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Mittwoch, 25. November 2020

MILLIARDENHILFE FÜR AFGHANISTAN - KEIN CENT FÜR TSUNAMI-OPFER



 




Seit 20 Jahren pumpen Deutschland und die internationale Gemeinschaft Geld in Milliardenhöhe in das afghanische Fass ohne Boden, sprich in den gescheiterten Staat und das korrupte Land im Dauerkrieg, Dauerchaos und in Trümmern. Eine Besserung war und ist nicht in Sicht und ist auch zukünftig nicht zu erwarten. Allein im kommenden Jahr sollen aus deutscher Steuerkasse 430 Millionen Euro nach Afghanistan für sog. humanitäre Projekte fließen (Kosten des deutschen Militäreinsatzes freilich nicht mitgerechnet).

Die Rot-Grüne Saubande unter Schröder/Fischer, dieselbe, die nach dem Tsunami-Desaster Weihnachten 2004 die deutschen Opfer ohne jedwede Hilfe mit ihrem Schicksal alleine ließ, hat den Afghanistan-Einsatz im Dezember 2001 beschlossen. 

Aus der beigefügten Anlage ist der Mitteleinsatz der Bundesregierung für zivile Projekte von 2002 bis November 2010 in Millionen Euro zu entnehmen, Zahlen gerundet: 2002: 119,5 2003: 69,6 2004: 102,3 2005: 96,3 2006: 88,9 2007: 114,1 2008: 194,6 2009: 253,1 2010: 430,0. Für die Jahre 2010 bis 2016 wurden jährlich bis zu 430 Millionen Euro ausgegeben. Quelle: Bundesregierung In den letzten 4 Jahren flossen dorthin insgesamt über 15 Milliarden US-$ Hilfsgelder und in den letzten 10 Jahren sind dort 19 Milliarden US-$ internationaler Hilfe in den dunklen Kanälen spurlos verschwunden.

FÜR HILFE AN KORRUPTE FANATISCHE ISLAMKANAKEN, MIT DENEN UNS NICHTS VERBINDET UND DENEN WIR NICHTS SCHULDEN, WIRD ALSO DURCH DEN TRÜMMERHAUFEN NAMENS BUNDESREGIERUNG 20 JAHRE LANG STEUERGELD IN MILLIARDENHÖHE VERSCHWENDET (59 gefallene Soldaten als humanitäre Kosten dürfen hier auch nicht unerwähnt bleiben)... WÄHRENDDESSEN DIE TSUNAMI-OPFER DES KOLLEKTIVEN STAATSVERSAGENS WEIHNACHTEN 2004 BIS HEUTE NICHT MIT EINEM EINZIGEN CENT OPFERHILFE VON DEM POLITISCHEN AMORALISCHEN BERLINER SAUSTALL BEDACHT WURDEN -  EIN SKANDAL!!!

Jerzy Chojnowski

Chairman-GTVRG e.V.

www.gtvrg.de

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Das deutsche Engagement in Afghanistan 

Glossar der Infografik AWACS: Airborne Early Warning and Control System (fliegendes Radarsystem) BMZ: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BT: Deutscher Bundestag EUPOL AFG: European Police Mission in Afghanistan (Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan) FSB: Forward Support Base (Logistikzentrum) FDD: Focused District Development (Gezielte Distrikt-Entwicklung) GPPT: German Police Project Team (Projektgruppe Polizeiliche Aufbauhilfe Afghanistan) HQ: Headquarter (Hauptquartier) ISAF: International Security Assistance Force (Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) OMLT NATO: Operational Mentoring and Liaison Team (Hauptaufgabe ist die Ausbildung afghanischer Soldaten PATF: Provincial Advisory Task Force (Beraterteams für die afghanische Armee) PCC: Provincial Coordination Centre (Provinzkoordinierungszentrum) PDF: Provincial Development Fund (Provinzentwicklungsfonds) PMT: Police Mentoring Team (Polizei-Mentoren-Team) PRT: Provincial Reconstruction Team (Regionales Wiederaufbauteam) QRF: Quick Reaction Force (schnelle Eingreiftruppe) RC: Regional Command (Regionalkommando) RC-N: Regional Command North (ISAF-Regionalkommando Nord) UN: United Nations (Vereinte Nationen, auch VN) Grafik 1 – Warum engagiert sich Deutschland in Afghanistan? Ziel des deutschen Engagements Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt zunehmend auf dem zivilen Wiederaufbau und der Beratung der afghanischen Sicherheitskräfte. Die aktuelle Phase ist durch die Übergabe der Sicherheitsverantwortung (Transition) geprägt. Damit bekommt der Einsatz ein zunehmend ziviles Gesicht. Sicherheit, Ausbildung, Verantwortung, ziviler Aufbau, Frieden. Transkript des VIDEO-O-Tons vom 23.01.2010 von Bundeskanzlerin Merkel: „Worum geht es im Einzelnen? Es geht darum, dass die afghanischen Sicherheitskräfte, sowohl die Polizei als auch die Armee, Schritt für Schritt in die Lage versetzt werden, die Verantwortung für ihr Land alleine zu übernehmen. Dazu sind noch erhebliche Ausbildungsanstrengungen notwendig. Deutschland ist vor allem im Norden Afghanistans engagiert. Und deshalb werden wir auch gerade dort unsere Ausbildungsverpflichtungen umsetzen – und dies in einer schnelleren und konzentrierteren Art, als wir dies bisher getan haben. Außerdem geht es darum, dass die Menschen spüren: Wenn sie Schritt für Schritt die Verantwortung übernehmen, gibt es auch einen besseren zivilen Aufbau. Wir haben immer vom Ansatz der vernetzten Sicherheit gesprochen, und wir müssen ihn jetzt noch zielsicherer durchsetzen. Deshalb werden wir auch auf der Afghanistan-Konferenz mit unseren Partnern über die notwendigen zusätzlichen Anstrengungen im Bereich der Entwicklungspolitik sprechen. Damit der Wiederaufbau stattfinden kann, damit die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte vernünftig vonstattengehen kann, ist es notwendig, dass die Bevölkerung vor den Taliban und anderen Kräften geschützt wird. Deshalb werden wir unsere militärischen Aufgaben vor allen Dingen auch auf die Ausbildung der Sicherheitskräfte konzentrieren. Ohne Frieden gibt es keinen Wiederaufbau in Afghanistan, ohne Wiederaufbau wird es aber auch keinen Frieden geben.