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Mittwoch, 21. Dezember 2016

GBA-SCHLAMPER



21./23. Dezember 2016

GERMAN TSUNAMI VICTIMS RESPONSE GROUP e.V.

An den Generalbundesanwalt

Dr. Peter Frank

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe

poststelle@generalbundesanwalt.de

presse@generalbundesanwalt.de


Sehr geehrter Herr Frank,

am 19. Dezember 2016 wurde in Berlin von einem Attentäter ein mit polnischen Kennzeichen versehener schwerer Lastwagen entwendet und sein Fahrer, Łukasz Urban, entführt.  Der Lastwagen der Marke Scania beladen mit 25 Tonnen Stahlkonstruktionen aus Italien kam ans Ziel der Lieferung in Berlin, wo er entladen werden sollte. Doch bevor dies geschah, kam es zu einer Entführung mit terroristischer Absicht. Der Attentäter ist gegen 20 Uhr mit dem Vorsatz eines Terroranschlags in eine Menschenmenge auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gerast. Nach bisherigem Stand der Dinge kamen dabei zwölf Menschen ums Leben, etwa 50 weitere wurden verletzt, einige schwebten in Lebensgefahr. Bei der Fahrt von der Kreuzung Kantstraße und Budapester Straße kommend fuhr der Lkw ungefähr 80 Meter weit über den Markt, zerstörte mehrere Stände und überrollte zahlreiche arglose Menschen; manche von ihnen wurden dadurch bis zur Unkenntlichkeit massakriert. Der Sattelschlepper kam wieder auf der Budapester Straße zum Stehen. In der Fahrerkabine saßen: der Fahrer, ein mit Messer und Pistole bewaffneter Täter am Steuer sowie als Beifahrer der entführte polnische Lkw-Fahrer neben ihm. Die Spurenauswertung ergab, dass offenbar der Todesfahrer in der Kabine ein Messer gezückt und mehrfach auf den Polen eingestochen habe, weil dieser anscheinend versuchte ins Lenkrad zu greifen, um Schlimmeres zu verhindern. Offenbar lieferte sich der Pole einen Kampf mit dem Attentäter im Führerhaus. Doch der hatte ein Messer und eine Pistole. Der Attentäter habe dann mit einem Messer auf ihn eingestochen und ihn mit einem Kopfschuss getötet, als das Fahrzeug zum Stehen kam. Der bewaffnete Täter flüchtete anschließend zu Fuß. An der Tür des Tatfahrzeugs haben die  Ermittler  Fingerabdrücke des dringend tatverdächtigen Tunesiers Anis Amri   gefunden. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen; nach ihm wurde europaweit gefahndet. Am 23. Dezember 2016 ist der Attentäter in Sesto San Giovanni nahe Mailand in eine Polizeikontrolle geraten. Er zog seine Waffe und wurde beim Schusswechsel von der Polizei erschossen. 

Zu diesem Tathergang äußerten Sie sich auf einer am 20. Dezember 2016 anberaumten und im Fernsehen übertragenen Pressekonferenz folgendermaßen:

Der Fahrer wurde erschossen.“

Entgegen Ihrer Aussage haben die Obduktion und die Spurenauswertung wie oben ausgeführt ergeben: 

Der Beifahrer wurde erschossen. 

Łukasz Urban wurde in dem Todes-Lkw erschossen aufgefunden. Er saß beim Attentat auf dem Beifahrersitz und lebte noch zum Zeitpunkt des Anschlags. Durch sein beherztes Eingreifen in das Geschehen hat er möglicherweise eine noch größere Katastrophe verhindert, verhindert, dass das Fahrzeug weiter über den Weihnachtsmarkt fahren und eine noch viel größere Menge an Menschen töten konnte.

Zwei Aussagen also, die sich im Situationskontext klar einander widersprechen und gegenseitig ausschließen. Durch Ihre Falschaussage, die den Tathergang verfälschte und verdunkelte, erweckten Sie in der Öffentlichkeit den fälschlichen Eindruck, der polnische Fahrer habe das Fahrzeug in die Menschenmenge gesteuert und der Beifahrer befand sich auf der Flucht. Dadurch haben Sie in aller Öffentlichkeit nicht nur evident falsche Berichterstattung geliefert, gegen die Ihnen obliegende strenge Sorgfaltspflicht grob verstoßen und für eklatante Verwirrung gesorgt, sondern auch das Andenken des gewaltsam verstorbenen Opfers verunglimpft, was einen Straftatbestand darstellt.

