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Mittwoch, 4. März 2020

KLARSTELLUNG VON BJÖRN HÖCKE


Klarstellung! Anmerkungen zu den Interpretationen des Verfassungsschutzes - Teil 1
BJÖRN HÖCKE·MITTWOCH, 4. MÄRZ 2020

Intro
Das umstrittene Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über
angeblich verfassungsfeindliche Aussagen von AfD-Politikern hat auch mich mit etlichen Zitaten erwähnt.
Man fühlt sich bei der Lektüre der inkriminierten Äußerungen in ein Theaterstück versetzt: Die Rollen der Bösen sind genau vorgegeben und die schlimmsten Bösewichter in dem Stück tarnen ihre üblen Absichten natürlich mit mißverständlichen Formulierungen. Als Ergebnis kommt ein Bericht heraus, der eher einem Lehrstück über Unterstellung und Diffamierung gleicht. Das mag von den antifaschistischen Gesinnungswächtern der „Zivilgesellschaft“ als quasi amtliche Legitimierung von Ausgrenzung und Repression legaler Opposition angesehen werden, für eine objektive Darstellung einer zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten staatlichen Behörde ist es schlicht unwürdig.
Schon die zumeist angewandten Verfahrenstechniken des sogenannten „Gutachtens“ sind haarsträubend: aus dem Zusammenhang reißen, schlechtest-möglich interpretieren, alle entkräftenden Aussagen ignorieren und zur Not auch völlig unterschiedliche Zitatfragmente gezielt zusammenstoppeln, um ein möglichst negatives Bild der betreffenden Person zu zeichnen. Sachlichkeit und Objektivität sieht anders aus.
Die tendenziös-einseitigen Deutungen der VS-Behörde erfassen nicht das, was ich mit den angeführten Zitaten und Aussagen tatsächlich gemeint habe. Es ist mir daher wichtig, vorhandene Mißverständnisse und Fehlinterpretationen durch einfache Klarstellungen auszuräumen. Das macht auch die politische Debatte im Lande ehrlicher und transparenter. Gerne streite ich mich im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit konträren politischen Inhalten und Standpunkten. Aber es ist so ermüdend wie grotesk, sich ständig von Positionen distanzieren zu müssen, die man gar nicht vertritt.
Ich hoffe also, daß die folgenden Klarstellungen einer besseren Einschätzung meiner Aussagen dienlich sind – das gilt nicht nur für die damit befaßten VS-Beamten, sondern vor allem für die interessierten Bürger, die ein Recht darauf haben, sich auf sachlicher Grundlage selbst ein Bild meiner politischen Intentionen machen zu können. Rhetorische Stilfragen blieben hierbei unberücksichtigt, tun sie doch für die inhaltliche Aufklärung nichts zur Sache. Dennoch möchte ich anmerken: Einige Formulierungen würde ich heute so nicht mehr gebrauchen und auch mein Redestil insgesamt hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Man darf aber auch nicht den anlaßbezogenen Kontext mancher Aussagen vergessen: Eine volkstümliche Straßenrede ist etwas anderes als ein gepflegtes Gespräch am Kamin. Davon abgesehen, haben etwaige Stilfragen für eine staatliche Stelle ohnehin keinerlei Relevanz bei der Einschätzung verfassungsgefährdender Aktivitäten.
Nun die Zitate im einzelnen, der Übersicht halber in Gruppen zusammengeführt:
(a) Islamfeindlichkeit
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Ich bin in religiösen Dingen tatsächlich tolerant. Ich sage aber, der Islam, der ist mit unseren Wertvorstellungen, mit unserer Art zu leben, tatsächlich unvereinbar. Der Islam, der hat eine Heimat. Das ist der Orient und meinetwegen Schwarzafrika, aber seine Heimat heißt nicht
Sachsen-Anhalt, Deutschland und Europa! Und deswegen ist auch klar – und dieses Selbstverständnis artikulieren wir jetzt als AfD auch schon in den Anträgen im Bundestag, in den Anträgen in den Landtagen auf den Demonstrationen, die von der AfD organisiert werden. Das, was wir jetzt noch nicht durchsetzen können, weil wir jetzt noch nicht die Macht haben, aber wir werden die Macht bekommen und dann werden wir das durchsetzen … dann werden wir das durchsetzen, was notwendig ist, damit wir auch in Zukunft noch euer… unser freies Leben können. Dann werden wir nämlich die Direktive ausgegeben, dass am Bosporus mit den drei „großen M“ das heißt Mohammed, Muezzin und Minarett Schluss ist, liebe Freunde. Dann wird es nicht mehr möglich sein, den Bau eines Minarettes, der von führenden islamischen Staatsmännern immer wieder als Symbol der Machterlangung selbst interpretiert worden ist, mit der Religionsfreiheit durchzudrücken. Das wird dann nicht möglich sein. […] Wir müssen die De-Islamisierung Deutschlands und Europas vorbereiten.“
(Rede bei der „Bürgerversammlung mit Björn Höcke, Martin Reichardt und Robert Farle“ am 20.01.2018)
Klarstellung: Die in dem Zitat vom VS monierte Forderung nach einer „De-Islamisierung Deutschlands und Europas“ ist nicht gegen die grundgesetzlich verankerte Glaubensfreiheit gerichtet und beinhaltet auch nicht die kollektive Ausweisung von in Deutschland lebenden Muslimen und schon gar nicht von deutschen Staatsbürgern. Für mich ist Religion Privatsache und deren freie Ausübung ein unbedingt schützenswertes Gut. Der Islam ist allerdings nach seinem eigenen Verständnis nicht nur eine Religion, sondern hat den Anspruch, das gesamte Gepräge einer Gesellschaft (politisch-rechtlich, sozial, kulturell usw.) zu bestimmen. Da unser europäischer Kulturraum auf der antiken, abendländisch-christlichen und aufklärerischen Tradition des Westens beruht, kommt es hier zwangsläufig zu Konflikten, die nach meiner Ansicht nicht mit einer Anpassung der europäischen Gepflogenheiten an islamische gelöst werden sollten. Mit dem Begriff „De-Islamisierung“ meine ich die Zurückweisung einer kulturell-gesellschaftlichen Transformation in Richtung eines islamischen Gemeinwesens, wie sie sich z.B. in Moscheebauten mit Minaretten oder einer Tendenz zu einem islamisch geprägten parallelen Rechtssystem („Scharia-Recht“) ausdrückt.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Ziehen wir die Konsequenz: Kein Asyl für Muslime in Deutschland!“
(Facebook-Eintrag am 08.01.2018)
Klarstellung: Das Mißverständliche an dieser Forderung ist durch das (bewußte?) Weglassen des eigentlichen Facebook-Beitrags provoziert worden. Zur Klarstellung soll hier der ganze Beitrag angeführt werden:
Schaumschlägerei: CDU will antisemitische Einwanderer ausweisen.
Schon lange warnt die AfD vor dem zum Teil äußerst aggressiven Antisemitismus, der im Zuge der Masseneinwanderung besonders aus dem islamischen Kulturraum nach Deutschland importiert wird. Mit einiger Verspätung hat nun auch die CDU das Thema für sich entdeckt (1). Doch was sie daraus macht, ist bestenfalls Symbolpolitik. Es gelingt der CDU-Regierung ja jetzt schon nicht, brutale Intensivtäter abzuschieben – soll das plötzlich schneller möglich sein, wenn es einen antisemitischen Tathintergrund gibt? Oder will man, nachdem es schon nicht gelang, die wahre Identität und das Alter zu bestimmen, bei vielen Hunderttausend Asylforderern bereits in den Aufnahmeeinrichtungen in jedem Einzelfall eine Gesinnungsprüfung durchführen?
Die CDU drückt sich wieder davor, Klartext zu reden: Es gibt nun einmal bestimmte Kulturen, die schlechter mit unseren westlichen Werten kompatibel sind, als andere. Und die kann man auch klar benennen. Anstatt nun hilflos an den zwangsläufigen Folgen des kulturellen Konflikts herumzudoktern, brauchen wir einen klaren Kurswechsel! Es macht uns nicht zu »Unmenschen«, wenn wir uns eingestehen: Wir können bei uns nicht die ganze Welt aufnehmen. Wir haben nur begrenzte Kapazitäten und unsere Gesellschaft verträgt soviele importierte Konflikte nicht. Oder wie es der Journalist Peter Scholl-Latour auf den Punkt brachte: »Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern der wird selbst Kalkutta.«
Der Theologe und Philosoph Robert Spaemann rät dazu, abzuwägen, wem man seine Hilfe bevorzugt anbietet: »Uneingeschränkt kann die Hilfsbereitschaft sein, aber nicht die tatsächliche Hilfe«, führt er 2015 in einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger (2) angesichts der Merkelschen Grenzöffnung aus, »Wo unserer Hilfe Grenzen gesetzt sind, da ist es auch gerechtfertigt auszuwählen, also zum Beispiel Landsleute, Freunde oder auch Glaubensgenossen zu bevorzugen.« Ohne jede moralische Verklärung stellt er fest: »Das ist ja auch in einigen Ländern gängige Praxis. Kultureller Pluralismus kann eine historisch begründete Gegebenheit sein, aber wir sollten ihn nicht zu einem Ziel hochjubeln. Er vergrößert das Konfliktpotenzial.«
Es gibt über 57 muslimische Länder auf der Welt. Es gibt keinen Grund, warum verfolgte Muslime den weiten Weg nach Mitteleuropa auf sich nehmen müssen, um in einen Kulturraum zu leben, der ihnen vom tiefsten Inneren her fremd ist und den viele von ihnen sogar leidenschaftlich ablehnen. Anders sieht es aber z.B. mit in muslimischen Staaten verfolgten Christen aus.
