"Lügenpresse" - lying press
25. Januar 2015
1. ZUM HINTERGRUND
Der
Sachverhalt ist folgender. Am 26.Dezember 2004 gegen 8.00 Uhr Ortszeit
ereignete sich im Sundagraben ein schweres Seebeben. Der Bruch des
Seebodens begann vor der Nordwestküste Sumatras und zog sich entlang der
Bruchzone des Grabens in nördliche Richtung bis zur Insel Nord Andaman
durch (Sumatra-Andaman-Beben). Es war das zweitstärkste je gemessene und
das stärkste seit fast 50 Jahren, flache und räumlich wie zeitlich
längste je registrierte Beben. Aufgrund seiner gigantischen Stärke wurde
es überall auf dem Globus binnen weniger Minuten durch abertausende
Seismometer und Seismographen registriert, geortet und ausgewertet.
Dadurch ließ sich sein katastrophales Gefahrenpotenzial feststellen. Das
unterseeische Beben löste eine Serie von zerstörerischen
Tsunami-Wellen aus, die die Küsten vieler Anrainerstaaten des Indischen
Ozeans verheerten und geschätzte 300 000 Menschenleben forderten. Schon
kurz nach ihrer Auslösung hatten die Flutwellen die Nordwestspitze
Sumatras und die zu Indien gehörenden Inselgruppen der Nikobaren und der
Andamanen verheert. Satellitenaufnahmen lieferten an diesem wolkenlosen
sonnigen Vormittag Bilder der immensen Zerstörung und das katastrophale
Ausmaß der Verwüstung dort. Während Warnungen für die Bewohner der
dicht besiedelten und meist flachen Küstengebiete NW-Sumatras und auf
den Nikobaren und den Andamanen die humanitäre Katastrophe dort nicht
hätten verhindern können, weil die Zeit zum Handeln knapp war, um
höheres Gelände zu erreichen, hätten Warnungen in Thailand und auf den
weiter vom Epizentrum des Bebens entfernten Ländern sehr viel bewirken
können, wie das Beispiel Kenia zeigte. Kenia, ein unterentwickeltes
rückständiges Land, an dessen Küste auch ein Hotel neben dem anderen
stand, brauchte nur 30 Minuten, um seine Küste zu räumen, weshalb kein
einziger ausländi-scher Tourist dort sterben musste. Auch in Thailand
bestand genügend Vorwarnzeit, um die Tausenden von Urlaubern in den
Hotels, die wie immer um die Weihnachtszeit zum Bersten voll waren, zu
warnen und in Sicherheit zu bringen. Denn diese zerstörerischen Wellen
brauchten ca. 2 weitere Stunden ehe sie die Touristenstrände
Südwestthailands erreichten und die Touristen in allen dort gelegenen
Hotels hätten überall in wenigen Minuten höher gelegenes Land hinter
der Küste erreichen können. Diese Zeit wurde aber nicht genutzt, um
Urlauber zu warnen und aus der Gefahrenzone zu evakuieren. Selbst als
sich die Wellen der Küste Thailands näherten und überall bis weit hinaus
der Meeresboden freigelegt wurde, was für jeden Kundigen das
untrügliche Zeichen eines bevorstehenden Tsunamis ist, wäre noch genug
Zeit zum Warnen gewesen. Aber auch dann unterblieb jegliche Warnung. Es
kam sogar noch schlimmer. Denn nachdem der Tsunami an manchen Stellen
schon ver-heerend aufgeprallt war, hätte es noch gereicht, andere
bedrohte Küstenabschnitte zu warnen, die erst 15 oder 30 oder mehr
Minuten später betroffen waren. Es hätte also wiederholt gewarnt und die
Strände geräumt werden können und müssen. Doch es kam anders: Die
kostbare Vorwarnzeit wurde nicht zur Warnung und Räumung der Strände
genutzt – so kon-nte die Katastrophe ihren Lauf nehmen. Die Strände und
Hotels, die unter ihren Trümmern die Urlauber begruben, verwandelten
sich in Friedhöfe des Grauens bedeckt mit massa-krierten Leichen.
Tausende sind gewaltsam, grausam und fremd verschuldet umgekommen.
Dieses Grauen war nicht unausweichlich. Es war weder schicksalhaft noch
gottgegeben. Es war schuldhaft von Menschen verursacht. Gegen 10 Uhr als
die erste Welle das Hotel in Bangtao (Phuket) erreichte, verlor ich
damals in den reißenden Fluten meinen Vater, konnte noch das Leben
seiner Lebensgefährtin retten und überstand selbst die Katastrophe
verletzt mit Mühe und Not durch Glück und Zufall, aber mit dauerhaften
psychischen und psychoso-matischen Schäden.
Aus den
Kreisen der Verantwortlichen für das Zustandekommen des
Tsunami-Massakers wurde anschließend das Märchen lanciert, es habe am
notwendigen Frühwarnsystem gefehlt. Doch es fehlte damals an nichts und
katastrophenrelevante Daten waren in Mengen vorhanden, übrigens auch in
Deutschland. Die meisten seismischen Aufzeichnungen und Auswertungen
des Megabebens waren sofort übers Internet abrufbar und verfügbar. Alle
technischen Einrichtungen waren vorhanden: zehntausende Seismographen
und Seismo-meter, um das Seebeben zu registrieren, zu orten und
auszuwerten; international koope-rierende Erdbebendienste und nationale
Erdbebenwarten; hunderte zivile und militärische Erderkundungssatelliten
(Beobachtungs- und Radarsatelliten), um Satellitenbilder zerstörter
Küsten zu liefern und die verheerende Wirkung des Tsunamis auf
Nordwestsumatra, auf den Nikobaren und den Andamanen festzustellen;
zivile nationale und supranationale Weltraum-agenturen und militärische
Satelliten-Überwachungsdienste; globale terrestrische und
satelli-tengestützte Vernetzung über Internet, Telefon, Fax, Mail,
Seefunk, Fernsehen und Rund-funk zur weltweiten Kommunikation an Land
und auf See von Warnungen binnen Sekunden; international betriebene
Warnsysteme (wie IMS-CTBTO und GMDSS) und rund um die Uhr tätige
nationale Sicherheits- und Warndienste, damit solche Warnungen umgehend
an die zuständigen Stellen und an die Öffentlichkeit ergehen.