“ Quelle: Bundesregierung Polizeiaufbau Bis 2014 soll die Sicherheitsverantwortung schrittweise an Afghanistan übergeben werden. Dazu ist eine funktionierende afghanische Polizei notwendig. Deutsche Polizeiausbilder leisten hier einen wichtigen Beitrag. Transkript des VIDEO-O-Tons vom 11.7.2011 Innenminister Friedrich: „Deutschland beteiligt sich am Aufbau Afghanistans. Der zivile Aufbau des Landes ist von großer Bedeutung. Ziel ist es, 2014 die Sicherheitsverantwortung für Afghanistan in die Hände der Einheimischen zu geben, das heißt in die Hände der afghanischen Bevölkerung. Notwendig ist dazu, dass wir stabile Verhältnisse haben, das bedeutet eine Polizeiorganisation eine Justiz die sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert. Das bedeutet eine Stabilität die auch einen wirtschaftlich und gesellschaftlich guten Aufbau ermöglicht. Bisher haben wir mit 200 Polizisten die ständig im Einsatz waren 40 000 Polizeikräfte in Afghanistan qualifiziert. Ich denke, das ist ein wesentlicher Beitrag, den Deutschland zusammen mit anderen Nationen leistet. Und ich danke allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die bereit sind diesen Dienst für Deutschland, für unsere Sicherheit, für Afghanistan und die Bevölkerung dort zu leisten. Und ich bedanke mich auch bei den Innenminister-Kollegen den der Länder die ihren Anteil daran tragen.“ Quelle: Bundesregierung Absicherung der Entwicklung Das Land wird wieder aufgebaut, die Kinder gehen wieder zur Schule. Jetzt gilt es, diese Entwicklung zusammen mit unseren afghanischen Partnern abzusichern. Transkript des Audio-O-Tons vom Mai 2011 von Verteidigungsministers de Maizière: „Das Land wird wieder aufgebaut, die Infrastruktur kommt voran, Kinder gehen in die Schule. Aber auch militärisch – auch was die Sicherheit angeht – haben wir Fortschritte erreicht. Auch in dem Norden in dem wir Verantwortung tragen. Es gibt kaum noch Gebiete, die die Taliban beherrschen. Da wo sie vertrieben worden sind gibt es eine sichere Entwicklung gemeinsam von unseren Soldaten mit den Afghanen. Es geht voran. Jetzt kommt es darauf an, diese Entwicklung auch zu sichern.“ Quelle: Bundesregierung Übergabe der Verantwortung Die afghanischen Sicherheitskräfte sind zunehmend in der Lage, selbst für die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu sorgen. Diese Entwicklung voranzutreiben ist weiter der Kern unseres Auftrages. Transkript des Audio-O-Tons vom 15.12.2011 von Außenminister Westerwelle: „Von der Korruption über die Menschenrechte bis zur Sicherheitslage: Nichts ist einfach in Afghanistan, und doch steht Afghanistan heute besser da als vor einem Jahr und erst recht besser als vor zehn Jahren. Dazu haben die Bundeswehr, die Polizei, die Wiederaufbauhelfer und auch die deutschen Diplomaten einen Beitrag geleistet, für den wir danken. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist weiter schwierig. Die Bedrohung ist nach wie vor real. Die grausamen Anschläge in den letzten Monaten haben dies gezeigt. Allerdings sehen wir, dass die afghanischen Sicherheitskräfte zunehmend in der Lage sind, sich selbst dieser Herausforderung anzunehmen. Das ist der Kern unseres Auftrages: die Befähigung der afghanischen Sicherheitskräfte voranzubringen. Das ist eine gewaltige Aufgabe. Sie wird uns noch fordern, auch wenn die internationalen Kampftruppen nach 2014 abgezogen sind. Ich sage deshalb: Unser Einsatz hat von seiner Bedeutung nicht eingebüßt.