschuldiger
durch komplizenhafte Justiz zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Anstiftung zur Verleumdung/üblen
Nachrede und selbst praktizierte Verleumdung/üble Nachrede durch
Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers, die also mich rechtswidrig als
Straftäter diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert.
-
Amtsmissbrauch
durch irrationales richterliches Handeln
fern jedweder Rationalität, indem mir eine nicht nachweisbare mich belastende
Kausalität unterstellt wurde und ein abstraktes nicht justiziables Leid von
abstrakten angeblichen Opfern zum Leitsatz des richterlichen Handelns/der
richterlichen Entscheidungen gelegt wurde zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum Meinungsterror der
Juden und ihrer perversen
Propaganda-Sprachhygiene zu meinem Nachteil und dem Nachteil der deutschen
Nation.
-
Amtsmissbrauch
als Ergebnis richterlicher
Emotionalität, Harmoniebedürftigkeit und fehlender Rationalität in Bezug auf
den politischen Kampf, sprich eine Vorgehensweise, die sich zum Anwalt
abstrakt leidender Opfer angeblicher Äußerungsdelikte machte fernab von
jeglichem Nachweis der Kausalität zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur volksfeindlichen
Unterwanderung des deutschen Staatsapparates durch Juden zum Nachteil des
deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur durch Juden in
Permanenz betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum
Nachteil des deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch pervertiertes Gerechtigkeits- und Moralempfinden der Richter, sprich
durch ihre ihnen grundsätzlich fehlende
Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu
unterscheiden zu meinem und des deutschen Volkes Nachteil.
-
Amts-
und Machtmissbrauch durch ein Attentat
auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat, durch Amtswillkür, durch grobe
Verstöße gegen die richterliche ordentliche pflichtgemäße Amtsausübung und
die Umwandlung eines ordentlichen
Gerichts in ein Scheingericht zu meinem Nachteil.
- Amts- und Machtmissbrauch der Kieler Gerichte, die sich illegal zu einer willfährig in den Händen des jüdischen Volksfeindes agierenden, politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissi-dentenverfolgungsstelle umwandeln ließen und mich zu einem politisch Verfolgten machten.
III. Amtsdelikte
Zusätzlich zu meinen bereits gemachten Äußerungen zu Straftatbeständen soll das Fehlverhalten der Angezeigten und Beklagten im Kontext des geltenden Straf- und Zivilrechts gesehen werden. Die nachfolgenden Einlassungen sollen dies ergänzen.
1) Willkürverbot ist das Verbot, welches für alle staatliche Gewalt gilt, einen dem staatlichen Recht unterworfenen Bürger, also einem der Staatsgewalt ausgeliefertem, nach einem subjektiven Gefallensgrundsatz zu behandeln, 'wie es mir gefällt'. Hier kommt das Grundgesetz mit seinem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 GG zum Tragen und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Auswirkungen hat das Willkürverbot im Verbot des Missbrauches des Ermessensspielraumes. Wenn von Entscheidungsfreiraum in Bezug auf den Staat die Rede ist, so ist die Bindung an das Gemeinwohl, das Wohl des deutschen Volkes oberstes Gebot und impliziert das Verbot von staatlicher Willkür. Staatswillkür ist das nicht Vorhandensein eines sachlichen, rechtlich und moralisch zu begründenden Grundes für das Verhalten der Staatsorgane. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich: 'Willkür … wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern "[...] unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.' - BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2009, Az. 1 BvR 735/09. 'Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist'. - BVerfG, Beschluss vom 15. März 1989, Az. 1 BvR 1428/88. Im Zusammenhang mit dem Willkürverbot ist das grundlegende Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 GG des Grundgesetzes von aus-schlaggebender Bedeutung. Hier ist definiert, dass es keine Einzelfallentscheidungen geben kann. Jeder Bürger hat Anspruch auf dieselbe rechtsstaatliche Behandlung vor dem Gesetz. Das schließt die Anwendung von Willkür grundsätzlich aus, d.h. der Fall hat nicht in anderer Art behandelt zu werden als die ihm vorangegangenen. Der Ermessensspielraum der Behörden und Organe sollte, gerade was die Verletzung von Grundrechten des Bürgers angeht, auf den allgemeinen Gleichheitssatz, sprich das Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, abgestellt sein. Das Norderstedter Amtsgericht hat in seinen Entscheidungen jedoch durchgehend tendenziell die Gesetze so auslegt und angewandt, dass es gegen das Willkürverbot, den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Die hier gerügte Rechtsanwendung ist nicht nur fehlerhaft sondern sie ist unter keinem vorzustellenden, denkbaren Rechtsaspekt im Sinne des Rechtsstaates tragbar. Die Rechtsentscheidung beruht hier auf der Sache fremden Erwägungen. Die hier vorliegende richterliche Rechtsbeugung ist ein offensicht-licher Verstoß gegen das Grundgesetz, dessen einschlägige Normen in krasser Weise missdeutet oder nicht berücksichtigt wurden oder in nicht mehr nachvollziehbarer Weise zur Anwendung kamen. Das Unrecht sprechende Gericht hat sich mit der Sachlage auch nicht eingehend befasst, weshalb insgesamt von einer Amtswillkür und von Amtsdelikten gesprochen werden muss.
2) Amtsdelikte sind eine andere Bezeichnung für Amtswillkür. Es sind Fälle von Fahrlässigkeit bis Selbstjustiz von Trägern eines öffentlichen Amtes gemeint. Ihnen ist aufgetragen, aus ihrer besonderen Vertrauensstellung heraus, öffentlich-rechtliche Aufgaben unparteiisch und ohne Vorteil zu nehmen, zu behandeln. Dabei haben sie eine ganz besondere Pflicht zu Neutralität und Sorgfalt. Das Amtsdelikt (oder Amtsmissbrauch) beschreibt eine Straftat durch einen 'Amtsträger der öffentlichen Verwaltung' während seiner Amtsgeschäfte, bei Vornahme oder Unterlassung. Definiert findet sich der Begriff des Amtsträgers und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten in dem § 11 Absatz 1 Nummer 2 StGB des Strafgesetzbuches. Ein Richter gemäß Artikel 34 GG ist ebenfalls Amtsträger. Amts-träger sind selbstverständlich nach dem Artikel 20 Absatz 3 GG sowie des Artikels 34 GG an Recht und Gesetz, an die deutsche Verfassung gebunden, sie haben ihren Diensteid abgelegt. Amtsdelikte sind immer Offizialdelikte, das heißt, sie werden unbedingt strafrechtlich verfolgt. Ein Amtsdelikt stellt immer eine Verletzung individueller Rechte dar. In diesem Fall stellt es auch einen Eingriff in mein Vermögen und das Vereinsvermögen und meine Gesundheit als Beteiligten dar, weshalb es zivil-rechtlich auch eine Amtspflichtverletzung darstellt. Eine solche Amtspflichtverletzung löst nach dem § 839 BGB eine Amtshaftung aus. Diese hat von Zivilgerichten verfolgt zu werden. Weiter ist ein Amtsdelikt bei Beamten, Richtern und anderen ein Dienstvergehen. Alle drei o.g. Arten des Fehlverhaltens im Amt werden von mir in meinem Fall als rechtswidrig moniert und beklagt.
3) Vorgefasste grundfalsche Meinungen über die Juden (die leider weit verbreitet sind) beruhen auf Selbstdarstellung der Juden, sprich auf Gehirnwäsche durch die jüdische Propaganda in ihrer Lügenpresse und nicht auf Tatsachen. Man unterscheidet zwischen vorgefasster falscher Meinung und Wahrheit. Wir haben hier mit einer Richterin zu tun, die nicht mit ihrer politischen und historischen Bildung glänzt und der allein dadurch die notwendige intellektuelle Grundlage (geschweige denn juristische Kompetenz) fehlt, um souverän zu entscheiden und Recht zu sprechen. Durch den Effekt der Gehirnwäsche, der ihr offenbar nicht bewusst und nicht bekannt ist, war sie nicht in der Lage, hier objektiv in der Sache zu urteilen. Die dadurch entstandene Voreingenommenheit in der Sache entstand durch so gewonnene vorgefasste Meinungen zu all den Themen, die meine Aussagen betreffen. Voreingenommene Menschen verdrehen, entstellen, missdeuten oder ignorieren schlichtweg Tatsachen und stichhaltige Beweise, die mit ihrer vorgefassten Meinung kollidieren. Das tat die Richterin durchgehend und sie ist auch nicht bereit (wie die Aktenlage beweist), diese Haltung zu verwerfen, was sie ungeeignet macht, hier richterlich zu handeln. Eine vorgefasste Meinung, an der man dogmatisch festhält, macht einen blind, taub und hart – das steht schon in der Bibel (Matthäus 13:15). Wer die o.g. Gerichtsentscheidungen und andere ihre bis dato bei mir eingegangenen Entscheidungen unbefangen liest, dann kommt er schnell zur Überzeugung, dass alle gegen mich erhobenen unbegründeten Beschuldigungen lediglich zur Untermauerung jener auf Judenpropagenda basierenden vorgefassten Meinungen dienen, die aus Juden ewige Opfer macht und sie als heilige Kühe verteidigt. Die Richterin ist ihren vorgefassten Meinungen gefolgt und vergaß dabei, dass das richterliche Amt genau das Gegenteil voraussetzt: die vorgefassten Meinungen zu hinterfragen, um einen Prozess ordentlich zu führen. Genau das Gegenteil war aber der Fall: Sie kam belastet von vorgefassten Meinungen, die nicht durch Tatsachen abgesichert waren, in den Gerichtssaal mit dem Vorsatz, diese in ihre Arbeit hineinzuinterpretieren und mich von vorne herein zu maßregeln. Der Inhaber eines öffentlichen Amtes ist jedoch wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht insbesondere hinsichtlich der politischen Neutralität, die allesamt grob verletzt wurden und das Gericht zu einem Scheingericht machten. Scheingerichte sind Produkte des Polizei- nicht des Rechtsstaates also grundgesetzwidrig.
IV. Anzuwendende strafrechtliche Vorschriften
Anzuwendende Vorschriften gegen die Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen ihre
Amtswillkür und den gestellten Strafantrag:
-
hinsichtlich
meiner vollends ignorierten Einlassungen und vorgelegten Beweise Urkundenunterdrückung
gemäß §274 StGB
-
hinsichtlich
des dreisten Versuchs der rechtswidrigen Gebührenerhebung nach §352 StGB und
§353 StGB und wegen des Versuchs der
Vollstreckung gegen Unschuldige §345 StGB
-
hinsichtlich
der Anwendung tief verwurzelter vorgefasster selbstverschuldeter
Falschmeinungen und richterlicher selbstverschuldeter sträflicher juristischer
Inkompetenz, mangelnder Sorgfalt, richterlicher Schlamperei, sträflicher
krasser und selbst gewählter geschichtlicher und politischer Ignoranz zum Sachverhalt,
des Ignorierens fachärztlicher Diagnose und des bewährten Therapieweges, der
Anmaßung fachmedizinischer Kompetenz, fehlender Logik und Absurdität des
richterlichen Vortrags §339 StGB
(Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Gefängnisandrohung sprich Bestrafung wegen Ausübung des grundgesetzlich
garantierten Rechts auf politische Meinungs- und Pressefreiheit §344 StGB
(Verfolgung Unschuldiger) und des Amtsdeliktes der Amtswillkür korrespondierend
mit dem Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG
-
hinsichtlich
der Billigung sprich Zustimmung zur kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung
und damit Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person
§239 StGB
-
hinsichtlich
der grob fahrlässigen Billigung der Verletzung des Personalrechts auf körperliche
Unversehrtheit und medizinische Hilfe §340 StGB sowie §§223, 229StGB (Körperverletzung im Amt)
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung des Hausrechts durch die
Billigung der Polizeigewalt §239 StGB
-
hinsichtlich
des Hauseinbruchs §123 StGB gekoppelt an
weitere Tatbestände wie Diebstahl (§242
StGB), Hausfriedensbruch (§123 StGB), Computereinbruch, Computersabotage (§303
a,b StGB), Ausspähen von
Daten/Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§202 StGB) und Sachbeschädigung
(§303 StGB)
-
hinsichtlich
der Bedrohung durch empfindlichen Übel (Gefängnis) sowie Polizeigewalt und
Beihilfe dazu §241 StGB
-
hinsichtlich
der massiven Nötigung zum Verzicht auf Ausübung von Bürgerrechten und zur
Beteiligung an einer wirkungslosen Therapie §240 StGB (Nötigung unter
Missbrauch der Amtsbefugnisse und –stellung)
-
hinsichtlich
willkürlicher massiver Einschüchterung politisch Andersdenkenden und
Erpressung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung der
Unterwürfigkeit dem inneren Feind gegenüber, der Duldung seiner zerstörerischen
Maulwurfarbeit und Unterlassung des
politischen Kampfes gegen diesen üblen Feind §253 StGB
-
hinsichtlich
grob fahrlässiger falscher Rechtsanwendung, gezielter Diskriminierung,
Benachteiligung meiner Rechtsverteidigung, Manipulierung des Verfahrens,
Angriffs auf im Grundgesetz garantierte Bürgerrechte, fehlender Neutralität
und Parteilichkeit aufgrund vorgefasster Falschmeinungen, grob fahrlässiger
Befangenheit, pflichtwidriger Verletzung richterlicher Belehrungspflichten,
opferfeindlicher Einstellung, des Bruchs mit dem Grundgesetz und des Angriffs
auf die dort garantierten Bürgerrechte, der Einmischung in den politischen
Kampf, der Beihilfe zum Meinungsterror der Juden und ihrer perversen
Sprachhygiene zu meinem Nach-teil und dem Nachteil der deutschen Nation
§339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Billigung staatsanwaltlicher perverser Amtsanmaßung, der Billigung des
Amtsmissbrauchs anderer hier involvierter Richter, der Missachtung und Umgehung
des rechtsstaatlichen Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz, der
Verweigerung des rechtlichen Gehörs, der Kriminalisierung der gesetzestreuen
Bürgers, der Zustimmung zum polizeilichen Hauseinbruch, der Zustimmung zum
Bruch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Beihilfe zum rechtswidrigem
Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte und zum Raub des
materiellen und geistigen Eigentums, der Beihilfe zum Kulturvandalismus, des
Verstoßes gegen die Transparenzpflicht, der Manipulierung der Beweislage, des
irrationalen, emotionalen, richterlichen Handelns fern jedweder Rationalität,
der fehlenden Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu
unterscheiden die mich zu einem politisch Verfolgten machte §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden
insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des
Volkes Nachteil, des Überlaufen zum
Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe
zur volksfeindlichen Unterwanderung des Staatsapparates durch Juden zum
Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe zur durch Juden in Permanenz
betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum Nachteil
des deutschen Volkes, der Förderung des
amtsmissbräuchlichen Servilismus den Juden gegenüber und ein derart gelagerter
Landesverrat, dass dieser die Bundesrepublik Deutschland schwer benachteiligt
und eine fremde Macht des jüdischen Feindes begünstigt §94 StGB
-
hinsichtlich
der Begünstigung von Polizei- und Justizstraftätern zu meinem Nachteil §333
StGB (Vorteilsgewährung) und §258a (Strafvereitelung im Amt)
-
hinsichtlich
der Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede und selbst praktizierender
Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers,
die ihn rechtswidrig als Straftäter diffamiert und zum Straftäter
stigmatisiert §187 StGB (Verleumdung)
bzw. §186 StGB (üble Nachrede)
- hinsichtlich der Beihilfe zur Politisierung sprich Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz, der Beihilfe zur Bespitzelung und Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten linksfaschistischen repressiven Staat, der Beihilfe zur grundgesetzlich verboten polizeilichen Zensur, der Billigung strafrechtlicher polizeilicher Repressalien und Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit zur Verfolgung Unschuldiger durch komplizenhafte Justiz, der Umwandlung eines ordentlichen Gerichts in ein Scheingericht, das sich illegal zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidenten-verfolgungsstelle machte und somit einen Teil der kriminellen Vereinigung innerhalb des Staatsapparats bildete, an der es sich als Mitglied beteiligte, deren Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet war (und vermutlich nach wie vor ist), einer Vereinigung, die auf längere Dauer angelegt ist, wo von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung krimineller Struktur zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses (Vernichtung des deutschen Nationalstaates) gesprochen werden muss §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)
V. Belastende Beweise
Beschlüsse des AG Kiel vom 2. Januar 2020, vom 10. Februar 2020, vom 7. Mai 2020, vom 21. September 2020, vom 25. September 2020 und vom 23. Oktober 2020; vier Beschlüsse des LG Kiel vom 29. Juli 2020, meine Beschwerde vom 13. Mai 2020
Weitere Beweise sind Teile der Gerichtsakte bzw. der Akte
der Staatsanwaltschaft. Die o.g. aufge-zählten anzuwenden Vorschriften bedeuten
nicht, dass sie ausschließlich angewandt werden müssen, da sie keinen Anspruch
auf Vollständigkeit erheben.