Massenmedien schließlich waren dazu da, um Warnnachrichten umgehend an
die Zuhörer und Zuschauer in der Heimat und in Thailand bis in jedes
Hotel und Hotelzimmer (sogar in der Muttersprache über die Deu-tsche
Welle TV) zu kommunizieren.
Von einer unausweichlichen
Naturkatastrophe konnte also in den thailändischen Hotels keine Rede
sein. Das Massensterben geht auf das Konto einer Vielzahl von
Verantwortli-chen, die – obwohl ausgebildet, technisch mit modernsten
Mitteln ausgerüstet und vom Steuerzahler besoldet – nicht ihre Arbeit
taten und die ihre Pflichten verletzten. In den Strandhotels vom
internationalem Standard an der Westküste Thailands, die die
ausländi-schen Touristen beherbergten und wo Tausende umgekommen sind,
fehlte nichts an übli-cher und weltweit anerkannter Infrastruktur in
allen Bereichen der Telekommunikation. Sie waren mit allen modernen
technischen Raffinessen ausgestattet, die im Informationszeit-alter zum
Alltag gehören: Telefon, Fax, Internet, Radio, TV (lokale und
internationale Pro-gramme) und die alle zum Zwecke der Kommunikation der
Gefahren und Warnungen hätten genutzt werden können. In jenen Hotels
war zur Sicherheit auch noch überall Thai-Militär mit Sprechfunkgeräten
postiert. In Bangtao auf Phuket befand sich die Polizeistation in der
Nähe. Und Weihnachten ist in Thailand ein ganz normaler Dienst- und
Werktag. Es fehlte also nichts, um die Räumung der Strände zu
veranlassen. Doch nichts Derartiges geschah, obwohl die
katastrophenrelevanten Daten bei den zuständigen Diensten in Thailand
inner-halb weniger Minuten nach dem Megabeben vorlagen, obgleich das
Katastrophenpotential des Bebens alarmierend war, obwohl der Tsunami ein
paar hundert Kilometer westlich bereits flächendeckende Verwüstungen
anrichtete und den Tod von 200 000 Menschen forderte und die Wellen sich
bereits auf den Weg Richtung Thailand machten.
Dennoch
erfolgte keine generelle Warnung für alle Küsten des Indischen Ozeans
und insbesondere für die thailändische Westküste, an deren Stränden (wie
jedes Jahr) zehn-tausende ahnungslose Touristen aus der ganzen Welt
ihren Weihnachtsurlaub verbrachten. Die Katastrophe – der Tod aus dem
Meer von Menschenhand – konnte also ihren Lauf nehmen und ihre Opfer
fordern.
2. ZUM MEDIENVERSAGEN
Unsere
staatlichen Medien, zu denen das ZDF gehört, statt für Aufklärung zu
sorgen, kritisch nachzufragen, investigativ nachzuforschen und diese
skandalösen und empörenden Sach-verhalte, die zum Massentod unserer
Bürger führten, anzuprangern, begaben sich auf den Weg des bisher
ungeahnten Obskurantismus und der massiven Desinformation mit dem Ziel,
das Katastrophenbild zu verfälschen und das von den verantwortlichen
Tätern betriebene
Cover-up zu rechtfertigen und zu
unterstützen. Bekanntlich haben die Bundesregierung und der Bundestag
zur Verschleierung des eigenen Versagens und zur Vertuschung der
Vorfälle wesentlich beigetragen, damit die Wahrheit nicht ans Licht
kommt. Ihnen war es daran gele-gen, das Versagen der Behörden und Firmen
gegenüber der Öffentlichkeit zu vertuschen. Statt also sich mit dem
Leichenberg eigener Landsleute, dessen Ursachen und Konse-quenzen zu
befassen und einen Tsunami-Untersuchungsausschuss einzusetzen – wie dies
in Schweden der Fall war – beschäftigte sich das volksfeindliche
Bundesparlament mit dem Schicksal zweier Islamisten und wälzte in Berlin
monatelang Berge von Akten. Den deutsch-en Opfern des Staatsversagens
drehten die schamlosen Politiker ohne Moral sofort die kalte Schulter zu
und überließen sie ohne jegliche Hilfe ihrem Schicksal. Unsere
Skandalmedien erhoben keinen Widerspruch; keiner versuchte die Politiker
an ihre Pflicht zur Hilfeleistung und an die Aufklärungspflicht zu
erinnern. Diese Medien werden von uns in vielfacher Art und Weise
beschuldigt, im Zusammenhang mit dem Tsunami-Desaster 2004 grob
fahrlässig gehandelt und sträflich versagt zu haben.
1) Ihr Versagen betraf zunächst Unterlassung
sofortiger und dringender Warnungen über Inlands- und Auslandsmedien
während der sich anbahnenden Katastrophe, anschließend
2)
Unterlassung sofortiger Entsendung von Fernsehteams ins
Katastrophengebiet un-mittelbar danach und investigativer Recherchen des
Katastrophenhergangs und dann
3) Verschweigen
und Vertuschen von menschlichen Faktoren, die kausal entschei-dend
waren in der Kette des Versagens bei der Herbeiführung des von Menschen
verschuldeten Tsunami-Massakers an den Touristenstränden in Thailand,
das aber von den meisten Medien bei uns als Ergebnis einer
„Naturkatastrophe“ abgetan und unzulässigerweise als solche pauschal
etikettiert wurde.
Im Detail:
1)
Warnmeldungen unserer Warndienste (DWD, Seewetteramt) im deutschen
Rundfunk und Fernsehen hätten möglicherweise viele Menschen retten
können. Wenn es darum geht, aktuelle Gefahrenmeldungen an Autofahrer zu
übermitteln, ist öffentliches und privates Fern-sehen und Rundfunk des
Bundes und der Länder immer auf dem Laufenden und unver-züglich bereit,
dies an die Öffentlichkeit umgehend zu kommunizierten. Als es aber am
Tag einer Katastrophe darum ging, vor den verheerenden Folgen eines
Megabebens zu warnen, die Hunderttausende Menschenleben bedrohte
(darunter Tausende deutsche Touristen), schwiegen die deutschen
Massenmedien beharrlich – darunter Öffentliches Deutsches Fernsehen und
Rundfunk, u.a. ARD, ZDF, PHÖNIX, 3 SAT, Deutsche Welle (die für Ausland
sendet) und informierten zeitnah und eindringlich weder die Bundesbürger
im Inland vor der Gefahr noch warnten sie die sich gerade im Ausland
aufhaltenden bedrohten Bürger. Im Falle solcher Warnungen im Inland
hätten die Urlauber von ihren Freunden oder Verwandten über Fest- oder
Mobilfunk direkt gewarnt werden können. Aber die Massenmedien
schwie-gen. Nach dem Rückbau von Alarmsirenen sind sie übrigens die
einzigen geblieben, die katastrophenschutzrelevante Funktion haben.
