Das Schächt-Urteil des EuGH - Eine gute Entscheidung
Ist das rituelle Schlachten der Tiere durch Juden und
Muslime mit dem modernen Tierschutz vereinbar? Nein, sagen die Richter des
Europäischen Gerichtshofs. Ein guter Tag für alle, die diejenigen, die
Religionsfreiheit in Europa für ihre politischen Zwecke missbrauchen, also
Juden und Moslems, loswerden wollen.
In ziemlich jeder Sonntagsrede europäischer Politiker werden
die hehren Werte des Tierschutzes und der körperlichen Unversehrtheit beschworen.
Doch die Rechtsbrecher und Arschkriecher aus Karlsruhe haben überall
Ausnahmeregelungen zugelassen, um Juden und Moslems gerecht zu werden und zwar
mit dem Bezug auf die grundgesetzlich verankerte Religions- und
Glaubensfreiheit. Und so wurde ihnen hierzulande erlaubt, Menschen zu beschneiden
und Tiere zu schächten.
Doch wie lange noch kann dieser Rechtsmissbrauch noch
geduldet werden? Das kann man fragen angesichts einer Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs. Der Spruch der Luxemburger Richter, das Verbot des
Schächtens in Flandern und Wallonien, zwei der drei belgischen Regionen,
durchzusetzen, betrifft Juden wie Muslime. Das belgische Verfassungsgericht
hatte nach den Gesetzgebungsverfahren beim EuGH angefragt, ob das strikte
Verbot des Schächtens, also des rituellen Schlachtens ohne Betäubung, mit der
EU-Grundrechtecharta und der dort garantierten Religionsfreiheit vereinbar sei.
Und der Gerichtshof entschied nun: ja.
In Belgien wie auch in anderen Ländern kamen die Verbote für
jegliches religiöse Schlachten allen, die sich mit Islam und Judentum in Europa
schwer tun, gelegen. Leuten, die Juden wie Muslimen damit Grenzen setzen wollen.
Auf der anderen Seite der Front stehen: der Präsident der Europäischen
Rabbinerkonferenz, Pinchas Goldschmidt, und der Generalsekretär der
Muslimischen Weltliga, Scheich Mohammed Al-Issa – zwei Vertreter also jener
Fremdkörper auf dem europäischen Kontinent, die die Entfremdung der
Nationalstaaten und ihrer Kultur und den Zerfall und Niedergang Europas zu verantworten haben.
Nun ist der erste Lichtblick am Horizont zu sehen: dass eine
Bestätigung der belgischen Regelungen durch die europäischen Richter zu einem
Dominoeffekt führen wird, dass letztlich zigtausend Juden und Moslems aus
Europa vertreiben könne. Wünschenswert! Und je schneller desto besser! Nun
hat Luxemburg gesprochen. Für die Grenzen der Religionsfreiheit in Europa ist dies ein erfreulicher,
ja, glücklicher Tag.
Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
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