Da ich kein Jurist bin, ist es mir nicht klar, inwiefern obige Ausführungen das Revisionsverfahren tan-gieren. Unklar ist und es bedürfte richterlicher Klärung und Entscheidung, wer als Volksverräter angesehen werden sollte. Denn, so scheint es, kann Deutschland streng genommen nur ein Deutscher verraten. Da Juden kein Teil des deutschen Volkes sind, können sie demnach nicht die Nation verraten, der sie gar nicht angehören. Ein Jude, der Deutschland schadet, sollte eher als Staatsfeind oder öffentlicher Schädling oder als deutschlandfeindlicher Agent bezeichnet und verfolgt werden. Der Name der hier tätigen OStaA Urban verrät, dass sie jüdischer Abstammung ist, weshalb logischerweise hier keine richtige Entscheidung zustande kommen konnte. Übrigens bestreite ich, dass Juden das Recht haben, über die Belange des deutschen Volkes in allen Bereichen der Legislative, Exekutive und Judikative zu entscheiden.
VI. Zusammenfassung
Die Richter haben sich durch ihre Beschlüsse Urteil krasse Amtswillkür und grobe Fahrlässigkeit zuschulden kommen lassen. Daraus folgt, dass sowohl die gegen mich gerichtete Anklage als auch die damit korrespondierten Gerichtsbeschlüsse grundsätzlich gegen das GG/die EMRK und das dort verankerte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verstießen. Die unzureichend arbeitenden Gerichte belaste ich u.a. mit dem Vorwurf der eklatanten Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Dem Tatbestand der Rechtsbeugung unterfällt – wie auch im Beschluss vom 09.07.2012 des OLG Oldenburg zu lesen ist Az. 1 Ws 361/12 – eine missbräuchliche Anwendung gültiger verfahrens- oder sachrechtlicher Gesetze zu rechtsfremden Zwecken. Das ist auch hier der Fall, denn aus den vorliegenden Unterlagen und Akten ergeben sich tatsächliche, zutreffende Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anwendung von Recht zu verfahrensfremden Zwecken.
Ich konnte dem Gericht stichhaltig nachweisen, dass meine Äußerungen zur öffentlichen Meinungsbildung wesentlich beitragen; allein dadurch sind sie begründet also nicht grundlos. Sie leisten einen Beitrag zum geistigen und politischen Meinungskampf in vielen die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen und dabei hat die Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung des BVerfG immer Vorrang. Die EMRK kennt keine Einschränkungen der politischen Redefreiheit bei Debatten über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses. Es liegt auf der Hand, dass die deutsche Regierung längst in ein von Juden beeinflusstes und kontrollierendes Regime umkippte, das politisch missliebige Bürger polizeilich gängelt, wegen abweichender politischer Meinungen vor Gericht stellt und strafrechtlich schikaniert. Hier sollen missliebige Journalisten mundtot gemacht werden. Meine Beiträge im Internet das ist politische Rede par excellence. Meine Äußerungen können nicht losgelöst von historischen und aktuellen politischen und sozialen Zusammenhängen losgelöst beurteilt werden. Zum Schutz der Pressefreiheit äußerte sich bereits im Spiegel-Urteil des BVerG: Eine Durchsuchung zum Zwecke der Ermittlung von Informationen ist unzulässig. Ich bin Opfer einer von Juden geprägten Meinungsdiktatur geworden, die Zensur übt, Sprachtabus verhängt, den Bürger für seine politischen Meinungen mit Polizeimaßnahmen gängelt, politische Prozesse inszeniert, und strafrechtliche Repressalien eines Polizeistaates entfaltet. Die Position des Gerichts ist werde legal noch legitim. In Kiel wachen staatliche Polizeizensoren darüber, was man im öffentlichen Raum verbreiten darf und manipulieren dadurch repressiv die öffentliche Kommunikation.
Die Richter konnten mir nirgendwo nachgewiesen, dass ich Unwahrheiten verbreitete. Das GG und
die EMRK schützt nicht nur belanglose Meinungen und Mitteilungen sondern auch
Äußerungen, die beleidigen, schockieren oder verstören, wie der EGH nach
ständiger Rechtsprechung feststellte. Gerichte dürfen die ehrverletzende,
kränkende, schmähende oder diffamierende Interpretationsvariante einer Aussage
nur dann ihrer rechtlichen Beurteilung zugrunde legen, wenn andere
Auslegungsvarianten auszuschließen sind. Art 17 EMRK (Missbrauchsverbot)
verbietet Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder einzuschränken, die in der
Konvention vorgesehen sind. Die Gerichte haben alles getan, um meine
Rechtsposition zu schwächen, das Gerichtsverfahren manipuliert und mich zum
Straftäter verleumdet. Die Gerichte untergruben mit ihrer Vorgehensweise den
wirksamen Grundrechtschutz und eine wirksame Rechtsverteidigung im
Gerichtsverfahren, weshalb alle Schriftstücke von mir angefertigt werden
mussten. Ich beklage hier die fehlende juristische Kultur und Kompetenz in Form
von falscher Rechtsanwendung, die dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor öffnet.
Die Gerichtsbeschlüsse enthalten einen strafrechtlich bewehrten diffusen, also keinen klar definierten Unterlassungsans-pruch, dem ich mich gerichtlich angeordnet beugen sollte. Ich sehe jedoch keinen rechtlich ersichtlichen, plausiblen und rechtsstaatlich gültigen Grund, weshalb ich dies tun sollte. In dieser Anordnung sehe ich die krasse Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit, den Verstoß gegen das öffentliche Interesse und die öffentliche Relevanz meiner Äußerungen, die rechtsverletzende Amtsanmaßung und den rechtsbeugerischen Amtsmissbrauch der Richter in ihrem Schulterschluss mit den übrigen Übeltätern und in ihrem Versuch, die deutsche Sprache nach ihrem Gusto zu säubern und wahrheitswidrig zu entstellen – ein Attentat auf die Wahrheit und Meinungsfreiheit. Da die Gerichte bisher massiv die Wahrheit unterdrückten und sie weiter unterdrücken wollen, werden alle von mir angefertigten Schriftstücke im bekannten Blog veröffentlicht. Die Wahrheit darf in aller Öffentlichkeit vertreten werden. Und wenn sie jemand bestreiten will, der muss bessere Argumente vorlegen und sich der Öffentlichkeit stellen. Für den Fall, dass die Gegenseite meiner Beschreibung der Wahrheit widerspricht, verlange ich die Vorlage entsprechender Beweise, so wie ich sie vorgelegt und plausibel interpretiert habe. Für den Fall wird vorsorglich die Beweisaufnahme beantragt.
Die Aufgabe und Pflicht von Gerichten ist, Deutschland vor den Staatsfeinden und den Bürger vor der Staatswillkür zu schützen – nicht mit dem Feind zu kollaborieren und sich an der Unterjochung der Nation zu beteiligen und patriotisch gesinnten Bürger zu Straftätern abzustempeln. Die üblen Komplizen des offenen gegen mich, den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. und das deutsche Volk gerichteten Rechtsbruchs und des pseudo-juristischen Frevels gerieten unter den Einfluss schäbiger Juden und wurden zu ihren willfährigen Handlangern. Sie haben Gerichte zu Scheingerichten umfunktioniert, die zu politisch instrumentalisierten Marionetten wurden, zum Spielball in ihren Händen. Diese Gerichte glänzten durch fehlende Neutralität, staatsanwaltliche Nähe, vorgefasste Urteile, unzulässige Befangenheit, Selbstjustiz, Unterdrückung von Beweisen und Standpunkten, tendenziöse Wahrheitsvertuschung, fehlende Transparenz mit einem Wort Rechtsbeugung. Solch grobe Amtsdelikte sind ein eklatanter Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit, Amtspflichten und Berufsethik. Der teils seit anderthalb Jahren andauernde Raub meines und Vereinseigentums stellt sich als eine reine rechtswidrige Schikane des Obrigkeits- und Polizei-staates dar. Alle diese o.g. Übeltäter, die als Straftäter verurteilt werden sollten, haben meine grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte grundgesetzwidrig missachtet und verkürzt und mir einen finanziellen, materiellen und gesundheitlichen Schaden zugefügt, für den ich eine Wiedergutmachung verlange. Sie dürfen daher ihrer gerechten Strafe nicht entkommen. Die Aufgabe des Gerichts wäre in meinen Augen all diese Akteure als Straftäter zu entlarven und gegen sie gemäß meinen Strafanträgen strafrechtlich vorzugehen. Zum Schluss verweise ich auf die in meinen Beschwerden und sonstigen Schriftsätzen bereits gestellte Anträge hinsichtlich der Rückgabe meines Privateigentums und Wiedergutmachung für die Eigentumsdelikte und das mir zugefügte Leid.
Jerzy Chojnowski
5. Juli 2021
„Der
Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein
trägt als Herr des
Ermittlungsverfahrens die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit,
aber auch für die
Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens
sowie dessen schnelle Durchführung.“
Jerzy Chojnowski
(...)
An den
Generalstaatsanwalt des Landes
Schleswig-Holstein
Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
Strafanzeige/Strafantrag
gegen Richterin Schmidt
Az: AR 254/21
BESCHWERDE
gegen den Bescheid der
Staatsanwaltschaft Kiel
vom 22.Juni 2021
(eingegangen am 25.
Juni 2021)
Az: 568 Js 28936/21
Entgegen der Behauptung der Staatsanwältin Preuß
1. erfolgte ihrerseits keine
sorgfältige Prüfung des Sachverhalts.
2. es liegen zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte für die Begehung durch die Angezeigte mehrerer Strafdelikte vor.
3. stützte sich das ganze gegen mich inszenierte Verfahren, das die Angezeigte lediglich zum rechts-widrigen Abschluss brachte, nicht auf „formell und materiell richtige Sachentscheidungen“ im Sinne des Rechtsstaates sondern trägt totalitäre Züge im Sinne des von Juden unterminierten und gesteuerten Polizeistaates.
Zu 1. Die Schlampigkeit in der
Bearbeitung meines Anliegens fällt gleich sofort ins Auge, wenn man im o.g.
Bescheid liest über die „Strafanzeige … gegen Schmidt“. Schmidts gibt es in
Deutschland wie Sand am Meer und es wäre angemessen gewesen, den Vornamen des
weiblichen Übeltäters hinzufügen und das bekleidete Amt durch die Angezeigte,
um sie präzise zu identifizieren. Dies erfolgte nicht, da Schlamperei bei der
Staatsanwaltschaft generell zu ihrem üblichen amtsmissbräuchlichen Handlungsprinzip
geworden ist. Das ist nicht rechtens.
Zu 2. Diese amtsmissbräuchliche mangelnde
Sorgfalt bei der Bearbeitung des Anliegens setzt sich im ganzen Bescheid fort,
indem die Staatsanwältin Preuß auf die von mir detailliert und umfangreich
vorgebrachten Strafdelikte, die ich der Angezeigten zu Last lege, gar nicht
eingeht, sondern diese evidenten Fakten rechtswidrig und amtswillkürlich
vollumfänglich ignoriert. Das ist nicht rechtens.
Zu 3. Allein die Vorstellung (geschweige denn durch kriminelle Untaten genau das zu tun), dass in einem Staat, der von sich selbst behauptet Rechtsstaat zu sein, wegen politischer Meinungsäußerungen mit Billigung und auf Anweisung von Strafrichtern Kriminalbeamte in Bewegung gesetzt wird-en, die ins Haus einbrechen, die Wohnung durchsuchen, die Privatsphäre des Bürgers verletzen, das Eigentum des Bürgers konfiszieren, ihn bei der Wahrnehmung seiner Bürgerrechte unter Anwendung von Drohungen einschüchtern, den Bürger aufs Polizeirevier schleifen, um im dort Fingerabdrücke und Polizeifotos abzunehmen, dann noch Richter mit Gefängnisstrafe drohen und mit Meldeauflagen belegen, sprich repressive Polizeigewalt wie bei Schwerverbrechern massiv anwenden und dies noch durch Gerichtsurteile/-bescheide quasi legalisieren, um diesem Frevel noch eine Krone drauf zu setzen, allein die Vorstellung davon, dass es in einem Rechtsstaat so was möglich ist, ist derart pervers, dass kein hier in diesen Frevel und Staatswillkür involvierter Übeltäter ungeschoren für seine Übeltaten davonkommen sollte. Zu diesem Kreis der perversen Übeltäter gehört die Strafrichterin Schmidt. Ich verlange, sie für ihren Frevel strafrechtlich verantwortlich zu machen.
Jerzy Chojnowski
#####
30. Juni 2021
Jerzy Chojnowski
(...)
An das
Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
Ihr Beschluss vom 3.
Juni 2021
Meine Ergänzende Ausführungen
und Beweise zu meiner
Revisionsschrift vom
5. Mai 2021
Az: 2 OLG 4 Ss 44/21
Dankend und mit Genugtuung empfand ich das Vorgehen des Gerichts in dem o.g. Beschluss, der der unzulässigen Amtswillkür des hiesigen Amtsgerichts speziell in Sachen der Nichtzulassung meiner Revision ein Ende setzte. Ich hege die Hoffnung, dass das Gericht ebenso viel Verständnis findet für meine Argumente, die ich in meiner Revisionsschrift, in meiner Anklageschrift vom 3. März 2021 und in meinen Einwendungen gegen die Anklage vom 30. Oktober 2020 (allesamt an das AG Norderstedt adressiert) zum Ausdruck gebracht habe.
Nachfolgend sind ergänzende, verfahrensrelevante Hinweise zu finden, die größtenteils in meinem Schreiben an die GStA vom 28. Mai 2021 enthalten sind, darüber hinaus einige zusätzliche Beweise als Anlagen, die meinen Standpunkt untermauern.
I. Allgemeiner Teil
Allein die Vorstellung (geschweige denn durch kriminelle Untaten genau das zu tun), dass in einem Staat, der von sich selbst behauptet Rechtsstaat zu sein, wegen politischer Meinungsäußerungen Kriminal-beamte und Strafrichter in Bewegung gesetzt werden, die ins Haus einbrechen, die Wohnung durch-suchen, die Privatsphäre des Bürgers verletzen, das Eigentum des Bürgers konfiszieren, ihn unter Anwendung von Drohungen einschüchtern, den Bürger aufs Polizeirevier schleifen, um im dort Fingerabdrücke und Polizeifotos abzunehmen, sprich repressive Polizeigewalt wie bei Schwerverbrechern massiv anwenden und dann noch ein Gerichtsurteil „Im Namen des Volkes“ mit drohender Gefängnisstrafe und Meldeauflagen gesprochen wird, um diesem Frevel noch eine Krone drauf zu setzen, allein die Vorstellung davon, dass es in einem Rechtsstaat so was möglich ist, ist derart pervers, dass kein hier in diesen Frevel und Staatswillkür involvierter Übeltäter ungeschoren für seine Übeltaten davonkommen sollte.
Auf der Suche nach plausiblen Erklärungen, wie es dazu kommen, wie der Justizapparat soweit pervertieren und degenerieren konnte, die folgende Einlassung. Die deutsche Demokratie ist kein Produkt ‚Made in Germany’ sondern zum Kriegsende von außen importiert und Deutschland aufgezwungen. Tatsächlich ist sie ein Produkt zweier Diktaturen: der nationalsozialistischen und der judeobolschewistischen. Und so haben nach dem Krieg im westdeutschen Justizapparat zunächst die Nazi-Blutrichter gewütet. Und nun wütet nach ihnen hierzulande eine andere Generation von Justiz-Apparatschiki, die ihren Aufstieg der geistigen Unterjochung und willfährigen Kollaboration mit dem jüdischen Volksfeind verdanken, indem sie den Juden gegenüber in abscheulicher und volksverräterischer Art und Weise unterwürfig den Buckel krumm machen. In vielen Fällen wird dieser Justizapparat selbst von schäbigen Juden geritten, die ihn schon seit langem unterminierten. In beiden Fällen haben wir zu tun mit einer Skandal- und Verbrecherjustiz. Fürst von Metternich sagte einmal (und ich beziehe seine Worte auf die Juden): "Wenn Raub und Plünderung für eine Gruppe von Menschen zu einem Lebensstil wird, werden sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem für sich schaffen, das ihre Handlungen rechtfertigt und legalisiert, und einen Moralkodex, der es verherrlicht." Nichts anderes als das ist in Deutschland und woanders passiert, wo Juden den Staat unterwanderten und unter ihrer Kontrolle brachten und die Gesellschaft unterjochten, was gezwungenermaßen den Judenhass provoziert.
