Szene in Paris 2011 (SPIEGEL)
Soweit haben uns schon die Schweinehirten deutscher Bundes- und Landespolitik gebracht, soweit kam es mit tatkräftiger Unterstützung der Hüter des Heiligen Grals sprich der juristischen Schweinepriester aus Karlsruhe, soweit sind wir in diesem deutschen Saustall auf dem Weg des Missbrauchs der Religionsfreiheit und der toleranten, liberalen und freien Religionsausübung schon gekommen, dass uns der islamische (und in ähnlicher Form auch der jüdische) Religions-, Verhaltens-, Gesinnungs- und Meinungsterror diktiert, was wir in Deutschland zu tun und zu lassen hätten.
Der einzige praktikable Ausweg aus der verfahrenen Lage in der sich die derzeitige merkelsche kommunistisch geprägte religiöse Schweinezucht befindet, ist aus Anlass des kommenden Reformationstages die Verhältnisse im Lande grundlegend zu reformieren und den Artikel 4 GG hinsichtlich der Religionsausübung den Umständen und drohenden Gefahren entsprechend umzuformulieren und zwar wie im nachstehenden Entwurf vorgeschlagen:
Art. 4 Deutscher Verfassung
Religionsausübung
Die Religionsfreiheit wird aufgehoben. Weder die Freiheit des Glaubens noch die Freiheit des religiösen Bekenntnisses noch die ungestörte Religionsausübung anderen Glaubens als des christlichen werden gewährleistet. Der Missbrauch der Religionsausübung für politische und insbesondere für humanitäre Zwecke ist strafbar. Bildung und Aktivitäten von Sekten gleich welcher Herkunft und Weltanschauung ist nicht gestattet und wird unter Strafe gestellt. Die Ausübung des islamischen und jüdischen Glaubens sogleich Bildung religiöser Organisationen islamischer und jüdischer Prägung im Geltungsbereich des GG ist verboten. Einzelheiten hinsichtlich der Ausübung anderweitigen fremden Glaubens regelt das Religionsgesetz. Mit dem Inkrafttreten dieser Novelle verlieren alle Verträge und Statuten jener verbotenen juristischen Personen ihre rechtlichen Grundlagen und werden illegal. Ihr Vermögen verfällt zugunsten des Staates.
Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
www.gtvrg.de
PS. Im Bild: UNI Hamburg, der Ort, wo sich vor den Augen der untätigen Sozi-Behörden und ihres linken Chefs im Amt des Bürgermeisters die subversive religiöse V Kolonne ungestört entfalten konnte.
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Hamburger Universität muss religiösen Verhaltenskodex einführen
"Es dürfen keine Weihnachtsfeiern mehr an der Uni Hamburg stattfinden."
© Pressebild.de/Bertold Fabricius Das Hauptgebäude an der Edmund-Siemers-Allee
Als erste Hochschule in Deutschland hat die Universität Hamburg einen eigenen Knigge zur Religionsausübung auf dem Campus herausgebracht. Zuvor hatte es zunehmend Konflikte gegeben.
Junge Männer, die muslimische Studentinnen auffordern, ein Kopftuch zu tragen, und salafistische Prediger, die auf den Fluren öffentlich zu Gebeten aufrufen: Immer wieder ist es an der Uni Hamburg in den vergangenen Jahren zu Problemen zwischen frommen Anhängern verschiedener Religionen und Nichtgläubigen gekommen, zu Irritationen im Umgang mit der Religionsausübung.
Grenzen wurden überschritten, junge Menschen fühlten sich belästigt. Präsident Dieter Lenzen und seine Kollegen lenken jetzt ein. Am Mittwoch haben sie einen neuen Verhaltenskodex vorgestellt, der für ein respektvolles Miteinander sorgen soll. Das Papier wurde an alle Studenten und Uni-Mitarbeiter verschickt.
"Der wissenschaftliche Auftrag der Universität ist zu respektieren. Die Ausübung religiöser Freiheit endet dort, wo dieser beeinträchtigt oder gefährdet ist", heißt es in dem Kodex, den die Kommission ausformuliert hat. Die Uni Hamburg sei damit die erste Hochschule in Deutschland, die den Umgang mit der Religionsausübung auf dem Campus derart detailliert festgelegt habe, sagt Dieter Lenzen. Er und seine Mitstreiter, darunter eine Philosophieprofessorin und ein Professor für Rechtswissenschaft, haben außerdem einen knappen Zehn-Punkte-Plan ausgearbeitet, der Verhaltensregeln vorgibt. Man habe sich dabei ganz klar an den Vorgaben des Grundgesetzes orientiert.
