KLAGE GEGEN KIELER STAATSANWÄLTE
LARS-OLIVER BRANDT und DR. HENNING HADELER
TATVORWURF LANDESVERRAT u.a.
28. Februar 2022
Jerzy Zbigniew Chojnowski
(...)
An das
Schleswig-Holsteinische
Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
KLAGE
gegen die Beschuldigten
und Angezeigten Kieler Staatsanwälte Brandt und Hadeler und gegen den Ablehnungsbescheid der GenStA vom 1.
Februar 2022 (eingegangen bei mir am 4. Februar 2022) – Az: Zs 919/21 bei der S-H Generalstaatsanwaltschaft – reiche ich
fristgerecht aus folgenden Gründen eine Klage
ein und beantrage hierzu aus folgenden Gründen eine gerichtliche Entscheidung.
Die Beteuerung der Staatsanwältin Westermeyer, den Sachverhalt geprüft haben zu wollen, ist ein Lippenbekenntnis. Von einer sorgfältigen und sachgerechten Prüfung kann nicht die Rede sein. Der Spruch „Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein trägt als Herr des Ermittlungsverfahrens die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung.“ Ist ein Hohn. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier eine solche Prüfung abermals durch leere Floskel im pseudojuristischen Jargon ersetzt wurde. Diese enthält keinerlei materielle Begründung und nimmt keinen sachlichen Bezug auf meine gegen die angezeigten Staatsanwälte erhobenen Vorwürfe der schweren Rechtsbeugung und Amtswillkür, die sich diese Amtsträger schuldig gemacht haben. Es wurde auch in diesem Fall nicht detailliert begründet, weshalb in vorliegenden Fällen angesichts der erdrückenden Evidenz keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen sollten. Aus meiner Sicht liegen sie definitiv vor und dies habe ich detailliert und umfangreich begründet. Die Justiz ist regelmäßig angehalten, ihre Entscheidungen sachlich und rechtskonform im Sinne des Rechtsstaates zu begründen. Dies ist hier bei dem o.g. Bescheid nicht der Fall gewesen, weshalb ist dieser allein aus diesem Grund substanzlos und unzulässig und weshalb ich mich gezwungen sehe, hierzu eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen.
- Die
Beteuerung der Staatsanwältin Westermeyer, den Sachverhalt geprüft haben
zu wollen, ist ein Lippenbekenntnis. Von einer sorgfältigen und
sachgerechten Prüfung kann nicht die Rede sein. Der Spruch „Der
Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein trägt als Herr des
Ermittlungsverfahrens die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit,
aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung.“ Ist
ein Hohn. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier eine solche Prüfung abermals
durch leere Floskel im pseudojuristischen Jargon ersetzt wurde. Diese
enthält keinerlei materielle Begründung und nimmt keinen sachlichen Bezug
auf meine gegen die angezeigten Staatsanwälte erhobenen Vorwürfe der schweren Rechtsbeugung und Amtswillkür, die sich diese Amtsträger
schuldig gemacht haben. Es wurde auch in diesem Fall nicht detailliert
begründet, weshalb in vorliegenden Fällen angesichts der erdrückenden
Evidenz keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen
sollten. Aus meiner Sicht liegen sie definitiv vor und dies habe ich
detailliert und umfangreich begründet. Die Justiz ist regelmäßig
angehalten, ihre Entscheidungen sachlich und rechtskonform im Sinne des
Rechtsstaates zu begründen. Dies ist hier bei dem o.g. Bescheid nicht der
Fall gewesen, weshalb ist dieser allein aus diesem Grund substanzlos und
unzulässig und weshalb ich mich gezwungen sehe, hierzu eine gerichtliche Entscheidung zu
beantragen.
- Aufgrund
der evidenten Befangenheit des handelnden Organs hat seine ablehnende
widerrechtliche Entscheidung keinen Wert und ist somit null und nichtig.
- Da
diese Entscheidung im Wege der evidenten strafbewehrten Vorteilsgewährung
im Amt zustande kam, hat sie eine strafrechtliche Dimension und Relevanz,
da sie von einer Korruption im Amt also vom Amtsmissbrauch zeugt und die
Staatsanwältin Westermeyer selbst schwer belastet.
- Insgesamt
kann hier also nicht vom Handeln im Sinne des Rechtsstaates sondern
allenfalls vom Handeln im Sinne der hierzulande herrschenden Judeokratie gesprochen werden, die
von Juden und von ihren Handlangern rechtsbrecherisch und zum Nachteil des
deutschen Volkes gestützt wird.
- Die genannten Staatsanwälte beteiligten sich an einer projizierten Ignoranz hinsichtlich des von Juden selbst provozierten Judenhasses, bei der jemand fälschlicherweise davon ausgeht, dass die Mehrheit eine Meinung ablehnt, tatsächlich aber fast jeder sie teilt. Es handelt sich dabei um die weit verbreitete Meinung, dass u.a. Deutschland von Juden beherrscht wurde und von ihnen einerseits zum Eigennutz ausgebeutet andererseits zum vitalen Schaden der Allgemeinheit gesteuert wird. Diese Meinung fußt auf Tatsachen, die sie widerspiegelt – beide sind die Quellen des so provozierten Judenhasses. Diesem Pfad der Evidenzignorierung, Wahrheitsvertuschung und Meinungsunterdrückung folgten konsequent die beiden Staatsanwälte, die angeblich um Judenhass besorgt sind – was tatsächlich immer dann pure Heuchelei ist, wenn man vor der unangenehmen Wahrheit der Kausalität die Augen verschließt, wie sie es taten. Und so sucht man vergeblich in ihrem rechtswidrigen Papierwerk nach Spuren der von mir freigelegten kausalen Zusammenhänge zwischen dem Judenhass als Reaktion auf:
1)
die
Verantwortung der Juden für den größten Massenmord in der Menschheitsgeschichte
nach dem kein einziges Opfer von Juden entschädigt wurde;
2)
ihre
mit allen Mitteln und aller Härte geführten Krieg gegen die Länder der Freien
Welt, um ihre Nationen aufzulösen, ihre Gesellschaften unter ihre mafiöse
Kontrolle zu bringen und zu unterjochen;
3)
ihren
aggressiven arroganten Antipolonismus gepaart mit einer kriegerischen, in
Permanenz gegen Polen betriebenen Hass-, Lügen und Diffamierungspropaganda, die
Polen andauernd mit Dreck bewirft und absurde, perfide Schadensersatzansprüche
geltend macht wegen angeblicher Mitbeteiligung am Holocaust;
4)
die
stichhaltig nachgewiesene Beteiligung der Juden an der Herbeiführung des
Tsunami-Massakers Weihnachten 2004 und Verantwortung für die hohe Opferzahl
unter den Touristen aufgrund kriminell fahrlässig unterlassener Warnungen;
5)
die
federführende Rolle der Juden in Politik und Medien und Beteiligung ihrer
Juden- alias Lügenpresse bei der Vertuschung des tatsächlichen
Katastrophenhergangs zugunsten der Etikettierung des tatsächlich humanitären
man-made tsunami disasters als eine unabwendbare
Naturkatastrophe und höhere Gewalt;
6)
die
maßgebliche Verantwortung hiesiger Juden für die Veruntreuung deutscher
Tsunami-Spenden in Höhe von 670 Millionen Euro des von ihnen dirigierten
Humanitärgewerbes und die unterlassene Hilfeleistung an die Opfer und
Überlebenden des menschengemachten Desasters, zu dem Deutschland substantiell
beigetragen hat;
7) die federführende Rolle der Juden daran, dass wir als Opfer der Katastrophe unserer Opfer-rechte beraubt wurden und die Verantwortlichkeit der Juden für diesen Frevel;
8) die fehlenden Mittel für den Erhalt und die Pflege des deutschen maritimen Kulturgutes, das reihenweise dem Verfall und der Vernichtung preisgegeben wurde und ist, weil Steuermittel nach dem Gießkannenprinzip volksverräterisch in Millionen- und Milliardenhöhe immer und überall für die Juden fließen, um sie je nach Wunsch mit allen Finanzen komfortabel zu versorgen, nicht zuletzt großzügig mit deutschen Kriegswaffen, mit denen die Juden weiter den Nahen Osten auf unsere Kosten zerstören und destabilisieren dürfen. Ein Beispiel der augenblicklichen Bewilligung von 130 Millionen Euro für den Bau einer neuen Hamburger Synagoge [des Satans] ist von mir bereits vorhin in meinen Schriftsätzen nur exemplarisch thematisiert worden.
