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Donnerstag, 27. Juli 2017

DEUTSCHE KRIECHENDE POSTNAZIJUSTIZ


Die Verlogenheit der in der deutschen Lügenpresse um das Thema Justiz in Polen geführten Diskussion könnte nicht noch größer sein, wenn man bedenkt, dass

- noch Jahrzehnte nach dem Krieg in Deutschland von Nazi-Blutrichtern Nazi Unrecht im Namen des deutschen Volkes gesprochen wurde;

- die deutsche täterfreundliche und opferfeindliche Justiz (die somit keine Justiz im eigentlichen normativen Sinne ist) bevorteilte schon immer Täter und benachteiligte ihre Opfer - daran hat sich bis heute nichts geändert;

- die deutschen Staatsanwaltschaften immer weisungsgebunden waren und sind;

- die deutschen Richter sich dieser Weisungsgebundenheit immer verpflichtet fühlen;

- die Generalbundesanwaltschaft als die oberste Strafverfolgungsbehörde stets das Legalitätsprinzip auf dem Altar der Opportunität opfert und nichts tut, was den Straftätern in politischen Ämtern gefährlich werden könnte;

- die Besetzung (oberster) richterlicher Ämter nicht - wie etwa in Italien - aus der Selbstverwaltung der Richterschaft resultiert sondern als Ergebnis des politisch-justiziellen Parteiklüngels zustande kommt (Berlusconi wurde - Stand 2013 - in Italien 30 Male vor Gericht angeklagt, auch in Frankreich muss sich die politische Spitze bei Vergehen, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstoßen, vor Gericht verantworten --- beides undenkbar und faktisch unmöglich in Deutschland);

- was als Schlussfolgerung die Erklärung ist, weshalb das mit dem Staatsversagen kausal zusammenhängende menschengemachte Massaker Weihnachten 2004 mit über 550 gewaltsam und grausam getöteten Bundesbürgern keinerlei juristische Folgen hervorgerufen hatte und bis heute juristisch nicht aufgearbeitet wurde und warum gerade in Deutschland regelmäßig ein Justizskandal dem anderen folgt.

Es ist unschwer das A mit B zu verbinden, die Zusammenhänge zu erkennen und sich selbst zusammenzureimen, auf wessen ideologischen Nährboden all dies geschehen konnte: auf dem Mist deutscher Blockflötenparteien, die allesamt entweder nach dem Sozi-Diktat oder wie in den letzten Jahren nach Merkels Pfeife tanzen und als Erbe der NS-Zeit und der SED-Diktatur.

Deutschland - nach Selbstauskunft und Eigendarstellung die großartigste Demokratie der Welt schlechthin - hat 35 Jahre lang seine Kriegsverbrechen verdrängt und unter der Decke gehalten und seine Opfer gedemütigt, verhöhnt und mit ihrem Schicksal allein gelassen. Den deutschen Tsunami-Opfern 2004 ist nicht anders ergangen: Mauern, Vertuschung, Lügen in der Lügenpresse, Rechtsbruch durch Verweigerung der Gerechtigkeit und Aufklärung und bösartige Unterlassung der Hilfeleistung an die Überlebenden und Hinterbliebene. Wie die Nazis mit der Wahrheit und mit ihren Opfern umgegangen sind, weiß jeder... Nicht jeder weiß allerdings, wie dieses dunkle Kapitel deutscher Vergangenheit ihre Fortsetzung in der Gegenwart fand nach dem Tsunami-Desaster am zweiten Weihnachtstag 2004 - der größten deutschen humanitären Katastrophe in der Nachkriegszeit. Hier fand jene Geschichte ihre  skandalöse, beschämende und blamable Fortsetzung.  Die Schande könnte nicht größer sein.