Entsprechende Informationen und Warnungen fehlten übrigens grob
fahrlässig auch in dem fürs Ausland bestimmten und in den
thailän-dischen Hotels empfangenem Fernsehprogramm der Deutschen Welle.
Deutschland
hätte über Radio und Fernsehen, über Inlands- und Auslandsmedien seine
Bürger im Inland und Ausland vor der akuten Gefahr einer Katastrophe
warnen können und müssen mit dem Ziel, eigene Bürger und andere bedrohte
Touristen vor der tödlichen Aus-wirkung des Tsunamis zu schützen. Dies
unterblieb. Deutsche Staatsmedien im Tiefschlaf während ihres
Weihnachtsurlaubs im Tal der Ahnungslosen versagten.
2)
Der folgenschwere Tsunami verwandelte den mehrere Hundert Meter breiten
Küsten-streifen in eine sumpfige Trümmerlandschaft. Mancherorts sah es
kilometerweit so aus wie im Krieg nach einem Bombenangriff. Nach dem
Rückzug der letzten (dritten) Tsunami-Welle blieb am manchen Stellen
kein Stein auf dem anderen stehen. Autos blieben auf den Bäum-en, Boote
auf den Dächern hängen, tonnenschwere Korallenblöcke wurden an Strand
ge-spült, Bäume umgestürzt, Straßenbelag wurde stellenweise abgetragen,
Erdreich besonders in Strandnähe tief weggespült, Gebäuden unterspült,
massive Hotelbauten aus Eisenbeton verwandelten sich in Trümmer- und
Schutthaufen, von den leichter gebauten Hotels und Häusern der
einheimischen Bevölkerung blieben nur Umrisse von Fundamenten oder gar
nichts mehr übrig. Unser Hotel blieb nur deshalb stehen, weil die
höchsten Tsunami-Wellen in Bangtao nur knapp über vier Meter waren. Aber
dort, wo die Wellen acht bis zehn Meter hoch waren (Khao Lak), stürzten
fast alle Hotels ein, erschlugen die ahnungslosen oder sich in falscher
Sicherheit wiegenden Menschen und begruben unter sich die Gäste, was
zum grausamen Massentod führte. Der Strand und der überflutete
Küstenstreifen waren übersäht von blutüberströmten und entstellten
massakrierten Leichen. Die zerstörten, in Schutt liegen-den Hotels
begruben unter sich zerschmetterte oder in Stücke gerissene Körper.
Manche von ihnen waren bereits verwest, weil sie erst aus den Trümmern
haben geborgen werden müssen. Von manchen Opfern sind nur zerfetzte
Leichenteile also lediglich sterbliche Über-reste übrig geblieben, die
nur (wenn überhaupt) mühselig durch forensisch-medizinische DNA-Analyse
der monatelang in Thailand tätigen internationalen Forensic-Teams
identifiziert werden konnten. Im Katastrophengebiet irrten Massen von
verletzten, obdachlos geworde-nen, Hilfe oder vermisste Verwandte
suchenden, verzweifelten Touristen, die zunächst in Sammelstellen unter
dem freien Himmel, dann in Sammelunterkünften (wie Schulen) kam-pierten.
Manchen, die die Katastrophe zwar zunächst leicht verletzt überlebten,
mussten Extremitäten doch amputiert werden oder sie starben an
Blutvergiftung, weil sie vergeblich auf eine fachmedizinische Hilfe aus
ihrer Heimat warteten. Andere Betroffene, die noch unter Schock standen,
suchten verzweifelt unter den Massen von Schwerverletzten oder unter
den Leichen nach ihren Familienangehörigen, von denen viele bis heute
vermisst blieben. Es war in der Heimat allen klar, dass sich
abertausende Deutsche im Katastrophengebiet befanden und von der
Tsunami-Katastrophe betroffen waren.
Unter
diesen Umständen war es die Aufgabe des Deutschen Fernsehens dorthin
unverzüg-lich Fernsehteams zu entsenden, um vor Ort umfangreich die
Katastrophenfolgen zu doku-mentieren, sorgfältig zu recherchieren und
Spuren zu sichern, der Kette des Versagens auf den Grund zu gehen,
Zeugen zu befragen und sich auf die Suche nach Verantwortlichen für das
Massaker zu begeben. Dies unterblieb. Wir sahen dort nämlich niemanden
von unseren zehn Landesrundfunkanstalten des öffentlichen Rechts, die
sind:
Bayrischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher
Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk
Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestfunk, Westdeutscher
Rundfunk, Deutsche Welle. Wir sahen niemanden vom
öffentlichrechtli-chen Rundfunk der ARD und vom ZDF, der dort seinen Job
machen und seine Sorgfalts-pflicht wahrnehmen und erfüllen würde.
Abgesehen vom Robert Hetkämper, den Asien-Korrespondenten der ARD (von
2001-2014 Leiter des ARD-Studios Singapur), dessen journalistische
Arbeit sich jedoch damals darauf beschränkte, sich in Thailand vor die
Trüm-merkulisse zu stellen und über die grausame
Mutter Natur
und das unfassbare Schicksal zu jammern. Zu dem Berichterstattungsgebiet
des seit 1988 in Ostasien tätigen Korrespon-denten gehörten zwar solche
Länder wie Thailand, Indonesien, Japan, Malaysia, Singapur und
Australien – alle am Katastrophenversagen beteiligt und durch
Katastrophenfolgen betroffen. Doch das Hetkämpersches Jammern und seine
stümperhafte Arbeit war alles, was unser über die Zwangsgebühr alias
Kopfsteuer dotierter Bananen-Rundfunk damals zustan-de brachte, weshalb
eine deutsche TV-Dokumentation der unmittelbaren Katastrophenfolgen und
Katastrophenursachen nicht zustande kommen konnte und nicht existiert.
