Klarstellung!
Anmerkungen zu den Interpretationen des Verfassungsschutzes - Teil 1
Klarstellung:
Damit ist nicht gemeint, es gebe aufgrund einer fundamentalen,
„naturgegebenen“ Verschiedenheit zwischen Deutschen und Menschen
aus dem „arabisch-afrikanischen Raum“ grundsätzlich keine
Möglichkeit für letztere, eine Heimat in Deutschland zu finden. Da
ich die heute propagierte „multikulturelle Gesellschaft“ ablehne,
ist mit meiner Aussage gemeint, daß ein dauerhafter Aufenthalt in
Deutschland an die erfolgreiche Integration in die deutsche und
europäische Kultur gekoppelt sein sollte. Außerdem sollte den
jungen Männern im „arabisch-afrikanischen“ Raum klargemacht
werden, daß es im Falle illegaler Einreisen für sie kein
dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland gibt und sie mit konsequenter
Abschiebung zu rechnen haben. Mein rechtsstaatliches Grundverständnis
beharrt hier schlicht auf den konsequenten Gesetzesvollzug, bei dem
heute nachgewiesenermaßen erhebliche Defizite bestehen.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Dementsprechend möchte Höcke auch
nicht bei seiner „Sofort-Agenda“ verharren, sondern verfolgt ein
langfristiges Programm: „Langfristig, liebe Freunde, stehen die
Auflösung der Parallelgesellschaften sowie die
Re-Migrationsprogramme, die natürlich De-Islamisierungsprogramme
inkludieren auf der Tagesordnung.“
(Rede
beim Kyffhäusertreffen am 2018)
Klarstellung:
Meine Forderungen nach einer Remigration zielen nicht auf
Zwangsmaßnahmen, die sich auf Staatsangehörige mit
Migrationshintergrund beziehen. Selbstverständlich kann eine
Remigration nur im gesetzlich zulässigen Rahmen geschehen. Es geht
also nicht um einen willkürlichen Entzug von bestehenden
Staatsbürgerschaften. Meine Forderung richtet sich ausschließlich
auf die Rückführung illegaler und dauerhaft nicht integrierbarer
Ausländer mit temporärem Aufenthaltsstatus. Eine gewisse
„De-Islamisierung“ wäre angesichts der religiösen
Migrantenstrukur mit einer solchen verfassungskonformen Remigration
automatisch verbunden.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: So nehme es das deutsche Volk laut
Höcke angeblich hin, „[…] dass im eigenen Land täglich tausende
seiner Kinder und Jugendliche die Schulen als Angstraum erleben, weil
sie dort von Migranten-Machos gemobbt, gequält und geschlagen
werden.“ Des Weiteren würde das deutsche Volk, „[…] eine
Richterin dulden, die einen orientalischen jungen Mann, der aus
Angeberei einem zufällig vorbeikommenden 40-jährigen zweifachen
Familienvater den Schädel einschlägt, zu Antiaggressionstraining
und Sozialstunden verurteilt und ihn danach laufen lässt.“
Das
deutsche Volk sei nämlich von einer „tödlichen Toleranz allem und
jedem gegenüber“ und seiner „bekannten Schuldneurose“, die in
ihrer psychotischen Ausprägung als „kollektive Autoaggressivität“
zu bezeichnen sei, gelähmt. Befürworter einer liberalen
Flüchtlingspolitik sind für Höcke „Multikulti-Spinner des
polit-medialen Establishments“. Den jungen Mann, der im April 2017
beim Campen in den Bonner Siegauen die Vergewaltigung seiner Freundin
durch einen bewaffneten Asylbewerber aus Ghana nicht verhindern
konnte, beschimpft Höcke nicht nur als „weinerlich“. Indem er
außerdem kundtut, dass er die Tat „vor seinem geistigen Auge“
noch einmal habe „abspielen“ lassen und den vermeintlichen
Tathergang ohne sachliche Notwendigkeit explizit schildert, verletzt
er auch erneut die Intimsphäre und den sozialen Achtungsanspruch der
Opfer und macht so deutlich, für wie verachtungswürdig er jede
tatsächliche oder vermeintliche Weichheit gegenüber Migranten hält.
(Rede
beim Kyffhäusertreffen 2018)
Klarstellung:
Mit meiner Kritik an der „Duldung“ einer Richterin habe ich
nicht zu rechtswidrigen Übergriffen aufgerufen, sondern meinen Unmut
kundgetan, daß öffentliche Proteste gegen ein skandalöses
Gerichtsurteil ausgeblieben sind. Die Schilderung der dokumentierten
und in den Medien öffentlich gemachten Tathergänge sind nicht
darauf ausgerichtet, die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Tätern
zu verletzen, sondern sollen lediglich meine Zustandsbeschreibung der
heutigen Gesellschaftskrise begründen. Es ist außerdem nicht
Aufgabe einer Staatsschutzbehörde zu entscheiden, ob die Schilderung
eines Verbrechens in einem politischen Vortrag notwendig ist oder
nicht. Ein Verbrechen betrifft die gesamte Gesellschaft – weshalb
es ja ein Strafrecht mit einem staatlichen Strafanspruch gibt, der
auch unabhängig vom Willen eines Opfers (oder gar gegen dessen
Willen) durchgesetzt wird – und eine gravierende Straftat muß
daher erörtert werden können, ohne daß die Staatssicherheit eine
Verletzung der Intimsphäre behaupten kann.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Liebe Freunde, ich kann im Rahmen
einer Demonstrationsrede nicht auf alle Auswirkungen der sogenannten
One-World-Ideologie eingehen, klar ist aber: Wenn die Visionen, ich
möchte lieber sagen Dystopien der Globalisten umgesetzt sein werden,
dann wird es vor allem eins nicht mehr geben, es wird keine
Solidarität mehr geben. […] Solidarität, liebe Freunde, ist aber
nichts, was man einer Gruppe von Menschen einfach von oben verordnen
kann. Sie wächst von unten, sie wächst in der Gemeinschaft und sie
wächst vor allem Dingen in historischen Zeiträumen. Unsere
Solidarität, die Solidarität des deutschen Volkes ist das Ende
eines Wachstumsprozesses, eines Gemeinschaftswerdungsprozesses, der
über ein Jahrtausend angedauert hat. […] Ja, man hört das nicht
gerne, man hört das nicht gerne, wenn das Volk vom Volk spricht.
Denn darin drückt sich immer aus, dass dieses Volk, so wie ich das
schon vorhin angesprochen haben, eine natürlich gewachsene
Solidargemeinschaft ist und deshalb alleine in der Lage, unfähige
und willkürlich operierende Machthaber in die Schranken zu weisen.
Eine bloße Bevölkerung, liebe Freunde, ohne inneren Zusammenhalt,
die kann das nicht und auch deswegen versuchen die Machthaber in der
westlichen Hemisphäre, ihre Völker gegen multikulturelle
Gesellschaften auszutauschen. Wir rufen diesen Herrschaften, wir
rufen diesen willkürlich gegen unseren Willen operierenden
Machthabern zu: Nur ein Volk kann Träger von Demokratie, also von
Volksherrschaft sein! Und wer nicht von Volk reden will, der soll von
Demokratie wenigsten schweigen.“
(Redebeitrag
auf der PEGIDA-Demonstration in Dresden am 14.05.2018)
Klarstellung:
Hier liegt anscheinend eine Begriffsverwirrung vor, die sich
jedoch leicht klären läßt. Das Volk als vor- bzw. metapolitische
ethnisch-kulturelle Einheit ist eine Entität, die nicht
deckungsgleich mit den Bürgern eines Staates („Staatsvolk“) ist.
