"Lügenpresse" - lying press
25. Januar 20151. ZUM HINTERGRUND
Der Sachverhalt ist folgender. Am 26.Dezember 2004 gegen 8.00 Uhr Ortszeit ereignete sich im Sundagraben ein schweres Seebeben. Der Bruch des Seebodens begann vor der Nordwestküste Sumatras und zog sich entlang der Bruchzone des Grabens in nördliche Richtung bis zur Insel Nord Andaman durch (Sumatra-Andaman-Beben). Es war das zweitstärkste je gemessene und das stärkste seit fast 50 Jahren, flache und räumlich wie zeitlich längste je registrierte Beben. Aufgrund seiner gigantischen Stärke wurde es überall auf dem Globus binnen weniger Minuten durch abertausende Seismometer und Seismographen registriert, geortet und ausgewertet. Dadurch ließ sich sein katastrophales Gefahrenpotenzial feststellen. Das unterseeische Beben löste eine Serie von zerstörerischen Tsunami-Wellen aus, die die Küsten vieler Anrainerstaaten des Indischen Ozeans verheerten und geschätzte 300 000 Menschenleben forderten. Schon kurz nach ihrer Auslösung hatten die Flutwellen die Nordwestspitze Sumatras und die zu Indien gehörenden Inselgruppen der Nikobaren und der Andamanen verheert. Satellitenaufnahmen lieferten an diesem wolkenlosen sonnigen Vormittag Bilder der immensen Zerstörung und das katastrophale Ausmaß der Verwüstung dort. Während Warnungen für die Bewohner der dicht besiedelten und meist flachen Küstengebiete NW-Sumatras und auf den Nikobaren und den Andamanen die humanitäre Katastrophe dort nicht hätten verhindern können, weil die Zeit zum Handeln knapp war, um höheres Gelände zu erreichen, hätten Warnungen in Thailand und auf den weiter vom Epizentrum des Bebens entfernten Ländern sehr viel bewirken können, wie das Beispiel Kenia zeigte. Kenia, ein unterentwickeltes rückständiges Land, an dessen Küste auch ein Hotel neben dem anderen stand, brauchte nur 30 Minuten, um seine Küste zu räumen, weshalb kein einziger ausländi-scher Tourist dort sterben musste. Auch in Thailand bestand genügend Vorwarnzeit, um die Tausenden von Urlaubern in den Hotels, die wie immer um die Weihnachtszeit zum Bersten voll waren, zu warnen und in Sicherheit zu bringen. Denn diese zerstörerischen Wellen brauchten ca. 2 weitere Stunden ehe sie die Touristenstrände Südwestthailands erreichten und die Touristen in allen dort gelegenen Hotels hätten überall in wenigen Minuten höher gelegenes Land hinter der Küste erreichen können. Diese Zeit wurde aber nicht genutzt, um Urlauber zu warnen und aus der Gefahrenzone zu evakuieren. Selbst als sich die Wellen der Küste Thailands näherten und überall bis weit hinaus der Meeresboden freigelegt wurde, was für jeden Kundigen das untrügliche Zeichen eines bevorstehenden Tsunamis ist, wäre noch genug Zeit zum Warnen gewesen. Aber auch dann unterblieb jegliche Warnung. Es kam sogar noch schlimmer. Denn nachdem der Tsunami an manchen Stellen schon ver-heerend aufgeprallt war, hätte es noch gereicht, andere bedrohte Küstenabschnitte zu warnen, die erst 15 oder 30 oder mehr Minuten später betroffen waren. Es hätte also wiederholt gewarnt und die Strände geräumt werden können und müssen. Doch es kam anders: Die kostbare Vorwarnzeit wurde nicht zur Warnung und Räumung der Strände genutzt – so kon-nte die Katastrophe ihren Lauf nehmen. Die Strände und Hotels, die unter ihren Trümmern die Urlauber begruben, verwandelten sich in Friedhöfe des Grauens bedeckt mit massa-krierten Leichen. Tausende sind gewaltsam, grausam und fremd verschuldet umgekommen. Dieses Grauen war nicht unausweichlich. Es war weder schicksalhaft noch gottgegeben. Es war schuldhaft von Menschen verursacht. Gegen 10 Uhr als die erste Welle das Hotel in Bangtao (Phuket) erreichte, verlor ich damals in den reißenden Fluten meinen Vater, konnte noch das Leben seiner Lebensgefährtin retten und überstand selbst die Katastrophe verletzt mit Mühe und Not durch Glück und Zufall, aber mit dauerhaften psychischen und psychoso-matischen Schäden.
Aus den Kreisen der Verantwortlichen für das Zustandekommen des Tsunami-Massakers wurde anschließend das Märchen lanciert, es habe am notwendigen Frühwarnsystem gefehlt. Doch es fehlte damals an nichts und katastrophenrelevante Daten waren in Mengen vorhanden, übrigens auch in Deutschland. Die meisten seismischen Aufzeichnungen und Auswertungen des Megabebens waren sofort übers Internet abrufbar und verfügbar. Alle technischen Einrichtungen waren vorhanden: zehntausende Seismographen und Seismo-meter, um das Seebeben zu registrieren, zu orten und auszuwerten; international koope-rierende Erdbebendienste und nationale Erdbebenwarten; hunderte zivile und militärische Erderkundungssatelliten (Beobachtungs- und Radarsatelliten), um Satellitenbilder zerstörter Küsten zu liefern und die verheerende Wirkung des Tsunamis auf Nordwestsumatra, auf den Nikobaren und den Andamanen festzustellen; zivile nationale und supranationale Weltraum-agenturen und militärische Satelliten-Überwachungsdienste; globale terrestrische und satelli-tengestützte Vernetzung über Internet, Telefon, Fax, Mail, Seefunk, Fernsehen und Rund-funk zur weltweiten Kommunikation an Land und auf See von Warnungen binnen Sekunden; international betriebene Warnsysteme (wie IMS-CTBTO und GMDSS) und rund um die Uhr tätige nationale Sicherheits- und Warndienste, damit solche Warnungen umgehend an die zuständigen Stellen und an die Öffentlichkeit ergehen. Massenmedien schließlich waren dazu da, um Warnnachrichten umgehend an die Zuhörer und Zuschauer in der Heimat und in Thailand bis in jedes Hotel und Hotelzimmer (sogar in der Muttersprache über die Deu-tsche Welle TV) zu kommunizieren.