Die Verant-wortlichen scheuten offenbar, ihre feinen Nasen dem
Pestilenzgeruch auszusetzen, nach schwierigen Antworten zu suchen und
unbequeme Fragen zu stellen und wollten sich durch den unliebsamen
Kontakt mit den Behörden jener Länder, die kriminell versagten, ihre
Hände nicht schmutzig machen. Unsere durch Zwangsgebühr finanzierten
Medien, die im Geld schwimmen, hätten sofort an Ort und Stelle sein
müssen. Stattdessen bekamen wir Bilder über CNN und andere ausländische
Sender, für die wir nicht zu bezahlen haben. Grobe Fahrlässigkeit und
sträfliche Untätigkeit legte unser öffentliches Fernsehen an den Tag
also auch in der Zeit akuter Not und Suche nach Antworten auf die sich
zwangsläufig drängende Fragen in den Tagen direkt nach dem Aufprall des
Tsunamis. Es ist eine Binsen-weisheit festzustellen, dass nur
unverzügliche Sicherung aller Beweise eine lückenlose Fehleranalyse und
die notwendige Ursachenforschung voraussetzen und überhaupt möglich
machen. Daran hat es aber unseren Skandalmedien nie gelegen.
Eine
tief greifende investigative Untersuchung der Katastrophenursachen
unterblieb und ist seitens unserer Medien bis heute nicht erfolgt. Deutsche Staatsmedien versagten wieder. Dieses Versagen war leider nicht ihr letztes.
3)
Die Epochen, in denen Menschen den Gewalten der Natur schutzlos
ausgeliefert waren, gehören der Vergangenheit an. Wir haben jedoch
feststellen müssen, dass allenthalben Ver-tuschung betrieben wird. Von
den offiziellen Stellen und den von ihnen gesteuerten hilfs-willigen
Medien wurde das Massaker in Thailand, in dem die meisten Touristen zum
Opfer fielen, als eine unabwendbare Naturkatastrophe eingebettet in das
blinde Schicksal darge-stellt. Diese täterfreundliche Optik spielte in
die Hände von Tätern, Mittätern und ihren Handlangern und unterscheidet
sich diametral von der Sichtweise der Dinge, mit der wir Opfer,
Überlebende und Hinterbliebene, den Katastrophenhergang erklären. Das
Ausmaß der Tsunami-Katastrophe 2004 war nicht unvermeidbar also nicht
zwangsläufig unausweich-lich. Es hätte nicht soweit kommen müssen. Es
ist keinesfalls richtig, dass wir heutzutage den Naturgewalten nichts
entgegenzusetzen hätten und dass wir ihnen schutzlos ausge-liefert
wären. Wir leben nicht mehr in der Steinzeit. Der Steuerzahler hat in
vielen Ländern viel Geld gezahlt für teure Ausbildung und sündhaft teure
Ausrüstung mit modernsten Geräten, die dem Zweck des Geomonitorings
dienen sollten. So gut wie nichts wurde an jenem Tag genutzt. Das Ausmaß
des Versagens verschlägt uns heute noch die Sprache. Die Frage, die
sich für uns bald nach der Katastrophe stellte, war, ist und bleibt: Wer
ist verantwortlich für den Tod von schätzungsweise 4000 - 5000
Touristen, für schwere Ver-letzung weiterer Urlauber und für das Leid
von so vielen Hinterbliebenen, die ihre Nächsten verloren haben? Im
Tsunami-Desaster 2004 kamen Bürger aus 55 Ländern der Welt um. Es lag
also ein massives länderübergreifendes Versagen vor.
Die
sog. Naturkatastrophen sind trotz ihrer scheinbaren Unberechenbarkeit
kein unabän-derliches Schicksal, dem wir hilflos ausgeliefert wären,
wenn Menschen in der Lage sind, in das Katastrophengeschehen
einzugreifen und dessen Folgen in Grenzen zu halten. Zwar lassen sich
Naturereignisse nicht verhindern, doch auf Zivilschutz ausgerichtete
Vorbeu-gung vor drohenden Naturgewalten, vor von ihnen ausgehenden
Gefahren und die richtige Reaktion auf gewaltige Naturereignisse tragen
dazu bei, Menschenleben zu schützen und katastrophale menschliche
Verluste und Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Bei allen durch
uns beeinflussbaren Katastrophenereignissen haben wir es heute selber in
der Hand, ob und wie wir darunter leiden müssen. Adäquate
Katastrophenprävention und die richtige Reaktion auf die sich potenziell
katastrophal auswirkenden geologisch bedingten Ereignisse, die zu den
Naturgefahren gehören, die am wenigsten durch das menschliche Handeln
beeinflussbar sind, schützen die Menschen vor den Folgen hausgemachter
Kata-strophen. Sind also destruktive, katastrophale Auswirkungen von
Naturereignissen gänzlich oder zumindest zum Teil vermeidbar und
geschehen sie trotzdem als Folge unterlassener oder falscher
menschlicher Handlung, wenn sich Naturereignisse aufgrund dieses
Fehlver-haltens oder/und dieser Fehlreaktion erst zu Katastrophen
ausweiten und eine humanitäre Katastrophe erst dann ihren Lauf nimmt,
dann ist die adäquate Bezeichnung für ein solches Geschehen: eine
menschengemachte, sprich von Menschen verschuldete Katastrophe.
Das
anfängliche Entsetzen und die Hektik der folgenden Tage machte es den
Schuldigen möglich, von ihrem Versagen und Verbrechen abzulenken. Diese
Schuldigen waren auch bei uns in Deutschland zu suchen. Doch sie wurden
von Anfang an durch unsere staatshörigen Medienmacher gedeckt und in
Schutz genommen.
Die in den Medien weit
verbreitete, sich nicht um begriffliche Differenzierung bemühende
Bezeichnung des Tsunami-Desasters 2004 als
Naturkatastrophe war von Anfang an falsch. Dieser Art der exkulpativen Deutung wie sie beispielsweise in der „ZDF-History“ Sendung von Guido Knopp „Die
Todeswelle – Tsu-nami-2004“ an den Tag gelegt wurde (Diese Sendung
wurde übrigens aus der Mediathek rausgenommen und ist unter dem
angegebenen Link nicht mehr abrufbar:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1516628/Die-Todeswelle---Tsunami-2004), widersprechen wir vehement. Allein diese Sendung, die mit journalistischem Unsinn wie „
Eine 100 Kilometer lange Flutwelle rast auf Sumatra und Thailand zu“, „Sumatra Platte“ und einem Lippenbeken-ntnis,
den „Schwarzen Sonntag“ zu rekonstruieren
angereichert wurde, ist ein Exemplum, wie unser Meinungs- alias
Lügenkartell im Widerspruch mit wissenschaftlichen Erkenntnis-sen und
unwiderlegbaren Fakten die Öffentlichkeit irreführt und manipuliert. Dieses
medial unreflektiert und kritiklos kolportierte Interpretationsmuster,
das bewusst alle relevanten Zusammenhänge in der Kausalkette des
Katastrophenversagens gezielt ausklammerte, diente von Anfang an gezielt
der Desinformation der Öffentlichkeit, um den menschlichen Faktor bei
den unterlassenen Maßnahmen absichtlich zu leugnen, von Schuldigen – die
hätten benannt werden können und müssen – abzulenken und nach der
folgenschwersten humanitären Katastrophe Deutschlands der Nachkriegszeit
dem unkritischen und leicht-gläubigen Volk und seinem kollektiven
Gedächtnis eine Zwangsamnesie zu verordnen.