In einem europäischen Nationalstaat, wie wir ihn auch in Deutschland
spätestens seit der Reichseinigung 1871 haben, ist ein
ethno-kulturell greifbares Volk primär, aber nicht ausschließlich
Träger und Souverän der staatlichen Ordnung. Allein der Name
Deutschland weist auf die ethnisch-kulturelle Identität der
Mehrheitsbevölkerung hin. Das schließt natürlich nicht aus, daß
in einem solchen Staatsverband auch staatsbürgerliche Angehörige
aus anderen Völkern und Kulturen leben und die Belange des Staates
mitbestimmen. Zum Beispiel haben Dänen in Südschleswig und Sorben
in der Lausitz in Deutschland Heimatrecht und sind deutsche
Staatsbürger, was von mir überhaupt nicht in Frage gestellt wird.
Mir geht es darum, das ethnisch-kulturell verstandene Volk der
Deutschen durch Einwanderungsbegrenzung in seiner Existenz zu
schützen, damit es als Grundlage der Demokratie in Deutschland
erhalten bleibt. Der Nationalstaat gründet sich darauf, daß er
durch eine ethnisch-kulturelle deutsche Mehrheitsbevölkerung geprägt
wird (Prinzip der „Leitkultur“). Ethnische nichtdeutsche
Staatsangehörige haben sich nach diesem Verständnis
sprachlich-kulturell zu integrieren, was auch jahrzehntelang
unbestrittener Konsens der Politik in Deutschland war, bis eine
„Multi-Kulti-Ideologie“ Oberhand gewann. Im Prinzip geht es um
nicht mehr als eine vernünftige Zuwanderungsbegrenzung und die
legitime Forderung nach Integration.
Daß
ein derartiger Ansatz verfassungskonform, wenn nicht gar
verfassungsrechtlich geboten ist, ergibt sich aus der klaren
Unterscheidung von Bürgerrechten und Menschenrechten im Grundgesetz:
Nicht zu den Menschenrechten zählen: Einreisefreiheit nach
Deutschland (Art. 11 GG) und Recht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland
(Art. 12 GG); es gibt auf verfassungsrechtlicher Ebene grundsätzlich
auch keinen Einbürgerungsanspruch. Warum das so ist, könnte sich
der „Verfassungsschutz“ beim Schutz der Verfassung einmal
überlegen.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Und Menschenrecht ist Heimatrecht
und Heimatrecht ist Menschenrecht. Und eine Politik, die Menschen
ihrer Heimat beraubt, ist ein Verbrechen [beginnender Applaus] gegen
die Menschlichkeit und der Widerstand dagegen, der ist nicht nur
erlaubt, nein er ist eine moralische Pflicht!“ [Applaus und diverse
Rufe, u.a.: Multikulti Endstation, Heimat, Freiheit, Tradition,
Multikulti Endstation!]
(Redebeitrag
auf der PEGIDA-Demonstration in Dresden am 14.05.2018)
Klarstellung:
Mit „Verbrechen“ meine ich in dem Redekontext nicht einen
konkreten Straftatbestand, sondern ein schweres moralisches Vergehen,
vergleichbar der Frühsexualisierung und Genderisierung von
Kleinkindern. Als Politiker – und dies gilt auch für etablierte
Kollegen – verwendet man in öffentlichen Auseinandersetzungen
nicht permanent juristische Begriffe und eine Demonstrationsrede auf
einem LKW ist kein juristisches Pro-Seminar. Wenn sich dieser
Anspruch allgemein durchsetzen würde, wären politische Debatten
überflüssig und Juristen müßten die Aufgabe der Politik
übernehmen. Bei allem Respekt vor dem Rechtsstaat: das wäre dann
die „Ermordung der Politik durch die Jurisprudenz“. Zur Sache:
Ohne Zweifel kann eine Masseneinwanderung kulturfremder Menschen auch
zu einer „Ent-Heimatisierung“ der autochthonen Bevölkerung
führen, wie es ja auch den Chinesen in Tibet vorgeworfen wird und
dies sogar in einer Bundestagsresolution. Tibeter sollen danach ihre
kulturelle Identität bewahren dürfen – wenn man das entsprechende
für die Deutschen fordert, wird man Gegenstand des
„Verfassungsschutzes“! Wenn ich gegen eine solche Politik in
Deutschland zum „Widerstand“ aufrufe, ist damit
selbstverständlich eine politisch-legale, gewaltfreie Gegenwehr (wie
z.B. mittels Demonstrationen und Kundgebungen) gemeint. Alles andere
muß ich als diffamierende Unterstellung zurückweisen.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Ich kann Integration nicht mehr
hören, liebe Freunde. Wir können Integration nicht mehr hören. Wir
wollen keine Integration. Wir wollen uns nicht im eigenen Land an
fremde Kulturen anpassen. Wir wollen mit denen zusammenleben, mit
denen wir bisher auch schon gelebt haben. Und zwar jetzt und in
Zukunft, liebe Freunde.“
(Rede
in Mödlareuth am 17.08.2018)
Klarstellung:
Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich um die Forderung
nach einer Begrenzung bzw. Unterbindung weiterer Einwanderung, ohne
die Exklusion hier bereits eingebürgerter Einwanderer zu
propagieren.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Und wenn wir es so weitergehen
lassen, liebe Freunde, dann werden künftige Völker durch unsere
verwaisten und verödeten Schwimmhallen, durch unsere verwaisten und
verödeten Parlamente, Museen und Konzertsäle und Schulen streifen,
und sie werden sich fragen und darüber staunen, wie eine so
geistreich und so wohlhabende Gesellschaft sich einfach daraus
hinwegfegen hat lassen.“ (Redebeitrag auf der AfD-Demonstration in
Erfurt am 28.01.2018)
Klarstellung:
Ich habe damit kein negatives Pauschalurteil über alle Migranten
gefällt, sondern einen dystopischen Ausblick auf die Folgen einer
Einwanderungspolitik gemacht, die Massen von Menschen aus fremden
Kulturen einströmen läßt, die mit unserer Kultur- und Werteordnung
nichts anfangen können. Oder dürfen sich auch die Tibeter nicht
gegen die Überfremdung durch die massive Zuwanderung von Chinesen
aussprechen, weil dies ein Unwerturteil gegen die Chinesen zum
Ausdruck bringen würde?
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Völker und Kulturen sind in den
Augen der Globalisten wertlos und als mögliche mächtige
Gegenspieler lästige Störenfriede ihrer bizarren Agenda. Das
farbenprächtige Pluriversum ethnisch-kultureller Eigenständigkeiten
mit Heimatrecht und Ansiedlungsmonopolen soll abgelöst werden durch
eine neuartige Kosmopolis multitribaler Gesellschaften mit
internationaler Niederlassungsfreiheit. Dieser Prozess ist schon seit
vielen Jahren im Gange, angetrieben von einem antinationalen Netzwerk
aus privaten Stiftungen, NGOs und supranationalen Institutionen wie
der EU. Das läuft auf eine Art globale Freihandelszone mit
entorteten und zersplitterten Menschengruppen hinaus, die dann umso
leichter beherrschbar sind. „
(Vgl.2
BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 206)
Überdies
klingt in diesem Zitat der Blut-und-Boden-Mythos an, auf den Höcke
an anderer Stelle erneut rekurriert, als er die Wiederentdeckung des
Eigenen als einhergehend mit der „Sicherstellung des Ansiedlungs-
und Gestaltungsmonopols eines Volkes in seinem Land“ bezeichnet.