Der Antisemitismus ist eben nur ein Aspekt des kulturellen Konflikts. Ehrenmorde, Kinderehen, Parallelgesellschaften mit Scharia-Recht, die Herrschaft von Clanstrukturen über ganze Stadtteile, die zunehmende Brutalisierung usw. sind andere Folgen, unter denen wir als Gesellschaft jetzt schon zu leiden haben. Tun wir es unseren östlichen europäischen Nachbarn gleich (3) und ziehen wir die nötigen Konsequenzen!“
Auch wenn man der VS-Prämisse folgt, wonach Meinungsäußerungen gegen die Verfassung verstoßen können: Aus dem Kontext wird klar, dass ich die Aufnahme von Asylbewerbern aus bestimmten Staaten ablehne, mit denen wir in hohem Maße schlechte Integrationserfahrungen gemacht haben. Dies ist weder ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art 1 Abs.1 GG.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Also auch schon strukturell, auch von seinem Geist ist der Islam nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat kompatibel. […] Wir werden im Rahmen des Rechtsstaats, liebe Freunde, im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten alles tun, um hier in Thüringen, um in Deutschland und Europa den Siegeszug einer Politikideologie – und nichts anderes ist der Islam -, die mit Demokratie, Rechtsstaat und Volkssouveränität nichts am Hut hat, Einhalt zu gebieten. […] Die Moschee ist mit einem Minarett immer ein Symbol der Landnahme und wir werden alles tun, um dieses Symbol der Landnahme hier in Thüringen nicht zuzulassen.“
(Rede bei der Eröffnung der Aufklärungsausstellung über die Ahmadiyya-Gemeinde am 02.11.2016)
Klarstellung: Mit diesem Zitat ist keine auf Menschen bezogene pauschale Negativattributisierung gemeint, sondern meine subjektive Einschätzung einer bestimmten Religion. Den Bau von Minaretten in einem christlich geprägten Gemeinwesen nicht zu wünschen, berührt zwar auch die Religionsfreiheit, jedoch nicht ihren mit der Glaubensfreiheit erfaßten Menschenwürdekern, denn es wäre auch ohne Minarette ein muslimisches Leben in Deutschland möglich. Kein Moslem ist gehindert, an Allah zu glauben und Mohammed als seinen Propheten anzusehen.

Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Mohammed war ein Feldherr, er predigte und praktizierte den Krieg. Das ist der Unterschied zwischen Christentum und Islam. Und deswegen müssen wir den Islam als Bedrohung ernst nehmen, liebe Freunde. […] Ich bin in religiösen Dingen tatsächlich tolerant. Ich sage aber, der Islam, der ist mit unseren Wertvorstellungen, mit unserer Art zu leben tatsächlich unvereinbar. Der Islam, der hat eine Heimat. Das ist der Orient und meinetwegen Schwarzafrika, aber seine Heimat heißt nicht Sachsen-Anhalt, Deutschland und Europa! […] Das, was wir jetzt noch nicht durchsetzen können, weil wir jetzt noch nicht die Macht haben, aber wir werden die Macht bekommen und dann werden wir das durchsetzen, … dann werden wir das durchsetzen, was notwendig ist damit wir auch in Zukunft noch euer… unser freies Leben können. Dann werden wir nämlich die Direktive ausgeben, dass am Bosporus mit den drei „großen M“, das heißt Mohammed, Muezzin und Minarett, Schluss ist, liebe Freunde. Dann wird es nicht mehr möglich sein, den Bau eines Minaretts, der von führenden islamischen Staatsmännern immer wieder als Symbol der Machterlangung selbst interpretiert worden ist, mit der Religionsfreiheit durchzudrücken. Das wird dann nicht möglich sein. Ein Muslim, der friedlich hier lebt und der sich ohne Wenn und Aber im öffentlichen Raum an Recht und Gesetz hält, den muss man tolerieren. […] Wir müssen die De-Islamisierung Deutschlands und Europas vorbereiten.“
(Rede bei der Bürgerversammlung mit Björn Höcke, Martin Reichardt und Robert Farle am 20.01.2018)
Klarstellung: Wie bereits oben angeführt, ist hiermit kein Angriff auf die Glaubensfreiheit oder gar eine kollektive Ausweisung von in Deutschland lebenden Muslimen und schon gar nicht von deutschen Staatsbürgern gemeint, sondern es geht mir um die Zurückdrängung islamischer Machtsymbole in Deutschland. Mit dem Begriff „De-Islamisierung“ meine ich keinen Gegenbegriff zum Islam als Religion – ich habe wiederholt meine grundsätzliche Toleranz in religiösen Fragen betont –, sondern, daß eine Islamisierung im Sinne des Vordringens des politisch-kulturellen Islam und einer „Scharia-isierung“ in Deutschland und Europa unterbunden werden soll.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Der Islam ist, um mich mal ganz diplomatisch auszudrücken, in der Glaubensfamilie der Menschheit ein Sonderfall. […] Aber der Islam, der Islam ja, der benimmt sich hier in Deutschland und in Europa wie so ein großes, bockiges Kind. Überall tritt er mit seinem Wahrheitsanspruch auf und glaubt, die Regeln bestimmen zu können. […] Und was macht man als Eltern, wenn man ein so bockiges, erwachsenes Kind zu Hause hat? Was macht man dann, wenn man mit seinem Erziehungslatein am Ende ist? Na ganz einfach, man verabschiedet sich von ihm und hofft, dass das Leben die richtige Lektion erteilt. […] In meinen Augen muss der Islam sich aufklären, er muss durch die Epochen wandern, durch die wir auch gewandert sind. Das können wir nicht für ihn tun und der muss es dort tun, wo er hingehört, in seiner Heimat. Und diese Heimat heißt nicht Thüringen, sie heißt nicht Deutschland und sie heißt nicht Europa. […] Der Islam ist eine einfache Religion, der Islam ist deswegen geistig gesehen eine sehr schwache Religion. Der Islam hat seine Heimat den Ländern, die zu den abgehängten der Welt gehören.“
(Redebeitrag auf der AfD-Demonstration in Erfurt am 28.01.2018)
Klarstellung: Eine qualitative Beurteilung einer Religion ist, solange sie nicht konkrete Menschen verunglimpft oder herabwürdigt, mit der Meinungsfreiheit gedeckt. Über diese Fragen streiten ja seit jeher die Theologen, ohne daß das den Verfassungsschutz bisher auf den Plan gerufen hätte. Ich habe in dem Zitat außerdem darauf hingewiesen, daß die von mir geforderte Aufklärung des Islam eine eigene Angelegenheit der islamischen Welt ist, in die wir aufgeklärte Europäer uns tunlichst nicht einzumischen haben. Das gebietet allein die Achtung vor einer fremden Religion. Ich habe lediglich vor der naiven Annahme gewarnt, man könne einfach Millionen Muslime nach Europa und Deutschland einwandern lassen in der Hoffnung, daß irgendwie schon eine muslimische Aufklärung einsetzen werde, um die islamische Lebensordnung kompatibel mit unseren europäischen Verfassungswerten zu machen. Damit hindere ich hier lebende Muslime natürlich nicht, den Islam im aufklärerischen Sinne zu reformieren, wie der VS es fälschlich deutet.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Ja, aber dieser [= der Islam] hat einen eigenen, geographisch umreißbaren Raum. Der hat sich zwar im Laufe der Geschichte immer wieder verändert und verschoben, aber Mitteleuropa gehört traditionell nicht dazu. […] Wir können den Muslimen unmissverständlich klarmachen, dass Ihre religiöse Lebensweise nicht zu unserer abendländisch-europäischen Kultur passt und wir anders leben wollen als nach der Scharia. Wenn wir keine Islamisierung unserer Gesellschaft wollen, brauchen wir nicht komplizierte theologische Fragen erörtern und falsche Positionen widerlegen, sondern sollten das ursächliche Problem der Einwanderung lösen. Wir können uns also die ganze Islam-Debatte sparen: Hätten wir nicht die Massen an Orientalen und Muslimen in Europa und Deutschland, hätten wir auch kein elementares Problem mit dem Islam.“
(Vgl. 2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 258)
Klarstellung: Selbstverständlich hat das legitime Entgegenwirken einer weiteren „Islamisierung“ durch Zuwanderungsbegrenzung auf legale, verfassungskonforme Weise zu geschehen. Das gilt auch für eine ggf. damit verbundene Remigration von Muslimen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nur einen temporären Aufenthaltsstatus in Deutschland haben.
Klarstellung! Anmerkungen zu
den Interpretationen des Verfassungsschutzes – Teil 2
Zuwanderung, Multikulturalisierung, Volk und Staatsbürgerschaft
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Ich will keine multikulturelle Gesellschaft, weil multikulturelle Gesellschaft multikriminelle Gesellschaften sind.“
(Rede in Paderborn 13.05.2016)
Klarstellung: Ich halte mit dieser Aussage nicht Angehörige fremder Kulturen „ihrer Natur nach“ für krimineller als Deutsche. Ich will mit der plakativen Formel auf die besonderen Kriminalitätsformen hinweisen, die multikulturelle Parallelgesellschaften mit sich bringen, wie zum Beispiel die Clan-Kriminalität, über die zur Zeit in den Medien viel berichtet wird.

Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „In dem dritten Punkt seiner Agenda wird Höcke dann aber grundsätzlich. Im Rahmen einer „großen Aufklärungskampagne“ im „arabisch-afrikanischen Raum“ will er den dortigen „jungen Männern“ unmissverständlich die Botschaft vermitteln: „No way! Selbst wenn wir es wollten, es kann und wird für euch keine Heimat in Deutschland und Europa geben können!“
(Rede beim Kyffhäusertreffen am 2018)
Klarstellung: Damit ist nicht gemeint, es gebe aufgrund einer fundamentalen, „naturgegebenen“ Verschiedenheit zwischen Deutschen und Menschen aus dem „arabisch-afrikanischen Raum“ grundsätzlich keine Möglichkeit für letztere, eine Heimat in Deutschland zu finden. Da ich die heute propagierte „multikulturelle Gesellschaft“ ablehne, ist mit meiner Aussage gemeint, daß ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland an die erfolgreiche Integration in die deutsche und europäische Kultur gekoppelt sein sollte. Außerdem sollte den jungen Männern im „arabisch-afrikanischen“ Raum klargemacht werden, daß es im Falle illegaler Einreisen für sie kein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland gibt und sie mit konsequenter Abschiebung zu rechnen haben. Mein rechtsstaatliches Grundverständnis beharrt hier schlicht auf den konsequenten Gesetzesvollzug, bei dem heute nachgewiesenermaßen erhebliche Defizite bestehen.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Dementsprechend möchte Höcke auch nicht bei seiner „Sofort-Agenda“ verharren, sondern verfolgt ein langfristiges Programm: „Langfristig, liebe Freunde, stehen die Auflösung der Parallelgesellschaften sowie die Re-Migrationsprogramme, die natürlich De-Islamisierungsprogramme inkludieren auf der Tagesordnung.“
(Rede beim Kyffhäusertreffen am 2018)
Klarstellung: Meine Forderungen nach einer Remigration zielen nicht auf Zwangsmaßnahmen, die sich auf Staatsangehörige mit Migrationshintergrund beziehen. Selbstverständlich kann eine Remigration nur im gesetzlich zulässigen Rahmen geschehen. Es geht also nicht um einen willkürlichen Entzug von bestehenden Staatsbürgerschaften. Meine Forderung richtet sich ausschließlich auf die Rückführung illegaler und dauerhaft nicht integrierbarer Ausländer mit temporärem Aufenthaltsstatus. Eine gewisse „De-Islamisierung“ wäre angesichts der religiösen Migrantenstrukur mit einer solchen verfassungskonformen Remigration automatisch verbunden.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: So nehme es das deutsche Volk laut Höcke angeblich hin, „[…] dass im eigenen Land täglich tausende seiner Kinder und Jugendliche die Schulen als Angstraum erleben, weil sie dort von Migranten-Machos gemobbt, gequält und geschlagen werden.“ Des Weiteren würde das deutsche Volk, „[…] eine Richterin dulden, die einen orientalischen jungen Mann, der aus Angeberei einem zufällig vorbeikommenden 40-jährigen zweifachen Familienvater den Schädel einschlägt, zu Antiaggressionstraining und Sozialstunden verurteilt und ihn danach laufen lässt.“
Das deutsche Volk sei nämlich von einer „tödlichen Toleranz allem und jedem gegenüber“ und seiner „bekannten Schuldneurose“, die in ihrer psychotischen Ausprägung als „kollektive Autoaggressivität“ zu bezeichnen sei, gelähmt. Befürworter einer liberalen Flüchtlingspolitik sind für Höcke „Multikulti-Spinner des polit-medialen Establishments“. Den jungen Mann, der im April 2017 beim Campen in den Bonner Siegauen die Vergewaltigung seiner Freundin durch einen bewaffneten Asylbewerber aus Ghana nicht verhindern konnte, beschimpft Höcke nicht nur als „weinerlich“. Indem er außerdem kundtut, dass er die Tat „vor seinem geistigen Auge“ noch einmal habe „abspielen“ lassen und den vermeintlichen Tathergang ohne sachliche Notwendigkeit explizit schildert, verletzt er auch erneut die Intimsphäre und den sozialen Achtungsanspruch der Opfer und macht so deutlich, für wie verachtungswürdig er jede tatsächliche oder vermeintliche Weichheit gegenüber Migranten hält.
(Rede beim Kyffhäusertreffen 2018)
Klarstellung: Mit meiner Kritik an der „Duldung“ einer Richterin habe ich nicht zu rechtswidrigen Übergriffen aufgerufen, sondern meinen Unmut kundgetan, daß öffentliche Proteste gegen ein skandalöses Gerichtsurteil ausgeblieben sind. Die Schilderung der dokumentierten und in den Medien öffentlich gemachten Tathergänge sind nicht darauf ausgerichtet, die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Tätern zu verletzen, sondern sollen lediglich meine Zustandsbeschreibung der heutigen Gesellschaftskrise begründen. Es ist außerdem nicht Aufgabe einer Staatsschutzbehörde zu entscheiden, ob die Schilderung eines Verbrechens in einem politischen Vortrag notwendig ist oder nicht. Ein Verbrechen betrifft die gesamte Gesellschaft – weshalb es ja ein Strafrecht mit einem staatlichen Strafanspruch gibt, der auch unabhängig vom Willen eines Opfers (oder gar gegen dessen Willen) durchgesetzt wird – und eine gravierende Straftat muß daher erörtert werden können, ohne daß die Staatssicherheit eine Verletzung der Intimsphäre behaupten kann.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Liebe Freunde, ich kann im Rahmen einer Demonstrationsrede nicht auf alle Auswirkungen der sogenannten One-World-Ideologie eingehen, klar ist aber: Wenn die Visionen, ich möchte lieber sagen Dystopien der Globalisten umgesetzt sein werden, dann wird es vor allem eins nicht mehr geben, es wird keine Solidarität mehr geben. […] Solidarität, liebe Freunde, ist aber nichts, was man einer Gruppe von Menschen einfach von oben verordnen kann. Sie wächst von unten, sie wächst in der Gemeinschaft und sie wächst vor allem Dingen in historischen Zeiträumen. Unsere Solidarität, die Solidarität des deutschen Volkes ist das Ende eines Wachstumsprozesses, eines Gemeinschaftswerdungsprozesses, der über ein Jahrtausend angedauert hat. […] Ja, man hört das nicht gerne, man hört das nicht gerne, wenn das Volk vom Volk spricht. Denn darin drückt sich immer aus, dass dieses Volk, so wie ich das schon vorhin angesprochen haben, eine natürlich gewachsene Solidargemeinschaft ist und deshalb alleine in der Lage, unfähige und willkürlich operierende Machthaber in die Schranken zu weisen. Eine bloße Bevölkerung, liebe Freunde, ohne inneren Zusammenhalt, die kann das nicht und auch deswegen versuchen die Machthaber in der westlichen Hemisphäre, ihre Völker gegen multikulturelle Gesellschaften auszutauschen. Wir rufen diesen Herrschaften, wir rufen diesen willkürlich gegen unseren Willen operierenden Machthabern zu: Nur ein Volk kann Träger von Demokratie, also von Volksherrschaft sein! Und wer nicht von Volk reden will, der soll von Demokratie wenigsten schweigen.“
(Redebeitrag auf der PEGIDA-Demonstration in Dresden am 14.05.2018)
Klarstellung: Hier liegt anscheinend eine Begriffsverwirrung vor, die sich jedoch leicht klären läßt. Das Volk als vor- bzw. metapolitische ethnisch-kulturelle Einheit ist eine Entität, die nicht deckungsgleich mit den Bürgern eines Staates („Staatsvolk“) ist. In einem europäischen Nationalstaat, wie wir ihn auch in Deutschland spätestens seit der Reichseinigung 1871 haben, ist ein ethno-kulturell greifbares Volk primär, aber nicht ausschließlich Träger und Souverän der staatlichen Ordnung. Allein der Name Deutschland weist auf die ethnisch-kulturelle Identität der Mehrheitsbevölkerung hin. Das schließt natürlich nicht aus, daß in einem solchen Staatsverband auch staatsbürgerliche Angehörige aus anderen Völkern und Kulturen leben und die Belange des Staates mitbestimmen. Zum Beispiel haben Dänen in Südschleswig und Sorben in der Lausitz in Deutschland Heimatrecht und sind deutsche Staatsbürger, was von mir überhaupt nicht in Frage gestellt wird. Mir geht es darum, das ethnisch-kulturell verstandene Volk der Deutschen durch Einwanderungsbegrenzung in seiner Existenz zu schützen, damit es als Grundlage der Demokratie in Deutschland erhalten bleibt. Der Nationalstaat gründet sich darauf, daß er durch eine ethnisch-kulturelle deutsche Mehrheitsbevölkerung geprägt wird (Prinzip der „Leitkultur“). Ethnische nichtdeutsche Staatsangehörige haben sich nach diesem Verständnis sprachlich-kulturell zu integrieren, was auch jahrzehntelang unbestrittener Konsens der Politik in Deutschland war, bis eine „Multi-Kulti-Ideologie“ Oberhand gewann. Im Prinzip geht es um nicht mehr als eine vernünftige Zuwanderungsbegrenzung und die legitime Forderung nach Integration.