Von einer unausweichlichen Naturkatastrophe konnte also in den thailändischen Hotels keine Rede sein. Das Massensterben geht auf das Konto einer Vielzahl von Verantwortli-chen, die – obwohl ausgebildet, technisch mit modernsten Mitteln ausgerüstet und vom Steuerzahler besoldet – nicht ihre Arbeit taten und die ihre Pflichten verletzten. In den Strandhotels vom internationalem Standard an der Westküste Thailands, die die ausländi-schen Touristen beherbergten und wo Tausende umgekommen sind, fehlte nichts an übli-cher und weltweit anerkannter Infrastruktur in allen Bereichen der Telekommunikation. Sie waren mit allen modernen technischen Raffinessen ausgestattet, die im Informationszeit-alter zum Alltag gehören: Telefon, Fax, Internet, Radio, TV (lokale und internationale Pro-gramme) und die alle zum Zwecke der Kommunikation der Gefahren und Warnungen hätten genutzt werden können. In jenen Hotels war zur Sicherheit auch noch überall Thai-Militär mit Sprechfunkgeräten postiert. In Bangtao auf Phuket befand sich die Polizeistation in der Nähe. Und Weihnachten ist in Thailand ein ganz normaler Dienst- und Werktag. Es fehlte also nichts, um die Räumung der Strände zu veranlassen. Doch nichts Derartiges geschah, obwohl die katastrophenrelevanten Daten bei den zuständigen Diensten in Thailand inner-halb weniger Minuten nach dem Megabeben vorlagen, obgleich das Katastrophenpotential des Bebens alarmierend war, obwohl der Tsunami ein paar hundert Kilometer westlich bereits flächendeckende Verwüstungen anrichtete und den Tod von 200 000 Menschen forderte und die Wellen sich bereits auf den Weg Richtung Thailand machten.
Dennoch erfolgte keine generelle Warnung für alle Küsten des Indischen Ozeans und insbesondere für die thailändische Westküste, an deren Stränden (wie jedes Jahr) zehn-tausende ahnungslose Touristen aus der ganzen Welt ihren Weihnachtsurlaub verbrachten. Die Katastrophe – der Tod aus dem Meer von Menschenhand – konnte also ihren Lauf nehmen und ihre Opfer fordern.
2. ZUM MEDIENVERSAGEN
Unsere staatlichen Medien, zu denen das ZDF gehört, statt für Aufklärung zu sorgen, kritisch nachzufragen, investigativ nachzuforschen und diese skandalösen und empörenden Sach-verhalte, die zum Massentod unserer Bürger führten, anzuprangern, begaben sich auf den Weg des bisher ungeahnten Obskurantismus und der massiven Desinformation mit dem Ziel, das Katastrophenbild zu verfälschen und das von den verantwortlichen Tätern betriebene Cover-up zu rechtfertigen und zu unterstützen. Bekanntlich haben die Bundesregierung und der Bundestag zur Verschleierung des eigenen Versagens und zur Vertuschung der Vorfälle wesentlich beigetragen, damit die Wahrheit nicht ans Licht kommt. Ihnen war es daran gele-gen, das Versagen der Behörden und Firmen gegenüber der Öffentlichkeit zu vertuschen. Statt also sich mit dem Leichenberg eigener Landsleute, dessen Ursachen und Konse-quenzen zu befassen und einen Tsunami-Untersuchungsausschuss einzusetzen – wie dies in Schweden der Fall war – beschäftigte sich das volksfeindliche Bundesparlament mit dem Schicksal zweier Islamisten und wälzte in Berlin monatelang Berge von Akten. Den deutsch-en Opfern des Staatsversagens drehten die schamlosen Politiker ohne Moral sofort die kalte Schulter zu und überließen sie ohne jegliche Hilfe ihrem Schicksal. Unsere Skandalmedien erhoben keinen Widerspruch; keiner versuchte die Politiker an ihre Pflicht zur Hilfeleistung und an die Aufklärungspflicht zu erinnern. Diese Medien werden von uns in vielfacher Art und Weise beschuldigt, im Zusammenhang mit dem Tsunami-Desaster 2004 grob fahrlässig gehandelt und sträflich versagt zu haben.
1) Ihr Versagen betraf zunächst Unterlassung sofortiger und dringender Warnungen über Inlands- und Auslandsmedien während der sich anbahnenden Katastrophe, anschließend
2) Unterlassung sofortiger Entsendung von Fernsehteams ins Katastrophengebiet un-mittelbar danach und investigativer Recherchen des Katastrophenhergangs und dann
3) Verschweigen und Vertuschen von menschlichen Faktoren, die kausal entschei-dend waren in der Kette des Versagens bei der Herbeiführung des von Menschen verschuldeten Tsunami-Massakers an den Touristenstränden in Thailand, das aber von den meisten Medien bei uns als Ergebnis einer „Naturkatastrophe“ abgetan und unzulässigerweise als solche pauschal etikettiert wurde.
Im Detail:
1) Warnmeldungen unserer Warndienste (DWD, Seewetteramt) im deutschen Rundfunk und Fernsehen hätten möglicherweise viele Menschen retten können. Wenn es darum geht, aktuelle Gefahrenmeldungen an Autofahrer zu übermitteln, ist öffentliches und privates Fern-sehen und Rundfunk des Bundes und der Länder immer auf dem Laufenden und unver-züglich bereit, dies an die Öffentlichkeit umgehend zu kommunizierten. Als es aber am Tag einer Katastrophe darum ging, vor den verheerenden Folgen eines Megabebens zu warnen, die Hunderttausende Menschenleben bedrohte (darunter Tausende deutsche Touristen), schwiegen die deutschen Massenmedien beharrlich – darunter Öffentliches Deutsches Fernsehen und Rundfunk, u.a. ARD, ZDF, PHÖNIX, 3 SAT, Deutsche Welle (die für Ausland sendet) und informierten zeitnah und eindringlich weder die Bundesbürger im Inland vor der Gefahr noch warnten sie die sich gerade im Ausland aufhaltenden bedrohten Bürger. Im Falle solcher Warnungen im Inland hätten die Urlauber von ihren Freunden oder Verwandten über Fest- oder Mobilfunk direkt gewarnt werden können. Aber die Massenmedien schwie-gen. Nach dem Rückbau von Alarmsirenen sind sie übrigens die einzigen geblieben, die katastrophenschutzrelevante Funktion haben. Entsprechende Informationen und Warnungen fehlten übrigens grob fahrlässig auch in dem fürs Ausland bestimmten und in den thailän-dischen Hotels empfangenem Fernsehprogramm der Deutschen Welle.