(Vgl.2
BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 206)
Klarstellung:
Grundsätzlich ist der Wunsch nach Erhaltung eines Volkes im
ethnisch-kulturellen Sinn, soweit möglich, nicht
verfassungsfeindlich, solange dieses Ziel nicht mit
verfassungsfeindlichen Mitteln angestrebt wird. Mir geht es wie
bereits gesagt um die Erhaltung des deutschen Nationalstaates, dessen
Träger und Grundlage mehrheitlich, aber nicht ausschließlich, ein
bestimmtes ethno-kulturell umrissenes Volk ist. Das soll mittels
einer strikten Einwanderungsbegrenzung geschehen. Damit stelle ich
natürlich nicht das Niederlassungsrecht von nichtdeutschen
EU-Bürgern, das Heimatrecht und die Staatsbürgerschaft
nichtdeutscher nationaler Minderheiten (wie z.B. Dänen und Sorben)
und auch nicht die zahlreichen Staatsbürgerschaften mit
Migrationshintergrund in Frage. Alles andere muß ich als
diffamierende Unterstellung zurückweisen.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Hierin liegt auch meine
grundsätzliche Zuversicht und Gelassenheit, die über alle
Schreckensszenarien hinausreichen. Ich bin sicher, dass – egal wie
schlimm die Verhältnisse sich auch entwickeln mögen – am Ende
noch genug Angehörige unseres Volkes vorhanden sein werden, mit
denen wir ein neues Kapitel unserer Geschichte aufschlagen können.
Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu
schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden
Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen.
Aber abgesehen von diesem möglichen Aderlaß haben wir Deutschen in
der Geschichte nach dramatischen Niedergängen eine außergewöhnliche
Renovationskraft gezeigt. Denken Sie an den Dreißigjährigen Krieg
oder den Zusammenbruch 1945. Ob wir es noch einmal schaffen werden,
ist nicht sicher, aber es gibt berechtigte Hoffnung auf eine
Erneuerung.“
(Vgl.2
BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 257)
Klarstellung:
Wie bereits oben klargestellt, ist hiermit kein exkludierender
oder diskriminierender Entzug vorhandener Staatsangehörigkeiten
gemeint. Mein Bedauern über den „Verlust“ handelt in dem Zitat
von Landsleuten, die sich aus verschiedenen Gründen in ihrem eigenen
Land in eine andere Kultur hineinentwickeln und – gewollt oder
ungewollt – ihre ursprüngliche kulturelle Identität verlieren.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Integration – oder besser:
Akkulturation – ist ohnehin ein sehr komplexer und schwieriger
Prozess, der nicht mit einem oberflächlichen Bekenntnis zum
Grundgesetz erledigt ist, sondern die Annahme eines als fremd
empfundenen Werte und Normensystems erfordert, das weit über die
herrschende Rechtsordnung hinausgeht. Die Migranten sind selbst
zerrissene Seelen, weil sie unter der ständigen Spannung zwischen
westlicher Außenwelt und muslimischer Binnenwelt stehen. Aber sie
haben sich aufgrund des mangelnden Integrationsdrucks und der
geringen Attraktivität der autochthonen Kultur mehrheitlich für
ihre ursprüngliche Identität entschieden – was man ihnen im
Grunde nicht verübeln kann. […] Statt einer Bereicherung der
europäischen und deutschen Kultur erleben wir deren Verdrängung
durch Islamisierung, Orientalisierung und Afrikanisierung.“
(Vgl.2
BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 200)
Klarstellung:
Mit dem Begriff der Akkulturation ist die Integration in Werte
und Normen des Aufnahmelandes gemeint. Dauerhafte Einwanderung sollte
nur auf der Basis positiver Integrationsprognosen möglich sein.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Vor allem eine neue politische
Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben:
Sie ist den Interessen der autochthonen Bevölkerung verpflichtet und
muss aller Voraussicht nach Maßnahmen ergreifen, die ihrem
eigentlichen moralischen Empfinden zuwiderlaufen. […] Ja, neben dem
Schutz unserer nationalen und europäischen Außengrenzen wird ein
großangelegtes Remigrationsprojekt notwendig sein. Und bei dem wird
man, so fürchte ich, nicht um eine Politik der `wohltemperierten
Grausamkeiten`, wie es Peter Sloterdijk nannte, herumkommen. Das
heißt, dass sich menschliche Härten und unschöne Szenen nicht
immer vermeiden lassen werden. Man sollte seitens der staatlichen
Exekutivorgane daher so human wir irgend möglich, aber auch so
konsequent wir nötig vorgehen.“
(Vgl.2
BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 254)
Klarstellung:
Auch in diesem Zitat meine ich nicht den Staatsbürger-Ausschluß von
Nicht- Autochthonen. Mein Gemeinwohlverständnis zielt darauf ab, daß
eine verantwortungsvolle Politik die Einwanderung so zu gestalten
hat, daß die autochthone deutsche Bevölkerung ihr Land weiterhin
als ihre Heimat erleben kann. Meine Forderung nach einer deutschen
Leitkultur versteht sich dabei nicht als Diskriminierung oder
Ausgrenzung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund. Zum Begriff
der „wohltemperierten Grausamkeit“: Eine Befürchtung zu äußern,
ist nicht automatisch als Befürwortung zu interpretieren. Gerade
meine präventive Mahnung, bei ggf. erforderlichen staatlichen
Zwangsmaßnahmen „so human wie irgend möglich“ vorzugehen,
bestätigt meine innere Abneigung gegen solches Handeln, auch wenn es
in manchen Fällen in einem funktionierenden Rechtsstaat erforderlich
sein sollte (Beispiel: die Verhaftung eines schwerkriminellen
Familienvaters, der seinen Kindern entrissen wird, ist „grausam“,
aber gesetzlich notwendig). Das ganze Zitat bezog sich im übrigen
auf die „unschönen Szenen“, deren Verhinderung von der
Bundesregierung als Grund für die rechtswidrige Grenzöffnung im
Sommer 2015 (intern) angeführt wurde.
(c)
Kritik an politischem Establishment und Regierungsverantwortlichen
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Aber wir, liebe Freunde, wir
Patrioten werden diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen, wir werden uns
unser Deutschland Stück für Stück zurückholen! […] Wir werden
das so lange durchhalten – und so lange ich in etwas in der AfD zu
sagen habe, werde ich dafür eintreten und dafür kämpfen – wir
werden das so lange durchhalten, bis wir in diesem Land 51 Prozent
erreicht haben, oder … [Applaus, Jubel] … oder aber als
Seniorpartner – als Seniorpartner“ – in einer Koalition mit
einer Altpartei sind, die durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen
ist, die sich selbst wiedergefunden hat und die abgeschworen hat von
seiner Politik gegen das Volk, um endlich wieder zu einer Politik für
das eigenen Volk…“ [Rest geht in Jubel unter].
(Rede
bei der „Jungen Alternative“ in Dresden am 17.01.2017)
Klarstellung:
Mit der Formulierung „gegen das Volk“ spreche ich anderen
Politikern oder Parteien selbstverständlich nicht das Recht ab, eine
andere Auffassung zu vertreten, was dem Volk und Gemeinwohl dient und
was ihm schadet. Einen Streit darüber halte ich für legitim, es ist
ein normaler Vorgang in einer freiheitlichen Demokratie. Zu dem
gehört es auch, daß man in der öffentlichen Auseinandersetzung und
bei Wahlen versucht, für seine Auffassungen Zustimmung zu gewinnen.
