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Donnerstag, 13. Januar 2022

VERFASSUNGSBESCHWERDE GEGEN STAATSTERROR DER JUDENDIKTATUR

 



Wer Deutschland liebt, ist Antisemit.

Wer Deutschland hasst, ist bei Juden Gast.

 

10. Januar 2022

 

Jerzy Zbigniew Chojnowski

...

 

An das

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

 

VERFASSUNGSBESCHWERDE 

Hiermit erhebe ich fristgerecht diese Verfassungsbeschwerde, da ich durch die öffentliche Gewalt in meiner grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte verletzt und geschädigt wurde. Dies sind vorrangig: Art. 20 GG (Widerstandsrecht beim inneren Notstand der Demokratiezerstörung durch den jüdischen Volksfeind), Art. 33 GG (Gleichheitsgrundsatz u.a. vor dem Gesetz), Art. 103 (Jedermannsrecht auf rechtliches Gehör), Art. 104 (unzulässige Freiheitsberaubung). Auf andere grobe Verletzungen des GG durch die öffentliche Gewalt verweise ich kontextbezogen im Text dieser Beschwerde. 

Sowohl die Gestaltung des gesamten Verfahrens beginnend beim Amtsgericht Kiel über das Landgericht Kiel, OLG Schleswig bis zum BGH als auch die Auslegung von Gesetzen und ihre Anwendung durch diese Gerichte und die hier tätigen Staatsanwaltschaften ausnahmslos zu meinem Nachteil weisen auf den Fall bezogen gravierende Mängel der Rechtsstaatlichkeit und inakzeptable Fehler der Gerichtsbarkeit auf, wodurch zu dieser vielfältigen, kumulativen, rechtswidrigen Grundrechtsverletzung kam. 

Diese Verfassungsbeschwerde wird genau genommen gegen den offenen Rechtsbruch erhoben, der sowohl im gegen mich gerichteten, rechtswidrigen Strafverfahren zustande kam als auch während meiner durch die perverse Justiz programmatisch torpedierten Rechtsverteidigung dagegen, in die das Amtsgericht Kiel, das Landgericht Kiel, die Kieler und Schleswiger Staatsanwaltschaft, das OLG Schleswig und der BGH involviert sind.  Durch die Beschlüsse dieser Instanzen und der öffentlichen Gewalt wurde ich in meinen grundgesetzlich garantierten Bürgerrechten gravierend verletzt und materiell wie gesundheitlich geschädigt. 

Begründung: 

1. Durch den Beschluss des AG Kiel vom 2. Januar 2020, der unter dem absurden Vorwand der „Volksverhetzung“ auf dem Mist der Kieler Staatsanwälte Brandt und Hadeler gewachsen ist (s. Anlage 1), kam ein Strafverfahren zustande, bei dem ich zuallererst durch den Angriff der Staatsgewalt in meinen Persönlichkeitsrechten grob verletzt wurde. Allen üblen Praktiken des Polizeistaates habe ich bereits am 28. Januar 2020 mündlich widersprochen (s. Anlage 6, Niederschrift). Meinem Widerspruch folgte der ad hoc präparierte Beschluss des AG Kiel vom 10. Februar 2020 (s. Anlage 2), der mir übrigens zeitnah gar nicht zugestellt wurde (s. Anlage 3), bei dem derselbe von mir angezeigte Richter am AG Kiel Jannis Datsogiannis die Rechtsmäßigkeit seines Frevels eigenhändig bestätigte. Gegen beiden Beschlüsse habe ich Beschwerden eingelegt. 

2. In meiner Beschwerde vom 24. Februar 2020 gegen die polizeilichen Willkürmaßnahmen (s. Anlage 4) wandte ich mich schriftlich gegen die kriminell gewordene Justiz und die den Bürger terrorisierende Kriminalpolizei. Die verjudete bzw. durch die volksfeindlichen Juden gesteuerte Kieler Staatsanwaltschaft hat sie gleich als verfristet eingestuft und ohne jedwede sachliche, auf den Inhalt meiner Beschwerde bezogene Begründung, verworfen. Als eine befangene Instanz konnte sie freilich nicht anders nämlich, gegen sich selbst gerichtet, handeln. Ähnlich befangen verhielt sich der o.g. hier rechtsbrecherisch tätige Richter am Kieler AG, was er exemplarisch in seinem substanzlosen  Beschluss vom 25. September 2020 an den Tag legte (s. Anlage 5). Beide hätten als befangene Instanzen gar nicht in das Beschwerdeverfahren involviert werden und hierzu handeln dürfen – doch sie taten es trotzdem im Widerspruch mit den Regeln des Rechtsstaates. 

3. In meiner Klage vom 16. März 2020 gegen die Willkürmaßnahmen des Staates habe ich gründlich und umfangreich auf die Rechtlosigkeit des staatlichen Handelns hingewiesen und die mir gemachten konstruierten Vorwürfe zurückgewiesen (s. Anlage 6). 

4. Zwei Richter am LG Kiel Sven Heitmann, Marc Obereiner und die Richterin Kathrin Petersen haben meine Beschwerde vom 10. Februar 2020 in ihrem Beschluss vom 29. Juli 2020 als unbegründet verworfen (s. Anlage 7). Am derselben Tag datiert haben sie in ihrem weiteren Beschluss auch meine Beschwerde vom 24. Februar 2020 abgewiesen (s. Anlage 8). 

5. Bereits während der gegen mich rechtswidrig gerichteten Polizeiaktion am 28. Januar 2020 monierte ich die fehlende Beiordnung eines meine Interessen vertretenden Rechtsanwalts. Schriftlich tat ich dies am 24. Februar 2020 (s. Anlage 9). Meinem Antrag widersetzte sich nicht nur die Staatsanwaltschaft Kiel sondern auch das AG Kiel (s. Anlage 10) und das LG Kiel (s. Anlage 11). Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde mir regelmäßig die beantragte Beiordnung eines Pflichtverteidigers verweigert. 

6. Mit dem Beschluss des AG Kiel vom 21. September 2020 hat derselbe frevelhaft handelnde und sein Amt missbrauchende Kieler Richter Datsogiannis erneut und unter demselben absurden Vorwand angeblicher „Volksverhetzung“, der auf demselben Mist der Kieler Staatsanwaltschaft gewachsenen ist, gegen mich Terrormaßnahmen der Kieler Kripo angeordnet (s. Anlage 12), der ich am 20. Oktober 2020 gleich widersprochen habe (s. Anlage 13). Mit dem Beschluss derselben Richters vom 23. Oktober 2020 hat er die Rechtsmäßigkeit seines rechtswidrigen Handelns selbst bestätigt (s. Anlage 14) Den schriftlichen Widerspruch, verfasste ich am 10. November 2020 (s. Anlage 15). Dieser wurde durch das LG Kiel als eine Beschwerde ausgelegt und als „unbegründet verworfen“ (s. Anlage 16). Außer dem vorhin bekannten vorsitzenden Richter Heitmann haben diesem Justizfrevel zwei weitere Richter am LG Kiel zugestimmt, Richter Dr. Pammler und Richter Sieksmeyer. 

7. Daraufhin sah ich mich gezwungen eine Strafanzeige gegen die Kieler Kripo, die dortige Staatsanwaltschaft und die hier federführend handelnden Richter Strafanzeigen zu erstatten. Durch meine Strafanzeige vom 3. März 2021 eingelegt beim AG Norderstedt (Teil der o.g. Gerichtsakte) wurden von mir konkret der Kieler KHK Heuer, die beiden Staatsanwälte Brandt und Hadeler und die die Kieler Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen angezeigt. Gegen diese Richter wurden Vorwürfe der schweren Rechtsbeugung und Amtswillkür und des Hoch- bzw. Landesverrats erhoben. Diese sind auch den übrigen zwei Richtern Dr. Pammler und Sieksmeyer anzulasten, die sich im Verfahren als Komplizen des Justizfevels später dazugesellten. 

7.1 Zum rechtswidrigem Vorgehen der Kieler Polizei schrieb ich dort folgendermaßen: 

1) Am 28.01.2020 und am 20.10.2020 brach gewaltsam in das Haus, wo ich wohne, die Polizei ein. Bei diesem Einbruch wurde vom Beschuldigten Heuer zwei Mal die Haustür beschädigt. Dies erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs im Sinne des § 123 StGB und – da Tathandlung des Einbrechens das gewaltsame Öffnen einer Umschließung mittels einer gewissen Krafteinwirkung meint - des Straftatbestand des Einbruchs im Sinne des § 243 StGB. 

2) In beiden Fällen hämmerte der von mir Beschuldigte Heuer mit der Faust gegen die Wohnungstür und schrie laut: „Öffnen Sie, hier ist die Polizei!“ Ein solches Verhalten ist dem vormals üblichen Vorgehen der Gestapo ebenbürtig und ein grober Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre, was dem Geiste und dem Buchstaben des GG widerspricht. Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Meine Privatsphäre wurde sowohl durch die rechtswidrige Durchsuchung der Wohnung als auch durch die Beschlagnahmung meiner Laptops, Handys und Datenträgers grob verletzt. 

3) Mir wurde dann vorgeworfen, ich soll antisemitische und volksverhetzende Schriften verfasst und veröffentlicht haben, die vom strafrechtlichen Belang sein sollten. Dem habe ich vehement widersprochen. Dabei berief ich mich auf das grundgesetzlich verankerte Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), insbesondere der freien Äußerung politischer Meinung, um die es sich hier handelt und auf das Recht der Pressefreiheit, diese Meinungen auch öffentlich kommunizieren zu dürfen (Artikel 11 GG - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit). Die Polizeimaß-nahmen verstießen gegen diese beiden GG-Bürgerrechte und waren somit rechtswidrig.

4)  Politische Zensur ist das Instrument eines Polizeistaates und daher grundgesetzlich rechtswidrig und verboten. Die Bestimmung: ,Eine Zensur findet nicht statt.' (Art. 5 GG) enthält eine strikte Eingriffsschranke, die keine Ausnahmen zulässt. Gegen dieses Verbot verstießen die nach Gestapomethoden handelnden: Bezirkskriminalinspektion Kiel, LKA, der von mir Beschuldigte Heuer und ihre Auftraggeber eklatant. Diese Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und den hier involvierten Kieler Gerichten wurden illegal zu politisch instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch. 

5) Am 20.10.2020 wurde ich vom Beschuldigten Heuer mehrfach genötigt, antijüdische Veröffentlichungen besser zu unterlassen. Ansonsten riskiere ich nach seinen Worten, dass mich Gerichte zu Gefängnisstrafen verurteilen würden. Dies erfüllt die Straftatbestände der Bedrohung/ Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). 

6) Sowohl mein am 28.01.2020 rechtswidrig beschlagnahmte Akoya-Laptop (der mir am 20.10.2020 wieder widerrechtlich weggenommen wurde) als auch mein damals rechtswidrig beschlagnahmte Huawei-Handy wurden mir am 17.07.2020 beschädigt zurückgegeben. Beide wurden derart manipuliert, dass das Handy gar nicht mehr funktionierte und der Laptop seine Zeitreferenz, seine Internetfähigkeit, seine Mail- und Updatefunktion verlor. Dies erfüllt den Straftatbestand des Computereinbruchs nach § 202a StGB und Computersabotage nach § 303b StGB und der Sachbeschädigung nach § 303 StGB für die ich Wiedergutmachung verlange. 

7) Am 28.01.2020 und am 20.10.2020 wurde mir durch den Kommissar Heuer mein in beiden Protokollen genanntes Eigentum entwendet und insbesondere auf Anweisung des von mir Beschuldigten Heuer ein Speichermedium beschlagnahmt, sprich entwendet, nur weil es sich darauf eine Datei mit dem Namen „Merkel“ befand. Dies erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls nach § 202a StGB und ist ein weiterer Beweis für die aggressive Gestapomethoden der politischen Meinungsunterdrückung dieses Polizisten und seinen bürokratischen Amoklauf gegenüber politisch nicht opportun denkende Dissidenten. Dieser Polizist ist in der Demokratie offenbar noch nicht angekommen. Mit solchen Leuten wie er und seinen Auftraggebern nährt sich Deutschland immer mehr den politischen Vorbildern Kieler Polizei aus Weißrussland, Russland, Rotchina und Nordkorea also aus Staaten, die nur Kadavergehorsam zulassen und politisch Andersdenkende verfolgen. 

8) Am 28.01.2020 wurde ich vom Mitarbeiter des von mir Beschuldigten Heuer und am 20.10.2020 von ihm selbst genötigt, die PINs meiner Handys herauszugeben. Anderenfalls, drohte mir im Oktober der Beschuldigte Heuer, dies werden die Einbruchspezialisten seiner Behörde tun und ich werde durch den entstandenen Arbeitsaufwand mit einer vierstelligen Geldstrafe belegt. Dies erfüllt den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs, der Bedrohung/ Einschüchterung (§241 StGB), Erpressung (§253 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) sowie des Computereinbruchs nach § 202a StGB. 

9) Dem Beschuldigten Heuer wird der Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach 239 StGB vorgeworfen (s. auch Pkt.9 im o.g. Schriftsatz), der am 28.01.2020 erfolgte als ich wider Willen durch ihn gezwungen wurde zum hiesigen Polizeikommissariat mitzufahren, um dort mich betreffende erkennungsdienstliche Maßnahmen durchführen zu lassen. Dafür verlange ich eine angemessene Wiedergutmachung (Schmerzensgeld) und Löschung der durch den Rechtsbruch gewonnenen Daten. 

Strafantrag: O.g. Delikte begründen den auf Kommissar Heuer bezogenen Strafantrag, den ich hiermit stelle. 

7.2 Zum rechtswidrigem Vorgehen der Kieler Staatsanwaltschaft namentlich des Staatsanwalts Brandt und des Obertaatsanwalts Dr. Hadeler schrieb ich dort folgendermaßen: 

1) SA Brandt war nicht bereit, mir die Ermittlungsakte, die ich eingefordert hatte, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein krasser Fall des Amtsmissbrauchs. 

2) Seine Korrespondenz verschickte der SA Brandt im geöffneten Umschlag, was den Straftatbestand der Verletzung des Postgeheimnisses nach sich zieht. Meine Strafanzeige gegen ihn hat er selbst „bearbeitet“, was im Widerspruch steht mit den geltenden Vorschriften – es ist ein weiterer Beweis seines Amtsmissbrauchs. 

3) Die Anklageschrift vom SA Dr. Hadeler wurde durch ihn vom Beschluss des AG Kiel vom 02.01.2020 schlicht abgeschrieben, von seinem Komplizen Datsogiannis, mit dem er zusammen ein gegen mich gerichtetes Komplott ausgeheckt und geschmiedet hatte (oder es war umgekehrt, was keinen Unterschied macht). Dies erweckt abermals die Besorgnis einer komplizenhaften Justiz. Der Staatsanwalt mit dem Doktortitel hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, meine mittlerweile umfangreiche Stellungnahme zu meinen Aussagen und zum Rechtsbruch seiner Behörde zu berücksichtigen, sondern nach dem Prinzip eine Hand wäscht die andere kopierte er alles, was dem rechtsbrüchigen Richter in den Sinn kam. Dies erfüllt den Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB), der politischen Korruption im Amt sowie der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB). 