Deutschland hätte über Radio und Fernsehen, über Inlands- und Auslandsmedien seine Bürger im Inland und Ausland vor der akuten Gefahr einer Katastrophe warnen können und müssen mit dem Ziel, eigene Bürger und andere bedrohte Touristen vor der tödlichen Aus-wirkung des Tsunamis zu schützen. Dies unterblieb. Deutsche Staatsmedien im Tiefschlaf während ihres Weihnachtsurlaubs im Tal der Ahnungslosen versagten.
2) Der folgenschwere Tsunami verwandelte den mehrere Hundert Meter breiten Küsten-streifen in eine sumpfige Trümmerlandschaft. Mancherorts sah es kilometerweit so aus wie im Krieg nach einem Bombenangriff. Nach dem Rückzug der letzten (dritten) Tsunami-Welle blieb am manchen Stellen kein Stein auf dem anderen stehen. Autos blieben auf den Bäum-en, Boote auf den Dächern hängen, tonnenschwere Korallenblöcke wurden an Strand ge-spült, Bäume umgestürzt, Straßenbelag wurde stellenweise abgetragen, Erdreich besonders in Strandnähe tief weggespült, Gebäuden unterspült, massive Hotelbauten aus Eisenbeton verwandelten sich in Trümmer- und Schutthaufen, von den leichter gebauten Hotels und Häusern der einheimischen Bevölkerung blieben nur Umrisse von Fundamenten oder gar nichts mehr übrig. Unser Hotel blieb nur deshalb stehen, weil die höchsten Tsunami-Wellen in Bangtao nur knapp über vier Meter waren. Aber dort, wo die Wellen acht bis zehn Meter hoch waren (Khao Lak), stürzten fast alle Hotels ein, erschlugen die ahnungslosen oder sich in falscher Sicherheit wiegenden Menschen und begruben unter sich die Gäste, was zum grausamen Massentod führte. Der Strand und der überflutete Küstenstreifen waren übersäht von blutüberströmten und entstellten massakrierten Leichen. Die zerstörten, in Schutt liegen-den Hotels begruben unter sich zerschmetterte oder in Stücke gerissene Körper. Manche von ihnen waren bereits verwest, weil sie erst aus den Trümmern haben geborgen werden müssen. Von manchen Opfern sind nur zerfetzte Leichenteile also lediglich sterbliche Über-reste übrig geblieben, die nur (wenn überhaupt) mühselig durch forensisch-medizinische DNA-Analyse der monatelang in Thailand tätigen internationalen Forensic-Teams identifiziert werden konnten. Im Katastrophengebiet irrten Massen von verletzten, obdachlos geworde-nen, Hilfe oder vermisste Verwandte suchenden, verzweifelten Touristen, die zunächst in Sammelstellen unter dem freien Himmel, dann in Sammelunterkünften (wie Schulen) kam-pierten. Manchen, die die Katastrophe zwar zunächst leicht verletzt überlebten, mussten Extremitäten doch amputiert werden oder sie starben an Blutvergiftung, weil sie vergeblich auf eine fachmedizinische Hilfe aus ihrer Heimat warteten. Andere Betroffene, die noch unter Schock standen, suchten verzweifelt unter den Massen von Schwerverletzten oder unter den Leichen nach ihren Familienangehörigen, von denen viele bis heute vermisst blieben. Es war in der Heimat allen klar, dass sich abertausende Deutsche im Katastrophengebiet befanden und von der Tsunami-Katastrophe betroffen waren.
Unter diesen Umständen war es die Aufgabe des Deutschen Fernsehens dorthin unverzüg-lich Fernsehteams zu entsenden, um vor Ort umfangreich die Katastrophenfolgen zu doku-mentieren, sorgfältig zu recherchieren und Spuren zu sichern, der Kette des Versagens auf den Grund zu gehen, Zeugen zu befragen und sich auf die Suche nach Verantwortlichen für das Massaker zu begeben. Dies unterblieb. Wir sahen dort nämlich niemanden von unseren zehn Landesrundfunkanstalten des öffentlichen Rechts, die sind: Bayrischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestfunk, Westdeutscher Rundfunk, Deutsche Welle. Wir sahen niemanden vom öffentlichrechtli-chen Rundfunk der ARD und vom ZDF, der dort seinen Job machen und seine Sorgfalts-pflicht wahrnehmen und erfüllen würde. Abgesehen vom Robert Hetkämper, den Asien-Korrespondenten der ARD (von 2001-2014 Leiter des ARD-Studios Singapur), dessen journalistische Arbeit sich jedoch damals darauf beschränkte, sich in Thailand vor die Trüm-merkulisse zu stellen und über die grausame Mutter Natur und das unfassbare Schicksal zu jammern. Zu dem Berichterstattungsgebiet des seit 1988 in Ostasien tätigen Korrespon-denten gehörten zwar solche Länder wie Thailand, Indonesien, Japan, Malaysia, Singapur und Australien – alle am Katastrophenversagen beteiligt und durch Katastrophenfolgen betroffen. Doch das Hetkämpersches Jammern und seine stümperhafte Arbeit war alles, was unser über die Zwangsgebühr alias Kopfsteuer dotierter Bananen-Rundfunk damals zustan-de brachte, weshalb eine deutsche TV-Dokumentation der unmittelbaren Katastrophenfolgen und Katastrophenursachen nicht zustande kommen konnte und nicht existiert. Die Verant-wortlichen scheuten offenbar, ihre feinen Nasen dem Pestilenzgeruch auszusetzen, nach schwierigen Antworten zu suchen und unbequeme Fragen zu stellen und wollten sich durch den unliebsamen Kontakt mit den Behörden jener Länder, die kriminell versagten, ihre Hände nicht schmutzig machen. Unsere durch Zwangsgebühr finanzierten Medien, die im Geld schwimmen, hätten sofort an Ort und Stelle sein müssen. Stattdessen bekamen wir Bilder über CNN und andere ausländische Sender, für die wir nicht zu bezahlen haben. Grobe Fahrlässigkeit und sträfliche Untätigkeit legte unser öffentliches Fernsehen an den Tag also auch in der Zeit akuter Not und Suche nach Antworten auf die sich zwangsläufig drängende Fragen in den Tagen direkt nach dem Aufprall des Tsunamis. Es ist eine Binsen-weisheit festzustellen, dass nur unverzügliche Sicherung aller Beweise eine lückenlose Fehleranalyse und die notwendige Ursachenforschung voraussetzen und überhaupt möglich machen. Daran hat es aber unseren Skandalmedien nie gelegen.