Der „Verfassungsschutz“ scheint von ihm unerwünschten Politikern
zu fordern, nicht zu sehr von der eigenen Auffassung überzeugt zu
sein – vielleicht ist dies bei etablierten Politikern so. Daraus
kann aber kein Alleinvertretungsanspruch bei Politikern abgeleitet
werden, die von ihrer Auffassung überzeugt sind – es geht ihnen
allein darum, für ihre Auffassung eine Mehrheit zu bekommen. Ist
dies bei etablierten Politikern anders? Vielleicht weiß dies der
„Verfassungsschutz“ ja wirklich nicht, weil er die etablierte
Politik nicht beobachten darf.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Es gibt immer wieder Menschen, die
mir sagen, daß diese selbstmörderische Politik darin begründet
liegt, dass Deutschland gar kein souveräner Staat sei. Habt ihr
davon auch schon gehört? Und tatsächlich hat Bundesfinanzminister
Schäuble im Jahr 2015 gesagt – ich zitiere den unverehrten
Bundesfinanzminister Schäuble: „Und wir in Deutschland sind seit
dem 08. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr vollsouverän gewesen“. –
Zitat Ende. Ein Staat, der nicht souverän ist, kann auch keine
Demokratie sein! Aber ich sage auch zu denen, die von einem
übermächtigen Gegner sprechen: Verzagt nicht, denn ein Volk, das
souverän sein will, dass wir souverän!“
(Rede
bei der Demonstration in Erfurt am 30.09.2015)
Klarstellung:
Ein souveräner Staat besitzt eine zweifache Hoheitsgewalt: eine
völkerrechtlich gebundene nach außen und eine rechtsstaatlich
gebundene nach innen. Somit war die Bundesrepublik unter dem
Besatzungsstatut der Siegermächte bis zum 5. Mai 1955 nicht souverän
und auch bis zur Wiedervereinigung gab es nach einhelliger
Rechtsmeinung deutliche Einschränkungen. Seit dem 2+4-Vertrag ist
die Bundesrepublik zumindest formell vollständig souverän,
allerdings hat Deutschland seitdem erhebliche Teile seiner
Souveränität auf die EU übertragen – ein Prozeß, den wir von
der AfD in großen Teilen wieder rückgängig machen wollen.
Neben
der rechtlichen Seite gibt es aber auch reale Machtverhältnisse, die
einen Einfluß auf die faktische Souveränität haben. Ein mündiger,
formell freier Mensch kann dennoch von anderen Menschen erheblich
abhängig und damit in seiner individuellen Souveränität
eingeschränkt sein.
Ohne
Zweifel gehört zur Souveränität eines Staates auch das
Selbstbestimmungsrecht seines Staatsvolkes, was die demokratische
Selbstbestimmung mit einschließt. Daraus ergibt sich meine
Schlußfolgerung (die man nicht teilen muß), daß eine Demokratie
grundsätzlich Abhängigkeiten von anderen Mächten möglichst
minimieren sollte. Das gilt auch für die Demokratie in Deutschland.
Es ist absurd, mir bei dem angeführten Zitat unterstellen zu wollen,
Staat und Verfassung unterminieren zu wollen. Vielmehr geht es gerade
um die Sicherstellung seiner Grundlagen.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: Die aktuelle Politik führt er auf
„jahrzehntelange Meinungssteuerung und Umerziehung“ zurück, die
„gerade im Westen Gehirnwäscheergebnisse verbuchen“ könne.
Daran schließen sich ständige Verunglimpfung von Repräsentanten
und Institutionen der parlamentarischen Demokratie an. So spricht er
von „inhaltlich entartet [en] Alt-parteien“,
Rechtsstaatsschändern“ und „Deutschland-Abschaffern“. Die
Bundeskanzlerin bezeichnet er wahlweise als „Grundrechts-Brecherin“
oder „Kanzler-Diktatorin“. Die politische Führung bezichtigt er
generell der „Charakterlosigkeit“, nennt sie „verfilzt und
feige“, „Herrschaft des Schlechten“ oder „Totalversager“.
(vgl.
Reden von Björn Höcke auf den „Kyffhäusertreffen“ 2016 und
2017 sowie auf dem Flügel-Treffen am 06.11.2016)
Klarstellung:
Zunächst zu der fragwürdigen Technik der VS-Mitarbeiter: Die
hier zusammengestellten Worte aus völlig verschiedenen
Redezusammenhängen sind in ihrer konzentrierten Form vergleichbar
mit der 30sekündigen Zusammenfassung eines 90 minütigen
Bundesliga-Spiels. Was in der Langform undramatisch bis langweilig
empfunden wird, mutiert in der Kurzform zu einer „Pseudodramatik“,
die nicht den Realitäten entspricht. Zum Inhalt: Meine Polemiken
richten sich selbstverständlich in keiner Weise gegen die
parlamentarische Regierungsform oder das Mehrparteiensystem an sich,
sondern ausschließlich gegen eine bestimmte Politik oder bestimmte
Politiker. Damit spreche ich keiner anderen Politik oder einem
anderen Politiker die Existenzberechtigung im politischen Wettbewerb
ab. Seitens der VS-Interpretation wird offenbar die harsche Kritik an
dem Fahrer und seinem Fahrstil mit der Diffamierung bzw.
Infragestellung des Fahrzeugs verwechselt. Diese Verwechselung
scheint ein Grundproblem der VS-Dienste zu sein und deutet auf eine
partei- bzw. regierungspolitische Instrumentalisierung hin. Ich halte
demgegenüber eine illegitime Ineinssetzung von Fahrer und Fahrzeug
seitens des Fahrers für eine bedenkliche, nicht verfassungskonforme
Entwicklung.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: In einer Rede am 11. März 2016
bezeichnete Höcke die Bundesrepublik als „Bananenrepublik“, die
auf dem „schlechten Weg in eine neue DDR“ sei und angesichts des
von Angela Merkel ausgelösten „Asyltsunami[s]“ vor einem
„historischen Kultur- und Zivilisationsbruch“ stehe. (Keine
Quellenangaben)
Klarstellung:
Hier geht es nicht um eine Verunglimpfung des Staatswesens oder
der amtierenden Kanzlerin, sondern um eine Warnung vor den
verheerenden Folgen einer von mir als falsch erachteten Politik und
vor einer zunehmenden Diffamierung der berechtigten Kritik an dieser
Politik.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Die bunte Republik Deutschland ist
2018 ein real existierender Gesinnungsstaat, sie ist ein real
existierender Umerziehungsstaat, sie ist ein real existierender
Bevormundungsstaat – aber kein demokratischer Rechtsstaat mehr.
[Applaus] […] Der Verwesungsgeruch einer absterbenden Demokratie
wabert durchs Land.“
(Rede
in Mödlareuth am 17.06.2018)
Klarstellung:
Die beanstandeten Bezeichnungen beziehen sich auf konkrete
Vorgänge und Verhaltensweisen und sind nicht als pauschale
Kennzeichnungen zu verstehen, was durch den Hinweis auf eine konkrete
Jahreszahl bestärkt wird. Auch hier ist der Appell verbunden,
demokratie-, freiheits- und rechtsstaatszerstörenden Tendenzen
entgegenzutreten, wie sie insbesondere durch die ideologie-politische
Verfassungsschutzpolitik zum Ausdruck kommt, welche politische
Opposition amtlich diffamiert. Diese verfassungsfeindliche Tendenz
geht dahin, daß auch noch eine gegen die Menschenwürde von
Oppositionspolitikern gerichtete gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit gefördert wird.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: Die tiefe Abneigung Höckes gegen das
politische System in Deutschland spiegelt sich nicht zuletzt in einer
ständigen Schmähkritik gegenüber dessen Repräsentanten wieder,
insbesondere in der kontinuierlichen Beleidigung der Bundeskanzlerin.
