Verjudung und ihr aggressiver
Zionismus, die innere Bedrohung und Zersetzung Europas durch die jüdische V
Kolonne waren schon immer und sind bis heute eine Geißel geblieben. Sie
stellen einen Angriff auf die Nationen Europas und die nationale Identität von
Völkern der Freien Welt dar. Sie sind eine ständige latente und akute Gefahr
für den Bestand des Nationalstaates. Somit handelt es sich dabei um eine
Angelegenheit, die die ganze und jede Nation betrifft. Der Kampf gegen Juden
kann nicht nur den Bürgern überlassen werden. Er muss zur nationalen Aufgabe
erhoben werden. Es soll alles getan werden, um die subversiven Machenschaften
von Juden anzuprangern, sie öffentlich zum Volksfeind zu erklären und sie zur
Emigration nach Israel zu zwingen. Der Zuruf des israelischen
Einwanderungsministers Joav Gallant: „Kommt nach Hause, emigriert nach
Israel." sollte durch einen synchronen Aufruf europäischer Politiker
begleitet werden: „Haut ab nach Israel und kommt nie wieder!“
In Frankreich lebt beispielsweise mit rund 500.000 Juden (vielleicht sind es
zehn Mal so viele) die drittgrößte jüdische Gemeinde der Welt - nach Israel und
den USA. Alle sollen Frankreich schnellstmöglich verlassen. Dasselbe gilt für
Deutschland, Polen und alle anderen Staaten Europas. Wenn es stimmt, das die
schwedische Stadt Malmö bereits judenfrei ist, dann sollte dies als
Musterbeispiel zur Nachahmung dienen für alle Städte Europas. Aussagen wie
"Du dreckiger Zionist!", die kürzlich auf der Straße in Frankreich zu
vernehmen waren, dürfen nicht als Beschimpfungen aufgefasst sondern als
Zustandsbeschreibung interpretiert werden und dürfen unter keinen Umständen
Gegenstand strafrechtlicher Verfolg-ung sein. Anderenfalls werden wir gezwungen
sein zur Annahme, dass im Rechtsstaat die Wahrheit verfolgt wird, dass also
dieser zum Unrechtsstaat mutierte. Dem Motto „Ich bin gegen Juden“/“I am
against Jews“/“Je suis contre les juifs.“ sollte eine internationale Welle der
Solidarität folgen und zum weltweiten Judenboykott aufrufen. Ich bin
gegen Juden. heißt mit anderen Worten: Ich hasse Juden. Und
dafür gibt es viele, triftige und plausible Gründe.
Nach Ansicht des griechischen Philosophen Empedokles sind Liebe und Hass zwei aktive Urelemente des Kosmos, die das kosmische Geschehen wechselseitig antreiben und bestimmen. Für Platon gehören Liebe und Hass ebenfalls zu metaphysisch wirkenden Kräften, die sowohl die Tierwelt als auch seit Anbeginn der Menschheit nicht nur menschliches Leben und zwischenmenschliche Beziehungen entscheidend prägen, sondern auch Beziehungen von Staaten untereinander – sie sind ein Spiegelbild von Krieg und Frieden.
Aus der Situation des inneren oder äußeren Notstandes resultieren das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen den inneren oder äußeren Feind der Nation. Der innere Feind jeder Nation, das sind die Juden. Europas Nationen haben in ihrem Überlebenskampf mit zwei zerstörerisch wirkenden Faktoren zu tun: mit der Judaisierung und der Islamisierung Europas. Kausal und chronologisch gesehen, ist dabei die Verjudung primär und die Islamisierung sekundär. Chronologisch, weil die Verjudung zeitlich wesentlich früher Europa erfasste; und kausal deshalb, weil sie die Ursache war und ist für seine Islamisierung. Ohne Verjudung hätte es also keine Islamisierung Europas gegeben und gäbe sie nicht mehr (und auch keine Latinisierung Nordamerikas). Die Verjudung muss also zuerst beseitigt werden, damit die Völker Europas überleben können. In diesem Überlebenskampf ist ziviler also bürgerlicher Ungehorsam, sprich sowohl das Widerstandsrecht als auch die Widerstandspflicht gegen einen Staat, der zwecks Vernichtung der Nation von Juden unterwandert wurde, von elementarer Bedeutung und überragender politischer Relevanz. Einige vollends von Juden unterwanderte Staaten seien hier exemplarisch genannt; die USA, Deutschland, Frankreich und in Osteuropa: Polen. Auch die Institutionen der EU wurden längst von Juden geentert und zu ihren Zwecken umfunktioniert. In diesen Staaten wird sich der Kampf um die Zukunft der Freien Welt entscheiden. Die ersten Lichtblicke sehen wir allerdings nicht dort, sondern (abgesehen von der Stadt Malmö) in Ungarn.