Eine tief greifende investigative Untersuchung der Katastrophenursachen unterblieb und ist seitens unserer Medien bis heute nicht erfolgt. Deutsche Staatsmedien versagten wieder. Dieses Versagen war leider nicht ihr letztes.
3) Die Epochen, in denen Menschen den Gewalten der Natur schutzlos ausgeliefert waren, gehören der Vergangenheit an. Wir haben jedoch feststellen müssen, dass allenthalben Ver-tuschung betrieben wird. Von den offiziellen Stellen und den von ihnen gesteuerten hilfs-willigen Medien wurde das Massaker in Thailand, in dem die meisten Touristen zum Opfer fielen, als eine unabwendbare Naturkatastrophe eingebettet in das blinde Schicksal darge-stellt. Diese täterfreundliche Optik spielte in die Hände von Tätern, Mittätern und ihren Handlangern und unterscheidet sich diametral von der Sichtweise der Dinge, mit der wir Opfer, Überlebende und Hinterbliebene, den Katastrophenhergang erklären. Das Ausmaß der Tsunami-Katastrophe 2004 war nicht unvermeidbar also nicht zwangsläufig unausweich-lich. Es hätte nicht soweit kommen müssen. Es ist keinesfalls richtig, dass wir heutzutage den Naturgewalten nichts entgegenzusetzen hätten und dass wir ihnen schutzlos ausge-liefert wären. Wir leben nicht mehr in der Steinzeit. Der Steuerzahler hat in vielen Ländern viel Geld gezahlt für teure Ausbildung und sündhaft teure Ausrüstung mit modernsten Geräten, die dem Zweck des Geomonitorings dienen sollten. So gut wie nichts wurde an jenem Tag genutzt. Das Ausmaß des Versagens verschlägt uns heute noch die Sprache. Die Frage, die sich für uns bald nach der Katastrophe stellte, war, ist und bleibt: Wer ist verantwortlich für den Tod von schätzungsweise 4000 - 5000 Touristen, für schwere Ver-letzung weiterer Urlauber und für das Leid von so vielen Hinterbliebenen, die ihre Nächsten verloren haben? Im Tsunami-Desaster 2004 kamen Bürger aus 55 Ländern der Welt um. Es lag also ein massives länderübergreifendes Versagen vor.
Die sog. Naturkatastrophen sind trotz ihrer scheinbaren Unberechenbarkeit kein unabän-derliches Schicksal, dem wir hilflos ausgeliefert wären, wenn Menschen in der Lage sind, in das Katastrophengeschehen einzugreifen und dessen Folgen in Grenzen zu halten. Zwar lassen sich Naturereignisse nicht verhindern, doch auf Zivilschutz ausgerichtete Vorbeu-gung vor drohenden Naturgewalten, vor von ihnen ausgehenden Gefahren und die richtige Reaktion auf gewaltige Naturereignisse tragen dazu bei, Menschenleben zu schützen und katastrophale menschliche Verluste und Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Bei allen durch uns beeinflussbaren Katastrophenereignissen haben wir es heute selber in der Hand, ob und wie wir darunter leiden müssen. Adäquate Katastrophenprävention und die richtige Reaktion auf die sich potenziell katastrophal auswirkenden geologisch bedingten Ereignisse, die zu den Naturgefahren gehören, die am wenigsten durch das menschliche Handeln beeinflussbar sind, schützen die Menschen vor den Folgen hausgemachter Kata-strophen. Sind also destruktive, katastrophale Auswirkungen von Naturereignissen gänzlich oder zumindest zum Teil vermeidbar und geschehen sie trotzdem als Folge unterlassener oder falscher menschlicher Handlung, wenn sich Naturereignisse aufgrund dieses Fehlver-haltens oder/und dieser Fehlreaktion erst zu Katastrophen ausweiten und eine humanitäre Katastrophe erst dann ihren Lauf nimmt, dann ist die adäquate Bezeichnung für ein solches Geschehen: eine menschengemachte, sprich von Menschen verschuldete Katastrophe.
Das anfängliche Entsetzen und die Hektik der folgenden Tage machte es den Schuldigen möglich, von ihrem Versagen und Verbrechen abzulenken. Diese Schuldigen waren auch bei uns in Deutschland zu suchen. Doch sie wurden von Anfang an durch unsere staatshörigen Medienmacher gedeckt und in Schutz genommen. Die in den Medien weit verbreitete, sich nicht um begriffliche Differenzierung bemühende Bezeichnung des Tsunami-Desasters 2004 als Naturkatastrophe war von Anfang an falsch. Dieser Art der exkulpativen Deutung wie sie beispielsweise in der „ZDF-History“ Sendung von Guido Knopp „Die Todeswelle – Tsu-nami-2004“ an den Tag gelegt wurde (Diese Sendung wurde übrigens aus der Mediathek rausgenommen und ist unter dem angegebenen Link nicht mehr abrufbar: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1516628/Die-Todeswelle---Tsunami-2004), widersprechen wir vehement. Allein diese Sendung, die mit journalistischem Unsinn wie „Eine 100 Kilometer lange Flutwelle rast auf Sumatra und Thailand zu“, „Sumatra Platte“ und einem Lippenbeken-ntnis, den „Schwarzen Sonntag“ zu rekonstruieren angereichert wurde, ist ein Exemplum, wie unser Meinungs- alias Lügenkartell im Widerspruch mit wissenschaftlichen Erkenntnis-sen und unwiderlegbaren Fakten die Öffentlichkeit irreführt und manipuliert. Dieses medial unreflektiert und kritiklos kolportierte Interpretationsmuster, das bewusst alle relevanten Zusammenhänge in der Kausalkette des Katastrophenversagens gezielt ausklammerte, diente von Anfang an gezielt der Desinformation der Öffentlichkeit, um den menschlichen Faktor bei den unterlassenen Maßnahmen absichtlich zu leugnen, von Schuldigen – die hätten benannt werden können und müssen – abzulenken und nach der folgenschwersten humanitären Katastrophe Deutschlands der Nachkriegszeit dem unkritischen und leicht-gläubigen Volk und seinem kollektiven Gedächtnis eine Zwangsamnesie zu verordnen.
