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Mittwoch, 25. September 2019

RENATE KÜNAST - PORTRÄT EINER POLITIKERIN




Berliner Landgericht hält vulgäre Pöbelei eines FB-Nutzers für rechtmäßig. Zu Recht. Weitere 21 Facebook-Nutzer sollen Künast ebenfalls mit ähnlich drastischen, zumeist aus der Fäkalsprache stammenden Attributen titulierten. „Stück Scheiße“, „Schlampe“, „Drecksau“ – solche und noch krassere Kommentare prasselten auf Renate Künast ein. Das Landgericht Berlin sieht darin keine persönliche Schmähung, sondern nur zulässige Sachkritik.

Die Entscheidung des Gerichts: „Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19).

HASS-POSTS GEGEN RENATE KÜNAST:
Erlaubt ist alles

„Stück Scheiße“, „Schlampe“, „Drecksau“ – solche und noch krassere Kommentare prasselten auf Renate Künast ein. Das Landgericht Berlin sieht darin keine persönliche Schmähung, sondern nur zulässige Sachkritik.

VON CONSTANTIN VAN LIJNDEN-AKTUALISIERT AM 19.09.2019

Was ist eine „zulässige Meinungsäußerung“ über Renate Künast? „Stück Scheiße“, „Pädophilen-Trulla“, „Schlampe“, „Drecksau“, „Sondermüll“. Was ist „sicherlich geschmacklose“, aber gleichwohl „mit dem Stilmittel der Polemik“ geführte „sachliche Kritik“? Der Vorschlag „Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!“ und die Frage, ob Künast „als Kind vielleicht ein bisschen viel gef...“ worden sei und „dabei etwas von ihrem Verstand eingebüßt“ habe. Und wie verhält es sich bei der Bezeichnung Künasts als „Drecks Fotze“? Die bewegt sich schon „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch hinnehmbaren“ – aber eben doch diesseits der Grenze.

So verhält es sich zumindest nach Ansicht der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, die eine Klage Künasts gegen Facebook auf die Herausgabe der Identität von 22 Verfassern an die Grünen-Politikerin gerichteter Hass-Posts in allen Punkten abgewiesen hat. Die Posts waren Kommentare zu einem auf Facebook eingestellten Artikel der „Welt“ aus dem Jahr 2015, der den Bericht der „Kommission zur Aufarbeitung der Haltung des Landesverbandes Berlin von Bündnis90/Die Grünen zu Pädophilie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ zum Gegenstand hatte.

Der Schwerpunkt des Artikels lag auf dem Protokoll einer am 29. Mai 1986 geführten Parlamentsdebatte im Berliner Abgeordnetenhaus. Damals habe ein CDU-Abgeordneter die Rede einer Abgeordneten der Grünen zum Thema häusliche Gewalt mit der Zwischenfrage unterbrochen, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, der vorsehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzugeben. Künast habe die Frage des CDU-Abgeordneten mit dem Zwischenruf „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ ergänzt. „Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?“, fragt der Welt-Autor in seinem Artikel.

Der Post, mit dem der Artikel dann auf Facebook eingestellt wurde, führte Künasts Zitat aus 1986 mit der rhetorischen Frage des Welt-Autors aus 2015 zusammen und legte Künast die Worte „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“ in den Mund. Auch wenn Künast das so nie gesagt habe, müsse sie sich dieses untergeschobene Zitat gefallen lassen, weil ihr Zwischenruf von der Öffentlichkeit als Zustimmung zur vom nordrhein-westfälischen Landesverband seinerzeit angestrebten Entkriminalisierung gewaltfreier pädophiler Handlungen (und nicht nur als korrigierende Präzisierung der Zwischenfrage des CDU-Abgeordneten) verstanden würde, so das Landgericht Berlin.

Und weil alle nachfolgenden Kommentare aus Anlass von Künasts Äußerung erfolgten, handele es sich sämtlich um Kritik in der Sache, nicht um Schmähungen der Person. Tatsächlich zieht das von der 27. Zivilkammer wiederholt zitierte Bundesverfassungsgericht der Meinungsfreiheit äußerst großzügige Grenzen, sofern ein Sachbezug besteht, und hat in den letzten Jahren etwa die Bezeichnung einer Staatsanwältin als „durchgeknallt“, eines grünen Bundestagsabgeordneten als „Obergauleiter der SA-Horden“ und den Vergleich der Verhandlungsführung einer Richterin mit „Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“ nicht als Schmähkritik eingeordnet.

