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Freitag, 25. August 2017

ZWANGSEINWEISUNG IN DIE PSYCHIATRIE

Während die nach Deutschland geschleusten Moslems, Terroristen, Kanaken und Fremdlinge aus Asien und Afrika von der Bundes- und von den Landesregierungen mit Milliarden und Abermilliarden alimentiert,  während Deutschlands Arme zu pauperisierten Mülltauchern und Flaschensammler degradiert werden; während deutsche Kulturgüter von unschätzbarem historischem Wert massenweise vergammeln und uns unwiederbringlich verloren gehen, weil es den dämlichen Politikern und unseren verblödeten Behörden die Einsicht fehlt, Menschen zu fördern, die zu ihrer Erhaltung beitragen oder beitragen wollen, wird nun von der kommunistischen Kuh aus tiefster uckermarkscher Provinz, die mit dem von ihr abgesonderten Mist unser Land jeden Tag aufs Neue ruiniert, wird also von der  bornierten und ungebildeten Provinzlerin in einer ihr eigentümlichen nur vom Rind geplärrten und verstandenen Sprache vollschnauzig verkündet:

Der auf infantil-psychotischer Störungen basierte Scheißhaufen namens Computerspiele sei "Kulturgut und muss gefördert werden".

Scheiße und Mist gehören bekanntlich zusammen.

Diagnose: Akute infantile sich seuchenartig verbreitete Gameinfikacion des altersbedingt geschrumpften löchrig gewordenen und schwammigen Restgehirns verbunden mit einem vollständigen Verlust des Realitätsbezugs; eine Tierseuche, die regelmäßig das Regierungsvieh befällt; zurückzuführen auf das BSE-Syndrom (klar verständlich aufgeschlüsselt: anosognostische  Bovine spongiforme Enzephalopathie [deutsch: bei Rindern auf der Regierungskuhweide auftretende schwammartige Rückbildung von Gehirnsubstanz] oder umgangssprachlich auch Rinderwahn genannt). Nach vorherrschender Meinung führender sachkundiger Experten haben wir hier mit einem unheilbaren Krankheitsbild zu tun.

Wenn die Krankheitseinsicht fehlt und eine Gefahr für die Öffentlichkeit besteht, da hilft nur das, worüber im Anhang mehr nachzulesen ist, nämlich: die Zwangseinweisung in die Psychiatrie.

Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.


PS. US-Präsident Trump hat diesen schweren psychiatrischen Fall längst erkannt, worüber wir in diesem Blog bereits berichtet haben.





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Angela Merkel: Computerspiele sind Kulturgut und müssen gefördert werden


CNET

gamescom: Angela Merkel: Computerspiele sind Kulturgut und müssen gefördert werden
© Koelnmesse Angela Merkel: Computerspiele sind Kulturgut und müssen gefördert werden
Drei Tage vor der Eröffnung der Computerspiel-Messe Gamescom hat Angela Merkel betont, dass Computerspiele Kulturgut sind und gefördert gehören.
In zwei Tagen ist es so weit, dann wird Angela Merkel die Video- und Computerspiel-Messe Gamescom in Köln zum ersten Mal eröffnen. Im Vorfeld bekräftigte die Bundeskanzlerin in einem Interview die Notwendigkeit, die Gaming-Branche zu fördern.
Die Spielebranche sei eine „ganz wichtige“, betonte Merkel in dem gestern auf ihrer Homepage veröffentlichten Video-Interview. Aus diesem Grund habe die Bundesregierung die Förderinstrumente bereits verbessert, indem sie verschiedene Programme ins Leben gerufen, um Branchen-Startups Kreditunterstützung zu gewährleisten. Zudem werde die Branche „Schritt für Schritt als Teil der Kreativwirtschaft in unserer Kulturpolitik gestärkt“, so die Kanzlerin, die aber auch hinzufügte, dass man noch mehr tun könne.
Merkel betonte, dass die Branche immer mehr öffentlich anerkannt werde und dass in diesem Zuge immer mehr Vorurteile gegenüber Computerspielen als vermeintliche Gewaltspiele überwunden würden. Spiele würden als Kulturgut und Bildungsträger aufgebaut, was der eigentliche „gesellschaftliche Durchbruch“ sei.