Das Widerstandsrecht ist allgemein sowohl ein naturrechtlich als auch durch ein
Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich gegen staatliche Gesetze oder
Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern oder sich gegen
Missstände oder Bedrohungen zur Wehr zu setzen, wenn diese gegen den Bestand
oder das Wohl der Nation gerichtet sind. Es hat sich herausgestellt, dass es sich
dabei nicht unbedingt um eine Diktatur handeln muss, die das ganze Volk
gewaltsam in die Geiselhaft genommen hatte. Genauso funktioniert es auch in
korrupten Demokratien, wo moralisch perverse, ungebildete Parteioligarchen zu
unbelehrbaren, an der Macht klebenden Autokraten entarten und dadurch die ganze
Nation blind ins Verderben stürzen. In Deutschland garantiert Artikel 20 des
Grundgesetzes das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu
leisten, der es unternimmt, die Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist, sprich wenn alle Rechtsbehelfe nichts mehr nutzen.
Dieses Recht ist ein Bestandteil der Notstands-Gesetzgebung und lautet: „Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Das Recht zum
Widerstand richtet sich vor allem gegen staatliche Organe selber, die
versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebene
Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen. Dem
liegt die Erkenntnis zugrunde, dass staatliche Organe sich durchaus
verfassungswidrig verhalten können, selbst wenn sie durch Gesetz oder auf Grund
eines Gesetzes handeln. Auf diese Art und Weise versuchen die Judeofaschisten
die Macht auf allen Staatsebenen zu ergreifen und ihre Gewaltherrschaft zu
etablieren – größtenteils haben sie dies übrigens bereits erreicht. Das
Widerstandsrecht steht am Ende einer langen historischen Entwicklung, die auf
absolutistischem Hintergrund davon ausging, dass staatliches Handeln nie
Unrecht sein könne: „The King can do no wrong“. Doch die Geschichte hat uns
immer wieder des Besseren belehrt. Die rechtsphilosophische Auseinandersetzung
mit diesem Gedanken wird seit der Antike betrieben und hatte ihren Ausgangspunkt
in dem Streit um die Legitimation des Tyrannenmordes. Von da an entwickelte
sich der Gedanke eines allgemeinen übergesetzlichen Widerstandsrechts.
Alle geschriebenen Gesetze, die nur die Ausgeburt, Missbrauch und Korruption
der Macht darstellen, können für sich gesehen keine Legitimation beanspruchen,
nur weil sie eben geschrieben sind. Die Frage nach einem allgemeinen
übergesetzlichen Legitimationsprinzip, dem sich alles geschriebene Recht
unterzuordnen habe, ist leicht zu beantworten: es ist das Wohl der Nation als Höchstes
Gut. Das Postulat eines allgemeinen Widerstandsrechts ist eine Folge dieser
Erkenntnis: Geschriebenes Recht und Gesetz muss sich an diesem Höchsten Gut
messen lassen können. Wer also die Nation beseitigen will, worauf die Maulwurfarbeit
der Juden abzielt, der beseitigt den allgemeinen Maßstab, nach dem nur Recht
rechtens sein kann. Die Fragen also „Was ist rechtens/legal?“ („Quid sit
iuris?“) und „Was ist Unrecht?“ lassen sich demnach leicht beantworten:
Rechtens ist nur, was dem Wohle der Nation dient und Unrecht ist alles, was dem
Wohle der Nation widerspricht und abträglich ist. Und so steht dieses
Bürgerrecht jedem Deutschen zu, Widerstand zu leisten, wenn dieser Grundsatz
beseitigt werden sollte und andere Abhilfe nicht möglich ist.