4) Die Gestapo als Sicherheitsapparat des 3. Reiches sollte die gesamte Gesellschaft überwachen und alle, die aus der Reihe tanzen, ergreifen und verfolgen. Das Informationssystem der Gestapo basierte bekanntlich auf massiver Bespitzelung und Denunziation. Dasselbe System versuchen die durch den Juden unterwanderten lisksfaschistischen Staatsanwaltschaften aufzubauen. Jahrzehntelang haben sie nichts unversucht gelassen, um gegen Links mit Repressalien vorzugehen; nun tun sie dasselbe gegen Rechts, sprich gegen die deutschen Patrioten, denn das ist darunter gemeint. Ein Bestandteil dieses Systems ist die Kieler Staatsanwaltschaft mit den Staatsanwälten Brandt und Hadeler. Ihr gemeinsames Ziel ist es offenbar, die judenkonforme Gleichschaltung der Gesellschaft durch Bespitzelung und Terror herbeizuführen. Diese beiden Spitzel zusammen mit der Berliner Spitzel-Staatsanwältin Vanoni und den anderen hier genannten Übeltäter werden daher von mir des Amtsmissbrauchs und Landesverrats nach § 94 StGB beschuldigt, da diese Täter durch ihre Amtshandlungen zum Abgleiten des Staates in eine von Juden kontrollierte linksfaschistische Diktatur beitragen. Ihre Amtshandlungen führen zu einem schweren Nachteil für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für den deutschen Nationalstaat.  Ihr Amtsmissbrauch führt zu einem existenziellen Nachteil für das deutsche Volk, indem sie die fremde und feindliche Macht der Juden stärken und begünstigen. Da sie ihre verantwortliche Stellung dafür missbraucht haben und täglich missbrauchen, sind sie des schweren Amtsmissbrauchs schuldig geworden. Sie werden von mir des Weiteren beschuldigt, Amtswillkür eines Polizei- und Obrigkeitsstaates mir (und dem deutschen Volk) gegenüber zu praktizieren und dadurch gravierende Amtsdelikte, sprich Straftaten der schweren Rechtsbeugung (§ 339 StGB) sowie der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) begangen zu haben. Ihre Bestrebungen, den sie täglich betreiben, stehen im evidenten Widerspruch mit dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch. 

5) Seit über einem Jahr warte ich auf die Rückgabe meines alten Toshiba Notebooks mit den Archivdateien des Vereins. Die Behauptung des SA Hadeler, ich hätte die betreffenden Beiträge „mittels meines Notebooks Toshiba“ auf den Internetseiten des Vereins GTVRG e.V. veröffentlicht, ist nicht wahr und eine glatte Lüge. D.h. auch seine Behauptung, das Notebook sei ein „Tatmittel“, ist eine haushohe Lüge und seine Entziehung reine Amtswillkür. Das Notebook mit dem veralteten Betriebssystem XP ist schon seit Jahren nicht im Internet aktiv. Entsprechende Dateien wurden also von den Speichersticks oder vom Internet direkt manipulativ auf die Festplatte des Toshiba Notebooks eingespielt.  Das letztgenannte Notebook diente mir in den letzten Jahren nur zur Bildverarbeitung und als elektronisches Archiv von alten Dateien, die sich auf Themen der Tsunami-Katastrophe 2004 beziehen. Der tricksende Staatsanwalt Hadeler samt seinen kriminellen auf Digitaleinbruch spezialisierten Zeugen, denen ich Prozessbetrug vorwerfe (und die aus Gründen der Befangenheit und Mitwirkung an einer Straftat gar nicht zur Gerichtsverhandlung zugelassen werden dürfen), machten sich somit nach § 156 StGB bzw. nach § 153 StGB strafbar. 

6) Die in der Anklageschrift erwähnten externen Strafanzeigen samt Strafanträgen wurden mir widerrechtlich vom SA Hadeler zur Stellungnahme gar nicht vorgelegt. Daher sehe ich mich gar nicht in der Pflicht darauf im Detail zu reagieren. 

Strafantrag: O.g. Delikte begründen den auf die Staatsanwälte Brandt und Hadeler bezogenen Strafantrag, den ich hiermit stelle. 

7.3 Zum rechtswidrigem Vorgehen der Kieler Justiz namentlich des Amtsgerichtrichters Datsogiannis und der Richter am LG Kiel Heitmann, Obereiner und Petersen schrieb ich in meiner Strafanzeige Folgendes: 

1) Um ihr illegales gegen mich gerichtetes Vorgehen quasi zu legalisieren, besorgte sich die Kieler Staatsanwaltschaft entsprechend präparierte richterliche Durchsuchungsanordnung bei einem Skandalrichter, der sich zu einer politischen Marionette der Juden umfunktionieren ließ. Die vom Richter Datsogiannis erstellten insgesamt sechs Beschlüsse, darunter zwei Durchsuchungsanordnungen vom 02.01.2020 und vom 21.09.2020, wurden von ihm rechtswidrig derart präpariert, um meine politischen Aussagen aus ihrem historischen und politischen Kontext und aus dem Kontext persönlicher Betroffenheit zu reißen, ihre Bruchstücke im falschen Licht zu erscheinen und mich zu kriminalisieren mit dem Ziel, dadurch eine Handhabe zu erlangen gegen mich polizeilich vorzugehen. Regelmäßig wurde mir von diesem Scheinrichter am Scheinamtsgericht Kiel, denn von einem ordentlichen Gericht kann hier keine Rede sein, das Recht auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 verweigert. Dies ist ein Fall des groben und sträflichen Missbrauchs des richterlichen Amtes für politische Zwecke. 

2) Dieser Volksfremdling und unterwürfige Intrigant tauschte seine richterliche Unabhängigkeit, die ihn zur unparteiischen Haltung verpflichtet, gegen den weisunsabhängigen Lakaiendienst bei den Juden und ihren Handlangern im Polizeistaat. Diese schustern ihm gegen die deutschen Patrioten gerichtetes, präparierendes Material zu (vergl. seinen Beschluss mit der Anklageschrift), aus dem er auf laufendem Band nach Wunsch seiner Auftraggeber belastende Beschlüsse aus kontextlosen Bausteinen fabriziert, die auch ihm in sein politisch und moralisch verstelltes, linksfaschistisches also perverses Bild der Wirklichkeit passen und die den Anschein der Legalität gewährleisten sollten. Ihm fiel noch nicht auf, dass sein amtsmissbräuchlicher Servilismus zu Unrecht führt. 

3) Als Reaktion auf meine beiden Widersprüche/Beschwerden vom 24.02.2020 und 10.11.2020 gegen die vom Richter Datsogiannis erstellten Durchsuchungsanordnungen vom 02.01.2020 und vom 21.09.2020 und die darauf fußten Polizeimaßnahmen wurden diese zur Entscheidung demselben Skandalrichter vorgelegt, der sie erstellte. Dieser konnte freilich nicht gegen sich negativ entscheiden. Dies ist als ein eklatanter Bruch mit dem rechtsstaatlichen Prinzip des Beschwerdeweges anzusehen, wo über eine Beschwerde eine andere Instanz entscheidet als diejenige, gegen die Beschwerde erhoben wurde. Hierzu erhebe ich gegen diesen Richter den Vorwurf des groben Amtsmissbrauchs zu meinem Nachteil in Form von Selbstjustiz. 

4) Schließlich landeten meine Beschwerden doch bei der höheren Instanz, beim LG Kiel, wo drei Richter Heitmann, Obereiner und Petersen in ihren insgesamt viel Beschlüssen stromlinienförmig die klar rechtswidrige Vorgehensweise der Amtsgerichtrichters Datsogiannis für gut und legal befunden hatten und die von mir vorgebrachten schwerwiegenden Argumente leichtfertig zurück-wiesen. Zu weiten und sachrelevanten Teilen meiner Beschwerden  hat das LG Kiel unzulässiger-weise gar keine Stellung bezogen. Dies erweckt die Besorgnis einer komplizenhaften Justiz. Dies ist ein Beweis dafür, dass diese Richter derselben unzulässigen selektiven politischen Wahrnehmung und politischen Befangenheit unterliegen, wie ihr Komplize vom AG Kiel. Das Merkmal politischer Befangenheit im richterlichen Amt ist ein unterscheidendes und hinreichendes Ausschlusskriterium, das einen Richter ungeeignet macht, sein Amt am ordentlichen Gericht zu bekleiden.  Die hier involvierten Kieler Richten ließen sich illegal zu politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktionieren.

5) Der Inhaber eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht insbesondere hinsichtlich der politischen Neutralität.  „Das Gericht ist kein Ort, an dem Politik gemacht wird. Es ist auch kein Ort, an dem politische Präferenzen beurteilt werden. " urteilte kürzlich eine polnische Richterin. Die Rechtslage hinsichtlich dieses Verbots ist hierzulande dieselbe. Beide Gerichte und die hier involvierten Richter haben dagegen verstoßen und ihr Amt für politische Zwecke grob miss-braucht. 

6) Entsprechend dieser o.g. regelmäßigen beruflichen Pflicht und Aufgabe von Amtsinhabern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergeben sich aus der Sachlage schwerwiegende Vorwürfe gegenüber der Kieler Justiz, und zwar gegen den Amtsgerichtrichter Datsogiannis und die Richter am LG Kiel Heitmann, Obereiner und Petersen. Ihnen werfe ich vor, strafbare Amtsdelikte des schweren Amtsmissbrauchs für politische Zwecke zu meinem Nachteil und zum Nachteil des deutschen Volkes und eine krasse Amtswillkür begangen zu haben. Nach dem Urteil des BGH macht sich ein Richter wegen Rechtsbeugung strafbar, wenn er bei der Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich das Recht falsch anwendet und dadurch einem Verfahrensbeteiligten zu Unrecht einen Vor- oder Nachteil verschafft. Tathandlung im Sinne von § 339 StGB ist eine Verletzung von Recht und Gesetz. Dies setzt eine Rechtsanwendung voraus, die im Ergebnis nicht vertretbar ist. Dies ist hier der Fall und dies werfe ich den o.g. Richtern vor. Die strafbaren Akte der Willkür durch die o.g. Amtsträger sind nicht allein durch den Paragraphen der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) strafbewehrt sondern auch durch den Paragraphen der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB). 

Strafantrag: O.g. Delikte begründen den auf die Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen bezogenen Strafantrag, den ich hiermit stelle. 

Die hierzu belastenden Beweise (Teil der o.g. Gerichtsakte) sind: Niederschriften der Durchsuchungsprotokolle, Beschlüsse des AG Kiel vom 2. Januar 2020, vom 10. Februar 2020, vom 7. Mai 2020, vom 21. September 2020, vom 25. September 2020 und vom 23. Oktober 2020; vier Beschlüsse des LG Kiel vom 29. Juli 2020.  Weitere Beweise sind in der Akte der Kieler Staatsanwaltschaft enthalten, die mir trotz meines Antrags nicht zur Verfügung gestellt wurde. Mit denselben Vorwürfen belaste ich übrigens die beiden anderen Richter am LG Kiel Dr. Pammler und Sieksmeyer. 

7.4 In meiner o.g. Strafanzeige habe ich den absurden Vorwurf der „Volksverhetzung“ folgender-maßen zurückgewiesen. 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte, es entwickle sich „ein wachsendes Konglomerat von Rechtsextremen, Reichsbürgern, Antisemiten und Verschwörungstheoretikern“. Viele dieser Gruppen wollten einen anderen Staat. Mittlerweile sind es um die 30 Millionen. Denn ziviler Ungehorsam wird zur Pflicht, wenn das Recht zu Unrecht und der Staat zum Unrechtsstaat pervertiert. Wenn die Staatsanwaltschaft – an der Leine wie ein Hund geführt durch die politischen Instanzen (die beim Landesinnenministerium und Landesjustizministerium anzusiedeln sind) – konsequent vorgehen will, dann müsste sie nicht nur mich anklagen, sondern auch die 30 Millionen deutscher deutsche Bürger, die meine Ansichten teilen und ähnliche Sprache wie ich verwenden. In den USA votierten 75 Millionen Bürger für den US-Präsidenten Trump. Auch sie benutzen Ausdrücke, die meinen sehr ähneln. Heißt das, dass sie alle kriminell sind? Absurd! 

Wo beginnt Volksverhetzung? Wann werden Worte justiziabel? Was ist Hass? Der (von Juden unter-wanderte) Bundestag (wie in den USA der Kongress übrigens auch) hat beschlossen: Facebook, Twitter und andere Betreiber sozialer Netzwerke sollen anstößige Äußerungen nicht mehr nur löschen. Sie sollen alles, was strafbar sein könnte, auch der Polizei melden. Das könnten 250 000 neue Straffälle pro Jahr sein, schätzt die Bundesregierung. Idiotie pur! Es ist und bleibt immer unklar, was eine Hassbotschaft ist und ob sie justiziabel ist. Denn die Juristen sind sich selbst noch unsicher, was Hass und Volksverhetzung überhaupt bedeuten. Sind „Nafris" (für Nordafrikaner), "Quotenweiber" oder "Scheinasylanten" beleidigend und Ausdrücke des Hasses? Ist rassistische Hetze dasselbe wie diskriminierende Mobbinghetze? Die Letztgenannte, die ich am eigenen Leib erfuhr, wurde ungeachtet meiner Strafanzeige und Zivilklage weder von der Staatsanwaltschaft bestraft noch von der Ziviljustiz gemaßregelt. 

Unter Juristen galten die sogenannten Äußerungsdelikte wie Beleidigung oder Volksverhetzung traditionell oft als Kleinkram, als uninteressant. Nun ist die Tendenz sichtbar: die geringfügigen Äußerungsdelikte zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen also wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen – wie in einem Polizeistaat. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen nun sich mir verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen. Hierzu sind sie aber nach dem GG gar nicht befugt. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Wer sich über die Definition von Volksverhetzung informieren will, der findet ein Leiturteil des Bundesgerichtshofs, das bis heute gilt. Es stammt von 1984; damals hatte jemand den Satz "Tod dem Klerus!" an einer Kirchenwand geschrieben. Die Richter fanden: Dieser Schmiererei fehle der "appellative Charakter". Das heißt, die Ernsthaftigkeit des Aufrufs zu Gewalt. Nach dieser Interpretation handelt es sich hier lediglich um Vernichtungsphantasien. Somit würde logischerweise auch ein Aufruf „Tod den Juden!“ nicht justiziabel sein. 

Liebe und Hass sind zwei leidenschaftliche Intensitäten auf den Gegenpolen der Gefühlsskala, zwei archaische Gefühle. Hass ist gegen die Feinde gerichtet und sein Gegensatz, die Liebe, ist den Freunden zugewandt. Es gibt auch Hassliebe. Alle sind mit der conditio humana unzertrennlich verschmolzen. Gleichgültigkeit ist im politischen Kampf keine Option. Derzeit skandieren deutsche Patrioten auf den Straßen: Wer Deutschland liebt, ist Antisemit. Wer Deutschland hasst, ist bei Juden Gast. Kein Gesetz verbietet Amerikaner, Russen, Chinesen oder Juden zu hassen. Und kein Gesetz verpflichtet den Bürger sie zu lieben. Kein Gesetz verbietet den Antiamerikanismus genauso wie den Antisemitismus. Kein Gesetz verpflichtet den Bürger zum Proamerikanismus oder zum Prosemitismus. Und dem Bürger ist genauso erlaubt zu sagen Amis raus aus Deutschland! wie Juden raus aus Deutschland! Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er  unpersönlich und diffus und richtet sich nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben. Auch meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden. Wenn man meine Aussagen über Juden in den historischen und gesellschaftspolitischen Kontext setzt und dabei auch meine persönliche Betroffenheit berücksichtigt, dann erweisen sie sich alle als nicht unmotiviert und sehr wohl begründet. Nach alldem ist der Vorwurf der Volksverhetzung schlicht absurd. Er kann nur von Ignoranten und korrupten, politisch gelenkten Marionetten der Juden kommen. 

