Ex-Kapitän der "Costa Concordia" muss ins Gefängnis
12. Mai 2017Um der Haftstrafe zu entgehen, war der Ex-Kapitän durch alle Instanzen gegangen, vergebens. Dass Kassationsgericht in Rom bestätigte im Berufungsprozess höchstrichterlich das Urteil gegen den 56-Jährigen, das auf 16 Jahre lautet.
Schettino hatte das Kreuzfahrtschiff mit mehr als 4200 Menschen an Bord im Januar 2012 vor der toskanischen Küste zu nah an eine Insel gesteuert. Vor Giglio lief die "Costa Concordia" auf einen Felsen auf und kenterte. Bei der Katastrophe starben 32 Menschen, darunter 12 Deutsche.
Das Urteil dürfte bei den Opfern für Erleichterung sorgen. "Die Opfer wollen endlich abschließen", hatte der Marler Rechtsanwalt Hans Reinhardt der Deutschen Presse-Agentur in Rom gesagt. "Diesen Fall wird niemand vergessen." Der Name Schettino sei in den Köpfen der Menschen untrennbar mit den Bildern des Untergangs des Schiffes verknüpft. Reinhardt hatte in dem Fall mehr als 30 Mandanten vertreten.
Schettino rettete zuerst sich selbst
Noch immer laufen Zivil- und Schadensersatzprozesse. Im Februar 2015 war Schettino wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 26 Jahre Haft für Schettino gefordert, der nach dem Unglück in einem Rettungsboot die "Costa Concordia" verlassen hatte, obwohl noch Menschen an Bord waren. Schettino hatte immer wieder betont, dass vor allem seine Crew an dem Unglück schuld gewesen sei.
Nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten, kam der Fall im Mai 2016 vor das Berufungsgericht in Florenz. Die Richter bestätigten das Urteil. Doch Schettino, der stets seine Unschuld beteuert hatte, zog in eine weitere Instanz. Auch die Staatsanwaltschaft legte erneut Berufung ein. Mit der Entscheidung der Kassationsrichter in Rom ist das Urteil gegen Schettino rechtskräftig.
Schettino war bei der Verhandlung am Freitag nicht anwesend. Seine Anwälte teilten mit, ihr Mandant habe sich, wie angekündigt, nach dem Urteil der Justiz gestellt.
qu/uh (dpa, rtr, afp)
"Kapitän Feigling" tritt in Rom 16-jährige Hafstrafe an
Bei seinem Mandanten bleibe "Bitterkeit", sagte der Anwalt Saverio Senese. Er habe den Eindruck, dass er zum "Sündenbock" gemacht worden sei. Der Anwalt schloss nicht aus, das Urteil vor der europäischen Gerichtsbarkeit anzufechten.
Die "Costa Concordia" war am 13. Januar 2012 mit 4229 Menschen an Bord auf einen Felsen vor der toskanischen Insel Giglio aufgelaufen. 32 Menschen, darunter zwölf Deutsche, kamen ums Leben. Schettino hatte damals als einer der ersten das Schiff verlassen; später gab er an, von Bord gefallen und zufällig in einem Rettungsboot gelandet zu sein. Das brachte ihm den Spottnamen "Kapitän Feigling" ein.
Für die Dauer der Berufungsverhandlungen blieb Schettino auf freiem Fuß. Er lebte zuletzt von seiner Frau getrennt - aber in Begleitung eines Hundes, den ihm seine Tochter geschenkt hat.
Das Schiffswrack der "Costa Concordia" wurde zu Kosten von mehr als 600 Milionen Euro im Juli 2014 nach Genua geschleppt und dort zerlegt.
Das Kreuzfahrtunternehmen Costa Crociere hatte im April 2013 mit einem Vergleich eine Strafverfahren abgewendet. Das Unternehmen räumte eine Teilschuld ein und willigte in die Zahlung einer Strafe in Höhe von einer Million Euro ein.
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In dem Rechtsstaat Deutschland, dem NS-Nachfolgestaat, würde die deutsche Justiz den Fall Schettino sicherlich folgendermaßen quittieren:
Lohnausfall, Schmerzensgeld zu Gunsten des kriminellen Täters und ein Jahr auf Bewährung.
Stichwort: Deutsche NS-Nachfolgejustiz, in deren Regie Strafprozesse zu einer Farce ausarten.
Stichwort: Deutsche NS-Nachfolgejustiz, in deren Regie Strafprozesse zu einer Farce ausarten.
Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
www.gtvrg.de
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