IN DER "KLIMAKLAGE" GEGEN DIE BUNDESREGIERUNG GEHT ES "UM UNSER LEBEN" ANGESICHTS DES KLIMANOTSTANDS.
IN UNSERER KLAGE GEGEN DIE BUNDESREGIERUNG GEHT ES UM DASSELBE: UM DAS MASSENWEISE FREMDVERSCHULDET UND VERMEIDBAR VERLOREN GEGANGENE LEBEN DEUTSCHER BÜRGER IN EINER AKUTEN NOTSTANDSITUATION.
DIE UMWELTAKTIVISTEN SEHEN DAS IM GRUNDGESETZ VERANKERTE RECHT AUF LEBEN UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT BEEINTRÄCHTIGT UND BEDROHT.
DASSELBE RECHT UND DIE DAZUGEHÖRIGE FÜRSORGE- UND SCHUTZPFLICHT (engl. RESPONSIBILITY TO PROTECT) GEGENÜBER DEM DEUTSCHEN BÜRGER, DESSEN LEBEN IN AKUTER LEBENSGEFAHR WAR, WURDE AM 26. DEZEMBER 2004 SEITENS DER BUNDESREGIERUNG UNENTSCHULDBAR, GROB FAHRLÄSSIG, KRIMINELL VERLETZT. DAS NICHTHANDELN UNSERER BEHÖRDEN, SPRICH DIE UNTERLASSUNG VON WARNUNGEN VOR DROHENDER TSUNAMI-KATASTROPHE WEIHNACHTEN 2004, WAR WEDER MIT DEM GRUNDGESETZ, NOCH MIT DEM STRAF- UND ZIVILRECHT NOCH MIT DER BEHÖRDLICHEN AMTSPFLICHT UND DER MORAL VEREINBAR.
DIE KLIMAAKTIVISTEN DIAGNOSTIZIEREN IM HANDELN DER BUNSESREGIERUNG EIN POLITIKVERSAGEN.
WIR SAHEN VON ANFANG AN UND IDENTIFIZIEREN WEITERHIN IM VERHALTEN DEUTSCHLANDS VOR, WÄHREND UND NACH DEM MENSCHENGEMACHTEN TSUNAMI-DESASTER 2004 EIN KOLLEKTIVES KRIMINELLES STAATSVERSAGEN DER BUNDESREGIERUNG UND DES STAATSAPPARATS AUF ALLEN SEINEN EBENEN.
JUNGE MENSCHEN SEHEN NUN IHR LEBEN BEDROHT UND SICH HEUTE UM IHRE ZUKUNFT BERAUBT.
DIE BUNDESREGIERUNG RAUBTE VOR 15 JAHREN DAS LEBEN VON ÜBER 550 BUNDESBÜRGERN UND VERSCHWEIGT SCHÄNDLICH BIS HEUTE IHR VERBRECHEN - KRIMINELLE UND MASSENVERBRECHER AM WERK.
IN UNSERER KLAGE GEGEN DIE BUNDESREGIERUNG GEHT ES UM DASSELBE: UM DAS MASSENWEISE FREMDVERSCHULDET UND VERMEIDBAR VERLOREN GEGANGENE LEBEN DEUTSCHER BÜRGER IN EINER AKUTEN NOTSTANDSITUATION.
DIE UMWELTAKTIVISTEN SEHEN DAS IM GRUNDGESETZ VERANKERTE RECHT AUF LEBEN UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT BEEINTRÄCHTIGT UND BEDROHT.
DASSELBE RECHT UND DIE DAZUGEHÖRIGE FÜRSORGE- UND SCHUTZPFLICHT (engl. RESPONSIBILITY TO PROTECT) GEGENÜBER DEM DEUTSCHEN BÜRGER, DESSEN LEBEN IN AKUTER LEBENSGEFAHR WAR, WURDE AM 26. DEZEMBER 2004 SEITENS DER BUNDESREGIERUNG UNENTSCHULDBAR, GROB FAHRLÄSSIG, KRIMINELL VERLETZT. DAS NICHTHANDELN UNSERER BEHÖRDEN, SPRICH DIE UNTERLASSUNG VON WARNUNGEN VOR DROHENDER TSUNAMI-KATASTROPHE WEIHNACHTEN 2004, WAR WEDER MIT DEM GRUNDGESETZ, NOCH MIT DEM STRAF- UND ZIVILRECHT NOCH MIT DER BEHÖRDLICHEN AMTSPFLICHT UND DER MORAL VEREINBAR.
DIE KLIMAAKTIVISTEN DIAGNOSTIZIEREN IM HANDELN DER BUNSESREGIERUNG EIN POLITIKVERSAGEN.