Mein
getöteter Vater und ich sind nicht Opfer einer unvermeidbaren
„Naturkatastrophe“ son-dern einer von benennbaren Menschen, Firmen,
institutionellen und politischen Akteuren des Versagens in Entstehung
und Ausmaß grob fahrlässig, sprich kriminell verschuldeten Kata-strophe.
Hätte jeder, der dafür ausgebildet und aus öffentlichen Geldern
besoldet war, an seinem jeweiligen Arbeitsplatz seine Pflicht getan,
wäre zumindest an den Hotelstränden in Thailand kein Tourist umgekommen.
Der gewaltsame Tod meines Vaters, wie der hundert-fache Massentod
anderer Bundesbürger, hätten durch die Verantwortlichen vorausgesehen
werden können und vermieden werden müssen – diese Tötungs- und
Verletzungsdelikte waren für die Verantwortlichen objektiv voraussehbar
und somit vermeidbar. Was also geschah war keine
Naturkatastrophe, keine
Fügung des Schicksals, keine
Höhere Gewalt, kein
Werk des Teufels, kein
Wirken böser Geister, keine
Katastrophe aus dem Nichts, kein
rätselhaftes Walten Gottes und weder ein
warnender Fingerzeig des Allahs an die gottlosen Zeitgenossen noch eine
Bestrafung der Sündigen durch Allah
– wie die in den meinungs-prägenden Medien verbreiteten
Erklärungsmuster der Katastrophenursachen verlauteten und wie die
Deutungen unkritischer Kommentatoren es wollten. Vielmehr war es das
Ergebnis menschlicher Inkompetenz, Pflichtvergessenheit, Dummheit,
Faulheit und kriminel-ler Fahrlässigkeit. Die Verantwortlichen sind
namentlich zu benennen und sollten durch die Justiz in angemessener
Weise zur Verantwortung gezogen und bestraft werden. Entspre-chend ist
Schadensersatz an die Opfer zu zahlen.
Das rationale
und kritische wissenschaftliche Erklärungsmuster, das das humanitäre
Desas-ter unter den Touristen erklärt, ist: Menschen selbst (namentlich
staatliche Institutionen, Stel-len und Einrichtungen und die
Tourismusindustrie) waren verantwortlich für die Unterlass-ung wirksamer
Katastrophenprävention und die falsche unterlassene Reaktion im
Angesicht katastrophaler Naturereignisse. Der gewaltsame Tod von
deutschen und ausländischen Tou-risten in Thailand in den Hotels und an
den angrenzenden Stränden hätte sich nicht zwangs-läufig zu einer
Katastrophe ausweiten müssen, wenn Maßnahmen zur Abwehr katastro-phaler
Naturereignisse im Rahmen des Katastrophenschutzes ergriffen und diese
rechtzeitig und wirksam angewandt worden wären. Pauschale Vorurteile,
die menschengemachte Kata-strophen als Naturkatastrophen etikettieren –
wie unsere Medien es hinsichtlich des Tsuna-mi-Massakers taten und
weiterhin tun – sind gedankenlos, unzulänglich, fehlgeleitet,
wissen-schaftlich falsch und aufgrund der destruktiven Auswirkung, die
ihre Aufarbeitung verhindert und damit zukünftige Katastrophen
ermöglicht, unverantwortlich. Unsere staatlichen Medien, zu denen das
ZDF gehört, statt für Aufklärung zu sorgen und kritisch nachzufragen,
begaben sich in ihrer Suche nach Erklärungen auf die Ebene irrationalen,
archaischen Denkens und obskurer Theorien und verloren dadurch jedwede
Glaubwürdigkeit.
Die den beiden Naturereignissen,
Seebeben und Tsunami, folgende Tsunami-Katastrophe 2004 war kein
blindes und unabwendbares Schicksal und hätte nicht stattfinden müssen,
obgleich das Beben selbst und die Auslösung der Tsunami-Wellen außerhalb
menschlicher Kontrolle lagen. Anders gesagt: Das Seebeben und der von
ihm ausgelöste Tsunami waren Naturereignisse und somit schicksalhaft.
Keinesfalls aber die Folgen. Eigentlich hätten da-mals in Thailand bei
all den milliardenteuren Einrichtungen unserer total überwachten
High-Tech-Welt des Informationszeitalters nur wenige Menschen sterben
müssen. In jedem Fall aber nicht dort, wo man mit den Touristen aus
aller Welt gutes Geld verdiente. Schuld am Massensterben an diesem Tag
waren unterlassene Maßnahmen zur Katastrophenpräven-tion, menschliches
Versagen, kriminelle Fahrlässigkeit, kaltblütige Inkaufnahme der
Massen-tötung, fehlendes, insuffizientes, unzureichendes
Katastrophenmanagement und organisato-risches Chaos: eine typische
menschengemachte, d.h. durch Menschen verschuldete Kata-strophe,
a man-made disaster.
Dieser
skandalöse und empörende Sachverhalt, der für das Tsunami-Massaker an
den Touristen in Thailand zweifelsfrei zutrifft, hätte sofort durch
unsere Medien öffentlich angeprangert werden müssen. Dies unterblieb. Deutsche Staatsmedien versagten abermals.
Ich
begann schon bald nach meiner Rückkehr in die Heimat mich in die
komplexe Materie einzuarbeiten. Presse und Medien widmeten dem Thema
anfänglich zwar viel Zeit, blieben aber immer an der Oberfläche. Im
November 2005 gründete ich zusammen mit anderen Hinterbliebenen einen
Tsunamiopfer-Verein namens GTVRG e.V.
und richtete ein Internet-Forum ein, in dem ich jahrelang (bis das
Forum angegriffen und im April 2013 abgeschaltet werden musste) von
meinen Nachforschungen berichtete. Fast 2500 Beiträge zum Thema
Tsunami-Katastrophe 2004 und zu verwandten Themen der
Katastrophenforschung wurden von mir dort gepostet. Schnell stieß ich
zusammen mit anderen hilfsbereiten und kritischen Opfern auf die
Ursachen dieser von Menschen verschuldeten und abwendbaren Katastro-phe.