Die Richterin und ihre Komplizen beteiligten sich an einer projizierten Ignoranz hinsichtlich des von Juden selbst provozierten Judenhasses, bei der jemand fälschlicherweise davon ausgeht, dass die Mehrheit eine Meinung ablehnt, tatsächlich aber fast jeder sie teilt. Es handelt sich dabei um die weit verbreitete Meinung, dass u.a. Deutschland von Juden beherrscht wurde und von ihnen einerseits zum Eigennutz ausgebeutet andererseits zum vitalen Schaden der Allgemeinheit gesteuert wird. Diese Meinung fußt auf Tatsachen, die sie widerspiegelt – beide sind die Quellen des so provozierten Judenhasses. Diesem Pfad der Evidenzignorierung, Wahrheitsvertuschung und Meinungsunterdrückung folgte konsequent die Richterin, die angeblich um Judenhass besorgt ist – was tatsächlich immer dann pure Heuchelei ist, wenn man vor der unangenehmen Wahrheit der Kausalität die Augen verschließt, wie sie es tat. Und so sucht man vergeblich in ihrem Urteil nach Spuren der von mir freigelegten kausalen Zusammenhänge zwischen dem Judenhass als Reaktion auf:
1)
die
Verantwortung der Juden für den größten Massenmord in der Menschheitsgeschichte
nach dem kein einziges Opfer von Juden entschädigt wurde;
2)
ihre
mit allen Mitteln und aller Härte geführten Krieg gegen die Länder der Freien
Welt, um ihre Nationen aufzulösen, ihre Gesellschaften unter ihre mafiöse
Kontrolle zu bringen und zu unterjochen;
3)
ihren
aggressiven arroganten Antipolonismus gepaart mit einer kriegerischen, in
Permanenz gegen Polen betriebenen Hass-, Lügen und Diffamierungspropaganda, die
Polen andauernd mit Dreck bewirft und absurde, perfide Schadensersatzansprüche
geltend macht wegen angeblicher Mitbeteiligung am Holocaust;
4)
die
stichhaltig nachgewiesene Beteiligung der Juden an der Herbeiführung des
Tsunami-Massakers Weihnachten 2004 und Verantwortung für die hohe Opferzahl
unter den Touristen aufgrund kriminell fahrlässig unterlassener Warnungen;
5)
die
federführende Rolle der Juden in Politik und Medien und Beteiligung ihrer
Juden- alias Lügenpresse bei der Vertuschung des tatsächlichen
Katastrophenhergangs zugunsten der Etikettierung des tatsächlich humanitären
man-made tsunami disasters als eine unabwendbare
Naturkatastrophe und höhere Gewalt;
6)
die
maßgebliche Verantwortung hiesiger Juden für die Veruntreuung deutscher
Tsunami-Spenden in Höhe von 670 Millionen Euro des von ihnen dirigierten
Humanitärgewerbes und die unterlassene Hilfeleistung an die Opfer und
Überlebenden des menschengemachten Desasters, zu dem Deutschland substantiell
beigetragen hat;
7)
die
federführende Rolle der Juden daran, dass wir als Opfer der Katastrophe unserer
Opfer-rechte beraubt wurden und die Verantwortlichkeit der Juden für diesen
Frevel;
8) die fehlenden Mittel für den Erhalt und die Pflege des deutschen maritimen Kulturgutes, das reihenweise dem Verfall und der Vernichtung preisgegeben wurde und ist, weil Steuermittel nach dem Gießkannenprinzip volksverräterisch in Millionen- und Milliardenhöhe immer und überall für die Juden fließen, um sie je nach Wunsch mit allen Finanzen komfortabel zu versorgen, nicht zuletzt großzügig mit deutschen Kriegswaffen, mit denen die Juden weiter den Nahen Osten auf unsere Kosten zerstören und destabilisieren dürfen (ein Beispiel der augenblicklichen Bewilligung von 130 Millionen Euro für den Bau einer neuen Hamburger Synagoge [des Satans] ist von mir vorhin in meinen Schriftsätzen nur exemplarisch thema-tisiert worden).
Ebenso findet keinerlei Erwähnung in dem o.g. Urteil, das von der Hand einer Richterin kam, die angeblich um meine Gesundheit und Therapie besorgt war, dass meine so erfolgreich jahrelang verlauf-ende Traumatherapie am Schiff von Anfang an, planmäßig und systematisch von den Behörden mit allen auch juristischen Mitteln feindselig und diskriminierend torpediert wurde, und dass das Ergebnis dieses destruktiven Vorgehens jener kaltschnäuzigen Übeltäter ein Totalverlust des historischen denkmalschutzwürdigen Schiffes aus deutscher Hand war, der Verlust des Eigentums und Therapieplatzes, bei dem ich auf einem finanziellen Schaden von 40.000 € sitzengeblieben bin.
Dem unzureichend arbeitenden Gericht fiel nicht auf, dass sowohl die von der Staatsanwaltschaft ins Spiel gebrachten Straftatbestände gegenstandslos, haltlos und nicht justiziabel als auch die gesamte Anklageschrift konstruiert waren, weshalb allein aus diesem Grund die Anklage zur Verhandlung hätte nie zugelassen werden dürfen. Die rechtswidrige Zulassung zur Verhandlung einer Anklage, die ein Ausdruck des Polizeistaates ist und ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat darstellt, ist ein Zeichen vom Rechts- und Amtsmissbrauch und vom unzulässigen Pflichtverständnis der Strafrichterin. Das Norderstedter Amtsgericht – wie die Staatsanwaltschaft auch – bedienten sich unzulässigerweise den aus dem inhaltlichen, textlichen und gesellschaftspolitischen Kontext gerissen-en Textfetzen und Satzbruchstücken, die aber kontextlos rein gar nichts beweisen, es sei denn, man bedient sich den Methoden der Rabulistik, wie der Staatsanwalt und die Richterin es taten. Sie erfassen nicht, was ich mit den Aussagen tatsächlich gemeint und warum ich sie gemacht habe. Hier wurde rechtswidrig unter Zuhilfenahme von Rabulistik und des §130 StGb (Volksverhetzung) ein Attentat auf das Grundgesetz vorgenommen, um die darin garantierten Bürgerrechte auszuhebeln bzw. diese aufzuheben. Ich fühle mich durch die Gerichtsentscheidungen um meine Bürgerrechte betrogen, denn ich wurde elementarer Grundrechte jenseits der Legalität kriminell beraubt.
Das politische Gericht, das eigentlich zur politischen
Neutralität verpflichtet ist, griff hier in den politischen Kampf zugunsten
der Partei der Volksfeinde ein, um mich zu kriminalisieren und mundtot zu
machen. Dieses Recht steht dem Gericht nicht zu. Das Gericht hat kein Recht,
den Bürger im politischen Diskurs zu belehren und ihm vorzuschreiben, was und
wie er zu sagen hat. Dabei ließ sich die Richterin im gegen mich und den GTVRG
e.V. geschmiedeten Komplott amtsmissbräuchlich zum Handlanger der korrupten und
pervertierten staatsanwaltlichen Zunft machen und zu einem Attentat auf das
Grundgesetz, auf den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. und den gesetzestreuen
Bürger verleiten, indem sie diesen perversen, von Juden gesteuerten Angriff
zustimmte, mitgetragen und unter Zuhilfenahme des Unrechts, der Amoral und
Unsitte quasi legalisiert hat. Sie hat sich amtsmissbräuchlich und
rechtswidrig zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und
Dissidentenverfolgungsinstanz eines Polizeistaates umfunktionieren lassen. Sie
hat durch ihre vorgefasste Meinung die Gerichtsverhandlung zu einer Farce
gemacht, bei der es nur darum ging, die vorgefertigte Entscheid-ung des
voreingenommenen Gerichts zu bestätigen. Richter mit voreingenommener und
gefestigter (dazu noch volksfeindlicher) Gesinnung verwandeln
Gerichtsverhandlungen regelmäßig in eine Farce, sie sind an ordentlichen
rechtsstaatlich arbeitenden Gerichten untragbar, unhaltbar und ihre
Entscheidungen generell unzulässig.
Der Strafrichterin mangelte es an den Willen und der Souveränität, sich den Kräften des Bösen zu widersetzen und die polizeiliche Gängelung des gesetzestreuen Bürgers zu unterbinden. Ganz im Gegenteil: Sie akzeptierte rechtswidrig alle gegen mich gerichteten Polizeimaßnahmen des Polizeistaates und segnete sie ab. Richter sind aber dem Gesetz unterworfen und nicht den korrupten, ferngesteuerten und destruktiven Kräften des Polizeistaates. Aufgrund der vollumfänglichen rechts-widrigen Ignorierung meiner diesbezüglichen Aussagen ist das Gerichtsurteil ein Produkt des richterlichen Totschweigens, Vertuschens und der vorauseilenden Ignoranz und Unterwerfung jenen zerstörerischen Kräften gegenüber. Meine Ausführungen über die Zurückweisung des Vorwurfs der Volksverhetzung, der Beleidigung, des Antisemitismus und der Verunglimpfung wurden vom Gericht ebenso rechtswidrig vollumfänglich ignoriert und während der Verhandlung nicht einmal erwähnt, übrigens auch nicht mein gegen die Juden gerichteter Vorwurf des aggressiven Antipolonismus, der propagandistischen lügen-haften Volksverhetzung und übler Diffamierung polnischer Nation und meiner Heimat.
Die sog. Äußerungsdelikte sind im politischen Kampf als eine Chimäre also eine Einbildung der deutschen antiquierten Rechtsprechung und ihrer Strafgesetze, anzusehen. Danach sollen sich Gerichte unzulässigerweise mit verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen, wozu sie aber nach dem Grundgesetz gar nicht befugt sind. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Diese Äußerungsdelikte im politischen Kampf zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen, ist pervers, pathologisch und ein Ausdruck des totalitären Polizeistaates. All diese Gesetze, die Staatsanwaltschaften und Gerichten eine Handhabe zum Rechtsbruch geben, müssen als grundgesetzwidrig abgeschafft werden (wie die bereits abgeschafften Gesetze der Majestätsbeleidigung und Blasphemie).
Die Verortung der Beleidigung
im politischen Kampf als etwas Strafbares ist generell deplatziert und
unzulässig. Dem Feind der Nation schuldet jeder Deutsche keine Liebe sondern
nur Hass. Denn gegen Gift hilft nur Gegengift, gegen Angriff ein Gegenangriff,
gegen von Juden provozierten Hass der
Judenhass. Nach dem Willen der harmoniebedürftigen Richterin sollte die deutsche Sprache zum künstlichen friedfertigen Juristenjargon pervertieren. Aus richterlicher Sicht soll die lebendige durch Emotionen geprägte politische Freie Rede der Justiz unterstellt und zum toten Justizjargon um-funktioniert diesem Platz machen. Offenbar ist der hier tätigen Richterin das Strafrecht derart über den Kopf gewachsen, dass der freie Blick auf die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unmöglich geworden ist. Das Amtsgericht aus S-H Provinz kriminalisiert unzulässigerweise die politische Streitkultur. Politisch engagierte Wutbürger, die es millionenfach gibt, haben das Recht auf Lust zum Streit, Recht, ihre Wut literarisch wie auch auf Demos auszuleben, um ihre Gefühle rauszulassen. Denn das ist ein Ventil, das Schlimmeres verhindert. Beleidigung beinhaltet Leid in sich. Es ist nicht unzulässig, dem Aggressor und Feind Leid zuzufügen. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Notwendigkeit! Hier Beleidigung ins Spiel zu bringen heißt, den Bezug zur Realität zu verlieren. Der Wutbürger ist zum Massenphänomen geworden und diese Wut ist die Reaktion auf die Missstände in Staat und Gesellschaft und ihre Urheber. Sie und nicht die Wutbürger sollten strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er in meinen Veröffentlichungen unpersönlich und diffus und richtet sich nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel. Auch des-halb nicht, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben. Aus meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden.
Ebenso wenig die Absicht der unmotivierten Schmähkritik in ihrer juristisch begrifflich gültigen Form. Denn der Vorwurf der Schmähkritik, wie in dem Buch unter dem Titel Was darf man sagen? erläutert wird, kann einem nur dann vorgehalten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Was darf man sagen? ist ein Buch geschrieben durch ein Team von juristisch geschulten Leuten, Aus diesem Buch zitierte ich das Urteil des LG Berlin (Künast gegen Facebook), wo auch die rüdesten Beschimpfungen an die Adresse der Politikerin als zulässig angesehen wurden, weil sie im politischen Kontext einer Sachauseinandersetzung gefallen sind. Im Urteil des Berliner LG (Künast vs. FB) sahen dortige Richter also keine Anhaltspunkte für eine verbotene Schmähkritik selbst bei solch harschen Worten, sprich wüsten Beschimpfungen, wie Geisteskranke, Stück Scheiße, Schlampe, Drecks Fotze, Sondermüll, hohle Nuß, die entsorgt gehört… (das Landgericht korrigierte später teilweise seine Auffassung). Die Richter schrieben dennoch zutreffend: Künast hat… durch ihre Äußerungen Wider-stand der Bevölkerung provoziert, zudem muss sie als Politikerin harsche Kritik hinnehmen, von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn Äußerungen im Kontext einer Sachauseinander-setzung stehen. Das Gericht untersuchte jeden einzelnen Kommentar und stellte fest: alle Aussagen hätten einen Sachbezug. Damit stellen sie keine Schmähung und Diffamierung der Person und damit keine Beleidigungen nach § 185 StGB dar. Und im Skandalbuch einer früheren Geliebten von Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wurde er als Halbmensch-Halbschwein, ein „Mischwesen aus Mensch und Schwein“ bezeichnet. Nach dem Gerichtsurteil musste er dies akzeptieren. Eine promovierte Juristin, die in Karlsruhe für die ARD Gerichtsurteile kommentiert, schreibt in dem Buch: „Schmähungen sind in der juristischen Welt sehr, sehr selten.(…) Die Auseinandersetzung mit einer Sache muss völlig von der persönlichen Kränkung in den Hintergrund gedrängt werden. Eine Schmähkritik könne etwa bei besonders schwerwiegenden Schimpfwörtern – etwa aus der Fäkalsprache vorliegen, wiederholt das BVerfG regelmäßig. Steht das sachliche Anliegen dagegen im Vordergrund, liegt keine Schmähung vor“.
Es liegt auf der Hand, dass bei meinen Äußerungen mir kein Shitstorm, keine unmotivierten Hassbotschaften, keine Schmähkritik, keine Verleumdungen, keine Beschimpfungen mit Fäkalsprache vorgeworfen werden können. Und überall dort, wo solche Voraussetzungen fehlen, kann logischerweise keine Volksverhetzung stattfinden. Es stellt sich nun in diesem Kontext klarer Rechtsprechung die Frage, warum bei dieser Rechtslage, der Seltenheit dieses äußerst selten vorkommenden Phänomens und des Vorhandensein des sachlichen Anliegens gerade mich der richterliche Vorwurf der angeblichen Schmähung der Juden alias auf sie bezogene Volksverhetzung treffen sollte. Und die Antwort darauf lautet: Dieser ist aus der Luft gegriffen, komplett unbegründet und ein Ergebnis der absichtlichen, auf rechtswidrige Vorteilsgewährung zugunsten der Staatsanwaltschaft sowie falschen Rechtsanwendung und programmatischen Unterdrückung von Beweisen, die ich vorgelegt habe.
Im vorliegenden Fall handelt sich bei meinen veröffentlichten Äußerungen um keine Privatfehde sondern um eine Angelegenheit vom öffentlichen Interesse, denn involviert darin sind die das geltende Recht mit Füßen tretenden Strafverfolgungsbehörden. Wenn Äußerungen fielen im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung haben sie keinen schmähenden Inhalt (BVerfG). Ich habe keinen Schund veröffentlicht. Meine Ausführungen sind fern von Angriffen ohne Substanz sondern wohl begründet und von einem großen Teil der Gesellschaft mitgetragen. Es liegt nicht immer eine Beleidigung vor, wenn jemand beleidigt reagiert – sonst könnte man fast gar nichts mehr sagen. Menschen dürfen nicht diffamiert, verleumdet oder heruntergemacht werden. In meinen Äußerungen darf – im Widerspruch mit dem fehlerhaften Urteil – sowohl keine Schmähung als auch keine Volksverhetzung gesehen werden, weil sie immer einen sachlichen politischen Bezug oder in einem historischen oder persönlichen Kontext gesehen werden müssen. Da meine Äußerungen ausnahmslos im Kontext einer politisch sachbezogener und die Öffentlichkeit tangierten Auseinandersetzung gefallen sind, sind sie auch nicht der Schmähkritik unterzuordnen. Was keine Schmähung ist, kann nicht volksverhetzerisch sein.
Das Verfahren gelang in die Hände einer juristisch inkompetenten Richterin, die sich unzulässiger-weise fernab der Realität zum Anwalt abstrakter leidender Opfer machte, die es konkret nicht gab, auch deshalb nicht, weil sie sich nicht an mich mit diesbezüglichen Beschwerden wandten. Hier ist die Rede vom Fall Lübcke und Fall Vanoni – meine Äußerungen in beiden Fällen waren politisch sachlich korrekt begründet also nicht unmotiviert. Der Richterin fehlte offenbar nicht nur ein Bezug zur Realität sondern auch zur Gebrauchsvielfalt deutscher Sprache für politische Zwecke (politische Satire, Brandbrief, Pamphlet etc.) und zum lexikalischen Reichtum ihrer Muttersprache, die sie – wie im Urteil zu lesen ist – nur unzureichend beherrscht. Die Strafjustiz versagte hier komplett, indem sie unfähig und auch unwillig war, das Recht von Unrecht zu unterscheiden und gegen das Unrecht vorzugehen. Durch sein Fehlverhalten manifestierte das Gericht nicht nur seine missbräuchliche Amtsführung sondern auch opferfeindliche Einstellung und eine direkte Verbindung zu der korruptesten Lümmel-zunft, zu dem korruptesten Bodensatz dieses Staates namens Staatsanwaltschaft, mit der sich das Gericht verbrüderte, um mir Schäden zuzufügen. Die Vorsitzende ließ sich zum Handlanger dieser perversen Zunft machen, deren kriminelles Treiben ich umfangreich beschrieben habe. Sie ließ sich zu einem Attentat auf das Grundgesetz und den gesetzestreuen Bürger verleiten und ließ alle gegen mich gerichteten Gewaltakte staatlicher Willkür gelten. Diese Perversität kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein sehr wohl aber ist sie im Sinne eines Polizeistaates. Die Kieler Staatsanwaltschaft zusammen mit der dortigen Justiz und nun auch mit Hilfe des hiesigen Gerichts lässt die Gesellschaft nach Blockwart- und Gestapoart überwachen durch Polizeimethoden massiver Bespitzelung, Denunziation und physischer Gewaltanwendung. Sie versuchen alle, die dem Judenterror und ihren widerlichen Lügen sich widersetzen also aus der Reihe tanzen, zu ergreifen und zu verfolgen, um einen durch den Juden unterwanderten lisksfaschistischen repressiven Staatsapparat aufzubauen. Die hier agierenden Behörden mutierten in ihrem rechtswidrigen Handeln, das von Amtswillkür und Machtmissbrauch geprägt ist, zu Organen eines von Juden unterwanderten Polizeistaates. Nur durch die Denunzierung jener Organe des Polizeistaates ist es plausibel zu erklären, wie die Lübcke-Angehörigen auf mich und meinen Blog kamen. Denn von alleine wären sie auf die Existenz meines Lübcke-Blogeintrags nie gekommen. Und wenn es so gekommen wäre, hätten sie mich kontaktiert und ihre Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Doch es kam nicht dazu, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass es sich hier um ein konzertiertes gegen mich gerichtetes Komplott dieser polizeilichen Übeltäter handeln müsste. Die Strafrichterin stellte sich rechtswidrig in die Dienste dieses Polizeistaates und der Feinde der deutschen Nation, was man als Volksverrat bezeichnet. Offenbar sind Gerichte bereits in die Hände des Feindes geraten und Richter, wie unsere Politiker, mutierten zu Volksverrätern.
