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Montag, 2. August 2021

DER DEUTSCHE TSUNAMI: STAATSANWALTSCHAFT PRÜFT...



Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal. Es gebe den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen, teilte die Behörde am Montag mit. In die Prüfung würden neben Presseberichten auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren und weitere polizeiliche Hinweise einbezogen.

Es lägen inzwischen auch polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor, hieß es weiter. Diese würden daraufhin ausgewertet, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe.
Nach den Unwettern und dem darauf folgenden Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern Mitte Juli wurden inzwischen mehr als 180 Todesopfer registriert. Das rheinland-pfälzische Ahrtal war von der Katastrophe besonders betroffen.
Am Wochenende berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", dass der Landkreis Ahrweiler offensichtlich in der Nacht vor der Flutkatastrophe vom Landesumweltamt gewarnt worden sei, darauf aber nicht rechtzeitig reagiert habe.
Die Zahl der Menschen, die in der Flutkatastrophe allein im Ahrtal ihr Leben verloren haben, ist am Montag auf 138 gestiegen. Weiterhin vermisst werden 26 Bewohner, wie Florian Stadtfeld vom Polizeipräsidium Koblenz mitteilte.
Bis zum Wochenende waren 135 Menschen tot geborgen worden. Identifiziert seien bislang 106 Menschen, sagte Thomas Linnertz vom Polizeipräsidium Koblenz. Keine Angaben macht die Polizei bislang zur Frage, wie viele Menschen in den einzelnen Orten ums Leben kamen.

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„Fahrlässige Tötung“? Staatsanwaltschaft sammelt nach Flutkatastrophe Hinweise

3. August 2021

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat eine Mail-Adresse für die Sammlung von Hinweisen zur Flutkatastrophe an der Ahr eingerichtet. Im Anschluss an die Mitteilung zur Prüfung eines Ermittlungsverfahrens wegen möglicherweise verspäteter Warnungen und Evakuierungen seien „wertvolle Hinweise zum Ablauf und zur Bewertung der Ereignisse“ eingegangen. Das teilte die Justizbehörde am Dienstag mit. Um Hinweise zügig bearbeiten zu können, werde darum gebeten, diese ausschließlich per E-Mail an die Adresse

unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de

zu verschicken. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie nach der Flutkatastrophe vom 14. Juli ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung einleitet.

In diese Prüfung sollen neben der „umfangreichen Presseberichterstattung“ auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht zum 15. Juli einbezogen werden.

 „Menschen mussten schwierige Entscheidungen treffen“

Der Staatsanwaltschaft liegen nach eigenen Angaben polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig (Landkreis Ahrweiler) vor. Auch diese sollen mit Blick auf die Frage ausgewertet werden, ob sich daraus der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe.

Die Prüfung werde etwas Zeit benötigen, erklärte Oberstaatsanwalt Harald Kruse. „Zum einen wäre es fatal, Menschen, die in der Katastrophennacht sicherlich schwierige Entscheidungen zu treffen hatten, auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage mit Ermittlungen zu überziehen“, erklärte er. Zum anderen gelte, dass Ermittlungen gegebenenfalls umso zielgerichteter geführt werden könnten, je fundierter der Anfangsverdacht geklärt werde.

Die Zahl der Menschen, die in der Flutkatastrophe im Ahrtal ihr Leben verloren haben, stieg am Montag auf 138. Weiterhin vermisst werden 26 Bewohner, wie Florian Stadtfeld vom Polizeipräsidium Koblenz mitteilte. Bis zum Wochenende waren 135 Menschen tot geborgen worden, identifiziert wurden bislang 106 Menschen. Keine Angaben macht die Polizei bislang zur Frage, wie viele in den einzelnen Orten ums Leben kamen. WELT

4. August 2021

Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz sind bisher 25 Hinweise zur Flutkatastrophe an der Ahr eingegangen. Diese seien «zum überwiegenden Teil sehr wertvoll», wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Momentan prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie nach der Flutkatastrophe vom 14. Juli ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung einleitet. Ermittelt werde erst, wenn das Ergebnis der Prüfung den Anfangsverdacht bejahe. Im Raum stehen möglicherweise verspätete Warnungen und Evakuierungen.