7.5 In meiner o.g. Strafanzeige habe ich den absurden Vorwurf des „Antisemitismus“ folgen-dermaßen zurückgewiesen. 

Mir kann nicht einmal der Vorwurf des Antisemitismus gemacht werden. Denn Antisemitismus tritt erst dann auf, wenn jemand nur deshalb gegen Juden ist und handelt, weil sie Juden sind. Antisemitismus und Zionismus bzw. Ziofaschismus sind untrennbaren Seite derselben Medaille: der erste ist die Reaktion auf den anderen. Und dieser ist ein politisches, judeonationalistisch zentriertes, linksfaschistisches Programm zur Ergreifung und zum Erhalt der Macht und zur  Auflösung von Nationalstaaten auf der ganzen Welt, Die USA, Deutschland und Polen gehören bereits zu den Ländern, wo Juden sich die Gesellschaft größtenteils unterworfen und den Staat völlig unter ihre Kontrolle gebracht haben. Die destruktiven Kräfte des Weltjudentums säen überall die Satanssaat der Zwietracht, Anarchie, Spaltung, des Hasses, des Terrors und des Krieges. Auf Geheiß von Juden verwandelten sich weite Teile des Nahen Ostens in eine Wüste aus Schutt und Asche auch mit dem Ziel, unsere Staaten und Gesellschaften mit der Migrantenflut zu destabilisieren. Zionismus stellt daher die tödliche Bedrohung für die ganze zivilisierte Welt dar. Er ist die aggressive, kriegerische, auf Habgier und Nepotismus fußende und auf Raubzug abzielende subversive, linksfaschistische Judenverschwörung gegen den Rest der Welt, um ihre Nationen auszuplündern, zu destabilisieren und die nationale Identität ihrer Völker auszulöschen – Zionazis. Antisemitische Kritik ist gegen diese aggressive, chauvinistische und allseits destruktive Ideologie gerichtet. Demnach handelt es sich hier um eine höchstmoralische Haltung, die dem Wohl des deutschen Volkes und seines Nationalstaates dient und zuträglich ist. 

Die permanente Hetzjagd der Juden, denn sie sind die tatsächlichen Hetzer, gegen ihre Kritiker, die sich logischerweise in einer antisemitischen, judenfeindlichen Kritik äußern, wird von den verlogenen Juden als Antisemitismus abgestempelt, als ob – wenn man einen Vergleich hierzu anstellen kann – Kritik an dem oberkorrupten und degenerierten IOC gleichzusetzen wäre mit der Ablehnung des Leistungssports und der Sportlichkeit. Wie man sieht, haben sich Teile der korrupten und politisch wie geschichtlich bornierten Justiz und der begriffsstutzigen Staatsanwaltschaft, die Hand in Hand mit der stupiden Kieler Kripo den polizeilichen Staatsterror und politische Verfolgung betreiben, zu willfährigen Handlangern der Juden umfunktionieren lassen, um das Grundgesetz faktisch außer Kraft zu setzen und die demokratische Grundordnung des Staates zu zerstören. 

7.6 Zum historischen Kontext meiner Aussagen 

1) Die als Anlage beigefügten Datentabellen und zugehörigen Informationen (s. Gerichtsakte) geben Auskunft darüber, wo und wann der Judenhass sich in Europa manifestierte. Überall und zu jeder Zeit wurden Juden gehasst, gejagt und verjagt und ausgestoßen. Es ist also mitnichten ein Phänomen heutiger Zeit, sondern existiert solange es Juden gibt.  

2) Seit dem 4. Jahrhundert, als Christentum im Römischen Reich unter Kaiser Konstantin zur Staatsreligion erklärt wurde, wurden die Juden verfolgt, getötet oder aus all den Ländern geworfen, wo sie versuchten sich anzusiedeln: aus Spanien, Portugal, Frankreich, England usw. Niemand wollte sie haben. Aber sie kamen wieder und wieder und blieben dennoch, sogar dort, wo sie gehasst und unwillkommen waren. So wurde der Antisemitismus, der Judenhass in Europa verständlicherweise immer größer, und zwar desto größer, je stärker sich die Juden vermehrten und in das Leben anderer Völker ingerierten. Nachstehend exemplarisch nur ein paar Namen, die das Problem lange vor uns (aber auch lange nach Luther) adäquat zu erfassten versuchten. 

Besonders in den 1840er Jahren nahmen viele Frühsozialisten eine antisemitische Haltung ein und bezeichneten die Juden als „Parasiten“. Fourier sah alle negativen Aspekte des Kapitalismus im Judentum personifiziert, das er nicht als Religion, sondern als Nation auffasste. Daher trat er dafür ein, die Emanzipation der Juden rückgängig zu machen und den Juden das Bürgerrecht wieder zu entziehen. Sein Schüler Alphonse Toussenel polemisierte in seinem 1846 erschienen Hauptwerk Les Juifs, rois de l’époque: histoire de la féodalité financière (Juden, Könige der Zeit: Geschichte des finanziellen Feudalismus) gegen Eisenbahnspekulation der Rothschilds und allgemein gegen den Juden: Diese seien „ganz typische Schwarzhändler, ganz unproduktive Parasiten, die von der Substanz und der Arbeit anderer leben“. Proudhon nannte das Judentum eine minderwertige Menschenrasse, die zu wirtschaftlicher Produktivität, zu metaphysischer Begriffsbildung und zu eigener Staatlichkeit nicht fähig sei. Juden seien notwendig immer Parasiten, ein „Feind der menschlichen Art“, weshalb er dazu riet, sie entweder auszuweisen oder zu vernichten. 

Édouard Drumont ein französischer Journalist und ein Hauptvertreter des Antisemitismus in Frankreich. Europaweit bekannt wurde Drumont durch sein 1886 erschienenes zweibändiges Werk La France Juive. Auch die ebenfalls 1886 erschienene deutsche Ausgabe Das verjudete Frankreich war ein außerordentlicher Verkaufserfolg. In den USA war Henry Ford nicht nur ein politisch engagierter Industrieller und Autofabrikant sondern auch ein überzeugter Antisemit und Publizist: „Die Lösung der Judenfrage ist in erster Linie Sache der Juden; tun sie es nicht, so wird die Welt sie lösen.“ Aussagen wie diese sind zu finden in Fords Buchreihe „Der internationale Jude: Ein Weltproblem“. 

Die Franzosen waren mit ihrem Antisemitismus nicht allein. “Verjudung der Völker und aller Verhältnisse ist Tatsache, Entjudung die Aufgabe.” schrieb 1881 der deutsche Philosoph Eugen Dühring. 

1881 erschien Dührings Kampfschrift Die Judenfrage als Racen-, Sitten- und Culturfrage. Mit einer weltgeschichtlichen Antwort. Darin versuchte er, dem Antisemitismus als politischer Bewegung ein biologisches, historisches und philosophisches Fundament zu geben. Er beschrieb die „Judenfrage“ – ähnlich wie vor ihm Wilhelm Marr, aber anders als dieser mit wissenschaftlichem Anspruch – als Ausdruck eines unaufhebbaren Rassengegensatzes: Das Judentum sei von Natur aus unvermeidbar der Feind aller Kulturvölker, die sich gegen diesen wehren müssten, um nicht selbst unterzugehen. 

Die traditionelle Sicht des Judentums als Religion sei eine Irreführung durch „Priester und Religionsaufklärer“: Deshalb seien Angriffe kirchlicher Theologen wie August Rohling auf den Talmud nebensächlich. Entfalle die religiöse Maskerade, dann werde „der Jude in seiner natürlichen und unveräußerlichen Beschaffenheit offenbar“. Diese Eigenart des Judentums hätten das „niedere Volk und der gewöhnliche Bürgerstand“ mit ihren „natürlichen Instinkten“ immer gespürt. Daran könne auch die Taufe von Juden nichts ändern: Diese würde die Gefahr des Einsickerns von Juden in alle Bereiche der Nation nur vergrößern und Gegenreaktionen erzeugen. Da die jüdische Religion nur Ausdruck von Rasseeigenschaften sei, sei der Unterschied zwischen getauften, angepassten und nichtgetauften Juden hinfällig. 

Der Monotheismus sei Ausdruck jüdischer Intoleranz: Der Judengott ist unduldsam wie sein Volk... Die Juden sind seine Knechte, aber dafür wollen sie die Herren der Welt sein. Auch kulturell sei die jüdische Rasse völlig wertlos und nichts als „eingefleischte Selbstsucht“. Der Jude könne nur Werte anderer Völker stehlen und ausbeuten. Als Parasit sorge er für die Korruption seiner Umgebung, da er sich dort am wohlsten fühle. Er führe „seit Urzeiten gegen das Menschengeschlecht“ einen „Unterdrückungs- und Ausbeutungskrieg“. Die Völker müssten sich gegen die Juden wehren wie Rom gegen Karthago, um nicht selbst unterzugehen. Mit diesen Formulierungen spielte Dühring auf das odium generis humani (Hass auf die Menschheit) an – einen den Juden in der Antike oft (etwa von Tacitus) nachgesagten „Hass gegen die Gattung Mensch“ und die zum Sprichwort gewordene Forderung Ceterum censeo Carthaginem esse delendam („Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“) des römischen Senators Cato. Damit verlangte er indirekt die Vernichtung des Judentums. 

Daher sei nur eine internationale Lösung der Judenfrage dauerhaft. Die Vertreibung aller Juden sei vorerst undurchführbar und würde das Problem nur an andere Orte verlagern, wo es alsbald neu auftreten und aufflammen werde. Diese Aufgabe müsse man daher „in eine weitere und energischere Zukunft verschieben“. So gesehen, liege die Judenfrage noch vor den Völkern. Ernsthaft zu erwägen sei gegenwärtig die „völkerrechtliche Internierung“ der Juden in für sie bestimmte Regionen. Zu einem „Judenstaat“ sei ihr „Nomadentum“ jedoch unfähig, so dass sie ihre Internierung durchbrechen und ihr Gebiet zur Basis ihrer Weltherrschaft machen könnten. Vorläufig könne man größere Judengruppen nur bei kollektivem Landesverrat „wegschaffen“; das sei dann eine „Deportation“. Vorerst könne nur jede Nation ihre Juden „ausgliedern“, unter Ausnahmerecht stellen und ihr Vermögen kontrollieren, um ihren Einfluss auf Staat, Presse und Erziehung völlig zu beseitigen. Verbrecher unter den Juden seien zu deportieren, Mischehen zu ächten und zu verbieten. 

Dies seien jedoch nur vorläufige Schritte; das Endziel antisemitischer Politik müsse die „Ausscheidung des Judentums durch den modernen Völkergeist“ bleiben. In einer späteren Auflage dieses Aufsatzes formulierte Dühring „Ausscheidung der Judenrace aus dem modernen Völkerleben“; 1900 forderte er direkt die „Vernichtung des Judenvolkes“.

In Sociale Rettung durch wirkliches Recht statt Raubpolitik und Knechtsjuristerei aus dem Jahre 1907 warnte Dühring, dass ein „Rassenkampf“ als „Vergeltung der Erregung von Classenhaß“ durch einen „jüdischen Socialismus“ aufkommen werde. 

Für Theodor Herzl war Dühring einer der Begründer des rassenanthropologischen Antisemitismus, der ihn in den 1890er Jahren zur Überzeugung gebracht habe. Dührings Schrift über die Judenfrage (Die Judenfrage als Frage des Rassen-Charakters und seiner Schädlichkeiten für Existenz und Kultur der Völker (Reisland, Leipzig 1930) beeinflusste spätere Antisemiten wie Theodor Fritsch, der sich in seinem Antisemiten-Katechismus von 1887 darauf berief. Dühring beeinflusste auch antisemitische Ansichten von Houston Stewart Chamberlain und Georg von Schönerer. Dührings antisemitische Ansichten fanden über diese Autoren Rezeption später in Rassenlehren des Nationalsozialismus Eingang. Fritschs Antisemitenkatechismus erschien in späteren Auflagen als Handbuch der Judenfrage und ab der 41. Auflage 1940 mit einem Vorwort Adolf Hitlers. 

3) Der historischen Wahrheit zuwider läuft die Überzeugung, Hitler sei der einzige Judenhasser gewesen und dass sein oder jeder andere Antisemitismus keinen rationalen Grund hätte. Zitat aus der Rede Ende Januar 2019 im Deutschen Bundestag eines halbgebildeten und verlogenen jüdischen Pseudohistorikers namens Saul Friedländer: „Der heutige Hass auf Juden sei ebenso irrational, wie er es immer schon war.“ Nichts falscher und irreführender als das. 

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beschlossen die jüdischen Kampfgefährten von Marx und Lenin das russische Zarenreich politisch zu destabilisieren, um dort die Macht zu ergreifen. So ist der Zionismus mit dem Kommunismus zum Judeobolschewismus verschmolzen – zum wahren blutrünstigen Monster und Geisel der Menschheit im 20. Jahrhundert. Diese Ideologie und Antizivilisation des Massenmordes wurde von Juden erbaut. Sie haben den größten Völkermord aller Zeiten (150 Millionen Opfer) erdacht und vollendet, zunächst in der Sowjetunion und dann woanders. Alexander Solschenizyn, selbst Opfer des Roten Terrors und sein bester Forscher, hat in seinen Büchern "Zweihundert Jahre zusammen" und "Der Gulag-Archipel" den Völkermord an knapp 70 Millionen Slawen beschrieben, der nach 1917 von Juden selbst oder von ihren Schergen begangen wurde. 

Dies versetzte Europas Politiker und Politiker der USA in panische Angst vor dem Übergreifen der Roten Pest auf den Rest Europas und der Welt. Die Reaktion darauf war der Faschismus, der fast überall in der Welt den Fuß fasste, sich dort großer Beliebtheit erfreute und zur größten supranationalen Judenhass aller Zeiten führte. Kein Wunder also, dass kein zivilisiertes Land bereit war, den Juden bei ihrer Verfolgung durch die Nazis zu helfen (außer Polen, wo manche Leute es aus Mitleid taten und dabei ihr Leben riskierten). Dies bestätigen unzählige historische Fakten. 

Doch der Massenmord der Juden an Völkern der Welt hat mitnichten nur in der Sowjetunion unter Lenin und Stalin etc. stattgefunden. In China, wo Mao Tse-tung jahrzehntelang politische Macht ausübte über das Leben eines Viertels der Weltbevölkerung, ließ er zwischen 70 und 80 Millionen Menschen umbringen. Kein anderer politischer Führer des 20. Jahrhunderts reiche hier an ihn heran. Mao hat als Diktator in seiner Grausamkeit gegenüber dem eigenen Volk Hitler und Stalin noch übertroffen. Mao als blutrünstiges Monster war jedoch nicht allein. Juden halfen ihm beim größten Massenmord aller Zeiten: 85 bis 90% der Ausländer, die der KP China zur kommunistischen Machtergreifung verhalfen, waren Juden. Viele denken fälschlicherweise, dass China während der Revolutionszeit ein Land war, das die massenmörderische jüdische Umarmung nicht gespürt hatte. Tatsächlich waren fast alle Ausländer, die den Chinesen zum Zeitpunkt der kommunistischen Übernahme halfen, Juden (ähnlich wie in Russland 1917). Dazu gehörte die Tochter des Gründers der Maklerfirma Goldman Sachs, die den Komfort ihres Hauses in der Park Avenue verließ, um den Chinesen zu helfen, ihre Landsleute umzubringen. Die Schlüsselrolle hierzu führte jedoch Sidney Rittenberg, der einzige Amerikaners, der jemals in die Kommunistische Partei Chinas aufgenommen wurde. Der mandarinsprachige Jude Rittenberg, der zum Zeitpunkt der Kapitulation Japans am Ende des Zweiten Weltkriegs von der US-Armee nach China geschickt wurde, wurde ein einflussreicher Berater von Mao Zedong und des ersten Premierministers der Volksrepublik China Zhou Enlai. So sind Juden zu Komplizen des Roten Holocaust auch in China und zu größten und blutrünstigsten Schlächtern in der Menschheitsgeschichte geworden. 

Wie haben die verlogenen, verräterischen und mörderischen Juden, die sich in Polen im Laufe der Zeit als Wucherheuschrecken breit machten und beträchtliches Eigentum auf Kosten der heimischen Bevölkerung frevelhaft an sich rissen, wie haben sie sich bei den Polen nach dem Krieg dafür  bedankt? Zuallererst haben diese Folterknechte und blutrünstige Monster 50.000 polnische Patrioten gefoltert und ermordet. Ihres Martyriums wurde soeben am 1. März in Polen gedacht. 

Judenhass war und ist ein weltweit verbreitetes Massenphänomen. Juden waren und sind das meist verhasste Volk der Welt. Denn es ist ein Volk der im Meer von Blut watenden Massenverbrecher. Auf ihren dreckigen und mörderischen Pfoten klebt das Blut von Abermillionen unschuldiger Opfer. Davon wollen sie freilich heute nichts wissen, sondern kämpfen sie  mit allen Mitteln, um das zu verheimlichen, totzuschweigen, sich als alleinige Opfer der Gewalt zu stilisieren und allen anderen die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben. 