Mit seiner Kritik an der Kirche stellte Luther nicht nur die geistlichen
Autoritäten in Frage, sondern er löste auch eine Debatte über die Grenzen des
Gehorsams gegenüber weltlichen Obrigkeiten aus. Andere Reformatoren bejahten
noch stärker als Luther ein Recht auf Widerstand, wenn die Obrigkeit Gesetz
missachte. Montesquieu formulierte das so: Wenn ein Fürst, weit davon entfernt,
seine Untertanen glücklich leben zu lassen, sie unterdrücken und vernichten
will, so endet die Grundlage des Gehorsams; nichts bindet sie mehr, nichts
knüpft sie mehr an ihn. Ein entschiedener Verfechter des Widerstandsrechts war
John Locke. Für Locke folgt das Widerstandsrecht aus seiner Theorie vom
Gesellschaftsvertrag: Durch den Gesellschaftsvertrag, sprich durch die
Begründung von Staat und Nation, verließen die Menschen den Naturzustand und
begründeten einen gesellschaftlichen und politischen Zustand. Die Menschen als
Bürger einer Nation haben ein Recht auf Selbsterhaltung im Sinne eines Rechts
auf Freiheit, Leben und Eigentum. Damit korrespondiert ihr Recht auf
Selbstverteidigung gegen jene, die ihre Freiheit, Leben und Eigentum angreifen
und dadurch einen Kriegszustand zwischen Angreifer und Verteidiger herbeiführen.
Der Vertrag hat den Zweck, den Schutz vor solchen Angriffen. Schützt eine
politische Körperschaft den einzelnen Bürger nicht davor, so wird sein
Selbstverteidigungsrecht wirksam. Die durch den Gesellschaftsvertrag
konstituierte Regierung soll also die Nation, die Freiheit, Leben und Eigentum
des einzelnen Bürgers schützen. Eine Regierung verkehrt diesen Vertragszweck
durch rechtswidrige Angriffe auf Freiheit, Leben und Eigentum des Volkes in
sein Gegenteil. Letztlich liegt dann ein Bruch des Gesellschaftsvertrags vor,
durch den sich die Regierung dem Volk gegenüber in den Kriegszustand versetzt.
Auf diese Weise erhält das Volk sein Recht auf Selbstverteidigung zurück, das
ihm vor Vertragsschluss im Gesellschaftsvertrag gegeben war. Das Widerstandsrecht
ist somit lediglich eine besondere Form des natürlichen
Selbstverteidigungsrechts. Seine Ausübung setzt allerdings voraus, dass gegen
die rechtswidrigen Angriffe der Regierung keine effektive Rechtsschutzinstanz
zur Verfügung steht. Sei das Volk als Ganzes durch diesen Angriff betroffen, so
sei bei Überhandnehmen der Angriffe mit einer Ausübung des Widerstandsrechts zu
rechnen. Der hierdurch verursachte Kriegszustand sei dann jedoch nicht vom
Volk, sondern von der Regierung verschuldet. Warum eine Verteidigung zwar gegen
Räuber und Piraten, nicht aber gegen rechtswidrige Angriffe seitens der
Obrigkeit zulässig sein soll, sei nicht ersichtlich. Die Bürger stünden ohne
Widerstandsrecht schlechter als im Naturzustand, da sie der rechtswidrigen
Gewalt der Regierung ausgeliefert wären, ohne sich hiergegen wehren zu können.
Auf die Frage, wem die Letztentscheidung über den Einsatz des Widerstandsrechts
zukommen soll, antwortet Locke: „Das Volk soll Richter sein“. Denn die
Regierung sei lediglich Beauftragte des Volkes, und nicht die Entscheidung des
Beauftragten, sondern die des Auftraggebers müsse maßgeblich sein. Hobbes
zufolge schulden die Staatsbürger dem Souverän Staat gegenüber nur so lange
Gehorsam, wie dieser in der Lage ist, ihnen ein Mindestmaß an Sicherheit zu
garantieren.
Deutsche Gesetzgebung kennt auch den Begriff der Notwehr. Notwehr
bezeichnet im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung,
die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich
oder einem anderen abzuwenden. Geregelt ist die Notwehr in § 32 des
Strafgesetzbuchs (StGB), in § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
und im privatrechtlichen Bereich in § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Beschränkt wird das Notwehrrecht durch die Kriterien der Erforderlichkeit und
der Gebotenheit der Notwehrhandlung. Zudem ist durch Notwehr lediglich der
Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers gedeckt.
Notwehr kann zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsgüter ausgeübt werden, etwa Leib, Leben und Eigentum. Dem Notwehrrecht liegt das Rechtsbewährungsprinzip zugrunde. Es gestattet die Verletzung von Rechtsgütern des Angreifers und verpflichtet diesen zur Duldung der Abwehrmaßnahme. Aus diesem Grund ist eine durch Notwehr gerechtfertigte Handlung kein Unrecht. Im Vergleich zu anderen Rechtfertigungsgründen zeichnet sich das Notwehrrecht dadurch aus, dass es dem Handelnden sehr weitreichende Eingriffsbefugnisse einräumt. Im Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr ist die Notwehrhandlung folgendermaßen geregelt: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Der deutsche evangelische Theologe, Wolfgang Huber, untersuchte in seinem Buch
über die Sozialethik die Frage nach der Legitimität legaler Herrschaft. Er
weist dort darauf hin, dass politische Herrschaft und Rechtsordnung auch ihre
Legitimation wieder einbüßen und die Staatsloyalität ihrer Bürger wieder
verlieren können; nämlich immer dann, wenn von staatlichen Organen die
Menschen- und Grundrechte, die elementaren Forderungen politischer
Gerechtigkeit und die demokratischen Verfahren immer wieder missachtet werden.
