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Freitag, 4. August 2017

GIFTMAFIAS ORGANIGRAMM


Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – EFSA
Via Carlo Magno 1A
43126 Parma (PR)
ITALIEN
Press@efsa.europa.eu
Cc: poststelle@bmel.bund.de;
info@bauernverband.net;
pressestelle@bfr.bund.de;
poststelle@bmjv.bund.de
poststelle@bvl.bund.de


Nachstehend die wichtigsten Instanzen 
und Mitglieder des Giftmafia-Syndikats:

Der Giftmafia-Pate
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)


 Seine Giftmafia-Gefolgschaft
Landwirtschaftsminister 
und -ministerien der Länder

Beratendes Gremium des Giftmafia-Vorstands 
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Federführende Bundesbehörde zur Giftverabreichung, Giftanreicherung und Verbrauchertäuschung
Bundesamt für Verbraucherschutz 
und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Flankierender justizieller Giftmafia-Schutz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
sowie die ihm unterstehenden, 
von ihm gelenkten untätigen Staatsanwaltschaften 
und die das Recht brechenden Strafgerichte

Ausführendes Giftkonsortium 
alias Lieferant der C-Waffen
BAYER & Co.

Giftmafia-Verbandsmitglieder
Der Deutsche Bauernverband (DBV)

Produzenten der verbrauchertauglichen Gifte
Agrarindustrie und Agrarbetriebe

Politische Unterstützung der Giftmafia in Deutschland
Deutscher Bundestag, Landtage 
und die dort etablierten Parteien

Fachliche Unterstützung der Giftmafia seitens der EU
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL; englisch European Food Safety Authority, EFSA)

Zur hochtrabenden Erklärung im Internet: "EFSA ist eine Agentur der Europäischen Union, die über bestehende und neu auftretende Risiken in Zusammenhang mit der Lebensmittelkette informieren und dazu wissenschaftliche Beratung anbieten soll. Die Arbeit der Behörde deckt alle Themen ab, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit haben, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit sowie Ernährung. Die Agentur soll der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaatenhelfen, effektive und zeitnahe Risikomanagementent-scheidungen treffen, die den Gesundheitsschutz der europäischen Verbraucher und die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette gewährleisten. Die Behörde ist angehalten, die Öffentlichkeit in einer offenen und transparenten Art und Weise über alle ihren Tätigkeitsbereich betreffenden Belange zu informieren. Die Agentur wurde im Januar 2002 gegründet, hat ihren Sitz in Parma (Italien)." (Wiki)

Der italienische Sitz der EFSA ist auch die Erklärung ihrer Daseinsberechtigung sprich die Begründung für ihre vorgesehene wahre Aufgabe, die ist, Steuergeld zu kassieren und im Gegenzug nichts zu tun, was der Giftmafia schaden könnte; ansonsten alles tun, was den EU-Verbraucher desinformiert und hinters Licht führt und dafür zu sorgen, dass alles, was sich vertuschen lässt auch tatsächlich fachgerecht vertuscht wird.

Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
www.gtvrg.de

PS. Alle Jahre wieder - Ein Lebensmittelskandal jagt den nächsten: Gift im Grundwasser, Gift im Boden, vergiftete Bienen, vergiftete Seen und Meere, Gift im Fleisch, Gift in der Luft, Gift in den Eiern und in der Milch, Gift im Obst und Gemüse, Giftmüll... Gift überall. Die Giftmafia hat unsere Umwelt und uns vergiftet. Vergiftete Lebensmittel sind nur ein Teil der in der Umwelt abgesonderten, in der Ökosphäre deponierten und in der Nahrungskette zirkulierenden Giftfracht.

Die hin und wieder mit ermüdeter Regelmäßigkeit in den Medien Schlagzeile machenden Lebensmittelskandale sind nur die Spitze des Eisbergs und ein Teil des Problems. Was tatsächlich dahinter steckt, ist ein massiver quasi legalisierter Giftanschlag auf die Gesundheit von uns allen. Deshalb sterben so viele Menschen in Deutschland qualvoll an Krebs - abertausende jährlich. Die menschengemachte Katastrophe spielt sich hier im Stillen ganz unauffällig und ohne Schlagzeilen  ab: in den Krankenhäusern und bei den betroffenen Familien. Denn fast alles, was man mittlerweile anfasst, enthält Gifte in rauen Mengen.

Dennoch haben bei uns alle Giftanschläge in Permanenz auf unsere Gesundheit eine erstaunlich kurze Lebensdauer in der öffentlichen Wahrnehmung und Betroffenheit: Sie werden nur solange als solche wahrgenommen, solange sie in den Schlagzeilen  kritisch beleuchtet und skandalisiert werden. Dann ist alles wieder in bester Ordnung - totgeschwiegen, vergessen und verdrängt, wie das Tsunami-Desaster 2004.

Dass man dabei auf Lügen, Täuschung und Vertuschung angewiesen ist, liegt auf der Hand. In diesem Lichte sollte man das im Anhang erwähnte EU-Schnellwarnsystem betrachten. Wie es funktioniert, das haben wir - ihr  verdammten viehdämlichen Taugenichtse und gewissenlosen kriminellen EU-Schweine - haben wir, die Opfer des Tsunamis Weihnachten 2004 am 26. Dezember hautnah erlebt. Das Ergebnis: ein paar Tausend gewaltsam und grausam getötete Touristen. So wie damals  jenes Schnellwarnsystem funktionierte,
so funktioniert es noch heute.

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Womöglich über zehn Millionen Fipronil-Eier in Deutschland verkauft

4. August 2017

AFP























© Bereitgestellt von AFP Womöglich mehr als zehn Millionen belastete Eier in Deutschland verkauft Mehrere Millionen belastete Eier und leere Regale bei Aldi: Der Skandal um mit dem Insektizid Fipronil belastete Eier in Deutschland weitet sich aus. Wie der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) am Freitag sagte, wurden möglicherweise über zehn Millionen belastete Eier aus den Niederlanden in deutschen Supermärkten verkauft. Er riet Verbrauchern zur Vorsicht. Der Discounter Aldi nahm deutschlandweit sämtliche Eier aus dem Verkauf.