Fachkräftemangel in der Spielebranche

Der zunehmenden Akzeptanz von Computerspielen in Gesellschaft und Politik steht aber der Fachkräftemangel in der Branche gegenüber. Auch darauf kam Merkel im Interview zu sprechen. Daher würden Überlegungen angestellt, wie man „durch Fachkräftezuwanderung in den nächsten Jahren noch gezielter dazu beitragen“ könnte, „dass es normal wird, dass man international auch zusammenarbeitet und dass Deutschland ein guter Standort wird.“

Die Branchenverbände, darunter der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), fordern schon lange eine stärkere Förderung der Branche durch die Politik. Sie zeigen sich zwar zufrieden angesichts Förderungsbereitschaft deutscher Parteien in den Wahlprogrammen, wie der BIU im Juli dieses Jahres erklärte. Doch müsste die „Entwicklungsförderung auf Bundesebene“ ankommen, damit Deutschland nicht den Anschluss verliere.


Geisteskranke unter Geisteskranken:

Angela Merkel eröffnet Gaming-Messe - Das erwartet Besucher bei der Gamescom in Köln 


RP Online, 17. August 2017
Die Gamescom verwandelt Köln ab Dienstag für fünf Tage in eine bunte Spiele-Hochburg. In diesem Jahr wird ein besonders prominenter Gast erwartet: Erstmals wird Bundeskanzlerin Angela Merkel die Messe eröffnen. Gaming-Fans können sich auf neue Spiele und Konsolen freuen.
Mehr Aussteller, mehr Fläche und immer internationaler: Die Messe Gamescom startet mit besten Vorzeichen in ihre nächste Ausgabe. Vom kommenden Dienstag an verwandelt sich Köln wieder in eine große Spielwiese. Mit einem umfangreichen Rahmenprogramm und über die Stadt verstreuten Events dreht sich unter dem Motto "Einfach zusammen spielen" dann bis zum Samstag alles rund um das Spielen an der Konsole, dem PC oder mit dem Smartphone. Mit Kanada hat die Messe für dieses Jahr ein Partnerland gewonnen, das ein Spezialist in Sachen Games ist.