Liegt eine solche ständige Missachtung vor, tritt der Begriff des Widerstands
in den Vordergrund. Huber sieht in dem Recht zum Widerstand einen
unübersehbaren Hinweis auf die Bedeutung der Zivilcourage für die Erhaltung der
Demokratie. Aus dem Blickwinkel der christlichen Rechtsethik wird Huber dabei
von dem Grundgedanken geleitet, dass die Pflicht zur Fürsorge für die
Mitmenschen im Extremfall das Eingreifen gegen eine politische Obrigkeit nötig
mache, wenn diese Obrigkeit den Bürgern beharrlich Schaden zufüge.
Insofern Huber sich von einem solchen Grundgedanken leiten lässt, nähert er
sich dem Denken des amerikanischen Schriftstellers Thoreau an, der formulierte:
„Wenn aber das Gesetz so beschaffen ist, dass es notwendigerweise aus dir den
Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann brich das Gesetz.“ Aus der
christlichen Rechtsethik sowohl Hubers als auch Thoreaus ist klar zu erkennen,
worin das entscheidende Kriterium für die Legitimität des Widerstands liegt.
Thoreau wurde als Prophet des zivilen Ungehorsams genannt, und zwar durch seinen Essay Resistance
to Civil Government, der unter dem späteren Titel Civil Disobedience bekannt
wurde (dt. Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat). Die
Schrift avancierte zur „Bibel“ der „Helden der Widersetzlichkeit“, des
Widerstands gegen die Obrigkeit und wirkt bis in die Gegenwart als Standardwerk
und Namensgeber des zivilen Ungehorsams weiter.
Untätigkeit, so Huber weiter, trage
dazu bei, dass das Rad des staatlichen Rechtsmissbrauchs sich weiterdrehe und
immer neue Opfer hervorrufe. Untätigkeit sei also ethisch nicht neutral,
sondern sie werde dann zur Mitschuld und Mittäterschaft. Wo Untätigkeit zur
Mitschuld führen würde, da entstehe eine ethische Pflicht zum Widerstand.
Vorrang haben dann immer gewaltfreie Mittel. Und physische Gewalt gegen
Menschen ist nur dann gerechtfertigt, wenn alle anderen Mittel versagen. Wer
sich in einer inneren oder äußersten Notsituation zu ihr durchringt, der weiß,
dass es keinen anderen Weg gibt, um anders zu handeln. Aus den obigen
Überlegungen resultiert die ethische Anerkennung des Widerstands: des
Widerstandsrechts und der Widerstandspflicht.
Es ist klar, dass sowohl die von den Juden infiltrierten staatlichen Organe und
auch ihr nationales und internationales Mafia-Netzwerk alles unternehmen, um
Deutschlands verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen: den Rechtsstaat
aufzulösen, den Sozialstaat zu ruinieren, die Demokratie in eine Judeokratie zu
verwandeln, die Volkssouveränität aufzuheben, die Gewaltenteilung zu beseitigen
und das Wohl und die Zukunft des deutschen Volkes zu zerstören. Was wir
gegenwärtig in Deutschland, in Europa und in den USA sehen, ist ein
Frontalangriff der Juden auf die christliche Zivilisation des Abendlandes und die
grundlegende politische Ordnung der Freien Welt als solche. Beim
Widerstandsrecht handelt es sich um deren Verteidigung und Wiederherstellung,
woraus sich der die Ordnung konservierende Charakter eines Widerstandsrechts
herleitet. Das Widerstandsrecht setzt voraus, dass alle anderen legalen
Möglichkeiten einer Gegenwehr ausgeschöpft sind, sprich eine andere Abhilfe
somit objektiv nicht möglich ist. Auch das ist der Fall, denn es wird nicht
besser, sondern die Situation wird mit jedem Tag immer schlimmer. Die
Freie Welt befindet sich tatsächlich im Dauernotstand, in dem eine intakte
Ordnung nicht existiert, in dem die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz
und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im Ganzen verderben.