Unsere opportunen, staatsgelenkten oder staatshörigen und ausgesprochen
täter-freundlichen Medien wollten die Ergebnisse unserer
Nachforschungen jedoch nicht zur Kenntnis nehmen. Ihre die Flucht
ergreifende, mauernde und mundtot machende Taktik den Opfern gegenüber
war und ist nach wie vor bis heute:
Ignorieren, Vertuschen, Totschweigen, Verdrängen.
Und zu ihrem sonstigen Versagen sollte sich noch ein weiteres gesellen, nämlich: Ver-fälschung
und vorsätzliche Verdunklung der für das zutreffende Katastrophenbild
relevanter Daten und arge Verunglimpfung des Andenkens verstorbener
Tsunami-Opfer.
3. ZUM TATBESTAND
Aufgrund
des beschriebenen Sachverhalts erstattete ich bereits im März 2005 eine
Strafan-zeige und stellte gleichzeitig einen Strafantrag bei der
Staatsanwaltschaft Itzehoe, da schuld-haftes massives Versagen auch von
Seiten deutscher Stellen vorgelegen hatte (Stichwort:
Ahnungsloser und reaktionsunfähiger Staat im Weihnachtsurlaub). Das darauf folgende Beschwerde- und Klageerzwingungsverfahren wegen
Beihilfe zur fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen
führte schließlich zum OLG Schleswig, dessen drei vorsitzenden Richter
des 2. Strafsenats, Hohmann, Schiemann und Hauser, am 22. September 2005
in nachfolgenden Zeilen – die uns, Opfern, die Sprache verschlagen
haben und ein Zeugnis ablegten von Dilettantismus, Ignoranz, nicht zu
überbietender Inkompetenz, richterlicher Schlamperei und Rechtsbeugung
zu Lasten der Tsunami-Opfer – folgendes beschlossen:
„Die
theoretische Möglichkeit von Flutwellen nach einem Seebeben im
Pazifischen Ozean begründet keine Pflicht der Beschuldigten,
irgendwelche Maßnahmen nach einem Seebeben zu ergreifen.“ (
Az.: 2 Ws 384/05 [
249/059])
Die
drei höchsten selbstgerechten Richter des Bundeslandes
Schleswig-Holstein lehnten es ab, sich mit meiner Klage zu befassen, da
sie die deutschen Stellen nicht in der Pflicht sahen für eine Warnung im
Falle einer Flutkatastrophe im „Pazifischen Ozean“. Sie verorteten also
den Tsunami am 26. Dezember 2004 im
„Pazifischen Ozean“
(!) und unterzeichneten ei-genhändig diesen Unsinn. Diese Reaktion war
und ist für mich nicht akzeptabel, die Be-gründung aber ist empörend und
skandalös, weil sie von unzulässiger gerichtlicher Nachläs-sigkeit
zeigt. Denn es sei daran erinnert: Der Tsunami 2004 ereignete sich nicht
im Pazifik sondern wurde nahe der NW-Küste Sumatras im nördlichen Teil
des Sundagrabens ausge-löst und
die Tsunami-Katastrophe 2004 fand an den Küsten des Indischen Ozeans statt, was
wochenlang in allen Medien und aufgrund sehr hoher Opferzahl besonders
in Deutschland umfangreich kommuniziert wurde. Betroffen von der
Katastrophe waren ja nicht nur Indonesien und Thailand sondern auch
andere Anrainerstaaten des Indischen Ozeans insbesondere Sri Lanka,
Indien, Malediven, Birma u.a. Für Deutschland war es schließlich
die
größte nationale Katastrophe der Nachkriegszeit, die über 550
Menschenleben, Hunderte Verletzte und Tausende Hinterbliebene forderte.
Das Medien-echo war gewaltig: Im deutschen Fernsehen gab es zahlreiche
Spendengalas unter Beteili-gung der Prominenz, die zum Ziel hatten,
Spenden für die Tsunami-Opfer zu sammeln. Benefizveranstaltungen und
Spendenaktionen zugunsten der Tsunami-Opfer fanden bun-desweit statt,
worüber wochenlang berichtet wurde, was dazu führte, dass insgesamt
760 Millionen Tsunami-Spenden
akquiriert werden konnten (von denen übrigens kein einziges deutsches
Opfer auch nur mit einem einzigen Cent bedacht wurde). Im Internet fand
man schon damals eine Fülle von Informationen zu diesem Thema und eine
wahre Flut von diesbezüglichen Informationen findet man dort heute. Kurz
nach der Katastrophe boten einige wenige Printmedien auch ins Detail
gehende Berichterstattung bezüglich des Katastrophenverlaufs und seiner
verheerenden Folgen. Zuletzt berichtete aus Anlass des zehnten
Jahrestags beispielsweise das „Hamburger Abendblatt“ vom 20. Dezember
2014 über die Tsunami-Katastrophe 2004. Es stellt sich die Frage: Wie
konnten drei der höchsten Strafrichter meines Bundeslandes dazu kommen,
einen solchen Unsinn zu äußern? Hatten sie sich möglicherweise nur in
den Abendnachrichten des ZDF informiert? Journalisten unseres
öffentlich-rechtlichen Fernsehens behandelten vorhin und behandeln
weiterhin das Thema, wenn überhaupt, dann nur schlampig und
oberflächlich und verdrehen die Wahrheit. Sie haben zur Aufklärung
des Katastrophenhergangs so gut wie gar nichts Handfestes
zu-sammengetragen. Und sie versagten vollends nicht nur am Tag der
Katastrophe sondern auch danach und ihr Versagen dauert bis heute an.
Ihr Dauerversagen ist Programm.
An
den Tagen vor Weihnachten 2014 spitzte ich also meine Ohren genauer und
es fiel mir auf, dass anlässlich des 10. Jahrestages der
Tsunami-Katastrophe 2004 im „heute journal“ der mehrfach hochgeehrte
und -dekorierte Starmoderator (1986 in Tübingen zum Dr. iur. promoviert)
Dr. Claus Kleber, dessen Stellung offenbar in der Medienprominenz und bei Politikern unanfechtbar ist, auch vom Tsunami
„im Pazifik“ redete.