Die Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und die hier involvierten Gerichte wurden illegal zu politisch instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch. Durch die rechtswidrige Vorarbeit der Kieler Staatsanwaltschaft und die Fehlentscheidungen dortiger Gerichte sehe ich mich in die Rolle des politisch Verfolgten gedrängt worden. Darüber hinaus sehe ich mich falsch verdächtigt falschen Anschuldigungen ausgesetzt und als Verletzter; meine Veröffentlichungen sind Gegenstand falscher Verdächtigung ausgesetzt worden und als Ziel von unberechtigten Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Mir darf tatsächlich kein Fehlverhalten im Sinne des Grundgesetzes oder der Moral unterstellt werden. Das unzureichend arbeitende Norderstedter Gericht (und die hier involvierten Kieler Gerichte) belaste mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Das ist hier der Fall.
Es ist zu befürchten oder es liegt vielmehr auf der Hand aufgrund der vorgelegten Evidenz, dass sich innerhalb des Justizapparats judenlastige, volksverräterische und -feindliche, grundgesetzwidrige, mafiöse Strukturen herausgebildet haben, die sich selbst entlastend im Wege ihrer juristischen Tricks in die Hände spielen und sich gegenseitig helfen, dem Rechtsbruch Vorschub zu leisten; mafiöse Strukturen, die sich zum Ziel setzten, gezielt Bürger zu kriminalisieren, sie mundtot zu machen und so die demokratische Ordnung des Staates aufzuheben. Diese Mafia verleitet die Justiz zur Verfolgung gesetzestreuer Bürger, hetzt ihnen Polizei auf den Hals, diffamiert sie als Straftäter, schiebt sie in eine undemokratische Ecke, maßregelt und kriminalisiert sie durch rechtswidrige Urteile und darüber hinaus verlangt sie von ihnen noch perverserweise Widerrufung, Entschuldig, Abbitte und Unterwerfung, was ihnen noch als Schuldeingeständnis ausgelegt wird. In ihrer grenzenlosen antidemo-kratischen Perversität verfolgt sie im Kern kein anderes Ziel, als eine abweichende Meinung auszugrenzen und zum Verstummen zu bringen und dadurch den jüdischen Feind zu stärken.
Jüdische Chuzpe geht mit der jüdischen Perfidie Hand in Hand
und diese mit Falschheit, Heimtücke, Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit
einher. Die Fassaden europäischer Kirchen sind seit dem Mittelalter mit dem
Motiv der Judensau geschmückt. Unsere Vorfahren wussten bereits, wie sie ihre
Haltung gegenüber diesem Nomadenvolk, das ihre Länder besetzte, am besten
auszudrücken und in Erinnerung zu behalten hat. Die Verrohung des politischen
Diskurses ist von Juden selbst provoziert und von ihnen sogar selbst
absichtlich inszeniert, um politische Scharfmacher auf den Plan zu rufen, um
Empörungsrituale zu rechtfertigen, mit denen versucht wird, Leute mundtot zu
machen und um Menschen gezielt auszugrenzen. Hier geht es um die von Juden
massiv forcierte sog. Cancel-Culture (auch Kulturmarxismus genannt), die eine
ernsthafte Bedrohung für die offene Gesellschaft geworden ist, und mit dieser
Cancel Culture wird der Ausschluss von Personen wegen angeblicher Beleidigungen
oder Diskriminierung bezeichnet. Juden sind in Deutschland, USA, Polen,
Frankreich und woanders zu einer Besatzungsmacht geworden. Kein Gesetz der Welt
verbietet gegen den Besatzer zu kämpfen.
Nach ständiger Rechtsprechung von Verfassungsorganen gehört die
Meinungsfreiheit zum Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung. Sie darf somit
nicht zur Disposition gestellt und zum Opfer der Strafjustiz werden. Es kann
nicht sein und es ist nicht im Sinne des Rechtsstaates, dass Bürger, die den
Finger in die eiternde Wunde stecken und Missstände öffentlich anprangern,
dafür von inkompetenten, befangenen, harmoniebedürftigen und durch
Emotionalität statt Rationalität geprägten Richtern zum Schweigen gebracht
werden. Das Gerichtsurteil „im Namen des Volkes“ ist tatsächlich ein Urteil im
Namen der Juden. Seine gezielt fehlerhafte also missbräuchliche Anwendung von
Strafrecht ist unzulässig. Es ist unmöglich, dass ein Gesetz, das gegen die
Verfassung verstößt, gültig ist. Alle Gesetze, die gegen die Verfassung
verstoßen, sind null und nichtig.
Obige Beschuldigungen sind sinngemäß auf die übrigen in den pseudojuristischen Frevel involvierten vier Kieler Skandalrichter anzuwenden: Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen. Ihnen ist das judenfreundlich und polizeistaatlich also pervers interpretierte Strafrecht über die Köpfe gestiegen und hat – illegal – das Grundgesetz ersetzt. So wie der Norderstedter Richterin, der das Strafrecht über den Kopf gewachsen ist und dort zum alleinigen Handlungsimperativ wurde. Die S-H von Juden gelenkten Gerichte folgten der am meisten kompromittierten, moralisch verkommenen, korrupten und juristisch entarteten Institution des Staates, der Staatsanwaltschaft, die nunmehr als Marionetten der Juden zum Gesinnungswächter der Zivilgesellschaft und zur Stasi des Polizeistaates umfunktioniert wurde. Niemanden wundert unter diesen Umständen, dass in Deutschland das Vertrauen in die Justiz und in die politischen Institutionen dramatisch eingebrochen ist.
Dieses Fehlverhalten ist ein unakzeptables Amtsversagen der
mich diskriminierenden Justiz und dem Rechtsstaat feindlich gesinnten Strafgerichtsbarkeit.
Das Norderstedter Strafgericht ist zusammen mit der Kieler Staatsanwaltschaft
Teil eines repressiven deutschen Überwachungsstaates, welcher unbescholtene und
besorgte Bürger unter Anwendung von Polizeigewalt, Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Schikanen und Repressalien davon
abhält, ihre Grundrechte auszuüben. Das ist nicht nur reine Amtswillkür sondern
auch Staatswillkür und ein Verbrechen von Staatsbediensteten im Amt.
Mehr noch: Aus der Akte der StA Kiel und insbesondere aus der Anklageschrift ist ersichtlich, dass in dieses perfide Komplott, in dem durch massive Anwendung von Staatsgewalt zu einem zweimaligen Überfall auf einen unbescholtenen Bürger und zu einen Anschlag auf den Rechtsstaat kam, nicht nur die Staatsanwaltschaft, die Polizei (LKA und BKI) und die Gerichte sondern auch die Exekutive involviert sind, namentlich das S-H Innenministerium (Andresen). Damit rückt diese Bildung krimineller Vereinigung der hier beteiligten Akteure in die Näher der Regierungskriminalität und des Staatsterrorismus autoritärer Regime, denn ein solcher Akt des Staatsterrorismus wie Hauseinbruch, Hausdurchsuchung und Freiheitsberaubung von Oppositionellen ist heute typisch für Diktaturen russischer und chinesischer Prägung. Von der Regierungskriminalität ist dann die Rede, wenn der Staat, anstatt Kriminelle zu verfolgen, selbst kriminell geworden ist. Und vom Staatsterrorismus sprechen wir dann, wenn der Staat, anstatt den unbescholtenen Bürger zu schützen, ihn gängelt und terrorisiert. Mit all diesen Phänomenen des pervers gewordenen Staates haben wir mittlerweile auf dem deutschen Boden wieder zu tun hier und jetzt. Eine besondere Rolle spielt hier die Bezirkskriminalinspektion (BKI), ein Tarnname für die Dienststelle der verbotenen polizeilich-politischen Zensur. Ihre Vertreter, denen der intellektuelle Background fehlt, um politische Zusammenhänge zu überblicken und richtig zu beurteilen, maßen sich in ihrem Amtsmissbrauch an genau dazu fähig zu sein, wohingegen wir hier mit schlichten Individuen zu tun haben, die außer der Sprache der Gewalt keine andere kennen, nicht einmal genügend ihre eigene Muttersprache. Die kriminelle Energie, die überall bei den genannten kriminell gewordenen Staatsorganen fließt, muss eingedämmt werden und diejenigen, und zwar alle, die durch sie gesteuert werden, müssen strafrechtlich und disziplinarisch in die Schranken gewiesen werden, denn sie sind nicht nur Schreibtischtäter sondern auch üble Volkschädlinge.
II. Besonderer Teil
Aus der Revisionsschrift kann bereits entnommen werden, dass der Kreis der angezeigten, in diesen Justizfrevel involvierten Beamten, um die Strafrichterin am AG Norderstedt Schmidt erweitert wurde. Durch ihre amtsmissbräuchliche Prozessführung hat sie sich selbst angreifbar gemacht. Folgende Amts- und Strafdelikte lege ich ihr und sinngemäß den anderen Beamten zur Last (als Amtsmissbrauch ist Amtswillkür gemeint):
-
Amtsmissbrauch
durch grob fahrlässig falsche
Rechtsanwendung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliches und gezielt diskriminierendes Verhalten mir
gegen-über durch schwere Benachteiligung
meiner wirksamen Rechtsverteidigung.
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliche und gezielte
Manipulierung des Verfahrens (fehlender Pflichtverteidiger, fehlende
Ermittlungsakte, gerichtliches manipuliertes Sitzungsprotokoll nicht in der
Gerichtsakte, fehlende klare Rechtsmittelbelehrung in Schriftform) zu meinem
Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch den Angriff auf die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte, zu denen
gehören: Meinungs-, Kunst- und
Pressefreiheit und Presseprivileg, die ich in meiner literarisch-politischen
Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch nehme und geltend mache.
-
Amtsmissbrauch
durch mangelnde Sorgfalt und richterliche Schlamperei, die es dazu
führten, dass das Gerichtsurteil und der Gerichtsbeschluss mit Schreibfehlern,
Grammatik-fehlern und Sachfehlern behaftet sind (auf Phuket statt „in Pukhet“;
wurde getötet statt „verstarb“; Philosophie statt „Philosophi“; Ich habe in
Breslau Elektronik, dann in Posen Philosophie studiert, bevor ich an der
Danziger Universität als Universitätslehrer beschäftigt war statt des ganzen
falschen Satzes im ersten Absatz auf S. 2 des Urteils); die fachärztliche
Diagnose beinhaltet keine „Depressionen“; Ich habe mich logischerweise mit
keiner wirkungs-losen „Therapie gegen meine Depressionen“ (die ich nicht habe)
„einverstanden erklärt“, sondern bin nach wie vor zu der bewährten Therapie
bereit, die mir mein Facharzt verordnet hatte.
-
Amtsmissbrauch
durch fehlende Neutralität aufgrund
vorgefasster Meinungen durch grob
fahrlässige Befangenheit und
Parteilichkeit zugunsten der nachweislich korruptesten, das Prinzip der
Legalität mit Füssen tretenden Behörde des Landes namens Staatsanwaltschaft zu
meinem Nachteil: Die Strafrichterin machte sich zum Handlanger dieser korrupten
und perversen, von den schäbigen Juden unterwanderten Zunft.
-
Amtsmissbrauch
durch grob fahrlässige pflichtwidrige
Verletzung richterlicher Belehr-ungspflichten durch absichtliche und
gezielte Unterlassung klarer und verständlicher Hinweise hinsichtlich der
Revision zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Ignorieren bzw. Missinterpretation
der fachärztlichen Diagnose und des bewährten
Therapieweges zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
zu meinem Nachteil durch Anmaßung
fachmedizinischer Kompetenz, die der Richterin komplett fehlt, die auf
einer richterlichen, pseudomedizinischen, aus der Luft gegriffenen, frei
erfundenen also gar nicht vorhandenen gesundheitlichen Beschwerde fußt, darauf
eine Diagnose („Depressionen“) konstruiert und eine darauf zurückgreifende
völlig wirkungslose Verpflichtung zu einer Antidepressionstherapie strickt, zu
der ich mich nie bereit erklärte, was den o.g. Beschluss konfus macht und
weshalb ihm die zu erwartende elementare Logik fehlt.
-
Amtsmissbrauch
durch den der Logik widersprechenden und absurden
Therapieansatz im Wege einer Vorgehensweise, die (mit anderen Worten
ausgedrückt) mich mit Drogen (= Schikanen, Repressalien des Polizeistaates also
sich depressiv auswirkende Maßnahmen) beliefert und gleichzeitig mich zu einer
Antidrogensucht (= antidepressiven) Therapie verpflichtet, weshalb dem
konfusen Gerichtsbeschluss die zu erwartende elementare Logik fehlt.
-
Amtsmissbrauch
durch opferfeindliche Einstellung zum
Vorteil der hier involvierten Leistungsträger gesundheitlicher und sozialer
Rehabilitation, die mir Therapiehilfe regelmäßig verweigerten oder diese gar permanent
verhinderten.
-
Amtsmissbrauch
durch krasse richterliche geschichtliche
und politische Ignoranz zum Sachverhalt des von Juden provozierten Judenhasses zu
meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch fehlende Logik und Absurdität
aufgrund der richterlichen Unterstellung der Selbstjustiz (ich würde
angeblich das Gesetz in die eigenen Hände nehmen und mich über das Gesetz
stellen) zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch sträfliche juristische Inkompetenz
der Richterin, die – obgleich sie Volljuristin ist – mit den elementarsten
juristischen Begriffen nicht vertraut war und nicht klar kam und der sowohl
nicht justiziable Tatbestände, wie der korrekte Begriff der Selbstjustiz und
dazugehörige Ausnahmen als auch nicht einmal die einschlägige Rechtsprechung
bekannt waren.
-
Amtsmissbrauch
durch sträfliche Ignoranz/Unwissenheit,
bei der der Beschuldigten nicht einmal wichtige Elemente aktueller öffentlichen
Debatte (Fall Lübcke) bekannt waren zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch permanente Ignorierung meiner
Einlassungen und vorgelegter Beweise (Ignorieren ist ein Ausdruck der
unzulässigen rational selbst gewählten Ignoranz – eine Bezeichnung für eine
ignorante Person, die etwas nicht zur Kenntnis nimmt und absichtlich nicht zur
Kenntnis nehmen will, die sich nicht um Wissen, Erkenntnis und Wahrnehmung
bemüht und daher absichtlich unwissend verbleibt); eine solche Ignorierung ist
als ein Zeichen der rechtswidrigen Nichtbeachtung sprich Missachtung meines
Vortrags zu deuten, ein Zeichen des Unwillens, sich mit den Motiven und
rechtfertigenden Gründen meiner politischen Äußerungen auseinanderzusetzen zu
meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch unerlaubtes Herausreißen meiner
politischen Aussagen aus ihrem textlichen, historischen und politischen Kontext
als auch aus dem Kontext persönlicher
Betroffenheit, um anhand der Satzbruchstücke diese und meine Motive im
falschen Licht zu erscheinen, die Beweislage zu manipulieren und mich zu
kriminalisieren.
-
Amtsmissbrauch
durch Schulterschluss mit dem jüdischen
Volksfeind zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Überlaufen zum Volksfeind
alias Volksverrat zum Nachteil des
deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Bruch mit dem Grundgesetz und
den dort garantierten Bürger-rechten zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Begünstigung von Polizei- und
Justizstraftätern und durch Strafvereitelung im Amt zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch die Einmischung in den politischen
Kampf des politisch wie geschichtlich inkompetenten Gerichts, das seine
politische Neutralität missachtete und seine Kompetenzen überschritt, indem es
sich unzulässigerweise (zum Nachteil des deutschen Volkes) in den politischen
Kampf einmischte und somit den Weg der Legalität verließ.