“ Quelle: Bundesregierung Entwicklungszusammenarbeit Die afghanische Bevölkerung braucht Chancen auf Bildung, Gesundheit und Einkommen. Mit deutscher Hilfe sollen dazu Perspektiven geschaffen werden. Transkript des Audio-O-Tons vom 15.9.2010 von Bundesentwicklungsminister Niebel: „Die Bundesregierung engagiert sich in Afghanistan damit die dort lebenden Menschen bessere Perspektiven haben und dadurch Terroristen keinen Nährboden mehr finden. Die verschiedenen Ressorts koordinieren sich und bleiben in einem ständigen Diskussionsprozess damit das gemeinsame Ziel möglichst schnell erreicht werden kann. Der Entwicklungszusammenarbeit kommt hier ein besonderer Stellenwert zu, denn ohne eine Entwicklungsperspektive, ohne die Chance auf Bildung, Gesundheitsversorgung, ein eigenes Einkommen wird eine stabile Neuordnung in Afghanistan mit Sicherheit nicht möglich sein. Allerdings brauchen wir auch einen gesicherten Rahmen in dem unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten können. Ohne ein Minimum an Sicherheit gibt es keine erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Innen- und Verteidigungsministerium um die Ausbildung afghanischer Militär- und Sicherheitskräfte kümmern, damit zivile Kräfte die Aufbauarbeit leisten können. Wir wollen dafür sorgen, dass Afghanistan eine Perspektive bekommt und möglichst bald sich ohne fremde Hilfe weiterentwickeln kann.“ Quelle: Bundesregierung Grafik 2 – Geschichte des deutschen Engagements 2001 November 27.11. bis 5.12.2001 Petersberger Konferenz Nach dem Sturz des Taliban-Regimes einigen sich die größten Volksgruppen Afghanistans auf eine „Vereinbarung über provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen“, die sogenannte „Bonner Vereinbarung“. Dezember 20.12.2001 Aufstellung der ISAF Der Weltsicherheitsrat beschließt die Aufstellung einer ISAF-Truppe, die von Mitgliedstaaten der NATO entsendet wird. Die Mission ist zunächst zeitlich auf sechs Monate und örtlich auf den Großraum Kabul begrenzt. Das Ziel der ISAF-Truppen ist, in Afghanistan Sicherheit für die Übergangsregierung und die Arbeit des UN-Personals zu gewährleisten. Das Kommando wechselt zwischen den beteiligten Nationen. 22.12.2001 Mandat Bundestag Die Bundesregierung bringt den Antrag zum Auslandseinsatz der Bundeswehr ins Parlament ein. Der Deutsche Bundestag erteilt aufgrund der Resolution des Weltsicherheitsrats das Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr am ISAF-Einsatz mit 1 200 Soldaten. 2002 Januar 2.1.2002 Vorauskommando der ISAF Das Vorauskommando der ISAF trifft in Kabul ein, die Verlegung der Vorauskräfte folgt. Großbritannien hat die Führung der Gesamtoperation ISAF inne. Am 14. Januar 2002 beginnen deutsche Soldaten ihren Einsatz in Kabul. Dezember 20.12.2002 Mandatsverlängerung Bundestag und Aufstockung Der Bundestag verlängert das Mandat um ein Jahr und stockt auf 2 500 Soldaten auf. 2003 Februar 10.2.2003 Führung in Kabul Deutschland und die Niederlande übernehmen die gemeinsame Führung der ISAF in Kabul. August 11.8.2003 NATO übernimmt ISAF-Kommando Die NATO übernimmt das ISAF-Kommando, inklusive Truppenkoordination und Oberbefehlshaber. Oktober 24.10.2003 Ausweitung Bundestagsmandat Der Deutsche Bundestag beschließt die Ausweitung des Mandats. Damit sind die Voraussetzungen für das PRT-Projekt Kundus geschaffen. PRTs (Provincial Reconstruction Teams) sind regionale Wiederaufbauteams, die die Zentralregierung auf dem Land stärken sollen, um so die Sicherheit und den zivilen Wiederaufbau zu stabilisieren. Bis zu 450 deutsche Soldaten unterstützen in Kundus den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Wiederaufbauprozess. 2004 Juni 29.6.2004 PRT in Faisabad Beim NATO-Gipfel in Istanbul beschließen die Staats- und Regierungschefs, die ISAF stufenweise auf weitere Teile im Norden und Westen Afghanistans auszudehnen. Vier zusätzliche PRTs, darunter das deutsche PRT in Faisabad, werden gegründet. 2005 September 18.9.2005 Parlamentswahl in Afghanistan In Afghanistan finden zum ersten Mal seit mehr als 30 Jahren Parlamentswahlen statt: Gewählt werden das „Wolesi Jirga“ („Haus des Volkes“) und 34 Provinzräte. Das Oberhaupt der Übergangsregierung, Hamid Karzai, war bereits am 09.10.04 als Präsident gewählt worden. Die Wahl von 2005 gilt als erfolgreicher Meilenstein des „Petersberger Prozesses“. 28.9.2005 Mandatsverlängerung Bundestag Der Bundestag verlängert das Mandat um ein Jahr und hebt die Obergrenze auf 3 000 Soldaten an. Zusätzlich dürfen deutsche Soldaten jetzt zeitlich und personell begrenzt auch in weiteren Teilen Afghanistans, neben Kabul und dem Regionalkommando Nord, für die ISAF eingesetzt werden. 2006 Januar bis Februar 31.1. bis 1.2.2006 Londoner Konferenz Die Londoner-Konferenz beendet den Petersberger-Prozess mit der Verabschiedung des „Afghanistan Compact“, auch „Afghanistan-Vertrag“ genannt. Dies ist der Leitfaden für die zweite Phase des Wiederaufbaus in den kommenden fünf Jahren. Mai 9.5.2006 Schwerpunktverlagerung Die deutsche ISAF-Truppe verlagert ihren Schwerpunkt von Kundus nach Mazar-i-Scharif. Juni 1.6.2006 Erster Deutscher Kommandeur RK Nord Vier Jahre nach Beginn des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr wird Brigadegeneral Markus Kneip Kommandeur des Regionalkommandos Nord. Die Bundeswehr hat damit das Kommando über die ISAF-Kräfte im Norden des Landes inne. August 14.8.2006 Erstes OMLT Im deutschen PRT Kundus wird das erste „Operational Mentoring and Liasion Team (OMLT)“ der NATO eingesetzt. Die Hauptaufgabe ist die Ausbildung und gemeinsame Präsenz von afghanischen und internationalen Sicherheitskräften. 