Diese bezeichnet er als „Rechtsbrecherin“, die von Sinnen sei
oder einen psychologischen Befund zu haben scheine. Sie habe sich des
Landes- und Hochverrats schuldig gemacht. Solche Politiker müssen,
so Höckes Hoffnung, eines Tages „Rechenschaft vor einem
ordentlichen Gericht ablegen“. (Rede beim Bürgerdialog Mühlhausen
am 08.10.2015)
In
einer weiteren Rede polemisiert Höcke, Merkel habe den Verstand
verloren und müsse in der „Zwangsjacke aus dem Bundeskanzleramt
abgeführt werden“.
(Rede
bei einer AfD-Demonstration in Erfurt am 13.01.2016)
Klarstellung:
Die exakte rechtliche Einordnung der Politik der Kanzlerin als
„Landes- und Hochverrat“ ist juristisch sicherlich fragwürdig,
hier ging es eher um eine politisch-polemische Bewertung ihrer
konkreten politischen Entscheidung. Ansonsten gilt auch hier: Kritik
am Fahrer und seinem Fahrstil ist nicht gleichbedeutend mit einer
Infragestellung des Fahrzeugs selbst. Hier liegt wie gesagt eine
grundsätzliche Verwechslung vor. Im Übrigen beschränken sich
„Repräsentanten des politischen Systems“ nicht auf
Regierungskreise und Vertreter etablierter Parteien, sondern
schließen auch die demokratisch gewählten Vertreter der politischen
Opposition mit ein. Wenn verbale Angriffe gegen „Repräsentanten
des politischen Systems“ nach Ansicht des BfV mit einem Angriff
gegen diese Ordnung als solche in eins gesetzt würden (eine
Auffassung, die ich wie gesagt nicht vertrete), dann müßten ebenso
die unzähligen wüsten Angriffe gegen meine Person als demokratisch
gewählter Parlamentarier und Fraktionsvorsitzender im Thüringer
Landtag als Angriff gegen die politische Ordnung angesehen werden. So
wenig überzeugend diese Sichtweise des BfV ist, so inakzeptabel wäre
eine parteiisch-exklusive Handhabung des Begriffs „Repräsentanten
des politischen Systems“ unter Ausschluß demokratisch gewählter
Oppositionsvertreter.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Und wir werden im Rahmen der
rechtsstaatlichen Möglichkeiten alles tun, liebe Freunde, wenn die
Wende in diesem Land eingeleitet und vollzogen worden ist, diese Frau
mit einem rechtsstaatlichen Verfahren doch noch in die Verantwortung
zu bekommen. Sie ist nicht würdig und sie ist es nicht wert, dass
wir ihren Namen aussprechen.“ [Applaus und ‚Widerstand‘-Rufe]“
(Redebeitrag
auf der PEGIDA-Demonstration in Dresden am 14.05.2018.)
Klarstellung:
Auch wenn meine geäußerte Hoffnung auf ein rechtsstaatliches
(!) Verfahren gegen Merkel sich aus juristischen Gründen nicht
erfüllen sollte, stelle ich mit meinen Ausführungen in keiner Weise
die Zuständigkeit der Gerichte und die Unabhängigkeit der Justiz in
Frage. Auch hier kommt wieder eine unterstellende Diffamierung
politischer Opposition durch den sog. „Verfassungsschutz“ zum
Ausdruck.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Eine der skrupellosesten Ideologen
dieser Republik ist die Bundeskanzlerin. Man möchte fast sagen:
gelernt ist gelernt. Ihr wisst was ich meine. Ja das hat doch was von
einem systematischen Zersetzungs- und Zerstörungswerk, was diese
Frau hier mit ihrem Land veranstaltet. Es tut mir leid, ich denk dann
schon so an die Ausbildung, an die Tätigkeit des einen oder anderen
IM in der DDR.“ (keine Quellangabe)
Klarstellung:
Mein damaliger Hinweis auf eine
mögliche IM-Tätigkeit von Angela Merkel ist nicht als
Verunglimpfung gemeint, sondern ein Extrakt aus verschiedenen
öffentlich zugänglichen Diskussionen, Berichten und Analysen. Ein
gut dokumentierter Artikel des Experten Hubertus Knabe zu dieser
Frage (https://hubertus-knabe.de/auf-den-spuren-von-im-erika/)
hat mich mittlerweile dazu bewogen, von meiner (betont vorsichtig
formulierten) Vermutung abzurücken, auch wenn ein Restverdacht
bestehen bleibt.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Ja, das [Verlauf der politischen
Fronten] geschieht aber nur vordergründig aufgrund der
Positionierung für oder gegen die Masseneinwanderung. Wenn man
genauer hinsieht, geht es um Grundsätzlicheres: auf der einen Seite
stehen die Anhänger des ‚Ancien Régime‘ auf der anderen Seite
die Kräfte, die einen vollständigen Politikwechsel befürworten.
Und diese Bruchlinien gehen heute tatsächlich quer durch alle
politischen Lager und Parteien. Man kann von einem politischen
Paradigmenwechsel sprechen, den wir gerade erleben. Innerhalb der
traditionellen liberalen konservativen und linken Milieus scheiden
sich „systemkonforme“ und „systemkritische“ Teile und bilden
ganz neuartige Verbindungen und Bündnisse. Ich glaube nicht, dass es
sich dabei um ein flüchtiges, vorübergehendes Phänomen handelt,
das sich wieder legt, wenn die Krise abflaut. Ich bin überzeugt,
dass wir am Anfang einer langfristigen und nachhaltigen Veränderung
stehen. […]
Wir
brauchen in der existentiellen Krise keine falsche konservative
Loyalität zu Institutionen, die die Zukunft unseres Volkes
gefährden, sondern selbstbewussten, renitenten Bürgermut und einen
kämpferischen Nonkonformismus, der heute wie gesagt in allen
politischen Lagern zu finden ist.“
(Vgl.
2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 238 f.)
Klarstellung:
Mit meiner Aussage strebe ich natürlich nicht die Abschaffung
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung an, sondern kritisere
die gegenwärtige Politik und das sie stützenden Beziehungsgeflecht.
Mit dem Begriff „Ancien Régime“ ist ein real existierender
verkrusteter Machtkomplex gemeint, der sich innerhalb der
Bundesrepublik etabliert hat und in der Vergangenheit bereits
fundiert-kritisch untersucht worden ist (beispielsweise von dem
Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim). Gegen dieses
Herrschaftsgeflecht – von Arnim spricht vom „System“, siehe
sein gleichnamiger Buchtitel – und die mit ihm verbundene Politik
richtet sich meine geäußerte Kritik. Die Diffamierung dieser Kritik
durch Unterstellungen des „Verfassungsschutzes“ delegitimiert das
grundlegende Verfassungsprinzip auf Bildung und Ausübung politischer
Opposition und dies ist letztlich gegen den Parteienpluralismus
gerichtet.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: Auch sonstige Politiker werden von
Höcke fortlaufend pauschal beleidigt und beschimpft. In einer nicht
vollständigen Auswahl wären diesbezüglich etwa anzuführen:
„Grundrechtsschänder“, Gesinnungskastraten“, „Politzwerge“,
„Totalversager“, „ausgewiesene Antideutsche“,
„Multikulti-Spinner“ oder „geistige Dünnbrettbohrer“. (keine
Quellangabe)
Klarstellung:
Auch hier wurde der dramaturgische Effekt wie oben beschrieben
verwendet. Und auch hier gilt meine Kritik konkreten Personen und
bestimmten Politiken und kann nicht als „pauschale Verunglimpfung“
der politischen Ordnung verstanden werden. Um deren Erhalt bemühe
ich mich vielmehr, indem ich diese Ordnung schützen will. Dagegen
delegitimiert der „Verfassungsschutz“ die politische Ordnung,
indem er das Verfassungsprinzip auf Ausübung politischer Opposition
delegitimiert, indem er die etablierte Politik mit „Verfassung“
gleichsetzt: ein klarer Totalitätsanspruch!
