Hätte der Angriff in einem Supermarkt verhindert werden können? 2015 sollte Ahmad A. eigentlich nach Norwegen abgeschoben werden. Doch das BAMF stellte den entsprechenden Antrag genau einen Tag zu spät.
Hamburger Messer-Attentäter: Bamf bestätigt Panne© picture-alliance/AA/N. Bayram Hamburger Messer-Attentäter: Bamf bestätigt Panne
Im Fall des palästinensischen Attentäters hat es eine folgenschwere Panne beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegeben, wie eine Sprecherin der Behörde bestätigte. Eigentlich sollte Ahmad A. kurz nach seiner Einreise nach Deutschland im Frühjahr 2015 nach Norwegen abgeschoben werden. Dort hatte der heute 26-Jährige sich erfolglos um Asyl bemüht. Doch nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens hätte er dorthin zurückgeschickt werden können, da das skandinavische Nicht-EU-Land sich diesen Vorschriften ebenfalls unterworfen hat. Das Dublin-System sieht vor, dass das Land für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals registriert wurde.
In Norwegen registriert
Das BAMF nahm im Mai 2015 die Fingerabdrücke des Palästinensers und stellte beim Abgleich mit der Dublin-Datenbank fest, dass er bereits in Norwegen registriert worden war. Daher stellte die Behörde ein Wiederaufnahme-Ersuchen an die zuständigen Stellen in Oslo, und zwar am 14. Juli 2015. Doch die Frist hierfür war am 13. Juli abgelaufen und die norwegischen Behörden weigerten sich, den Mann zurückzunehmen. Damit war Deutschland zuständig.
Die BAMF-Sprecherin erklärte weiter: "Dies geschah in einer Zeit, als bereits eine erhöhte Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland eingetroffen war und das Bundesamt deshalb vor den allgemein bekannten großen Herausforderungen stand."
Nach Ablauf der Frist wurde Ahmad A. nochmals angehört. Dann blieb sein Asylantrag über Monate liegen - aufgrund des massiven Zustroms von Flüchtlingen. Erst eineinhalb Jahre, nachdem der Palästinenser nach Deutschland gekommen war, lehnte das BAMF im November 2016 seinen Antrag ab.
Den deutschen Sicherheitsbehörden war der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene junge Mann als Islamist bekannt, er wurde aber nicht als "Gefährder" eingestuft - also als jemand, dem ein Terrorakt zuzutrauen ist. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen.
IS-Fähnchen im Spind
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung besaß der Messerangreifer auch eine kleine Fahne der Terrormiliz "Islamischer Staat". Diese sei im Flüchtlingsheim-Zimmer des 26-Jährigen gefunden worden, schreibt das Blatt. Das Fähnchen sei an der Innenseite einer Spindtür angebracht gewesen.
Ahmad A. hatte am vergangenen Freitag in einem Supermarkt in Hamburg unvermittelt mit einem Messer auf umstehende Menschen eingestochen. Er tötete einen 50 Jahre alten Mann, sieben Menschen wurden verletzt. Wegen Mordverdachts sitzt er seit dem Wochenende in Untersuchungshaft.
se/jj (dpa, afp) Messerattentat in Hamburg

Linken-Politiker für mehr Psychologen

Hätte der Messeranschlag von Hamburg verhindert werden können? Ein Linken-Politiker fordert mehr behördliche Psychologen, um echte Gefährder zu erkennen. Hamburg will die Männer ehren, die den Attentäter stellten.
Messerangreifer A. in Hamburg-Barmbek (r.) und Verfolger
SPIEGEL TV
Messerangreifer A. in Hamburg-Barmbek (r.) und Verfolger
Der politische Streit um Ursachen und Folgen der tödlichen Messerattacke in einem Hamburger Supermarkt geht weiter: Diskutiert wird vor allem, ob und wie ein Anschlag eines mutmaßlich psychisch kranken, abgelehnten Asylbewerbers, wie es Ahmad A. war, hätte verhindert werden können.
Frank Tempel, stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, mahnte an, bei der Bewertung von möglichen islamistischen Gefährdern seien besser ausgestattete psychologische Dienste erforderlich. Solche Ressourcen seien bei den Behörden nicht ausreichend, sagte der Linken-Politiker und ehemalige Polizist Tempel dem Deutschlandfunk. Es gebe zu wenig Strukturen, die Gefährder bewerten und gegebenenfalls dazu beitragen, sie wieder zu entradikalisieren.
Der Palästinenser A. war zwar vor der Tat als Islamist, aber nicht als Gefährder eingeschätzt worden. Die Ermittlungen im dem Fall übernahm am Dienstag die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. A. hatte in einer Vernehmung erklärt, er habe "als Märtyrer sterben" wollen. Darum liege ein islamistischer Hintergrund der Tat nahe.
A. hatte am Freitagnachmittag in einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek mit einem Messer auf mehrere Menschen eingestochen, einen Mann getötet und sieben weitere Personen teils schwer verletzt. Passanten verfolgten ihn, bewarfen ihn mit Stühlen und schlugen ihn schließlich nieder. Die Männer sollen am Donnerstag von der Hamburger Innenbehörde für ihren Mut geehrt werden.
SPIEGEL TV Magazin über Messerattacke in Hamburg
Ein Asylantrag A.s war von den Behörden abgelehnt worden, er hätte als abgelehnter Bewerber abgeschoben werden sollen. Doch wie schon beim tunesischen Berliner Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri scheiterte das Abschiebeverfahren auch beim Palästinenser A. an fehlenden Papieren aus dessen Heimatland.
Innenministerium fordert Verdoppelung der Abschiebehaftplätze
Politiker von CDU und CSU attackieren seit dem Anschlag die Sicherheitsbörden des SPD-geführten Stadtstaats Hamburg scharf. CDU-Vizechefin Julia Klöckner warf der SPD im Bund eine Blockade strengerer Abschieberegelungen vor. Die SPD habe "regelrecht zum Handeln gezwungen werden" müssen, so die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende.
Klöckner bezog sich damit auf ein am Samstag in Kraft getretenes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Mit dem Gesetz können ausreisepflichtige Gefährder einfacher in Abschiebehaft genommen oder überwacht werden. Zudem darf ihnen eine elektronische Fußfessel zur Überwachung seines Aufenthaltsorts angelegt werden.
Das Bundesinnenministerium sieht laut einem "Welt"-Bericht die Bundesländer in der Pflicht, die Zahl der Abschiebehaftplätze drastisch zu erhöhen. Unter Verweis auf mehr als 200.000 Ausreisepflichtige in Deutschland sagte eine Sprecherin des BMI, ein Bedarf an Abschiebehaftplätzen "in vierstelliger Höhe ist aus Sicht des Ministeriums nicht unrealistisch". Bislang gibt es davon rund 400. Aus den zuständigen Ländern erreichten das Ministerium wiederholt Berichte, dass Anträge auf Abschiebungshaft wegen fehlender Haftplätze gar nicht erst gestellt werden.
cht/dpa