Meyer sagte im ZDF, es handle sich nicht wie zuvor angenommen um drei Millionen sondern um "wahrscheinlich über zehn Millionen niederländische belastete Eier" in Deutschland, von denen nun eine Gesundheitsgefahr ausgehe. Meyer riet Verbrauchern, sich die Nummern der Eier genau anzusehen. Entsprechende Hinweise stehen auf dem Portal lebensmittelwarnung.de - dort sind Informationen aus mittlerweile zwölf Bundesländern hinterlegt.
In den Niederlanden werden Medienberichten zufolge zehn Milliarden Eier pro Jahr produziert; viele davon werden nach Deutschland exportiert. In Deutschland wurden nach Angaben des Portals Statista pro Kopf im vergangenen Jahr 235 Eier konsumiert.
Hinweise, dass auch von Geflügelfleisch eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte, gibt es laut Minister Meyer derzeit nicht. Dies werde aber untersucht, sagte er. Das gelte ebenso für Produkte, in denen Eier verarbeitet sind wie Nudeln und Kuchen.
Fipronil wird unter anderem gegen Flöhe, Läuse, Zecken, Schaben und Milben eingesetzt. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zufolge besteht durch den Verzehr belasteter Eier "keine konkrete" Gesundheitsgefährdung. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums ist ein gesundheitliches Risiko für Kinder aber nicht völlig auszuschließen. Meyer sagte, bei Kindern bestehe beim Verzehr von zwei belasteten Eiern am Tag eine "akute Gesundheitsgefahr".
Aldi zog als "reine Vorsichtsmaßnahme" alle Eier aus dem Verkauf. Der Discounter bezieht nach eigenen Angaben bereits seit Anfang der Woche keine Eier aus gesperrten niederländischen Betrieben mehr. In den vergangenen Tagen seien zudem in einzelnen Regionen Bio-, Bodenhaltungs- und Freilandeier mit geringen Fipronil-Gehalten vorsorglich aus dem Verkauf genommen worden. Kunden, die Eier bei Aldi gekauft haben, könnten diese ohne Vorlage des Kassenbons überall zurückgeben, der Verkaufspreis wird erstattet.
Der Lebensmittelhändler Edeka sieht für einen derart drastischen Schritt bislang keinen Grund. Die Eier seiner Eigenmarken stammten ausschließlich aus Deutschland, teilte die Edeka-Zentrale mit. "Bislang liegen uns hier keine Nachweise von Fipronil vor." Es gebe aber einen "engen Austausch" mit Lieferanten und den zuständigen Behörden.
Die Supermarktkette Rewe, die bereits am Mittwochabend aus den Niederlanden stammende Eier aus allen Rewe- und Penny-Märkten genommen hatte, sah zunächst auch "keine Veranlassung, sämtliche Eier aus dem Verkauf zu nehmen". Das Unternehmen verfolge die Entwicklung aber und werde gegebenenfalls reagieren. Lidl betonte, "ausschließlich" Eier von Lieferanten anzunehmen, die nachweislich negativ auf Fipronil beprobt seien. Belastete Eier seien zuvor aus dem Verkauf genommen worden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bezeichnete die Reaktion von Aldi als "überzogen" und "nicht angemessen". Der Verband sehe derzeit "vor allem die amtlichen Behörden in den Niederlanden und von Bund und Ländern in der Pflicht vollständig für Aufklärung zu sorgen".
Die Umweltorganisation Nabu forderte eine Reform der EU-Agrar- und Ernährungspolitik. Durch den Druck, "möglichst viel und möglichst billig zu produzieren" wachse die Versuchung, zu verbotenen Mitteln zu greifen.
Die Anwendung des Stoffs bei Tieren, die Lebensmittel liefern, ist nicht erlaubt. Auch der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) erklärte, der aktuelle Skandal sei nicht überraschend und zeige, "dass die industrielle Massentierhaltung Leid und Gesundheitsgefahren hervorbringt".

4. August 2017








eier fipronil: Aldi nimmt sämtliche Eier aus dem Verkauf© dpa Aldi nimmt sämtliche Eier aus dem Verkauf 

Im Skandal um giftbelastete Eier nehmen Aldi Süd und Aldi Nord deutschlandweit sämtliche Eier aus dem Verkauf. Das teilten die Unternehmensgruppen am Freitag mit. Es handele sich um eine „reine Vorsichtsmaßnahme“, es könne weiter von keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgegangen werden, hieß es in der Mitteilung.
Von sofort an dürften nur noch Eier an Aldi geliefert werden, für die ein Nachweis vorliege, dass sie negativ auf fipronilhaltiges Anti-Läusemittel getestet seien. Die Unternehmen teilten mit, das Vorgehen werde möglicherweise dazu führen, dass es zu Engpässen bei der Versorgung mit Eiern kommt.
Die Unternehmensgruppen begründeten ihr Vorgehen den Angaben zufolge damit, dass sie „Klarheit und Transparenz“ bei ihren Kunden herstellen wollten. Schon seit Anfang der Woche beziehe Aldi keine Eier mehr aus gesperrten niederländischen Betrieben. Zudem seien in den vergangenen Tagen in einzelnen Regionen Freiland-, Bodenhaltungs- und Bio-Eier vorsorglich aus dem Verkauf genommen worden, wie es weiter hieß.

Am Donnerstagabend hatte der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) in Berlin mitgeteilt, dass mittlerweile von zwölf betroffenen Bundesländern auszugehen sei. Eine Schlüsselrolle hätten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Lage sei „unter Kontrolle“, es gebe aber „noch keine Entwarnung“.