Daß ein derartiger Ansatz verfassungskonform, wenn nicht gar verfassungsrechtlich geboten ist, ergibt sich aus der klaren Unterscheidung von Bürgerrechten und Menschenrechten im Grundgesetz: Nicht zu den Menschenrechten zählen: Einreisefreiheit nach Deutschland (Art. 11 GG) und Recht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland (Art. 12 GG); es gibt auf verfassungsrechtlicher Ebene grundsätzlich auch keinen Einbürgerungsanspruch. Warum das so ist, könnte sich der „Verfassungsschutz“ beim Schutz der Verfassung einmal überlegen.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Und Menschenrecht ist Heimatrecht und Heimatrecht ist Menschenrecht. Und eine Politik, die Menschen ihrer Heimat beraubt, ist ein Verbrechen [beginnender Applaus] gegen die Menschlichkeit und der Widerstand dagegen, der ist nicht nur erlaubt, nein er ist eine moralische Pflicht!“ [Applaus und diverse Rufe, u.a.: Multikulti Endstation, Heimat, Freiheit, Tradition, Multikulti Endstation!]
(Redebeitrag auf der PEGIDA-Demonstration in Dresden am 14.05.2018)
Klarstellung: Mit „Verbrechen“ meine ich in dem Redekontext nicht einen konkreten Straftatbestand, sondern ein schweres moralisches Vergehen, vergleichbar der Frühsexualisierung und Genderisierung von Kleinkindern. Als Politiker – und dies gilt auch für etablierte Kollegen – verwendet man in öffentlichen Auseinandersetzungen nicht permanent juristische Begriffe und eine Demonstrationsrede auf einem LKW ist kein juristisches Pro-Seminar. Wenn sich dieser Anspruch allgemein durchsetzen würde, wären politische Debatten überflüssig und Juristen müßten die Aufgabe der Politik übernehmen. Bei allem Respekt vor dem Rechtsstaat: das wäre dann die „Ermordung der Politik durch die Jurisprudenz“. Zur Sache: Ohne Zweifel kann eine Masseneinwanderung kulturfremder Menschen auch zu einer „Ent-Heimatisierung“ der autochthonen Bevölkerung führen, wie es ja auch den Chinesen in Tibet vorgeworfen wird und dies sogar in einer Bundestagsresolution. Tibeter sollen danach ihre kulturelle Identität bewahren dürfen – wenn man das entsprechende für die Deutschen fordert, wird man Gegenstand des „Verfassungsschutzes“! Wenn ich gegen eine solche Politik in Deutschland zum „Widerstand“ aufrufe, ist damit selbstverständlich eine politisch-legale, gewaltfreie Gegenwehr (wie z.B. mittels Demonstrationen und Kundgebungen) gemeint. Alles andere muß ich als diffamierende Unterstellung zurückweisen.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Ich kann Integration nicht mehr hören, liebe Freunde. Wir können Integration nicht mehr hören. Wir wollen keine Integration. Wir wollen uns nicht im eigenen Land an fremde Kulturen anpassen. Wir wollen mit denen zusammenleben, mit denen wir bisher auch schon gelebt haben. Und zwar jetzt und in Zukunft, liebe Freunde.“
(Rede in Mödlareuth am 17.08.2018)
Klarstellung: Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich um die Forderung nach einer Begrenzung bzw. Unterbindung weiterer Einwanderung, ohne die Exklusion hier bereits eingebürgerter Einwanderer zu propagieren.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Und wenn wir es so weitergehen lassen, liebe Freunde, dann werden künftige Völker durch unsere verwaisten und verödeten Schwimmhallen, durch unsere verwaisten und verödeten Parlamente, Museen und Konzertsäle und Schulen streifen, und sie werden sich fragen und darüber staunen, wie eine so geistreich und so wohlhabende Gesellschaft sich einfach daraus hinwegfegen hat lassen.“ (Redebeitrag auf der AfD-Demonstration in Erfurt am 28.01.2018)
Klarstellung: Ich habe damit kein negatives Pauschalurteil über alle Migranten gefällt, sondern einen dystopischen Ausblick auf die Folgen einer Einwanderungspolitik gemacht, die Massen von Menschen aus fremden Kulturen einströmen läßt, die mit unserer Kultur- und Werteordnung nichts anfangen können. Oder dürfen sich auch die Tibeter nicht gegen die Überfremdung durch die massive Zuwanderung von Chinesen aussprechen, weil dies ein Unwerturteil gegen die Chinesen zum Ausdruck bringen würde?
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Völker und Kulturen sind in den Augen der Globalisten wertlos und als mögliche mächtige Gegenspieler lästige Störenfriede ihrer bizarren Agenda. Das farbenprächtige Pluriversum ethnisch-kultureller Eigenständigkeiten mit Heimatrecht und Ansiedlungsmonopolen soll abgelöst werden durch eine neuartige Kosmopolis multitribaler Gesellschaften mit internationaler Niederlassungsfreiheit. Dieser Prozess ist schon seit vielen Jahren im Gange, angetrieben von einem antinationalen Netzwerk aus privaten Stiftungen, NGOs und supranationalen Institutionen wie der EU. Das läuft auf eine Art globale Freihandelszone mit entorteten und zersplitterten Menschengruppen hinaus, die dann umso leichter beherrschbar sind. „
(Vgl.2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 206)
Überdies klingt in diesem Zitat der Blut-und-Boden-Mythos an, auf den Höcke an anderer Stelle erneut rekurriert, als er die Wiederentdeckung des Eigenen als einhergehend mit der „Sicherstellung des Ansiedlungs- und Gestaltungsmonopols eines Volkes in seinem Land“ bezeichnet.
(Vgl.2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 206)
Klarstellung: Grundsätzlich ist der Wunsch nach Erhaltung eines Volkes im ethnisch-kulturellen Sinn, soweit möglich, nicht verfassungsfeindlich, solange dieses Ziel nicht mit verfassungsfeindlichen Mitteln angestrebt wird. Mir geht es wie bereits gesagt um die Erhaltung des deutschen Nationalstaates, dessen Träger und Grundlage mehrheitlich, aber nicht ausschließlich, ein bestimmtes ethno-kulturell umrissenes Volk ist. Das soll mittels einer strikten Einwanderungsbegrenzung geschehen. Damit stelle ich natürlich nicht das Niederlassungsrecht von nichtdeutschen EU-Bürgern, das Heimatrecht und die Staatsbürgerschaft nichtdeutscher nationaler Minderheiten (wie z.B. Dänen und Sorben) und auch nicht die zahlreichen Staatsbürgerschaften mit Migrationshintergrund in Frage. Alles andere muß ich als diffamierende Unterstellung zurückweisen.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Hierin liegt auch meine grundsätzliche Zuversicht und Gelassenheit, die über alle Schreckensszenarien hinausreichen. Ich bin sicher, dass – egal wie schlimm die Verhältnisse sich auch entwickeln mögen – am Ende noch genug Angehörige unseres Volkes vorhanden sein werden, mit denen wir ein neues Kapitel unserer Geschichte aufschlagen können. Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen. Aber abgesehen von diesem möglichen Aderlaß haben wir Deutschen in der Geschichte nach dramatischen Niedergängen eine außergewöhnliche Renovationskraft gezeigt. Denken Sie an den Dreißigjährigen Krieg oder den Zusammenbruch 1945. Ob wir es noch einmal schaffen werden, ist nicht sicher, aber es gibt berechtigte Hoffnung auf eine Erneuerung.“
(Vgl.2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 257)
Klarstellung: Wie bereits oben klargestellt, ist hiermit kein exkludierender oder diskriminierender Entzug vorhandener Staatsangehörigkeiten gemeint. Mein Bedauern über den „Verlust“ handelt in dem Zitat von Landsleuten, die sich aus verschiedenen Gründen in ihrem eigenen Land in eine andere Kultur hineinentwickeln und – gewollt oder ungewollt – ihre ursprüngliche kulturelle Identität verlieren.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Integration – oder besser: Akkulturation – ist ohnehin ein sehr komplexer und schwieriger Prozess, der nicht mit einem oberflächlichen Bekenntnis zum Grundgesetz erledigt ist, sondern die Annahme eines als fremd empfundenen Werte und Normensystems erfordert, das weit über die herrschende Rechtsordnung hinausgeht. Die Migranten sind selbst zerrissene Seelen, weil sie unter der ständigen Spannung zwischen westlicher Außenwelt und muslimischer Binnenwelt stehen. Aber sie haben sich aufgrund des mangelnden Integrationsdrucks und der geringen Attraktivität der autochthonen Kultur mehrheitlich für ihre ursprüngliche Identität entschieden – was man ihnen im Grunde nicht verübeln kann. […] Statt einer Bereicherung der europäischen und deutschen Kultur erleben wir deren Verdrängung durch Islamisierung, Orientalisierung und Afrikanisierung.“
(Vgl.2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 200)
Klarstellung: Mit dem Begriff der Akkulturation ist die Integration in Werte und Normen des Aufnahmelandes gemeint. Dauerhafte Einwanderung sollte nur auf der Basis positiver Integrationsprognosen möglich sein.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Vor allem eine neue politische Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben: Sie ist den Interessen der autochthonen Bevölkerung verpflichtet und muss aller Voraussicht nach Maßnahmen ergreifen, die ihrem eigentlichen moralischen Empfinden zuwiderlaufen. […] Ja, neben dem Schutz unserer nationalen und europäischen Außengrenzen wird ein großangelegtes Remigrationsprojekt notwendig sein. Und bei dem wird man, so fürchte ich, nicht um eine Politik der `wohltemperierten Grausamkeiten`, wie es Peter Sloterdijk nannte, herumkommen. Das heißt, dass sich menschliche Härten und unschöne Szenen nicht immer vermeiden lassen werden. Man sollte seitens der staatlichen Exekutivorgane daher so human wir irgend möglich, aber auch so konsequent wir nötig vorgehen.“
(Vgl.2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 254)
Klarstellung: Auch in diesem Zitat meine ich nicht den Staatsbürger-Ausschluß von Nicht- Autochthonen. Mein Gemeinwohlverständnis zielt darauf ab, daß eine verantwortungsvolle Politik die Einwanderung so zu gestalten hat, daß die autochthone deutsche Bevölkerung ihr Land weiterhin als ihre Heimat erleben kann. Meine Forderung nach einer deutschen Leitkultur versteht sich dabei nicht als Diskriminierung oder Ausgrenzung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund. Zum Begriff der „wohltemperierten Grausamkeit“: Eine Befürchtung zu äußern, ist nicht automatisch als Befürwortung zu interpretieren. Gerade meine präventive Mahnung, bei ggf. erforderlichen staatlichen Zwangsmaßnahmen „so human wie irgend möglich“ vorzugehen, bestätigt meine innere Abneigung gegen solches Handeln, auch wenn es in manchen Fällen in einem funktionierenden Rechtsstaat erforderlich sein sollte (Beispiel: die Verhaftung eines schwerkriminellen Familienvaters, der seinen Kindern entrissen wird, ist „grausam“, aber gesetzlich notwendig). Das ganze Zitat bezog sich im übrigen auf die „unschönen Szenen“, deren Verhinderung von der Bundesregierung als Grund für die rechtswidrige Grenzöffnung im Sommer 2015 (intern) angeführt wurde.
