BSU
Bundesstelle für Skandalvertuschung und Unheilstiftung
14. Oktober
2016
Bundesstelle
für Seeunfalluntersuchung
Federal
Bureau of Maritime Casualty Investigation
Bundesoberbehörde
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr
und digitale Infrastruktur
www.bsu-bund.de
Untersuchungsbericht
34/16
Schwerer
Seeunfall
Festkommen
der CSCL
INDIAN OCEAN
auf der
Elbe
am 3.
Februar 2016
Die
Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen
(Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz-SUG)
vom 16.
Juni 2002, zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes
vom 22. November 2011, BGBl. I S. 2279, durchgeführt.
Danach ist
das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und
Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der
Haftung
oder von Ansprüchen (§ 9 Abs. 2 SUG)
.
Der
vorliegende Bericht soll nicht in Gerichtsverfahren oder Verfahren der
seeamtlichen Untersuchung verwendet werden. Auf § 34 Absatz 4 SUG wird
hingewiesen. Bei der Auslegung des Untersuchungsberichtes ist die deutsche
Fassung maßgebend.
Herausgeber:
Bundesstelle
für Seeunfalluntersuchung
Bernhard –Nocht
-Str. 78
20359
Hamburg
Direktor:
Volker
Schellhammer
Unser Kommentar zur Strandung der M/S INDIAN OCEAN
(...)
„Unfallursächlich
war die falsche Verkabelung innerhalb der Steueranlage.“
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