4) Zur Juden-Religion des Hasses, die zu politischen Zwecken instrumentalisiert und von der Religionsfreiheit ausgenommen und verboten werden sollte, ein paar Beispielzitate aus dem Talmud: 

"Selbst die Besten von den ungläubigen Gojen [= Nichtjuden] sollten  wie Vieh und Tiere getötet werden."

„Nimm das Leben der Klifoths (= Christen) und töte sie! Es wird dem Anblick des Höchsten gefallen - wie jemand, der ein Weihrauchopfer bringt."

"Die Geburtenrate von Nichtjuden muss deutlich gesenkt werden" - (Sohar II, 4b)

"Die Juden haben immer versucht, Nichtjuden zu betrügen" - (Sohar I, 168a)

"Jeder Jude darf Lügen und Meineid benutzen, um einen Nichtjuden zu ruinieren" - (Babha Kama 113a)

"Das Vieh von Gojen ist wie eine Wüste ohne Besitzer, und jeder (Jude), der es nimmt, hat es besessen" - (Talmud IV / 3 / 54b)

"Ein Jude kann vergewaltigen, betrügen und falsches Zeugnis schwören, aber er muss es so tun, dass seine Handlungen nicht entlarvt werden und Israel dadurch nicht geschädigt wird." - Schulchan AR. CH. Hamishapt 343.

„Alles Eigentum anderer Nationen gehört dem jüdischen Volk. Das jüdische Volk ist berechtigt, sich die Güter anderer Nationen skrupellos einzuverleiben. Es kann gegen die Moral vorgehen, wenn dies für den Juden oder die Juden im Allgemeinen von Vorteil ist “- Schulchan Aruch Khoshen Hamispat 348.

„Alle unsere Versprechen, Eide und Versprechen sollten als null und nichtig betrachtet werden. Unsere Eide haben keine bindende Kraft "- Schulchan Aruch, Edit I 36

"Wenn der Messias kommt, werden alle Nichtjuden Sklaven der Juden sein" - (Erubin 43b) 

Für den Bau des neuen Tempels des Antichristen, der Bornplatzsynagoge in Hamburg, wo sich unsere Feinde werden noch besser gegen uns zusammenrotten können, wurden gerade 130 Millionen Steuergelder bewilligt. Für die Rettung deutscher Kulturgüter gibt es dagegen keinen müden Pfennig, wie das im von mir beschriebenen Beispiel zweier denkmalschutzwürdiger Schiffe geschah, die aus Gründen behördlicher Borniertheit und des bürokratischen Kulturvandalismus zerstört wurden – mit substanzieller Unterstützung S-H Staatsanwaltschaft (s. Gerichtsakte, Beweise liegen vor). EIN VERBRECHEN GEGEN DAS DEUTSCHE VOLK UND SEIN MATERIELLES KULTURERBE! 

7.7 Zum politischen Kontext meiner Aussagen 

Die Juden selbst provozieren die gegen sie gerichtete Gewalt und den Hass. Umfangreich schildere ich im o.g. Schriftsatz das subversiv-kriegerische Treiben der Juden zum Schaden von Staaten und Nationen der Freien Welt. Ihr hämisch-aggressiver Antipolonismus ist allerdings ein zweischneidiges Schwert und wird logischer- und notwendigerweise mit dem Antisemitismus beantwortet. Denn kein anderes Land und keine andere Nation der Welt weiß über die Massenverbrechen der Juden und ihren verbrecherisch-bestialischen Charakter besser Bescheid als die Polen. Deshalb werden sie auch am meisten von Juden, den Heuchlern, Lügnern, Betrügern und Geschichtsfälschern gehasst. Deshalb werden Polen als Nation und Staat von den Juden andauernd auf die übelste Art diffamiert, angeschwärzt, mit Lügen und Dreck beworfen, erniedrigt, verleumdet und beleidigt. Denn es ist ein Volk der Lügner, das die Geschichte fälscht und zum Verfälschen andere animiert. 

# Der Ministerpräsident dieses Schlangenvolkes, Benjamin Netanjahu, in einer Rede in Polen im Gebäude des Museums für die Geschichte der polnischen Juden (von Polen zu einem Preis von 300 Mio. PLN erbaut und von Polen mit Kosten von über 10 Mio. PLN pro Jahr unterhalten) beschuldigte die gesamte polnische Nation, mit dem NS-Regime bei der Tötung von Juden im Rahmen des Holocaust zusammenzuarbeiten.

# Der in den USA lebende jüdische Pseudohistoriker Jan Tomasz Gross verbreitet notorisch über Polen verleumderische Thesen, dass Polen im Zweiten Weltkrieg mehr Juden als Deutsche ermordet hätten. 

# Was Gross sagt ist Teil einer jüdischen propagandistischen Desinformationspolitik, die der historischen Fakten widerspricht. Seit geraumer Zeit verbreiten sie in den Medien das Narrativ der polnischen Todeslager bzw. der polnischen Konzentrationslager. 

# In meinen Einlassungen zu dem Thema, die gerichtsaktenkundig sind, ist die Rede vom Bespucken des polnischen Botschafters Magierowski in Tel Aviv von einem Judenschwein. Zur Ergänzung der Beweislage füge ich als Anlage ein Fragment seines Briefes bei über die permanente Verleumdung, Verunglimpfung, Diffamierung und Herabsetzung von Polen durch die dortigen falschen Juden-schlangen, die denken, sie können sich alles erlauben, weil ihr Kanakenland sie genauso gewähren lässt wie alle anderen Judenverbrecher aus aller Welt, die in Israel ein straffreies Refugium genießen durften und dürfen – Text in meiner Deutschübersetzung aus dem Englischen (s. Gerichtsakte). 

Dies sind lediglich vier Beispiele von einer kaum zählbaren Menge an Material das beweist, wie die perversen Juden meine Heimat und das polnische Volk verunglimpfen, betrügen, ausnehmen, schröpfen und in jeder Hinsicht degradieren. 

7.8 Zum persönlichen Kontext meiner Aussagen 

In einem in der Strafanzeige erwähnten gerichtsaktenkundigen Schriftsatz verwies ich das AG Norderstedt auf die Umstände, die zur Herbeiführung der in Entstehung und Ausmaß von Menschen verschuldeten Tsunami-Katastrophe 2004 führten. Darin befinden sich Hinweise auf die immense Mitverantwortung der Juden für das Zustandekommen dieses verheerenden Desasters (eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit), auf ihre Flucht vor Haftung und Verantwortung und auf die federführende Wirkung der Juden in der Vertuschung des tatsächlichen Katastrophenhergangs durch die verlogene jüdische Lügenpresse, die Zum Ziel hatte, dieses man-made Disaster in eine unanwendbare Naturkatastrophe umzudeuten, um so uns, die Opfer und Hinterbliebene, unserer Opferrechte zu berauben. Dieser Frevel ist eine Schande in alle Ewigkeit, die auf den Juden genauso lasten wird, wie ihre sonstigen Massenverbrechen. 

7.9 Zum Schluss ein Zitat vom Juden Słonimski über die Juden 

"Abgesehen vom Ekel bin ich vom Zorn erschüttert über die falsche, niederträchtige und verabscheu-ungswürdige Haltung der Juden zu völkischen Belangen der Nationen. Diese Nation, die sich über den Chauvinismus anderer Völker ständig  beschwert, ist selbst die chauvinistischste Nation der Welt. Juden, die sich über die Intoleranz bei anderen beschweren sind am wenigsten tolerant. Die Nation, die über den Hass am lautesten schreit, ist selbst am meisten vom Hass beherrscht."~ Antoni Słonimski, in polnischer Sprache schreibender jüdischer Dichter und Schriftsteller, über seinen Ekel den Juden gegenüber. 

Wenn die Staatsanwaltschaft meine Äußerungen, die sich auf meine moralischen Empfindungen, politischen Überzeugungen oder Tatsachenbehauptungen beziehen, in ihrem Wahrheitsgehalt oder adäquater Richtigkeit widerlegen will, dann liegt auf ihr die Beweislast dies zu tun. Generell bestreite ich die Zuständigkeit der Gerichte, in den politischen Kampf, der hier ausgefochten wird, überhaupt eingreifen bzw. die Partei eingreifen und repressiv auf die verwendete Sprache Einfluss nehmen zu dürfen. Denn das Volk ist der Souverän und nicht sie. Die politische Auseinandersetzung, darunter der Kampf um die Meinungsfreiheit sowie die Meinungs- und Deutungshoheit ist die Sache des Volkes und nicht der Gerichte, die streng zur politischen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind. Der Staat und seine Justiz haben auf dem Gebiet der Sprachhygiene nichts zu suchen. Solange nicht zu einer Straftat aufgerufen wird, kann jeder im politischen Kampf denken und sagen, was er will. 

Napoleon Bonaparte sagte einmal:

Keiner bricht das Gesetz, wenn er dabei das Volk vor dem Untergang rettet. 

8. Auf meine o.g. detailliert begründete Strafanzeige reagierte der dort auch angezeigte Staatsanwalt Brandt mit seinem Ablehnungsschreiben vom 13. April 2021 (s. Anlage 17), sprich mit einem substanzlosen Wisch. Darauf reagierte ich mit einer Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig vom 27. April 2021 (s. Anlage 18). Diese wurde von jener Seite mit dem Ablehnungs-schreiben vom 1. Juni 2021 (s. Anlage 19) ebenso substanzlos beantwortet wie die der niederen Instanz – ein weiterer Wisch von einer Oberstaatsanwältin jüdischer Abstammung. 

9. Am 30. Juni 2021 reichte ich eine Beschwerde gegen das Ablehnungsschreiben der GenStA vom 1. Juni 2021 an das OLG Schleswig mit dem Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung. Dort schrieb ich folgendermaßen: 

<< Wie ich es in meiner Beschwerde vom 27. April 2021 gegen den betreffenden Einstellungs-bescheid der Staatsanwaltschaft Kiel bereits zum Ausdruck brachte, weist auch der o.g.  ablehnende Beschluss der GStaA dieselben Mängel auf. 

Dieser enthält keinerlei materielle Begründung und nimmt keinen sachlichen Bezug auf meine gegen die angezeigten Kieler Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen erhobenen Vorwürfe der schweren Rechtsbeugung und Amtswillkür, die sich diese Richter schuldig gemacht haben. Es wurde auch in diesem Fall nicht detailliert begründet, weshalb in vorliegenden Fällen angesichts der erdrückenden Evidenz keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen sollten. Aus meiner Sicht liegen sie definitiv vor und dies habe ich detailliert und umfangreich begründet. Die Justiz ist regelmäßig angehalten, ihre Entscheidungen sachlich und rechtskonform im Sinne des Rechtsstaates zu begründen. Dies ist hier bei dem o.g. Beschluss nicht der Fall gewesen, weshalb ist dieser allein aus diesem Grund substanzlos und unzulässig und weshalb ich mich gezwungen sehe, hierzu eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen. 

Nachfolgend sind ergänzende, verfahrensrelevante Hinweise zu finden, die größtenteils in meinem Schreiben an die GenStA vom 28. Mai 2021 enthalten sind, die meinen Standpunkt untermauern.

 I. Allgemeiner Teil 

Allein die Vorstellung (geschweige denn durch kriminelle Untaten genau das zu tun), dass in einem Staat, der von sich selbst behauptet Rechtsstaat zu sein, wegen politischer Meinungsäußerungen Kriminal-beamte auf Anweisung von Strafrichtern in Bewegung gesetzt werden, die ins Haus einbrechen, die Wohnung durchsuchen, die Privatsphäre des Bürgers verletzen, das Eigentum des Bürgers konfiszieren, ihn unter Anwendung von Drohungen einschüchtern, den Bürger aufs Polizeirevier schleifen, um im dort Fingerabdrücke und Polizeifotos abzunehmen, sprich repressive Polizeigewalt wie bei Schwerverbrechern massiv anwenden und dies noch durch Gerichtsbescheide legalisieren, um diesem Frevel noch eine Krone drauf zu setzen, allein die Vorstellung davon, dass es in einem Rechtsstaat so was möglich  ist, ist derart pervers, dass kein hier in diesen Frevel und Staatswillkür involvierter Übeltäter ungeschoren für seine Übeltaten davonkommen sollte. 

Auf der Suche nach plausiblen Erklärungen, wie  es dazu kommen, wie  der Justizapparat soweit pervertieren und degenerieren konnte, die folgende Einlassung. Die deutsche Demokratie ist kein Produkt ‚Made in Germany’ sondern zum Kriegsende von außen importiert und Deutschland aufgezwungen. Tatsächlich ist sie ein Produkt zweier Diktaturen: der nationalsozialistischen und der judeobolschewistischen. Und so haben nach dem Krieg im westdeutschen Justizapparat zunächst die Nazi-Blutrichter gewütet. Und nun wütet nach ihnen hierzulande eine andere Generation von Justiz-Apparatschiki, die ihren Aufstieg der geistigen Unterjochung und willfährigen Kollaboration mit dem jüdischen Volksfeind verdanken, indem sie den Juden gegenüber in abscheulicher und volksverräterischer Art und Weise unterwürfig den Buckel krumm machen. In vielen Fällen wird dieser Justizapparat selbst von schäbigen Juden geritten, die ihn schon seit langem unterminierten. In beiden Fällen haben wir zu tun mit einer Skandal- und Verbrecherjustiz. Fürst von Metternich sagte einmal (und ich beziehe seine Worte auf die Juden): "Wenn Raub und Plünderung für eine Gruppe von Menschen zu einem Lebensstil wird, werden sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem für sich schaffen, das ihre Handlungen rechtfertigt und legalisiert, und einen Moralkodex, der es verherrlicht." Nichts anderes als das ist in Deutschland und woanders passiert, wo Juden den Staat unterwanderten und unter ihrer Kontrolle brachten und die Gesellschaft unterjochten, was gezwungenermaßen den Judenhass provoziert. 

Die genannten Richter beteiligten sich an einer projizierten Ignoranz hinsichtlich des von Juden selbst provozierten Judenhasses, bei der jemand fälschlicherweise davon ausgeht, dass die Mehrheit eine Meinung ablehnt, tatsächlich aber fast jeder sie teilt. Es handelt sich dabei um die weit verbreitete Meinung, dass u.a. Deutschland von Juden beherrscht wurde und von ihnen einerseits zum Eigennutz ausgebeutet andererseits zum vitalen Schaden der Allgemeinheit gesteuert wird. Diese Meinung fußt auf Tatsachen, die sie widerspiegelt – beide sind die Quellen des so provozierten Judenhasses. Diesem Pfad der Evidenzignorierung, Wahrheitsvertuschung und Meinungsunterdrückung folgten konsequent die Richter, die angeblich um Judenhass besorgt sind – was tatsächlich immer dann pure Heuchelei ist, wenn man vor der unangenehmen Wahrheit der Kausalität die Augen verschließt, wie sie es taten. Und so sucht man vergeblich in ihren rechtswidrigen Beschlüssen nach Spuren der von mir freigelegten kausalen Zusammenhänge zwischen dem Judenhass als Reaktion auf: 

1)     die Verantwortung der Juden für den größten Massenmord in der Menschheitsgeschichte nach dem kein einziges Opfer von Juden entschädigt wurde;

2)     ihre mit allen Mitteln und aller Härte geführten Krieg gegen die Länder der Freien Welt, um ihre Nationen aufzulösen, ihre Gesellschaften unter ihre mafiöse Kontrolle zu bringen und zu unterjochen;

3)     ihren aggressiven arroganten Antipolonismus gepaart mit einer kriegerischen, in Permanenz gegen Polen betriebenen Hass-, Lügen und Diffamierungspropaganda, die Polen andauernd mit Dreck bewirft und absurde, perfide Schadensersatzansprüche geltend macht wegen angeblicher Mitbeteiligung am Holocaust;

4)     die stichhaltig nachgewiesene Beteiligung der Juden an der Herbeiführung des Tsunami-Massakers Weihnachten 2004 und Verantwortung für die hohe Opferzahl unter den Touristen aufgrund kriminell fahrlässig unterlassener Warnungen;

5)     die federführende Rolle der Juden in Politik und Medien und Beteiligung ihrer Juden- alias Lügenpresse bei der Vertuschung des tatsächlichen Katastrophenhergangs zugunsten der Etikettierung des tatsächlich humanitären man-made tsunami disasters als eine unabwendbare Naturkatastrophe und höhere Gewalt;

6)     die maßgebliche Verantwortung hiesiger Juden für die Veruntreuung deutscher Tsunami-Spenden in Höhe von 670 Millionen Euro des von ihnen dirigierten Humanitärgewerbes und die unterlassene Hilfeleistung an die Opfer und Überlebenden des menschengemachten Desasters, zu dem Deutschland substantiell beigetragen hat;

7)     die federführende Rolle der Juden daran, dass wir als Opfer der Katastrophe unserer Opfer-rechte beraubt wurden und die Verantwortlichkeit der Juden für diesen Frevel;

8)     die fehlenden Mittel für den Erhalt und die Pflege des deutschen maritimen Kulturgutes, das reihenweise dem Verfall und der Vernichtung preisgegeben wurde und ist, weil Steuermittel nach dem Gießkannenprinzip volksverräterisch in Millionen- und Milliardenhöhe  immer und überall für die Juden fließen, um sie je nach Wunsch mit allen Finanzen komfortabel zu versorgen, nicht zuletzt großzügig mit deutschen Kriegswaffen, mit denen die Juden weiter den Nahen Osten auf unsere Kosten zerstören und destabilisieren dürfen (ein Beispiel der augenblicklichen Bewilligung von 130 Millionen Euro für den Bau einer neuen Hamburger Synagoge [des Satans] ist von mir vorhin in meinen Schriftsätzen nur exemplarisch thematisiert worden). 