Besonders Träger öffentlicher Gewalt müssen sich demnach auch stark zugespitzte und polemische Kritik gefallen lassen – so die 27. Berliner Zivilkammer, für die keine noch so derbe Beschimpfung Künasts die Grenzen des Zulässigen überschreitet, sofern sie irgendwie mit einer vor mehr als 30 Jahren gefallenen Äußerung der Grünen-Politikerin in Verbindung gebracht werden kann.

Die oft aus dem Bereich des Sexuellen stammenden Beleidigungen nur „Spiegelbild der Sexualisiertheit des Themas“ seien, und dass Künast mit dem Vorschlag „Knatter sie doch einer mal so richtig durch“ nicht „wie sie dies meint, zum Gegenstand sexueller Fantasien gemacht“ werde, sind jedenfalls Wertungen.

Bemerkenswert ist auch eine andere Passage der von drei Berliner Richtern getroffenen Entscheidung, in der es heißt, Künast habe ihre angeblich aus dem Zwischenruf erkenntliche Haltung zur Legalisierung von Pädophilie „bislang nicht öffentlich revidiert oder klargestellt ... und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert“.


Etwas kürzer gefasst: Auslöser der Kommentare, die zum Prozess führten, war also ein mittlerweile gelöschter Post des Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März, der sich auf einen „Welt“-Artikel beruft. Darin nahm er Bezug auf eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 1986. In dieser Debatte sprach eine grüne Fraktionskollegin von Künast damals zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren.

Künast rief dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ In seinem Facebook-Post hatte Liebich hat diese Aussage um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt.

Nach Auffassung des Berliner Landgerichts war dies und alles, was danach kam, zulässig: Da sich Künasts Zwischenruf ebenfalls im sexuellen Bereich befinde und erhebliches Empörungspotenzial berge, „ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss“. Laut des Beschlusses handelt es sich in allen Fällen jedoch nicht um Beleidigungen, sondern um „zulässige Meinungsäußerungen“. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“, heißt es weiter im Urteil.


Es ließe sich aus dem vorhandenen Material ein zutreffendes Porträt dieser deutschen Politikerin anfertigen, das zusammenfassend und ergänzend dazu sich wie folgt darstellen lässt:


1. Bekanntlich wollten die früheren Grünen, die pädophile Sexualität mit Kindern legalisieren und per Beschluss die gewaltfreie Pädosexualität (die es nicht gibt) entkriminalisieren. Künasts konnte somit unterstellt werden, dass sie Geschlechtsverkehr mit Kindern befürwortet, gutheißt oder akzeptiert – im perversen Geiste ihrer perversen GRÜNEN-Partei. Diese sog. Kinderficker-Partei hat bei uns eine wahre Lawine von Kindesmissbrauchsfällen losgetreten, die bis heute so tiefe Spuren in der Gesellschaft hinterließ, dass sie kaum beherrschbar ist. Künast war anscheinend eine von diejenigen, die ursächlich zu dieser kriminellen Demoralisierungskatastrophe beigetragen hatte, vovon sie freilich heute nicht wissen möchte.

2. Weniger bekannt ist, dass diese pflichtvergessene Drecksau vom 12. Januar 2001 bis zum 4. Oktober 2005 Bundesministerin war in der von dem Sozi-Schwein Gerhard Schröder geführten ersten rot-grünen Bundesregierung, und zwar zuständig auch für den Aufgabenbereich des Verbraucherschutzes im „Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“.

Sie tat sowohl präventiv als auch reaktiv nichts, um die Tsunami-Katastrophe 2004 zu verhindern und nachdem sie zustanden kam, tat sie gar nichts, um ihren Landsleuten in ihrer Opferlage, die auch von Deutschland aus staatsverschuldet war,  zu helfen. Denn nachdem über 550 Bundesbürger (also Verbraucher, die im GUTEN GLAUBEN, DASS SICH IHR HEIMATLAND UM SIE, IHREN SCHUTZ UND IHRE SICHERHEIT KÜMMERT, ihre Reise gebucht und angetreten hatten) dem menschengemachten, auch von Deutschland kriminell fahrlässig herbeigeführten Tsunami-Desaster Weihnachten 2004 zum Opfer gefallen waren, fand diese ministerielle GRÜNE-Drecksau keinen einzigen Wort, um die Opfer des Massakers in Schutz zu nehmen und rührte nicht einmal den kleienen Finger, um ihnen in ihrer misslichen Lage unter die Arme zu greifen. Stattdessen palaverte diese von jeder Moral befreite GRÜNE-Sau die ganze Zeit über sog. genfreie Tomaten – ihre schlimm getroffenen Landsleute (Tote, Schwerverletzte, Traumatisierte, insgesamt Tausende) waren ihr offenbar weniger wichtig als ein Stück Gemüse.  