- Die
als Agenten des destruktiven Judentums arbeitenden Staatsanwälte vertuschen
und verschweigen auf allen Ebenen, dass die von ihnen ins Spiel gebrachten
angeblichen Straftat-bestände gegenstandslos, haltlos und nicht
justiziabel als auch die gesamte Anklageschrift konstruiert waren, weshalb
allein aus diesem Grund ihre Amtstätigkeit nie hätte in dieser Form
zustande kommen dürfen. Ihr Handeln stellt ein Ausdruck des Polizeistaates
und ein Attentat auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat dar und ist ein
Zeichen vom Rechts- und Amts-missbrauch und vom unzulässigen Amts- und Pflichtverständnis.
Diese Staatsanwaltschaft des Teufels bediente sich unzulässigerweise den
aus dem inhaltlichen, textlichen und gesellschaftspolitischen Kontext
gerissenen Textfetzen und Satzbruchstücken, die aber kontextlos rein gar
nichts beweisen, es sei denn, man bedient sich den Methoden der Rabulistik.
Sie erfassen nicht, was ich mit den Aussagen tatsächlich gemeint und warum
ich sie gemacht habe. Hier wurde rechtswidrig unter Zuhilfenahme von
Rabulistik und des §130 StGb (Volksverhetzung) ein Attentat auf das
Grundgesetz vorgenommen, um die darin garantierten Bürgerrechte
auszuhebeln bzw. diese aufzuheben. Ich fühle mich durch ihre subversive und
perfide Wirkung um meine Bürgerrechte betrogen, denn ich wurde elementarer
Grundrechte jenseits der Legalität kriminell beraubt.
- Die
sog. Äußerungsdelikte sind im politischen Kampf als eine Chimäre also eine
Einbildung der deutschen antiquierten Rechtsprechung und ihrer
Strafgesetze, anzusehen. Danach sollen sich Staatsanwälte und Gerichte
unzulässigerweise mit verbalen Schranken und Sprachhygiene beschäftigen,
wozu sie aber nach dem Grundgesetz gar nicht befugt sind. Alles, was sie
in dieser Hinsicht tun, um die politische Meinung des Bürgers also des
Souveräns von dem die politische Macht ausgeht, zu werten, zu
skandalisieren und zu kriminalisieren, ist illegal und grundgesetzwidrig.
Diese Äußerungsdelikte im politischen Kampf zur Frage des Staatsschutzes
zu erklären und mit den ganz harten Verbrechen wie Terrorismus und
politisch motivierter Gewalt zusammenzulegen, ist pervers, pathologisch
und ein Ausdruck des totalitären Polizeistaates. All diese Gesetze, die
Staatsanwaltschaften und Gerichten eine Handhabe zum Rechtsbruch geben,
müssen als grundgesetzwidrig abgeschafft werden (wie die bereits
abgeschafften Gesetze der Majestätsbeleidigung und Blasphemie).
- Politische
Zensur ist das Instrument eines Polizeistaates und daher grundgesetzlich
rechtswidrig und verboten. Die Bestimmung: ,Eine Zensur findet nicht
statt.' (Art. 5 GG) enthält eine strikte Eingriffsschranke, die keine
Ausnahmen zulässt. Gegen dieses Verbot verstießen die nach Gestapomethoden
handelnden: Staatsanwälte, Bezirkskriminalinspektion Kiel, LKA, der von
mir Beschuldigte Heuer und die Beklagten als ihre Auftraggeber eklatant.
Die Kieler Polizeibehörden samt der Kieler Staatsanwaltschaft und den hier
involvierten Kieler Gerichten wurden illegal zu politisch
instrumentalisierten Zensurdienststellen und Dissidenten-verfolgungsstellen
eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies steht mit dem Bild des
Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu verlassen, im krassen
Widerspruch.
- Sowohl
mein am 28.01.2020 rechtswidrig beschlagnahmte Akoya-Laptop (der mir am
20.10.2020 wieder widerrechtlich weggenommen wurde) als auch mein damals
rechtswidrig beschlagnahmte Huawei-Handy wurden mir am 17.07.2020
beschädigt zurückgegeben. Beide wurden derart manipuliert, dass das Handy
gar nicht mehr funktionierte und der Laptop seine Zeitreferenz, seine
Internetfähigkeit, seine Mail- und Updatefunktion verlor. Dies erfüllt den
Straftatbestand des Computereinbruchs nach § 202a StGB und
Computersabotage nach § 303b StGB und der Sachbeschädigung nach § 303 StGB
für die ich Wiedergutmachung verlange.
- Seit
Jahren warte ich auf die Rückgabe meines alten Toshiba Notebooks mit den
Archivdateien des Tsunamiopfer-Vereins. Die Behauptung des SA Hadeler, ich
hätte die betreffenden Beiträge „mittels meines Notebooks Toshiba“ auf den
Internetseiten des Vereins GTVRG e.V. veröffentlicht, ist nicht wahr und
eine glatte Lüge. D.h. auch seine Behauptung, das Notebook sei ein
„Tatmittel“, ist eine haushohe Lüge und seine Entziehung reine
Amtswillkür. Das Notebook mit dem veralteten Betriebssystem XP ist schon
seit Jahren nicht im Internet aktiv. Entsprechende Dateien wurden also von
den Speichersticks oder vom Internet direkt manipulativ auf die Festplatte
des Toshiba Notebooks eingespielt.