Übrigens: Der Autor wurde nach dem Tsunami-Desaster 2004 mit der desaströs skandalösen Arbeit deutscher Straf-, Sozial- und Ziviljustiz in allen Instanzen (außer BGH) konfrontiert, auch mit der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts. Bei allen seiner bisherigen Verfassungsbeschwerden entschied nach jahrelanger Wartezeit und überlangen prozessverschleppenden Verfahren das deutsche BundesverfassungsGericht folgendermaßen: "Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen." So arbeitet das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland verfügt reihenweise über eigene schön klingende Gesetze und hat reihenweise internationale Konventionen zum Schutze der Menschen- und Bürgerrechte (u.a. die EMRK) unterzeichnet - allesamt ein Papierwerk ohne praktische und faktische Relevanz.

Denn so wie all diese schönen Menschen- und Bürgerrechte von dem höchsten deutschen Gericht mit Füßen getreten werden, so tun dies auch fast alle übrigen Gerichte des Landes. Sie bilden in Deutschland keine dritte unabhängige Gewalt des Rechtsstaates sondern werden vom Staat gelenkt und sind somit ein Teil der Staatsverwaltung. Man spricht in diesem Zusammenhang von der staatsgelenkter Justiz. Hinter einer schön aussehenden Fassade verbirgt sich Dreck ohne Ende und offener massiver Rechtsbruch. Alle rechtsmissbräuchliche Urteile dieser Justiz "Im Namen des Volkes" wurden und werden tatsächlich im Namen des Staates, der Rechtsbruch im großen Stil betreibt, vorgenommen. Dieser Skandaljustiz sollten ihre Augenbinde und ihre falsche Maske vom Gesicht gerissen werden. Wir hoffen einen Beitrag dazu geleistet zu haben.

Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
www.gtvrg.de



Aufrechter Gang deutscher Justiz

Homo Justitiaris Germanicus Reptilis

Pressefoto des Jahres 2005

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Ungesühnte Nazijustiz


Plakat der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz in der Stendaler Straße, Berlin. Es handelt sich um eine kleine Ausstellung, direkt nach der kontroversen Ausstellung in der Galerie Springer auf dem Kurfürstendamm Februar/März 1960.
Ungesühnte Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz war der Titel einer Ausstellung, die am 27. November 1959 erstmals in Karlsruhe (Sitz des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und seit 1951 des Bundesverfassungsgerichts, weshalb die Stadt „Residenz des Rechts“ genannt wird) und danach in verschiedenen Universitätsstädten der Bundesrepublik und in West-Berlin gezeigt wurde. Sie thematisierte die Sondergerichtsjustiz des NS-Staates, zeichnete den Ablauf von Verfahren und Urteilen der Sondergerichte nach und sollte den Besuchern die Tragweite der „Pervertierung des Rechts im NS-Staat“[1] (Ralph Giordano) verdeutlichen. Der besondere Schwerpunkt der Ausstellung lag dabei auf dem Hinweis, dass beteiligte Richter und Staatsanwälte weiterhin in der Justiz der Bundesrepublik Dienst taten und damit nach Auffassung der Ausstellenden das Ansehen und das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaates gefährdeten und in Frage stellten. Die Übernahme der Juristen ohne detaillierte Überprüfung wurde später von Giordano und anderen Autoren als „die zweite Schuld“ bezeichnet, welche die Justiz auf sich geladen habe.