Den unzureichend arbeitenden Kieler Gerichten fiel nicht auf, dass sowohl die von der Staatsanwalt-schaft ins Spiel gebrachten Straftatbestände gegenstandslos, haltlos und nicht justiziabel als auch die gesamte Anklageschrift konstruiert waren, weshalb allein aus diesem Grund ihre Beschlüsse nie hätten in dieser Form zustande kommen dürfen. Ihr Handeln stellte ein Ausdruck des Polizeistaates und ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat dar, war ein Zeichen vom Rechts- und Amtsmissbrauch und vom unzulässigen Amts- und Pflichtverständnis. Diese Scheinrichter – wie die Staatsanwaltschaft auch – bedienten sich unzulässigerweise den aus dem inhaltlichen, textlichen und gesellschaftspolitischen Kontext gerissenen Textfetzen und Satzbruchstücken, die aber kontextlos rein gar nichts beweisen, es sei denn, man bedient sich den Methoden der Rabulistik. Sie erfassen nicht, was ich mit den Aussagen tatsächlich gemeint und warum ich sie gemacht habe. Hier wurde rechtswidrig unter Zuhilfenahme von Rabulistik und des §130 StGb (Volksverhetzung) ein Attentat auf das Grundgesetz vorgenommen, um die darin garantierten Bürgerrechte auszuhebeln bzw. diese aufzuheben. Ich fühle mich durch die Gerichtsentscheidungen um meine Bürgerrechte betrogen, denn ich wurde elementarer Grundrechte jenseits der Legalität kriminell beraubt. 

Die politischen Gerichte, die eigentlich zur politischen Neutralität verpflichtet sind, griffen hier in den politischen Kampf zugunsten der Partei der Volksfeinde ein, um mich zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dieses Recht steht den Gerichten nicht zu. Sie haben kein Recht, den Bürger im politischen Diskurs zu belehren und ihm vorzuschreiben, was und wie er zu sagen hat. Dabei ließen sich die Richter im gegen mich und den GTVRG e.V. geschmiedeten Komplott amtsmissbräuchlich zum Handlanger der korrupten und pervertierten staatsanwaltlichen Zunft machen und zu einem Attentat auf das Grundgesetz, auf den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. und den gesetzestreuen Bürger verleiten, indem sie diesen perversen, von Juden gesteuerten Angriff zustimmten, mitgetragen und unter Zuhilfenahme des Unrechts, der Amoral und Unsitte quasi legalisiert haben. Sie haben sich amtsmissbräuchlich und rechtswidrig zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidentenverfolgungsinstanz eines Polizeistaates umfunktionieren lassen. Sie haben durch ihre vorgefasste Meinung die Gerichtsverhandlung zu einer Farce gemacht, bei der es nur darum ging, die vorgefertigte Entscheidung des voreingenommenen Gerichts zu bestätigen. Richter mit voreingenommener und gefestigter (dazu noch volksfeindlicher) Gesinnung verwandeln Gerichtsverhandlungen regelmäßig in eine Farce; sie sind an ordentlichen rechtsstaatlich arbeitenden Gerichten untragbar, unhaltbar und ihre Entscheidungen generell unzulässig. 

Den Richtern mangelte es an den Willen und der Souveränität, sich den Kräften des Bösen zu widersetzen und die polizeiliche Gängelung des gesetzestreuen Bürgers zu unterbinden. Ganz im Gegenteil: Sie akzeptierten rechtswidrig alle gegen mich gerichteten Polizeimaßnahmen des Polizeistaates und segneten sie ab. Richter sind aber dem Gesetz unterworfen und nicht den korrupten, ferngesteuerten und destruktiven Kräften des Polizeistaates. Aufgrund der vollumfänglichen rechts-widrigen Ignorierung meiner diesbezüglichen Aussagen sind ihre Beschlüsse allesamt ein Produkt des richterlichen Totschweigens, Vertuschens und der vorauseilenden Ignoranz und Unterwerfung jenen zerstörerischen Kräften gegenüber. Meine Ausführungen über die Zurückweisung des Vorwurfs der Volksverhetzung, der Beleidigung, des Antisemitismus und der Verunglimpfung wurden von ihnen ebenso rechtswidrig vollumfänglich ignoriert wie übrigens auch mein gegen die schäbigen Juden gerichteter Vorwurf des aggressiven Antipolonismus, der propagandistischen lügenhaften Volksver-hetzung und übler Diffamierung polnischer Nation und meiner Heimat. 

Die sog. Äußerungsdelikte sind im politischen Kampf als eine Chimäre also eine Einbildung der deutschen antiquierten Rechtsprechung und ihrer Strafgesetze, anzusehen. Danach sollen sich Gerichte unzulässigerweise mit verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen, wozu sie aber nach dem Grundgesetz gar nicht befugt sind. Alles, was sie in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig. Diese Äußerungsdelikte im politischen Kampf zur Frage des Staatsschutzes zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen wie Terrorismus und politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen, ist pervers, pathologisch und ein Ausdruck des totalitären Polizeistaates. All diese Gesetze, die Staatsanwaltschaften und Gerichten eine Handhabe zum Rechtsbruch geben, müssen als grundgesetzwidrig abgeschafft werden (wie die bereits abgeschafften Gesetze der Majestätsbeleidigung und Blasphemie). 

Die Verortung der Beleidigung im politischen Kampf als etwas Strafbares ist generell deplatziert und unzulässig. Dem Feind der Nation schuldet jeder Deutsche keine Liebe sondern nur Hass. Denn gegen Gift hilft nur Gegengift, gegen Angriff ein Gegenangriff, gegen von Juden provozierten Hass der

Judenhass. Nach dem Willen der harmoniebedürftigen Richter sollte die deutsche Sprache zum künstlichen friedfertigen Juristenjargon pervertieren. Aus richterlicher Sicht soll die lebendige durch Emotionen geprägte politische Freie Rede der Justiz unterstellt und zum toten Justizjargon um-funktioniert diesem Platz machen. Offenbar ist der hier tätigen Richter das Strafrecht derart über den Kopf gewachsen, dass der freie Blick auf die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unmöglich geworden ist. Diese Gerichte kriminalisieren unzulässigerweise die politische Streitkultur. Politisch engagierte Wutbürger, die es millionenfach gibt, haben das Recht auf Lust zum Streit, Recht, ihre Wut literarisch wie auch auf Demos auszuleben, um ihre Gefühle rauszulassen. Denn das ist ein Ventil, das Schlimmeres verhindert. Beleidigung beinhaltet Leid in sich. Es ist nicht unzulässig, dem Aggressor und Feind Leid zuzufügen. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Notwendigkeit! Hier Beleidigung ins Spiel zu bringen heißt, den Bezug zur Realität zu verlieren. Der Wutbürger ist zum Massen-phänomen geworden und diese Wut ist die Reaktion auf die Missstände in Staat und Gesellschaft und ihre Urheber. Sie und nicht die Wutbürger sollten strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er in meinen Veröffentlichungen unpersönlich und diffus und richtet sich nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel. Auch deshalb nicht, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche Gewalt auszuüben. Aus meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden. 

Ebenso wenig die Absicht der unmotivierten Schmähkritik in ihrer juristisch begrifflich gültigen Form. Denn der Vorwurf der Schmähkritik, wie in dem Buch unter dem Titel Was darf man sagen? erläutert wird, kann einem nur dann vorgehalten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Was darf man sagen? ist ein Buch geschrieben durch ein Team von juristisch geschulten Leuten, Aus diesem Buch zitierte ich das Urteil des LG Berlin (Künast gegen Facebook), wo auch die rüdesten Beschimpfungen an die Adresse der Politikerin als zulässig angesehen wurden, weil sie im politischen Kontext einer Sachauseinandersetzung gefallen sind. Im Urteil des Berliner LG (Künast vs. FB) sahen dortige Richter also keine Anhaltspunkte für eine verbotene Schmähkritik selbst bei solch harschen Worten, sprich wüsten Beschimpfungen, wie Geisteskranke, Stück Scheiße, Schlampe, Drecks Fotze, Sondermüll, hohle Nuß, die entsorgt gehört… (das Landgericht korrigierte später teilweise seine Auffassung). Die Richter schrieben dennoch zutreffend: Künast hat… durch ihre Äußerungen Wider-stand der Bevölkerung provoziert, zudem muss sie als Politikerin harsche Kritik hinnehmen, von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn Äußerungen im Kontext einer Sachauseinander-setzung stehen. Das Gericht untersuchte jeden einzelnen Kommentar und stellte fest: alle Aussagen hätten einen Sachbezug. Damit stellen sie keine Schmähung und Diffamierung der Person und damit keine Beleidigungen nach § 185 StGB dar. Und im Skandalbuch einer früheren Geliebten von Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wurde er als Halbmensch-Halbschwein, ein „Mischwesen aus Mensch und Schwein“ bezeichnet. Nach dem Gerichtsurteil musste er dies akzeptieren. Eine promovierte Juristim, die in Karlsruhe für die ARD Gerichtsurteile kommentiert, schreibt in dem Buch: „Schmähungen sind in der juristischen Welt sehr, sehr selten.(…) Die Auseinandersetzung mit einer Sache muss völlig von der persönlichen Kränkung in den Hintergrund gedrängt werden. Eine Schmähkritik könne etwa bei besonders schwerwiegenden Schimpfwörtern – etwa aus der Fäkalsprache vorliegen, wiederholt das BVerfG regelmäßig. Steht das sachliche Anliegen dagegen im Vordergrund, liegt keine Schmähung vor“. 

Es liegt auf der Hand, dass bei meinen Äußerungen mir kein Shitstorm, keine unmotivierten Hassbotschaften, keine Schmähkritik, keine Verleumdungen, keine Beschimpfungen mit Fäkalsprache vorgeworfen werden können. Und überall dort, wo solche Voraussetzungen fehlen, kann logischerweise keine Volksverhetzung stattfinden. Es stellt sich nun in diesem Kontext klarer Rechtsprechung die Frage, warum bei dieser Rechtslage, der Seltenheit dieses äußerst selten vorkommenden Phänomens und des Vorhandensein des sachlichen Anliegens gerade mich der richterliche Vorwurf der angeblichen Schmähung der Juden alias auf sie bezogene Volksverhetzung treffen sollte. Und die Antwort darauf lautet: Dieser ist aus der Luft gegriffen, komplett unbegründet und ein Ergebnis der absichtlichen, auf rechtswidrige Vorteilsgewährung zugunsten der Staatsanwaltschaft sowie  falschen Rechtsanwendung und programmatischen Unterdrückung von Beweisen, die ich vorgelegt habe. 

Im vorliegenden Fall handelt sich bei meinen veröffentlichten Äußerungen um keine Privatfehde sondern um eine Angelegenheit vom öffentlichen Interesse, denn involviert darin sind die das geltende Recht mit Füßen tretenden Strafverfolgungsbehörden. Wenn Äußerungen fielen im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung haben sie keinen schmähenden Inhalt (BVerfG). Ich habe keinen Schund veröffentlicht. Meine Ausführungen sind fern von Angriffen ohne Substanz sondern wohl begründet und von einem großen Teil der Gesellschaft mitgetragen. Es liegt nicht immer eine Beleidigung vor, wenn jemand beleidigt reagiert – sonst könnte man fast gar nichts mehr sagen. Menschen dürfen nicht diffamiert, verleumdet oder heruntergemacht werden. In meinen Äußerungen darf – im Widerspruch mit dem fehlerhaften Urteil – sowohl keine Schmähung als auch keine Volksverhetzung gesehen werden, weil sie immer einen sachlichen politischen Bezug oder in einem historischen oder persönlichen Kontext gesehen werden müssen. Da meine Äußerungen ausnahmslos im Kontext einer politisch sachbezogener und die Öffentlichkeit tangierten Auseinandersetzung gefallen sind, sind sie auch nicht der Schmähkritik unterzuordnen. Was keine Schmähung ist, kann nicht volksverhetzerisch sein. 

Das Verfahren gelang in die Hände von juristisch inkompetenten Richtern, die sich unzulässigerweise fernab der Realität zu Anwälten abstrakt leidender Opfer machten, die es konkret nicht gab, auch deshalb nicht, weil sie sich nicht an mich mit diesbezüglichen Beschwerden wandten. Hier ist die Rede vom Fall Lübcke und Fall Vanoni – meine Äußerungen in beiden Fällen waren politisch sachlich korrekt begründet also nicht unmotiviert. Den Richtern fehlte offenbar nicht nur ein Bezug zur Realität sondern auch zur Gebrauchsvielfalt deutscher Sprache für politische Zwecke (politische Satire, Brandbrief, Pamphlet etc.) und zum lexikalischen Reichtum ihrer Muttersprache. Die Strafjustiz versagte hier komplett, indem sie unfähig und auch unwillig war, das Recht von Unrecht zu unterscheiden und gegen das Unrecht vorzugehen. Durch ihr Fehlverhalten manifestierten die Richter nicht nur ihre missbräuchliche Amtsführung sondern auch opferfeindliche Einstellung und eine direkte Verbindung  zu der korruptesten Lümmelzunft, zu dem korruptesten Bodensatz dieses Staates namens Staatsanwaltschaft, mit der sich die Kieler Gerichte verbrüderten, um mir Schäden zuzufügen. Sie ließen sich zum Handlanger dieser perversen Zunft machen, deren kriminelles Treiben ich umfangreich beschrieben habe. Sie ließen sich zu einem Attentat auf das Grundgesetz und den gesetzestreuen Bürger verleiten und ließen alle gegen mich gerichteten Gewaltakte staatlicher Willkür gelten. Diese Perversität kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein sehr wohl aber ist sie im Sinne eines Polizeistaates. Die Kieler Staatsanwaltschaft zusammen mit der dortigen Justiz lässt die Gesellschaft nach Blockwart- und Gestapoart überwachen durch Polizeimethoden massiver Bespitzelung, Denunziation und physischer Gewaltanwendung. Sie versuchen alle, die dem Judenterror und ihren widerlichen Lügen sich widersetzen also aus der Reihe tanzen, zu ergreifen und zu verfolgen, um einen durch den Juden unterwanderten lisksfaschistischen repressiven Staatsapparat aufzubauen. Die hier agierenden Behörden mutierten in ihrem rechtswidrigen Handeln, das von Amtswillkür und Machtmissbrauch geprägt ist, zu Organen eines von Juden unterwanderten Polizeistaates. Nur durch die Denunzierung jener Organe des Polizeistaates ist es plausibel zu erklären, wie die Lübcke-Angehörigen auf mich und meinen Blog kamen. Denn von alleine wären sie auf die Existenz meines Lübcke-Blogeintrags nie gekommen. Und wenn es so gekommen wäre, hätten sie mich kontaktiert und ihre Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Doch es kam nicht dazu, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass es sich hier um ein konzertiertes gegen mich gerichtetes Komplott dieser polizeilichen Übeltäter handeln müsste. Die Richter stellten sich rechtswidrig in die Dienste dieses Polizeistaates und der jüdischen Feinde der deutschen Nation, was man als Volksverrat bezeichnet. Offenbar sind Gerichte bereits in die Hände des jüdischen Feindes geraten und Richter, wie unsere Politiker, mutierten zu Volksverrätern. 