Das letztgenannte Notebook diente mir in den letzten Jahren nur zur
Bildverarbeitung und als elektronisches Archiv von alten Dateien, die sich
auf Themen der Tsunami-Katastrophe 2004 beziehen. Der tricksende
Staatsanwalt Hadeler samt seinen kriminellen auf Digitaleinbruch spezialisierten
Zeugen, denen ich Prozessbetrug vorwerfe (und die aus Gründen der
Befangenheit und Mitwirkung an einer Straftat gar nicht zur
Gerichtsverhandlung zugelassen werden dürfen), machten sich somit nach §
156 StGB bzw. nach § 153 StGB strafbar.
- Die
Verortung der Beleidigung im
politischen Kampf als etwas Strafbares ist generell deplatziert und
unzulässig. Dem Feind der Nation schuldet jeder Deutsche keine Liebe
sondern nur Hass. Denn gegen Gift hilft nur Gegengift, gegen Angriff ein
Gegenangriff, gegen von Juden provozierten Hass der Judenhass. Nach dem
Willen der harmoniebedürftigen Kieler Justizapparatschiks sollte die
deutsche Sprache zum künstlichen friedfertigen Juristenjargon
pervertieren. Aus ihrer Sicht soll die lebendige durch Emotionen geprägte
politische Freie Rede und der Volksmund der Justiz unterstellt und zum
toten Justizjargon umfunktioniert diesem Platz machen. Offenbar ist ihnen das
Strafrecht derart über den Kopf gewachsen, dass der freie Blick auf die
grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unmöglich geworden ist. Sie kriminalisieren
unzulässigerweise die politische Streitkultur. Politisch engagierte
Wutbürger, die es millionenfach gibt, haben das Recht auf Lust zum Streit,
Recht, ihre Wut literarisch wie auch auf Demos auszuleben, um ihre Gefühle
rauszulassen. Denn das ist ein Ventil, das Schlimmeres verhindert.
Beleidigung beinhaltet Leid in sich. Es ist nicht unzulässig, dem
Aggressor und Feind Leid zuzufügen. Ganz im Gegenteil: Es ist eine
Notwendigkeit! Hier Beleidigung ins Spiel zu bringen heißt, den Bezug zur
Realität zu verlieren. Der Wutbürger ist zum Massenphänomen geworden und
diese Wut ist die Reaktion auf die Missstände in Staat und Gesellschaft
und ihre Urheber. Sie und nicht die Wutbürger sollten strafrechtlich
verfolgt werden. Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt er
in meinen Veröffentlichungen unpersönlich und diffus und richtet sich
nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht justiziabel.
Auch deshalb nicht, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu
einer gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder
tätliche Gewalt auszuüben. Aus meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt
zu schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter
zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden.
- Ebenso
wenig die Absicht der unmotivierten Schmähkritik
in ihrer juristisch begrifflich gültigen Form. Denn der Vorwurf der
Schmähkritik, wie in dem Buch unter dem Titel Was darf man sagen? erläutert wird, kann einem nur dann
vorgehalten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Was darf man sagen? ist ein Buch
geschrieben durch ein Team von juristisch geschulten Leuten, Aus diesem
Buch zitierte ich das Urteil des LG Berlin (Künast gegen Facebook), wo auch
die rüdesten Beschimpfungen an die Adresse der Politikerin als zulässig
angesehen wurden, weil sie im politischen Kontext einer
Sachauseinandersetzung gefallen sind. Im Urteil des Berliner LG (Künast
vs. FB) sahen dortige Richter also keine Anhaltspunkte für eine verbotene
Schmähkritik selbst bei solch harschen Worten, sprich wüsten
Beschimpfungen, wie Geisteskranke,
Stück Scheiße, Schlampe, Drecks
Fotze, Sondermüll, hohle Nuß, die entsorgt gehört… (das Landgericht
korrigierte später teilweise seine Auffassung). Die Richter schrieben
dennoch zutreffend: Künast hat…
durch ihre Äußerungen Widerstand der Bevölkerung provoziert, zudem muss
sie als Politikerin harsche Kritik hinnehmen, von einer Schmähung kann
nicht ausgegangen werden, wenn Äußerungen im Kontext einer
Sachauseinandersetzung stehen. Das Gericht untersuchte jeden einzelnen
Kommentar und stellte fest: alle Aussagen hätten einen Sachbezug. Damit
stellen sie keine Schmähung und Diffamierung der Person und damit keine
Beleidigungen nach § 185 StGB dar. Eine promovierte Juristin, die in
Karlsruhe für die ARD Gerichtsurteile kommentiert, schreibt in dem Buch: „Schmähungen sind in der juristischen
Welt sehr, sehr selten.(…) Die Auseinandersetzung mit einer Sache muss
völlig von der persönlichen Kränkung in den Hintergrund gedrängt werden.
Eine Schmähkritik könne etwa bei besonders schwerwiegenden Schimpfwörtern
– etwa aus der Fäkalsprache vorliegen, wiederholt das BVerfG regelmäßig.
Steht das sachliche Anliegen dagegen im Vordergrund, liegt keine Schmähung
vor“.
- Es
liegt auf der Hand, dass bei meinen Äußerungen mir kein Shitstorm, keine
unmotivierten Hassbotschaften, keine Schmähkritik, keine Verleumdungen,
keine Beschimpfungen mit Fäkalsprache vorgeworfen werden können. Und
überall dort, wo solche Voraussetzungen fehlen, kann logischerweise keine
Volksverhetzung stattfinden. Es stellt sich nun in diesem Kontext klarer
Rechtsprechung die Frage, warum bei dieser Rechtslage, der Seltenheit
dieses äußerst selten vorkommenden Phänomens und des Vorhandensein des
sachlichen Anliegens gerade mich der richterliche Vorwurf der angeblichen
Schmähung der Juden alias auf sie bezogene Volksverhetzung treffen sollte.
Und die Antwort darauf lautet: Dieser ist aus der Luft gegriffen, komplett
unbegründet und ein Ergebnis der absichtlichen, auf rechtswidrige
Vorteilsgewährung zugunsten der Staatsanwaltschaft sowie falschen Rechtsanwendung und
programmatischen Unterdrückung von Beweisen, die ich vorgelegt habe.