Entstehung

Auf Initiative von Reinhard Strecker,[2][3][4][5] der an der Freien Universität in West-Berlin indogermanische Sprachwissenschaften studierte, versuchte eine kleine Gruppe von Studenten (unter ihnen Erika GregorRoderich WahsnerOtto KöhlerHans Bleibinhaus und Wolf-Dieter Narr),[6]Unrechtsurteile aus nationalsozialistischer Zeit zusammenzutragen, der Öffentlichkeit zugänglich und die verantwortlichen Richter und Staatsanwälte namhaft zu machen. Anträge auf Einsichtnahme bei bundesrepublikanischen Gerichten, wo Unterlagen der NS-Judikatur vermutet wurden, blieben allerdings erfolglos. Strecker wandte sich schließlich an den für seine Propagandabroschüren und Enthüllungskampagnen gegen westdeutsche Beamte bereits bekannten Ostberliner „Ausschuss für Deutsche Einheit“.[7] Der Ausschuss unter seinem Leiter Adolf Deter[8] hatte bereits seit 1957 wiederholt Broschüren mit Aktenauszügen, Namensnennungen und Vorwürfen gegen die westdeutsche Justiz veröffentlicht.[9] Die in mehreren aufeinanderfolgenden Broschüren aufgeführten immer umfangreicheren Namenslisten fanden einige Jahre später Eingang in ein Braunbuch,[10] das Angaben zu Wirtschaftsführern, Politikern und führenden Beamten in der Bundesrepublik über deren Tätigkeiten in der Zeit des Nationalsozialismus und ihre Mitgliedschaften in der NSDAP, SA oder SS enthielt. Das Braunbuch wurde, wie schon die Vorgängenbroschüren, in der Bundesrepublik als „kommunistisches Propagandawerk“ abgetan.[11] Deter legte Strecker ausgewählte Akten, so des Reichsjustizministeriums, vor und besorgte ihm auch einzelne Kopien,[8] so dass 140 Dokumentenmappen zusammengestellt werden konnten.
Auf der Göttinger Bundesdelegiertenkonferenz vom Sommer 1959 in Göttingen machte sich der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) die Aktion der Berliner Studenten zu eigen. Im Namen des SDS kam es Ende 1959 in Karlsruhe in einem Hinterzimmer einer Studentenkneipe zur ersten Ausstellung von zunächst 100 dokumentierten Fällen.[12] Bei der eröffnenden Pressekonferenz wurde, um der Sache Nachdruck zu verleihen, die Erstattung von Strafanzeige gegen amtierende Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag bzw. Beihilfe zum Totschlag angekündigt.[13]

Ausstellung


Todesurteil des Volksgerichtshofs vom 8. September 1943. Ähnliche Dokumentenkopien sind in der Ausstellung präsentiert worden.
Aufgrund von Geldmangel seitens der studentischen Initiatoren bestand die Ausstellung nur aus Fotokopien von Sondergerichtsurteilen, Justiz- und Personalakten, die auf einfachste Art in Schnellheftern zusammengefasst und oftmals von schlechter optischer Qualität waren. Zur Erläuterung dienten lediglich handgeschriebene Plakate.[14] Spektakulär war nicht die Aufmachung, sondern der Inhalt: Namenslisten wiesen die vormalige Tätigkeit von Justizjuristen in der NS-Judikatur aus, dokumentierten die unter ihrer Beteiligung ergangenen Todesurteile und offenbarten die aktuelle Tätigkeit der Betroffenen in der westdeutschen Justiz. So lagen u. a. Justizakten des Sondergerichts Prag aus. Die dort vormals tätigen Justizjuristen, wie z. B. Richter Johann Dannegger, Amtsgerichtsrat Walter Eisele und Richter Kurt Bellmann waren wieder an deutschen Gerichten tätig. Der ehemalige Richter Erwin Albrecht hatte es zum Abgeordneten im Saarländischen Landtag gebracht. Der Unrechtscharakter der Urteile sollte für die Besucher der Ausstellung anhand der Kopien der Verfahrensprotokolle nachvollziehbar werden.
Insbesondere von Seiten der Landesjustizverwaltungen der 1950er Jahre war wiederholt erklärt worden, die wieder amtierenden Justizjuristen seien bei ihrer Neuanstellung auf ihre mögliche Beteiligung an Justizverbrechen hin befragt worden. Darüber hinaus herrschte allgemein die Auffassung, wonach es sich bei der NS-Justiz um eine rechtsstaatliche Institution gehandelt habe, die vom Unrechtscharakter des Regimes gleichsam unberührt geblieben war. Später noch, in den 1970er Jahren, prägte Hans Filbinger, der damalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg und vormaliger Marinerichter des NS-Regimes, den Ausspruch: Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein![15] Wie viele andere ehemalige NS-Justizjuristen vor ihm verwies er auf die formal korrekte Anwendung des damaligen Rechts. Kritiker wandten dagegen ein, dass Gesetze ohne Rechtscharakter nicht formal korrekt angewendet werden könnten. Die Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz hatte sich zum Ziel gesetzt, den rechtsfremden Charakter vieler Sondergerichtsurteile aufzuzeigen.