Die Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und die hier involvierten Gerichte wurden illegal zu politisch instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen Widerspruch. Durch die rechtswidrige Vorarbeit der Kieler Staatsanwaltschaft und die Fehlentscheidungen dortiger Gerichte sehe ich mich in die Rolle des politisch Verfolgten gedrängt worden. Darüber hinaus sehe ich mich falsch verdächtigt falschen Anschuldigungen ausgesetzt und als Verletzter; meine Veröffentlichungen sind Gegenstand falscher Verdächtigung ausgesetzt worden und als Ziel von unberechtigten Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Mir darf tatsächlich kein Fehlverhalten im Sinne des Grundgesetzes oder der Moral unterstellt werden. Die unzureichend arbeitenden Kieler Gerichte belaste mit dem Vorwurf der schweren Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Das ist hier – entgegen der Meinung der OStaA Urban – der Fall. 

Es ist zu befürchten oder es liegt vielmehr auf der Hand aufgrund der vorgelegten Evidenz, dass sich innerhalb des Justizapparats judenlastige, volksverräterische und -feindliche, grundgesetzwidrige, mafiöse Strukturen herausgebildet haben, die sich selbst entlastend im Wege ihrer juristischen Tricks in die Hände spielen und sich gegenseitig helfen, dem Rechtsbruch Vorschub zu leisten; mafiöse Strukturen, die sich zum Ziel setzten, gezielt Bürger zu kriminalisieren, sie mundtot zu machen und so die demokratische Ordnung des Staates aufzuheben. Diese Mafia verleitet die Justiz zur Verfolgung gesetzestreuer Bürger, hetzt ihnen Polizei auf den Hals, diffamiert sie als Straftäter, schiebt sie in eine undemokratische Ecke, maßregelt und kriminalisiert sie durch rechtswidrige Beschlüsse und Urteile und darüber hinaus verlangt sie von ihnen noch perverserweise Widerrufung, Entschuldig, Abbitte und Unterwerfung, was ihnen noch als Schuldeingeständnis ausgelegt wird. In ihrer grenzenlosen antidemokratischen Perversität verfolgt sie im Kern kein anderes Ziel, als eine abweichende Meinung auszugrenzen und zum Verstummen zu bringen und dadurch den jüdischen Feind zu stärken. 

Jüdische Chuzpe geht mit der jüdischen Perfidie Hand in Hand und diese mit Falschheit, Heimtücke, Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit einher. Die Fassaden europäischer Kirchen sind seit dem Mittelalter mit dem Motiv der Judensau geschmückt. Unsere Vorfahren wussten bereits, wie sie ihre Haltung gegenüber diesem Nomadenvolk, das ihre Länder besetzte, am besten auszudrücken und in Erinnerung zu behalten hat. Die Verrohung des politischen Diskurses ist von Juden selbst provoziert und von ihnen sogar selbst absichtlich inszeniert, um politische Scharfmacher auf den Plan zu rufen, um Empörungsrituale zu rechtfertigen, mit denen versucht wird, Leute mundtot zu machen und um Menschen gezielt auszugrenzen. Hier geht es um die von Juden massiv forcierte sog. Cancel-Culture (auch Kulturmarxismus genannt, eigentlich Synonym für eine Antikultur), die eine ernsthafte Bedrohung für die offene Gesellschaft geworden ist, und mit dieser Cancel Anticulture wird der Ausschluss von Personen im Namen der perversen sog. politischer Korrektheit wegen angeblicher Beleidigungen oder Diskriminierung bezeichnet. Juden sind in Deutschland, USA, Polen, Frankreich und woanders zu einer Besatzungsmacht geworden. Kein Gesetz der Welt verbietet gegen den Besatzer zu kämpfen.

Nach ständiger Rechtsprechung von Verfassungsorganen gehört die Meinungsfreiheit zum Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung. Sie darf somit nicht zur Disposition gestellt und zum Opfer der Strafjustiz werden. Es kann nicht sein und es ist nicht im Sinne des Rechtsstaates, dass Bürger, die den Finger in die eiternde Wunde stecken und Missstände öffentlich anprangern, dafür von inkompetenten, befangenen, harmoniebedürftigen und durch Emotionalität statt Rationalität geprägten Richtern zum Schweigen gebracht werden. Ihre Gerichtsurteile „im Namen des Volkes“ sind tatsächlich Urteile im Namen der Juden und ihre gezielt fehlerhafte also missbräuchliche Anwendung von Strafrecht ist unzulässig. Es ist unmöglich, dass ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, gültig ist. Alle Gesetze und Gerichtsentscheidungen, die gegen die Verfassung verstoßen, sind null und nichtig.

Obige Beschuldigungen sind auf die in den pseudojuristischen Frevel involvierten vier Kieler Skandal-richter anzuwenden: Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen. Ihnen ist das judenfreund-lich und polizeistaatlich also pervers interpretierte Strafrecht über die Köpfe gestiegen, wurde dort zum alleinigen Handlungsimperativ und hat – illegal – das Grundgesetz ersetzt. Die S-H von Juden gelenkten Gerichte folgten der am meisten kompromittierten, moralisch verkommenen, korrupten und juristisch entarteten Institution des Staates, der Staatsanwaltschaft, die nunmehr als Marionetten der Juden zum Gesinnungswächter der Zivilgesellschaft und zur Stasi des Polizeistaates umfunktioniert wurde. Niemanden wundert unter diesen Umständen, dass in Deutschland das Vertrauen in die Justiz und in die politischen Institutionen dramatisch eingebrochen ist. 

Dieses Fehlverhalten ist ein unakzeptables Amtsversagen der mich diskriminierenden Justiz und dem Rechtsstaat feindlich gesinnten Strafgerichtsbarkeit. Diese Gerichte sind zusammen mit der Kieler Staatsanwaltschaft Teil eines repressiven deutschen Überwachungsstaates geworden, welcher unbescholtene und besorgte Bürger unter Anwendung von Polizeigewalt, Drohung, Einschüchterung,  Nötigung, Schikanen und Repressalien davon abhält, ihre Grundrechte auszuüben. Das ist nicht nur reine Amtswillkür sondern auch Staatswillkür und ein Verbrechen von Staatsbediensteten im Amt. 

Mehr noch: Aus der Akte der StA Kiel und insbesondere aus der Anklageschrift ist ersichtlich, dass in dieses perfide Komplott, in dem durch massive Anwendung von Staatsgewalt zu einem zweimaligen Überfall auf einen unbescholtenen Bürger und zu einen Anschlag auf den Rechtsstaat kam, nicht nur die Staatsanwaltschaft, die Polizei (LKA und BKI) und die Gerichte sondern auch die Exekutive involviert sind, namentlich das S-H Innenministerium (Andresen). Damit rückt diese Bildung krimineller Vereinigung der hier beteiligten Akteure in die Näher der Regierungskriminalität und des Staatsterrorismus autoritärer Regime, denn ein solcher Akt des Staatsterrorismus wie Hauseinbruch, Hausdurchsuchung und Freiheitsberaubung von Oppositionellen ist heute typisch für Diktaturen  russischer und chinesischer Prägung. Von der Regierungskriminalität ist dann die Rede, wenn der Staat, anstatt Kriminelle zu verfolgen, selbst kriminell geworden ist. Und vom Staatsterrorismus sprechen wir dann, wenn der Staat, anstatt den unbescholtenen Bürger zu schützen, ihn gängelt und terrorisiert. Mit all diesen Phänomenen des pervers gewordenen Staates haben wir mittlerweile auf dem deutschen Boden wieder zu tun hier und jetzt. Eine besondere Rolle spielt hier die Bezirkskriminalinspektion (BKI), ein Tarnname für die Dienststelle der verbotenen polizeilich-politischen Zensur. Ihre Vertreter, denen der intellektuelle Background fehlt, um politische Zusammenhänge zu überblicken und richtig zu beurteilen, maßen sich in ihrem Amtsmissbrauch an genau dazu fähig zu sein, wohingegen wir hier mit schlichten Individuen zu tun haben, die außer der Sprache der Gewalt keine andere kennen, nicht einmal genügend ihre eigene Muttersprache. Die kriminelle Energie, die überall bei den genannten kriminell gewordenen Staatsorganen fließt, muss eingedämmt werden und diejenigen, und zwar alle, die durch sie gesteuert werden, müssen strafrechtlich und disziplinarisch in die Schranken gewiesen werden, denn sie sind nicht nur Schreibtischtäter sondern auch üble Volkschädlinge. 

II. Besonderer Teil 

Folgende Amts- und Strafdelikte lege ich den angezeigten zur Last (als Amtsmissbrauch ist Amtswillkür gemeint): 

-        Amtsmissbrauch durch grob fahrlässig falsche Rechtsanwendung zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch absichtliches und gezielt diskriminierendes Verhalten mir gegen-über durch schwere Benachteiligung meiner wirksamen Rechtsverteidigung.

-        Amtsmissbrauch durch absichtliche und gezielte Manipulierung des Verfahrens (fehlender Pflichtverteidiger, fehlender Einblick in die Ermittlungsakte zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch den Angriff auf die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte, zu denen gehören: Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit und Presseprivileg, die ich in mein-er literarisch-politischen Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch nehme und geltend mache.

-        Amtsmissbrauch durch mangelnde Sorgfalt und richterliche Schlamperei zu meinem Nachteil

-        Amtsmissbrauch durch fehlende Neutralität aufgrund vorgefasster Meinungen durch grob fahrlässige Befangenheit und Parteilichkeit zugunsten der nachweislich korruptesten, das Prinzip der Legalität mit Füssen tretenden Behörde des Landes namens Staatsanwaltschaft zu meinem Nachteil: Die Richter machten sich zum Handlanger dieser korrupten und perversen, von den schäbigen Juden unterwanderten Zunft.

-        Amtsmissbrauch durch krasse richterliche geschichtliche und politische Ignoranz zum Sachverhalt des von Juden provozierten Judenhasses zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch sträfliche juristische Inkompetenz und Ignoranz der Richter zu meinem Nachteil

-        Amtsmissbrauch durch permanente Ignorierung meiner Einlassungen und vorgelegter Beweise (Ignorieren ist ein Ausdruck der unzulässigen rational selbst gewählten Ignoranz – eine Bezeichnung für eine ignorante Person, die etwas nicht zur Kenntnis nimmt und absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will, die sich nicht um Wissen, Erkenntnis und Wahrnehmung bemüht und daher absichtlich unwissend verbleibt); eine solche Ignorierung ist als ein Zeichen der rechtswidrigen Nichtbeachtung sprich Missachtung meines Vortrags zu deuten, ein Zeichen des Unwillens, sich mit den Motiven und rechtfertigenden Gründen meiner politischen Äußerungen auseinanderzusetzen zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch unerlaubtes Herausreißen meiner politischen Aussagen aus ihrem textlichen, historischen und politischen Kontext als auch aus dem Kontext persönlicher Betroffenheit, um anhand der Satzbruchstücke diese und meine Motive im falschen Licht zu erscheinen, die Beweislage zu manipulieren und mich zu kriminalisieren.

-        Amtsmissbrauch durch Schulterschluss mit dem jüdischen Volksfeind zu meinem und des Volkes Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Überlaufen zum Volksfeind alias Volksverrat zum Nachteil des deutschen Volkes.

-        Amtsmissbrauch durch Bruch mit dem Grundgesetz und den dort garantierten Bürger-rechten zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Begünstigung von Polizei- und Justizstraftätern und durch Strafvereitelung im Amt zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch die Einmischung in den politischen Kampf des politisch wie geschichtlich inkompetenten Gerichte, die ihre politische Neutralität missachteten und ihre Kompetenzen überschritten, indem sie sich unzulässigerweise (zum Nachteil des deutschen Volkes) in den politischen Kampf einmischten und somit den Weg der Legalität verließen.

-        Amtsmissbrauch durch Desinteresse, Unfähigkeit und Unwillen zur Akzeptanz der freien Wahrheits- und Meinungsäußerung zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Zustimmung zur Computereinbruch, Computersabotage und Sachbeschädigung zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Bedrohung, Einschüchterung, Erpressung und Nötigung bzw. derer richterliche Billigung zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Verweigerung des rechtlichen Gehörs zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Missachtung und Umgehung des rechtsstaatlichen Beschwerde-weges im Wege der Selbstjustiz (in dem Sinne, dass derselbe Richter am Amtsgericht über gegen ihn gerichtete Beschwerden selbst richtete) zu meinem Nachteil

-        Amtsmissbrauch durch Billigung staatsanwaltlicher perverser Amtsanmaßung zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Billigung des Amtsmissbrauchs anderer hier involvierter Richter zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Förderung des amtsmissbräuchlichen Servilismus den Juden gegenüber zu meinem und des Volkes Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Beihilfe zur Politisierung sprich Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz für politische volksfeindliche Zwecke zu meinem und des Volkes Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Beihilfe zur Bespitzelung und Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten linksfaschistischen repressiven Staat zu meinem und des Volkes Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Zustimmung zur kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung (die nicht einmal richterlich erlaubt wurde) zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Kriminalisierung der gesetzestreuen Bürgers zu meinem und des Volkes Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Zustimmung zum polizeilichen Hauseinbruch zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Zustimmung zum Bruch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Beihilfe zum rechtswidrigem Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte (Raub des materiellen und geistigen Eigentums) zu meinem und des Vereins Nachteil aufgrund der Zustimmung zum Entzug sprich Raub meines und Vereinseigentums.

-        Amtsmissbrauch durch Beihilfe und Zustimmung zur grundgesetzlich verbotenen polizeilichen politischen Zensur zu meinem Nachteil und zum Nachteil des deutschen Volkes.

-        Amtsmissbrauch durch Billigung strafrechtlicher polizeilicher Repressalien und Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit zur Verfolgung Unschuldiger durch komplizenhafte Justiz zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede und selbst praktizierte Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers, die also mich rechtswidrig als Straftäter diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert.

-        Amtsmissbrauch durch irrationales richterliches Handeln fern jedweder Rationalität, indem mir eine nicht nachweisbare mich belastende Kausalität unterstellt wurde und ein abstraktes nicht justiziables Leid von abstrakten angeblichen Opfern zum Leitsatz des richterlichen Handelns/der richterlichen Entscheidungen gelegt wurde zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Beihilfe zum Meinungsterror der Juden und ihrer perversen Propaganda-Sprachhygiene zu meinem Nachteil und dem Nachteil der deutschen Nation.

-        Amtsmissbrauch als Ergebnis richterlicher Emotionalität, Harmoniebedürftigkeit und fehlender Rationalität in Bezug auf den politischen Kampf, sprich eine Vorgehensweise, die sich zum Anwalt abstrakt leidender Opfer angeblicher Äußerungsdelikte machte fernab von jeglichem Nachweis der Kausalität zu meinem Nachteil.

-        Amtsmissbrauch durch Beihilfe zur volksfeindlichen Unterwanderung des deutschen Staatsapparates durch Juden zum Nachteil des deutschen Volkes.