- Liebe
und Hass sind zwei leidenschaftliche Intensitäten auf den Gegenpolen der
Gefühlsskala, zwei archaische Gefühle. Hass ist gegen die Feinde gerichtet
und sein Gegensatz, die Liebe, ist den Freunden zugewandt. Es gibt auch
Hassliebe. Alle sind mit der conditio
humana unzertrennlich verschmolzen. Gleichgültigkeit ist im
politischen Kampf keine Option. Derzeit skandieren deutsche Patrioten auf
den Straßen: Wer Deutschland liebt,
ist Antisemit. Wer Deutschland hasst, ist bei Juden Gast. Kein Gesetz
verbietet Amerikaner, Russen, Chinesen oder Juden zu hassen. Und kein Gesetz
verpflichtet den Bürger sie zu lieben. Kein Gesetz verbietet den
Antiamerikanismus genauso wie den Antisemitismus. Kein Gesetz verpflichtet
den Bürger zum Proamerikanismus oder zum Prosemitismus. Und dem Bürger ist
genauso erlaubt zu sagen Amis raus aus
Deutschland! wie Juden raus aus
Deutschland! Auch wenn sich dadurch Hass manifestiert, dann bleibt
er unpersönlich und diffus und
richtet sich nicht konkret an ein Individuum. Und insofern ist er nicht
justiziabel, weil er keinen appellativen Charakter hat, Menschen zu einer
gewalttätigen Aktion anzuwerben, in den Kampf zu schicken oder tätliche
Gewalt auszuüben. Auch meinen Äußerungen kann keine Absicht Gewalt zu
schüren abgeleitet werden. Ihnen kann weder ein solcher Charakter
zugeschrieben noch eine solche Kausalität nachgewiesen werden. Wenn man
meine Aussagen über Juden in den historischen und gesellschaftspolitischen
Kontext setzt und dabei auch meine persönliche Betroffenheit
berücksichtigt, dann erweisen sie sich alle als nicht unmotiviert und sehr
wohl begründet. Nach alldem ist der Vorwurf der Volksverhetzung schlicht
absurd. Er kann nur von Ignoranten und korrupten, politisch gelenkten
Marionetten der Juden kommen. Mir kann daher nicht einmal der Vorwurf des Antisemitismus gemacht werden.
Denn Antisemitismus tritt erst dann auf, wenn jemand nur deshalb gegen
Juden ist und handelt, weil sie Juden sind. Antisemitismus und Zionismus
bzw. Ziofaschismus sind untrennbaren Seite derselben Medaille: der erste
ist die Reaktion auf den anderen. Und dieser ist ein politisches,
judeonationalistisch zentriertes, linksfaschistisches Programm zur
Ergreifung und zum Erhalt der Macht und zur Auflösung von Nationalstaaten auf der
ganzen Welt, Die USA, Deutschland und Polen gehören bereits zu den
Ländern, wo Juden sich die Gesellschaft größtenteils unterworfen und den
Staat völlig unter ihre Kontrolle gebracht haben. Die destruktiven Kräfte
des Weltjudentums säen überall die Satanssaat der Zwietracht, Anarchie,
Spaltung, des Hasses, des Terrors und des Krieges. Auf Geheiß von Juden
verwandelten sich weite Teile des Nahen Ostens in eine Wüste aus Schutt
und Asche auch mit dem Ziel, unsere Staaten und Gesellschaften mit der
Migrantenflut zu destabilisieren. Zionismus stellt daher die tödliche
Bedrohung für die ganze zivilisierte Welt dar. Zionismus ist die
aggressive, kriegerische, auf Habgier und Nepotismus fußende und auf
Raubzug abzielende subversive, linksfaschistische Judenverschwörung gegen
den Rest der Welt, um ihre Nationen auszuplündern, zu destabilisieren und
die nationale Identität ihrer Völker auszulöschen – Zionazis.
Antisemitismus ist gegen diese aggressive, chauvinistische und allseits
destruktive Ideologie gerichtet. Demnach handelt es sich hier um eine
höchst-moralische Haltung, die dem Wohl des deutschen Volkes und seines
Nationalstaates dient und zuträglich ist.
- Im
vorliegenden Fall handelt sich bei meinen veröffentlichten Äußerungen um
keine Privatfehde sondern um eine Angelegenheit vom öffentlichen
Interesse, denn involviert darin sind die das geltende Recht mit Füßen
tretenden Strafverfolgungsbehörden. Wenn Äußerungen fielen im Rahmen einer
inhaltlichen Auseinandersetzung haben sie keinen schmähenden Inhalt
(BVerfG). Ich habe keinen Schund veröffentlicht. Meine Ausführungen sind
fern von Angriffen ohne Substanz sondern wohl begründet und von einem
großen Teil der Gesellschaft mitgetragen. Es liegt nicht immer eine
Beleidigung vor, wenn jemand beleidigt reagiert – sonst könnte man fast
gar nichts mehr sagen. Menschen dürfen nicht diffamiert, verleumdet oder
heruntergemacht werden. In meinen Äußerungen darf – im Widerspruch mit dem
fehlerhaften Urteil – sowohl keine Schmähung als auch keine
Volksverhetzung gesehen werden, weil sie immer einen sachlichen
politischen Bezug oder in einem historischen oder persönlichen Kontext
gesehen werden müssen. Da meine Äußerungen ausnahmslos im Kontext einer
politisch sachbezogener und die Öffentlichkeit tangierten
Auseinandersetzung gefallen sind, sind sie auch nicht der Schmähkritik
unterzuordnen. Was keine Schmähung ist, kann nicht volksverhetzerisch
sein.
- Die
Strafverfolgungsbehörde versagte hier komplett, indem sie unfähig und auch
unwillig war, das Recht von Unrecht zu unterscheiden. Durch ihr
Fehlverhalten manifestierten die Staatsanwälte nicht nur ihre missbräuchliche
Amtsführung sondern auch opferfeindliche Einstellung. Sie sind Teile der
korruptesten Lümmelzunft, die zu dem
korruptesten Bodensatz dieses Staates namens Staatsanwaltschaft gehört.
Sie ließen sich, wenn sie nicht selbst Juden sind, durch perverse Juden zu
einem Attentat auf das Grundgesetz und den gesetzestreuen Bürger verleiten
und ließen alle gegen mich gerichteten Gewaltakte staatlicher Willkür
gelten. Diese Perversität kann
nicht im Sinne des Rechtsstaates sein sehr wohl aber ist sie im Sinne eines
perversen Polizeistaates. Die Kieler Staatsanwaltschaft lässt die
Gesellschaft nach Blockwart- und Gestapoart überwachen durch
Polizeimethoden massiver Bespitzelung, politischer Zensur, Denunziation
und physischer Gewaltanwendung. Sie versuchen alle, die dem Judenterror
und ihren widerlichen Lügen sich widersetzen also aus der Reihe tanzen, zu
ergreifen und zu verfolgen, um einen durch den Juden unterwanderten
lisksfaschistischen repressiven Staatsapparat aufzubauen. Die hier
agierenden Individuen und Behörden mutierten in ihrem rechtswidrigen
Handeln, das von Amtswillkür und Machtmissbrauch geprägt ist, zu Organen
eines von Juden unterwanderten Polizeistaates. Offenbar sind die beiden
Beklagten bereits zu Handlangern des jüdischen Feindes geworden und
mutierten, wie die meisten unserer Politiker auch, zu Volksverrätern.
- Die
Kieler und die Schleswiger Staatsanwaltschaft wurden illegal zu politisch
instrumentalisierten Zensurdienststellen und
Dissidentenverfolgungsstellen eines Polizeistaates umfunktioniert. Dies
steht mit dem Bild des Rechtsstaates, auf das der Bürger Recht hat sich zu
verlassen, im krassen Widerspruch. Durch die rechtswidrige Vorarbeit der
Kieler Staatsanwaltschaft und die Fehlentscheidungen dortiger Gerichte
sehe ich mich in die Rolle des politisch
Verfolgten gedrängt worden. Darüber hinaus sehe ich mich falsch
verdächtigt falschen Anschuldigungen ausgesetzt und als Verletzter; meine
Veröffentlichungen sind Gegenstand falscher Verdächtigung ausgesetzt
worden und als Ziel von unberechtigten Maßnahmen der
Strafverfolgungsbehörden. Mir darf tatsächlich kein Fehlverhalten im Sinne
des Grundgesetzes oder der Moral unterstellt werden. Die unzureichend
arbeitende Staatsanwaltschaft belaste mit dem Vorwurf der schweren Rechtsbeugung.