Vorerst nicht betroffen waren laut Bundesministerium die vier Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und das Saarland. (dpa)

Bauernverband will Schadenersatz für Hühnerbetriebe






5. August 2017



Яйца, зараженные фипронилом, могут привести к серьезным отравлениям© picture alliance/dpa/H. Media Яйца, зараженные фипронилом, могут привести к серьезным отравлениям
Im Skandal um Eier, die mit Fipronil verseucht sind, werden Rufe nach einem finanziellen Ausgleich laut. Die Politik streitet über die politische Verantwortung. Und in manchen Bundesländern gibt es ein weiteres Problem.
Die betroffenen Landwirte in Deutschland dürften nicht auf ihren Schäden sitzen bleiben und müssten entschädigt werden, machte der stellvertretende Generalsekretär des Bauernverbands, Udo Hemmerling, deutlich. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte er, beim Einsatz von Fipronil handele es sich um ein "klares Fehlverhalten eines Dienstleisters, der dieses Insektizid illegal einem legalen Desinfektionsmittel untergemischt hat". Das Insektengift ist mittlerweile auch in Eiern aus Niedersachsen nachgewiesen worden. Vier Betriebe wurden gesperrt, weitere werden überprüft. Wie Hemmerling sagte, entsteht einem gesperrten Betrieb täglich ein Schaden von rund 4000 Euro an Umsatzverlust. Diesen finanziellen Schaden müsse "der Verursacher" begleichen. Von Bund und Ländern forderte Hemmerling eine schnelle Aufklärung des Falls.
Minister Schmidt verteidigt sich
Gegen Kritik an seinem Krisenmanagement wehrt sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Die Experten seines Hauses und der nachgeordneten Behörden seien "seit Tagen nahezu rund um die Uhr im Einsatz, um weitere Kenntnisse über den Sachverhalt zu erlangen und um den Informationsaustausch zwischen den Behörden sicherzustellen", betonte der CSU-Politiker in der "Passauer Neuen Presse". Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hatte ihm zuvor vorgeworfen, tagelang "in der Versenkung zu verschwinden", während die Verbraucher verunsichert seien. Zum Vorwurf, dass es nicht genügend Lebensmittelkontrolleure gebe, sagte Schmidt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Es waren doch gerade die amtlichen Kontrollen, die den Vorgang aufgedeckt haben. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass Lebensmittelbetrug und kriminelle Energie nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können."
Fipronil in 14 Bundesländern
Mit Fipronil belastete Eier oder daraus erzeugte Produkte sind inzwischen in 14 Bundesländern gefunden worden. Die Discounter Aldi Nord und Aldi Süd räumten am Freitag alle Eier aus den Regalen. Am Abend wurden außerdem erstmals verarbeitete Produkte zurückgerufen: Das Unternehmen Neue Mayo Feinkost rief sechs Salatprodukte zurück, für die Fipronil-Eier verarbeitet worden sein sollen. Betroffen sind hier Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Vor allem in den Niederlanden war in Legehennenbetrieben das für diesen Zweck verbotene Insektengift Fipronil eingesetzt worden, viele der dort produzierten Eier wurden nach Deutschland verkauft. Die giftige Substanz gelangte nach derzeitigem Stand der Ermittlungen über das Reinigungsmittel Dega-16 in die Ställe. Vermutlich hatte ein belgischer Hersteller Fipronil beigemischt.
Ex-Agrarministerin Renate Künast fordert eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei Lebensmitteltests. "Dann kann nämlich jedes Bundesland seine Testkapazitäten auf andere Produktgruppen konzentrieren. So kommt man schneller zu einem Ergebnis", sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Ihrem Nachfolger Schmidt wirft Künast vor, er habe sich nach Bekanntwerden des Problems erst einmal gar nicht gekümmert. "Obwohl sich das Land entgeistert gefragt hat: Was machen eigentlich Läusebekämpfungsmittel in meinem Ei?"
Und jetzt auch noch Salmonellen ...
In mehreren Bundesländern gibt es seit Freitag noch ein weiteres Problem mit Hühnereiern: Wegen des Verdachts auf Salmonellen rief das Regensburger Unternehmen Axvitalis in vier Bundesländern Eier aus Bodenhaltung zurück. Betroffen sind Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Hessen, wie es am Freitagabend auf der Seite lebensmittelwarnung.de hieß. Bei einer Untersuchung sei das Bakterium Salmonella Enteritidis nachgewiesen worden. se/jj (dpa, afp)



Niederlande kontrollieren auch Hühnerfleisch

8. August 2017



Niederländische Behörden kontrollieren neben Eiern auch Hühnerfleisch auf eine mögliche Belastung durch das Insektengift Fipronil. Betroffene Betriebe sollen vorerst den Fleischverkauf eingestellen.
Fipronil: Niederlande kontrollieren auch Hühnerfleisch© Getty Images/AFP/P. van de Wouw Fipronil: Niederlande kontrollieren auch Hühnerfleisch
Von den Kontrollen seien nur sehr wenige Betriebe betroffen, die sowohl Eier als auch Fleisch produzierten, sagte ein Sprecher der niederländischen Lebensmittelüberwachung NVWA (Archivbild) in Utrecht. Der Fleischverkauf sei erst dann wieder erlaubt, wenn die Kontrollen keine Hinweise auf Fipronil ergäben. Ein Sprecher des Bauernverbandes LTO sagte, die meisten Betriebe entschieden sich entweder für Eier- oder für Fleischproduktion. "Jene, die beides machen, kann man an zwei Händen abzählen."
Fleischhersteller seien von dem Fipronil-Skandal praktisch nicht betroffen. Die Fleischhühner würden nach sechs Wochen geschlachtet, anschließend werde der Stall gereinigt. Dies bedeute, dass die Blutlaus, gegen die Fipronil verbotenerweise in Legehennen-Ställen eingesetzt wurde, sich gar nicht erst entwickeln können. Legehennen blieben hingegen etwa zwei Jahre in ihren Ställen - was für die Blutlaus vorteilhaft sei. Über Ergebnisse der Kontrollen wurden zunächst noch keine Angaben gemacht.
Agrarminister Schmidt: "Das ist kriminell"
Das Schädlingsbekämpfungsmittel war zunächst in Eiern aus den Niederlanden und Belgien nachgewiesen worden. Wo Fipronil letztlich beigemischt worden sei, werde derzeit ermittelt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt warf belgischen Behörden vor, von der Belastung der Eier schon früh gewusst zu haben. "Das ist nicht im Sinne des Schnellwarnsystems, im Juni Bescheid zu wissen, und uns dann Ende Juli zu informieren", bemängelte der CSU-Politiker im ARD-Morgenmagazin. Das sei nicht akzeptabel und könne "nicht so bleiben für die Zukunft".
Hinter dem Skandal sieht der Minister womöglich gezieltes kriminelles Handeln. "Wenn hier kriminelle Energie quasi in einem Netzwerk stattfindet, dann müssen wir da kräftig ran, das ist inakzeptabel", sagte Schmidt. Solche Strukturen müssten ausgehebelt werden. Was beim Eierskandal geschehen sei, "das ist kriminell, ganz klar". Das müsse bestraft werden.
Er forderte, das Thema bei der EU-Kommission und dem Ministerrat zum Thema zu machen. Belgien und die Niederlande hätten inzwischen Transparenz zugesagt. In den Verkaufsregalen sollten sich nach Schmidts Worten inzwischen keine belasteten Eier mehr befinden. Auf die Frage, ob solche Eier immer noch verkauft würden, sagte er: "Mit allergrößter Wahrscheinlichkeit kann man dieses ausschließen". Jetzt gelte es darum, zu schauen, was mit den verarbeiteten belasteten Eiern geschehen sei. myk/ml (dpa, afp)

