Die speziellen Schutzvorschriften für Pauschalreisende gelten nun auch für Urlauber, die sich ihre Reise im Internet selber zusammenstellen.© Foto: Jens Kalaene Die speziellen Schutzvorschriften für Pauschalreisende gelten nun auch für Urlauber, die sich ihre Reise im Internet selber zusammenstellen. Pauschalurlauber genießen künftig einen verbesserten Verbraucherschutz. Dieses Ziel verfolgt die Pauschalreise-Richtlinie der EU, deren Umsetzung nach dem Bundestag auch der Bundesrat beschlossen hat.
Urlauber bekommen dadurch mehr Rechte, wenn es bei einer Reise Pannen gibt oder der Anbieter pleite geht. Zudem werden die speziellen Schutzvorschriften für Pauschalreisende auf jene Urlauber ausgeweitet, die sich ihre Reise im Internet selber zusammenstellen.
Der bisherige Rechtsrahmen stammte aus dem Jahr 1990. Doch anstelle der üblichen Pauschalreisen kombinieren heute viele Urlauber im Internet einzelne Reise-Bausteine auf eigene Faust. Deshalb profitieren Verbraucher künftig schon dann vom besonderen Schutz für Pauschalreisende, wenn sie auf einem Buchungsportal mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben - etwa einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen.
Die Reiseveranstalter sehen die Reform kritisch, haben sich mit dem Ergebnis jedoch arrangiert. Norbert Fiebig, der Präsident des Deutschen Reise-Verbands sprach von «Schadensbegrenzung». Trotz zusätzlicher Bürokratielasten könne die Branche mit den Neuerungen leben.