Rund 900 Aussteller aus mehr als 50 Ländern werden in Köln ihre Highlights präsentieren - darunter viele Spieletitel, die Gamer aus Deutschland zum ersten Mal ausprobieren können. Als wichtige Trends stellen die Veranstalter - der Branchenverband BIU und die Koelnmesse - in diesem Jahr technische Innovationen wie etwa Virtual Reality und den E-Sport ins Rampenlicht. Kein anderer Sport habe sich in so kurzer Zeit aus der Nische zu einem Massenphänomen entwickelt, sagt Felix Falk, Geschäftsführer des BIU.
Virtuelle Welten
Spannend könnte werden, was in Köln in Sachen Virtual Reality zu sehen sein wird. Zuletzt hatten Marktbeobachter eine deutliche Abkühlung des Interesses bei den Nutzern ausgemacht. Doch die Games-Branche gilt dabei als Innovationstreiber. Sie dient auch anderen Branchen als Gratmesser dafür, wie sich die Technologie in Zukunft etablieren wird.
Unter Gamern hatte bislang vor allem Sony die Nase vorn mit der Playstation VR, die Nutzer über Sonys Konsole in virtuelle Welten entführt. Rund eine Million Headsets hat das japanische Unternehmen bislang abgesetzt. HTC dürfte in Köln ebenfalls Neuigkeiten mit im Gepäck haben. Die HTC Vive gehört zur Oberklasse der VR-Geräte, die allerdings einen sehr leistungsfähigen Computer erfordert.
Bei beiden Headsets hängt der Nutzer beim Spielen jedoch am Kabel. Der taiwanesische Hersteller HTC arbeitet deshalb an Lösungen, sein Headset unabhängig zu machen und den Nutzern damit mehr Bewegungsfreiheit zu verschaffen. Bislang nur in China verfügbar, könnten erste Lösungen schon bald auch nach Europa kommen - und möglicherweise in Köln zum Test bereitstehen.
Die großen Highlights bei den Spielen auszumachen sei in diesem Jahr "echt schwer", sagt Spiele-Spezialist Stephan Freundorfer. Insgesamt werde es in Köln wohl kaum ein Spiel geben, dass nicht schon auf der Spielemesse E3 in Los Angeles gezeigt worden sei. Dennoch warten die Anbieter mit einer Fülle von Titeln auf, für die sich Gamer in Köln mit Sicherheit geduldig in die Schlangen reihen dürften, um sie hierzulande erstmals anzuspielen.
© dpa E3 2017 - das sind die Spielehits des Jahres Die Branche befindet sich zwar in der Mitte der Konsolen-Generation, doch Microsoft wird erstmals in Deutschland seine Xbox X zeigen. In Los Angeles kündigte das Unternehmen den Marktstart des neuen Kraftpakets für den 7. November an. Als bisher kleinste und leistungsfähigste Konsole überhaupt soll sie herkömmliche Geräte um 40 Prozent übertreffen, lautet das Versprechen.
Große wirtschaftliche Bedeutung
Erstmals wird die auch international renommierte Gamescom von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eröffnet. Das unterstreicht vor allem die wachsende wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Branche, die inzwischen auch in der Politik wahrgenommen wird. Zahlreiche weitere Gäste aus der Politik werden erwartet, die vier Wochen vor der Bundestagswahl in einer eigens errichteten "Wahlkampf-Arena" Stellung zu Games und aktuellen Themen nehmen wollen.
Insgesamt 2,74 Milliarden Euro setzen die Unternehmen in Deutschland mit Computer- und Videospielen sowie der entsprechenden Hardware um. Laut einer aktuellen Studie der Hamburg Media School ist die Branche stark mittelständisch geprägt. Demnach erwirtschaften 89 Prozent der Unternehmen bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr. Viele von ihnen müssten bei einem hohen Anteil an Eigenfinanzierung laut Game Bundesverband jedoch große finanzielle Risiken eingehen. Grund genug, um auf der Gamescom die Werbetrommel für mehr Fördergelder zu rühren.

Zwangseinweisung

Wenn die Krankheitseinsicht fehlt

Bild zu Zwangseinweisung - Wenn die Krankheitseinsicht fehlt

Ein Patient zeigt eine Wunde am Handgelenk, die schon ein paar Tage alt und entzündet ist. Auf Nachfrage bestätigt sich der Verdacht, dass der Patient sich diese Verletzung in Selbsttötungsabsicht selbst zugefügt hat. Dürfen Sie eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik vornehmen? Und wenn ja, wie gehen Sie am besten und rechtlich abgesichert vor?
Wenn die Wunde nicht mehr frisch ist und der Patient zur Behandlung zum Arzt kommt, ist eine Zwangseinweisung im Zweifel nicht möglich, da davon auszugehen ist, dass der Patient sich psychisch wieder stabilisiert hat. Anders sieht der Fall aus, wenn eine Person in Ihre Praxis gebracht wird, die unmittelbar zuvor einen Suizid versucht hat und bei der nicht klar ist, ob dies nicht unmittelbar wieder passieren wird.

