Bunte» muss Michael Schumacher Entschädigung zahlen
5. Mai 2017Drei Jahre nach dem Unfall: Die Erinnerung an Michael Schumacher ist allgegenwärtig
Er stand nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte im Blickpunkt. Als Rennfahrer, der die Formel 1 neu definierte. Als Mensch wahrte Schumacher dabei immer seine Privatsphäre. 25 Jahre nach seinem viel beachteten und ebenso viel versprechenden Debüt in der Formel 1 gibt es den öffentlichen Michael Schumacher praktisch nicht mehr.
Was zunächst harmlos klang, entwickelte sich dramatisch
„Die meisten Menschen haben schon sehr lange verstanden, dass der Schutz der Privatsphäre hier der einzige machbare Weg ist“, sagte seine Managerin Sabine Kehm der Nachrichtenagentur dpa. Denn das Leben des siebenmaligen Weltmeisters und 91-maligen Grand-Prix-Siegers nahm an diesem Donnerstag vor drei Jahren in den französischen Alpen eine traurige Wendung.
Schumacher war beim Skifahren gestürzt. Was zunächst harmlos klang, entwickelte sich im Laufe des 29. Dezembers 2013 dramatisch. Notoperation, Lebensgefahr. Weit verbreitete Verletzungen im Gehirn, künstliches Koma. Schumacher kämpfte im Universitätskrankenhaus von Grenoble tagelang gegen den Tod. Noch immer kämpft er um eine Rückkehr in ein normales Leben.
Seit September 2014 befindet er sich in seinem Haus im schweizerischen Gland. Zuhause im Kreis der Familie mit Ehefrau Corinna, Tochter Gina und Sohn Mick, der selbst im kommenden Jahr den nächsten Schritt auf dem Weg in die Formel 1 machen und in der Formel 3 starten will. Wie es Schumacher wirklich geht, wissen nur sie und engste Vertraute. Am 3. Januar wird er 48 Jahre alt.
Erst vor Weihnachten hatte Kehm noch einmal betont: „Michaels Gesundheit ist kein öffentliches Thema, und daher werden wir uns weiterhin dazu nicht äußern.“
Was den Fans bleibt, ist vor allem der Blick zurück. Und das ein bisschen an der Seite ihres Idols. In diesem Jahr bekam Schumacher eine offizielle Facebook- und eine Instagram-Seite. Knapp 1,5 Millionen User markierten die Facebook-Seite Schumachers bis Mittwoch mit „Gefällt mir“. Jüngst wurde zudem die Initiative „Keep Fighting“ (deutsch: Kämpfe weiter) vorgestellt.
Schumacher ist und bleibt eine Ikone
Die sozialen Netzwerke sind nun zum Fahrerlager geworden. All die offiziellen Plattformen sollen auch eine Würdigung sein für die Treue der Schumacher-Anhänger. „Die meisten Fans haben ihre Wertschätzung dafür zum Ausdruck gebracht und diese Initiativen begrüßt“, sagte Kehm.
Denn Schumacher ist und bleibt eine Ikone, einer der erfolgreichsten Sportler der Welt. „Ich hoffe, dass wir dem Michael ein bisschen positive Energie schicken. Dass wir ihm zeigen, dass die Leute nicht vergessen, dass er noch ein Idol für viele ist“, sagte Basketball-Superstar Dirk Nowitzki im Sommer bei einem Benefizspiel zu Ehren Schumachers, zu dem 24 822 Zuschauer ins Stadion des Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05 gekommen waren.
Schumacher-Kumpel Sebastian Vettel, viermaliger Formel-1-Weltmeister, sprach in einem wenige Tage danach veröffentlichten Interview der „Bild am Sonntag“ zusammen mit Nowitzki von einem brutalen Schicksal. „Aber die Hoffnung besteht immer. Wer ihn aus seiner aktiven Zeit kennt, weiß, dass Michael ein Kämpfer ist. Wenn einer es schafft, das Ruder herumzureißen, dann er.“ Man dürfe nicht aufhören, daran zu glauben.
