15. April 2007
= Gebetsteppich =
Pfarrer Franz Meurers
Katholische Gemeinde zu Köln
Sehr geehrter Pfarrer Meurers,
die Generalsekretäre unserer Volksparteien und die Volksvertreter (sprich Volksverräter) des Bundestages haben uns neulich wissen lassen, dass
– in Übereinstimmung mit dem Geist des derzeit in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses –
zwei Voraussetzungen zwingend erfüllt werden müssen,
damit der
Tsunami-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag
eingesetzt werden kann, dies wären:
1. Die Zwangsausbürgerung aller Hinterbliebenen, und
2. Übertritt der Hinterbliebenen von 551 deutschen Tsunami-Opfern zum Islam.
Zu 1. Die Begründung:
Die Aufklärung der Ursachen des Todes unserer grausam getöteten Bürger bei der menschengemachten humanitären Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 (bei der auch unsere Politiker, Ämter und Behörden nach ihrem kollektiven Totalversagen in Mitverantwortung stehen) steht unseren Bürgern, also dem Volk (sprich „dem Lümmel“ - s. H. Heine) nicht zu. Untersuchungsausschüsse in Übereinstimung mit unserer großartigen Verfassung, derselben Verfassung, auf die wir alle so stolz sind, und die wir versuchen, in die weite Welt als einen Stützpfeiler der Demokratie zu exportieren, werden
nach Artikel 44 Grundgesetz
und der bewährten politischen Praxis der Volksparteien nur dann eingesetzt, wenn aufklärungsbedürftige Anliegen von Ausländern aufgeklärt werden müssen.
Zu 2. Die Begründung:
Da ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag vorzugsweise den Angehörigen der islamischen Religionsgemeinschaft vorbehalten ist, wird sich die Wahrscheinlichkeit der Einberufung eines Tsunami- Untersuchungsausschusses nur dann relevant erhöhen, wenn die
Hinterbliebenen der Tsunami-Opfer zum Islam übertreten.
Daraufhin ist unter den Betroffenen eine rege Diskussion entbrannt aus der eindeutig zu entnehmen wäre, dass – zumindest einige Opfer – sich bereit erklären würden, diese Bedingungen unserer Volksvertretung zu akzeptieren und zu erfüllen, woraus sich eine Reihe von Fragen ergeben, die für mich nicht leicht zu beantworten sind, und womit meine an Sie gerichtete Anfrage zu erklären wäre.
Da ich den Heiligen Vater (der gerade feierlich seinen 80. Geburtstag begeht) mit unserem Anliegen nicht belästigen wollte und darüber hinaus – aufgrund der Presseberichte – ich Sie als einen kompetenten Ansprechpartner in den folgenden Fragen ausgemacht habe, habe ich mich entschlossen, Sie anzuschreiben und zu bitten, meine Fragen möglichst erschöpfend zu beantworten, nämlich:
1. Welches Mindestaußenmaß muss ein Gebetsteppich haben?
2. Sind bestimmte Muster zwingend vorgeschrieben, wenn ja, welche? Sind das Muster der Liebes- oder eher Leidensgeschichten? Welche Muster würden Sie uns denn empfehlen?
3. Dürfen Missachtung der Gesetze und ein offener Rechtsbruch – wie im Falle der unterlassenen Aufarbeitung der Tsunami-Katastrophe – auch unter den Gebetsteppich gekehrt werden?
4. Steht das Zerreißen des geschlungenen, gewebten, geknüpften oder geknoteten Fadens für das politisch-moralische Versagen und Scheitern unserer Republik vor, während und nach der Tsunami-Katastrophe?
5. Steht ein zu dünn gewebter Teppich als Sinnbild für Halbwahrheiten, mit denen die Öffentlichkeit nach dem Tsunami-Desaster abgespeist wurde? Und das Kehren unter den Teppich für das permanente Verschweigen, Verbergen, Kaschieren der relevanten Fakten, Vertuschung der Wahrheit, im Klartext für die programmatische Täuschung der Öffentlichkeit durch die Behörden?
6. Da viele unsere Bürger am Rande der absoluten Armutsgrenze leben: Ist der Erwerb eines Gebetsteppichs im Sonderschlussverkauf zulässig? Und wäre für einen Flickenteppich Flickzeug notwendig? Wie oft muss ein Gebetsteppich gesaugt werden? Darf unser schlichter Läufer zum Gebetsteppich umfunktioniert werden?
7. Wäre unter den gegebenen politischen Irritationen der letzten Zeit der Kauf eines persischen Gebetsteppichs politisch überhaupt vertretbar?
8. Und noch die letzte Frage im Namen aller, die an Eschatologie interessiert sind: Werden die Seelen der zum Islam Konvertierten auf einem fliegenden Teppich in den Himmel ins Paradies befördert?
Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe
Mit tiefster Demut
Ihr stets ergebener Diener
Jerzy Chojnowski
(Kunst-und-Gebetsteppich- Liebhaber/Leidenschaftlicher
Gobelinsammler)
Chairman-GTVRG e.V.
Näheres unter:
www.gtvrg.de
******
PS. Bleiben sie auf dem Teppich! Wir werden auch unser Bestes tun, um auf der Matte zu bleiben. Und glauben Sie mir, wir wollen alle, d.h. nicht nur die Mitglieder der katholischen Gemeinde zu Köln - dem Beispiel von unserem täglich betenden Bundesverteidigungsminister Jung folgend - unseren Beitrag zum dauerhaften Weltfrieden leisten.