- Es
ist zu befürchten oder es liegt vielmehr auf der Hand aufgrund der
vorgelegten Evidenz, dass sich innerhalb des Justizapparats judenlastige,
volksverräterische und -feindliche, grundgesetzwidrige, mafiöse Strukturen
herausgebildet haben, die sich selbst entlastend im Wege ihrer
juristischen Tricks in die Hände spielen und sich gegenseitig helfen, dem
Rechtsbruch Vorschub zu leisten; mafiöse Strukturen, die sich zum Ziel
setzten, gezielt Bürger zu kriminalisieren, sie mundtot zu machen und so
die demokratische Ordnung des Staates aufzuheben. Diese Mafia verleitet
die Justiz zur Verfolgung gesetzestreuer Bürger, hetzt ihnen Polizei auf
den Hals, diffamiert sie als Straftäter, schiebt sie in eine
undemokratische Ecke, maßregelt und kriminalisiert sie durch rechtswidrige
Beschlüsse und Urteile und darüber hinaus verlangt sie von ihnen noch
perverserweise Widerrufung, Entschuldig, Abbitte und Unterwerfung, was
ihnen noch als Schuldeingeständnis ausgelegt wird. In ihrer grenzenlosen
antidemokratischen Perversität verfolgt sie im Kern kein anderes Ziel, als
eine abweichende Meinung auszugrenzen und zum Verstummen zu bringen und
dadurch den jüdischen Feind zu stärken.
- Jüdische
Chuzpe geht mit der jüdischen Perfidie Hand in Hand und diese mit
Falschheit, Heimtücke, Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit einher. Die
Fassaden europäischer Kirchen sind seit dem Mittelalter mit dem Motiv der Judensau geschmückt.
Unsere Vorfahren wussten bereits, wie sie ihre Haltung gegenüber diesem
Nomadenvolk, das ihre Länder besetzte, am besten auszudrücken und in
Erinnerung zu behalten hat. Die Verrohung des politischen Diskurses ist
von Juden selbst provoziert und von ihnen sogar selbst absichtlich
inszeniert, um politische Scharfmacher auf den Plan zu rufen, um
Empörungsrituale zu rechtfertigen, mit denen versucht wird, Leute mundtot
zu machen und um Menschen gezielt auszugrenzen. Hier geht es um die von
Juden massiv forcierte sog. Cancel Culture (auch Kulturmarxismus genannt,
der allerdings nichts mit Kultur, sondern mit Antikultur viel zu tun hat),
die eine ernsthafte Bedrohung für die offene Gesellschaft geworden ist,
und mit dieser Cancel Culture wird der Ausschluss von Personen im Namen
der perversen sog. politischer
Korrektheit wegen angeblicher Beleidigungen oder Diskriminierung bezeichnet.
Juden sind in Deutschland, USA, Polen, Frankreich und woanders zu einer
Besatzungsmacht geworden. Kein Gesetz der Welt verbietet gegen den
Besatzer zu kämpfen.
- Nach
ständiger Rechtsprechung von Verfassungsorganen gehört die
Meinungsfreiheit zum Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung. Sie darf
somit nicht zur Disposition gestellt und zum Opfer der Strafjustiz werden.
Es kann nicht sein und es ist nicht im Sinne des Rechtsstaates, dass
Bürger, die den Finger in die eiternde Wunde stecken und Missstände
öffentlich anprangern, dafür von inkompetenten, befangenen,
harmoniebedürftigen und durch Emotionalität statt Rationalität geprägten Staatsanwälten
zum Schweigen gebracht werden. Ihr Handeln im Namen der Juden und ihre
gezielt fehlerhafte also missbräuchliche Anwendung von Strafrecht ist
unzulässig. Es ist unmöglich, dass ein Gesetz, das gegen die Verfassung
verstößt, gültig ist. Alle Gesetze
und Gerichtsentscheidungen, die gegen die Verfassung verstoßen, sind null
und nichtig.
- Die
gegen mich erhobenen Beschuldigungen sind auf dem pseudojuristischen
Frevel der hier involvierten Kieler Skandalrichter gewachsen. Auch ihnen
ist das judenfreundlich und polizei-staatlich also pervers interpretierte
Strafrecht über die Köpfe gestiegen, wurde dort zum alleinigen
Handlungsimperativ und hat – illegal – das Grundgesetz ersetzt. Die S-H
von Juden gelenkten Kieler Gerichte folgten der am meisten
kompromittierten, moralisch verkommenen, korrupten und juristisch
entarteten Institution des Staates, der Staatsanwaltschaft, die nunmehr
als Marionetten der Juden zum Gesinnungswächter der Zivilgesellschaft und
zur Stasi des Polizeistaates umfunktioniert wurde. Niemanden wundert unter
diesen Umständen, dass in Deutschland das Vertrauen in die Justiz und in
die politischen Institutionen dramatisch eingebrochen ist. Diese Gerichte
sind zusammen mit der Kieler Staatsanwaltschaft Teil eines repressiven
deutschen Überwachungsstaates geworden, welcher unbescholtene und besorgte
Bürger unter Anwendung von Polizeigewalt, Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Schikanen und Repressalien
davon abhält, ihre Grundrechte auszuüben. Das ist nicht nur reine
Amtswillkür sondern auch Staatswillkür und ein Verbrechen von
Staatsbediensteten im Amt.
- Mehr
noch: Aus der Akte der StA Kiel und insbesondere aus der Anklageschrift
ist ersichtlich, dass in dieses perfide Komplott, in dem durch massive
Anwendung von Staatsgewalt zu einem zweimaligen Überfall auf einen
unbescholtenen Bürger und zu einen Anschlag auf den Rechtsstaat kam, nicht
nur die Staatsanwaltschaft, die Polizei (LKA und BKI) und die Gerichte
sondern auch die Exekutive involviert sind, namentlich das S-H
Innenministerium (Andresen).