Ich traute meinen Ohren nicht, was dieser Koryphäe des deutschen
Fernsehjournalismus dahinschwätzte, als ich zweimal von demselben,
bestens besoldeten Moderator den gleichen Unfug, und zwar am 22. und am
23. Dezember 2014 im „ZDF heute journal“, vernahm:
ZDF heute journal vom 22. Dezember 2014
von Dr. Claus Kleber
„am
2. Weihnachtstag wird es 10. Jahrestag her einer Naturkatastrophe von
biblischen Ausmaßen. Im Pazifik nordwestlich der indonesischen Inseln,
wo sich am Boden des Ozeans die tektonischen Platten übereinander
schieben, entlud sich in Ruck die Spannung in einem Beben, die das Meer
in Bewegung brachte. Mit gewaltiger Energie rollte der gewaltige
Tsunami…“
ZDF heute journal vom 23. Dezember 2014
von Dr. Claus Kleber
„Ein
Erdbeben unter dem Boden des Pazifik nahe an der Nordspitze Indonesiens
in der Provinz Aceh löste eine Tsunami-Welle aus, die über den
Pazifischen Ozean lief…“
Wir
müssen also annehmen, dass Jahr für Jahr das ZDF mit leichter Hand und
sorglosem Dahinreden, mit derselben unverantwortlichen und beharrlichen
Nachlässigkeit, Gleichgül-tigkeit und Dreistigkeit das Gedenken der
Tsunami-Opfer beleidigte und das Andenken dieser Verstorbenen
verunglimpfte und zwar mittels unwahrer Behauptungen, die Verwirrung
schüren und Desinformation stiften.
Wie
aus den Ausführungen klar ersichtlich versagten Deutsche Staatsmedien
auf der ganzen Linie und verloren dadurch das wertvollste Gut, das man
dabei verlieren kann, nämlich ihre Glaubwürdigkeit.
Alle,
die noch den Glauben hegten, wir würden im Informationszeitalter leben,
werden er-nüchternd feststellen müssen, dass dem nicht so ist. Wir
leben schon seit mehr als zehn Jahren eher im
Desinformationszeitalter. Im Laufe des letzten Jahres wurde durch die Bevölkerung der polemische und sprachgeschichtlich aufgeladene Schlagwort
„Lügen-presse“ wieder in Umlauf gebracht. Anfang dieses Jahres wurde es von Sprachwissen-schaftlern aus Darmstadt zum sog.
Unwort des Jahres 2014
gewählt. Ein Zufall? Keinesfalls! Und seine Etikettierung als „Unwort“?
Ist zumindest insofern als unbegründet anzusehen, als sie durch das
Volksempfinden nicht legitimiert ist. Wir benutzen diesen Ausdruck
allerdings nicht als Kampfbegriff mit dem Ziel, unsere Medien zu Unrecht
pauschal zu diffamieren sondern zu Recht zu kritisieren. Denn gerade im
Kontext des Umgangs der Medien mit dem Tsunami-Desaster 2004 ist sein
Gebrauch gerechtfertigt und seine Aktualität gegeben.
Was
wir an den tadelnswerten unzulässigen ZDF-Praktiken feststellen können
und müssen, sind über die mehrfach begangene Verletzung der
Menschenwürde und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
hinausgehende, durch die öffentlich-rechtlichen Medien beharrlich und
offiziell propagierte: Wahrheitsverdrehung, Geschichtsfälschung und
-klitterung im Dienste der Täter; falsche Behauptungen entgegen
erwiesener Tatsachen und des historisch gesicherten Tatsachenwissens;
Umdeutung historischer Wahrheit durch Verfälschung; Fabri-zierung
blanken Unsinns und bewusste Manipulierung mittels verabredeter
Unwahrheiten öffentlicher Meinung durch das Stiften von Verwirrung in der Öffentlichkeit. Die
Beschuldigten haben im Fernsehen und im Internet zugleich also in aller
Öffentlichkeit durch ihr Fehl-verhalten öffentlich, beharrlich und
entgegen den Fakten das Verbrechen gegen die Huma-nität um das
Tsunami-Massaker 2004 de facto bestritten, haben zur Verdunklung des
fakti-schen Katastrophenhergangs wesentlich beigetragen, haben dadurch
andere ermutigt, einer Verurteilung des Tsunami-Homizids 2004
auszuweichen und haben versucht dieses Mas-senverbrechen und dessen
Verursacher zu rechtfertigen, die Täter zu schützen, zu vertei-digen und gewähren zu lassen. Von
Seiten des ZDF und seines Fernsehmoderators, Kleber, liegen nach
unserer Auffassung öffentlich gröbliches Verharmlosen und massive
Triviali-sierung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf der Hand,
die im Zusammenhang mit dem Tsunami-Massaker 2004 stehen, durch
Darbietung und Verbreitung im Fernsehen und Internet falscher und Opfer
verletzender Inhalte.
Über den
Bezug auf das Strafgesetzbuch hinaus, verweisen wir hierzu auch auf
einschlä-gige EU-Gesetze (EU-Rahmenbeschluss 2008, EU-Richtlinie 2007
und andere), die eine strafrechtliche Ahndung solcher Vergehen regeln.
Im unzulässigen Fehlverhalten der Be-schuldigten sehen wir den Beweis
für
Begünstigung der Täter durch Vorspiegelung falscher bzw.
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, die einen Irrtum
erregen und unterhalten. Diese Untaten, die durch Wort in einer verstoßenden Weise auf
systematische öffentliche Herabsetzung der Menschenwürde der Opfer
abzielen, sind nur durch die Abhängigkeit staatlicher Medien von ihren
institutionellen Geldgebern und politischen Lenkern zu erklären, die
Mitschuld an der Herbeiführung der Katastrophe tragen.
4. GENUGTUUNG
Sind
wir, Überlebende und Hinterbliebene dieser Katastrophe, wehrlos? Müssen
wir uns diesen schäbigen Umgang mit uns und unseren Verstorbenen
gefallen lassen? Die Größen unseres Obrichkeits-TVs (Denn was ist dieses
durch Zwangsgebühren sprich Kopfsteuer finanzierte Medium anders als
ein Staats- und Parteienapparat?) haben es überhaupt nicht nötig, sich
mit der für den Staatsapparat unbequemen historischen Wahrheit
auseinander-zusetzen und sich mit unbedeutenden Opfern ihres Versagens
abzugeben.