Dass diese Verbraucher u.a. dem deutschen Reisegesetz zum Opfer fielen, das den Reiseveranstaltern Tür und Tor öffnete für Lug und Trug, für Lügen und Verschweigen hinsichtlich der Reiserisiken und für Betrug hinsichtlich der den Touristen vorgegaukelten aber tatsächlich nicht vorhandenen Sicherheit vor Ort; dass diese Verbraucher als Touristen zu Hunderten unwissend die Reise in den Tod buchten, die vor der deutschen Bundesregierung maßgeblich mitarrangiert wurde;  dass diese Verbraucher dann infolge der so kriminell fahrlässig handelnden Regierungsstellen Opfer einer von Menschen verschuldeten Katastrophe wurden und dabei ihre Kinder, Eltern, andere Verwandte und Freunde, Gesundheit, Arbeit und Eigentum verloren haben, interessierte selbstverständlich diese GRÜNE-Drecksau ebenso wenig, wie die skandalöse Haltung der sog. Verbraucherzentrale zur Katastrophe und ihrer Folgen. Statt Klagen im Namen geschädigter Verbraucher gegen die Bundesregierung anzusträngen, versank diese weitere Teufelsbrut deutscher Regierung, die am Tropf der Bundesregierung hängt, in bequemer, krimineller Untätigkeit.

3. Auch wenig bekannt ist, dass diese Volks- und Vaterlandsverräterin Künast eine Einbürgerung des Islams in Deutschland fordert sowie die Einführung von Islamunterricht in deutschen Schulen befürwortet.

Damit ist das Porträt dieser deutschen Skandalpolitikerin,  die auf Kosten der Steuerzahler im Luxus schwelgt, die Bürger ans Messer liefert und denen, die überleben, noch das Messer in den Rücken rammt, aus unserer Sicht vollständig. Zusätzliche Züge dieses dunklen Individuums kommen nunmehr ans Licht der Öffentlichkeit und sie passen zu unserem Porträt so adäquat wie richtig zusammengefügte Puzzlelsteine zueinander. Diese widerliche Volksverräterin verbrüderte sich just mit dem Erzfeind des deutschen Volkes, mit der subversiven volksverräterischen 5. Judenkolonne, um Justiz und Öffentlichkeit an der Nase und hinters Licht zu führen. Täuschen, hereinlegen, betrügen, Klappe aufreißen und schreiend Chucpe zeigen, das beherrscht diese am Trog hängende unverschämte, dreiste Sau wirklich perfekt.

Sie und die ganze ihr ähnelnde Saubande tat und tut weiterhin alles, um den ganzen Dreck, den sie am Stecken hat, geheim zu halten: durch Totschweigen ihrer Frevel, Zensur, Tabuisierung und Knebelgesetze. Unter allen Umständen wollen sie ihre Kritiker mundtot machen und notfalls auch mit Hilfe der hiesigen jüdischen V. Kolonne, ihrer rabulistischen Winkeladvokaten  und der Justiz zum Scheigen bringen. 

Wie man aber sieht, ließ sich das Berliner Landgericht nicht in die Irre führen und sprach das Recht so, wie es gesprochen werden sollte. Die deutsche Demokratie, die aus zwei Diktaturen, einer schwarzen und anderer roten hervorgegangen ist, scheint in puncto Meinungsfreiheit, die eine Conditio sine qua non des demokratischen Staatswesens bildet, aus der Geschichte gelernt zu haben. 

Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
www.gtvrg.de 

PS. Nachfolgend die gesamte Rot-Grüne-Saubande von Kriminellen alias das Kabinett Schröder II genannt. Es war das 20. Regierungskabinett der Bundesrepublik Deutschland und amtierte vom 22. Oktober 2002 bis zur Vereidigung des Kabinetts Merkel I am 22. November 2005.
        