Damit rückt diese Bildung krimineller Vereinigung der hier beteiligten
Akteure in die Näher der Regierungskriminalität
und des Staatsterrorismus
autoritärer Regime, denn ein solcher Akt des Staatsterrorismus wie
Hauseinbruch, Hausdurchsuchung und Freiheitsberaubung von Oppositionellen
ist heute typisch für Diktaturen
russischer und chinesischer Prägung. Von der Regierungskriminalität
ist dann die Rede, wenn der Staat, anstatt Kriminelle zu verfolgen, selbst
kriminell geworden ist. Und vom Staatsterrorismus sprechen wir dann, wenn
der Staat, anstatt den unbescholtenen Bürger zu schützen, ihn gängelt und
terrorisiert. Mit all diesen Phänomenen des pervers gewordenen Staates
haben wir mittlerweile auf dem deutschen Boden wieder zu tun hier und
jetzt. Eine besondere Rolle spielt hier die Bezirkskriminalinspektion
(BKI), ein Tarnname für die Dienststelle der verbotenen
polizeilich-politischen Zensur. Ihre Vertreter, denen der intellektuelle
Background fehlt, um politische Zusammen-hänge zu überblicken und richtig
zu beurteilen, maßen sich in ihrem Amtsmissbrauch an genau dazu fähig zu
sein, wohingegen wir hier mit schlichten, primitiven Individuen zu tun
haben, die außer der Sprache der Gewalt keine andere kennen, nicht einmal
genügend ihre eigene Muttersprache. Die kriminelle Energie, die überall
bei den genannten kriminell gewordenen Staatsorganen fließt, muss eingedämmt
werden und diejenigen, und zwar alle, die durch sie gesteuert werden,
müssen strafrechtlich und disziplinarisch in die Schranken gewiesen
werden, denn sie sind nicht nur Schreibtischtäter sondern auch üble Volkschädlinge.
- Ich
konnte dem Gericht stichhaltig nachweisen, dass meine Äußerungen zur
öffentlichen Meinungsbildung wesentlich beitragen; allein dadurch sind sie
begründet also nicht grundlos. Sie leisten einen Beitrag zum geistigen und
politischen Meinungskampf in vielen die Öffentlichkeit wesentlich
berührenden Fragen und dabei hat die Meinungsfreiheit nach der
Rechtsprechung des BVerfG immer Vorrang. Die EMRK kennt keine
Einschränkungen der politischen Redefreiheit bei Debatten über
Angelegenheiten des öffentlichen Interesses. Es liegt auf der Hand, dass
die deutsche Regierung längst in ein von Juden beeinflusstes und
kontrollierendes Regime umkippte, das politisch missliebige Bürger
polizeilich gängelt, wegen abweichender politischer Meinungen vor Gericht
stellt und strafrechtlich schikaniert. Hier sollen missliebige
Journalisten mundtot gemacht werden. Meine Beiträge im Internet das ist
politische Rede par excellence. Meine Äußerungen können nicht losgelöst
von historischen und aktuellen politischen und sozialen Zusammenhängen
losgelöst beurteilt werden. Zum Schutz der Pressefreiheit äußerte sich
bereits im Spiegel-Urteil des BVerG: Eine Durchsuchung zum Zwecke der
Ermittlung von Informationen ist unzulässig. Ich bin Opfer einer von Juden
geprägten Meinungsdiktatur geworden, die Zensur übt, Sprachtabus verhängt,
den Bürger für seine politischen Meinungen mit Polizeimaßnahmen gängelt,
politische Prozesse inszeniert, und strafrechtliche Repressalien eines
Polizeistaates entfaltet. Die Position der Gegenseite ist werde legal noch
legitim. In Kiel wachen staatliche Polizeizensoren darüber, was man im
öffentlichen Raum verbreiten darf und manipulieren dadurch repressiv die
öffentliche Kommunikation.
- Niemand
konnte mir nirgendwo nachgewiesen, dass ich Unwahrheiten verbreitete. Das
GG und die EMRK schützt nicht nur belanglose Meinungen und Mitteilungen
sondern auch Äußerungen, die beleidigen, schockieren oder verstören, wie
der EGH nach ständiger Rechtsprechung feststellte. Gerichte dürfen die
ehrverletzende, kränkende, schmähende oder diffamierende Interpretationsvariante
einer Aussage nur dann ihrer rechtlichen Beurteilung zugrunde legen, wenn
andere Auslegungsvarianten auszuschließen sind. Art 17 EMRK
(Missbrauchsverbot) verbietet Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder
einzuschränken, die in der Konvention vorgesehen sind.
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliches und gezielt diskriminierendes Verhalten mir
gegen-über durch schwere Benachteiligung
meiner wirksamen Rechtsverteidigung.
-
Amtsmissbrauch
durch absichtliche und gezielte
Manipulierung des Verfahrens (fehlender Pflichtverteidiger, fehlender
Einblick in die Ermittlungsakte zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch den Angriff auf die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte, zu denen
gehören: Meinungs-, Kunst- und
Pressefreiheit und Presseprivileg, die ich in mein-er
literarisch-politischen Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch nehme und geltend
mache.
-
Amtsmissbrauch
durch permanente Ignorierung meiner
Einlassungen und vorgelegter Beweise (Ignorieren ist ein Ausdruck der
unzulässigen rational selbst gewählten Ignoranz – eine Bezeichnung für eine
ignorante Person, die etwas nicht zur Kenntnis nimmt und absichtlich nicht zur
Kenntnis nehmen will, die sich nicht um Wissen, Erkenntnis und Wahrnehmung
bemüht und daher absichtlich unwissend verbleibt); eine solche Ignorierung ist
als ein Zeichen der rechtswidrigen Nichtbeachtung sprich Missachtung meines
Vortrags zu deuten, ein Zeichen des Unwillens, sich mit den Motiven und
rechtfertigenden Gründen meiner politischen Äußerungen auseinanderzusetzen zu
meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch unerlaubtes Herausreißen meiner
politischen Aussagen aus ihrem textlichen, historischen und politischen Kontext
als auch aus dem Kontext persönlicher
Betroffenheit, um anhand der Satzbruchstücke diese und meine Motive im
falschen Licht zu erscheinen, die Beweislage zu manipulieren und mich zu
kriminalisieren.
-
Amtsmissbrauch
durch Schulterschluss mit dem jüdischen
Volksfeind zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Überlaufen zum Volksfeind
alias Volksverrat zum Nachteil des
deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Bruch mit dem Grundgesetz und
den dort garantierten Bürger-rechten zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Begünstigung von Polizei- und
Justizstraftätern und durch Strafvereitelung im Amt zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch die Einmischung in den politischen
Kampf der politisch wie geschichtlich inkompetenten Behörde, die ihre
Kompetenzen überschritten hat, indem sie sich unzulässigerweise (zum Nachteil
des deutschen Volkes) in den politischen Kampf einmischte und somit den Weg der
Legalität verließ.