-
Amtsmissbrauch
durch Desinteresse, Unfähigkeit und
Unwillen zur Akzeptanz der freien Wahrheits- und Meinungsäußerung zu meinem
Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch fehlende Logik und Absurdität des
richterlichen Vortrags (=
Mein-ungsfreiheit nach Anwaltsberatung) zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zur Computereinbruch,
Computersabotage und Sachbeschädigung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Bedrohung, Einschüchterung,
Erpressung und Nötigung bzw. derer richterliche Billigung zu meinem
Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Verweigerung des rechtlichen
Gehörs obgleich fachgerichtlicher Rechtsweg zur Überprüfung einer
behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör offen stehen muss zu
meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Missachtung und Umgehung des
rechtsstaatlichen Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz (in dem Sinne,
dass dieselbe Richterin am Amtsgericht über gegen sie gerichtete Beschwerden
selbst richtete) zu meinem Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung staatsanwaltlicher
perverser Amtsanmaßung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung des Amtsmissbrauchs
anderer hier involvierter Richter zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Förderung des amtsmissbräuchlichen
Servilismus den Juden gegenüber zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Politisierung sprich
Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz für politische volksfeindliche
Zwecke zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Bespitzelung und
Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten
linksfaschistischen repressiven Staat zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zur
kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung (die nicht einmal richterlich
erlaubt wurde) zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Kriminalisierung der
gesetzestreuen Bürgers zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zum polizeilichen
Hauseinbruch zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zum Bruch mit der
Unverletzlichkeit der Wohnung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum rechtswidrigem
Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte (Raub des
materiellen und geistigen Eigentums) zu
meinem und des Vereins Nachteil aufgrund der Zustimmung zum Entzug sprich Raub meines und Vereinseigentums.
-
Amtsmissbrauch
durch Kulturvandalismus (Anordnung
der Zerstörung des materiellen und geistigen Eigentums) zu meinem und Vereins
Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe und Zustimmung zur
grundgesetzlich verbotenen polizeilichen politischen Zensur zu meinem
Nachteil und zum Nachteil des deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung strafrechtlicher
polizeilicher Repressalien und
Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und
somit zur Verfolgung Unschuldiger
durch komplizenhafte Justiz zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Anstiftung zur Verleumdung/üblen
Nachrede und selbst praktizierte Verleumdung/üble Nachrede durch
Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers, die also mich rechtswidrig als
Straftäter diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert.
-
Amtsmissbrauch
durch Verstoß gegen die
Transparenzpflicht und Fälschung des Sitz-ungsprotokolls und somit des
Sitzungsverlaufs zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Falschbeurkundung im Amt
hinsichtlich des Sitzungsprotokolls zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch irrationales richterliches Handeln
fern jedweder Rationalität, indem mir eine nicht nachweisbare mich belastende
Kausalität unterstellt wurde und ein abstraktes nicht justiziables Leid von
abstrakten angeblichen Opfern zum Leitsatz des richterlichen Handelns/der
richterlichen Entscheidungen gelegt wurde zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum Meinungsterror der
Juden und ihrer perversen Propaganda-Sprachhygiene
zu meinem Nachteil und dem Nachteil der deutschen Nation.
-
Amtsmissbrauch
als Ergebnis richterlicher
Emotionalität, Harmoniebedürftigkeit und fehlender Rationalität in Bezug auf
den politischen Kampf, sprich eine Vorgehensweise, die sich zum Anwalt
abstrakt leidender Opfer angeblicher Äußerungsdelikte machte fernab von
jeglichem Nachweis der Kausalität zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur volksfeindlichen
Unterwanderung des deutschen Staatsapparates durch Juden zum Nachteil des
deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur durch Juden in
Permanenz betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum
Nachteil des deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch pervertiertes Gerechtigkeits- und Moralempfinden des Gerichts, sprich
durch eine der Richterin grundsätzlich fehlende
Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu
unterscheiden zu meinem und des deutschen Volkes Nachteil.
-
Amts-
und Machtmissbrauch durch ein Attentat
auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat, durch Amtswillkür, durch grobe
Verstöße gegen die richterliche ordentliche pflichtgemäße Amtsausübung und
die Umwandlung eines ordentlichen
Gerichts in ein Scheingericht zu meinem Nachteil.
- Amts- und Machtmissbrauch des Gerichts, das sich illegal zu einer willfährig in den Händen des jüdischen Volksfeindes agierenden, politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissi-dentenverfolgungsstelle umwandeln ließ und mich zu einem politisch Verfolgten machte.
III. Amtsdelikte
Zusätzlich zu meinen bereits gemachten Äußerungen zu Straftatbeständen soll das Fehlverhalten der Angezeigten und Beklagten im Kontext des geltenden Straf- und Zivilrechts gesehen werden. Die nachfolgenden Einlassungen sollen dies ergänzen.
1) Willkürverbot ist das Verbot, welches für alle staatliche Gewalt gilt, einen dem staatlichen Recht unterworfenen Bürger, also einem der Staatsgewalt ausgeliefertem, nach einem subjektiven Gefallensgrundsatz zu behandeln, 'wie es mir gefällt'. Hier kommt das Grundgesetz mit seinem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 GG zum Tragen und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Auswirkungen hat das Willkürverbot im Verbot des Missbrauches des Ermessensspielraumes. Wenn von Entscheidungsfreiraum in Bezug auf den Staat die Rede ist, so ist die Bindung an das Gemeinwohl, das Wohl des deutschen Volkes oberstes Gebot und impliziert das Verbot von staatlicher Willkür. Staatswillkür ist das nicht Vorhandensein eines sachlichen, rechtlich und moralisch zu begründenden Grundes für das Verhalten der Staatsorgane. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich: 'Willkür … wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern "[...] unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.' - BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2009, Az. 1 BvR 735/09. 'Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist'. - BVerfG, Beschluss vom 15. März 1989, Az. 1 BvR 1428/88. Im Zusammenhang mit dem Willkürverbot ist das grundlegende Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 GG des Grundgesetzes von aus-schlaggebender Bedeutung. Hier ist definiert, dass es keine Einzelfallentscheidungen geben kann. Jeder Bürger hat Anspruch auf dieselbe rechtsstaatliche Behandlung vor dem Gesetz. Das schließt die Anwendung von Willkür grundsätzlich aus, d.h. der Fall hat nicht in anderer Art behandelt zu werden als die ihm vorangegangenen. Der Ermessensspielraum der Behörden und Organe sollte, gerade was die Verletzung von Grundrechten des Bürgers angeht, auf den allgemeinen Gleichheitssatz, sprich das Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, abgestellt sein. Das Norderstedter Amtsgericht hat in seinen Entscheidungen jedoch durchgehend tendenziell die Gesetze so auslegt und angewandt, dass es gegen das Willkürverbot, den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Die hier gerügte Rechtsanwendung ist nicht nur fehlerhaft sondern sie ist unter keinem vorzustellenden, denkbaren Rechtsaspekt im Sinne des Rechtsstaates tragbar. Die Rechtsentscheidung beruht hier auf der Sache fremden Erwägungen. Die hier vorliegende richterliche Rechtsbeugung ist ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundgesetz, dessen einschlägige Normen in krasser Weise missdeutet oder nicht berücksichtigt wurden oder in nicht mehr nachvollziehbarer Weise zur Anwendung kamen. Das Unrecht sprechende Gericht hat sich mit der Sachlage auch nicht eingehend befasst, weshalb insgesamt von einer Amtswillkür und von Amtsdelikten gesprochen werden muss.
2) Amtsdelikte sind eine andere Bezeichnung für Amtswillkür. Es sind Fälle von Fahrlässigkeit bis Selbstjustiz von Trägern eines öffentlichen Amtes gemeint. Ihnen ist aufgetragen, aus ihrer besonderen Vertrauensstellung heraus, öffentlich-rechtliche Aufgaben unparteiisch und ohne Vorteil zu nehmen, zu behandeln. Dabei haben sie eine ganz besondere Pflicht zu Neutralität und Sorgfalt. Das Amtsdelikt (oder Amtsmissbrauch) beschreibt eine Straftat durch einen 'Amtsträger der öffentlichen Verwaltung' während seiner Amtsgeschäfte, bei Vornahme oder Unterlassung. Definiert findet sich der Begriff des Amtsträgers und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten in dem § 11 Absatz 1 Nummer 2 StGB des Strafgesetzbuches. Ein Richter gemäß Artikel 34 GG ist ebenfalls Amtsträger. Amts-träger sind selbstverständlich nach dem Artikel 20 Absatz 3 GG sowie des Artikels 34 GG an Recht und Gesetz, an die deutsche Verfassung gebunden, sie haben ihren Diensteid abgelegt. Amtsdelikte sind immer Offizialdelikte, das heißt, sie werden unbedingt strafrechtlich verfolgt. Ein Amtsdelikt stellt immer eine Verletzung individueller Rechte dar. In diesem Fall stellt es auch einen Eingriff in mein Vermögen und das Vereinsvermögen und meine Gesundheit als Beteiligten dar, weshalb es zivil-rechtlich auch eine Amtspflichtverletzung darstellt. Eine solche Amtspflichtverletzung löst nach dem § 839 BGB eine Amtshaftung aus. Diese hat von Zivilgerichten verfolgt zu werden. Weiter ist ein Amtsdelikt bei Beamten, Richtern und anderen ein Dienstvergehen. Alle drei o.g. Arten des Fehlverhaltens im Amt werden von mir in meinem Fall als rechtswidrig moniert und beklagt.
3) Vorgefasste grundfalsche Meinungen über die Juden (die leider weit verbreitet sind) beruhen auf Selbstdarstellung der Juden, sprich auf Gehirnwäsche durch die jüdische Propaganda in ihrer Lügenpresse und nicht auf Tatsachen. Man unterscheidet zwischen vorgefasster falscher Meinung und Wahrheit. Wir haben hier mit einer Richterin zu tun, die nicht mit ihrer politischen und historischen Bildung glänzt und der allein dadurch die notwendige intellektuelle Grundlage (geschweige denn juristische Kompetenz) fehlt, um souverän zu entscheiden und Recht zu sprechen. Durch den Effekt der Gehirnwäsche, der ihr offenbar nicht bewusst und nicht bekannt ist, war sie nicht in der Lage, hier objektiv in der Sache zu urteilen. Die dadurch entstandene Voreingenommenheit in der Sache entstand durch so gewonnene vorgefasste Meinungen zu all den Themen, die meine Aussagen betreffen. Voreingenommene Menschen verdrehen, entstellen, missdeuten oder ignorieren schlichtweg Tatsachen und stichhaltige Beweise, die mit ihrer vorgefassten Meinung kollidieren. Das tat die Richterin durchgehend und sie ist auch nicht bereit (wie die Aktenlage beweist), diese Haltung zu verwerfen, was sie ungeeignet macht, hier richterlich zu handeln. Eine vorgefasste Meinung, an der man dogma-isch festhält, macht einen blind, taub und hart – das steht schon in der Bibel (Matthäus 13:15). Wer die o.g. Gerichtsentscheidungen und andere ihre bis dato bei mir eingegangenen Entscheidungen unbefangen liest, dann kommt er schnell zur Überzeugung, dass alle gegen mich erhobenen unbegründeten Beschuldigungen lediglich zur Untermauerung jener auf Judenpropagenda basierenden vorgefassten Meinungen dienen, die aus Juden ewige Opfer macht und sie als heilige Kühe verteidigt. Die Richterin ist ihren vorgefassten Meinungen gefolgt und vergaß dabei, dass das richterliche Amt genau das Gegenteil voraussetzt: die vorgefassten Meinungen zu hinterfragen, um einen Prozess ordentlich zu führen. Genau das Gegenteil war aber der Fall: Sie kam belastet von vorgefassten Meinungen, die nicht durch Tatsachen abgesichert waren, in den Gerichtssaal mit dem Vorsatz, diese in ihre Arbeit hineinzuinterpretieren und mich von vorne herein zu maßregeln. Der Inhaber eines öffentlichen Amtes ist jedoch wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht insbesondere hinsichtlich der politischen Neutralität, die allesamt grob verletzt wurden und das Gericht zu einem Scheingericht machten. Scheingerichte sind Produkte des Polizei- nicht des Rechtsstaates also grundgesetzwidrig.
IV. Anzuwendende strafrechtliche Vorschriften
1) Anzuwendende Vorschriften gegen die
Richterin Schmidt ihre Amtswillkür
und den gestellten Strafantrag:
-
hinsichtlich
meiner vollends ignorierten Einlassungen und vorgelegten Beweise
Urkundenunterdrückung gemäß §274 StGB
-
hinsichtlich
des frisierten Gerichtsprotokolle Falschbeurkundung im Amt dem §348 StGB und
dem §267 StGB Urkundenfälschung folgend
-
hinsichtlich
des dreisten Versuchs der rechtswidrigen Gebührenerhebung nach §352 StGB und
§353 StGB und wegen des Versuchs der
Vollstreckung gegen Unschuldige §345 StGB
-
hinsichtlich
der Anwendung tief verwurzelter vorgefasster selbstverschuldeter
Falschmeinungen und richterlicher selbstverschuldeter sträflicher juristischer
Inkompetenz, mangelnder Sorgfalt, richterlicher Schlamperei, sträflicher
krasser und selbst gewählter geschichtlicher und politischer Ignoranz zum
Sachverhalt, des Ignorierens fachärztlicher Diagnose und des bewährten
Therapieweges, der Anmaßung fachmedizinischer Kompetenz, fehlender Logik und
Absurdität des richterlichen Vortrags
§339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der langen Gefängnisandrohung sprich Bestrafung wegen Ausübung des
grundgesetzlich garantierten Rechts auf politische Meinungs- und Pressefreiheit
§344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) und des Amtsdeliktes der Amtswillkür
korrespondierend mit dem Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG
-
hinsichtlich
der Billigung sprich Zustimmung zur kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung
und damit Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person
§239 StGB
-
hinsichtlich
der grob fahrlässigen Billigung der Verletzung des Personalrechts auf
körperliche Unversehrtheit und medizinische Hilfe §340 StGB sowie §§223,
229StGB (Körperverletzung im Amt)
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung des Hausrechts durch die
Billigung der Polizeigewalt §239 StGB
-
hinsichtlich
des Hauseinbruchs §123 StGB gekoppelt an
weitere Tatbestände wie Diebstahl (§242
StGB), Hausfriedensbruch (§123 StGB), Computereinbruch, Computersabotage (§303
a,b StGB), Ausspähen von
Daten/Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§202 StGB) und Sachbeschädigung
(§303 StGB)
-
hinsichtlich
der Bedrohung durch empfindlichen Übel (Gefängnis) sowie Polizeigewalt und
Beihilfe dazu §241 StGB
-
hinsichtlich
der massiven Nötigung zum Verzicht auf Ausübung von Bürgerrechten und zur
Beteiligung an einer wirkungslosen Therapie §240 StGB (Nötigung unter
Missbrauch der Amtsbefugnisse und –stellung)
-
hinsichtlich
willkürlicher massiver Einschüchterung politisch Andersdenkenden und
Erpressung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung der
Unterwürfigkeit dem inneren Feind gegenüber, der Duldung seiner zerstörerischen
Maulwurfarbeit und Unterlassung des
politischen Kampfes gegen diesen üblen Feind §253 StGB
-
hinsichtlich
grob fahrlässiger falscher Rechtsanwendung, gezielter Diskriminierung, Benachteiligung
meiner Rechtsverteidigung, Manipulierung des Verfahrens, Angriffs auf im
Grundgesetz garantierte Bürgerrechte, fehlender Neutralität und Parteilichkeit
aufgrund vorgefasster Falschmeinungen, grob fahrlässiger Befangenheit,
pflichtwidriger Verletzung richterlicher Belehrungspflichten, opferfeindlicher
Einstellung, des Bruchs mit dem Grundgesetz und des Angriffs auf die dort
garantierten Bürgerrechte, der Einmischung in den politischen Kampf, der
Beihilfe zum Meinungsterror der Juden und ihrer perversen Sprachhygiene zu
meinem Nachteil und dem Nachteil der deutschen Nation §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Billigung staatsanwaltlicher perverser Amtsanmaßung, der Billigung des
Amtsmissbrauchs anderer hier involvierter Richter, der Missachtung und Umgehung
des rechtsstaatlichen Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz sprich
Verweigerung des rechtlichen Gehörs, der Kriminalisierung der gesetzestreuen
Bürgers, der Zustimmung zum polizeilichen Hauseinbruch, der Zustimmung zum
Bruch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Beihilfe zum rechtswidrigem
Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte und zum Raub des
materiellen und geistigen Eigentums, der Beihilfe zum Kulturvandalismus, des
Verstoßes gegen die Transparenzpflicht, der Fälschung des Sitzungsprotokolls
und somit des Sitzungsverlaufs, der Manipulierung der Beweislage, des