Eier-Skandal: Zusammenarbeit mit Belgien und Hollanddpa-Logo

dpa, 8. August 2017



Ein Mitarbeiter vom Chemischen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld schlägt ein Ei auf, um auf Rückstände zu prüfen.© Foto: Marcel Kusch Ein Mitarbeiter vom Chemischen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld schlägt ein Ei auf, um auf Rückstände zu prüfen. Im Skandal um die mit dem Insektengift Fipronil belasteten Eier setzt Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) auch auf engere Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden.
«Wir sind beim grenzüberschreitenden Handel auf die Information angewiesen. Ich habe klargemacht, dass ich schnelle Information und volle Transparenz erwarte», sagte der Minister dem Radiosender Antenne Bayern nach Telefonaten mit seinem belgischen und dem niederländischen Amtskollegen am Montag.
Er habe vorgeschlagen, in die jeweiligen Krisenstäbe Verbindungsbeamte zu entsenden, sagte Schmidt. «Das heißt, es werden deutsche Beamte sowohl nach Utrecht in die Niederlande und nach Belgien fahren und sich dort vor Ort ein Bild über die Ermittlungen machen, damit wir noch schneller reagieren können.»
In Belgien war zuletzt eine heftige Debatte über das Krisenmanagement ausgebrochen, nachdem die Lebensmittelsicherheitsbehörde FASNK am Wochenende mitgeteilt hatte, schon Anfang Juni über einen ersten Verdachtsfall in der Geflügelbranche informiert gewesen zu sein. Andere EU-Staaten wurden aber erst am 20. Juli in Kenntnis gesetzt. Die Lebensmittelsicherheitsbehörde wurde laut dem belgischen Agrarminister Denis Ducarme am 2. Juni zum ersten Mal über Fipronil informiert, und zwar von einem eierverarbeitenden Betrieb.
In Deutschland beschäftigt der Eier-Skandal jetzt auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg - als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten in der Landwirtschaft in Niedersachsen - leitete gegen niedersächsische Landwirte ein Ermittlungsverfahren ein, wie eine Sprecherin am Montag sagte. Es bestehe der Verdacht, gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz verstoßen zu haben. Betroffen seien die Verantwortlichen niedersächsischer Eierbetriebe, in denen Eier positiv auf Fipronil getestet wurden.
Mit Fipronil belastete Eier sind nach Stand von Montag mittlerweile in allen Bundesländern in den Handel gelangt - mit Ausnahme Sachsens.
Die Bundesregierung will sich nun auch um Eierprodukte wie Mayonnaise kümmern. Schmidt sagte dem ZDF, er habe am Montag eine Überwachung dieser Produkte angeordnet, um einen Überblick zu erhalten.
Die Verwendung von Fipronil bei Tieren, die Lebensmittel liefern, ist in der EU verboten. Derzeit wird angenommen, dass ein belgischer Hersteller einem gängigen Reinigungsmittel Fipronil beimengte und es an Betriebe in Belgien, den Niederlanden und Deutschland verkaufte. Das Insektizid soll Tiere vor Flöhen, Läusen und Zecken schützen.
Nach der offiziellen Bekanntgabe gab es Dutzende Nachweise in Eiern niederländischer Produzenten. Millionen dieser Eier waren nach Deutschland, Schweden und in die Schweiz geliefert worden. Supermärkte nahmen millionenfach Eier aus den Regalen und ließen sie vernichten. Zudem gab es erste Rückrufe für Produkte mit verarbeiteten Eiern.
Aus Expertensicht sind die von Fipronil-Eiern und -Produkten ausgehenden Gefahren für Verbraucher bei den bisher gemessenen Konzentrationen überschaubar. In hohen Dosen kann Fipronil für Menschen aber gefährlich sein.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) forderte unterdessen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel mit Eiern: «Die Kennzeichnung von Eiern hat sich bewährt, greift aber zu kurz. Auch bei Kuchen, Salaten oder Nudeln muss für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sein, woher die enthaltenen Eier kommen», hieß es in einer Mitteilung. «Wir brauchen auch für verarbeitete Produkte eine EU-weit einheitliche Herkunftskennzeichnung.»