2007 März 9.3.2007 Entsendung Tornados Die Bundesregierung beantragt beim Parlament, sechs Aufklärungsflugzeuge und 500 zusätzliche Soldaten nach Afghanistan zu entsenden. Der Bundestag erteilt das Mandat und entsendet die Tornados und zusätzliche Soldaten. Juni 6.6.2007 Beteiligung EUPOL AFG Das Bundeskabinett beschließt auf Bitte des EU-Ratssekretariats, sich an der Polizeimission EUPOL AFG zu beteiligen. Diese umfasst 195 Experten, vor allem aus EU-Ländern. Deutschland entsendet bis zu 60 Beamte. Ziel der EUPOL AFG: Die Reform der afghanischen Polizei vorantreiben, die Justiz in Afghanistan aufbauen, Richter und Strafverteidiger ausbilden und die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft verbessern. Juli 2. bis 3.7.2007 Afghanistan-Justizkonferenz Bei der Afghanistan-Justizkonferenz in Rom wird über die Kernpunkte der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan diskutiert. Daraus folgen umfassende Reformstrategien des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwaltschaft. 2008 Februar 23.2.2008 PAT in Taloqan In Taloqan, in der Provinz Takhar, nimmt ein PAT unter deutscher Führung die Arbeit auf. „Provincial Advisory Teams“ sind kleine, zivil.militärische, regionale Beraterteams. Sie sind auch in den Provinzen präsent, in denen es kein PRT gibt. April 2. bis 4.4.2008 NATO-Gipfel in Bukarest Auf dem NATO-Gipfel in Bukarest einigen sich die ISAF-Nationen auf einen politischmilitärischen Strategieplan für Afghanistan. Kernpunkte von „ISAF’s Strategic Vision“: Die internationale Gemeinschaft wird sich langfristig und beständig engagieren, Afghanistan soll mehr Führung und Verantwortung übernehmen, zivile und militärische Einsätze werden verbunden und die Zusammenarbeit mit Nachbarländern, wie Pakistan, wird ausgebaut. Juni 12.6.2008 Konferenz in Paris Bei der Fortsetzung der Petersberger-Konferenz in Paris sichert die Bundesregierung Afghanistan weitere Mittel zu. Für die Jahre 2008 bis 2010 sollen insgesamt 420 Millionen Euro für den Wiederaufbau zur Verfügung gestellt werden. Juli 1.7.2008 Deutschland stellt QRF Deutschland stellt 205 Soldaten für die „Quick Reaction Force (QRF)“ der Nordregion. Oktober 16.10.2008 Mandatsverlängerung Bundestag und Truppenaufstockung Der Bundestag verlängert das Mandat um 14 Monate und stockt auf 4 500 Soldaten auf. 2009 März 31.3.2009 Afghanistan-Konferenz in Den Haag Bei der Afghanistan-Konferenz in Den Haag wird das Engagement der internationalen Gemeinschaft bekräftigt. Die Konfliktlösung durch Stabilisierung der Region wird betont. Pakistan soll stärker einbezogen und noch mehr zivile Hilfe geleistet werden. April 3. bis 4.4.2009 Nato-Gipfel in Straßburg, Kehl und Baden-Baden Die NATO-Staaten einigen sich beim Gipfel in Straßburg, Kehl und Baden-Baden auf einen Strategieplan, um die afghanischen Kräfte mittelfristig die Sicherheitsverantwortung in Afghanistan übernehmen zu lassen. Bestandteile: Maßnahmen der ISAF, Pflichten der afghanischen Regierung, Hilfen internationaler Akteure. Der Plan beruht auf einer Initiative der Bundesregierung beim Rat der Verteidigungsminister im Oktober 2007. August 20.8.2009 Präsidentschaftswahl In der Präsidentschaftswahl erhält Hamid Karzai 49,7 Prozent der Stimmen. Er wird am 2.11.09 offiziell zum Wahlsieger und erneut zum Präsidenten Afghanistans ernannt, da sein stärkster Konkurrent Abdullah Abdullah auf die Stichwahl verzichtet. 2010 Januar 28.1.2010 Londoner-Konferenz Auf der Londoner-Konferenz wird das „Konzept der vernetzten Sicherheit“ verabschiedet. So wollen die internationale Gemeinschaft und die afghanische Regierung die Verantwortung schrittweise weiter in die Hände der afghanischen Bevölkerung legen. Ziel der Bundesregierung: In den kommenden vier Jahren die Voraussetzungen schaffen, um die Verantwortung nach und nach an die afghanischen Sicherheitskräfte zu übergeben. Der zivile Wiederaufbau wird weiter unterstützt. Februar 26.2.2010 Mandatsverlängerung Bundestag Der Deutsche Bundestag verlängert das Mandat um ein weiteres Jahr und erhöht die Mandatsobergrenze von 4 500 auf 5 350 Soldaten in Afghanistan. Davon sind 350 Bundeswehrsoldaten als flexible Reserve vorgesehen. Das Mandat ist bis Ende Februar 2011 gültig. Juli 20.7.2010 Afghanistan-Konferenz in Kabul Die internationale Gemeinschaft bekräftigt gemeinsam mit der afghanischen Regierung ihr Bekenntnis für das afghanische Volk. Das auf der Londoner Konferenz vorgestellte Konzept wurde durch die afghanische Regierung in konkrete Reformvorhaben mit zeitlichen Fristen umgesetzt. November 20.11.2010 NATO-Gipfel Lissabon Die Staats- und Regierungschefs der Staaten, die an ISAF beteiligt sind, bestätigen ihren Willen zum weiteren Engagement. Die Sicherheits- und Führungsverantwortung soll ab 2011 an Afghanistan schrittweise übergeben werden. 