irrationalen, emotionalen, richterlichen Handelns fern jedweder Rationalität,
der fehlenden Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu
unterscheiden die mich zu einem politisch Verfolgten machte §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden
insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des
Volkes Nachteil, des Überlaufen zum
Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe
zur volksfeindlichen Unterwanderung des Staatsapparates durch Juden zum
Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe zur durch Juden in Permanenz
betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum Nachteil
des deutschen Volkes, der Förderung des
amtsmissbräuchlichen Servilismus den Juden gegenüber und ein derart gelagerter
Landesverrat, dass dieser die Bundesrepublik Deutschland schwer benachteiligt
und eine fremde Macht des jüdischen Feindes begünstigt §94 StGB
-
hinsichtlich
der Begünstigung von Polizei- und Justizstraftätern zu meinem Nachteil §333
StGB (Vorteilsgewährung) und §258a (Strafvereitelung im Amt)
-
hinsichtlich
der Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede und selbst praktizierender
Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers,
die ihn rechtswidrig als Straftäter diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert §187 StGB (Verleumdung) bzw. §186 StGB (üble
Nachrede)
- hinsichtlich der Beihilfe zur Politisierung sprich Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz, der Beihilfe zur Bespitzelung und Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten linksfaschistischen repressiven Staat, der Beihilfe zur grundgesetzlich verboten polizeilichen Zensur, der Billigung strafrechtlicher polizeilicher Repressalien und Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit zur Verfolgung Unschuldiger durch komplizenhafte Justiz, der Umwandlung eines ordentlichen Gerichts in ein Scheingericht, das sich illegal zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidenten-verfolgungsstelle machte und somit einen Teil der kriminellen Vereinigung innerhalb des Staatsapparats bildete, an der es sich als Mitglied beteiligte, deren Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet war (und vermutlich nach wie vor ist), einer Vereinigung, die auf längere Dauer angelegt ist, wo von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung krimineller Struktur zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses (Vernichtung des deutschen Nationalstaates) gesprochen werden muss §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)
Belastende Beweise: Schreiben des AG Norderstedt vom 16. Oktober 2020, zwei Beschlüsse des AG Norderstedt vom 13. November 2020, Schreiben des AG Norderstedt vom 13. Januar 2021, Schreiben des AG Norderstedt vom 29. März 2021 mit dem Urteil und Beschluss des AG Norderstedt vom 9. März 2021 (zugestellt am 1. April 2021), Schreiben des AG Norderstedt vom 7. April 2021, Beschluss des AG Norderstedt vom 13. April 2021, Beschluss des AG Norderstedt vom 22. April 2021, Schreiben des AG Norderstedt vom 28. April 2021/Kostenrechnung der StA Kiel vom 8. April 2021; Schreiben der StA Kiel vom 14. April 2021/Gerichtsprotokoll vom 9. März 2021; mein Schreiben vom 30. Oktober 2020, meine Anklageschrift vom 3. März 2021, meine Revision vom 5. April 2021, meine Beschwerde vom 6. April 2021, meine Revisionsschrift vom 5. Mai 2021 (als Anlage beigefügt)
2) Anzuwendende Vorschriften gegen die
Staatsanwälte Brandt, Hadeler (und
sinngemäß gegen die Staatsanwältin Vanoni) ihre Amtswillkür und die
gestellten Strafanträge:
-
hinsichtlich
der Bedrohung §241 StGB, der Einschüchterung §241 StGB, der Erpressung §253
StGB, der Nötigung § 240 StGB
-
hinsichtlich
der Beihilfe zum Computereinbruch §202a StGB
-
hinsichtlich
der Freiheitsberaubung §239 StGB
-
hinsichtlich
der Verfolgung Unschuldiger §344 StGB
-
hinsichtlich
der Beihilfe zum polizeilichen Hauseinbruch und zum Verstoß gegen die
Unverletzlichkeit der Wohnung und der Privatsphäre §243 StGB
-
hinsichtlich
des rechtswidrigem Eingriffs in meine Eigentumsrechte (Entzug meines und
Vereinseigentums) sprich Beihilfe zum Diebstahl meines Eigentums §202a StGB
-
hinsichtlich
des Attentats auf die freie Meinungsäußerung §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Praktizierung und Förderung rechtswidriger und verbotenen
polizeilich-politischer Zensur §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur Sachbeschädigung §303 StGB
-
hinsichtlich
der Verleumdung und Anstiftung zur Verleumdung seitens o.g. Staatsanwälte, die
dem patriotisch gesinnten Bürger Polizei na den Hals hetzen, Gerichte zum
Rechtsbruch verleiten und gesetzestreuen
Menschen rechtswidrig zum Straftäter diffamieren und somit kriminalisieren:
Verfolgung Unschuldiger gem. §344 StGB, Verleumdung gem. §187 StGB bzw. übler
Nachrede §186 StGB
-
hinsichtlich
der grob fahrlässigen Verletzung des Personalrechts auf körperliche
Unversehrtheit und medizinische Hilfe hinsichtlich der Aussetzung der Gefahr
eines gesundheitlichen Notfalls §340 StGB sowie §§223, 229StGB (Körperverletzung im Amt)
- hinsichtlich des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des Volkes Nachteil, des Überlaufen zum Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes §94 StGB
Belastende Beweise: Anklageschrift vom 29. September 2020 und frühere Korrespondenz mit der StA Kiel in der dortigen Akte; meine Beschwerden vom 24. Februar 2020, vom 12. März 2020, meine Klage vom 16. März 2020, mein Widerspruch vom 10. November 2020, meine Beschwerde vom 27. April 2021 (als Anlage beigefügt)
3) Anzuwendende Vorschriften gegen die Kieler Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen ihre Amtswillkür und die gestellten Strafanträge: sinngemäß die unter Pkt. 1) erwähnten
Belastende Beweise: Beschlüsse des AG Kiel vom 2. Januar 2020, vom 10. Februar 2020, vom 7. Mai 2020, vom 21. September 2020, vom 25. September 2020 und vom 23. Oktober 2020; vier Beschlüsse des LG Kiel vom 29. Juli 2020, meine Beschwerde vom 13. Mai 2020
4) Anzuwendende Vorschriften gegen den Kieler Polizeikommissar Heuer von der Bezirkskriminalinspektion Kiel seine Amtswillkür und den gestellten Strafantrag: sinngemäß die unter Pkt. 1) erwähnten
Belastende Beweise: Zwei Niederschriften des KHK Heuer zur Wohnungsdurchsuchung vom 28. Januar 2020 und vom 20. Oktober 2020, Foto von Einbruchspuren
5) Anzuwendende Vorschriften gegen die Lübcke-Hinterbliebenen: §164 StGB (falsche Verdächtigung und Beschuldigung), §145d StGB (Vortäuschen einer Straftat), Überlaufen zum Volksfeind alias Volksverrat zum Nachteil des deutschen Volkes §94 StGB, hinsichtlich der Verleumdung und Anstiftung zur Verleumdung der Staatsanwälte, die dem patriotisch gesinnten Bürger Polizei an den Hals hetzen, Gerichte zum Rechtsbruch verleiten und gesetzestreuen Menschen rechtswidrig zum Straftäter diffamieren und somit kriminalisieren: Verfolgung Unschuldiger gem. §344 StGB, hinsichtlich Verleumdung §187 StGB bzw. übler Nachrede §186 StGB
Belastende Beweise: Korrespondenz mit der StA Kiel, Anklageschrift, StA-Akte
Weitere Beweise sind Teile der Gerichtsakte bzw. der Akte der Staatsanwaltschaft. Die o.g. aufgezählten anzuwenden Vorschriften bedeuten nicht, dass sie ausschließlich angewandt werden müssen, da sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Da ich kein Jurist bin, ist es mir nicht klar, inwiefern obige Ausführungen das Revisionsverfahren tan-gieren. Unklar ist und es bedürfte richterlicher Klärung und Entscheidung, wer als Volksverräter angesehen werden sollte. Denn, so scheint es, kann Deutschland streng genommen nur ein Deutscher verraten. Da Juden kein Teil des deutschen Volkes sind, können sie demnach nicht die Nation verraten, der sie gar nicht angehören. Ein Jude, der Deutschland schadet, sollte eher als Staatsfeind oder öffentlicher Schädling oder als deutschlandfeindlicher Agent bezeichnet und verfolgt werden.
V. Zusammenfassung
Die Richterin hat sich im vorliegenden Urteil krasse Amtswillkür und grobe Fahrlässigkeit zuschulden kommen lassen. Daraus folgt, dass sowohl die gegen mich gerichtete Anklage als auch das korrespondierte Gerichtsurteil grundsätzlich gegen das GG/die EMRK und das dort verankerte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen und dass die Anklage demnach hätte niemals zur Verhandlung zugelassen werden dürfen. Das unzureichend arbeitende Gericht belaste ich u.a. mit dem Vorwurf der eklatanten Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Dem Tatbestand der Rechtsbeugung unterfällt – wie auch im Beschluss vom 09.07.2012 des OLG Oldenburg zu lesen ist Az. 1 Ws 361/12 – eine missbräuchliche Anwendung gültiger verfahrens- oder sachrechtlicher Gesetze zu rechtsfremden Zwecken. Das ist auch hier der Fall, denn aus den vorliegenden Unter-lagen und Akten ergeben sich tatsächliche, zutreffende Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anwendung von Recht zu verfahrensfremden Zwecken. Dies und die obige Begründung bedeuten, dass das mich unzulässigerweise belastende Urteil und der mit ihm korrespondierende Beschluss des AG Norderstedt (beide vom 9. März 2021) zurückgenommen werden müssen.
Ich konnte dem Gericht stichhaltig nachweisen, dass meine
Äußerungen zur öffentlichen Meinungsbildung wesentlich beitragen; allein
dadurch sind sie begründet also nicht grundlos. Sie leisten einen Beitrag zum
geistigen und politischen Meinungskampf in vielen die Öffentlichkeit wesentlich
berührenden Fragen und dabei hat die Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung
des BVerfG immer Vorrang. Die EMRK kennt keine Einschränkungen der politischen
Redefreiheit bei Debatten über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses. Es
liegt auf der Hand, dass die deutsche Regierung längst in ein von Juden
beeinflusstes und kontrollierendes Regime umkippte, das politisch missliebige
Bürger polizeilich gängelt, wegen abweichender politischer Meinungen vor
Gericht stellt und strafrechtlich schikaniert. Hier sollen missliebige
Journalisten mundtot gemacht werden. Meine Beiträge im Internet das ist
politische Rede par excellence. Meine Äußerungen können nicht losgelöst von
historischen und aktuellen politischen und sozialen Zusammenhängen losgelöst
beurteilt werden. Zum Schutz der Pressefreiheit äußerte sich bereits im
Spiegel-Urteil des BVerG: Eine Durchsuchung zum Zwecke der Ermittlung von
Informationen ist unzulässig. Ich bin Opfer einer von Juden geprägten Meinungsdiktatur
geworden, die Zensur übt, Sprachtabus verhängt, den Bürger für seine
politischen Meinungen mit Polizeimaßnahmen gängelt, politische Prozesse
inszeniert, und strafrechtliche Repressalien eines Polizeistaates entfaltet.
Die Position des Gerichts ist werde legal noch legitim. In Kiel wachen
staatliche Polizeizensoren darüber, was man im öffentlichen Raum verbreiten
darf und manipulieren dadurch repressiv die öffentliche Kommunikation.
Das Amtsgericht konnte mir nirgendwo nachgewiesen, dass ich Unwahrheiten verbreitete. Das GG und die EMRK schützt nicht nur belanglose Meinungen und Mitteilungen sondern auch Äußerungen, die beleidigen, schockieren oder verstören, wie der EGH nach ständiger Rechtsprechung feststellte. Gerichte dürfen die ehrverletzende, kränkende, schmähende oder diffamierende Interpretationsvariante einer Aussage nur dann ihrer rechtlichen Beurteilung zugrunde legen, wenn andere Auslegungsvarianten auszuschließen sind. Art 17 EMRK (Missbrauchsverbot) verbietet Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder einzuschränken, die in der Konvention vorgesehen sind. Das Gericht hat alles getan, um meine Rechtsposition zu schwächen, das Gerichtsverfahren manipuliert und mich zum Straftäter verleumdet. Das Amtsgericht untergrub mit seiner Vorgehensweise den wirksamen Grundrechtschutz und eine wirksame Rechtsverteidigung im Gerichtsverfahren, weshalb alle Schriftstücke von mir angefertigt werden mussten. Ich beklage hier die fehlende juristische Kultur und Kompetenz in Form von falscher Rechtsanwendung, die dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor öffnet.
Dieses Urteil enthält einen strafrechtlich bewehrten diffusen, also keinen klar definierten Unterlassungsanspruch, dem ich mich gerichtlich angeordnet beugen sollte. Ich sehe jedoch keinen rechtlich ersichtlichen, plausiblen und rechtsstaatlich gültigen Grund, weshalb ich dies tun sollte. In dieser Anordnung sehe ich die krasse Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit, den Verstoß gegen das öffentliche Interesse und die öffentliche Relevanz meiner Äußerungen, die rechtsverletzende Amtsanmaßung und den rechtsbeugerischen Amtsmissbrauch der Richterin in ihrem Schulterschluss mit den übrigen Übeltätern und in ihrem Versuch, die deutsche Sprache nach ihrem Gusto zu säubern und wahrheitswidrig zu entstellen – ein Attentat auf die Wahrheit und Meinungsfreiheit. Da das Gericht bisher massiv die Wahrheit unterdrückte und sie weiter unterdrücken will, werden alle von mir angefertigten Schriftstücke im bekannten Blog veröffentlicht. Die Wahrheit darf in aller Öffentlichkeit vertreten werden. Und wenn sie jemand bestreiten will, der muss bessere Argumente vorlegen und sich der Öffentlichkeit stellen. Für den Fall, dass die Gegenseite meiner Beschreibung der Wahrheit widerspricht, verlange ich die Vorlage entsprechender Beweise, so wie ich sie vorgelegt und plausibel interpretiert habe. Für den Fall wird vorsorglich die Beweisaufnahme beantragt.
Die Aufgabe und Pflicht von Gerichten ist, Deutschland vor den Staatsfeinden und den Bürger vor der Staatswillkür zu schützen – nicht mit dem Feind zu kollaborieren und sich an der Unterjochung der Nation zu beteiligen und patriotisch gesinnten Bürger zu Straftätern abzustempeln. Nicht nur das AG Norderstedt sondern auch die anderen o.g. üblen Komplizen des offenen gegen mich, den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. und das deutsche Volk gerichteten Rechtsbruchs und des pseudojuristischen Frevels gerieten unter den Einfluss schäbiger Juden und wurden zu ihren willfährigen Handlangern. Sie haben Gerichte zu Scheingerichten umfunktioniert, die zu politisch instrumentalisierten Marionetten wurden, zum Spielball in ihren Händen. Diese Gerichte glänzten durch fehlende Neutralität, staatsanwaltliche Nähe, vorgefasste Urteile, unzulässige Befangenheit, Selbstjustiz, Unterdrückung von Beweisen und Standpunkten, tendenziöse Wahrheitsvertuschung, fehlende Transparenz mit einem Wort Rechtsbeugung. Solch grobe Amtsdelikte sind ein eklatanter Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit, Amtspflichten und Berufsethik. Der teils seit anderthalb Jahren andauernde Raub meines und Ver-einseigentums stellt sich als eine reine rechtswidrige Schikane des Obrigkeits- und Polizeistaates dar. Alle diese o.g. Übeltäter, die als Straftäter verurteilt werden sollten, haben meine grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte grundgesetzwidrig missachtet und verkürzt und mir einen finanziellen, materiellen und gesundheitlichen Schaden zugefügt, für den ich eine Wiedergutmachung verlange. Sie dürfen daher ihrer gerechten Strafe nicht entkommen. Die Aufgabe des Gerichts wäre in meinen Augen all diese Akteure als Straftäter zu entlarven und gegen sie gemäß meinen Strafanträgen strafrechtlich vorzugehen. Zum Schluss verweise ich auf die in meinen Beschwerden und sonstigen Schriftsätzen bereits gestellte Anträge hinsichtlich der Rückgabe meines Privateigentums und Wiedergutmachung für die Eigentumsdelikte und das mir zugefügte Leid.
Jerzy Chojnowski
Anlagen (acht Seiten) liegen bei
ANLAGEN
"Wenn Raub und Plünderung für eine Gruppe von Menschen zu einem Lebensstil wird, werden sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem für sich schaffen, das ihre Handlungen rechtfertigt und legalisiert, und einen Moralkodex, der es verherrlicht."
Als Anlage 1 werden Kopien einiger Seiten der BILD-Zeitung vom 18. Juni 2021 beigefügt, die das Phänomen der fehlenden Meinungsfreiheit beklagen und das aktuelle allarmierende Stimmungsbild der Gesellschaft in dieser Hinsicht (leider nur ausschnittsweise und unzulänglich) wiedergeben.
Als Anlage 2 werden Worte vom Rabbiner des Sanhedrins, Rebbe Menachem Mendel Schneerson, des Führers der Chabad, beigefügt.
"UND WIR WERDEN
SLAWISCHES VIEH WEIT NACH NORDEN TREIBEN…“
Der Plan der "Auserwählten Gottes"
'' Zur Geschichte gibt es nichts zu sagen. Wir werden dem Vieh unsere Sicht der Geschichte geben und auferlegen, in der wir zeigen, dass die gesamte Geschichte der menschlichen Evolution dahin-gehend fortgeschritten ist, dass Gottes auserwähltes Volk der Juden als die Herren der ganzen Welt anerkannt wird. Statt nationaler Werte werden wir euch Balalaika-Patriotismus und betrunkene Tränen schenken. Hier ist es unser Ziel, die rotbraune Elite durch unsere Elite zu ersetzen.
Wir werden nicht zulassen, dass sich die Wissenschaft in diesen Ländern entwickelt. Und das Zentrum der Gelehrten (Academy of Sciences) wird aus unseren Leuten bestehen. Wir werden dort keine fortschrittlichen Technologien zulassen, was zum völligen Zusammenbruch dortiger Industrie führen wird. Industrie werden wir nur auf die Produktion zur Befriedigung von Grundbedürfnissen für ein begrenztes Kontingent von Sklaven beschränken, die für uns Rohstoffe gewinnen.