„Leider müssen wir alle das akzeptieren“
Ob in sozialen Netzwerken oder bei Ausstellungen über Schumachers Karriere: Es sind andere, die für ihn reden. „Wir würden uns alle besser fühlen, wenn ich nicht hier stehen würde heute Abend, sondern Michael selber hier stehen würde und sich bedanken könnte“, hatte Kehm bei einer Ehrung auf dem Nürburgring Ende Mai gesagt: „Aber leider ist das nicht möglich. Leider müssen wir alle das akzeptieren und damit umzugehen lernen.“ (dpa)
(Berliner
Zeitung)
***
Der Schumi-Prozess geht weiter!
Im Verfahren um die von der Zeitschrift „Bunte“ im Dezember 2015 veröffentliche Falschmeldung „Michael Schumacher – Er kann wieder gehen“ lädt das Landgericht Hamburg nun die Journalistin als Zeugin vor.
Sie hatte in ihrem Artikel einen angeblichen Insider zitiert, der behauptete: „Aber er kann schon wieder ein bisschen laufen mithilfe seiner Therapeuten. Er schafft es, ein paar Schritte zu gehen.“
„Herr Schumacher kann nicht laufen.“
Das hatte Managerin Sabine Kehm (51) dementiert: „Leider werden wir zu der Klarstellung gezwungen, dass die Behauptung, Michael könne wieder gehen, nicht den Tatsachen entspricht.“
Auch Schumi-Anwalt Felix Damm hatte am ersten Prozesstag im September noch einmal bestätigt: „Herr Schumacher kann nicht laufen – auch nicht mithilfe seiner Therapeuten.“
Wurde Sorgfaltspflicht verletzt?
Im Zivilprozess geht es aber zunächst nicht darum, wer der Informant ist und auf welche Beweise er seine Behauptung stützt, sondern ob die Journalistin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Allein dies würde die Schadenersatzforderung der Familie Schumacher (es geht um bis zu 100.000 Euro) rechtfertigen. Ein Verhandlungstermin wird erst für 2017 erwartet.
Die „Bunte“ bleibt bei ihrer Darstellung und beharrt auf der Glaubwürdigkeit ihres Informanten. (EXPRESS, 28.10.2016)
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Der Schumi-Prozess geht weiter!
Im Verfahren um die von der Zeitschrift „Bunte“ im Dezember 2015 veröffentliche Falschmeldung „Michael Schumacher – Er kann wieder gehen“ lädt das Landgericht Hamburg nun die Journalistin als Zeugin vor.
Sie hatte in ihrem Artikel einen angeblichen Insider zitiert, der behauptete: „Aber er kann schon wieder ein bisschen laufen mithilfe seiner Therapeuten. Er schafft es, ein paar Schritte zu gehen.“
„Herr Schumacher kann nicht laufen.“
Das hatte Managerin Sabine Kehm (51) dementiert: „Leider werden wir zu der Klarstellung gezwungen, dass die Behauptung, Michael könne wieder gehen, nicht den Tatsachen entspricht.“
Auch Schumi-Anwalt Felix Damm hatte am ersten Prozesstag im September noch einmal bestätigt: „Herr Schumacher kann nicht laufen – auch nicht mithilfe seiner Therapeuten.“
Wurde Sorgfaltspflicht verletzt?
Im Zivilprozess geht es aber zunächst nicht darum, wer der Informant ist und auf welche Beweise er seine Behauptung stützt, sondern ob die Journalistin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Allein dies würde die Schadenersatzforderung der Familie Schumacher (es geht um bis zu 100.000 Euro) rechtfertigen. Ein Verhandlungstermin wird erst für 2017 erwartet.
Die „Bunte“ bleibt bei ihrer Darstellung und beharrt auf der Glaubwürdigkeit ihres Informanten. (EXPRESS, 28.10.2016)
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