WIR SAHEN VON ANFANG AN UND IDENTIFIZIEREN WEITERHIN IM VERHALTEN DEUTSCHLANDS VOR, WÄHREND UND NACH DEM MENSCHENGEMACHTEN TSUNAMI-DESASTER 2004 EIN KOLLEKTIVES KRIMINELLES STAATSVERSAGEN DER BUNDESREGIERUNG UND DES STAATSAPPARATS AUF ALLEN SEINEN EBENEN.
JUNGE MENSCHEN SEHEN NUN IHR LEBEN BEDROHT UND SICH HEUTE UM IHRE ZUKUNFT BERAUBT.
DIE BUNDESREGIERUNG RAUBTE VOR 15 JAHREN DAS LEBEN VON ÜBER 550 BUNDESBÜRGERN UND VERSCHWEIGT SCHÄNDLICH BIS HEUTE IHR VERBRECHEN - KRIMINELLE UND MASSENVERBRECHER AM WERK.
Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
Klimaklage – „Es geht
um unser Leben“
Klimaaktivisten und Umweltorganisationen wollen vor dem
Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erzwingen. Es seien zwei
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimagesetz der Bundesregierung eingereicht
worden, erklärten Vertreter von Greenpeace, Deutscher Umwelthilfe, Germanwatch
und Fridays for Future am Mittwoch in Berlin. Die Beschwerdeschrift sei über
100 Seiten lang.
Damit wollen die Initiatoren die Bundesregierung dazu
verpflichten, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu definieren. Laut einer
die Klage begleitenden Petition kommen dafür unter anderem „ein Tempolimit 120
km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts“ und die sofortige Abschaltung von
Kohlekraftwerken infrage.
Laut Greenpeace geht es im Kern darum, dass die
Bundesregierung mit dem im November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz
weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise tue, also ihrem im Grundgesetz
verankerten Schutzauftrag nicht nachkomme. Ein Klimaschutzgesetz, das hinter
seinen Möglichkeiten zurückbleibe, könne Grundrechte beeinträchtigen – etwa das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 1 und 2 GG) oder das
Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG).
Mitbeschwerdeführerin Luisa Neubauer von Fridays for Future
erklärte: „Es geht nicht mehr nur um zukünftige Generationen, es geht auch um
unsere Generation und unser Leben.“ Die Klimapolitik der Bundesregierung
„terrorisiere“ den Freiheitsraum der jungen Menschen in einer Art, die nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Gerade könne noch gehandelt werden, das
Möglichkeitsfenster allerdings schließe sich „in einem drastischen Tempo“.
Die Klage sei ein „logischer Zusatz“ zu dem, was im
vergangenen Jahr auf den Straßen passiert sei. Ab heute stehe die Frage im
Raum, ob das „Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar“
sei.
„Ich träume davon, leben zu können“, sagt die 15-Jährige
Die 15-jährige Beschwerdeführerin Miriam Siebeck von Fridays
for Future sagte: „Ich träume davon, in 60 Jahren noch auf dieser schönen Erde
leben zu können. Ich träume davon, dieses Privileg auch an meine Kinder und
Enkelkinder weitergeben zu können. Doch dieser Traum wird mir (...) genommen.“
In Australien könne man bereits sehen, was der Klimawandel anrichte. „Aber wir
haben das Steuer noch in der Hand.“ Die Bundesregierung komme ihrer Pflicht nicht
nach, dem Trend gegenzusteuern. Sie habe ein „absolut lächerliches
Klimapäckchen“ verabschiedet. „Obwohl wir über 1,4 Millionen Menschen bewegt
haben und die gesamte Wissenschaft uns den Rücken stärkt, passiert in
Deutschland für den Klimaschutz faktisch nichts“, kritisierte sie.
Der 17-jährige Aktivist Jonathan Heckert ergänzte, er werde
„oft traurig“, wenn er mit dem Zug durch seine Heimat fahre. Denn er könne sich
ausmalen, wie diese Heimat in der Folge des Klimawandels in 30 Jahren aussehe.
„Die Bundesregierung raubt uns unsere Träume. (...) Uns wird auch jetzt schon
unser Leben und unsere Zukunft geraubt“, sagte der Schüler.
Eine erste Umweltklage gegen die Bundesregierung hatten im
Oktober 2018 drei Familien mithilfe der Umweltorganisation Greenpeace
eingereicht. Das Berliner Verwaltungsgericht wies sie in erster Instanz zurück.
Ein Kabinettsbeschluss, in diesem Fall die Klimaschutzziele für 2020, sei keine
rechtsverbindliche Regelung.
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