Verderbt die Jugend und ihr werdet die Nation erobern! Das ist unser Motto. Wir werden eurer Gesellschaft die Jugend nehmen, indem wir sie mit Sex, Rockmusik, Vergewaltigung, Alkohol, Rauchen und Drogen verderben, d.h. wir werden eurer Gesellschaft eine Zukunft nehmen. Unsere Maßnahmen werden die Familie treffen, sie zerstören; wir werden eure Fortpflanzung drastisch reduzieren. Hitler war ein dummer Kerl. Er hat direkt und offen gehandelt. Und er musste einen extrem schwierigen und undankbaren Job machen: Millionen von Menschen verbrennen, erschießen, begraben usw. Er hinterließ blutige Spuren. Wir sind schlauer: Wir hinterlassen keine Spuren, indem wir die Fruchtbarkeit der Slawen sogar um die Hälfte verringern - das heißt, wir vernichten 2-3 Millionen Russen in einem Jahr ohne Ausgaben und körperliche Anstrengung. Keine Notwendigkeit für Krematorien-Öfen, Munition, Gräber. Und es gibt keine Spuren. Wer nicht geboren wurde, dafür gibt es keine Schuldigen.
Wir werden bessere Lebensbedingungen für Kriminelle schaffen als für das slavische Vieh; wir werden Kriminelle aus den Gefängnissen entlassen, damit es mehr Mord, Raub und Instabilität gibt. Die Amnestie gilt nur für Diebe und Mörder, kurz gesagt, für alle außer denen, die im Artikel "Aufstachelung zum ethnischen Hass" verurteilt wurden, der das bestehende Antisemitismusgesetz ersetzen wird. Wir werden Angst unter den Menschen säen. Angst um ein Leben, das wertlos wird, Angst um einen Arbeitsplatz, der jederzeit anders besetzt werden kann, Angst um die Zukunft eurer Verwandten und Liebsten ... Wir werden mit Mitteln der Angst regieren.
Wir werden dem slawischen Vieh eine Marionetten-Monarchie geben, um all diese wichtigen Unternehmungen unter dem Deckmantel "demokratischer Transformationen" durchzuführen. Für alle - ein Marionettenpräsident. Und mehr Glanz, Lärm und Pump! Das Gute an der Monarchie ist, dass sie die gesamte Energie der Massen auf eine Pfeife konzentriert. Das lenkt von unserer geheimen und aktiven subversiven Arbeit ab, die Gesellschaft so zu organisieren, wie wir sie brauchen. Der Präsident ist wie ein Schleier, vermeintlich gewählt (doch wir fälschen Wahlverfahren so, dass alles legal erscheint) und durch diesen Schleier und hinter ihm werden wir alle notwendigen Prozesse steuern. Aber die Hauptsache das sind natürlich Gelder. Damit kann man alles tun. Sie sind Macht. Sie sind Stärke. Wer hat das Geld, der hat eine Waffe, ultramoderne Waffe. Dieser hat eine Armee von Söldnern. Geld regiert die Medien, es verführt und verdreht den Kopf Milliarden menschliches Vieh und bringt sie durcheinander. Es besticht die Leute, die wir brauchen. Es bombardiert die Widersacher und entfernt die Rebellischen. Alles wird durch Kapital und Machtübernahme entschieden. Wir praktizieren Kapitalbeschaffung und Machtergreifung seit über 3.000 Jahren und niemand kann uns in dieser Hinsicht mithalten. Ihr habt kein eigenes Geld. Und keine eigene Macht auch. Sie sind nicht bei euch und werden auch nicht bei euch sein! Wir werden es nicht zulassen!
Wir hassen euch unendlich! Dieser Hass gibt uns die Kraft, euch freundlich anzulächeln und euer Vertrauen zu gewinnen, um euch zu führen und zu regieren, die Kraft, um euch gegenüber sich ‚fürsorglich’ zu zeigen, speziell mit Sorge um eure Kinder, zukünftige Enkeln und Urenkeln, die tatsächlich nie das Licht der Welt erblicken werden.
Ihr seid verdammt. Und bis ihr diese einfache Wahrheit nicht verstanden habt, werdet ihr, solange ihr euch weiter sinnlos widersetzt, quält und dagegen wehrt, immer noch mehr als nötig geschlagen.“
Als Anlage 3 Korrespondenz der Juden aus dem XV Jahrhundert
1489 - Brief der Juden von Arles aus dem Jahre an den Fürsten der Juden in Konstantinopel:
"... Ehrwürdige Juden, Grüße an euch! Und Gnade mit
euch. Ihr solltet wissen, dass der König von Frankreich, der wieder König der
Provinz ist, uns durch öffentlichen Befehl dazu bringt, entweder den
christlichen Glauben anzunehmen oder sein Land zu verlassen. Arles, Aia und
Marseille wollen uns unser Eigentum nehmen, es ist der Schrecken unseres
Lebens. Sie reißen unsere Synagogen nieder und bedrängen uns auf alle mögliche
Art und Weise. Und wir wissen nicht, wie wir die Gesetze des Moses befolgen
sollen. Deshalb bitten wir euch, um uns dann weise zu sagen, was zu tun wäre?
Chamorre Rabbi der Juden, in Arles am 13. Sabbattag 1489 ...".
1489 - Antwort des jüdischen Prinzen von Konstantinopel an die Juden von Arles:
"... Liebe Brüder in Moses! Wir haben euren Brief
erhalten, in dem ihr uns die Widrigkeiten und das Unglück, die ihr erleidet,
mitteilt. Ein Gefühl, das uns ebenso betrifft wie euch, aber die größten
Rabbiner und Satrapen unseres Gesetzes verkündeten die folgenden Sätze:
Ihr sagt, der König von Frankreich möchte, dass ihr Christen
werdet – tut es, wenn ihr nicht anders könnt, aber behaltet die Erinnerung an
Moses immer in eurem Herzen.
Ihr sagt, sie wollen euch Eigentum nehmen - macht eure
Kinder zu Kaufleuten, und durch Handel werdet ihr von allem etwas haben.
Ihr beschwert euch, dass sie euer Leben gefährdet – macht
eure Kinder zu Ärzten und Apothekern, was dazu führen wird, dass ohne Angst vor
Bestrafung sie das Leben verlieren werden.
Zu dem, was ihr sagt, dass sie eure Synagogen zerstören,
versucht, eure Kinder zu Kanonikern und Geistlichen zu zwingen, um ihre Kirche
zu ruinieren.
Und was ihr sagt, ist sehr unterdrückt durch sie, macht eure
Kinder zu Anwälten, Notaren, Richtern und Leuten, die sich nur mit öffentlichen
Angelegenheiten befassen, und auf diese Weise werdet ihr über Christen
herrschen, ihr Land übernehmen und eure Rache an denen nehmen.
Widersetzt euch nicht dem Rat und Befehl, den wir euch geben
und ihr werdet durch Erfahrung sehen, dass ihr von den Unterdrückten hoch erhoben
herrschen werdet.
V.S.S.V.F.F Fürst der Juden in Konstantinopel 21 Kassel 1489.“
Anlage 4 Pressemitteilung über den neuen Premierminister Israels:
„Israelischer Premierminister hat dazu beigetragen,
Wikipedia in israelische Propaganda zu verwandeln“
"Naftali Bennett, Israels neuer Premierminister, beteiligte sich an der Organisation von Schulungen für jüdische Wiki-Redakteure, um Wikipedia-Artikel durch Propaganda für die israelischen Interessen und die jüdische Sache stark zu machen."
Als Anlage 5 eine kurze Zusammenfassung über die Rolle der amerikanischen Juden bei dem Aufbau der Holokaust-Industrie
„Die Rolle der amerikanischen Juden im Holocaust war nicht ruhmreich. Zunächst ging es ihnen nur darum, Geld zu verdienen, Karrieren aufzubauen also um das goldene Kalb zu tanzen. Sie achteten nicht auf das Schicksal ihrer Landsleute im brennenden Europa; beispielsweise ließen sie das Schiff „St. Louis“ mit 937 jüdischen Flüchtlingen in Amerika nicht anlanden. An den Bericht des Gesandten der polnischen Regierung, Jan Karski, über die schrecklichen Lebensbedingungen im Warschauer Ghetto glaubten sie aus Bequemlichkeitsgründen nicht. Erst nach Kriegsende 1945 nahmen sie ihre ersten bescheidenen karitativen Aktivitäten wahr. Im Laufe der Zeit wuchs jedoch die Sympathie der amerikanischen Juden für die Opfer des deutschen Nationalsozialismus. Schließlich glaubten sie alle, Opfer des Holocaust zu sein, mit unzähligen Opfern in ihren eigenen Familien. Massen von Schurken und Hochstaplern, obwohl sie in relativem Wohlstand leben, schilderten ihr eigenes fiktives Leiden in Konzentrationslagern. Aus diesen Büchern wurden Filme gemacht, die ebenso betrügerisch waren wie ihre Vorlagen, die zu Drehbüchern missbraucht wurden. So begann das florierende Geschäft mit dem Holocaust. Wie wir aus der Geschichte wissen, kommt nach einer solchen antirationalen und selbstbetrügerischen Überspannung die Aggression? Überall in den Vereinigten Staaten schießen jüdische Komitees, Kongresse, Foren, Antidiffamierungsligen usw. wie Pilze aus dem Boden, deren Aufgabe waren neben der Feier von Holocaust-Jubiläen und anderen sozialen Aktivitäten auch die Überwachung und Denunzierung antisemitischer Verhaltensweisen – eine Art religiöse Polizei über das gesamte amerikanische Volk. Man kann sich fragen, ob der Kampf gegen Antisemitismus 75 Jahre nach dem Krieg gerade in diesem ihnen freundlich gesinnten und politisch befreundeten Land berechtigt war. Hier müssen wir auf die Logik von Joseph Stalin zugreifen, der permanent einen politischen Feind witterte und bekämpfte. Für ihn hat sich der Klassenkampf trotz des Verschwindens der Klassen in der Gesellschaft verschärft; immer wieder demaskierte er neue Feinde und ließ sie grausam ermorden. Ebenso ließen Juden den nicht existenten Antisemitismus, den Kampf der Nichtjuden gegen die Juden, entstehen als Vorwand und ein bequemes Mittel zur Bekämpfung des Feindes. Vor allem amerikanische Politiker wurden hier ausgepeitscht. Jede Ablehnung eines Antrags auf Subventionen, Privilegien für Juden oder Israel wurde als Antisemitismus behandelt und die Karriere eines sich dem widersetzenden Politikers zumindest erschüttert wenn nicht ganz zerstört. Aber auch normale Leute mussten wachsam sein und gut oder gar nicht über Juden sprechen. Natürlich mussten und müssen weiterhin unzählige Mitarbeiter jüdischer Einrichtungen gut essen, trinken und leben – am besten freilich mit hochwertiger Ware. In der Folge Juden immer fetter und reicher und der amerikanische Steuerzahler immer hagerer und ärmer. Amerikanische Steuerzahler hatten keine Wahl. Aber auch die deutschen üppigen Entschädigungen für die Opfer des Holocaust fanden bei den Juden dankbare Empfänger. Leider hält das Glück nicht ewig. Die Deutschen sagten, ihre Buße sei vorbei und sie hörten auf zu zahlen. Es entstand eine große Lücke im Budget, die so schnell wie möglich gefüllt werden müsste. Amerikanische Juden entschieden, dass Polen der nächste Sponsor ihrer Forderungen sein sollte. Deshalb starteten in ihren Fakenews-Medien und im amerikanischen Kongress eine gegen Polen gerichtete groß angelegte antipolnische Diffamierungskampagne über „polnische Konzentrationslager“ und beschlossen dort das Gesetz 447, das nun von Polen die Zahlung von 300 Milliarden $ Reparationen fordert.“
Als Anlage 6 Textfragment aus dem Polnischen, Autor Owadia Joseph, israelischer Politiker
WOZU SIND GOJE DA? SIE SIND ARBEITSTIERE, DIE DA SIND, UM JUDEN ZU DIENEN.
„Goje (Nichtjuden) werden nur geboren, um uns zu dienen. Ohne diesen Grund bräuchten sie in dieser Welt gar nicht zu existieren – sagte er während seiner Rede in der Synagoge. Wofür werden Goje wirklich gebraucht? Sie werden arbeiten, sie werden pflügen, sie werden ihre Ernte einfahren. Und wir werden nur sitzen und essen wie edle Herren (...) Genauso wie jeder Mensch muss freilich auch jeder Goj (Nichtjude) sterben, aber Gott gab ihm Langlebigkeit. Stellt euch vor, euer Esel ist verendet. Auf diese Weise würdet ihr Geld verlieren. Er ist derselbe Diener. Deshalb wird ein Nichtjude ein langes Leben erhalten, um für uns Juden gut zu malochen.“
Als Anlage 7 Textfragment aus dem Polnischen: : „Da Frankreich 800.000 Juden hatte, hat es sie im 14. Jahrhundert vertrieben, um zu existieren. Weil es sie vertrieb, wurde Frankreich zur größten Nation Europas. Als Polen diese Juden ins Land ließ, verschwand es von der Weltkarte und war der Beute der jüdischen Verschwörung und Anarchie überlassen. Da Frankreich wiederum diese Juden zurückgenommen hat, ist es im Niedergang begriffen.“
Als Anlage 8 Bildcollage: Wer regiert Deutschland?
Als Anlage 9 Textfragment aus dem Polnischen: Israelische Flagge über dem Firmensitz von Axel Springer in Berlin. Firmenchef sagte: Diejenigen Mitarbeiter, die dagegen seien, können gehen.
Als Anlage 10 Textfragment
aus dem Polnischen: „Wir, Juden, sind Zerstörer und Zerstörer bleiben. Und
nichts, was du tust, wird unsere Anforderungen und Bedürfnisse erfüllen. Wir
werden immer zerstören, denn wir wollen unsere eigene Welt haben.“
#######
8. Juli 2021
ERKLÄRUNG
von Jerzy Chojnowski
zum Protokoll des Amtsgerichts
Norderstedt
hinsichtlich der laufenden
Revision beim OLG Schleswig
Az: 2 OLG 4 Ss 44/21
gegen das Urteil/den Beschluss des AG Norderstedt vom 29.03.2021
Az: BwR 74 Ds 590 Js 6451/19
1. Diese Erklärung erfolgt aufgrund des richterlichen Hinweis (Schreibens vom 02.07.2021), wo gefordert wird, die Revisionsbegründung bei dem Gericht einzureichen, dessen Entscheidung angefochten wird also beim AG Norderstedt.
2. Ich weise darauf hin, dass mir trotz mehrfach gestellter Anträge kein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, was dazu führte, dass mein Recht darauf sich gegen den Angriff des Polizeistaates erschöpfend und wirksam verteidigen zu können, beschnitten, sprich der effizienten Rechtsver-teidigung meiner zu schützenden Interessen nicht genüge getan wurde – trotz gegen mich ange-ordneter Repressalien, erpresserischer Gewaltmassnahmen des Polizeistaates und drohender Gefängnisstrafe – und dass deshalb alle Schriftsätze von mir allein angefertigt werden mussten. Daher dürfen ihre etwaigen juristischen Unzulänglichkeiten meiner Rechtsverteidigung und ihre eventuellen Folgen mir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
3. Zur adäquaten Beurteilung des Sachverhalts und der Revisionsbegründung wird beantragt folgende bereits bei der Staatsanwaltschaft Kiel und beim AG Norderstedt eingereichten Schriftsätze samt dazugehörigen Anlagen/Beweise zu berücksichtigen und zwar: mein(e) Beschwerde/Widerspruch vom 24. Februar 2020 an die Staatsanwaltschaft Kiel, meine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Kiel vom 12. März 2020, meine Klage an das Amtsgericht Kiel vom 16. März 2020, meine Sofortige Beschwerde vom 13. Mai 2020 an das AG Kiel, mein Schriftsatz (Einwendungen gegen die Anklage) vom 30. Oktober 2020 an das AG Norderstedt, mein Widerspruch vom 10. November 2020 an die BKI Kiel, meine Anklageschrift vom 3. März 2021 an das Amtsgericht Norderstedt, meine Erinnerung vom 20. April 2021 an das AG Norderstedt, meine Revision vom 5. April 2021 an das AG Norderstedt, meine Beschwerde vom 6. April 2021 an das AG Norderstedt und schließlich meinen letzten Schriftsatz an das OLG vom 30. Juni 2021. Im Übrigen wird auf die Norderstedter Gerichtsakte und die Akte der Staatsanwaltschaft Kiel verwiesen, die diese Behörden angehalten sind, dem Revisionsgericht bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
4. Hinsichtlich der in der Revisionsschrift gestellten allgemein formulierten Anträge auch meine bereits zuvor gestellten aber unberücksichtigt gebliebenen Anträge (Verfahrens-, Feststellungs- und Anordnungsanträge) und die geltend gemachten Ansprüche zu berücksichtigen und zwar in der o.g. Klageschrift an das AG Kiel sowie in meinem bereits erwähnten Schriftsatz vom 30. Oktober 2020 an das AG Norderstedt.
5. Hinsichtlich der von mir vorgelegten Beweise die Vornahme von Beweiserhebungen im Bestreitensfall, die ich bereits in meinem o.g. Schriftsatz vom 30. Oktober 2020 an das AG Norderstedt beantragt hatte. Hierzu zusätzlich noch insbesondere die Beweiserhebung zum wahren Gesicht des Judaismus, der Juden-Pseudo-Religion des Hasses, ihrer blasphemischen Anbetung des Geldes, des massiven und massenverbrecherischen Machtmissbrauchs, des Betrugs und permanenter Lüge und der aggressiven und diffamierenden Hetze gegen die Christen und Nichtjuden. Weitere Verweise zu diesem Sachverhalt – bei dem ich der Anklage vehement als absurd und gegenstandslos bestritten habe, gegen eine „religiöse Gruppe böswillig verächtlich machend und verleumderisch“ vorzugehen – sind in meiner Anklageschrift vom 3. März 2021 an das Amtsgericht Norderstedt zu finden (Pkt. 4.4) – dort auch die Beweise des verleumderischen Antipolonismus –, in meinem o.g. Schriftsatz vom 30. Juni 2021 und in der beigefügten Anlage zu diesem Protokoll.