Mein getöteter Vater und ich sind nicht Opfer einer unvermeidbaren „Naturkatastrophe“ son-dern einer von benennbaren Menschen, Firmen, institutionellen und politischen Akteuren des Versagens in Entstehung und Ausmaß grob fahrlässig, sprich kriminell verschuldeten Kata-strophe. Hätte jeder, der dafür ausgebildet und aus öffentlichen Geldern besoldet war, an seinem jeweiligen Arbeitsplatz seine Pflicht getan, wäre zumindest an den Hotelstränden in Thailand kein Tourist umgekommen. Der gewaltsame Tod meines Vaters, wie der hundert-fache Massentod anderer Bundesbürger, hätten durch die Verantwortlichen vorausgesehen werden können und vermieden werden müssen – diese Tötungs- und Verletzungsdelikte waren für die Verantwortlichen objektiv voraussehbar und somit vermeidbar. Was also geschah war keine Naturkatastrophe, keine Fügung des Schicksals, keine Höhere Gewalt, kein Werk des Teufels, kein Wirken böser Geister, keine Katastrophe aus dem Nichts, kein rätselhaftes Walten Gottes und weder ein warnender Fingerzeig des Allahs an die gottlosen Zeitgenossen noch eine Bestrafung der Sündigen durch Allah – wie die in den meinungs-prägenden Medien verbreiteten Erklärungsmuster der Katastrophenursachen verlauteten und wie die Deutungen unkritischer Kommentatoren es wollten. Vielmehr war es das Ergebnis menschlicher Inkompetenz, Pflichtvergessenheit, Dummheit, Faulheit und kriminel-ler Fahrlässigkeit. Die Verantwortlichen sind namentlich zu benennen und sollten durch die Justiz in angemessener Weise zur Verantwortung gezogen und bestraft werden. Entspre-chend ist Schadensersatz an die Opfer zu zahlen.
Das rationale und kritische wissenschaftliche Erklärungsmuster, das das humanitäre Desas-ter unter den Touristen erklärt, ist: Menschen selbst (namentlich staatliche Institutionen, Stel-len und Einrichtungen und die Tourismusindustrie) waren verantwortlich für die Unterlass-ung wirksamer Katastrophenprävention und die falsche unterlassene Reaktion im Angesicht katastrophaler Naturereignisse. Der gewaltsame Tod von deutschen und ausländischen Tou-risten in Thailand in den Hotels und an den angrenzenden Stränden hätte sich nicht zwangs-läufig zu einer Katastrophe ausweiten müssen, wenn Maßnahmen zur Abwehr katastro-phaler Naturereignisse im Rahmen des Katastrophenschutzes ergriffen und diese rechtzeitig und wirksam angewandt worden wären. Pauschale Vorurteile, die menschengemachte Kata-strophen als Naturkatastrophen etikettieren – wie unsere Medien es hinsichtlich des Tsuna-mi-Massakers taten und weiterhin tun – sind gedankenlos, unzulänglich, fehlgeleitet, wissen-schaftlich falsch und aufgrund der destruktiven Auswirkung, die ihre Aufarbeitung verhindert und damit zukünftige Katastrophen ermöglicht, unverantwortlich. Unsere staatlichen Medien, zu denen das ZDF gehört, statt für Aufklärung zu sorgen und kritisch nachzufragen, begaben sich in ihrer Suche nach Erklärungen auf die Ebene irrationalen, archaischen Denkens und obskurer Theorien und verloren dadurch jedwede Glaubwürdigkeit.
Die den beiden Naturereignissen, Seebeben und Tsunami, folgende Tsunami-Katastrophe 2004 war kein blindes und unabwendbares Schicksal und hätte nicht stattfinden müssen, obgleich das Beben selbst und die Auslösung der Tsunami-Wellen außerhalb menschlicher Kontrolle lagen. Anders gesagt: Das Seebeben und der von ihm ausgelöste Tsunami waren Naturereignisse und somit schicksalhaft. Keinesfalls aber die Folgen. Eigentlich hätten da-mals in Thailand bei all den milliardenteuren Einrichtungen unserer total überwachten High-Tech-Welt des Informationszeitalters nur wenige Menschen sterben müssen. In jedem Fall aber nicht dort, wo man mit den Touristen aus aller Welt gutes Geld verdiente. Schuld am Massensterben an diesem Tag waren unterlassene Maßnahmen zur Katastrophenpräven-tion, menschliches Versagen, kriminelle Fahrlässigkeit, kaltblütige Inkaufnahme der Massen-tötung, fehlendes, insuffizientes, unzureichendes Katastrophenmanagement und organisato-risches Chaos: eine typische menschengemachte, d.h. durch Menschen verschuldete Kata-strophe, a man-made disaster.
Dieser skandalöse und empörende Sachverhalt, der für das Tsunami-Massaker an den Touristen in Thailand zweifelsfrei zutrifft, hätte sofort durch unsere Medien öffentlich angeprangert werden müssen. Dies unterblieb. Deutsche Staatsmedien versagten abermals.