Aufgrund des hier vorliegenden kaum
reparablen Vertrauensmissbrauchs den antragstel-lenden TV-Abonennten und
GEZ-Kunden gegenüber und wegen der von dem beschuldigten
Fernsehmoderator im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu erwartenden,
unabdingbar gebo-tenen aber leider fehlenden
Glaubwürdigkeit
sehen wir die Fortsetzung seiner Tätigkeit in der bisherigen Rolle als
nicht tragbar und dem deutschen Fernsehzuschauer nicht zumutbar.
Unabhängig vom straf- und zivilrechtlichen Rahmen sehen wir daher hier
die Notwendigkeit personeller und arbeitsrechtlicher Konsequenzen, die
möglicherweise auch den verantwort-lichen ZDF-Chefredaktor und andere
Kontrollgremien betreffen müssten.
Mir als
Nichtjuristen entzieht sich die Fähigkeit, den Sachverhalt
fachjuristisch zu beurteilen. Dies erwarte ich von der
Staatsanwaltschaft und vom Gericht. Was ich jedoch mit Hilfe des logisch
denkenden Menschenverstandes, mit Vernunft und Rationalität erkennen
und mit meinem Gerechtigkeitsempfinden und -verständnis als betroffenes
Opfer erwarten kann, ist, dass dieses Ausmaß an sträflichem und
skandalträchtige Dilettantismus und die Menschen-würde verletzenden
Auftritte von Claus Kleber in Staats- und Massenmedien, auch von der
Justiz nicht toleriert werden darf. Wenn Opfer des Holocaust das Recht
haben gegenüber den Holocaust-Leugnern sich auf das StGB zu berufen, so
meinen wir auch das Recht zu besitzen auf gerichtliche Genugtuung. Wir
bestehen auf unserem Recht, dieses inkom-petente und gedankenlos
dahinschwätzende TV-Personal des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in
die Schranken zu weisen und haftbar zu machen für Verunglimpfung des
Andenkens unserer gewaltsam Verstorbenen. Wir sehen die Erfüllung des
Straftatbestandes als gegeben. Die begangenen Taten sind als grob
fahrlässig und als besonders gedanken- und rücksichtslos und in den
öffentlich-rechtlichen Medien als unentschuldbar anzusehen. Wir erwarten
von den Strafverfolgungsbehörden, dass auf unsere besondere Situation
als Opfer dieser Straftat Rücksicht genommen wird.
Durch die Taten der Beschuldigten wurde das
Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit
berührt. Bürger der Bundesrepublik Deutschland aus allen Bundesländern
haben Tsunami-Opfer zu beklagen. Tausende in Deutschland, das die
höchste Anzahl der Opfer unter den Touristen zu beklagen hat, sind von
der Katastrophe betroffen. Die Erhebung der Anklage und ihre Zulassung
durch das Gericht liegen also im besonderen länderübergreifenden
öffentlichen Interesse.
In
den ZDF-Sendungen haben die Beklagten bewusst falsche, sprich
widerbesseres Wissen in Kenntnis ihrer Unwahrheit, Tatsachenbehauptungen
verbreitet, offenbar um den Opfern Schaden zuzufügen. Mit diesen
Äußerungen haben sich die Beklagten gegenüber den Antragstellern
schadensersatzpflichtig gemacht (§ 823 BGB), denn solche unwahren,
gröblich entstellten Behauptungen tatsächlicher Art haben für die Opfer
einen Würde verletzenden Charakter, die sie nicht hinzunehmen haben. Das
Persönlichkeitsrecht der Opfer (Überlebenden und Hinterbliebenen) und
das Andenken der Verstorbenen wurden dadurch grob verletzt. Die
Beklagten haben es sofort zu unterlassen, diese falschen
Tatsachenbehauptungen über die Tsunami-Katastrophe 2004 zu verbreiten.
Die
Beklagten können sich dabei nicht auf den Grundsatz der
Meinungsfreiheit berufen, denn es handelt sich hier nicht um
Meinungsäußerungen, nicht um als Meinungsäußerung einzustufende
subjektive Einschätzungen und Werturteile, nicht also um durch
Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen, sondern um justiziable
Tatsachenbehauptungen, die einer Beweisführung und Überprüfung auf
naturwissenschaftliche Richtigkeit zugänglich sind. Bewusst falsche und
persönlichkeitsrechte verletzende Tatsachenbehauptungen dürfen in der
Öffentlichkeit und in den Medien, die in Verantwortung stehen, eine
wichtige meinungsbildende und meinungsprägende Aufgabe zu erfüllen,
nicht geäußert werden. Sie genießen nicht den Schutz der
verfassungrechtlichen Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.
Aus
obigen Gründen haben wir (der GTVRG e.V. und ich) - ich in meinem Namen
und als Vorsitzender-GTVRG e.V. im Namen des Tsunamiopfer-Vereins GTVRG
e.V. - am 26. Januar 2015 mit Bezug auf
- Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 GG)
- Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)
-
Angriffs auf die Menschenwürde und Störung des öffentlichen Friedens in
einer die Würde der Opfer verletzende Weise (§ 130 StGB)
bei
der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstattet und
einen Strafantrag gestellt, denn ich sehe mich in meinen
Persönlichkeitsrechten betroffen. Ich fühle mich tief verletzt im
Andenken an meinen Vater, der bei der Tsunami-Katastrophe am 26.
Dezember 2004 in Thailand (Phuket) sein Leben verlor. Darüber hinaus
fühle ich mich verletzt im Andenken an andere Hunderte Bundesbürger, die
an jenem Tag bei dem Tsunami-Massaker ums Leben kamen. Ich beantragte
in der Sache staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufzunehmen, die zur
Erhebung der Anklage vor dem zuständigen Landgericht führen sollten und
erbat durch das Gericht eine Grundsatzentscheidung zu treffen.
Von den Beschuldigten erwarten und fordern wir eine umgehende
öffentliche Richtigstellung und eine
schriftliche Entschuldigung.
Aufgrund
der Schwere des Fehlverhaltens, seiner öffentlichen Relevanz und
Tragweite, die gravierende destruktive Langzeitfolgen für die Opfer nach
sich zog und weiter entfalten wird, beanspruchen die Antragsteller
darüber hinaus eine angemessene
finanzielle Wiedergutmachung.
Jerzy Chojnowski
(Chairman-GTVRG e.V.)