Jerzy Chojnowski
ANLAGE ZUM
GERICHTSPROTOKOLL
vom 8. Juli 2021
Talmud-Zitate
Hinweis: Meine Erläuterungen stehen
in eckigen Klammern,
z.B. [Goj / Goi (jiddisch) =
Nichtjude, Goje (n) / Goie (n) = Nichtjuden]
„Der Geschlechtsverkehr eines Gojs ist wie die Paarung eines
Tieres“ (Sanherid 74b, Tosefta).
„Der Samen eines Fremden ist ein tierischer
Samen“ (Kutebot 3b, Tofesta).
"Goje
sind die Nachkommen Samaels also des Führers unreiner Geister, der Eva verführt
hat" (Zohar 1.28b).
„Das so erzeugte Nachkommen ist derart
verfault und abscheulich, das es mit Mist verglichen werden kann “(Orach chaiim
55, 20).
"Die
Körper von Gojen sind Pegarim, das heißt, sie unterscheiden sich in keiner
Weise von den Kadavern toter Tiere" (Jore dea 337,1) „...“ und ihre Seelen
sind so dreckig, dass sie jeden beschmutzen, der ihnen nahe kommt“ (Zohar I
46b, 47a).
„Die Häuser von Gojen sind Behausungen von
Tieren, weil Christen selbst den Namen „Mensch“ nicht würdig sind, da sie
offenkundig nichts anders sind als Vieh und nur äußerlich einem Menschen
ähneln“ (Midrasch Talpioh f. 255d).
„Sie [Goje] zeugen und vermehren sich ähnlich
wie Tiere“ (Sanhedri 74b Tezepoth).
„Nur die Juden sind Menschen, Goje sind keine
Menschen, sondern Vieh“ (Keritot 6b).
„Goje wurden geschaffen, um den Juden als
Sklaven zu dienen“ (Midrasch Talpioh 225).
„Der Geschlechtsverkehr eines Gojs ist wie die
Paarung eines Tieres“ (Sanherid 74b, Tosefta).
„Der
Geschlechtsverkehr mit einem Goj ist wie der Verkehr mit einem Tier“ (Ketubot
3b).
„Nichtjuden [Goje] müssen noch mehr gemieden
werden als kranke Schweine“ (Orach Khalim 57.6a).
„Die
Geburtenrate von Gojen muss drastisch begrenzt werden“ (Zohar 11, 4b).
"Es
wurde euch verboten, Andersgläubige zu bemitleiden" (Yad Khazaka)
„Töte
die Besten von den Gojen“ (Soferim XV, Abs. 10)
„Wenn
ein Goj einen Goj getötet oder einen Juden muss er das verantworten und daf[r
haften, wenn aber ein Jude einen Goj getötet hat, muss er weder das
verantworten noch dafür haften“ (Tosefta, Aboda Zara VIII, 5).
„Die
Besitztümer von Gojen sind wie eine Wüste: Wer sie zuerst ergreift, hat zuerst
das Recht darauf, sie in Besitz zu nehmen“ (Baba Batra 546).
„Wenn
ein Nichtjude, dem ein Jude etwas schuldet, stirbt und seine Erben von dieser
Schuld nichts davon wissen, muss der Jude die Schuld nicht begleichen“ (Khoshen
Hamispat, Abs. 283 Artikel 1).
„Jedes
Gelübde, das ich ablege, darf annulliert werden.“ (Mishna, Nedarim 111,1).
Gebet des Chefs:
„Ergieße deine Verbissenheit über Goje, die dich nicht kennen"
"Gieß
deinen Zorn über sie [Goje] aus und lass sie die Hitze deines Zorns
spüren."
"Verfolge
sie [Goje] mit deinem Zorn und vernichte sie unter Gottes Himmel."
"Selbst die Besten von den ungläubigen Gojen [= Nichtjuden] sollten wie Vieh und Tiere getötet werden." „Nimm das Leben der Klifoths (= Christen) und töte sie! Es wird dem Anblick des Höchsten gefallen - wie jemand, der ein Weihrauchopfer bringt."
"Die Juden haben immer versucht, Nichtjuden zu
betrügen" - (Sohar I, 168a)
"Jeder Jude darf Lügen und Meineid benutzen, um einen
Nichtjuden zu ruinieren" - (Babha Kama 113a)
"Das Vieh von Gojen ist wie eine Wüste ohne Besitzer,
und jeder (Jude), der es nimmt, hat es besessen" - (Talmud IV / 3 / 54b)
"Ein Jude kann vergewaltigen, betrügen und falsches
Zeugnis schwören, aber er muss es so tun, dass seine Handlungen nicht entlarvt
werden und Israel dadurch nicht geschädigt wird." - Schulchan AR. CH.
Hamishapt 343.
„Alles Eigentum anderer Nationen gehört dem jüdischen Volk.
Das jüdische Volk ist berechtigt, sich die Güter anderer Nationen skrupellos
einzuverleiben. Es kann gegen die Moral vorgehen, wenn dies für den Juden oder
die Juden im Allgemeinen von Vorteil ist “- Schulchan Aruch Khoshen Hamispat
348.
„Alle unsere Versprechen und Eide sollten als null und
nichtig betrachtet werden. Unsere Eide haben keine bindende Kraft "-
Schulchan Aruch, Edit I 36
"Wenn der Messias kommt, werden alle Nichtjuden Sklaven
der Juden sein" - (Erubin 43b)
Nachfolgend Fragmente der Handlungsvorschriften der Juden
gegenüber Nichtjuden und Christen, entnommen dem heiligen Buch der Juden namens „Schulchan Aruch“:
„Wenn ein Jude Christen sieht oder einen christlichen
Friedhof, sollte er sagen: Schande über deine Mutter, die dich geboren hat!“
„Der Christ gleicht Schlamm oder einem Tier“
„Am Samstag ist es einer jüdischen Hebamme verboten, einer
christlichen Frau, die einem Tier gleicht, bei der Geburt zu helfen.“
„Juden dürfen nicht für Christen kochen; auf jeden fall ist
es verboten. Für Hunde müssen sie kochen, wenn sie sie füttern müssen, aber für
Akums [= Christen] können sie nicht kochen, weil sie nicht verpflichtet sind,
sie zu ernähren.“
„Mögen alle Akums [= Christen] verflucht werden und alle
Juden gesegnet sein.“
„Juden ist es verboten, vor christlichen Richtern und ihren
Gerichten vor Gericht zu stehen; selbst dann ist es verboten, wenn christliche
Gesetze mit jüdischen Gesetzen überein-stimmen.“
„Geld der Christen ist herrenlos und jeder, der zuerst
kommt, kann sich bedienen und davon profitieren.“
„Christen sind wie Sklaven nicht in der Lage, vor Gericht
Zeugnis abzulegen, ebenso wie Juden, die das Christentum angenommen haben und
daher Christen unterlegen sind; sie können nicht [vor Gericht] aussagen.“
„Es ist eine Sünde, Christen einen Gefallen zu tun; denn es
ist ein jüdisches Prinzip, einem Hund ein Stück Fleisch zuzuwerfen, aber untersagt
ist einem Nochri [einem Christen] es zu geben, denn ein Hund ist besser als ein
Nochri.“
„Es ist Zwang, christliche Gesetze auf einen jüdischen Dieb
und sein Diebesgut anzuwenden.“
„Deinen Bruder (einen Juden) darfst du nicht täuschen. Natürlich
ist dein Bruder nur ein Jude, und ein Akum [= Christ] ist schlimmer als ein
Hund.“
„Ein Jude darf einen Christen täuschen und er ist nicht
verpflichtet, ihn zu entschädigen, denn es gibt niemals eine Täuschung gegen
Akums [= Christen], wie unsere heilige Schrift sagt.“
»Der testamentarische Wille eines Todkranken, der befiehlt,
einem Christen etwas zu geben, gilt als ungültig, weil es so ist, als hätte er
befohlen, mit seinem Eigentum zu sündigen. Einem Akum [= Christen] etwas zu
geben, ist für die Juden eine Sünde.“
„Wenn eine Fundsache einem Christen gehört, dann ist ein
Jude nicht nur nicht verpflichtet, es zurückzugeben, sondern es wäre eine
Sünde, es dem Christen zurückzugeben.“
„Täuschung eines Christen über die Rechnung oder ihm deine
Schulden nicht zurückzuzahlen, ist zulässig; aber es muss sorgfältig gemacht
werden, unter der Bedingung, dass es nicht bemerkt wird und es sich nicht
herumspricht.“
„Die Nichtzahlung von Steuern ist dasselbe, wie die
Nichtzahlung deiner Schulden an den Christen, was zulässig ist.“
„Staatsgesetze sind für Juden nur dann bindend, wenn die
Juden davon profitieren können und wenn die Gesetze des Staates keinem der in Schulchan
Aruch enthaltenen Gesetze widersprechen.“
„Das Eigentum der Christen ist in der Vorstellung der Juden
eine Sache ohne Besitzer.“
„Gottlos ist der Jude, der einem Christen Geld zu einem geringeren
Prozentsatz leiht, als ein Christ bisher an einen anderen Juden gezahlt hat.“
„Ein Christ ist für einen Juden kein Mitmensch und nicht
sein Nächster.“
„Einem Juden wird noch heute in folgenden Fällen befohlen,
einen Menschen zu töten:1) einen, der
Christen dient (= der christlichen Glauben angenommen hat); 2) Christen selbst,
sie zu töten ist ein Gebot. Wenn die Möglichkeit besteht, sie öffentlich zu
töten, sollte dies getan werden, und wenn nicht, d.h. wenn die Juden eine
Bestrafung durch die christlichen Justizbehörden fürchten, müssen sie [die
Christen] solange schikaniert werden bis der Tod eintritt.“
„Christen, mit denen du in Freundschaft lebst, müssen nicht
getötet werden; aber es ist verboten, sie vor dem Tod zu retten.“
„Es ist einem Juden strengstens verboten, sich neben der
christlichen Kirche ein Haus zu bauen. Und wenn er neben der Kirche doch ein
Haus bauen will, soll er den Neubau von der Kirche entfernen und den leeren
Platz mit Dornen oder menschlichen Exkrementen füllen.“
„Juden haben die Pflicht, alle christlichen Kirchen
niederzubrennen und zu zerstören, was auch immer damit zu tun hat.“
„Es ist Juden in einem jüdischen Viertel oder in einer
Straße, in der sie wohnen, verboten, an Christen ein Haus zu verkaufen oder
eine Wohnung zu vermieten, um zu verhindern, dass dieser Stadtteil oder diese
Straße christlich wird.“
„Es ist erlaubt, armen Christen um des Friedens willen
Almosen zu geben, damit die dummen Christen glauben, dass die Juden ihre guten
Freunde sind.“
„Du darfst einen Christen nicht loben oder etwas
Liebenswertes über ihn sagen, das heißt seine Fähigkeiten oder Tugenden loben.“
„Juden dürfen ihre Kinder nicht zur Ausbildung an eine
christliche Schule schicken oder ihre Kinder zur Berufsausbildung einem
christlichen Meister übergeben.“
„Ein Jude sollte keinen Christen töten, mit dem er in
Harmonie lebt, aber es ist ihm verboten, ihn vor dem Tod zu retten. Wenn ein
Christ ins Wasser fällt, sollte er nicht rausgezogen werden, auch wenn er
bezahlen will.“
„Wenn ein Jude mit einer Christin verheiratet ist, sollte er
dafür 39 Stockschläge bekommen, und seine Ehe hat nach unserem Gesetz keine
Bindung und Geltung.“
„Jeder Jude ist verpflichtet zur Vermehrung menschlicher Gattung und zum Erhalt der Menschheit zu heiraten.“
***
KOMMENTAR
Für fromme Juden ist der Talmud ein heiliges Buch und „lehrte die Juden, freundlich und hilfsbereit zu den mitbewohnten Nationen zu sein“, sagt Samson R. Hirsch. Laut Hirsch ist der Talmud "die einzige Quelle, aus der das Judentum hervorgegangen ist, der Boden, auf dem das Judentum existiert und die lebendige Seele, die das Judentum formt und erhält." Wir fragen uns jedoch, wieviel Wahrheit steckt in dieser evidenten Propagandalüge von der angeblichen Heiligkeit jener Schrift und warum der Talmud nicht einer großen Zahl von Lesern zugänglich ist, warum er nicht übersetzt, verbreitet, ausgewertet und kommentiert wird – wie es bei der Bibel der Fall ist. Die Antwort findet sich im Talmud selbst, in dem Traktat Sanhedrin (59a): "Ein Nichtjude, der das Gesetz [der Juden] studiert, ist des Todes schuldig."
Besonders schockierend und empörend am Talmud ist der ungezügelte, außergewöhnlich abscheuliche Rassismus gegenüber Nichtjuden, also Gojen, und diffamierender, aggressiver, pervers-pathologischer Hass gegenüber Christen. Die eingehende Lektüre dieser Hetzschrift, die „Mein Kampf“ in den Schatten stellt führt unweigerlich zur Frage: Was ist Judentum?
Entgegen weit verbreiteter Falschmeinung ist das Judentum heutzutage keine Religion, außer einer jüdischen, räuberischen, perversen Religion sprich Anbetung des Geldes und der pathologischen Machtgier. Und wenn es sich um eine Art Kirche handeln sollte, dann allenfalls in dem Sinne, wie es von der amerikanischen Sekte Scientology Church verwendet wird, die ähnlich irreführende, verzerrte und daher absichtlich irreführende Begriffe der Religion und Kirche an sich reißt, die in der Tat der Gehirnwäsche des Geistes dienen sollen, dem blinden Gehorsam, der Plünderung des Privateigen-tums und dem eigenen Profit der Organisation unter dem Deckmantel der Religionsbekenntnis.
Es handelt sich in beiden Fällen um einen offensichtlichen Missbrauch des Religionsbegriffs (und des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf Religionsfreiheit) für eindeutig nichtreligiöse Zwecke, wobei Scientology Church im vergleich zum Judentum als ein unbedeutendes Leichtgewicht betrachtet werden kann. Judentum als Pseudo-Religion und Pseudo-Kirche wurden längst als die gefährlichste Ideologie und weltumspannende mafiaähnliche Organisation entlarvt, die zum Zweck haben, die Nationen und ihre Kultur zu vernichten und dadurch die Weltherrschaft zu erlangen. Unsere wach-samen und kritischen Vorfahren und unter ihnen nicht zuletzt der größte Reformator aller Zeiten, Martin Luther, erkannten schon im Mittelalter die Gefahren, die Juden und das Judentum für unsere Zivilisation mitbringen. Luther schrieb über sie: <Gutes täten sie nur aus Eigennutz…und jawohl, sie halten uns in unserem eigenen Land gefangen, sie lassen uns arbeiten in Nasenschweiß, Geld und Gut gewinnen, sitzen dieweil hinter dem Ofen, faulenzen, pompen und braten Birnen, fressen, sauffen, leben sanft und wohl von unserm erarbeiteten Gut, haben uns und unsere Güter gefangen durch ihren verfluchten Wucher, spotten dazu und speien uns an, das wir arbeiten und sie faule Juncker lassen sein […] sind also unsere Herren, wir ihre Knechte.> Luther forderte u.a. von folgenden Schritten gegen die Juden Gebrauch zu machen:
ihre Synagogen niederzubrennen,
ihre Häuser zu zerstören und sie wie Zigeuner in Ställen und
Scheunen wohnen zu lassen,
ihnen ihre Gebetbücher und Talmud wegzunehmen, die ohnehin
nur Abgötterei lehrten,
ihren Rabbinern das Lehren bei Androhung der Todesstrafe zu
verbieten,
ihren Händlern das freie Geleit und Wegerecht zu entziehen,
ihnen das „Wuchern“ (Geldgeschäft) zu verbieten, all ihr Bargeld und ihren Schmuck einzuziehen und zu verwahren.
Luther befasste sich in seiner gesamten Wirkungszeit als Theologe mit dem Judentum und war sein herausragender Kenner. Leute wie er wussten, was sie tun, wenn sie an die Fassaden der Kirchen das Motiv der Judensau haben anbringen lassen, das seitdem die Kirchen schmückt. Sie erinnerten daran, dass bereits die Bibel der Christen, die Juden als eine giftige Schlangenbrut, als eine perverse Brut des Satans identifizierte und bezeichnete. Daran hat sich bis heute nichts zum Positiven verändert – ganz im Gegenteil, es ist alles noch viel schlimmer geworden.
Als Schlussfolgerung ist es erlaubt zu konstatieren: Nichts
an dieser angeblich heiligen Schrift ist heilig – alles dort ist amoralisch,
menschenverachtend, destruktiv, satanisch, schändlich und pervers. So pervers,
wie die Juden selbst. Und bei der sog. Religion und Kirche der Juden handelt es
sich tatsächlich um eine hässliche Hydra mit tausenden Köpfen, um ein Netzwerk
der Gangster, Betrüger, Blender und Mafiosi im großen Stil, um ein Machwerk und
Betriebssystem der satanischen linksfaschistischen Weltherrschaft.
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