Foodwatch fordert scharfe Strafen für Firmen als Konsequenz aus Fipronil-Skandal

14. August 2017

AFP



Eier in einem französischen Markt: Verbraucherschützer haben als Konsequenz aus dem Skandal um Fipronil-Eier schärfere Gesetze für verantwortliche Unternehmen gefordert. Nötig seien höhere Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht und eine Rückverfolgbarkeit der Lieferkette.© Bereitgestellt von AFP Verbraucherschützer haben als Konsequenz aus dem Skandal um Fipronil-Eier schärfere Gesetze für verantwortliche Unternehmen gefordert. Nötig seien höhere Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht und eine… Verbraucherschützer haben als Konsequenz aus dem Skandal um Fipronil-Eier schärfere Gesetze für verantwortliche Unternehmen gefordert. Nötig seien höhere Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, erklärte die Organisation Foodwatch am Montag. Niedersachsen wies Vorwürfe aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium zurück, das den Verdacht geäußert hatte, die Landesregierung habe wochenlang Informationen über verseuchte Eier nicht an die Kontrollstellen weitergegeben.
"Gammelfleisch, Dioxin und nun Fipronil - viele große Lebensmittelskandale folgen dem gleichen Muster: Erst wird betrogen, dann zu spät informiert und am Ende bleiben wirksame politische Konsequenzen aus", erklärte Lena Blanken von Foodwatch. Statt die Verantwortung auf andere Länder zu schieben, müsse Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) "endlich höhere Strafen durchsetzen", damit sich solche Skandale nicht wiederholten.
In ihrem Aktionsplan forderte die Organisation höhere Strafen für Unternehmen, die gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts verstoßen. Diese könnten eine "abschreckende Wirkung" haben. Außerdem sollen Hersteller nach dem Willen von Foodwatch zu einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette verpflichtet werden. Nicht zuletzt müssten Behörden künftig besser und schneller die Öffentlichkeit informieren, erklärte Foodwatch in dem Aktionsplan.
Schmidt hatte Niedersachsen am Wochenende schwere Versäumnisse im Skandal um mit dem Insektizid belastete Eier vorgeworfen. Es stehe der Verdacht im Raum, dass dort wochenlang Informationen über verseuchte Eier vorlagen, diese aber nicht an die zuständigen Kontrollstellen weitergeleitet wurden, berichteten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Berufung auf ein Schreiben Schmidts an seinen niedersächsischen Kollegen Christian Meyer (Grüne).
Meyer wies die Vorwürfe aus Berlin zurück und warf Schmidt in der "Bild"-Zeitung vom Montag ein "Ablenkungsmanöver" vor, "um das eigene Versagen im Eierskandal zu kaschieren". Bei den von Schmidt in dem Schreiben erwähnten Proben vom Mai handle es sich um "übliche Eierproben, die regelmäßig entnommen werden, die aber erst Anfang August im Zuge des Fipronil-Skandals auf Veranlassung Niedersachsens auf das Insektizid getestet worden sind". Das Land habe "offensiv und weitsichtig aufgeklärt und informiert".
Der Skandal hat seinen Ursprung in Belgien und den Niederlanden. Die belgische Firma Poultry-Vision lieferte ein mit Fipronil gepanschtes Desinfektionsmittel an die niederländische Reinigungsfirma Chickfriend, die es anschließend offenbar in den Ställen von Legehennen einsetzte. Millionen belastete Eier gelangten in den Handel.

19. August 2017


Fipronil-Skandal: Weiterer Giftstoff in Desinfektionslösung





Das in Millionen verseuchten Eiern gefundene Insektizid Fipronil wurde auch in deutschen Legehennen-Betrieben als Reinigungsmittel genutzt.© Foto: Julian Stratenschulte Das in Millionen verseuchten Eiern gefundene Insektizid Fipronil wurde auch in deutschen Legehennen-Betrieben als Reinigungsmittel genutzt. Der Skandal um mit dem Gift Fipronil belastete Eier könnte sich ausweiten. Bei einer Analyse der Desinfektionslösung «Dega 16», die als Auslöser des Skandals gilt, ist in Belgien auch das Pestizid Amitraz entdeckt worden.
Das erklärte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatte der «Spiegel» über die Untersuchungsergebnisse berichtet.
Belgische Behörden hätten bei der Untersuchung von sichergestellten «Dega 16»-Kanistern Spuren des Giftstoffs gefunden, zitiert das Nachrichtenmagazin aus einem vertraulichen Bericht, der über das europäische Schnellwarnsystem RASFF verbreitet wurde. Laut «Spiegel» soll Belgien den Fund bereits im Juli über dieses Lebensmittel-Warnsystem an die übrigen EU-Staaten übermittelt haben. Amitraz wird unter anderem in der Tiermedizin gegen Milben und Insekten eingesetzt. Biozide mit Amitraz sind in der EU verboten.
Hinter dem Fipronil-Skandal steckt aus Sicht von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) kriminelle Energie. Der Einsatz des Pestizids in Hühnerställen sei «kriminell», sagte er am Freitag im niedersächsischen Verden. Eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher schloss er jedoch aus. «Gott sei Dank, kann ich Entwarnung geben: Es gibt keine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher.»
Erstmals wurde am Freitag das Insektizid Fipronil in einer Ei-Probe aus Hamburg nachgewiesen, auch in Baden-Württemberg ließ sich der Stoff erstmals in Eiern nachweisen. In beiden Fällen teilten die zuständigen Ämter mit, dass keine Gesundheitsgefahr von den Eiern ausgehe. Bis dahin war Fipronil deutschlandweit in fünf Betrieben nachgewiesen worden, vier davon in Niedersachsen. EU-weit waren bis Freitag 18 Länder betroffen. Doch auch in Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz, dem Libanon und Hongkong fanden sich kontaminierte Eier.
Schmidt betonte, der Skandal tauge nicht zum Wahlkampfthema. Er ist als Bundeslandwirtschaftsminister für das Thema zuständig, Lebensmittelüberwachung dagegen ist Sache der Bundesländer. «Sachlich und ruhig» müssten Lehren gezogen werden, um den Austausch von Informationen in Europa in Zukunft zu verbessern, sagte der CSU-Politiker. Zuletzt hatte das Bundesagrarministerium die Zahl von 10,7 Millionen möglicherweise mit Fipronil belasteten Eiern genannt, während der niedersächsische Agrarminister Christian Meyer (Grüne) allein für sein Bundesland von 35,3 Millionen sprach.
In den Niederlanden, das mit mindestens 180 betroffenen Betrieben, von denen derzeit noch rund 140 geschlossen sind, im Zentrum des Lebensmittelskandals steht, unterbricht das Parlament seine Sommerpause für eine Sonderdebatte. Dabei sollen die Gesundheitsministerin und der Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Rede und Antwort stehen. Die Debatte soll in der kommenden Woche stattfinden.
Klärungsbedarf sieht auch die Europäische Union. Das Thema soll nun beim EU-Agrarministertreffen am 5. September eine Rolle spielen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat die estnische Ratspräsidentschaft die Tagesordnung für die Beratungen der Agrarminister am 5. September entsprechend geändert.
Nach den bisherigen Ermittlungen gelangte Fipronil in Eier, weil es unerlaubterweise zur Reinigung von Ställen eingesetzt wurde. Das Mittel kommt unter anderem als Insektengift, Pflanzenschutzmittel sowie in der Veterinärmedizin zum Einsatz. (dpa)