(d)
Bürgeropposition gegen die herrschende Politik
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Die AfD ist die letzte evolutionäre,
sie ist die letzte friedliche Chance für unser Vaterland.
[Rufe:
„Jawohl! , Applaus] Damit sie es sein kann, muss sie sich als
inhaltliche – nicht als strukturelle, als inhaltliche –
Fundamentalopposition verstehen, denn sie ist die einzige relevante
politische Kraft des Bewahrenden, die gegen die kollektiven Kräfte
der Auflösung der One-World-Ideologen und ihrer Verbündeten steht.“
[Applaus]
(Rede
bei der „Jungen Alternative“ in Dresden am 17.01.2017)
„Für
mich ist der Flügel in erster Linie, und deswegen soll er Bestand
haben, auch jenseits dieses schon traditionellen Kyffhäuserfestes,
für mich ist der Flügel eine Rückversicherungsgemeinschaft unserer
AfD. Und der Flügel ist ein Garant dafür, der Flügel ist ein
Garant dafür, dass diese Partei, unsere Partei immer weiß, und
eingedenk dessen auch lebt und auch handelt, dass sie die letzte
evolutionäre Chance für unser geliebtes Vaterland ist.“
(Rede
zum 2. Kyffhäusertreffen am 04.06.2016)
Klarstellung:
Selbst Politologen des sog. Verfassungsschutzes müßten
eigentlich erkennen: Mit dem Hinweis auf die „letzte evolutionäre,
friedliche Chance“ habe ich nicht einen Bürgerkrieg anzetteln
wollen oder einem revolutionären Umsturz das Wort geredet, sondern
auf die Gefahr hingewiesen, daß es bei fortgesetzter
Masseneinwanderung zu gewalttätigen Unruhen oder gar zu einem
Bürgerkrieg kommen könnte. Mit meiner Aussage will ich auch nicht
das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen, sondern mache mir
vielmehr Sorgen um dessen künftige Sicherstellung. Gerade um dieses
drohende „Bürgerkriegsszenario“ zu verhindern, setze ich ja
meine Anstrengungen in den Erfolg der AfD, die sich – ganz
gegenteilig zu revolutionären Bestrebungen – im Rahmen des
parteipolitischen Wettbewerbs an Parlamentswahlen beteiligt und neben
der politischen Willensbildung parlamentarische Arbeit betreibt. Das
Gebot absoluter Gewaltfreiheit und der Ausschluß verfassungswidriger
Mittel zur Durchsetzung von politischen Forderungen habe ich stets in
meinen Reden und sonstigen Verlautbarungen betont. Es ist
bezeichnend, daß davon in dem VS-„Gutachten“ nicht die Rede ist,
wie ja sehr vieles beschwiegen wird, was zugunsten der AfD und meiner
Person vorgebracht werden müßte.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Denken Sie an den Freiheitskampf
Arminius gegen das römische Imperium oder das Ringen der
Stauferkaiser gegen die weltlichen Anmaßungen der Päpste, den
Bauernaufstand im 16. Jahrhundert, die Befreiungskriege gegen
Napoleon, den patriotischen Widerstand gegen Hitler, den nationalen
Aufstand am 17. Juni gegen die sowjetische Besatzungsmacht, den
gerade erwähnten deutschen Herbst 1989 und heute die Bürgerproteste
gegen die Einwanderungspolitik – das alles spricht für einen
Grundzug in unserem Nationalcharakter. In der Gesamtschau ist das
beeindruckend. […] Auch wenn wir Patrioten bisweilen an der
Widerstandskraft unseres Volkes zweifeln, ist auch heute noch lange
nicht das letzte Wort gesprochen.“
(Sebastian
Hennig / Björn Höcke: „Nie zweimal in denselben Fluß“,
Lüdinghausen und Berlin 2018, S. 214)
Klarstellung:
Auch hier liegt wieder eine Diffamierung durch Unterstellungen
vor: Mein Verweis u.a. auf den Widerstand gegen Hitler und die
friedliche Revolution von 1989 soll keine Abqualifizierung der
Bundesregierung als „Unrechtsregime“ im Sinne der
nationalsozialistischen oder kommunistischen Diktatur bedeuten und
auch keine Negierung des staatlichen Gewaltmonopols. Ich habe in dem
genannten Gespräch vielmehr den besonderen widerständigen Grundzug
unseres Nationalcharakters gegen das Stereotyp des deutschen
„Untertanengeistes“ ins Spiel gebracht. Diese mit historischen
Beispielen belegte „Widerstandskraft“ des deutschen Volkes hoffe
ich in einem legalen Rahmen gegen eine heutige verhängnisvolle
Politik mobilisieren zu können. Meinen Verweis auf die
Freiheitstaten des Widerstandes gegen Hitler und die friedliche
Revolution von 1989 als Infragestellung des heutigen staatlichen
Gewaltmonopols zu interpretieren, mutet geradezu abenteuerlich an.
Sicherlich gibt es auch die Tradition der Untertänigkeit – diese
spiegelt sich derzeit vor allem darin, daß die Bewertungen des
Verfassungsschutzes gegen politische Opposition von der
Relotiuspresse wie religiöse Offenbarungen behandelt werden. Gegen
diese Art von deutscher Untertänigkeit muß in der Tat an den
demokratischen Widerspruchsgeist appelliert werden, der sich bei den
Deutschen entsprechend der unterschiedlichen Situation
unterschiedlich zum Ausdruck gebracht hat. Dabei sollte nicht
unerwähnt bleiben, daß der gefährlichste Widerstand gegen die
Hitler-Diktatur von der Militäropposition, also von politisch rechts
gekommen ist.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Wir sagen ja! Wir sagen ja, nicht
zur strukturellen Fundamentalopposition, weil wir diesen Staat ja
wollen. Wir wollen ihn am Leben erhalten und wir wollen ihn stützen.