Ich begann schon bald nach meiner Rückkehr in die Heimat mich in die komplexe Materie einzuarbeiten. Presse und Medien widmeten dem Thema anfänglich zwar viel Zeit, blieben aber immer an der Oberfläche. Im November 2005 gründete ich zusammen mit anderen Hinterbliebenen einen Tsunamiopfer-Verein namens GTVRG e.V. und richtete ein Internet-Forum ein, in dem ich jahrelang (bis das Forum angegriffen und im April 2013 abgeschaltet werden musste) von meinen Nachforschungen berichtete. Fast 2500 Beiträge zum Thema Tsunami-Katastrophe 2004 und zu verwandten Themen der Katastrophenforschung wurden von mir dort gepostet. Schnell stieß ich zusammen mit anderen hilfsbereiten und kritischen Opfern auf die Ursachen dieser von Menschen verschuldeten und abwendbaren Katastro-phe. Unsere opportunen, staatsgelenkten oder staatshörigen und ausgesprochen täter-freundlichen Medien wollten die Ergebnisse unserer Nachforschungen jedoch nicht zur Kenntnis nehmen. Ihre die Flucht ergreifende, mauernde und mundtot machende Taktik den Opfern gegenüber war und ist nach wie vor bis heute: Ignorieren, Vertuschen, Totschweigen, Verdrängen.
Und zu ihrem sonstigen Versagen sollte sich noch ein weiteres gesellen, nämlich: Ver-fälschung und vorsätzliche Verdunklung der für das zutreffende Katastrophenbild relevanter Daten und arge Verunglimpfung des Andenkens verstorbener Tsunami-Opfer.
3. ZUM TATBESTAND
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts erstattete ich bereits im März 2005 eine Strafan-zeige und stellte gleichzeitig einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe, da schuld-haftes massives Versagen auch von Seiten deutscher Stellen vorgelegen hatte (Stichwort: Ahnungsloser und reaktionsunfähiger Staat im Weihnachtsurlaub). Das darauf folgende Beschwerde- und Klageerzwingungsverfahren wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen führte schließlich zum OLG Schleswig, dessen drei vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats, Hohmann, Schiemann und Hauser, am 22. September 2005 in nachfolgenden Zeilen – die uns, Opfern, die Sprache verschlagen haben und ein Zeugnis ablegten von Dilettantismus, Ignoranz, nicht zu überbietender Inkompetenz, richterlicher Schlamperei und Rechtsbeugung zu Lasten der Tsunami-Opfer – folgendes beschlossen:
„Die theoretische Möglichkeit von Flutwellen nach einem Seebeben im Pazifischen Ozean begründet keine Pflicht der Beschuldigten, irgendwelche Maßnahmen nach einem Seebeben zu ergreifen.“ (Az.: 2 Ws 384/05 [249/059])
Die drei höchsten selbstgerechten Richter des Bundeslandes Schleswig-Holstein lehnten es ab, sich mit meiner Klage zu befassen, da sie die deutschen Stellen nicht in der Pflicht sahen für eine Warnung im Falle einer Flutkatastrophe im „Pazifischen Ozean“. Sie verorteten also den Tsunami am 26. Dezember 2004 im „Pazifischen Ozean“ (!) und unterzeichneten ei-genhändig diesen Unsinn. Diese Reaktion war und ist für mich nicht akzeptabel, die Be-gründung aber ist empörend und skandalös, weil sie von unzulässiger gerichtlicher Nachläs-sigkeit zeigt. Denn es sei daran erinnert: Der Tsunami 2004 ereignete sich nicht im Pazifik sondern wurde nahe der NW-Küste Sumatras im nördlichen Teil des Sundagrabens ausge-löst und die Tsunami-Katastrophe 2004 fand an den Küsten des Indischen Ozeans statt, was wochenlang in allen Medien und aufgrund sehr hoher Opferzahl besonders in Deutschland umfangreich kommuniziert wurde. Betroffen von der Katastrophe waren ja nicht nur Indonesien und Thailand sondern auch andere Anrainerstaaten des Indischen Ozeans insbesondere Sri Lanka, Indien, Malediven, Birma u.a. Für Deutschland war es schließlich die größte nationale Katastrophe der Nachkriegszeit, die über 550 Menschenleben, Hunderte Verletzte und Tausende Hinterbliebene forderte. Das Medien-echo war gewaltig: Im deutschen Fernsehen gab es zahlreiche Spendengalas unter Beteili-gung der Prominenz, die zum Ziel hatten, Spenden für die Tsunami-Opfer zu sammeln. Benefizveranstaltungen und Spendenaktionen zugunsten der Tsunami-Opfer fanden bun-desweit statt, worüber wochenlang berichtet wurde, was dazu führte, dass insgesamt 760 Millionen Tsunami-Spenden akquiriert werden konnten (von denen übrigens kein einziges deutsches Opfer auch nur mit einem einzigen Cent bedacht wurde). Im Internet fand man schon damals eine Fülle von Informationen zu diesem Thema und eine wahre Flut von diesbezüglichen Informationen findet man dort heute. Kurz nach der Katastrophe boten einige wenige Printmedien auch ins Detail gehende Berichterstattung bezüglich des Katastrophenverlaufs und seiner verheerenden Folgen. Zuletzt berichtete aus Anlass des zehnten Jahrestags beispielsweise das „Hamburger Abendblatt“ vom 20. Dezember 2014 über die Tsunami-Katastrophe 2004. Es stellt sich die Frage: Wie konnten drei der höchsten Strafrichter meines Bundeslandes dazu kommen, einen solchen Unsinn zu äußern? Hatten sie sich möglicherweise nur in den Abendnachrichten des ZDF informiert? Journalisten unseres öffentlich-rechtlichen Fernsehens behandelten vorhin und behandeln weiterhin das Thema, wenn überhaupt, dann nur schlampig und oberflächlich und verdrehen die Wahrheit. Sie haben zur Aufklärung des Katastrophenhergangs so gut wie gar nichts Handfestes zu-sammengetragen. Und sie versagten vollends nicht nur am Tag der Katastrophe sondern auch danach und ihr Versagen dauert bis heute an. Ihr Dauerversagen ist Programm.