2011 März 25.3.2011 Mandat NATO-AWACS Der Deutsche Bundestag erweitert das Mandat um die Beteiligung deutscher Streitkräfte an NATO-AWACS. Juli 1.7.2011 Übergabe der Sicherheitsverantwortung beginnt In ersten afghanischen Provinzen wird die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung von ISAF an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben. Darunter ist auch die Stadt Mazar-i Scharif im Norden Afghanistans, dem deutschen Verantwortungsbereich. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu einem selbständigen Afghanistan. Dezember 5.12.2011 Afghanistan-Konferenz In Bonn findet erneut eine Konferenz zur Entwicklung in Afghanistan statt. Unter der Leitung des afghanischen Präsidenten Hamid Karsai nehmen 100 Staaten und internationale Organisationen teil. Die Konferenz erneuert die Partnerschaft der internationalen Gemeinschaft zu Afghanistan. Das Ergebnis ist ein Plan für eine Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft auch nach 2014. 13.12.2011 Übergabe des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) Faisabad Die Führung des regionalen Wiederaufbauteams (PRT) in Faisabad wird an einen Diplomaten des Auswärtigen Amts übergeben. Dies ist eine sichtbare Konsequenz aus der geplanten Übergabe der Sicherheitsverantwortung an afghanische Kräfte. Das deutsche Afghanistan Engagement wird zunehmend auf Beratung und Unterstützung konzentriert. Die militärische Präsenz wird geringer. 14.12.2011 Fortschrittsbericht der Bundesregierung Das Bundeskabinett beschließt den Fortschrittsbericht der Bundesregierung. Er dient der Unterrichtung des Parlaments zur Lage in Afghanistan. Er gliedert sich in die Bereiche: • Sicherheit • Staatswesen und Regierungsführung • Wiederaufbau und Entwicklung. 2012 Januar 26.1.2012 Mandatsverlängerung Bundestag Der Deutsche Bundestag verlängert das Mandat um ein weiteres Jahr. Die Obergrenze für den Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan wird von 5 350 auf 4 900 gesenkt. Mai 16.5.2012 Deutsch – Afghanisches Abkommen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der afghanische Präsident Hamid Karsai unterzeichneten in Berlin ein Abkommen über die langfristige bilaterale Zusammenarbeit beider Länder. Zur Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte wird Deutschland etwa 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. 20. bis 21.5.2012 NATO-Gipfel Chicago Bis Ende 2014 sollen die internationalen Kampftruppen aus Afghanistan abgezogen sein. Das war auf dem letzten Gipfeltreffen in Lissabon vereinbart worden. Diese Strategie wird in Chicago bekräftigt. Juli 8.7.2012 Afghanistan-Konferenz in Tokio Der Aufbau ziviler Strukturen in Afghanistan wird von der internationalen Gemeinschaft weiter unterstützt. Dies ist das Ergebnis der Konferenz in Tokio. Deutschland wird sich mit 430 Millionen Euro jährlich beteiligen. Im Gegenzug muss Afghanistan Fortschritte bei guter Regierungsführung und im Kampf gegen die Korruption machen. 11.7.2012 Übergabe der Sicherheitsverantwortung in Kundus Die Sicherheitsverantwortung für Kundus ist an die afghanischen Kräfte übergeben worden. Kundus liegt im deutschen Verantwortungsbereich im Norden Afghanistans. Dies ist ein wichtiger Schritt der Übergabe der Verantwortung an Afghanistan. 2013 Januar 31.1.2013 Mandatsverlängerung Bundestag Der Deutsche Bundestag verlängert das Mandat bis zum 28. Februar 2014. Die Obergrenze für den Einsatz deutscher Soldaten wird von 4 900 auf 4 400 herabgesetzt. Bis zum Ende der Laufzeit des Mandats am 28. Februar 2014 soll eine weitere Reduzierung auf 3 300 Soldatinnen und Soldaten vorgenommen werden. Stand: Februar 2013 Grafik 3 – Rechtliche Grundlagen Art. 51 UN-Charta „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“ Resolution 1386 (2001) verabschiedet auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 20. Dezember 2001 Der Sicherheitsrat, in Bekräftigung seiner früheren Resolutionen über Afghanistan, insbesondere der Resolutionen 1378 (2001) vom 14. November 2001 und 1383 (2001) vom 6. Dezember 2001, in Unterstützung der internationalen Bemühungen zur Ausrottung des Terrorismus, in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, sowie in Bekräftigung seiner Resolutionen 1368 (2001) vom 12. September 2001 und 1373 (2001) vom 28. September 2001, erfreut über die Entwicklungen in Afghanistan, die es