Gerhard Schroeder - Bundeskanzler 
Frank-Walter Steinmeier - Chef des Bundeskanzleramtes
Joseph „Joschka“ Fischer - Stellvertreter des Bundeskanzlers, Auswärtiges
Otto Schily - Inneres
Brigitte Zypries - Justiz        
Hans Eichel - Finanzen                
Wolfgang Clement - Wirtschaft und Arbeit     
Renate Künast - Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bis 4. Oktober 2005/Jürgen Trittin ab 4. Oktober 2005
Jürgen Trittin - Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Peter Struck - Verteidigung          
Renate Schmidt - Familie, Senioren, Frauen und Jugend        
Ursula „Ulla“ Schmidt  - Gesundheit und Soziale Sicherung        
Manfred Stolpe - Verkehr, Bau- und Wohnungswesen   
Edelgard Bulmahn - Bildung und Forschung
Heidemarie Wieczorek-Zeul - Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung         

Sie haben sich damals ähnlich wie Künast verhalten. 

Im Einzelnen:

- Ihr Chef auf dem Sessel des Bundeskanzlers, der 3.5 Tage auf seinem Sofa in Hannover lümmelte und dort vor sich hin im Weihnachtsurlaub gammelte, bis er endlich im Bundeskanzleramt erschien; ihm waren auch seine Haustiere (Hund und Katze) wichtiger, als die deutschen Opfer des von Menschen verschuldeten Desasters. Dann startete dieses Sozi-Schwein seine 500-Millionen-Show angeblicher Hilfe für die Tsunami-Opfer, von der wir keinen einzigen Cent gesehen haben. Schließlich verpisste sich diese Drecksau, dieser Moskauer Kriecher und Klinkenputzer von Putins Gnaden in den verdienten Rughestand bei Gasprom, um sich seine Taschen voll mit Gold zu stopfen. 

- Ihr Parteikollege, die GRÜNE-Sau Fischer, der sich in Berliner Restaurants seinen Bauch voll stopfte, bis er erst nach 10 langen Tagen voll gefressen endlich Zeit fand, um nach Thailand zu fliegen. Zuständig war diese besserwisserische Drecksau für seinen Schweinestall, sprich das Auswärtige Amt im Komma und das Krisenreaktionszentrum im Weihnachtsschlaf, das nach dem Megabeben im Sundagraben keinen Mucks von sich gab, sprich blieb mausetot und warnte über diplomatische Kanäle vor der drohenden Katastrophe niemand. Und als diese zustande kam, drehten Fischers Abgesandte, die Partylöwen bei den Botschaften und Konsulaten, den Opfern die kalte Schulter bzw. boten sie den Überlebenden in Strandkleidung H i l f e  in Höhe von umgerechnet 2 Euro an - ein klarer Rechtsbruch und grober, krimineller Verstoß gegen das Konsulargesetz. 

- Die rechte Hand des Bundeskanzlers, die Sozi-Sau namens Frank-Walter Steinmeier, damals der stellvertretende Herr im Bundeskanzleramt, zuständig für den deutschen Auslandsdienst (in Personalstärke von ca. 10.000 Mitarbeitern), also den Bundesnachrichtendienst im Weihnachtskomma, der aufgrund dieser schweren Krankheit niemanden warnen konnte, und zwar weder im In- noch im Ausland vor der Katastrophengefahr. Später, im Amt des Außenministers, bedankte sich diese verlogene Sau einmal überschwänglich bei dem thailändischen Außenminister für excellente Katastrophenhilfe der Thailänder, also bei denen, die direkt verantwortlich waren - aufgrung fehlender Katastrophenprävention,  Warnungen und Evakuierung -  für die Herbeiführung des Tsunami-Massakers und den grausamen Tod von tausenden Touristen aus der ganzen Welt, denen Thailand einen sicheren Aufenthalt schuldete.

- (...)

Soweit zum Thema politische, moralische und humanitäre Prioritäten von deutschen Schweinepolitikern damaliger Zeit... und heute.


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Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast will gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorgehen. Gemeinsam mit der Initiative HateAid werde sie am Mittwoch Beschwerde einlegen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. «Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar!», wird Künast zitiert. «Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren.» HaiteAid will Opfern von Hasskommentaren im Internet helfen, sich juristisch zu Wehr zu setzen.

Künast war zuvor mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook juristisch vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts stellten entsprechende Kommentare jedoch «keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen» dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als «Stück Scheiße» und «Geisteskranke» bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.

Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt sagte.(dpa)

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