An den Tagen vor Weihnachten 2014 spitzte ich also meine Ohren genauer und es fiel mir auf, dass anlässlich des 10. Jahrestages der Tsunami-Katastrophe 2004 im „heute journal“ der mehrfach hochgeehrte und -dekorierte Starmoderator (1986 in Tübingen zum Dr. iur. promoviert) Dr. Claus Kleber, dessen Stellung offenbar in der Medienprominenz und bei Politikern unanfechtbar ist, auch vom Tsunami „im Pazifik“ redete. Ich traute meinen Ohren nicht, was dieser Koryphäe des deutschen Fernsehjournalismus dahinschwätzte, als ich zweimal von demselben, bestens besoldeten Moderator den gleichen Unfug, und zwar am 22. und am 23. Dezember 2014 im „ZDF heute journal“, vernahm:
ZDF heute journal vom 22. Dezember 2014
von Dr. Claus Kleber
„am 2. Weihnachtstag wird es 10. Jahrestag her einer Naturkatastrophe von biblischen Ausmaßen. Im Pazifik nordwestlich der indonesischen Inseln, wo sich am Boden des Ozeans die tektonischen Platten übereinander schieben, entlud sich in Ruck die Spannung in einem Beben, die das Meer in Bewegung brachte. Mit gewaltiger Energie rollte der gewaltige Tsunami…“
ZDF heute journal vom 23. Dezember 2014
von Dr. Claus Kleber
„Ein Erdbeben unter dem Boden des Pazifik nahe an der Nordspitze Indonesiens in der Provinz Aceh löste eine Tsunami-Welle aus, die über den Pazifischen Ozean lief…“
Wir müssen also annehmen, dass Jahr für Jahr das ZDF mit leichter Hand und sorglosem Dahinreden, mit derselben unverantwortlichen und beharrlichen Nachlässigkeit, Gleichgül-tigkeit und Dreistigkeit das Gedenken der Tsunami-Opfer beleidigte und das Andenken dieser Verstorbenen verunglimpfte und zwar mittels unwahrer Behauptungen, die Verwirrung schüren und Desinformation stiften.
Wie aus den Ausführungen klar ersichtlich versagten Deutsche Staatsmedien auf der ganzen Linie und verloren dadurch das wertvollste Gut, das man dabei verlieren kann, nämlich ihre Glaubwürdigkeit.
Alle, die noch den Glauben hegten, wir würden im Informationszeitalter leben, werden er-nüchternd feststellen müssen, dass dem nicht so ist. Wir leben schon seit mehr als zehn Jahren eher im Desinformationszeitalter. Im Laufe des letzten Jahres wurde durch die Bevölkerung der polemische und sprachgeschichtlich aufgeladene Schlagwort „Lügen-presse“ wieder in Umlauf gebracht. Anfang dieses Jahres wurde es von Sprachwissen-schaftlern aus Darmstadt zum sog. Unwort des Jahres 2014 gewählt. Ein Zufall? Keinesfalls! Und seine Etikettierung als „Unwort“? Ist zumindest insofern als unbegründet anzusehen, als sie durch das Volksempfinden nicht legitimiert ist. Wir benutzen diesen Ausdruck allerdings nicht als Kampfbegriff mit dem Ziel, unsere Medien zu Unrecht pauschal zu diffamieren sondern zu Recht zu kritisieren. Denn gerade im Kontext des Umgangs der Medien mit dem Tsunami-Desaster 2004 ist sein Gebrauch gerechtfertigt und seine Aktualität gegeben.
Was wir an den tadelnswerten unzulässigen ZDF-Praktiken feststellen können und müssen, sind über die mehrfach begangene Verletzung der Menschenwürde und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener hinausgehende, durch die öffentlich-rechtlichen Medien beharrlich und offiziell propagierte: Wahrheitsverdrehung, Geschichtsfälschung und -klitterung im Dienste der Täter; falsche Behauptungen entgegen erwiesener Tatsachen und des historisch gesicherten Tatsachenwissens; Umdeutung historischer Wahrheit durch Verfälschung; Fabri-zierung blanken Unsinns und bewusste Manipulierung mittels verabredeter Unwahrheiten öffentlicher Meinung durch das Stiften von Verwirrung in der Öffentlichkeit. Die Beschuldigten haben im Fernsehen und im Internet zugleich also in aller Öffentlichkeit durch ihr Fehl-verhalten öffentlich, beharrlich und entgegen den Fakten das Verbrechen gegen die Huma-nität um das Tsunami-Massaker 2004 de facto bestritten, haben zur Verdunklung des fakti-schen Katastrophenhergangs wesentlich beigetragen, haben dadurch andere ermutigt, einer Verurteilung des Tsunami-Homizids 2004 auszuweichen und haben versucht dieses Mas-senverbrechen und dessen Verursacher zu rechtfertigen, die Täter zu schützen, zu vertei-digen und gewähren zu lassen. Von Seiten des ZDF und seines Fernsehmoderators, Kleber, liegen nach unserer Auffassung öffentlich gröbliches Verharmlosen und massive Triviali-sierung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf der Hand, die im Zusammenhang mit dem Tsunami-Massaker 2004 stehen, durch Darbietung und Verbreitung im Fernsehen und Internet falscher und Opfer verletzender Inhalte.
Über den Bezug auf das Strafgesetzbuch hinaus, verweisen wir hierzu auch auf einschlä-gige EU-Gesetze (EU-Rahmenbeschluss 2008, EU-Richtlinie 2007 und andere), die eine strafrechtliche Ahndung solcher Vergehen regeln. Im unzulässigen Fehlverhalten der Be-schuldigten sehen wir den Beweis für Begünstigung der Täter durch Vorspiegelung falscher bzw. Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, die einen Irrtum erregen und unterhalten. Diese Untaten, die durch Wort in einer verstoßenden Weise auf systematische öffentliche Herabsetzung der Menschenwürde der Opfer abzielen, sind nur durch die Abhängigkeit staatlicher Medien von ihren institutionellen Geldgebern und politischen Lenkern zu erklären, die Mitschuld an der Herbeiführung der Katastrophe tragen.
4. GENUGTUUNG
Sind wir, Überlebende und Hinterbliebene dieser Katastrophe, wehrlos? Müssen wir uns diesen schäbigen Umgang mit uns und unseren Verstorbenen gefallen lassen? Die Größen unseres Obrichkeits-TVs (Denn was ist dieses durch Zwangsgebühren sprich Kopfsteuer finanzierte Medium anders als ein Staats- und Parteienapparat?) haben es überhaupt nicht nötig, sich mit der für den Staatsapparat unbequemen historischen Wahrheit auseinander-zusetzen und sich mit unbedeutenden Opfern ihres Versagens abzugeben.