(c) Kritik an politischem Establishment und Regierungsverantwortlichen
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Aber wir, liebe Freunde, wir Patrioten werden diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen, wir werden uns unser Deutschland Stück für Stück zurückholen! […] Wir werden das so lange durchhalten – und so lange ich in etwas in der AfD zu sagen habe, werde ich dafür eintreten und dafür kämpfen – wir werden das so lange durchhalten, bis wir in diesem Land 51 Prozent erreicht haben, oder … [Applaus, Jubel] … oder aber als Seniorpartner – als Seniorpartner“ – in einer Koalition mit einer Altpartei sind, die durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen ist, die sich selbst wiedergefunden hat und die abgeschworen hat von seiner Politik gegen das Volk, um endlich wieder zu einer Politik für das eigenen Volk…“ [Rest geht in Jubel unter].
(Rede bei der „Jungen Alternative“ in Dresden am 17.01.2017)
Klarstellung: Mit der Formulierung „gegen das Volk“ spreche ich anderen Politikern oder Parteien selbstverständlich nicht das Recht ab, eine andere Auffassung zu vertreten, was dem Volk und Gemeinwohl dient und was ihm schadet. Einen Streit darüber halte ich für legitim, es ist ein normaler Vorgang in einer freiheitlichen Demokratie. Zu dem gehört es auch, daß man in der öffentlichen Auseinandersetzung und bei Wahlen versucht, für seine Auffassungen Zustimmung zu gewinnen. Der „Verfassungsschutz“ scheint von ihm unerwünschten Politikern zu fordern, nicht zu sehr von der eigenen Auffassung überzeugt zu sein – vielleicht ist dies bei etablierten Politikern so. Daraus kann aber kein Alleinvertretungsanspruch bei Politikern abgeleitet werden, die von ihrer Auffassung überzeugt sind – es geht ihnen allein darum, für ihre Auffassung eine Mehrheit zu bekommen. Ist dies bei etablierten Politikern anders? Vielleicht weiß dies der „Verfassungsschutz“ ja wirklich nicht, weil er die etablierte Politik nicht beobachten darf.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Es gibt immer wieder Menschen, die mir sagen, daß diese selbstmörderische Politik darin begründet liegt, dass Deutschland gar kein souveräner Staat sei. Habt ihr davon auch schon gehört? Und tatsächlich hat Bundesfinanzminister Schäuble im Jahr 2015 gesagt – ich zitiere den unverehrten Bundesfinanzminister Schäuble: „Und wir in Deutschland sind seit dem 08. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr vollsouverän gewesen“. – Zitat Ende. Ein Staat, der nicht souverän ist, kann auch keine Demokratie sein! Aber ich sage auch zu denen, die von einem übermächtigen Gegner sprechen: Verzagt nicht, denn ein Volk, das souverän sein will, dass wir souverän!“
(Rede bei der Demonstration in Erfurt am 30.09.2015)
Klarstellung: Ein souveräner Staat besitzt eine zweifache Hoheitsgewalt: eine völkerrechtlich gebundene nach außen und eine rechtsstaatlich gebundene nach innen. Somit war die Bundesrepublik unter dem Besatzungsstatut der Siegermächte bis zum 5. Mai 1955 nicht souverän und auch bis zur Wiedervereinigung gab es nach einhelliger Rechtsmeinung deutliche Einschränkungen. Seit dem 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik zumindest formell vollständig souverän, allerdings hat Deutschland seitdem erhebliche Teile seiner Souveränität auf die EU übertragen – ein Prozeß, den wir von der AfD in großen Teilen wieder rückgängig machen wollen.
Neben der rechtlichen Seite gibt es aber auch reale Machtverhältnisse, die einen Einfluß auf die faktische Souveränität haben. Ein mündiger, formell freier Mensch kann dennoch von anderen Menschen erheblich abhängig und damit in seiner individuellen Souveränität eingeschränkt sein.
Ohne Zweifel gehört zur Souveränität eines Staates auch das Selbstbestimmungsrecht seines Staatsvolkes, was die demokratische Selbstbestimmung mit einschließt. Daraus ergibt sich meine Schlußfolgerung (die man nicht teilen muß), daß eine Demokratie grundsätzlich Abhängigkeiten von anderen Mächten möglichst minimieren sollte. Das gilt auch für die Demokratie in Deutschland. Es ist absurd, mir bei dem angeführten Zitat unterstellen zu wollen, Staat und Verfassung unterminieren zu wollen. Vielmehr geht es gerade um die Sicherstellung seiner Grundlagen.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: Die aktuelle Politik führt er auf „jahrzehntelange Meinungssteuerung und Umerziehung“ zurück, die „gerade im Westen Gehirnwäscheergebnisse verbuchen“ könne. Daran schließen sich ständige Verunglimpfung von Repräsentanten und Institutionen der parlamentarischen Demokratie an. So spricht er von „inhaltlich entartet [en] Alt-parteien“, Rechtsstaatsschändern“ und „Deutschland-Abschaffern“. Die Bundeskanzlerin bezeichnet er wahlweise als „Grundrechts-Brecherin“ oder „Kanzler-Diktatorin“. Die politische Führung bezichtigt er generell der „Charakterlosigkeit“, nennt sie „verfilzt und feige“, „Herrschaft des Schlechten“ oder „Totalversager“.
(vgl. Reden von Björn Höcke auf den „Kyffhäusertreffen“ 2016 und 2017 sowie auf dem Flügel-Treffen am 06.11.2016)
Klarstellung: Zunächst zu der fragwürdigen Technik der VS-Mitarbeiter: Die hier zusammengestellten Worte aus völlig verschiedenen Redezusammenhängen sind in ihrer konzentrierten Form vergleichbar mit der 30sekündigen Zusammenfassung eines 90 minütigen Bundesliga-Spiels. Was in der Langform undramatisch bis langweilig empfunden wird, mutiert in der Kurzform zu einer „Pseudodramatik“, die nicht den Realitäten entspricht. Zum Inhalt: Meine Polemiken richten sich selbstverständlich in keiner Weise gegen die parlamentarische Regierungsform oder das Mehrparteiensystem an sich, sondern ausschließlich gegen eine bestimmte Politik oder bestimmte Politiker. Damit spreche ich keiner anderen Politik oder einem anderen Politiker die Existenzberechtigung im politischen Wettbewerb ab. Seitens der VS-Interpretation wird offenbar die harsche Kritik an dem Fahrer und seinem Fahrstil mit der Diffamierung bzw. Infragestellung des Fahrzeugs verwechselt. Diese Verwechselung scheint ein Grundproblem der VS-Dienste zu sein und deutet auf eine partei- bzw. regierungspolitische Instrumentalisierung hin. Ich halte demgegenüber eine illegitime Ineinssetzung von Fahrer und Fahrzeug seitens des Fahrers für eine bedenkliche, nicht verfassungskonforme Entwicklung.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: In einer Rede am 11. März 2016 bezeichnete Höcke die Bundesrepublik als „Bananenrepublik“, die auf dem „schlechten Weg in eine neue DDR“ sei und angesichts des von Angela Merkel ausgelösten „Asyltsunami[s]“ vor einem „historischen Kultur- und Zivilisationsbruch“ stehe. (Keine Quellenangaben)
Klarstellung: Hier geht es nicht um eine Verunglimpfung des Staatswesens oder der amtierenden Kanzlerin, sondern um eine Warnung vor den verheerenden Folgen einer von mir als falsch erachteten Politik und vor einer zunehmenden Diffamierung der berechtigten Kritik an dieser Politik.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Die bunte Republik Deutschland ist 2018 ein real existierender Gesinnungsstaat, sie ist ein real existierender Umerziehungsstaat, sie ist ein real existierender Bevormundungsstaat – aber kein demokratischer Rechtsstaat mehr. [Applaus] […] Der Verwesungsgeruch einer absterbenden Demokratie wabert durchs Land.“
(Rede in Mödlareuth am 17.06.2018)
Klarstellung: Die beanstandeten Bezeichnungen beziehen sich auf konkrete Vorgänge und Verhaltensweisen und sind nicht als pauschale Kennzeichnungen zu verstehen, was durch den Hinweis auf eine konkrete Jahreszahl bestärkt wird. Auch hier ist der Appell verbunden, demokratie-, freiheits- und rechtsstaatszerstörenden Tendenzen entgegenzutreten, wie sie insbesondere durch die ideologie-politische Verfassungsschutzpolitik zum Ausdruck kommt, welche politische Opposition amtlich diffamiert. Diese verfassungsfeindliche Tendenz geht dahin, daß auch noch eine gegen die Menschenwürde von Oppositionspolitikern gerichtete gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gefördert wird.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: Die tiefe Abneigung Höckes gegen das politische System in Deutschland spiegelt sich nicht zuletzt in einer ständigen Schmähkritik gegenüber dessen Repräsentanten wieder, insbesondere in der kontinuierlichen Beleidigung der Bundeskanzlerin. Diese bezeichnet er als „Rechtsbrecherin“, die von Sinnen sei oder einen psychologischen Befund zu haben scheine. Sie habe sich des Landes- und Hochverrats schuldig gemacht. Solche Politiker müssen, so Höckes Hoffnung, eines Tages „Rechenschaft vor einem ordentlichen Gericht ablegen“. (Rede beim Bürgerdialog Mühlhausen am 08.10.2015)
In einer weiteren Rede polemisiert Höcke, Merkel habe den Verstand verloren und müsse in der „Zwangsjacke aus dem Bundeskanzleramt abgeführt werden“.