-        Amtsmissbrauch durch Beihilfe zur durch Juden in Permanenz betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum Nachteil des deutschen Volkes.

-        Amtsmissbrauch durch pervertiertes Gerechtigkeits- und Moralempfinden der Richter, sprich durch ihre ihnen grundsätzlich fehlende Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu unterscheiden zu meinem und des deutschen Volkes Nachteil.

-        Amts- und Machtmissbrauch durch ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat, durch Amtswillkür, durch grobe Verstöße gegen die richterliche ordentliche pflichtgemäße Amtsausübung und die Umwandlung eines ordentlichen Gerichts in ein Scheingericht zu meinem Nachteil.

-        Amts- und Machtmissbrauch der Kieler Gerichte, die sich illegal zu einer willfährig in den Händen des jüdischen Volksfeindes agierenden, politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissi-dentenverfolgungsstelle umwandeln ließen und mich zu einem politisch Verfolgten machten. 

III. Amtsdelikte 

Zusätzlich zu meinen bereits gemachten Äußerungen zu Straftatbeständen soll das Fehlverhalten der Angezeigten und Beklagten im Kontext des geltenden Straf- und Zivilrechts gesehen werden. Die nachfolgenden Einlassungen sollen dies ergänzen. 

1) Willkürverbot ist das Verbot, welches für alle staatliche Gewalt gilt, einen dem staatlichen Recht unterworfenen Bürger, also einem der Staatsgewalt ausgeliefertem, nach einem subjektiven Gefallensgrundsatz zu behandeln, 'wie es mir gefällt'. Hier kommt das Grundgesetz mit seinem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 GG zum Tragen und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Auswirkungen hat das Willkürverbot im Verbot des Missbrauches des Ermessensspielraumes. Wenn von Entscheidungsfreiraum in Bezug auf den Staat die Rede ist, so ist die Bindung an das Gemeinwohl, das Wohl des deutschen Volkes oberstes Gebot und impliziert das Verbot von staatlicher Willkür. Staatswillkür ist das nicht Vorhandensein eines sachlichen, rechtlich und moralisch zu begründenden Grundes für das Verhalten der Staatsorgane. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich: 'Willkür … wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern "[...] unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.' - BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2009, Az. 1 BvR 735/09. 'Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist'. - BVerfG, Beschluss vom 15. März 1989, Az. 1 BvR 1428/88. Im Zusammenhang mit dem Willkürverbot ist das grundlegende Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 GG des Grundgesetzes von ausschlaggebender Bedeutung. Hier ist definiert, dass es keine Einzelfallentscheidungen geben kann. Jeder Bürger hat Anspruch auf dieselbe rechtsstaatliche Behandlung vor dem Gesetz. Das schließt die Anwendung von Willkür grundsätzlich aus, d.h. der Fall hat nicht in anderer Art behandelt zu werden als die ihm vorangegangenen. Der Ermessensspielraum der Behörden und Organe sollte, gerade was die Verletzung von Grundrechten des Bürgers angeht, auf den  allgemeinen Gleichheitssatz, sprich das Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, abgestellt sein. Das Norderstedter Amtsgericht hat in seinen Entscheidungen jedoch durchgehend tendenziell die Gesetze so auslegt und angewandt, dass es gegen das Willkürverbot, den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Die hier gerügte Rechtsanwendung ist nicht nur fehlerhaft sondern sie ist unter keinem vorzustellenden, denkbaren Rechtsaspekt im Sinne des Rechtsstaates tragbar. Die Rechtsentscheidung beruht hier auf der Sache fremden Erwägungen. Die hier vorliegende richterliche Rechtsbeugung ist ein offensicht-licher Verstoß gegen das Grundgesetz, dessen einschlägige Normen in krasser Weise missdeutet oder nicht berücksichtigt wurden oder in nicht mehr nachvollziehbarer Weise zur Anwendung kamen. Das Unrecht sprechende Gericht hat sich mit der Sachlage auch nicht eingehend befasst, weshalb insgesamt von einer Amtswillkür und von Amtsdelikten gesprochen werden muss. 

2) Amtsdelikte sind eine andere Bezeichnung für Amtswillkür. Es sind Fälle von Fahrlässigkeit bis Selbstjustiz von Trägern eines öffentlichen Amtes gemeint. Ihnen ist aufgetragen, aus ihrer besonderen Vertrauensstellung heraus, öffentlich-rechtliche Aufgaben unparteiisch und ohne Vorteil zu nehmen, zu behandeln. Dabei haben sie eine ganz besondere Pflicht zu Neutralität und Sorgfalt. Das Amtsdelikt (oder Amtsmissbrauch) beschreibt eine Straftat durch einen 'Amtsträger der öffentlichen Verwaltung' während seiner Amtsgeschäfte, bei Vornahme oder Unterlassung. Definiert findet sich der Begriff des Amtsträgers und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten in dem § 11 Absatz 1 Nummer 2 StGB  des Strafgesetzbuches. Ein Richter gemäß Artikel 34 GG ist ebenfalls Amtsträger. Amts-träger sind selbstverständlich nach dem Artikel 20 Absatz 3 GG sowie des Artikels 34 GG an Recht und Gesetz, an die deutsche Verfassung gebunden, sie haben ihren Diensteid abgelegt. Amtsdelikte sind immer Offizialdelikte, das heißt, sie werden unbedingt strafrechtlich verfolgt. Ein Amtsdelikt stellt immer eine Verletzung individueller Rechte dar. In diesem Fall stellt es auch einen Eingriff in mein Vermögen und das Vereinsvermögen und meine Gesundheit als Beteiligten dar, weshalb es  zivil-rechtlich auch eine Amtspflichtverletzung darstellt. Eine solche Amtspflichtverletzung löst nach dem § 839 BGB eine Amtshaftung aus. Diese hat von Zivilgerichten verfolgt zu werden. Weiter ist ein Amtsdelikt bei Beamten, Richtern und anderen ein Dienstvergehen. Alle drei o.g. Arten des Fehlverhaltens im Amt werden von mir in meinem Fall als rechtswidrig moniert und beklagt. 

3) Vorgefasste  grundfalsche Meinungen über die Juden (die leider weit verbreitet sind) beruhen auf Selbstdarstellung der Juden, sprich auf Gehirnwäsche durch die jüdische Propaganda in ihrer Lügenpresse und nicht auf Tatsachen. Man unterscheidet zwischen vorgefasster falscher Meinung und Wahrheit. Wir haben hier mit einer Richterin zu tun, die nicht mit ihrer politischen und historischen Bildung glänzt und der allein dadurch die notwendige intellektuelle Grundlage (geschweige denn juristische Kompetenz) fehlt, um souverän zu entscheiden und Recht zu sprechen. Durch den Effekt der Gehirnwäsche, der ihr offenbar nicht bewusst und nicht bekannt ist, war sie nicht in der Lage, hier objektiv in der Sache zu urteilen. Die dadurch entstandene Voreingenommenheit in der Sache entstand durch so gewonnene vorgefasste Meinungen zu all den Themen, die meine Aussagen betreffen. Voreingenommene Menschen verdrehen, entstellen, missdeuten oder ignorieren schlichtweg Tatsachen und stichhaltige Beweise, die mit ihrer vorgefassten Meinung kollidieren. Das tat die Richterin durchgehend und sie ist auch nicht bereit (wie die Aktenlage beweist), diese Haltung zu verwerfen, was sie ungeeignet macht, hier richterlich zu handeln. Eine vorgefasste Meinung, an der man dogmatisch festhält, macht einen blind, taub und hart – das steht schon in der Bibel (Matthäus 13:15). Wer die o.g. Gerichtsentscheidungen und andere ihre bis dato bei mir eingegangenen Entscheidungen unbefangen liest, dann kommt er schnell zur Überzeugung, dass alle gegen mich erhobenen unbegründeten Beschuldigungen lediglich zur Untermauerung jener auf Judenpropagenda basierenden vorgefassten Meinungen dienen, die aus Juden ewige Opfer macht und sie als heilige Kühe verteidigt. Die Richterin ist ihren vorgefassten Meinungen gefolgt und vergaß dabei, dass das richterliche Amt genau das Gegenteil voraussetzt: die vorgefassten Meinungen zu hinterfragen, um einen Prozess ordentlich zu führen. Genau das Gegenteil war aber der Fall: Sie kam belastet von vorgefassten Meinungen, die nicht durch Tatsachen abgesichert waren, in den Gerichtssaal mit dem Vorsatz, diese in ihre Arbeit hineinzuinterpretieren und mich von vorne herein zu maßregeln. Der Inhaber eines öffentlichen Amtes ist jedoch wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht insbesondere hinsichtlich der politischen Neutralität, die allesamt grob verletzt wurden und das Gericht zu einem Scheingericht machten. Scheingerichte sind Produkte des Polizei- nicht des Rechtsstaates also grundgesetzwidrig. 

IV. Anzuwendende strafrechtliche Vorschriften 

Anzuwendende Vorschriften gegen die Richter Datsogiannis, Heitmann, Obereiner und Petersen ihre Amtswillkür und den gestellten Strafantrag: 

-        hinsichtlich meiner vollends ignorierten Einlassungen und vorgelegten Beweise Urkundenunterdrückung gemäß §274 StGB

-        hinsichtlich des dreisten Versuchs der rechtswidrigen Gebührenerhebung nach §352 StGB und §353 StGB und wegen des  Versuchs der Vollstreckung gegen Unschuldige §345 StGB

-        hinsichtlich der Anwendung tief verwurzelter vorgefasster selbstverschuldeter Falschmeinungen und richterlicher selbstverschuldeter sträflicher juristischer Inkompetenz, mangelnder Sorgfalt, richterlicher Schlamperei, sträflicher krasser und selbst gewählter geschichtlicher und politischer Ignoranz zum Sachverhalt, des Ignorierens fachärztlicher Diagnose und des bewährten Therapieweges, der Anmaßung fachmedizinischer Kompetenz, fehlender Logik und Absurdität des richterlichen Vortrags  §339 StGB (Rechtsbeugung)

-        hinsichtlich der Gefängnisandrohung sprich Bestrafung wegen Ausübung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf politische Meinungs- und Pressefreiheit §344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) und des Amtsdeliktes der Amtswillkür korrespondierend mit dem Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG

-        hinsichtlich der Billigung sprich Zustimmung zur kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung und damit Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person §239 StGB

-        hinsichtlich der grob fahrlässigen Billigung der Verletzung des Personalrechts auf körperliche Unversehrtheit und medizinische Hilfe §340 StGB sowie §§223, 229StGB  (Körperverletzung im Amt)

-        hinsichtlich der Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung des Hausrechts durch die Billigung der Polizeigewalt §239 StGB

-        hinsichtlich des Hauseinbruchs §123 StGB  gekoppelt an weitere Tatbestände  wie Diebstahl (§242 StGB), Hausfriedensbruch (§123 StGB), Computereinbruch, Computersabotage (§303 a,b StGB),  Ausspähen von Daten/Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§202 StGB) und Sachbeschädigung (§303 StGB)

-        hinsichtlich der Bedrohung durch empfindlichen Übel (Gefängnis) sowie Polizeigewalt und Beihilfe dazu §241 StGB

-        hinsichtlich der massiven Nötigung zum Verzicht auf Ausübung von Bürgerrechten und zur Beteiligung an einer wirkungslosen Therapie §240 StGB (Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse und –stellung)

-        hinsichtlich willkürlicher massiver Einschüchterung politisch Andersdenkenden und Erpressung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung der Unterwürfigkeit dem inneren Feind gegenüber, der Duldung seiner zerstörerischen Maulwurfarbeit und Unterlassung  des politischen Kampfes gegen diesen üblen Feind §253 StGB

-        hinsichtlich grob fahrlässiger falscher Rechtsanwendung, gezielter Diskriminierung, Benachteiligung meiner Rechtsverteidigung, Manipulierung des Verfahrens, Angriffs auf im Grundgesetz garantierte Bürgerrechte, fehlender Neutralität und Parteilichkeit aufgrund vorgefasster Falschmeinungen, grob fahrlässiger Befangenheit, pflichtwidriger Verletzung richterlicher Belehrungspflichten, opferfeindlicher Einstellung, des Bruchs mit dem Grundgesetz und des Angriffs auf die dort garantierten Bürgerrechte, der Einmischung in den politischen Kampf, der Beihilfe zum Meinungsterror der Juden und ihrer perversen Sprachhygiene zu meinem Nach-teil und dem Nachteil der deutschen Nation §339  StGB (Rechtsbeugung)

-        hinsichtlich der Billigung staatsanwaltlicher perverser Amtsanmaßung, der Billigung des Amtsmissbrauchs anderer hier involvierter Richter, der Missachtung und Umgehung des rechtsstaatlichen Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz, der Verweigerung des rechtlichen Gehörs, der Kriminalisierung der gesetzestreuen Bürgers, der Zustimmung zum polizeilichen Hauseinbruch, der Zustimmung zum Bruch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Beihilfe zum rechtswidrigem Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte und zum Raub des materiellen und geistigen Eigentums, der Beihilfe zum Kulturvandalismus, des Verstoßes gegen die Transparenzpflicht, der Manipulierung der Beweislage, des irrationalen, emotionalen, richterlichen Handelns fern jedweder Rationalität, der fehlenden Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu unterscheiden die mich zu einem politisch Verfolgten machte §339  StGB (Rechtsbeugung)

-        hinsichtlich des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des Volkes Nachteil,  des Überlaufen zum Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe zur volksfeindlichen Unterwanderung des Staatsapparates durch Juden zum Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe zur durch Juden in Permanenz betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum Nachteil des deutschen Volkes,  der Förderung des amtsmissbräuchlichen Servilismus den Juden gegenüber und ein derart gelagerter Landesverrat, dass dieser die Bundesrepublik Deutschland schwer benachteiligt und eine fremde Macht des jüdischen Feindes begünstigt §94 StGB

-        hinsichtlich der Begünstigung von Polizei- und Justizstraftätern zu meinem Nachteil §333 StGB (Vorteilsgewährung) und §258a (Strafvereitelung im Amt)

-        hinsichtlich der Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede und selbst praktizierender Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers, die ihn rechtswidrig als Straftäter diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert  §187 StGB (Verleumdung) bzw. §186 StGB (üble Nachrede)

-        hinsichtlich der Beihilfe zur Politisierung sprich Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz, der Beihilfe zur Bespitzelung und Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten linksfaschistischen repressiven Staat, der Beihilfe zur grundgesetzlich verboten polizeilichen Zensur, der Billigung strafrechtlicher polizeilicher Repressalien und Schikanen unter Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit zur Verfolgung Unschuldiger durch komplizenhafte Justiz, der Umwandlung eines ordentlichen Gerichts in ein Scheingericht, das sich illegal zu einer politisch instrumentalisierten Zensur- und Dissidenten-verfolgungsstelle machte und somit einen Teil der kriminellen Vereinigung innerhalb des Staatsapparats bildete, an der es sich als Mitglied beteiligte, deren Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet war (und vermutlich nach wie vor ist), einer Vereinigung, die auf längere Dauer angelegt ist, wo von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung krimineller Struktur zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses (Vernichtung des deutschen Nationalstaates) gesprochen werden muss §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen). 

V. Belastende Beweise 

Beschlüsse des AG Kiel vom 2. Januar 2020, vom 10. Februar 2020, vom 7. Mai 2020, vom 21. September 2020, vom 25. September 2020 und vom 23. Oktober 2020; vier Beschlüsse des LG Kiel vom 29. Juli 2020, meine Beschwerde vom 13. Mai 2020. 

Weitere Beweise sind Teile der Gerichtsakte bzw. der Akte der Staatsanwaltschaft. Die o.g. aufgezählten anzuwenden Vorschriften bedeuten nicht, dass sie ausschließlich angewandt werden müssen, da sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. 