Am 5. Oktober 2015 wurden Sie ins Amt eingesetzt und haben sein unrühmliches Erbe übernommen. Ihre Vorgänger, die seit Ihrem Amtsantritt in den letzten zehn Jahren die GBA leiteten und dort ihre sträfliche Pfuscharbeit ablieferten, wirkten folgendermaßen: 

Kay Nehm, an den wir unsere Strafanzeige richteten aufgrund des umfassenden kriminellen Staatsversagens bei der Herbeiführung des Tsunami-Massakers Weihnachten 2004 in Thailand und woanders, infolgedessen allein auf Deutschland bezogen über 550 arglose Bundesbürger vermeidbar getötet wurden, weil es kriminell fahrlässig sowohl an Präventionsmaßnahmen im Bundesgebiet und vor Ort mangelte, obgleich alle Risiken bekannt waren, als auch weil keine Warnungen vor dem kommenden Desaster, die rechtzeitig hätten herausgegeben werden können und müssen, kriminell fahrlässig unterlassen wurden, Kay Nehm also zusammen mit seinem an der Zahl mehrere Hundert zählenden und die ruhige Amtskugel schiebenden Staatsanwälten – einem Haufen pflichtvergessener und untätiger Daumendreher, Arbeitsverweigerer und Tagediebe – unternahmen weder von Amts wegen noch infolge unserer Strafanzeige nichts, um die gebotenen und notwendigen Ermittlungen in der Sache anzustellen, den Katastrophenhergang wahrheitsgemäß zu rekonstruieren, den Täterkreis der behördlichen und privatwirtschaftlichen Versager zu ermitteln und strafrechtliche Konsequenzen gegen sie einzuleiten. 

Monika Harms, die am 1. Juni 2006 die Amtsführung übernahm, verweigerte sich zuallererst generell der Verpflichtung, bei strafrechtlichen Ermittlungen ihrer Behörde nach der Wahrheit suchen zu müssen und relativierte den Wahrheitsbegriff derart und dahingehend, um diesen zu der oben beschriebenen Arbeitsweise ihrer Behörde anzupassen. In ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin ordnete sie im Mai 2007 im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 40 polizeiliche Razzien an, welche zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof für widerrechtlich erklärt worden sind. In mehreren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof das Vorgehen von Monika Harms bei Anti-Terror-Ermittlungen beanstandet, woraufhin vielfach von Politikern personelle Konsequenzen gefordert wurden. Im Oktober 2007 wurde Monika Harms wegen der Verfolgung und Überwachung von G8-Kritikern mit Hilfe von Terrorismus-Vorwürfen mit dem Negativpreis Big Brother Award in der Kategorie „Behörden & Verwaltung“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde insbesondere mit den von Harms veranlassten „systematische[n] Briefkontrollen in Hamburg“ und mit der von ihr veranlassten Sammlung von Körpergeruchsproben von G8-Kritikern begründet. In einem offenen Brief an die Generalbundesanwältin Harms kritisierten im August 2007 die Unterzeichner – darunter prominente Wissenschaftler – den Haftbefehl gegen einen Berliner Wissenschaftler. Die Begründungen der Bundesanwaltschaft stellen eine direkte Bedrohung für alle dar, die kritische Wissenschaft, Publizistik und Kunst betreiben und für diese mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit einstehen. Solche Argumente lassen jede wissenschaftliche Tätigkeit als potenziell kriminell erscheinen. Der Intendant des NDRs hatte nach Abhörmaßnahmen gegen Fernsehjournalisten von einem massiven Angriff auf die Rundfunk- und Pressefreiheit gesprochen. Der Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) kritisierte das Vorgehen gegen Journalisten als absolut inakzeptabel. Journalisten dürfen nicht Opfer von Telefonabhörmaßnahmen werden. Die Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins kritisierte die Abhörmaßnahmen der Bundesanwaltschaft als rechtswidrig. Sie beantragte bei den Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs, die aufgezeichneten Telefonate zu löschen und die Protokolle zu vernichten. Die Chefredakteure großer Berliner Tageszeitungen, darunter Berliner Zeitung und Berliner Morgenpost, haben sich beim Bundesjustizministerium über die Arbeit der Bundesanwaltschaft unter Monika Harms beschwert. Die Bundesanwaltschaft wird von den Chefredakteuren aufgefordert, Ermittlungsmethoden auf Kosten der Pressefreiheit zu unterlassen. 