allen Afghanen erlauben werden, frei von Unterdrückung und Terror unveräußerliche Rechte und Freiheit zu genießen, in Anerkennung dessen, dass die Afghanen selbst dafür verantwortlich sind, für Sicherheit und Recht und Ordnung im gesamten Land zu sorgen, erneut erklärend, dass er sich das am 5. Dezember 2001 in Bonn (Deutschland) unterzeichnete Übereinkommen über vorläufige Regelungen in Afghanistan bis zur Wiederherstellung dauerhafter staatlicher Institutionen (Übereinkommen von Bonn) zu eigen macht, Kenntnis nehmend von dem Ersuchen an den Sicherheitsrat in Anhang 1 Absatz 3 des Übereinkommens von Bonn, die Genehmigung der baldigen Verlegung einer internationalen Sicherheitstruppe nach Afghanistan zu prüfen, sowie von der Unterrichtung durch den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs vom 14. Dezember 2001 über seine Kontakte mit den afghanischen Behörden, worin diese die Verlegung einer von den Vereinten Nationen genehmigten internationalen Sicherheitstruppe nach Afghanistan begrüßen, sowie Kenntnis nehmend von dem Schreiben von Abdullah Abdullah, dem amtierenden Außenminister des Islamischen Staates Afghanistan, an den Präsidenten des Sicherheitsrats, datiert vom 19. Dezember 2001, unter Begrüßung des Schreibens des Ministers für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands an den Generalsekretär vom 19. Dezember 2001 und Kenntnis nehmend von dem darin enthaltenen Angebot des Vereinigten Königreichs, bei der Organisation und dem Kommando einer internationalen Sicherheitsbeistandstruppe die Führung zu übernehmen, betonend, dass alle afghanischen Truppen ihre Verpflichtungen nach dem Recht der Menschenrechte, einschließlich der Achtung der Rechte der Frauen, und nach dem humanitären Völkerrecht streng einhalten müssen, in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Afghanistans, feststellend, dass die Situation in Afghanistan weiterhin eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt, entschlossen, die vollinhaltliche Durchführung des Mandats der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe in Abstimmung mit der durch das Übereinkommen von Bonn geschaffenen Afghanischen Interimsverwaltung sicherzustellen, aus diesen Gründen tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, 1. genehmigt, wie in Anhang I des Übereinkommens von Bonn vorgesehen, die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsbeistandstruppe für einen Zeitraum von sechs Monaten, um die Afghanische Interimsverwaltung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und seiner Umgebung zu unterstützen, damit die Afghanische Interimsverwaltung wie auch das Personal der Vereinten Nationen in einem sicheren Umfeld tätig sein können; 2. fordert die Mitgliedstaaten auf, Personal, Ausrüstung und andere Ressourcen zu der Truppe beizutragen, und bittet diese Mitgliedstaaten, die Führung der Truppe und den Generalsekretär zu unterrichten; 3. ermächtigt die an der Truppe teilnehmenden Mitgliedstaaten, alle zur Erfüllung ihres Mandats notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; 4. fordert die Truppe auf, bei der Durchführung ihres Mandats in enger Abstimmung mit der Afghanischen Interimsverwaltung sowie mit dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs zu arbeiten; 5. fordert alle Afghanen auf, mit der Truppe und den zuständigen internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, und nimmt davon Kenntnis, dass sich die Parteien des Übereinkommens von Bonn verpflichtet haben, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Einflussmöglichkeiten aufzubieten, um die Sicherheit und Bewegungsfreiheit des gesamten Personals der Vereinten Nationen und des gesamten sonstigen Personals der internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, das in Afghanistan eingesetzt ist, zu gewährleisten; 6. nimmt Kenntnis von der Zusage der afghanischen Parteien des Übereinkommens von Bonn in Anhang I des Übereinkommens, alle militärischen Einheiten aus Kabul abzuziehen, und fordert sie auf, diese Zusage in Zusammenarbeit mit der Truppe zu verwirklichen; 7. legt den Nachbarstaaten und den anderen Mitgliedstaaten nahe, der Truppe die erforderliche Hilfe zu gewähren, um die sie gebeten werden, namentlich die Gewährung von Überfluggenehmigungen und des Transits; 8. unterstreicht, dass die Kosten für die Truppe von den betroffenen teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen werden, ersucht den Generalsekretär, einen Treuhandfonds einzurichten, über den Beiträge an die betroffenen Mitgliedstaaten oder Einsätze weitergeleitet werden könnten, und ermutigt die Mitgliedstaaten, zu einem solchen Fonds beizutragen; 9. ersucht die Führung der Truppe, über den Generalsekretär regelmäßige Berichte über die Fortschritte bei der Durchführung ihres Mandats vorzulegen; 10. fordert die an der Truppe teilnehmenden Mitgliedstaaten auf, Unterstützung zu gewähren, um der Afghanischen Interimsverwaltung bei der Aufstellung und Ausbildung neuer afghanischer Sicherheits- und Streitkräfte behilflich zu sein; 11. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben. Art. 5 NATO-Vertrag „Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, (…).“ Den gesamten Text lesen Sie hier. Zum Grundsatzurteil Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 12. Juli 1994 in einem Grundsatz-Urteil entschieden, dass ein Auslandseinsatz deutscher Soldaten außerhalb der Bündnisgrenzen rechtmäßig ist. Das Urteil beruht auf Art. 24 Abs. 2 GG und gilt, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: 1. Der Einsatz muss auf den vertraglichen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in einem Bündnis zur kollektiven Sicherheit basieren. 2. Der Bundestag muss dem Einsatz der Bundeswehr mit einfacher Mehrheit zustimmen. Der Bundeswehreinsatz beruht auf den Bundestagsmandaten Start: 22.12.2001: BT-Beschluss: 22.12.2001 (BT-Drucksache: 14/7930) Verlängerung BT-Beschluss: 14.06.2002 (BT-Drucksache: 14/9246) Verlängerung BT-Beschluss: 20.12.2002 (BT-Drucksache: 15/128) Verlängerung und Erweiterung BT-Beschluss: 24.10.2003 (BT-Drucksache: 15/1700) Verlängerung BT-Beschluss: 30.09.2004 (BT-Drucksache: 15/3710) Verlängerung und Erweiterung BT-Beschluss: 28.09.2005 (BT-Drucksache: 15/5996) Verlängerung BT-Beschluss: 28.09.2006 (BT-Drucksache: 16/2573) RECCE-Tornados BT-Beschluss: 09.03.2007 (BT-Drucksache: 16/4298) Verlängerung BT-Beschluss: 12.10.2007 (BT-Drucksache: 16/6460) Verlängerung BT-Beschluss: 16.10.2008 (BT-Drucksache: 16/10473) Erweiterung Einsatz von NATO-AWACS BT-Beschluss: 02.07.2009 (BT-Drucksache: 16/13377) Verlängerung BT-Beschluss: 03.12.2009 (BT-Drucksache: 17/39) Verlängerung BT-Beschluss: 09.02.2010 (BT-Drucksache 17/654) Verlängerung BT-Beschluss: 28.01.2011 (BT-Drucksache 17/4402) Einsatz von NATO-AWACS BT-Beschluss: 25.03.2011 (BT-Drucksache 17/5190) Verlängerung BT-Beschluss: 26.01.2012 (BT-Drucksache 17/8166) Verlängerung BT-Beschluss: 31.01.2013 (BT-Drucksache 17/11685) Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan Grafik 4 – Deutsche ISAF-Soldaten in Afghanistan Das aktuelle Mandat wurde vom Deutschen Bundestag verlängert und ist ein Jahr gültig. 22.12.2001: 1 200 20.12.2002: 2 500 24.10.2003: 2 250 30.09.2004: 2 250 28.09.2005: 3 000 09.03.2007: 3 000 12.10.2007: 3 500 16.10.2008: 4 500 02.07.2009: 4 500 26.02.2010: 5 350 25.03.2011: 5 350 26.01.2012: 4 900 31.01.2013: 4 400 Quelle: Bundesregierung Grafik 5 – Gesamtstärke der ISAF Ziel der ISAF-Mission ist es, die Bevölkerung zu schützen und den Aufbau afghanischer Sicherheitskräfte voranzutreiben. 2003 August: 5 581 2004 August: 8 065 2005 Juli: 9 685 2006 September: 19 597 2007 Juli: 41 000 2008 Juni: 52 900 2009 Juli: 64 500 2010 Juni: 119 500 2011 Juni: 132 400 2012 Januar: 133 000 2013 Februar: 100 000 Quelle: NATO / ISAF Afghanistan – Die wichtigsten Fakten Grafik 6 / Karte 1 – Islamische Republik Afghanistan Fläche: 652 000 Quadratkilometer Hauptstadt: Kabul (4,5 Millionen Einwohner) Klima: trocken und kontinental, heiße Sommer und kalte Winter Bevölkerung: 29 Millionen Einwohner. Genaue Angaben zur ethnischen Aufteilung der Bevölkerung sind nicht verfügbar, grobe Schätzungen sprechen von: Paschtunen ca. 42 Prozent, Tadschiken ca. 27 Prozent, Hazara und Usbeken je ca. 9 Prozent, zahlreiche kleinere ethnische Gruppen (Aimak, Turkmenen, Baluchi, Nuristani und andere). Altersstruktur: 47 Prozent unter 15 Jahre, 2,2 Prozent 65 Jahre und älter Landessprachen: Dari, Paschtu, zahlreiche weitere Sprachen Religionen: 99 Prozent Muslime (80 Prozent Sunniten und 19 Prozent Schiiten), sonstige ein Prozent Nationalfeiertag: 19. August (Unabhängigkeitstag) Staatsoberhaupt und Regierungschef: Präsident Hamid Karzai seit 19. November 2009 in der zweiten Amtszeit EUPOL AFG Einsatzgebiete der EUPOL AFG: Bamian, Chaghcharan, Herat, Kabul, Kundus, Lashkar Gah, Mazar-i-Scharif, Pol-e-Khumri, Puli Alam. Die EU-Mission unterstützt die Strukturreform in Polizei und Innenministerium durch Mentoring und Ausbildung. Schwerpunktbereiche sind der Aufbau der Kriminalpolizei, Korruptionsbekämpfung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Im rechtstaatlichen Bereich fördern von EUPOL entsendete Richter und Staatsanwälte die Menschenrechte und den Aufbau einer unabhängigen Justiz. In der Mission sind bis zu 400 Experten tätig, davon etwa zwei Drittel Polizisten und ein Drittel Rechtsexperten. Deutschland beteiligt sich mit bis zu 60 Rechtsexperten und Polizeiberatern. Quelle: Bundeswehr, Stand April 2011, Auswärtiges Amt, November 2010, BMZ März 2010, EUPOL AFG, Februar 2013 Der Norden Afghanistans Grafik 7 / Karte 2 – Schwerpunkt des deutschen Engagements Führungsverantwortung: Bundesrepublik Deutschland Hauptquartier: Mazar-i-Scharif Fläche: 25 Prozent des Staatsgebietes von Afghanistan (fast halb so viel wie die Fläche Deutschlands) Bevölkerung: etwa 30 Prozent der Afghanen Wie verteilen sich die deutschen Soldaten auf das Regionalkommando? Mazar-i-Scharif: zirka 2 950 Soldaten Kundus: zirka 970 Soldaten Kabul: zirka 260 Soldaten Termes: zirka 100 Soldaten Haupteinsatzgebiete der GPPT im Regionalkommando Nord Kabul: Polizeiakademie, Polizeitrainingszentrum zur Trainerausbildung, Verbindungsbüro zur NATO Training Mission Afghanistan Mazar-i-Scharif: Polizeitrainingszentrum, Außenstelle der Polizeiakademie Kundus: Polizeitrainingszentrum Das bilaterale Polizeiprojekt (German Police Project Team) zielt vor allen Dingen darauf ab, nachhaltig Ausbildungskapazitäten für die afghanische Polizei zu schaffen. Das beinhaltet einerseits die Ausbildung afghanischer Polizeitrainer sowie andererseits die Errichtung und Erweiterung von Ausbildungseinrichtungen (inklusive Ausbildung des zugehörigen Betriebspersonals). Hinzu kommt die direkte Ausbildung von Polizisten und die Finanzierung polizeilicher Einrichtungen und Ausrüstung. Ergänzend erhalten afghanische Polizisten Alphabetisierungskurse. Für GPPT engagieren sich bis zu 200 deutschen Polizisten vor Ort in Afghanistan. Die Infrastrukturmaßnahmen sowie das Alphabetisierungsprogramm werden durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit umgesetzt. EUPOL AFG Einsatzgebiete der EUPOL AFG im Regionalkommando Nord: Bamian, Chaghcharan, Kabul, Lashkar Gah, Puli Alam Die EU-Mission unterstützt die Strukturreform in Polizei und Innenministerium durch Mentoring und Ausbildung. Schwerpunktbereiche sind der Aufbau der Kriminalpolizei, Korruptionsbekämpfung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Im rechtstaatlichen Bereich fördern von EUPOL entsendete Richter und Staatsanwälte die Menschenrechte und den Aufbau einer unabhängigen Justiz. In der Mission sind bis zu 400 Experten tätig, davon etwa zwei Drittel Polizisten und ein Drittel Rechtsexperten. Deutschland beteiligt sich mit bis zu 60 Rechtsexperten und Polizeiberatern. Quellen: Bundeswehr, Stand April 2011, Auswärtiges Amt, November 2010, BMZ März 2010, EUPOL AFG, Februar 2013 Hinweis: Aufgrund der nationalen Situation handelt es sich teilweise um Schätzungen. Hilfsprojekte Grafik 8 – Beispiele für Hilfsprojekte Wasserversorgung • Trinkwasserversorgung in Kabul, Herat, Kunduz, Faisabad, Imam Saheb und Balkh-Stadt, weitere Städte in Vorbereitung • Wasserressourcenmanagement • Sanitärversorgung / Abwassermanagement • Mitteleinsatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2002: rund 110 Millionen Euro Wirtschaftsentwicklung • Politikberatung • Aufbau nationaler Institutionen • Unternehmensentwicklung im Norden • Kredite für kleine und mittlere Unternehmen • wirtschaftliche Infrastruktur • Mitteleinsatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2002: rund 180 Millionen Euro Energieversorgung • Wasserkraftwerke Mahipar und Sarobi im Umfeld von Kabul • Umspannstationen einer neuen Übertragungsleitung aus Usbekistan und Tadschikistan nach Kabul • erneuerbare Energie – beispielsweise Kleinwasserkraftwerke im Norden – und Energieeffizienz • Mitteleinsatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2002: rund 190 Millionen Euro Gute Regierungsführung • Zwei Regionalentwicklungsfonds in Nord-Afghanistan • Offener Politikberatungsfonds, • Rechtsstaatlichkeit • Förderung der Gleichberechtigung • Afghanistan Reconstruction Trust Fund inklusive Nationales Solidaritätsprogramm • Mitteleinsatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2002: rund 320 Millionen Euro Grund- und Berufsausbildung • Fokus auf Qualität der Lehre und Lehrerausbildung • Mitteleinsatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2002: rund 130 Millionen Euro, davon gut 30 Millionen Euro für die Berufsbildung Mitteleinsatz Zusagen für Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigem Amts von 2002 bis November 2011 Für die Jahre 2010 bis 2016 wurden jährliche Mittel bis zu 430 Millionen Euro zugesagt. in Millionen Euro, Zahlen gerundet: 2002: 119,5 2003: 69,6 2004: 102,3 2005: 96,3 2006: 88,9 2007: 114,1 2008: 194,6 2009: 253,1 2010: 430,0 Quelle: Bundesregierung

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/767602/7389e72060b05f81d30b07c49f4a4e73/infografik-afghanistan-textversion-neu-data.pdf?download=1

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