Wir sagen aber ja zu einer inhaltlichen Fundamentalopposition um
diesen Staat, den wir erhalten wollen, vor den verbrauchten
politischen Alteliten zu schützen, die ihn nur missbrauchen, um ihn
abzuschaffen! […] Es kann ja gar kein Zweifel daran bestehen, dass
wir ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Mauer wieder in einer
politischen Wendezeit angekommen sind. Die führenden
Altparteien-Politiker … [Applaus] … die führenden Altparteien
–Politiker sind zu erbärmlichen Apparatschiks geworden, die nur
noch ihre Pfründe verteilen wollen. Weder ihr erstarrter Habitus
noch ihre floskelhafte Phraseologie unterscheidet Angela Merkel von
Erich Honecker. [Längerer Applaus, Jubel, Rufe: ‚Merkel muss
weg‘!] Ich sage in aller Deutlichkeit: Diese Regierung ist keine
Regierung mehr, diese Regierung ist zu einem Regime mutiert! […]
Diese alten Kräfte, die ich gerade genannt habe, sie lösen unser
liebes deutsches Vaterland auf wie ein Stück Seife unter einem
lauwarmen Wasserstrahl. Aber wir, liebe Freunde, wir Patrioten werden
diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen, wir werden uns unser Deutschland
Stück für Stück zurückholen! […] Wir werden das so lange
durchhalten – und so lange ich etwas in der AfD zu sagen habe,
werde ich dafür eintreten und dafür kämpfen - , wir werden das so
lange durchhalten, bis wir in diesem Lande 51 Prozent erreicht haben,
oder … [Applaus, Jubel]… oder aber als Seniorpartner – als
Seniorpartner! – in einer Koalition mit einer Altpartei sind, die
durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen ist, die sich selbst
wiedergefunden hat, und die abgeschworen hat von einer Politik gegen
das Volk, um endlich wieder zu einer Politik für das eigene Volk
[Rest geht im Jubel unter].“
(Rede
bei der Jungen Alternative“ in Dresden am 17.01.2017)
Klarstellung:
Der Begriff „inhaltliche Fundamentalopposition“ steht für
eine grundsätzliche Ablehnung der aktuellen Regierungspolitik.
Gerade, um Mißverständnisse auszuschließen, habe ich ihn von einer
„strukturellen Fundamentalopposition“ streng abgegrenzt, die sich
gegen das politische System als solches stellt. Wenn ich von
„führenden Alt-Parteienpolitikern“ spreche, so meine ich eine
bestimmte Auswahl von Politikern, nicht alle Politiker der
etablierten Parteien pauschal. Und mein Hinweis, daß es eine Tendenz
zu „Apparatschiks“ gibt, die „nur noch Pfründe verteilen“,
mag polemisch zugespitzt sein, ist aber allgemein anerkannter
Erkenntnisstand der Parteienkritik (vgl. von Arnim, Scheuch,
Wieczorek et multa alia), der bisher nicht als verfassungsfeindlich
interpretiert wurde. Der Begriff „Regime“ bezieht sich nicht auf
die parlamentarische Demokratie, sondern auf das aktuell herrschende
Machtgeflecht innerhalb unserer Republik, die ich damit natürlich
auch nicht mit der DDR-Diktatur gleichsetze.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Dann haben wir immer noch die
strategische Option der gallischen Dörfer. Wenn alle Stricke reißen,
ziehen wir uns wie einst die tapfer-fröhlichen Gallier in unsere
ländlichen Refugien zurück und die neuen Römer, die in den
verwahrlosten Städten residieren, können sich an den teutonischen
Asterixen und Obelixen die Zähne ausbeißen! Die Re-Tribalisierung
im Zuge des multikulturellen Umbaus wird aber so zu einer
Auffangstellung und neuen Keimzelle des Volkes werden. Und eines
Tages kann diese Auffangstellung eine Auffangstellung werden, von der
eine Rückeroberung ihren Ausgang nimmt.“
(Vgl.
2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 253)
Klarstellung:
Es ist seltsam, daß das BfV eine eindeutig ironisch-spaßhafte
Bemerkung wie die „Asterix-Option“, die ich für den Fall eines
Worst-Case-Szenarios erwähnt habe, als bierernste Strategie mit dem
Aufruf zu einer (gewalttätigen) Rückeroberung verlorenen
Machtgebietes interpretiert. Der humorige Hintergrund ist allein
daran erkennbar, daß ich im Gespräch dieses Gedankenspiel mit den
Worten beende: „Um wieder zum Ernst der Sache zu kommen: Unser
oberstes Ziel ist es natürlich, diese Szenarien zu verhindern und
den fahrenden Zug vor dem Aufprall zu stoppen“. Der BfV meint
anscheinend, ich würde, so wie Asterix Rom mit seiner und Obelix
Faustkraft erobert hat (siehe dazu: Asterix-Film Nr. 3), mit den
übriggebliebenen Deutschen verlorene Heimatgebiete zurückerobern
wollen – natürlich wie die beiden gallischen Rebellen unter
Anwendung von Gewalt (ob mit oder ohne Zaubertrank, bleibt hier
offen). Neben der völligen Ignorierung des ironisch-spaßhaften
Kontextes wird dem Begriff „Rückeroberung“ eine grundsätzliche
Gewaltaffinität unterstellt, wohingegen ich, wenn man
„Rückeroberung“ tatsächlich in eine ernsthafte Option umdeuten
würde, eine solche selbstverständlich ausschließlich in einem
gewaltfreien und legalen Rahmen akzeptieren würde.
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Ein verantwortungsvoller Politiker
darf sich bei aller Bürgernähe nicht von den schwankenden
Stimmungen des Volkes abhängig machen, zumal diese manipuliert sein
können. Auch bei einer wiederhergestellten inneren Einheit muss er
ein Sensorium für die „volontè generale“ [sic!] besitzen und
notfalls auch gegen die aktuellen öffentlichen Befindlichkeiten für
das Volk die richtigen Entscheidungen treffen – also nicht
selbstherrlich – autokratisch, sondern im dienenden Sinne. Das
zeichnet einen Staatsmann gegenüber einem reinen Populisten aus, der
immer ochlokratisch abzustürzen droht.“
(Vgl.
2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 235 f.)
Klarstellung:
Der Begriff „volonté genérale“ bezieht sich nicht gegen den
empirischen Volkswillen in der Demokratie, sondern steht nach
allgemeiner Ansicht für das „Wohl des Volkes“ oder auch
„Gemeinwohl“, für das sich ein verantwortungsbewußter Politiker
einsetzen sollte – und zwar unabhängig davon, ob er damit die
Mehrheit gewinnt. Gleichzeitig erfolgt in dem Zitat eine klare Absage
gegen jedweden „Autokratismus“. Das Zitat ist im übrigen
eingebettet in eine differenzierende Kritik am Populismus, hat also
eine ganz andere inhaltlich-thematische Ausrichtung als die im
VS-„Gutachten“ suggerierte.
(e)
Staat und Kirche
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: „Wenn wir die völlig aus dem Ruder
gelaufene Moderne wieder in den Griff kriegen möchten, kommen wir um
eine Rekonstitution des Staates in seiner neuzeitlich klassischen
Form nicht herum. Das wird neben der Notwendigkeit einer religiösen
Wiederverankerung eine der entscheidenden Aufgaben der Zukunft sein.
Alle genannten Aspekte der Rekomposition beziehen sich auf ein Volk
als geschichtlich gewachsene Einheit, bedürfen aber eines klar
umrissenen Ordnungs- und Gestaltungsrahmens, innerhalb dessen ein
Volk walten und wirken kann.“
(Vgl.