Wirkung


Eine der zahlreichen Propaganda-Broschüren des Ostberliner Ausschusses für Deutsche Einheit.
Die Ausstellung wurde als Tabubruch empfunden. Rechtspolitiker aller Parteien verwahrten sich gegen den Angriff auf die Richter. Rasch war der Vorwurf bei der Hand, es handele sich um gefälschtes Material und die linken Studenten betrieben „das Geschäft Pankows“, sprich: Propaganda im Sinne der DDR. Im Rahmen der sich im Godesberger Programm manifestierenden politischen Neuorientierung der SPD zur bürgerlichen Mitte distanzierte sich die Partei nicht nur rasch von der kontroversen Aktion des SDS, sondern schloss die beteiligten Studenten aus der Partei aus.[8]
Lediglich Generalbundesanwalt Max Güde lud den Initiator Strecker zum Gespräch ein und erklärte anschließend, er zweifele nicht an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und sei erschrocken über einige Urteilsbegründungen. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem ein Richter wegen eines zu milden Urteils bedroht oder bestraft worden wäre. Güde betonte: „Viele der Todesurteile von damals hätten nicht zu ergehen brauchen. Sie hätten nicht gefällt werden dürfen; selbst auf Grundlage der Gesetze, nach denen sie gefällt wurden.“[16] Güdes Beurteilung wertete die Ausstellung auf. Bis 1961 wurden die Dokumente in neun weiteren Universitätsstädten gezeigt, wobei es wiederholt zu Konflikten zwischen Studenten und Universitätsleitung kam. Neben einer umfangreichen Berichterstattung im SPIEGEL gab es Zuspruch aus dem europäischen Ausland. Regionale und überregionale Zeitungen in Ost- und Westdeutschland berichteten über die Aktion, darüber hinaus u. a. Tageszeitungen in den USA, Großbritannien und der Schweiz.[17] Studentengruppen in England und den Niederlanden organisierten eigene Ausstellungen in OxfordLeidenAmsterdam und Utrecht. Zudem wurden auf Einladung eines von Barbara Castle und Sydney Silverman initiierten All-Party Committees im Frühjahr 1960 Übersetzungen des Materials im House of Commons, im Britischen Unterhaus den Abgeordneten präsentiert.
Die Landesregierungen von Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen versuchten in vertraulichen Verhandlungen, die belasteten Justizbeamten aus dem Dienst zu drängen. Trotzdem waren Anfang 1961 nur 16 ehemalige Richter oder Staatsanwälte vorzeitig in den Ruhestand gegangen, während bundesweit etwa 70 schwer Belastete weiter amtierten. Der Justitiar der SPD Adolf Arndtbezeichnete nunmehr den eingeschlagenen „stillen Weg“ als Fehler und gestand ein, dass der Parteiausschluss der SDS-Studenten, welche die Ausstellung in Karlsruhe organisiert hatten, falsch gewesen sei.[18] Ein Gesetzesentwurf zur Zwangspensionierung der NS-Juristen stieß auf Bedenken und war nicht mehrheitsfähig. Im Richtergesetz von 1961 wurde jedoch ein §116 eingefügt, der es belasteten Richtern ermöglichte, auf eigenen Wunsch bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die Antragsfrist lief bis zum 30. Juni 1962. Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte machten von dieser Regelung Gebrauch.

Siehe auch

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