Gefährdung als Voraussetzung

Erste Voraussetzung für eine Zwangseinweisung ist nämlich, dass die Person durch ihre psychische Erkrankung in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder auch ihr eigenes Leben, zumindest aber ihre Gesundheit gefährdet. Vor allem nach Selbsttötungsversuchen erfolgt zunächst häufig eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie, und dies in der Regel gegen den Willen der oder des Betroffenen.
Wer darf eine solche Einweisung veranlassen? Sollte die betreffende Person unter Betreuung stehen, ist es relativ einfach. Der Betreuer muss beim zuständigen Betreuungsgericht einen Antrag auf Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stellen. Wenn das Gericht dies befürwortet, kann die betreffende Person – auch gegen ihren Willen und falls nötig unter Polizeibegleitung – dorthin verbracht werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass der zuständige Arzt (meist der Notarzt) bei einer akuten Erkrankung wie einer Psychose oder bei einem Suizidversuch direkt die Einweisung in die zuständige Notaufnahme der nächsten Psychiatrie anordnet. Denkbar wäre dieses Vorgehen auch, wenn einem Patienten im Rahmen eines Praxisbesuchs eine Mitteilung gemacht wird, die eine so enorme psychische Krise verursacht, dass der Patient nicht mehr gefahrlos nach Hause entlassen werden kann. Je nach Bundesland ist in diesen Fällen aber auch ein Amtsarzt hinzuzuziehen, der entweder nach telefonischer Kontaktaufnahme seine Zustimmung erteilen muss oder innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Einweisung eine Überprüfung durchführt. In diesem Zeitraum muss auch das zuständige Gericht über den Verbleib des Patienten entscheiden.

Ein geistig klarer Patient darf die Behandlung ablehnen

Eine Zwangseinweisung ins Krankenhaus ist jedoch nicht nur bei psychisch auffälligen Personen möglich. Erleidet ein Patient beispielsweise einen zerebralen Krampfanfall und weigert sich, der Aufforderung des Arztes nachzukommen, sich umgehend zur Überwachung und Abklärung in stationäre Behandlung zu begeben, wäre eine Zwangseinweisung unter Zuhilfenahme der Polizei durchaus möglich. Hier muss jedoch deutlich erkennbar sein, dass dem Patienten die Schwere seiner Erkrankung und die Behandlungsnotwendigkeit nicht bewusst sind.
Sobald nämlich der Patient (für den Arzt möglicherweise wider jegliche Vernunft) eine Behandlung ablehnt, obwohl ihm die Konsequenzen hieraus klar sind, darf der Arzt weder eine Zwangsbehandlung durchführen noch über eine Zwangseinweisung dafür sorgen, dass der Patient behandelt wird. Dies gilt es auch bei älteren Menschen zu beachten, die zwar schon phasenweise unter Demenz leiden, aber durchaus auch noch in der Lage sein können, ihre Situation vernünftig einzuschätzen. Der Patient hat ein Recht auf Nicht-Behandlung und auch auf Nicht-Informiertheit – allerdings ist hier sehr genau zu dokumentieren, dass eine natürliche Einsichtsfähigkeit in die Erkrankung vorhanden ist, der Patient aber ausdrücklich nicht behandelt oder auch nur weiter aufgeklärt werden möchte.