Aufgrund des hier vorliegenden kaum reparablen Vertrauensmissbrauchs den antragstel-lenden TV-Abonennten und GEZ-Kunden gegenüber und wegen der von dem beschuldigten Fernsehmoderator im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu erwartenden, unabdingbar gebo-tenen aber leider fehlenden Glaubwürdigkeit sehen wir die Fortsetzung seiner Tätigkeit in der bisherigen Rolle als nicht tragbar und dem deutschen Fernsehzuschauer nicht zumutbar. Unabhängig vom straf- und zivilrechtlichen Rahmen sehen wir daher hier die Notwendigkeit personeller und arbeitsrechtlicher Konsequenzen, die möglicherweise auch den verantwort-lichen ZDF-Chefredaktor und andere Kontrollgremien betreffen müssten.
Mir als Nichtjuristen entzieht sich die Fähigkeit, den Sachverhalt fachjuristisch zu beurteilen. Dies erwarte ich von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht. Was ich jedoch mit Hilfe des logisch denkenden Menschenverstandes, mit Vernunft und Rationalität erkennen und mit meinem Gerechtigkeitsempfinden und -verständnis als betroffenes Opfer erwarten kann, ist, dass dieses Ausmaß an sträflichem und skandalträchtige Dilettantismus und die Menschen-würde verletzenden Auftritte von Claus Kleber in Staats- und Massenmedien, auch von der Justiz nicht toleriert werden darf. Wenn Opfer des Holocaust das Recht haben gegenüber den Holocaust-Leugnern sich auf das StGB zu berufen, so meinen wir auch das Recht zu besitzen auf gerichtliche Genugtuung. Wir bestehen auf unserem Recht, dieses inkom-petente und gedankenlos dahinschwätzende TV-Personal des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in die Schranken zu weisen und haftbar zu machen für Verunglimpfung des Andenkens unserer gewaltsam Verstorbenen. Wir sehen die Erfüllung des Straftatbestandes als gegeben. Die begangenen Taten sind als grob fahrlässig und als besonders gedanken- und rücksichtslos und in den öffentlich-rechtlichen Medien als unentschuldbar anzusehen. Wir erwarten von den Strafverfolgungsbehörden, dass auf unsere besondere Situation als Opfer dieser Straftat Rücksicht genommen wird.
Durch die Taten der Beschuldigten wurde das Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit berührt. Bürger der Bundesrepublik Deutschland aus allen Bundesländern haben Tsunami-Opfer zu beklagen. Tausende in Deutschland, das die höchste Anzahl der Opfer unter den Touristen zu beklagen hat, sind von der Katastrophe betroffen. Die Erhebung der Anklage und ihre Zulassung durch das Gericht liegen also im besonderen länderübergreifenden öffentlichen Interesse.
In den ZDF-Sendungen haben die Beklagten bewusst falsche, sprich widerbesseres Wissen in Kenntnis ihrer Unwahrheit, Tatsachenbehauptungen verbreitet, offenbar um den Opfern Schaden zuzufügen. Mit diesen Äußerungen haben sich die Beklagten gegenüber den Antragstellern schadensersatzpflichtig gemacht (§ 823 BGB), denn solche unwahren, gröblich entstellten Behauptungen tatsächlicher Art haben für die Opfer einen Würde verletzenden Charakter, die sie nicht hinzunehmen haben. Das Persönlichkeitsrecht der Opfer (Überlebenden und Hinterbliebenen) und das Andenken der Verstorbenen wurden dadurch grob verletzt. Die Beklagten haben es sofort zu unterlassen, diese falschen Tatsachenbehauptungen über die Tsunami-Katastrophe 2004 zu verbreiten.
Die Beklagten können sich dabei nicht auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit berufen, denn es handelt sich hier nicht um Meinungsäußerungen, nicht um als Meinungsäußerung einzustufende subjektive Einschätzungen und Werturteile, nicht also um durch Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen, sondern um justiziable Tatsachenbehauptungen, die einer Beweisführung und Überprüfung auf naturwissenschaftliche Richtigkeit zugänglich sind. Bewusst falsche und persönlichkeitsrechte verletzende Tatsachenbehauptungen dürfen in der Öffentlichkeit und in den Medien, die in Verantwortung stehen, eine wichtige meinungsbildende und meinungsprägende Aufgabe zu erfüllen, nicht geäußert werden. Sie genießen nicht den Schutz der verfassungrechtlichen Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.
Aus obigen Gründen haben wir (der GTVRG e.V. und ich) - ich in meinem Namen und als Vorsitzender-GTVRG e.V. im Namen des Tsunamiopfer-Vereins GTVRG e.V. - am 26. Januar 2015 mit Bezug auf
- Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 GG)
- Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)
- Angriffs auf die Menschenwürde und Störung des öffentlichen Friedens in einer die Würde der Opfer verletzende Weise (§ 130 StGB)
bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstattet und einen Strafantrag gestellt, denn ich sehe mich in meinen Persönlichkeitsrechten betroffen. Ich fühle mich tief verletzt im Andenken an meinen Vater, der bei der Tsunami-Katastrophe am 26. Dezember 2004 in Thailand (Phuket) sein Leben verlor. Darüber hinaus fühle ich mich verletzt im Andenken an andere Hunderte Bundesbürger, die an jenem Tag bei dem Tsunami-Massaker ums Leben kamen. Ich beantragte in der Sache staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufzunehmen, die zur Erhebung der Anklage vor dem zuständigen Landgericht führen sollten und erbat durch das Gericht eine Grundsatzentscheidung zu treffen.
Von den Beschuldigten erwarten und fordern wir eine umgehende öffentliche Richtigstellung und eine schriftliche Entschuldigung.
Aufgrund der Schwere des Fehlverhaltens, seiner öffentlichen Relevanz und Tragweite, die gravierende destruktive Langzeitfolgen für die Opfer nach sich zog und weiter entfalten wird, beanspruchen die Antragsteller darüber hinaus eine angemessene finanzielle Wiedergutmachung.
Jerzy Chojnowski
(Chairman-GTVRG e.V.)