(Rede bei einer AfD-Demonstration in Erfurt am 13.01.2016)
Klarstellung: Die exakte rechtliche Einordnung der Politik der Kanzlerin als „Landes- und Hochverrat“ ist juristisch sicherlich fragwürdig, hier ging es eher um eine politisch-polemische Bewertung ihrer konkreten politischen Entscheidung. Ansonsten gilt auch hier: Kritik am Fahrer und seinem Fahrstil ist nicht gleichbedeutend mit einer Infragestellung des Fahrzeugs selbst. Hier liegt wie gesagt eine grundsätzliche Verwechslung vor. Im Übrigen beschränken sich „Repräsentanten des politischen Systems“ nicht auf Regierungskreise und Vertreter etablierter Parteien, sondern schließen auch die demokratisch gewählten Vertreter der politischen Opposition mit ein. Wenn verbale Angriffe gegen „Repräsentanten des politischen Systems“ nach Ansicht des BfV mit einem Angriff gegen diese Ordnung als solche in eins gesetzt würden (eine Auffassung, die ich wie gesagt nicht vertrete), dann müßten ebenso die unzähligen wüsten Angriffe gegen meine Person als demokratisch gewählter Parlamentarier und Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag als Angriff gegen die politische Ordnung angesehen werden. So wenig überzeugend diese Sichtweise des BfV ist, so inakzeptabel wäre eine parteiisch-exklusive Handhabung des Begriffs „Repräsentanten des politischen Systems“ unter Ausschluß demokratisch gewählter Oppositionsvertreter.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Und wir werden im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten alles tun, liebe Freunde, wenn die Wende in diesem Land eingeleitet und vollzogen worden ist, diese Frau mit einem rechtsstaatlichen Verfahren doch noch in die Verantwortung zu bekommen. Sie ist nicht würdig und sie ist es nicht wert, dass wir ihren Namen aussprechen.“ [Applaus und ‚Widerstand‘-Rufe]“
(Redebeitrag auf der PEGIDA-Demonstration in Dresden am 14.05.2018.)
Klarstellung: Auch wenn meine geäußerte Hoffnung auf ein rechtsstaatliches (!) Verfahren gegen Merkel sich aus juristischen Gründen nicht erfüllen sollte, stelle ich mit meinen Ausführungen in keiner Weise die Zuständigkeit der Gerichte und die Unabhängigkeit der Justiz in Frage. Auch hier kommt wieder eine unterstellende Diffamierung politischer Opposition durch den sog. „Verfassungsschutz“ zum Ausdruck.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Eine der skrupellosesten Ideologen dieser Republik ist die Bundeskanzlerin. Man möchte fast sagen: gelernt ist gelernt. Ihr wisst was ich meine. Ja das hat doch was von einem systematischen Zersetzungs- und Zerstörungswerk, was diese Frau hier mit ihrem Land veranstaltet. Es tut mir leid, ich denk dann schon so an die Ausbildung, an die Tätigkeit des einen oder anderen IM in der DDR.“ (keine Quellangabe)
Klarstellung: Mein damaliger Hinweis auf eine mögliche IM-Tätigkeit von Angela Merkel ist nicht als Verunglimpfung gemeint, sondern ein Extrakt aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Diskussionen, Berichten und Analysen. Ein gut dokumentierter Artikel des Experten Hubertus Knabe zu dieser Frage (https://hubertus-knabe.de/auf-den-spuren-von-im-erika/) hat mich mittlerweile dazu bewogen, von meiner (betont vorsichtig formulierten) Vermutung abzurücken, auch wenn ein Restverdacht bestehen bleibt.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Ja, das [Verlauf der politischen Fronten] geschieht aber nur vordergründig aufgrund der Positionierung für oder gegen die Masseneinwanderung. Wenn man genauer hinsieht, geht es um Grundsätzlicheres: auf der einen Seite stehen die Anhänger des ‚Ancien Régime‘ auf der anderen Seite die Kräfte, die einen vollständigen Politikwechsel befürworten. Und diese Bruchlinien gehen heute tatsächlich quer durch alle politischen Lager und Parteien. Man kann von einem politischen Paradigmenwechsel sprechen, den wir gerade erleben. Innerhalb der traditionellen liberalen konservativen und linken Milieus scheiden sich „systemkonforme“ und „systemkritische“ Teile und bilden ganz neuartige Verbindungen und Bündnisse. Ich glaube nicht, dass es sich dabei um ein flüchtiges, vorübergehendes Phänomen handelt, das sich wieder legt, wenn die Krise abflaut. Ich bin überzeugt, dass wir am Anfang einer langfristigen und nachhaltigen Veränderung stehen. […]
Wir brauchen in der existentiellen Krise keine falsche konservative Loyalität zu Institutionen, die die Zukunft unseres Volkes gefährden, sondern selbstbewussten, renitenten Bürgermut und einen kämpferischen Nonkonformismus, der heute wie gesagt in allen politischen Lagern zu finden ist.“
(Vgl. 2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 238 f.)
Klarstellung: Mit meiner Aussage strebe ich natürlich nicht die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung an, sondern kritisere die gegenwärtige Politik und das sie stützenden Beziehungsgeflecht. Mit dem Begriff „Ancien Régime“ ist ein real existierender verkrusteter Machtkomplex gemeint, der sich innerhalb der Bundesrepublik etabliert hat und in der Vergangenheit bereits fundiert-kritisch untersucht worden ist (beispielsweise von dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim). Gegen dieses Herrschaftsgeflecht – von Arnim spricht vom „System“, siehe sein gleichnamiger Buchtitel – und die mit ihm verbundene Politik richtet sich meine geäußerte Kritik. Die Diffamierung dieser Kritik durch Unterstellungen des „Verfassungsschutzes“ delegitimiert das grundlegende Verfassungsprinzip auf Bildung und Ausübung politischer Opposition und dies ist letztlich gegen den Parteienpluralismus gerichtet.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: Auch sonstige Politiker werden von Höcke fortlaufend pauschal beleidigt und beschimpft. In einer nicht vollständigen Auswahl wären diesbezüglich etwa anzuführen: „Grundrechtsschänder“, Gesinnungskastraten“, „Politzwerge“, „Totalversager“, „ausgewiesene Antideutsche“, „Multikulti-Spinner“ oder „geistige Dünnbrettbohrer“. (keine Quellangabe)
Klarstellung: Auch hier wurde der dramaturgische Effekt wie oben beschrieben verwendet. Und auch hier gilt meine Kritik konkreten Personen und bestimmten Politiken und kann nicht als „pauschale Verunglimpfung“ der politischen Ordnung verstanden werden. Um deren Erhalt bemühe ich mich vielmehr, indem ich diese Ordnung schützen will. Dagegen delegitimiert der „Verfassungsschutz“ die politische Ordnung, indem er das Verfassungsprinzip auf Ausübung politischer Opposition delegitimiert, indem er die etablierte Politik mit „Verfassung“ gleichsetzt: ein klarer Totalitätsanspruch!
(d) Bürgeropposition gegen die herrschende Politik
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Die AfD ist die letzte evolutionäre, sie ist die letzte friedliche Chance für unser Vaterland.