-
Amtsmissbrauch
durch Desinteresse, Unfähigkeit und
Unwillen zur Akzeptanz der freien Wahrheits- und Meinungsäußerung zu meinem
Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Computereinbruch,
Computersabotage und Sachbe-schädigung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Bedrohung, Einschüchterung,
Erpressung und Nötigung bzw. ihre Billigung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Verweigerung des rechtlichen
Gehörs zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Missachtung und Umgehung des
rechtsstaatlichen Beschwerde-weges im Wege der Selbstjustiz zu meinem
Nachteil
-
Amtsmissbrauch
durch staatsanwaltliche perverse
Amtsanmaßung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Billigung des Amtsmissbrauchs der
hier involvierten Kieler Richter zu
meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Förderung des amtsmissbräuchlichen
Servilismus den Juden gegenüber zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Politisierung sprich
Instrumentalisierung komplizenhafter Justiz für politische volksfeindliche
Zwecke zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur Bespitzelung und
Denunziation deutscher Patrioten durch den von Juden unterminierten
linksfaschistischen repressiven Staat zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Zustimmung zur
kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung (die nicht einmal richterlich
erlaubt wurde) zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Kriminalisierung der
gesetzestreuen Bürgers zu meinem und des Volkes Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum polizeilichen
Hauseinbruch zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum Bruch mit der
Unverletzlichkeit der Wohnung zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum rechtswidrigem
Eingriff in meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte (Raub des
materiellen und geistigen Eigentums) zu
meinem und des Vereins Nachteil aufgrund der Zustimmung zum Entzug sprich Raub meines und Vereinseigentums.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe und Zustimmung zur
grundgesetzlich verbotenen polizei-lichen politischen Zensur zu meinem
Nachteil und zum Nachteil des deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zu und Billigung strafrechtlicher polizeilicher
Repressalien und Schikanen unter
Zufügung von materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit zur Verfolgung Unschuldiger durch
komplizenhafte Justiz zu meinem Nachteil.
-
Amtsmissbrauch
durch Anstiftung zur Verleumdung/üblen
Nachrede und selbst praktizierte Verleumdung/üble Nachrede durch
Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers, die also mich rechtswidrig als
Straftäter diffamiert und zum Straftäter stigmatisiert.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zum Meinungsterror der
Juden und ihrer perversen
Propaganda-Sprachhygiene zu meinem Nachteil und dem Nachteil der deutschen
Nation.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur volksfeindlichen
Unterwanderung des deutschen Staatsapparates durch Juden zum Nachteil des
deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch Beihilfe zur durch Juden in
Permanenz betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum
Nachteil des deutschen Volkes.
-
Amtsmissbrauch
durch pervertiertes Gerechtigkeits- und Moralempfinden der Beklagten, sprich
durch ihre fehlende Fähigkeit, Recht von
Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu unterscheiden zu meinem und des
deutschen Volkes Nachteil.
-
Amts-
und Machtmissbrauch durch ein Attentat
auf das Grundgesetz und den Rechtsstaat, durch Amtswillkür, durch grobe
Verstöße gegen die ordentliche pflichtgemäße Amtsausübung. Die Beklagten
ließen sich illegal zu einer willfährig in den Händen des jüdischen
Volksfeindes agierenden, politisch
instrumentalisierten Zensur- und Dissidentenverfolgungsstelle umwandeln und
machten mich zu meinem Nachteil zu einem
politisch Verfolgten.
Zusätzlich zu meinen bereits gemachten Äußerungen zu
Straftatbeständen soll das Fehlverhalten der Angezeigten und Beklagten im
Kontext des geltenden Straf- und Zivilrechts gesehen werden. Anzuwendende
Vorschriften gegen die Beklagten, ihre Amtswillkür und den gestellten
Strafantrag:
-
hinsichtlich
meiner vollends ignorierten Einlassungen und vorgelegten Beweise
Urkundenunterdrückung gemäß §274 StGB
-
hinsichtlich
des dreisten Versuchs der rechtswidrigen Gebührenerhebung nach §352 StGB und
§353 StGB und wegen des Versuchs der
Vollstreckung gegen Unschuldige §345 StGB
-
hinsichtlich
der Anwendung tief verwurzelter vorgefasster selbstverschuldeter
Falschmeinungen und selbstverschuldeter sträflicher juristischer Inkompetenz,
mangelnder Sorgfalt, Schlamperei, sträflicher krasser und selbst gewählter
geschichtlicher und politischer Ignoranz zum Sachverhalt, fehlender Logik und
Absurdität des Vortrags §339 StGB
(Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
der Gefängnisandrohung sprich Bestrafung wegen Ausübung des grundgesetzlich
garantierten Rechts auf politische Meinungs- und Pressefreiheit §344 StGB
(Verfolgung Unschuldiger) und des Amtsdeliktes der Amtswillkür korrespondierend
mit dem Willkürverbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur kriminalpolizeilichen Freiheitsberaubung und damit Beihilfe
zur grob fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person §239 StGB
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur Verletzung des Personalrechts auf körperliche Unversehrtheit
und medizinische Hilfe §340 StGB sowie §§223, 229StGB (Körperverletzung im Amt)
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur grob fahrlässigen Verletzung des Hausrechts durch die Veranlassung
der Polizeigewalt §239 StGB
-
hinsichtlich
des Hauseinbruchs §123 StGB gekoppelt an
weitere Tatbestände wie Diebstahl (§242
StGB), Hausfriedensbruch (§123 StGB), Computereinbruch, Computersabotage (§303
a,b StGB), Ausspähen von
Daten/Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§202 StGB) und Sachbeschädigung
(§303 StGB)
-
hinsichtlich
der Bedrohung durch empfindlichen Übel (Gefängnis) sowie Polizeigewalt und
Beihilfe dazu §241 StGB
-
hinsichtlich
der massiven Nötigung zum Verzicht auf Ausübung von Bürgerrechten und zur
Beteiligung an einer wirkungslosen Therapie §240 StGB (Nötigung unter
Missbrauch der Amtsbefugnisse und –stellung)
-
hinsichtlich
willkürlicher massiver Einschüchterung politisch Andersdenkenden und
Erpressung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung der
Unterwürfigkeit dem inneren Feind gegenüber, der Duldung seiner zerstörerischen
Maulwurfarbeit und Unterlassung des
politischen Kampfes gegen diesen üblen Feind §253 StGB
-
hinsichtlich
grob fahrlässiger falscher Rechtsanwendung, gezielter Diskriminierung,
Benach-teiligung meiner Rechtsverteidigung, Manipulierung des Verfahrens,
Angriffs auf im Grundge-setz garantierte Bürgerrechte, fehlender Neutralität
und Parteilichkeit aufgrund vorgefasster Falschmeinungen, grob fahrlässiger
Befangenheit, pflichtwidriger Verletzung richterlicher Belehrungspflichten,
opferfeindlicher Einstellung, des Bruchs mit dem Grundgesetz und des Angriffs