= Gebetsteppich =
Pfarrer Franz Meurers
Katholische Gemeinde zu Köln
Sehr geehrter Pfarrer Meurers,
die Generalsekretäre unserer Volksparteien und die Volksvertreter (sprich Volksverräter) des Bundestages haben uns neulich wissen lassen, dass
– in Übereinstimmung mit dem Geist des derzeit in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses –
zwei Voraussetzungen zwingend erfüllt werden müssen,
damit der
Tsunami-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag
eingesetzt werden kann, dies wären:
1. Die Zwangsausbürgerung aller Hinterbliebenen, und
2. Übertritt der Hinterbliebenen von 551 deutschen Tsunami-Opfern zum Islam.
Zu 1. Die Begründung:
Die Aufklärung der Ursachen des Todes unserer grausam getöteten Bürger bei der menschengemachten humanitären Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 (bei der auch unsere Politiker, Ämter und Behörden nach ihrem kollektiven Totalversagen in Mitverantwortung stehen) steht unseren Bürgern, also dem Volk (sprich „dem Lümmel“ - s. H. Heine) nicht zu. Untersuchungsausschüsse in Übereinstimung mit unserer großartigen Verfassung, derselben Verfassung, auf die wir alle so stolz sind, und die wir versuchen, in die weite Welt als einen Stützpfeiler der Demokratie zu exportieren, werden
nach Artikel 44 Grundgesetz
und der bewährten politischen Praxis der Volksparteien nur dann eingesetzt, wenn aufklärungsbedürftige Anliegen von Ausländern aufgeklärt werden müssen.
Zu 2. Die Begründung:
Da ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag vorzugsweise den Angehörigen der islamischen Religionsgemeinschaft vorbehalten ist, wird sich die Wahrscheinlichkeit der Einberufung eines Tsunami-
Daraufhin ist unter den Betroffenen eine rege Diskussion entbrannt aus der eindeutig zu entnehmen wäre, dass – zumindest einige Opfer – sich bereit erklären würden, diese Bedingungen unserer Volksvertretung zu akzeptieren und zu erfüllen, woraus sich eine Reihe von Fragen ergeben, die für mich nicht leicht zu beantworten sind, und womit meine an Sie gerichtete Anfrage zu erklären wäre.
Da ich den Heiligen Vater (der gerade feierlich seinen 80. Geburtstag begeht) mit unserem Anliegen nicht belästigen wollte und darüber hinaus – aufgrund der Presseberichte – ich Sie als einen kompetenten Ansprechpartner in den folgenden Fragen ausgemacht habe, habe ich mich entschlossen, Sie anzuschreiben und zu bitten, meine Fragen möglichst erschöpfend zu beantworten, nämlich:
1. Welches Mindestaußenmaß muss ein Gebetsteppich haben?
2. Sind bestimmte Muster zwingend vorgeschrieben, wenn ja, welche? Sind das Muster der Liebes- oder eher Leidensgeschichten? Welche Muster würden Sie uns denn empfehlen?
3. Dürfen Missachtung der Gesetze und ein offener Rechtsbruch – wie im Falle der unterlassenen Aufarbeitung der Tsunami-Katastrophe – auch unter den Gebetsteppich gekehrt werden?
4. Steht das Zerreißen des geschlungenen, gewebten, geknüpften oder geknoteten Fadens für das politisch-moralische Versagen und Scheitern unserer Republik vor, während und nach der Tsunami-Katastrophe?
5. Steht ein zu dünn gewebter Teppich als Sinnbild für Halbwahrheiten, mit denen die Öffentlichkeit nach dem Tsunami-Desaster abgespeist wurde? Und das Kehren unter den Teppich für das permanente Verschweigen, Verbergen, Kaschieren der relevanten Fakten, Vertuschung der Wahrheit, im Klartext für die programmatische Täuschung der Öffentlichkeit durch die Behörden?
6. Da viele unsere Bürger am Rande der absoluten Armutsgrenze leben: Ist der Erwerb eines Gebetsteppichs im Sonderschlussverkauf zulässig? Und wäre für einen Flickenteppich Flickzeug notwendig? Wie oft muss ein Gebetsteppich gesaugt werden? Darf unser schlichter Läufer zum Gebetsteppich umfunktioniert werden?
7. Wäre unter den gegebenen politischen Irritationen der letzten Zeit der Kauf eines persischen Gebetsteppichs politisch überhaupt vertretbar?
8. Und noch die letzte Frage im Namen aller, die an Eschatologie interessiert sind: Werden die Seelen der zum Islam Konvertierten auf einem fliegenden Teppich in den Himmel ins Paradies befördert?
Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe
Mit tiefster Demut
Ihr stets ergebener Diener
Jerzy Chojnowski
(Kunst-und-Gebetsteppich-
Chairman-GTVRG e.V.
Näheres unter:
www.gtvrg.de
******
PS. Bleiben sie auf dem Teppich! Wir werden auch unser Bestes tun, um auf der Matte zu bleiben. Und glauben Sie mir, wir wollen alle, d.h. nicht nur die Mitglieder der katholischen Gemeinde zu Köln - dem Beispiel von unserem täglich betenden Bundesverteidigungsminister Jung folgend - unseren Beitrag zum dauerhaften Weltfrieden leisten.
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