[Rufe: „Jawohl! , Applaus] Damit sie es sein kann, muss sie sich als inhaltliche – nicht als strukturelle, als inhaltliche – Fundamentalopposition verstehen, denn sie ist die einzige relevante politische Kraft des Bewahrenden, die gegen die kollektiven Kräfte der Auflösung der One-World-Ideologen und ihrer Verbündeten steht.“ [Applaus]
(Rede bei der „Jungen Alternative“ in Dresden am 17.01.2017)
Für mich ist der Flügel in erster Linie, und deswegen soll er Bestand haben, auch jenseits dieses schon traditionellen Kyffhäuserfestes, für mich ist der Flügel eine Rückversicherungsgemeinschaft unserer AfD. Und der Flügel ist ein Garant dafür, der Flügel ist ein Garant dafür, dass diese Partei, unsere Partei immer weiß, und eingedenk dessen auch lebt und auch handelt, dass sie die letzte evolutionäre Chance für unser geliebtes Vaterland ist.“
(Rede zum 2. Kyffhäusertreffen am 04.06.2016)
Klarstellung: Selbst Politologen des sog. Verfassungsschutzes müßten eigentlich erkennen: Mit dem Hinweis auf die „letzte evolutionäre, friedliche Chance“ habe ich nicht einen Bürgerkrieg anzetteln wollen oder einem revolutionären Umsturz das Wort geredet, sondern auf die Gefahr hingewiesen, daß es bei fortgesetzter Masseneinwanderung zu gewalttätigen Unruhen oder gar zu einem Bürgerkrieg kommen könnte. Mit meiner Aussage will ich auch nicht das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen, sondern mache mir vielmehr Sorgen um dessen künftige Sicherstellung. Gerade um dieses drohende „Bürgerkriegsszenario“ zu verhindern, setze ich ja meine Anstrengungen in den Erfolg der AfD, die sich – ganz gegenteilig zu revolutionären Bestrebungen – im Rahmen des parteipolitischen Wettbewerbs an Parlamentswahlen beteiligt und neben der politischen Willensbildung parlamentarische Arbeit betreibt. Das Gebot absoluter Gewaltfreiheit und der Ausschluß verfassungswidriger Mittel zur Durchsetzung von politischen Forderungen habe ich stets in meinen Reden und sonstigen Verlautbarungen betont. Es ist bezeichnend, daß davon in dem VS-„Gutachten“ nicht die Rede ist, wie ja sehr vieles beschwiegen wird, was zugunsten der AfD und meiner Person vorgebracht werden müßte.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Denken Sie an den Freiheitskampf Arminius gegen das römische Imperium oder das Ringen der Stauferkaiser gegen die weltlichen Anmaßungen der Päpste, den Bauernaufstand im 16. Jahrhundert, die Befreiungskriege gegen Napoleon, den patriotischen Widerstand gegen Hitler, den nationalen Aufstand am 17. Juni gegen die sowjetische Besatzungsmacht, den gerade erwähnten deutschen Herbst 1989 und heute die Bürgerproteste gegen die Einwanderungspolitik – das alles spricht für einen Grundzug in unserem Nationalcharakter. In der Gesamtschau ist das beeindruckend. […] Auch wenn wir Patrioten bisweilen an der Widerstandskraft unseres Volkes zweifeln, ist auch heute noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.“
(Sebastian Hennig / Björn Höcke: „Nie zweimal in denselben Fluß“, Lüdinghausen und Berlin 2018, S. 214)
Klarstellung: Auch hier liegt wieder eine Diffamierung durch Unterstellungen vor: Mein Verweis u.a. auf den Widerstand gegen Hitler und die friedliche Revolution von 1989 soll keine Abqualifizierung der Bundesregierung als „Unrechtsregime“ im Sinne der nationalsozialistischen oder kommunistischen Diktatur bedeuten und auch keine Negierung des staatlichen Gewaltmonopols. Ich habe in dem genannten Gespräch vielmehr den besonderen widerständigen Grundzug unseres Nationalcharakters gegen das Stereotyp des deutschen „Untertanengeistes“ ins Spiel gebracht. Diese mit historischen Beispielen belegte „Widerstandskraft“ des deutschen Volkes hoffe ich in einem legalen Rahmen gegen eine heutige verhängnisvolle Politik mobilisieren zu können. Meinen Verweis auf die Freiheitstaten des Widerstandes gegen Hitler und die friedliche Revolution von 1989 als Infragestellung des heutigen staatlichen Gewaltmonopols zu interpretieren, mutet geradezu abenteuerlich an. Sicherlich gibt es auch die Tradition der Untertänigkeit – diese spiegelt sich derzeit vor allem darin, daß die Bewertungen des Verfassungsschutzes gegen politische Opposition von der Relotiuspresse wie religiöse Offenbarungen behandelt werden. Gegen diese Art von deutscher Untertänigkeit muß in der Tat an den demokratischen Widerspruchsgeist appelliert werden, der sich bei den Deutschen entsprechend der unterschiedlichen Situation unterschiedlich zum Ausdruck gebracht hat. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, daß der gefährlichste Widerstand gegen die Hitler-Diktatur von der Militäropposition, also von politisch rechts gekommen ist.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Wir sagen ja! Wir sagen ja, nicht zur strukturellen Fundamentalopposition, weil wir diesen Staat ja wollen. Wir wollen ihn am Leben erhalten und wir wollen ihn stützen. Wir sagen aber ja zu einer inhaltlichen Fundamentalopposition um diesen Staat, den wir erhalten wollen, vor den verbrauchten politischen Alteliten zu schützen, die ihn nur missbrauchen, um ihn abzuschaffen! […] Es kann ja gar kein Zweifel daran bestehen, dass wir ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Mauer wieder in einer politischen Wendezeit angekommen sind. Die führenden Altparteien-Politiker … [Applaus] … die führenden Altparteien –Politiker sind zu erbärmlichen Apparatschiks geworden, die nur noch ihre Pfründe verteilen wollen. Weder ihr erstarrter Habitus noch ihre floskelhafte Phraseologie unterscheidet Angela Merkel von Erich Honecker. [Längerer Applaus, Jubel, Rufe: ‚Merkel muss weg‘!] Ich sage in aller Deutlichkeit: Diese Regierung ist keine Regierung mehr, diese Regierung ist zu einem Regime mutiert! […] Diese alten Kräfte, die ich gerade genannt habe, sie lösen unser liebes deutsches Vaterland auf wie ein Stück Seife unter einem lauwarmen Wasserstrahl. Aber wir, liebe Freunde, wir Patrioten werden diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen, wir werden uns unser Deutschland Stück für Stück zurückholen! […] Wir werden das so lange durchhalten – und so lange ich etwas in der AfD zu sagen habe, werde ich dafür eintreten und dafür kämpfen - , wir werden das so lange durchhalten, bis wir in diesem Lande 51 Prozent erreicht haben, oder … [Applaus, Jubel]… oder aber als Seniorpartner – als Seniorpartner! – in einer Koalition mit einer Altpartei sind, die durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen ist, die sich selbst wiedergefunden hat, und die abgeschworen hat von einer Politik gegen das Volk, um endlich wieder zu einer Politik für das eigene Volk [Rest geht im Jubel unter].“
(Rede bei der Jungen Alternative“ in Dresden am 17.01.2017)
Klarstellung: Der Begriff „inhaltliche Fundamentalopposition“ steht für eine grundsätzliche Ablehnung der aktuellen Regierungspolitik. Gerade, um Mißverständnisse auszuschließen, habe ich ihn von einer „strukturellen Fundamentalopposition“ streng abgegrenzt, die sich gegen das politische System als solches stellt. Wenn ich von „führenden Alt-Parteienpolitikern“ spreche, so meine ich eine bestimmte Auswahl von Politikern, nicht alle Politiker der etablierten Parteien pauschal. Und mein Hinweis, daß es eine Tendenz zu „Apparatschiks“ gibt, die „nur noch Pfründe verteilen“, mag polemisch zugespitzt sein, ist aber allgemein anerkannter Erkenntnisstand der Parteienkritik (vgl. von Arnim, Scheuch, Wieczorek et multa alia), der bisher nicht als verfassungsfeindlich interpretiert wurde. Der Begriff „Regime“ bezieht sich nicht auf die parlamentarische Demokratie, sondern auf das aktuell herrschende Machtgeflecht innerhalb unserer Republik, die ich damit natürlich auch nicht mit der DDR-Diktatur gleichsetze.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Dann haben wir immer noch die strategische Option der gallischen Dörfer. Wenn alle Stricke reißen, ziehen wir uns wie einst die tapfer-fröhlichen Gallier in unsere ländlichen Refugien zurück und die neuen Römer, die in den verwahrlosten Städten residieren, können sich an den teutonischen Asterixen und Obelixen die Zähne ausbeißen! Die Re-Tribalisierung im Zuge des multikulturellen Umbaus wird aber so zu einer Auffangstellung und neuen Keimzelle des Volkes werden. Und eines Tages kann diese Auffangstellung eine Auffangstellung werden, von der eine Rückeroberung ihren Ausgang nimmt.“
(Vgl. 2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 253)
Klarstellung: Es ist seltsam, daß das BfV eine eindeutig ironisch-spaßhafte Bemerkung wie die „Asterix-Option“, die ich für den Fall eines Worst-Case-Szenarios erwähnt habe, als bierernste Strategie mit dem Aufruf zu einer (gewalttätigen) Rückeroberung verlorenen Machtgebietes interpretiert. Der humorige Hintergrund ist allein daran erkennbar, daß ich im Gespräch dieses Gedankenspiel mit den Worten beende: „Um wieder zum Ernst der Sache zu kommen: Unser oberstes Ziel ist es natürlich, diese Szenarien zu verhindern und den fahrenden Zug vor dem Aufprall zu stoppen“. Der BfV meint anscheinend, ich würde, so wie Asterix Rom mit seiner und Obelix Faustkraft erobert hat (siehe dazu: Asterix-Film Nr. 3), mit den übriggebliebenen Deutschen verlorene Heimatgebiete zurückerobern wollen – natürlich wie die beiden gallischen Rebellen unter Anwendung von Gewalt (ob mit oder ohne Zaubertrank, bleibt hier offen). Neben der völligen Ignorierung des ironisch-spaßhaften Kontextes wird dem Begriff „Rückeroberung“ eine grundsätzliche Gewaltaffinität unterstellt, wohingegen ich, wenn man „Rückeroberung“ tatsächlich in eine ernsthafte Option umdeuten würde, eine solche selbstverständlich ausschließlich in einem gewaltfreien und legalen Rahmen akzeptieren würde.