Soldaten der Bundeswehr helfen bei den Aufräumarbeiten nach der Flutkatastrophe.© Harald Tittel/dpa Soldaten der Bundeswehr helfen bei den Aufräumarbeiten nach der Flutkatastrophe.

Um Hinweise zügig bearbeiten zu können, werde darum gebeten, diese ausschließlich auf dem E-Mail-Weg an die Adresse «unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de» zu verschicken. In diese Prüfung sollen neben der «umfangreichen Presseberichterstattung» auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht zum 15. Juli einbezogen werden. (dpa)

Nach derFlutkatastrophe: Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Landrat von Ahrweiler

Theresa Wermke, Isabelle Rauffmann, 6. August 2021

Gegen den CDU-Politiker Jürgen Pföhler und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs läuft ein Verfahren. Dabei geht es um den Anfangsverdacht fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.


© dpa Der Landrat von Ahrweiler gerät in den Fokus der Ermittler.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), eingeleitet. Es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli, teilte die Behörde am Freitag mit.

Der Anfangsverdacht richte sich gegen den Landrat, weil dieser laut Gesetzeslage „möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte“. Das Verfahren richte sich zudem gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung „zumindest zeitweise übernommen hatte“, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.

Es hätten sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür ergeben, dass am 14. Juli ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch Evakuierungen geboten gewesen wären. „Dies - so der Anfangsverdacht - dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein.“ Anfragen des Handelsblatts ließ der Landkreis Ahrweiler bislang unbeantwortet.

Extremer Starkregen hatte am 14. und 15. Juli an der Ahr im Norden von Rheinland-Pfalz eine Flutwelle ausgelöst und weite Teile des Tals unter Wasser gesetzt. Rund 42.000 Menschen sind von den Folgen des Hochwassers betroffen. Die Zahl der Todesopfer in Ahrtal liegt mittlerweile bei 141, noch immer werden 17 Menschen vermisst.

Bereits am Vormittag, um 11:17 Uhr, hatte die zuständige Hochwasservorhersagezentrale die zweithöchste Warnstufe für die Ahrregion herausgegeben, um 17:17 Uhr die höchste. Das teilte das Landesamt für Umwelt dem Handelsblatt auf Nachfrage mit.

Umweltamt informierte Landkreis alle drei Stunden

Zusätzlich seien die Prognosen „im 3-Stunden-Turnus“ an die Kreisverwaltung in Ahrweiler geschickt worden - um 15:26 Uhr, 18:26 Uhr und schließlich um 21:26 Uhr. Auch veröffentlichte das Amt alle 15 Minuten die aktuellen Pegelstände. Erst nach 23 Uhr wurde der Katastrophenfall ausgerufen und weitreichend evakuiert.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte weiter mit, es bestehe der Anfangsverdacht, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen „(mit)ursächlich“ geworden sei. Eine Auswertung von Todesermittlungsverfahren zu Flutopfern habe ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend flussabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet hätten.

Noch vor Kurzem hatte der CDU-Politiker die Anschuldigungen gegen ihn zurückgewiesen und scharf verurteilt. „Völlig deplatziert“ und „geschmacklos“ hatte Pföhler die Anschuldigungen genannt und dafür plädiert, die Ereignisse im Nachhinein sorgfältig aufzuarbeiten. Dem „Bonner Generalanzeiger“ sagte der Landrat am Montag: „ Zurzeit kann niemand im Bund, im Land oder im Kreis seriös die Fragen nach Verantwortlichkeit beantworten.“

Der Kieler Krisenexperte Frank Roselieb, der Kommunen und Verbände im Katastrophenmanagement berät, wirft Pföhler vor, wertvolle Zeit verschenkt zu haben, in der Menschen in Sicherheit hätten gebracht werden können. „Am Anfang lief es eigentlich gut“, sagte Roselieb im Gespräch mit dem „Spiegel“. Dann müsse „etwas passiert sein, das das Krisenmanagement aus der Bahn geworfen hat“. Roselieb fordert, der Landrat müsse endlich erklären, „auf welcher Grundlage welche Entscheidungen in der Flutnacht getroffen wurden“.