EU-Kommission sieht keine Notwendigkeit für Sanktionen im Fipronil-Skandal 


27. September 2017





Die EU-Kommission wird im Skandal um den Giftstoff Fipronil in Eiern nicht gegen Belgien und die Niederlande wegen einer verzögerten Information der anderen Mitgliedstaaten vorgehen. "Es geht nicht um Sanktionen oder Vertragsverletzungsverfahren", sagte der zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis am Dienstag. In der Lebensmittelsicherheit bewegten sich "alle Länder in ihrem rechtlichen Umfeld". Wichtig sei es nun, aus dem Fall die Lehren für eine verbesserte EU-Zusammenarbeit zu ziehen.
Dazu beriet die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit Vertretern der 28 Mitgliedstaaten. Dabei sei die Notwendigkeit betont worden, "die Risikokommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu verbessern", sagte Andriukaitis. Überlegt werde auch, ob in den Mitgliedstaaten Verbindungsbeamte für einen besseren Informationsaustausch geschaffen würden. Erste Entscheidungen dürften frühestens beim nächsten Treffen der Agrarminister am 9. und 10. Oktober fallen.
In der Fipronil-Affäre mussten auch in Deutschland Millionen Eier vom Markt genommen und mehrere Legehennenbetriebe gesperrt werden. In Belgien waren erstmals Anfang Juni überhöhte Fipronil-Werte in einer Probe entdeckt worden. Verantwortlich war eine niederländische Firma, die Ställe von Legehennen mit einem Mittel reinigte, in dem das Insektizid beigemischt war. Die EU-Kommission und damit die anderen Mitgliedstaaten wurden erst am 20. Juli informiert.
Ein Problem in der Fipronil-Affäre war, dass es unterschiedliche Warnsysteme für Lebensmittelkrisen gibt. So nutzten die belgischen Behörden für eine Anfrage an die Niederlande am 6. Juli das System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC). Durch dieses werden die anderen EU-Staaten nicht automatisch informiert wie durch das europäische Schnellwarnsystem RASFF.
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Ziel der EU ist es nun einerseits, beide Systeme besser zu vernetzen. In den am Dienstag beratenen Vorschlägen wurden darüber hinaus "klare Leitlinien" gefordert, wann ein EU-weiter Alarm durch die Mitgliedstaaten ausgelöst werden muss. In Erwägung gezogen werden zudem regelmäßige "Krisenübungen" der Mitgliedstaaten.

Fipronil: Deutschland verweigert Herausgabe von Informationen zum Eier-Skandal

26. Oktober 2017
Fipronil: Deutschland verweigert Herausgabe von Informationen zum Eier-Skandal© dpa Fipronil: Deutschland verweigert Herausgabe von Informationen zum Eier-Skandal Deutschland und die Niederlande blockieren die Veröffentlichung von Informationen zum Fipronil-Skandal. Die EU-Kommission verweigerte jetzt offiziell eine von der Deutschen Presse-Agentur beantragte Herausgabe der Meldungen und Zahlen, die im Sommer von den Mitgliedsländern in das gemeinsame Schnellwarnsystem RASFF eingegeben worden waren. Es geht um Eier, die mit dem Insektengift Fipronil verunreinigt worden waren.
Als Begründung wurde die Ablehnung von Deutschland und den Niederlanden genannt. Diese beiden Länder waren besonders stark von dem Skandal betroffen. Bis heute ist aber zum Beispiel völlig unklar, wie viele Eier möglicherweise belastet waren.

Viele Fragen sind offen geblieben


Der Skandal um Fipronil-Funde hatte im Sommer wochenlang für Aufregung in der EU gesorgt. Für Verbraucher soll von verunreinigten Produkten zwar keine akute Gesundheitsgefahr ausgegangen sein. Vorsorglich wurden aber bislang unbekannte Mengen Eier und Eierprodukte vom Markt genommen und vernichtet.
Um welche Mengen es sich genau handelte, könnte vermutlich anhand der Meldungen im Schnellwarnsystem errechnet werden. Ebenso wären zum Beispiel Rückschlüsse möglich, wie schnell auf Warnmeldungen reagiert wurde.
Offiziell begründeten die deutschen Behörden die Informationssperre mit dem Schutz des Schnellwarnsystems. Wenn Nutzer eine Veröffentlichung ihrer Meldungen befürchten müssten, werde es zu „Verzögerungen bei der Kommunikation“ kommen, heißt es in der Stellungnahme an die EU-Kommission. Die niederländischen Behörden geben hingegen ermittlungstaktische Gründe für ihre Ablehnung an. Eine Veröffentlichung der Informationen könnte demnach die Ermittlungen zu dem Skandal „irreversibel schädigen“.

Fipronil sollte Schädlinge töten


Nach den bisherigen Ermittlungen gelangte das Insektengift Fipronil in die Eier, weil es unerlaubterweise zur Reinigung von Ställen eingesetzt wurde. Ziel war offensichtlich, kostengünstig und effizient die Rote Vogelmilbe, umgangssprachlich auch Blutlaus genannt, zu bekämpfen. Das weit verbreitete Spinnentier ernährt sich vom Blut verschiedener Vogelarten und gilt als einer der wirtschaftlich bedeutendsten Schädlinge in der Geflügelzucht.
Die Deutsche Presse-Agentur wird nun unter Berufung auf eine Regelung im EU-Recht von der Kommission verlangen, die Entscheidung gegen eine Veröffentlichung der Meldungen zum Fipronil-Skandal noch einmal zu überprüfen. Grundsätzlich ist dort nämlich ein Recht der Bürger auf Zugang zu Dokumenten festgelegt, das nur in bestimmten begründeten Ausnahmefällen nicht gewährt werden darf. Um die Ermittlungen zum Skandal nicht zu beeinträchtigen, könnte die EU-Kommission beispielsweise im aktuellen Fall Namen von Personen und Unternehmen sowie Adressen schwärzen. (dpa)

Behördliche Lebensmittelüberwachung

Die behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat als Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmittelnkosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln. Zusätzlich befasst sich die Lebensmittelüberwachung mit den nicht vom LFGB erfassten Erzeugnissen nach dem Wein- und dem Tabakrecht.