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Ein verantwortungsvoller Politiker darf sich bei aller Bürgernähe nicht von den schwankenden Stimmungen des Volkes abhängig machen, zumal diese manipuliert sein können. Auch bei einer wiederhergestellten inneren Einheit muss er ein Sensorium für die „volontè generale“ [sic!] besitzen und notfalls auch gegen die aktuellen öffentlichen Befindlichkeiten für das Volk die richtigen Entscheidungen treffen – also nicht selbstherrlich – autokratisch, sondern im dienenden Sinne. Das zeichnet einen Staatsmann gegenüber einem reinen Populisten aus, der immer ochlokratisch abzustürzen droht.“
(Vgl. 2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 235 f.)
Klarstellung: Der Begriff „volonté genérale“ bezieht sich nicht gegen den empirischen Volkswillen in der Demokratie, sondern steht nach allgemeiner Ansicht für das „Wohl des Volkes“ oder auch „Gemeinwohl“, für das sich ein verantwortungsbewußter Politiker einsetzen sollte – und zwar unabhängig davon, ob er damit die Mehrheit gewinnt. Gleichzeitig erfolgt in dem Zitat eine klare Absage gegen jedweden „Autokratismus“. Das Zitat ist im übrigen eingebettet in eine differenzierende Kritik am Populismus, hat also eine ganz andere inhaltlich-thematische Ausrichtung als die im VS-„Gutachten“ suggerierte.
(e) Staat und Kirche
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: „Wenn wir die völlig aus dem Ruder gelaufene Moderne wieder in den Griff kriegen möchten, kommen wir um eine Rekonstitution des Staates in seiner neuzeitlich klassischen Form nicht herum. Das wird neben der Notwendigkeit einer religiösen Wiederverankerung eine der entscheidenden Aufgaben der Zukunft sein. Alle genannten Aspekte der Rekomposition beziehen sich auf ein Volk als geschichtlich gewachsene Einheit, bedürfen aber eines klar umrissenen Ordnungs- und Gestaltungsrahmens, innerhalb dessen ein Volk walten und wirken kann.“
(Vgl. 2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 269)
Klarstellung: Daß sich in dem Folgesatz zur Rekonstruktion des Staates mein Wunsch nach „religiöser Wiederverankerung“ findet, darf nicht dahingehend interpretiert werden, daß ich mittels staatlicher Interventionen auf die Religion einwirken möchte. Das würde auch meinem neuzeitlich-aufgeklärtem Staatsverständnis widersprechen, das von einer strikten Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion ausgeht. In dem angeführten Gespräch führe ich dazu u.a. aus: Die zentrale Aufgabe einer neuen Volkskirche wäre es, „sich um das Seelenheil der Menschen zu kümmern, statt sich, wie heute, penetrant in die Politik einzumischen. Da halte ich es mit der Zwei-Reiche-Auffassung von Augustinus oder Luther.“ Die Religion hat sich demnach nicht in die Politik bzw. den Staat einzumischen wie ebenso die Politik bzw. der Staat nicht in religiöse oder kirchlich-theologische Fragen. Mein Aufruf zur Wiederverankerung der Religion richtet sich somit nicht an den Staat oder irgendwelche politischen Organisationen, sondern an die Menschen und Bürger dieses Gemeinwesens selbst. Ich betone außerdem in den erwähnten Gesprächsabschnitten, daß ich als Parteipolitiker nicht dazu berufen bin, über die Frage einer „Volkskirche“ näheres zu sagen und mache im folgenden nur sehr allgemeine Angaben, wie ich mir eine erneuerte „Volkskirche“ vorstelle.
Aufgrund meines säkularen Staatsverständnis und meiner religiösen Toleranz habe ich auch nicht vor – wie der VS-Bericht unterstellt – Angehörige eines fremden Glaubens zu benachteiligen. Wie das BfV auf den Verdacht kommt, ich wolle mit meinem angeblichen „staatsreligiösen Steuerungsansatz“ Muslime von der gleichberechtigen Teilhabe an der politischen Willensbildung ausschließen, ist mir völlig schleierhaft. In meinen Zitaten geht es überhaupt nicht um politische Willensbildung und auch nicht um eine Verbindung von Staat und Religion – schon gar nicht in einer Weise, daß nur Angehörige christlicher Kirchen politische Ämter bekleiden dürfen oder ähnliches.
Schließlich: Das BfV ist der Meinung, ich würde mit der Rekonstruktion des Staates an ein „vordemokratisches Staatskonzept“ anknüpfen. Das ist völlig unverständlich, versteht sich doch das von mir favorisierte Modell des modernen Nationalstaates als Gegenkonzept zu undemokratischen und despotischen Herrschaftssystemen.
(f) Nationalsozialismus/Faschismus
Mutmaßlicher Wortlaut laut VS-Bericht: Die Grundposition Höckes in Bezug auf den historischen Nationalsozialismus, aber auch andere Diktaturen, kommt dadurch zum Ausdruck, dass er das Grundübel ohnehin am „zersetzenden Materialismus“ der Moderne - politisch verkörpert durch den Liberalismus – festmacht. Einem menschenverachtenden Gewaltregime wie dem Dritten Reich wirft Höcke deshalb lediglich vor, erfolglos als Antwort auf die liberalistischen Abwärtsprozesse zu „brachialen Mitteln“ gegriffen zu haben. Auch den italienischen Faschismus deutet Höcke als ernsthaften und damit nachvollziehbaren Versuch, die „liberalistischen Krisen Anfang des 20. Jahrhunderts zu überwinden“. Als weitere Kennzeichen der faschistischen Epoche sind für Höcke lediglich „die Ausschaltung der Mafia, die Trockenlegung der Sümpfe, die guten Straßen und die pünktlichen Züge“ sowie die noch heute „wahrnehmbare Urbanität“ in Turin, Florenz und Rom erwähnenswert.
(Sebastian Hennig / Björn Höcke: Nie zweimal in denselben Fluß, a.a.O., S.142)
Klarstellung: Daß ich im Zuge der angeführten Gesprächspassage über die Moderne (der NS war gar nicht das zentrale Thema) „nur“ von den „brachialen Mitteln“, die vom Nationalsozialismus / Faschismus und Kommunismus angewendet wurden, um die Krisen der Moderne zu überwinden, gesprochen habe, wurde als eine Verharmlosung des NS/Faschismus mißgedeutet. Ich hätte laut BfV nicht ausführlich genug auf das menschenverachtende Gewaltregime vom NS und Faschismus hingewiesen. Nun kann man realistisch nicht bei jedem Satz, der den Nationalsozialismus und den Faschismus (oder auch den Kommunismus, der hier merkwürdigerweise, obwohl von mir im gleichen Satz genannt, im VS-Bericht nicht erwähnt wird) tangiert, sofort eine grundsätzliche Distanzierung von diesen Regimen und die vollständige Nennung ihrer Verbrechen erwarten.
Dann wären überhaupt keine einzelstehenden Aussagen zu bestimmten Aspekten dieser totalitären Regime oder ihrer Protagonisten möglich, ohne in den Verdacht der Relativierung oder Sympathie zu geraten. Um diesem Vorwurf zu entgehen, müßte beispielsweise der „ledigliche“ (so das Kernwort des BfV-Vorwurfs) Hinweis, Hitler sei Vegetarier gewesen oder auf Rügen wäre ein KdF-Bad gebaut worden, immer mit dem sofortigen ausführlichen Zusatz versehen sein, daß Hitler neben seiner vegetarischen Kost auch ein brutaler Diktator, Judenhasser, Angriffskrieger usw. gewesen sei und daß im Dritten Reich neben den KdF-Urlaubsanlagen auch KZs und Menschenvernichtungsanlagen existiert haben. Ein solcher Aufzählungszwang wäre absurd und kann nicht ernsthafte Auflage eines Verfassungsschutzes in einem freien, demokratischen Land sein, um dem Verdacht einer NS-Relativierung zu entkommen.
Um die Sache abschließend zu klären, möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, daß ich mich wiederholt vom NS und Faschismus (und anderen totalitären Systemen wie dem Kommunismus) ausdrücklich distanziert habe und betone nochmals, daß ich für diese Regime weder Sympathie empfinde, noch deren unzweifelhafte Verbrechen bestreite.
Schlußbemerkungen
Man darf sich keine Illusionen machen: Der politische Gegner wird vermutlich alle Erklärungen und Klarstellungen als „bloße Lippenbekenntnisse“ abtun. Das ist im parteipolitischen Wettbewerb möglich, wenn auch nicht redlich. Bedauerlich wäre es, wenn sich zu dieser parteilich motivierten Unterstellung auch zur Neutralität verpflichtete Staatsbeamte hinreißen ließen.
Ich versuche jedenfalls, so wahrhaftig wie möglich in dem schwierigen Feld der Politik zu bleiben. Ich halte Wahrhaftigkeit für eine gute bürgerliche Tugend, auch wenn man das in Zeiten kollektiver „Normopathie“ (so die sozialpathologische Diagnose von Hans Joachim Maaz) belächeln mag. Das heißt aber auch: Ein Abrücken von politischen Positionen, die ich für vernünftig und sinnvoll halte, wird es von meiner Seite nicht geben. Wenn ein sog. „Verfassungsschutz“ das leidenschaftliche Bekenntnis und Eintreten für das eigene Land und seine Kultur für „verfassungsfeindlich“ hält, dann werde ich meine Überzeugungen und Loyalitäten nicht dieser fragwürdigen, demokratiefeindlichen VS-Methodik anpassen.
Allerdings vertraue ich weiterhin den zu politisch-weltanschaulicher Neutralität verpflichteten staatlichen Organen, daß sie sich gegen eine parteipolitische Umdeutung elementarer Verfassungsinhalte erfolgreich wehren.


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