Pressetermin abgesagt

Vor der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft eine Mail-Adresse für die Sammlung von Hinweisen zur Flutkatastrophe an der Ahr eingerichtet. Im Kern geht es unter anderem darum, ob Warnungen zu spät erfolgt sind.

Landrat Pföhler hatte eigentlich für Freitagvormittag um elf Uhr zu einem Pressetermin zur aktuellen Situation eingeladen. Dieser Termin wurde kurzfristig abgesagt. Zur Darstellung genauerer Hintergründe findet um 16 Uhr eine Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Koblenz statt.

Neben der Staatsanwaltschaft Koblenz prüfen auch die Staatsanwaltschaften in Köln, Bonn und Aachen, ob sie Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen einleiten. Das teilten Sprecher der Behörden auf Anfrage des Handelsblatts mit. Bis zu ersten Ergebnissen könnten allerdings noch mehrere Wochen vergehen. (Handelsblatt)

Ermittlungen nach Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz

dpa

Die Staatsanwaltschaften in Koblenz und Köln haben nach der Flutkatastrophe Mitte Juli Ermittlungen eingeleitet. Gegen den Landrat von Ahrweiler, CDU-Politiker Jürgen Pföhler, ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Gegen den Landrat des von der Katastrophe besonders betroffenen rheinland-pfälzischen Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), werde ermittelt, es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli, teilte die Koblenzer Behörde mit. Die Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen richten sich gegen Unbekannt, erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft. Dort gehe es um den Verdacht der Baugefährdung im Zusammenhang mit der Havarie der Blessemer Kiesgrube.

Anhaltspunkte für Anfangsverdacht

Der Anfangsverdacht der Koblenzer Staatsanwaltschaft richtet sich gegen den Landrat, weil dieser laut Gesetzeslage «möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte». Außerdem ging es um ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung «zumindest zeitweise übernommen hatte», erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.

Ihr zufolge besteht der Anfangsverdacht, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen «(mit)ursächlich» geworden sei. Eine Auswertung von Todesermittlungsverfahren zu Flutopfern habe ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend flussabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet hätten.

Eine Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft erklärte, es werde auch die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen möglicher Versäumnisse von Verantwortlichen bei der Flutkatastrophe geprüft. Ähnlich äußerten sich Sprecher der Staatsanwaltschaften Bonn und Aachen.

141 Tote im Ahrtal

Extremer Starkregen hatte am 14. und 15. Juli an der Ahr im Norden von Rheinland-Pfalz eine Flutwelle ausgelöst und weite Teile des Tals unter Wasser gesetzt. Rund 42.000 Menschen sind von den Folgen des Hochwassers betroffen. Die Zahl der Toten im Ahrtal liegt mittlerweile bei 141, noch immer werden 17 Menschen vermisst.

In Nordrhein-Westfalen gab es bei dem Unwetter 47 Tote. Hinzu kamen enorme Sachschäden. In Blessem (Rhein-Erft-Kreis) nahe Köln war in der Nacht zum 16. Juli der Boden nahe einer Kiesgrube am Fluss Erft weggerutscht, nachdem Starkregen bei der Flutkatastrophe die Grube geflutet hatte. Mehrere Gebäude wurden mitgerissen, es gab keine Toten.

Einrichtung in Sinzig: Aufklärung gefordert

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine umfassende Aufklärung zum Tod von zwölf Bewohnern einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung in Sinzig (Rheinland-Pfalz). Bereits vor der Flut sei klar gewesen, dass sich die hilfsbedürftigen Bewohner nicht selbst retten könnten. «Mit dem Strafrecht allein wird diese Katastrophe nicht aufzuarbeiten sein», sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. «Es bedarf der Aufklärung und persönlicher Konsequenzen aller Verantwortlichen.» Die am Ufer der Ahr gelegene Einrichtung der Lebenshilfe mit 34 Wohnplätzen war in kurzer Zeit überflutet worden.

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