Da ich kein Jurist bin, ist es mir nicht klar, inwiefern obige Ausführungen das Revisionsverfahren tan-gieren. Unklar ist und es bedürfte richterlicher Klärung und Entscheidung, wer als Volksverräter angesehen werden sollte. Denn, so scheint es, kann Deutschland streng genommen nur ein Deutscher verraten. Da Juden kein Teil des deutschen Volkes sind, können sie demnach nicht die Nation verraten, der sie gar nicht angehören. Ein Jude, der Deutschland schadet, sollte eher als Staatsfeind oder öffentlicher Schädling oder als deutschlandfeindlicher Agent bezeichnet und verfolgt werden. Der Name der hier tätigen OStaA Urban verrät, dass sie jüdischer Abstammung ist, weshalb logischerweise hier keine richtige Entscheidung zustande kommen konnte. Übrigens bestreite ich, dass Juden das Recht haben, über die Belange des deutschen Volkes in allen Bereichen der Legislative, Exekutive und Judikative zu entscheiden. 

VI. Zusammenfassung 

Die Richter haben sich durch ihre Beschlüsse Urteil krasse Amtswillkür und grobe Fahrlässigkeit zuschulden kommen lassen. Daraus folgt, dass sowohl die gegen mich gerichtete Anklage als auch die damit korrespondierten Gerichtsbeschlüsse grundsätzlich gegen das GG/die EMRK und das dort verankerte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verstießen. Die unzureichend arbeitenden Gerichte belaste ich u.a. mit dem Vorwurf der eklatanten Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist nach Auffassung des BGH nicht nur eine falsche Rechtsanwendung sondern ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, wenn die Justiz sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Dem Tatbestand der Rechtsbeugung unterfällt – wie auch im Beschluss vom 09.07.2012 des OLG Oldenburg zu lesen ist Az. 1 Ws 361/12 – eine missbräuchliche Anwendung gültiger verfahrens- oder sachrechtlicher Gesetze zu rechtsfremden Zwecken. Das ist auch hier der Fall, denn aus den vorliegenden Unterlagen und Akten ergeben sich tatsächliche, zutreffende Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anwendung von Recht zu verfahrensfremden Zwecken. 

Ich konnte dem Gericht stichhaltig nachweisen, dass meine Äußerungen zur öffentlichen Meinungsbildung wesentlich beitragen; allein dadurch sind sie begründet also nicht grundlos. Sie leisten einen Beitrag zum geistigen und politischen Meinungskampf in vielen die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen und dabei hat die Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung des BVerfG immer Vorrang. Die EMRK kennt keine Einschränkungen der politischen Redefreiheit bei Debatten über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses. Es liegt auf der Hand, dass die deutsche Regierung längst in ein von Juden beeinflusstes und kontrollierendes Regime umkippte, das politisch missliebige Bürger polizeilich gängelt, wegen abweichender politischer Meinungen vor Gericht stellt und strafrechtlich schikaniert. Hier sollen missliebige Journalisten mundtot gemacht werden. Meine Beiträge im Internet das ist politische Rede par excellence. Meine Äußerungen können nicht losgelöst von historischen und aktuellen politischen und sozialen Zusammenhängen losgelöst beurteilt werden. Zum Schutz der Pressefreiheit äußerte sich bereits im Spiegel-Urteil des BVerG: Eine Durchsuchung zum Zwecke der Ermittlung von Informationen ist unzulässig. Ich bin Opfer einer von Juden geprägten Meinungs-diktatur geworden, die Zensur übt, Sprachtabus verhängt, den Bürger für seine politischen Meinungen mit Polizeimaßnahmen gängelt, politische Prozesse inszeniert, und strafrechtliche Repressalien eines Polizeistaates entfaltet. Die Position des Gerichts ist werde legal noch legitim. In Kiel wachen staatliche Polizeizensoren darüber, was man im öffentlichen Raum verbreiten darf und manipulieren dadurch repressiv die öffentliche Kommunikation. 

Die Richter konnten mir nirgendwo nachgewiesen, dass ich Unwahrheiten verbreitete. Das GG und die EMRK schützt nicht nur belanglose Meinungen und Mitteilungen sondern auch Äußerungen, die beleidigen, schockieren oder verstören, wie der EGH nach ständiger Rechtsprechung feststellte. Gerichte dürfen die ehrverletzende, kränkende, schmähende oder diffamierende Interpretations-variante einer Aussage nur dann ihrer rechtlichen Beurteilung zugrunde legen, wenn andere Auslegungsvarianten auszuschließen sind. Art 17 EMRK (Missbrauchsverbot) verbietet Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder einzuschränken, die in der Konvention vorgesehen sind. Die Gerichte haben alles getan, um meine Rechtsposition zu schwächen, das Gerichtsverfahren manipuliert und mich zum Straftäter verleumdet. Die Gerichte untergruben mit ihrer Vorgehensweise den wirksamen Grundrechtschutz und eine wirksame Rechtsverteidigung im Gerichtsverfahren, weshalb alle Schriftstücke von mir angefertigt werden mussten. Ich beklage hier die fehlende juristische Kultur und Kompetenz in Form von falscher Rechtsanwendung, die dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor öffnet. 

Die Gerichtsbeschlüsse enthalten einen strafrechtlich bewehrten diffusen, also keinen klar definierten Unterlassungsanspruch, dem ich mich gerichtlich angeordnet beugen sollte. Ich sehe jedoch keinen rechtlich ersichtlichen, plausiblen und rechtsstaatlich gültigen Grund, weshalb ich dies tun sollte. In dieser Anordnung sehe ich die krasse Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit, den Verstoß gegen das öffentliche Interesse und die öffentliche Relevanz meiner Äußerungen, die rechtsverletzende Amtsanmaßung und den rechtsbeugerischen Amtsmissbrauch der Richter in ihrem Schulterschluss mit den übrigen Übeltätern und in ihrem Versuch, die deutsche Sprache nach ihrem Gusto zu säubern und wahrheitswidrig zu entstellen – ein Attentat auf die Wahrheit und Meinungsfreiheit. Da die Gerichte bisher massiv die Wahrheit unterdrückten und sie weiter unterdrücken wollen, werden alle von mir angefertigten Schriftstücke im bekannten Blog veröffentlicht. Die Wahrheit darf in aller Öffentlichkeit vertreten werden. Und wenn sie jemand bestreiten will, der muss bessere Argumente vorlegen und sich der Öffentlichkeit stellen. Für den Fall, dass die Gegenseite meiner Beschreibung der Wahrheit widerspricht, verlange ich die Vorlage entsprechender Beweise, so wie ich sie vorgelegt und plausibel interpretiert habe. Für den Fall wird vorsorglich die Beweisaufnahme beantragt. 

Die Aufgabe und Pflicht von Gerichten ist, Deutschland vor den Staatsfeinden und den Bürger vor der Staatswillkür zu schützen – nicht mit dem Feind zu kollaborieren und sich an der Unterjochung der Nation zu beteiligen und patriotisch gesinnten Bürger zu Straftätern abzustempeln. Die üblen Komplizen des offenen gegen mich, den Tsunamiopfer-Verein GTVRG e.V. und das deutsche Volk gerichteten Rechtsbruchs und des pseudo-juristischen Frevels gerieten unter den Einfluss schäbiger Juden und wurden zu ihren willfährigen Handlangern. Sie haben Gerichte zu Scheingerichten umfunktioniert, die zu politisch instrumentalisierten Marionetten wurden, zum Spielball in ihren Händen. Diese Gerichte glänzten durch fehlende Neutralität, staatsanwaltliche Nähe, vorgefasste Urteile, unzulässige Befangenheit, Selbstjustiz, Unterdrückung von Beweisen und Standpunkten, tendenziöse Wahrheitsvertuschung, fehlende Transparenz mit einem Wort Rechtsbeugung. Solch grobe Amtsdelikte sind ein eklatanter Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit, Amtspflichten und Berufsethik. Der teils seit anderthalb Jahren andauernde Raub meines und Vereinseigentums stellt sich als eine reine rechtswidrige Schikane des Obrigkeits- und Polizeistaates dar. Alle diese o.g. Übeltäter, die als Straftäter verurteilt werden sollten, haben meine grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte grundgesetzwidrig missachtet und verkürzt und mir einen finanziellen, materiellen und gesundheitlichen Schaden zugefügt, für den ich eine Wiedergutmachung verlange. Sie dürfen daher ihrer gerechten Strafe nicht entkommen. Die Aufgabe des Gerichts wäre in meinen Augen all diese Akteure als Straftäter zu entlarven und gegen sie gemäß meinen Strafanträgen strafrechtlich vorzugehen. Zum Schluss verweise ich auf die in  meinen Beschwerden und sonstigen Schriftsätzen bereits gestellte Anträge hinsichtlich der Rückgabe meines Privateigentums und Wiedergut-machung für die Eigentumsdelikte und das mir zugefügte Leid. >> 

10. Mein Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde durch den Beschluss vom 22. Juli 2021 aus unzulässigem Grund fehlender Anwaltsvertretung völlig substanzlos behandelt und verworfen (s. Anlage 20). Man beachte dort das Fehlen jedweder Rechtsbelehrung, zu der Gerichte regelmäßig verpflichtet sind. Dieser Beschluss ist ein evidenter und krasser Verstoß gegen den grundgesetzlichen Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, speziell unabhängig von ihrer materiellen Lage. Zu meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe hat das Gericht nicht einmal Stellung bezogen. Also wandte ich mich am 22. August 2021 abermals an das OLG Schleswig mit einer Beschwerde gegen den o.g. Beschluss (s. Anlage 21). 

11. Mittlerweile wurde meine Sprungrevision beim OLG Schleswig vom Erfolg gekrönt. In dem Zusammenhang wandte ich mich mit einer Beschwerde/Untätigkeitsbeschwerde vom 15. September 2021 an das LG Kiel (s. Anlage 22). Den angezeigten Richter am LG Kiel Heitmann wolle aber von der Entscheidung höherer Instanz nichts wissen und kanzelte beide ab. Nicht einmal wollte er nun von meiner Klage etwas wissen (s. Anlage 6), die er als vorsitzende Skandalrichter am LG Kiel das Recht und seine Amtspflicht brechend falsch und unzureichend seinerzeit selbst bearbeitete (s. Anlage 23). So arbeitet in Schleswig-Holstein bei Gerichten ein Teil der skandalösen Richterschaft. 

12. Als Reaktion auf meine unter Pkt. 10 genannte Beschwerde beim OLG Schleswig erhielt ich ein Schreiben von BGH vom 15. Oktober 2021 (s. Anlage 24). Dieses Schreiben beantwortete ich mit einer umfangreichen Stellungnahme zur inneren Notlage der Nation, die aus der tatsächlich in Deutschland und woanders herrschenden Judeodiktatur resultiert, die die fassadenartige hiesige Demokratie längst zu Grabe getragen und unter sich begraben hatte. Dort beschreibe ich schwer-punktmäßig, wie die Bundesrepublik durch Juden unterwandert und ihr politisches System in eine linksfaschistische Diktatur jüdischer Prägung, Judeokratie genannt, verwandelt wurden (s. Anlage 25). Daraufhin ist meine Beschwerde vom BGH mit seinem Beschluss vom 9. November 2021 aus nichtigem Grund als „unzulässig“ eingestuft und verworfen worden (s. Anlage 26). Regelmäßig stehen jedoch die Gerichte in der Pflicht, für die richtige Nomenklatur zu sorgen und bei Bedarf korrigierend einzugreifen, um substanz- und ergebnislose Verfahren zu vermeiden. Dies ist hier nicht geschehen trotz meiner nachgelagerten Revision vom 28. November 2021 (s. Anlage 27). Dennoch hat der BGH hier uneinsichtig reagiert, sprich seinen o.g. Beschluss als unanfechtbar und das Verfahren für beendet erklärt (s. Anlage 28). 

Durch das Schreiben des BGH vom 7. Dezember 2021/eingegangen am 13. Dezember 2021 (Az.: 2 ARs 320/21, s. Anlage 28) erfuhr ich, dass der Rechtsweg in Sachen meiner Beschwerde vom 22. August 2021 gegen den Beschluss des OLG Schleswig vom 22. Juli 2021, der meine Revision vom 28. November 2021 beim BGH folgte, ergebnislos erschöpft wurde. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sehe ich somit als zulässig, da zuvor der Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus meinerseits alle zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen worden sind, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. 

Nach dem ablehnenden Schreiben des BGH vom 7. Dezember 2021 habe ich den BGH am 3. Januar 2021 per Mail/am 4. Januar 2021 per Post wissen lassen, dass ich dagegen eine Verfassungsbeschwerde erheben will und habe beim BGH die Überstellung der o.g. Gerichtsakte an das BVerfG beantragt (s. Anlage 29). Nun erwarte vom Gericht eine korrektive sachbezogene Entscheidung. 

 

Jerzy Zbigniew Chojnowski

(29 Anlagen liegen bei)


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Staatsterror

(aus Wikipedia)

Staatsterror bezeichnet staatsphilosophisch den gezielten Einsatz der Angst der Bürger vor dem staatlichen Gewaltmonopol als Zwangsmittel des Staates zur Erzwingung der Gesetzestreue seiner Bürger. Nicht zu verwechseln ist der Staatsterror mit dem jüngeren Begriff des Staatsterrorismus. 

Moderne Auffassungen

Polizeistaat

Allgemeiner gefasst werden als Staatsterror Formen des Polizeistaates bezeichnet, die keine rechtsstaatliche Grundlage besitzen oder deren rechtsstaatliche Grundlagen in Zweifel gezogen werden. 

Die Begründung eines Ausnahmezustandes dient in vielen staatlichen Krisensituationen dem Staat zur Legitimierung von Zwangsmitteln, die gemeinhin als terroristische verurteilt werden. 

Totalitarismus und Terror

Staatlicher Terror ist das wichtigste konstituierende Element totalitärer Staaten. Er bedeutet die nicht mehr berechenbare Anwendung physischer Gewalt als permanente Drohung für jeden.[6] Staatsterror wird von Theoretikern des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts zahlreichen Staaten vorgehalten. 

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit Terror des Nationalsozialismus und den totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts werden die Grundannahmen der Moderne und ihre Konzepte wie Totalität, Biopolitik, Gouvernementalität kritisch diskutiert. Der Terror im 20. Jahrhundert war das wichtigste Kennzeichen nationalsozialistischer, judeobolschewistischer, stalinistischer und maoistischer totaler Herrschaft. 

Geschichtliche Beispiele

Frankreich

Die Terrorherrschaft war eine Periode der Französischen Revolution. Sie begann im Juni 1793 und endete mit der Hinrichtung Robespierres am 27. Juli 1794. 

Russisches Kaiserreich und Sowjetunion

Auf der Seite des zaristischen bzw. später bürgerlichen Russlands organisierte sich die staatliche Gewalt in Form des Weißen Terrors. Bei der Etablierung der Oktoberrevolution galt Roter Terror als Gegenmittel zur Konterrevolution und sollte der Konstitution der Sowjetunion dienen. Der Stalinismus gilt als eine moderne und totalitäre Form des Staatsterrors. In diesem Zusammenhang ist auch der Große Terror zu nennen, der im XX. Jahrhundert durch den Judeobolschewismus weltweit exportiert bis zu 150 Millionen Opfer auf den Leichenberg warf und als Roter Holocaust, als das größte Gemetzel und Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit, in die Menschheitsgeschichte einging. 

Deutsches Reich

Reinhard Bernbeck sieht im „NS-Staat ein exemplarisches Beispiel“ für Staatsterror. Zentral scheint ihm neben der Einschüchterung und der Hervorrufung von Angst durch Willkürmaßnahmen bis zur physischen Gewalt die Unvorhersehbarkeit der staatlichen Maßnahmen bis zur Lebensbedrohung. Ein staatlicher Terrorapparat könne jederzeit und überall zuschlagen. Die Nazi-Zeit ist insofern eine geschichtlich bedeutsame Ausnahme des Staatsterrors, als der größte Teil der „Volksgemeinschaft“ das Regime und seine Terrormaßnahmen unterstützte. 

Bundesrepublik Deutschland

Aufflammen des Staatsterrors findet nach dem Machtergreifung durch die Juden statt und breitet sich beständig im Staat und über immer weitere Teile der Gesellschaft aus.

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