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Freitag, 17. November 2017

FLUGVERBOT FÜR JUDEN MIT AUSNAHME




So wie es aussieht, sind in diese Sache ein Jude, nämlich der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, und Nathan Gelbart, also wieder ein Jude, der Rechtsanwalt des klagenden Juden in die Sache involviert - also der allseits bekannt und bewährte Judenklüngel.


Das Gericht hat übrigens richtig entschieden, aber nicht streng genug, was richtig beschämend ist. Denn das Flugverbot für Juden sollte gerichtlich folgendermaßen geregelt werden:

1) Allen Juden sind Flüge nach Deutschland und Europa verboten;

2) das Flugverbot hat eine Ausnahme und gilt nicht für Juden, die mit dem One-Way-Ticket ohne Recht auf Wiederkehr nach Israel oder woanders außerhalb Europas fliegen. 

Das Berufungsgericht hat nun die Aufgabe, das Urteil entsprechend zu korrigieren. 


Jerzy Chojnowski 

Chairman-GTVRG e.V. 

www.gtvrg.de 


PS. Dass die Bundesregierung sich mit Juden, Islamisten und anderen Ausländern und nicht mit den Belangen des deutschen Volkes unaufhörlich befasst, ist nicht neu. Dies haben wir, die Opfer des Tsunamis 2004, gleich nach dem Desaster empörend und schockierend feststellen müssen. Für die Belange der über 550 gewaltsam und grausam getöteten Bundesbürger, der Schwerverletzten, Überlebenden und Hinterbliebenen war nach dem Desaster keine einzige politische Instanz zur Stelle: weder um den Betroffenen zu helfen noch um die Verantwortlichen für das Zustandekommen des Desasters im In- und Ausland zur Rede zu stellen. Diese zentrale Schaltstelle trat nun jedoch sofort in Aktion, um einem Juden, einem einzigen, der sich benachteiligt fühlte, unter die Arme zu greifen. Daran erkennt man, wie einflussreich (und gefährlich) das Judenmafia-Netzwerk in Deutschland tatsächlich ist. 


Es liegt auf der Hand: Auch nach 13 Jahren seit der größten humanitären Katastrophe Deutschlands der Nachkriegszeit hat sich in der volksfeindlichen destruktiven Politik deutscher VOLKS- UND VATERLANDS-VERRÄTER und den Aktivitäten ihrer subversiven V. Kolonne NICHTS zum Positiven verändert! Ganz im Gegenteil es wird immer schlimmer, wie uns allen die Situation im Lande seit 2015 deutlich vor Augen führt. Seitdem dreht sich alles in der deutschen Politik nicht um die brennenden lebens- und überlebenswichtigen Fragen des deutschen Volkes sondern um das Thema: Fremde, Migranten, Fremdlinge, Islam, Moslems, selbstverständlich zuallererst auch Juden, Flüchtlinge und Kanaken aus der ganzen Welt. So weit haben sich die Altparteien Deutschlands und ihre Politiker bereits vom Volk abgewandt, dass seine Belange sie nicht im Geringsten interessieren. Als wir dies direkt nach dem Tsunami-Desaster 2004 hautnah haben erleben und erleiden müssen, wusste noch damals keiner von uns, dass dieser frevelhaften, opferfeindlichen, amoralischen Taktik eine grundsätzliche, programmatische und permanente strategische Methode auch für die Zukunft zugrunde liegt: Sie ist ein ideologisches schweinisches Programm der Volksfeinde. Wir haben es irgendwann endlich verstanden und als solche betrachten und behandeln wir seitdem diese Dreckschweine (dirty pigs).


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Flugverbot für Israeli beschäftigt die Bundesregierung

dpa
17. November 2017






























© Bereitgestellt von dpa-infocom Eine Maschine der Kuwait Airways rollt auf dem Frankfurter Flughafen zu ihrer Parkposition.
Die Bundesregierung will sich mit der Nichtbeförderung eines Israelis durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways nicht abfinden.
«Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen» zu erörtern, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, der «Welt» (Online, Print: Samstag). Das Landgericht Frankfurt hatte am Vortag die Klage eines Israelis abgewiesen, der von der Airline verlangt hatte, befördert und wegen Diskriminierung entschädigt zu werden.
Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an. In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.
Staatsminister Roth betonte, er teile die Sorge zum Beförderungsverbot von Israelis durch Kuwait Airways. Auch wenn dieses auf ein Gesetz zurückgehe, «ist mir unverständlich, wenn im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann». Das Gericht in Frankfurt hatte betont, das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.
«Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland», sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. «Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben.» Er kündigte Berufung an.

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