2 BvB 1/13, Rn-Nr. 690 f., S. 269)
Klarstellung:
Daß sich in dem Folgesatz zur Rekonstruktion des Staates mein
Wunsch nach „religiöser Wiederverankerung“ findet, darf nicht
dahingehend interpretiert werden, daß ich mittels staatlicher
Interventionen auf die Religion einwirken möchte. Das würde auch
meinem neuzeitlich-aufgeklärtem Staatsverständnis widersprechen,
das von einer strikten Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion
ausgeht. In dem angeführten Gespräch führe ich dazu u.a. aus: Die
zentrale Aufgabe einer neuen Volkskirche wäre es, „sich um das
Seelenheil der Menschen zu kümmern, statt sich, wie heute, penetrant
in die Politik einzumischen. Da halte ich es mit der
Zwei-Reiche-Auffassung von Augustinus oder Luther.“ Die Religion
hat sich demnach nicht in die Politik bzw. den Staat einzumischen wie
ebenso die Politik bzw. der Staat nicht in religiöse oder
kirchlich-theologische Fragen. Mein Aufruf zur Wiederverankerung der
Religion richtet sich somit nicht an den Staat oder irgendwelche
politischen Organisationen, sondern an die Menschen und Bürger
dieses Gemeinwesens selbst. Ich betone außerdem in den erwähnten
Gesprächsabschnitten, daß ich als Parteipolitiker nicht dazu
berufen bin, über die Frage einer „Volkskirche“ näheres zu
sagen und mache im folgenden nur sehr allgemeine Angaben, wie ich mir
eine erneuerte „Volkskirche“ vorstelle.
Aufgrund
meines säkularen Staatsverständnis und meiner religiösen Toleranz
habe ich auch nicht vor – wie der VS-Bericht unterstellt –
Angehörige eines fremden Glaubens zu benachteiligen. Wie das BfV auf
den Verdacht kommt, ich wolle mit meinem angeblichen
„staatsreligiösen Steuerungsansatz“ Muslime von der
gleichberechtigen Teilhabe an der politischen Willensbildung
ausschließen, ist mir völlig schleierhaft. In meinen Zitaten geht
es überhaupt nicht um politische Willensbildung und auch nicht um
eine Verbindung von Staat und Religion – schon gar nicht in einer
Weise, daß nur Angehörige christlicher Kirchen politische Ämter
bekleiden dürfen oder ähnliches.
Schließlich:
Das BfV ist der Meinung, ich würde mit der Rekonstruktion des
Staates an ein „vordemokratisches Staatskonzept“ anknüpfen. Das
ist völlig unverständlich, versteht sich doch das von mir
favorisierte Modell des modernen Nationalstaates als Gegenkonzept zu
undemokratischen und despotischen Herrschaftssystemen.
(f)
Nationalsozialismus/Faschismus
Mutmaßlicher
Wortlaut laut VS-Bericht: Die Grundposition Höckes in Bezug auf
den historischen Nationalsozialismus, aber auch andere Diktaturen,
kommt dadurch zum Ausdruck, dass er das Grundübel ohnehin am
„zersetzenden Materialismus“ der Moderne - politisch verkörpert
durch den Liberalismus – festmacht. Einem menschenverachtenden
Gewaltregime wie dem Dritten Reich wirft Höcke deshalb lediglich
vor, erfolglos als Antwort auf die liberalistischen Abwärtsprozesse
zu „brachialen Mitteln“ gegriffen zu haben. Auch den
italienischen Faschismus deutet Höcke als ernsthaften und damit
nachvollziehbaren Versuch, die „liberalistischen Krisen Anfang des
20. Jahrhunderts zu überwinden“. Als weitere Kennzeichen der
faschistischen Epoche sind für Höcke lediglich „die Ausschaltung
der Mafia, die Trockenlegung der Sümpfe, die guten Straßen und die
pünktlichen Züge“ sowie die noch heute „wahrnehmbare Urbanität“
in Turin, Florenz und Rom erwähnenswert.
(Sebastian
Hennig / Björn Höcke: Nie zweimal in denselben Fluß, a.a.O.,
S.142)
Klarstellung:
Daß ich im Zuge der angeführten Gesprächspassage über die
Moderne (der NS war gar nicht das zentrale Thema) „nur“ von den
„brachialen Mitteln“, die vom Nationalsozialismus / Faschismus
und Kommunismus angewendet wurden, um die Krisen der Moderne zu
überwinden, gesprochen habe, wurde als eine Verharmlosung des
NS/Faschismus mißgedeutet. Ich hätte laut BfV nicht ausführlich
genug auf das menschenverachtende Gewaltregime vom NS und Faschismus
hingewiesen. Nun kann man realistisch nicht bei jedem Satz, der den
Nationalsozialismus und den Faschismus (oder auch den Kommunismus,
der hier merkwürdigerweise, obwohl von mir im gleichen Satz genannt,
im VS-Bericht nicht erwähnt wird) tangiert, sofort eine
grundsätzliche Distanzierung von diesen Regimen und die vollständige
Nennung ihrer Verbrechen erwarten.
Dann
wären überhaupt keine einzelstehenden Aussagen zu bestimmten
Aspekten dieser totalitären Regime oder ihrer Protagonisten möglich,
ohne in den Verdacht der Relativierung oder Sympathie zu geraten. Um
diesem Vorwurf zu entgehen, müßte beispielsweise der „ledigliche“
(so das Kernwort des BfV-Vorwurfs) Hinweis, Hitler sei Vegetarier
gewesen oder auf Rügen wäre ein KdF-Bad gebaut worden, immer mit
dem sofortigen ausführlichen Zusatz versehen sein, daß Hitler neben
seiner vegetarischen Kost auch ein brutaler Diktator, Judenhasser,
Angriffskrieger usw. gewesen sei und daß im Dritten Reich neben den
KdF-Urlaubsanlagen auch KZs und Menschenvernichtungsanlagen existiert
haben. Ein solcher Aufzählungszwang wäre absurd und kann nicht
ernsthafte Auflage eines Verfassungsschutzes in einem freien,
demokratischen Land sein, um dem Verdacht einer NS-Relativierung zu
entkommen.
Um
die Sache abschließend zu klären, möchte ich an dieser Stelle noch
einmal darauf hinweisen, daß ich mich wiederholt vom NS und
Faschismus (und anderen totalitären Systemen wie dem Kommunismus)
ausdrücklich distanziert habe und betone nochmals, daß ich für
diese Regime weder Sympathie empfinde, noch deren unzweifelhafte
Verbrechen bestreite.
Schlußbemerkungen
Man
darf sich keine Illusionen machen: Der politische Gegner wird
vermutlich alle Erklärungen und Klarstellungen als „bloße
Lippenbekenntnisse“ abtun. Das ist im parteipolitischen Wettbewerb
möglich, wenn auch nicht redlich. Bedauerlich wäre es, wenn sich zu
dieser parteilich motivierten Unterstellung auch zur Neutralität
verpflichtete Staatsbeamte hinreißen ließen.
Ich
versuche jedenfalls, so wahrhaftig wie möglich in dem schwierigen
Feld der Politik zu bleiben. Ich halte Wahrhaftigkeit für eine gute
bürgerliche Tugend, auch wenn man das in Zeiten kollektiver
„Normopathie“ (so die sozialpathologische Diagnose von Hans
Joachim Maaz) belächeln mag. Das heißt aber auch: Ein Abrücken von
politischen Positionen, die ich für vernünftig und sinnvoll halte,
wird es von meiner Seite nicht geben. Wenn ein sog.
„Verfassungsschutz“ das leidenschaftliche Bekenntnis und
Eintreten für das eigene Land und seine Kultur für
„verfassungsfeindlich“ hält, dann werde ich meine Überzeugungen
und Loyalitäten nicht dieser fragwürdigen, demokratiefeindlichen
VS-Methodik anpassen.
Allerdings
vertraue ich weiterhin den zu politisch-weltanschaulicher Neutralität
verpflichteten staatlichen Organen, daß sie sich gegen eine
parteipolitische Umdeutung elementarer Verfassungsinhalte erfolgreich
wehren.
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