Realitätsverkennung mit Krankheitswert

Schwierig ist der Umgang mit Patienten mit sogenannter Anosognosie, einem mit einer Hirnschädigung einhergehenden pathologischen Nichterkennen von Krankheit. Dem Patienten sind hier die gesamten realen Auswirkungen seiner Defizite nicht bewusst. Stattdessen glaubt er fest, künftig wieder im privaten und beruflichen Alltag zu bestehen. In der Praxis begegnet Ihnen diese Realitätsverkennung häufiger bei Patienten mit der parkinsonschen Krankheit oder der Alzheimer-Demenz. Die Auswirkungen sind für die Patienten im täglichen Leben fatal, denn sie nehmen z. B. häufig trotz räumlich-visueller Defizite am Straßenverkehr teil oder tätigen trotz erheblicher Rechenstörungen weiter ihre Finanzgeschäfte. Einige Demenzkranke nehmen die schweren Defizite und Verhaltensstörungen gar nicht wahr, andere scheinen sie zwar zu erkennen, stören sich aber nicht daran.
Wie aber gehen Sie als Arzt mit solchen Patienten um? Was tun, wenn Sie sicher sind, ein Patient sollte nicht mehr Auto fahren? Wenn Sie glauben, er könne sich nicht mehr ohne Hilfe um seine Angelegenheiten kümmern? Und vor allem: Was tun, wenn er in Ihren Augen behandelt werden müsste, sich aber völlig gesund fühlt?
Zunächst einmal müssen Sie versuchen abzugrenzen, in welchen Bereichen noch eine adäquate Wahrnehmung besteht und in welchen nicht mehr. Solange und soweit der Patient noch abschätzen kann, was er tut, sollten Sie ihm weitgehend seine Selbständigkeit und Unabhängigkeit belassen. In allen anderen Bereichen ist es wichtig, ihm eine spezifische Unterstützung zu verschaffen. Vielleicht lassen sich Angehörige mit einbeziehen, denen verständlich gemacht werden kann, dass ihr Verwandter nicht mehr selbst Auto fahren sollte oder bei der Einnahme der Medikamente Unterstützung braucht. Andernfalls kann es notwendig sein, bei Gericht eine Betreuung dieser Person anzuregen.

Schweigepflicht: Es gilt abzuwägen

Sie dürfen jedoch nicht vergessen, dass Sie generell der Schweigepflicht unterliegen, was Ihre Patienten anbelangt. Als Arzt sind Sie nicht berechtigt, Ihre durch die Behandlung über den Gesundheitszustand des Patienten gewonnenen Erkenntnisse ohne dessen Einwilligung Angehörigen oder auch einem Amtsgericht zu offenbaren, solange keine gesetzliche Anzeigepflicht greift oder ein rechtfertigender Notstand gegeben ist. Eine Gefahr für soziale oder wirtschaftliche Belange des Patienten ist hierfür nicht ausreichend. In solchen Fällen können Sie nur versuchen, Angehörige, denen gegenüber Sie mit Willen des Patienten nicht der Schweigepflicht unterliegen, davon zu überzeugen, dass eine Anfrage beim Betreuungsgericht sinnvoll wäre. Das Interesse an der Abwehr drohender Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit ist gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Patienten jedoch regelmäßig als höherwertig anzusehen. Daher kann ein Arzt durchaus berechtigt sein, beispielsweise die Verwaltungsbehörde zu benachrichtigen, wenn ein Patient als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er aufgrund seiner Erkrankung dabei sich und andere gefährdet. Erforderlich ist hierfür jedoch, dass der Arzt vorher erfolglos intensiv auf den Patienten eingewirkt hat, um ihn dazu zu bewegen, das gefährdende Verhalten selbst einzustellen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Letztlich obliegt es Ihnen als Arzt, abzuwägen, ob eine Zwangsbehandlung oder auch nur eine Weitergabe von Daten tatsächlich legitim ist. Dies sollte selbstverständlich immer im Sinne des Patienten und zu seinem Besten sein, aber die Persönlichkeitsrechte des Patienten müssen stets gewahrt bleiben. Sollten Sie sich gegen den Willen des Patienten für solche Maßnahmen entscheiden, ist es wichtig, stets ganz genau zu dokumentieren, welche Versuche Sie unternommen haben, um den Patienten von deren Notwendigkeit zu überzeugen, und warum Sie davon ausgehen, dass Sie berechtigt sind, diese Maßnahmen zu ergreifen. Im Zweifel ist es besser, Rechtsrat einzuholen. Denn sollten Sie sich falsch entschieden haben, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.


http://www.allgemeinarzt-online.de/a/wenn-die-krankheitseinsicht-fehlt-1627369

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