auf die dort garantierten Bürgerrechte, der Einmischung in den politischen
Kampf, der Beihilfe zum Meinungsterror der Juden und ihrer perversen
Sprachhygiene zu meinem Nach-teil und dem Nachteil der deutschen Nation
§339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
staatsanwaltlicher perverser Amtsanmaßung, der Billigung des Amtsmissbrauchs
anderer hier involvierter Richter, der Missachtung und Umgehung des
rechtsstaatlichen Beschwerdeweges im Wege der Selbstjustiz, der Verweigerung
des rechtlichen Gehörs, der Kriminalisierung der gesetzestreuen Bürgers, der
Zustimmung zum polizeilichen Hauseinbruch, der Zustimmung zum Bruch mit der
Unverletzlichkeit der Wohnung, der Beihilfe zum rechtswidrigem Eingriff in
meine (und des Vereins GTVRG e.V.) Eigentumsrechte und zum Raub des materiellen
und geistigen Eigentums, der Beihilfe zum Kulturvandalismus, des Verstoßes
gegen die Transparenzpflicht, der Manipulierung der Beweislage, des
irrationalen, emotionalen Handelns fern jedweder Rationalität, der fehlenden
Fähigkeit, Recht von Unrecht, Moral von Amoral, Gut von Bösen zu unterscheiden
die mich zu einem politisch Verfolgten machte §339 StGB (Rechtsbeugung)
-
hinsichtlich
des Schulterschlusses mit dem jüdischen Volksfeind und dem von Juden
insbesondere gegen Polen praktizierten Hass (Antipolonismus) zu meinem und des
Volkes Nachteil, des Überlaufen zum
Volksfeind alias Volksverrats zum Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe
zur volksfeindlichen Unterwanderung des Staatsapparates durch Juden zum
Nachteil des deutschen Volkes, der Beihilfe zur durch Juden in Permanenz
betriebene Zerstörung der Fundamente von Staat und Gesellschaft zum Nachteil
des deutschen Volkes, der Förderung des
amtsmissbräuchlichen Servilismus den Juden gegenüber und ein derart gelagerter
Landesverrat, dass dieser die Bundesrepublik Deutschland schwer benachteiligt
und eine fremde Macht des jüdischen Feindes begünstigt §94 StGB
-
hinsichtlich
der Begünstigung von Polizei- und Justizstraftätern zu meinem Nachteil §333
StGB (Vorteilsgewährung) und §258a (Strafvereitelung im Amt)
-
hinsichtlich
der Anstiftung zur Verleumdung/üblen Nachrede und selbst praktizierender
Verleumdung/üble Nachrede durch Kriminalisierung des gesetzestreuen Bürgers,
die ihn rechtswidrig als Straftäter diffamiert und zum Straftäter
stigmatisiert §187 StGB (Verleumdung)
bzw. §186 StGB (üble Nachrede)
-
hinsichtlich
der Beihilfe zur Politisierung sprich Instrumentalisierung komplizenhafter
Justiz, der Beihilfe zur Bespitzelung und Denunziation deutscher Patrioten
durch den von Juden unterminierten linksfaschistischen repressiven Staat, der
Beihilfe zur grundgesetzlich verboten polizeilichen Zensur, der Billigung
strafrechtlicher polizeilicher Repressalien und Schikanen unter Zufügung von
materiellen und gesundheitlichen Schäden und somit zur Verfolgung Unschuldiger
durch komplizenhafte Justiz, der Umwandlung eines ordentlichen Gerichts in ein
Scheingericht, das sich illegal zu einer politisch instrumentalisierten Zensur-
und Dissidenten-verfolgungsstelle machte und somit einen Teil der kriminellen
Vereinigung innerhalb des Staatsapparats bildete, an der es sich als Mitglied
beteiligte, deren Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet
war (und vermutlich nach wie vor ist), einer Vereinigung, die auf längere Dauer
angelegt ist, wo von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der
Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung krimineller Struktur zur
Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses (Vernichtung des
deutschen Nationalstaates) gesprochen werden muss §129 StGB (Bildung
krimineller Vereinigungen)
-
Die
Gestapo als Sicherheitsapparat des 3. Reiches sollte die gesamte Gesellschaft
über-wachen und alle, die aus der Reihe tanzen, ergreifen und verfolgen. Das
Informationssystem der Gestapo basierte bekanntlich auf massiver Bespitzelung
und Denunziation. Dasselbe System versuchen die durch den Juden unterwanderten
lisksfaschistischen Staatsanwaltschaften aufzubauen. Jahrzehntelang haben sie
nichts unversucht gelassen, um gegen Links mit Repressalien vorzugehen; nun tun
sie dasselbe gegen Rechts, sprich gegen die deutschen Patrioten, denn das ist
darunter gemeint. Ein Bestandteil dieses Systems ist die Kieler
Staatsanwaltschaft mit den Staatsanwälten Brandt
und Hadeler. Ihr gemeinsames Ziel
ist es offenbar, die judenkonforme Gleichschaltung der Gesellschaft durch
Bespitzelung und Terror herbeizuführen. Diese beiden Spitzel zusammen mit der
Berliner Spitzel-Staatsanwältin Vanoni
und den anderen hier genannten Übeltäter werden daher von mir des
Amtsmissbrauchs und Landesverrats nach § 94 StGB beschuldigt, da diese Täter
durch ihre Amtshandlungen zum Abgleiten des Staates in eine von Juden
kontrollierte linksfaschistische Diktatur beitragen. Ihre Amtshandlungen führen
zu einem schweren Nachteil für die innere und äußere Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und für den deutschen Nationalstaat. Ihr Amtsmissbrauch führt zu einem existenziellen
Nachteil für das deutsche Volk, indem sie die fremde und feindliche Macht der
Juden stärken und begünstigen. Da sie ihre verantwortliche Stellung dafür
missbraucht haben und täglich missbrauchen, sind sie des schweren
Amtsmissbrauchs schuldig geworden. Sie werden von mir des Weiteren beschuldigt,
Amtswillkür eines Polizei- und Obrigkeitsstaates mir (und dem deutschen Volk)
gegenüber zu praktizieren und dadurch gravierende Amtsdelikte, sprich
Straftaten der schweren Rechtsbeugung (§ 339 StGB) sowie der Verfolgung
Unschuldiger (§ 344 StGB) begangen zu haben. Ihre Bestrebungen, den sie täglich
betreiben, stehen im evidenten Widerspruch mit dem Grundgesetz und dem
Strafgesetzbuch.
Belastende Beweise sind Teile der Akte der Staatsanwaltschaft. Die o.g. aufgezählten anzuwenden Vorschriften bedeuten nicht, dass sie ausschließlich angewandt werden müssen, da sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Beklagten haben bisher alles getan, um meine Rechtsposition zu schwächen, das hiesige Gerichtsverfahren manipuliert und mich zum Straftäter verleumdet. Die Kieler Gerichte untergruben mit ihrer Vorgehensweise den wirksamen Grundrechtschutz und eine wirksame Rechtsverteidigung im Gerichtsverfahren, weshalb alle Schriftstücke von mir angefertigt werden mussten. Der Staat hat mich angegriffen, sah sich aber bisher rechtswidrig nicht in der Pflicht, mir einen angemessenen Rechtsbeistand beizuordnen. Ich beklage hier die fehlende Rechtsstaatlichkeit, juristische Kultur und Kompetenz in Form von falscher Rechtsanwendung, die dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor öffnet. Die angebliche Anwaltspflicht lehne ich ab, sie ist willkürlich und rechtswidrig. Jeder Bürger hat Anspruch nach dem GG-Gleichheitsprinzip auf dieselbe rechtsstaatliche Behandlung vor dem Gesetz. Das schließt die Anwendung von Willkür grundsätzlich aus, d.h. der Fall hat nicht in anderer Art behandelt zu werden als alle anderen mit oder ohne Beteiligung eines Anwalts.
O.g. Delikte begründen den auf die Staatsanwälte Brandt und Hadeler bezogenen bereits gestellten Strafantrag.
Jerzy Chojnowski
(Kläger)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen