Stand: 21.04.2020 13:11 Uhr - NDR 1 Welle Nord
Schleswig-Holstein führt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ein
Wie Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Dienstag (21.04.) bekannt gegeben hat, gilt ab dem 29. April in Schleswig-Holstein eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen. Durch sogenannte Behelfs- oder Alltagsmasken soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. "Das heißt, Menschen werden verpflichtet sein, eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - auf jeden Fall bei Einkäufen und, was noch wichtiger ist, auch im ÖPNV", sagte Günther. Das werde das Kabinett am Mittwoch beschließen.
Tragen von Mund-Nasen-Schutz wird zur Pflicht
Schleswig-Holstein Magazin - 21.04.2020 19:30 Uhr
Aus der bisherigen Empfehlung wird eine Pflicht: Ab dem 29. April müssen in Schleswig-Holsteins öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften Schutzmasken getragen werden.
Dann solle auch darüber beraten werden, wie die Pflicht konkret in einen Erlass umgesetzt werde, so Günther weiter. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) werde einen entsprechenden Vorschlag im Kabinett unterbreiten. Dann hätten die Menschen im nördlichsten Bundesland eine Woche Zeit, um sich entsprechend ausrüsten zu können, sagte Ministerpräsident Günther.
FFP-Masken sind medizinischem Personal vorbehalten
Klar sei, dass medizinische Schutzmasken in erster Linie dem medizinischen Personal vorbehalten seien. Es gehe bei der Pflicht also nicht um professionelle FFP-Masken. Das Land stelle sicher, dass diese für Kliniken und anderes medizinisches Personal vorgehalten würden, so der Ministerpräsident.
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Günther: "Das ist der richtige Weg"
Die Pflicht beziehe sich zum Beispiel auf Stoffmasken, die überall produziert würden, so Günther. Es könne auch mal ein Schal sein, um andere gut zu schützen, sagte der Regierungschef: "Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir in Schleswig-Holstein jetzt auch so gehen werden." Einzelne Bundesländer hatten das Tragen von Masken in bestimmten Situationen zuvor bereits zur Pflicht gemacht. In Schleswig-Holstein galt eine Empfehlung. Eine bundesweit einheitliche Linie gibt es nicht.
Auch das Robert Koch-Institut empfehle inzwischen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sagte Günther. Dem müsse man Rechnung tragen. Jeder, der mit dem ÖPNV unterwegs sei, merke, dass dort die Abstandsregeln häufig gar nicht eingehalten werden können. Deswegen sei es dort sinnvoll, auch andere zu schützen.
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Virologe: Schutzwirkung nicht definierbar
Helmut Fickenscher, Virologe der Kieler Christian-Albrechts-Universität, erklärte, dass bei sogenannten Behelfsmasken wie einem selbst genähten Schutz, einem Schal oder einem Tuch grundsätzlich zu bedenken sei, dass die Schutzwirkung nicht definierbar ist. Wie gut die Masken schützen,sei vom Stoff, dem Schnitt, der Passform und vielem mehr abhängig.
Schutz muss über Mund und Nase gehen
Wichtig sei in jedem Fall, so Fickenscher: Der Schutz muss über Mund und Nase gehen. Ist die Nase frei, ist eine Behelfsmaske nach Angaben des Kieler Virologen wirkungslos. Ebenso wichtig: Es dürfe kein falsches Sicherheitsgefühl suggeriert werden. Das betonte auch Gesundheitsminister Garg. Der Mindestabstand sollte nach wie vor dringend eingehalten werden.
Empfehlung: Bei mindestens 60 Grad waschen
Ein Tuch oder ein Schal sollte straff gebunden werden, rät Fickenscher. Es müsse darauf geachtet werden, dass es nicht verrutscht. Egal ob Stoffmaske oder Tuch: Die nötige Reinigung sei vergleichbar mit einem Stofftaschentuch. Die dringende Empfehlung des Virologen: ausschließlich in der Waschmaschine waschen bei mindestens 60 Grad.
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