Die UNO erhob im Jahr 2007 den Vorwurf der politischen Einflussnahme auf die deutsche Justiz, nachdem sowohl Kay Nehm in Funktion des Generalbundesanwalts im Februar 2005 als auch Nehms Nachfolgerin Monika Harms im April 2007 ablehnten, gegen den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und 13 weiteren hochrangigen Persönlichkeiten aus Politik und Militär wegen Verstößen gegen das Völkerrecht und die UN-Antifolterkonvention zu ermitteln unter Berufung auf das seit 2002 in Deutschland geltende Völkerstrafgesetzbuch. Danach können auch im Ausland von Ausländern begangene Taten verfolgt werden, wenn es sich um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen handelt - egal von wem und wo begangen. Mit demselben Verweis auf das Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auf die entsprechenden Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches verlangten und verlangen weiterhin auch wir, die Tsunami-Opfer 2004, die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegen alle Täter, die in Deutschland und im Ausland an der Herbeiführung des Tsunami-Massakers in Thailand und überall dort, wo deutsche Bürger zu Schaden kamen, beteiligt waren. 

Harald Range, der Celler Generalstaatsanwaltund und ihr Nachfolger im Amt, hat nichts unversucht gelassen, um das Unvermögen, Nichtstun und Versagen seiner GBA zu maximieren und vor seinen Dienstherren, den Politikern, zu kriechen. Die von ihm gestützte Rolle der Staatsanwaltschaft im Hells-Angels-Prozess in Hannover 2008 (die Anklagepunkte in polizeilichen Ermittlungen und späteren Gerichtsprozessen umfassen Tatbestände wie Körperverletzung, Raub, Prostitution, Waffenbesitz, Schutzgelderpressung, Drogenhandel, Mord und Organisierte Kriminalität)  erfuhr öffentliche Kritik; es wurde eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt erstattet. Der Prozess gegen Hells-Angels-Mitglieder, die 2006 bei Bremen kriminelle Taten begangen hatten, war Ende 2008 nach einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung „überraschend schnell“ zu Ende gegangen. Der damalige Celler Generalstaatsanwalt und spätere Generalbundesanwalt Harald Range verteidigte das „milde Urteil“. Offenbar hielt die Staatsanwaltschaft gewalttätige Auseinandersetzungen unter Banden für Bagatelldelikte. Auch in seiner neuen Funktion als oberster Strafverfolger Deutschlands interessierten Range die strafrechtlich schwerwiegenden Straftatbestände der Motorrad-Banden und die Veranlassung der Verbote für solche derart agierenden Vereine  nicht die Bohne. Als Generalbundesanwalt geriet er sowohl durch seine Haltung in der 2013 aufgekommenen NSA-Überwachungsaffäre als auch durch ein von ihm im Mai 2015 wegen des Tatvorwurfs des Landesverrats eröffnetes Ermittlungsverfahren gegen zwei Autoren des Blogs netzpolitik.org in massive öffentliche Kritik, wobei teils auch sein Rücktritt gefordert wurde. Im Mai 2015 leitete die Generalbundesanwaltschaft unter Range ein Ermittlungsverfahren wegen des absurden Verdachts auf Landesverrat gegen die Journalisten vom Blog netzpolitik.org ein, da diese angeblich vertrauliche Dokumente des Verfassungsschutzes in ihrem Blog veröffentlicht hatten. Konfrontiert mit der NSA-Überwachungsaffäre erklärte Range In einer Pressekonferenz im Dezember 2013, er sehe keine ausreichenden Hinweise, die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 begründen könnten. Außerdem brauche er für Ermittlungen eine Anweisung der Justizministerin, die nicht erfolgt sei. Das Verhalten des Generalbundesanwaltes bezeichnete ein Abgeordneter in diesem Zusammenhang als „Eiertanz“.  Als altersdementer Greise, der bei öffentlichen Auftritten die NSA von der NASA nicht unterscheiden konnte und zur Witzfigur und zum Spott der Nation wurde, ist Range im Zuge beider Affären schließlich in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. 

Und wer sind Sie, Herr Oberster Strafverfolger Deutschlands Generalbundesanwalt Frank? Was qualifiziert Sie für diese Position? Es ist unschwer diese Frage zu beantworten. Ihren aufschlussreichen beruflichen Werdegang entnehmen wir der offiziellen GBA-Seite https://www.generalbundesanwalt.de/de/gba.php. Sie waren seit 1995 im Justizdienst  des Freistaats Bayern tätig, zuletzt seit März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Schlimmer geht nicht!

 
(...)

Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.





Grafik: 
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-in-berlin-was-wir-wissen-a-1126889.html



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