So seien religiöse Feste auf dem Gelände der Uni verboten, heißt es darin. Laut gesprochene Gebete, zum Beispiel in der Bibliothek, sind demnach ebenso untersagt wie rituelle Fußwaschungen in sanitären Anlagen. Symbole wie Kreuze, Davidssterne oder spezifische Kopfbedeckungen sind zwar erlaubt, allerdings gibt es bei der Kleidung eine Einschränkung: Kopftücher und Schleier dürfen nur dann getragen werden, wenn "die wissenschaftliche Kommunikation" dadurch nicht verhindert wird. Und bei Prüfungen gilt: Die Studentin muss noch identifizierbar sein. Sonst darf sie die Prüfung nicht ablegen. Grundsätzlich ist eine Vollverschleierung allerdings nicht verboten.
Präsident warnt vor Nötigung der Mitarbeiter
Klare Worte finden Lenzen und seine Mitstreiter, wenn es um die Selbstbestimmtheit der Uni-Studenten geht: "Versuche der religiös motivierten Ausübung von Druck auf das Verhalten von Mitgliedern der Universität erfüllen den Tatbestand der Nötigung. Sie werden nicht geduldet", heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan. Die Hochschulleitung werde in derartigen Fällen das Hausrecht anwenden.
Uni-Präsident Lenzen betont jedoch auch, dass es bei dem Kodex um die "Wechselseitigkeit der Rücksichtnahme" gehe. "Die Religionsfreiheit der Universitätsangehörigen ist gewährleistet. Diese umfasst nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben und diesen auszuüben, sondern auch die Freiheit, keinen Glauben zu haben", heißt es dazu in dem Kodex.
Klar geregelt ist auch, dass gläubige Studenten zum Beispiel bei der Zeugnisvergabe keinen Anspruch auf eine Extrawurst haben: "Wird beispielsweise die Annahme von Zeugnissen oder anderen Schriftstücken aus der Hand von Mitarbeitern eines bestimmten Geschlechts verweigert, gehen die damit verbundenen Rechtsnachteile zu Lasten des Empfängers." Und zum Mensa-Essen heißt es nur knapp, dass die Speisepläne Sache der Betreiber sei.
Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren zu Konflikten an der Uni Hamburg gekommen, die Nachfragen nach der richtigen Verhaltensweise in solchen Fällen hätten zuletzt zugenommen, sagt der Uni-Präsident. Alle Probleme, die in dem Zehn-Punkte-Plan gesprochen würden, habe es auch tatsächlich im Uni-Alltag geben. Er habe sich daher entschlossen, die Kommission einzusetzen, man habe die "theologischen, soziologischen, psychologischen und juristischen Aspekte" des Themas beleuchtet.
Auch an anderen deutschen Hochschulen hat es in jüngster Zeit immer wieder Ärger im Zusammenhang mit Religionsausübung gegeben. So schloss die Technische Universität Dortmund im Januar 2016 ihren "Raum der Stille", nachdem muslimische Studenten eine Wand aufgestellt hatten, um Frauen und Männer zu trennen. Die Technische Universität Berlin schaffte im März dieses Jahres ihre Gebetsräume für Muslime ab.
Auch in Hamburg wurde 2006 ein "Raum der Stille" eingerichtet, in dem zum Beispiel Muslime beten können. Der interreligiöse Dialog sollte so gestärkt werden. Zuletzt hatte es jedoch Ärger gegeben, weil Muslime einen Vorhang in den Raum gehängt hatten, um Männer und Frauen voneinander zu trennen. Diese Maßnahme sei nicht hinnehmbar, betonte Dieter Lenzen am Mittwoch – eine geschlechtsspezifische Trennung des Raums sei nämlich Diskriminierung. Inzwischen wurde der Vorhang entfernt.
Bilal Gülbas, Vorsitzender der Islamischen Hochschulgemeinde, begrüßt den Kodex. "Wir finden es gut, dass die religiöse Praxis nun offiziell ihren Platz im Universitätsleben hat", sagt er. Allerdings habe die Kommission beim Ausarbeiten nicht mit ihm gesprochen, das sei schade. So wolle er nun noch einmal über den Punkt mit den religiösen Festen verhandeln: "Wenn zum Beispiel das Fastenbrechen betroffen ist, dann dürfen wohl auch keine Weihnachtsfeiern mehr an der Uni Hamburg stattfinden", sagt Gülbas.
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