Personal der Lebensmittelüberwachung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts obliegt fachlich besonders ausgebildetem Personal. Bestimmte Überwachungsmaßnahmen sind wissenschaftlichem Personal vorbehalten. In der Lebensmittelüberwachung sind dies hauptsächlich TierärzteLebensmittelchemiker oder Ökotrophologen, seltener arbeiten in diesem Bereich auch ChemikerBiologen und Ärzte. Nicht akademisch vorgebildete Personen dürfen Überwachungsmaßnahmen nur dann durchführen, wenn sie die Sachkunde als Lebensmittelkontrolleur nachweisen. Eine Ausnahme bildet hier die Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, bei welchem die Amtlichen Fachassistenten damit betraut werden dürfen. Als Amtlicher Fachassistent darf auch tätig werden, wer die Sachkunde als Fleisch- oder Geflügelfleischkontrolleur nachweist.
Die mit der Überwachung beauftragten Personen, bei Gefahr im Verzug auch alle Beamten der Polizei, sind befugt,
  • Grundstücke, Betriebsräume und Transportmittel, in oder auf denen Erzeugnisse hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, zu betreten
  • alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger, insbesondere Aufzeichnungen, Frachtbriefe, Herstellungsbeschreibungen und Unterlagen über die bei der Herstellung verwendeten Stoffe, einzusehen und hieraus Abschriften, Auszüge, Ausdrucke oder Kopien, auch von Datenträgern, anzufertigen oder Ausdrucke von elektronisch gespeicherten Daten zu verlangen sowie Mittel, Einrichtungen und Geräte zur Beförderung zu besichtigen;
  • von Beförderungsmitteln, Grundstücken, Betriebsräumen oder Räumen Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen anzufertigen;
  • alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere solche über die Herstellung, das Behandeln, die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe und deren Herkunft, das Inverkehrbringen und das Verfüttern zu verlangen;
  • Proben zu fordern oder zu entnehmen.
Wenn die Staatsanwaltschaft bei Einleitung von Strafverfahren lebensmittelrechtliche Verstöße feststellt, muss sie die Lebensmittelüberwachungsbehörde unverzüglich unterrichten.[1]

Behörden der Lebensmittelüberwachung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genussmitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln ist nach dem Grundgesetz Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. In der Praxis ist das Lebensmittelrecht inzwischen fast ausschließlich durch Bundesgesetze und -verordnungen geregelt. Immer mehr Raum nehmen die direkt geltenden EU-Verordnungen ein.
Die Länder führen Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus. Dazu haben die Länder entsprechende Behörden eingerichtet. Auf der Ebene der Landesregierungen ist die Lebensmittelüberwachung jeweils einem Ressort zugeordnet. Dieses Ressort führt vielfach den Begriff VerbraucherschutzGesundheitErnährung oder Landwirtschaft im Namen.[2] Der für die Lebensmittelüberwachung zuständige Minister oder Senator hat koordinierende Aufgaben und übt die Fachaufsicht und in der Regel auch die Rechtsaufsicht über die ihm unterstellten Behörden aus.
Die Lebensmittelüberwachung erfordert ein Zusammenspiel von Fachpersonal an zwei Arten von Wirkungsstätten.
Die Überwachung von Lebensmittelbetrieben durch Betriebsbesichtigungen und Warenkontrollen ist dezentral organisiert. Es gibt in der Regel für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt/Stadtkreis ein Lebensmittelüberwachungsamt, meist verbunden mit dem Veterinäramt, da dort die in der Lebensmittelhygiene akademisch qualifizierten Amtstierärzte tätig sind. Die Lebensmittelüberwachungsämter sind bei den meisten Ländern in die kommunale Selbstverwaltung integriert worden.
Daneben gibt es in den Ländern zentrale Untersuchungsstellen, die über Labors und Sachverständige verfügen, um die vom Überwachungsamt bei Betriebskontrollen entnommenen Proben untersuchen zu können. Jedes Land hat die Untersuchungsstellen anders strukturiert. In Bayern etwa ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit diesen Untersuchungen beauftragt, in Rheinland-Pfalz das Landesuntersuchungsamt (LUA), in Bremen das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin lua.bremen. In Hessen ist entsprechend der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor geschaffen worden. In Nordrhein-Westfalen gibt es einige Untersuchungsstellen in kommunaler Trägerschaft.
Im Rahmen der „Norddeutschen Kooperation“ (NoKo) haben sich die staatlichen Untersuchungsinstitute Norddeutschlands zu einem Untersuchungsverbund mit Kompetenzzentren und Schwerpunktlaboren zusammengefunden. Beteiligt sind die Bundesländer Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein; der Zusammenschluss in seiner heutigen Form besteht seit 2007 und wird ständig weiterentwickelt. Ziel der Kooperation ist eine Schwerpunktbildung, eine Zusammenführung und eine Qualitätssteigerung der Laboruntersuchungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bei den beteiligten Bundesländern. Die in der Kooperation beteiligten Ämter sind
  • das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LBB), eine von den Ländern Berlin und Brandenburg gemeinsam betriebene Anstalt öffentlichen Rechts[3]
  • das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin Bremen (LUA Bremen),
  • das Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg (HU-Hamburg),
  • das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF),
  • das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und
  • das Landeslabor Schleswig-Holstein (LVUA-SH).
Um den notwendigen Datenaustausch durchführen zu können, nutzen die Länder ein vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestelltes Internet-Portal.

Bund-Länder-Koordination[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um einen einheitlichen Standard bei der Lebensmittelsicherheit zu erreichen und einen deutschlandweiten Überblick zu erlangen, verständigen sich Bund und Länder auf so genannte Allgemeine Verwaltungsvorschriften, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlassen werden.
Bund und Länder wirken unter Federführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich mit an Planung und Auswertung des Koordinierten Überwachungsprogramms (KÜP) der EU[4] sowie am Monitoringprogramm[5] mit jährlich wechselnden Schwerpunkten sowie am Nationalen Rückstandskontrollplan.[6]

Überwachungsmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Betriebskontrollen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Betriebe, die LebensmittelBedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, werden regelmäßig kontrolliert. Die Häufigkeit von Betriebskontrollen und Probenahmen hängt vor allem davon ab, welche möglichen Risiken von den in bestimmten Branchen verarbeiteten Lebensmitteln ausgehen können.

Probenentnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die mit der Überwachung beauftragten Lebensmittelkontrolleure und Polizeibeamten sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung Proben zu fordern und zu entnehmen, die sie zur Analyse und Begutachtung in Labore schicken. Insgesamt werden jährlich von den Laboren der Bundesländer rund 400.000 Proben im Rahmen der Lebensmittelüberwachung untersucht. Neben den staatlichen Laboren können auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einer geeigneten Fachrichtung (zumeist Lebensmittelchemie, Chemie, Handelschemie) als sog. Gegenprobensachverständiger hinzugezogen werden. Gegenproben sind entweder Teil der eigentlichen Probe oder eine zweite Probe; sie werden beim kontrollierten Betrieb zurückgelassen und können bei Beanstandungen auf Kosten des Betriebs von einem Sachverständigen untersucht werden.
Die Art der Probenahme ist dabei vom Gesetzgeber vorgegeben, um standardisierte und gerichtsfeste Daten zu erlangen. Die Proben werden auf verschiedene Inhaltsstoffe, auf Keime und auf die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstmengen untersucht. Dabei wird auch überwacht, ob die Lebensmittel gemäß ihrer rechtlichen Definition zusammengesetzt sind, die Kennzeichnung korrekt ist und der Verbraucher durch sonstige Eigenschaften des Produktes oder Aussagen über das Produkt getäuscht werden könnte. Verstößt ein Unternehmen gegen bestehende Vorschriften, werden die Produkte beanstandet und, wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, aus dem Handel entfernt.

Die Eigenkontrollen der Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein hoher Stellenwert bei der Überwachung von Lebensmitteln kommt den eigenen Kontrollen der Wirtschaft zu. Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, durch eigene Kontrollen die Qualität der verwendeten Rohstoffe und der hergestellten Produkte zu dokumentieren. Ferner führen alle Betriebe darüber Buch, von wem sie Lebensmittel und Zutaten gekauft haben und an wen sie diese weiterverkauft haben. Gehen von einem Lebensmittel Risiken aus, so muss innerhalb kurzer Zeit nachvollziehbar sein, an welcher Stelle eine Verunreinigung stattgefunden hat. Ihre Eigenkontrollen müssen die Betriebe dokumentieren, damit der amtlichen Lebensmittelüberwachung diese Unterlagen für eine „Kontrolle der Kontrolle“ zur Verfügung stehen.[7]

Veröffentlichung von Verstößen in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation wurde am 1. September 2012 der § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) um den Abs. 1a erweitert, der die zuständigen Behörden verpflichtet, bestimmte gewichtige Verstöße im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zu veröffentlichen. Diese behördliche Verpflichtung besteht dann, wenn der durch Tatsachen, im Falle von Proben auf Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen, hinreichend begründete Verdacht besteht, dass
  1. in Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden oder
  2. gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist.
In diversen oberverwaltungsgerichtlichen Beschlüssen wurde unterdessen die Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 1a LFGB infrage gestellt. Insbesondere wird bezweifelt, dass die Vorschrift den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der hinreichenden Bestimmtheit und Normenklarheit entspricht. Hauptstreitpunkt ist vor allem, dass die Vorschrift keine Löschungsfrist hinsichtlich der veröffentlichten Daten vorsieht. Zahlreiche Bundesländer haben daraufhin den Vollzug des § 40 Abs. 1a LFGB bis auf Weiteres ausgesetzt und bisher veröffentlichte Daten gelöscht.[8]
Mittlerweile ist beim Bundesverfassungsgericht auf Antrag der niedersächsischen Landesregierung ein Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle anhängig, in dem die Vereinbarkeit von § 40 Abs. 1a LFGB mit dem Grundgesetz geprüft wird.[9]
Die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer.[10]

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Informationen und Daten aus der behördlichen Lebensmittelüberwachung übermitteln die Bundesländer an das BVL. Das BVL stellt diese Daten zusammen und wertet sie aus. Sie werden jährlich im „Jahresbericht Lebensmittelüberwachung“ veröffentlicht und in einem Bericht an die Europäische Kommission weiter geleitet.[11]

Jahresbericht 2007[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2007 wurden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt 402.463 Proben im Labor untersucht.
Wie auch in den Vorjahren bilden Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus (70.145 Proben, 17,4 % der Proben) sowie Obst und Gemüse (40.355 Proben, 10,0 %) den Schwerpunkt der Untersuchungen. Es folgen Milch- und Milchprodukte (38.656 Proben, 9,6 %), Getreide und Backwaren (32.955 Proben, 8,2 %) sowie Wein (24.161 Proben, 6,0 %).
Bei den untersuchten Proben wurden insgesamt 59.188 Proben mit Verstößen identifiziert, das sind 14,7 % aller Proben. Dieser Wert ist seit mehreren Jahren in etwa gleichbleibend (zum Vergleich: 2006: 15,2 %, 2005: 15,3 %; 2004: 14,9 %; 2003: 15,0 %; 2002: 15,4 %).
Bei den Lebensmitteln zeigt wie in 2006 die Gruppe Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus die höchste Beanstandungsquote mit 21,3 %. Es folgen Zuckerwaren mit 18,8 % sowie alkoholische Getränke außer Wein mit einer Beanstandungsquote von 18,3 %. Insgesamt wurden 63.556 Verstöße registriert (-7,4 % im Vergleich zu 2006). In der Gesamtheit der spezifizierten Verstöße stehen Verstöße in der Kennzeichnung bzw. Aufmachung an erster Stelle (48,1 %).
Für das Jahr 2007 wurden für Deutschland insgesamt 1.005.110 Kontrollbesuche in 562.047 Betrieben gemeldet. Es wurden nach den eingegangenen Meldungen etwa 50 % aller Betriebsstätten kontrolliert. Mit 128.911 Betrieben mit festgestellten Verstößen liegt die Beanstandungsquote etwa wie im Vorjahr bei 23 %, bezogen auf alle kontrollierten Betriebe. Bei allen Kontrollen vor Ort stellen allgemeine Hygienemängel die häufigsten Verstöße dar, gefolgt vom Bereich der Hygiene (Innerbetriebliche Kontrollen, HACCP, Ausbildung).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hans Miethke: Verzeichnis der chemischen und Lebensmittel-Untersuchungsämter in der Bundesrepublik Deutschland, bearbeitet und herausgegeben von Hans Miethke, im Auftrag der „Lebensmittelchemischen Gesellschaft“, Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker, 3. Auflage, Weinheim; New York; Basel; Cambridge; Tokyo VCH 1995, ISBN 3-527-30045-7.

Rundfunkberichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Birgit Augustin: HYGIENEKONTROLLEN – Verdreckt, verfault, verdorben, Deutschlandfunk – „Hintergrund“ vom 28. August 2014 

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