Somit liegen die Voraussetzungen des Widerstandsrechts objektiv vor.
Somit sind beliebige Formen des Widerstands, sei es individuell oder kollektiv,
möglich und zulässig, auch wenn sie geltendes Recht verletzen. Etwaige
dabei begangene Straftaten und andere Rechtsverletzungen werden durch das
Widerstandsrecht gerechtfertigt. Der den Widerstand Leistende muss aber jeweils
das mildeste Mittel einsetzen, wenn ihm dies möglich ist. Somit korrespondiert
mit dem Widerstandsrecht eine Pflicht zum Widerstand: die Widerstandspflicht.
Juden, die Feinde der Freien Welt und unser Erzfeind, haben bereits
alle Instanzen des Staates und alle Bereiche der Gesellschaft unterwandert, um
diese nach ihrem Gusto zu steuern und die Nation und das nationale Gefüge der
Gesellschaft zu zerstören. Sie haben die politischen Parteien, die Legislative,
die Bundes- und Landesregierungen, die Justiz, die Strafverfolgungsbehörden,
alle Ebenen der Behörden und sogar die Amtskirchen und Körperschaften der
Wissenschaft gekapert. Fast nichts mehr geschieht ohne ihre Zustimmung und die
Mitwirkung ihrer volksverräterischen verlogenen Mäuler und subversiv-dreckigen
Pfoten. Sie haben Hunderte von Organisationen, Stiftungen, Vereinen etc.
gegründet, deren Aufgabe ist, Juden zu bevorteilen, sie auf den parasitären
Staatsposten zu unterbringen, Juden mit Preisen und Privilegien zu überhäufen
und ansonsten Lobbyarbeit gegenüber politischer Instanzen zugunsten der Juden
zu machen. Sie haben über ihre verjudete Lügenpresse und ihre Fakenews-Medien
einen Apparat des Meinungsterrors, eine Weltanschauungs- und Gesinnungsdiktatur
installiert, die unaufhörlich die Gehirne unkritischer Öffentlichkeit
manipuliert und derart konditioniert, dass sie die Bürger judenaffirmativ
stimmen und judenkonform machen sollte: Fernsehen, Radio, Zeitungen,
Buchverlage, verjudetes Internet, alles in der Hand von Juden, die täglich mit
einer Lawine von Judenpropaganda und amoralischem Ramsch unsere Welt bombardieren
und unsere Kinder und Jugend demoralisieren. Was dieser Mafia- und
Terrorapparat permanent produziert, dient der Verdummung der Bevölkerung, der
Zerstörung unserer Kultur und der christlichen Moral, denn Juden kennen keine
Moral, außer der Moral des eigenen Profits, der Korruption und des geraubten
und räuberischen Geldes. In den Jahren 2007-2008 haben sie die Freie Welt zum
finanziellen Kollaps gebracht und Millionen von Menschen ihrer Ersparnisse
beraubt. Zur Erinnerung: Diese Weltfinanzkrise war die Folge von
exzessiver und betrügerischer Judenspekulation an den Börsen und manifestierte
sich ab 2007 zunächst in den USA und ab 2009 auch in Europa. Die damalige
Finanzkrise brachte das internationale Finanzsystem zum Kollaps und
hat auch die Wirtschaft zum Erliegen gebracht. Sie veranlasste mehrere Staaten
zur Verstaatlichung oder Schließung vieler mafiös agierender Banken und zur
Einführung auf Kosten des Steuerzahlers von Stabilitätsmechanismen in
Billionenhöhe, um Staatsinsolvenzen zu vermeiden. Durch die von der
internationalen jüdischen Finanz- und Zockermafia des schnellen Geldes
herbeigeführten grenzüberschreitenden Staats-bankrotte, infolge Turbulenzen an
den Börsen und Absenkung der Leitzinsen auf Nullniveau haben einerseits
Millionen von Bürgern und Sparern ihre Lebensersparnisse verloren und
andererseits ist durch die Rettungsmaßnahmen die ohnehin hohe
Staatsverschuldung vieler Staaten krisenbedingt (allein in den USA 16 Billionen
Dollar im Jahre 2012) stark angestiegen. Es war nur eine von vielen
Episoden des jüdischen räuberischen Raubzuges quer durch die ganze Welt. In den
USA haben Juden die Gesellschaft in den permanenten Zustand der Zerrissenheit
gebracht; und seit die US Demokraten von Juden gekapert wurden, regiert im von
Juden unterwanderten politischen System Amerikas gegenseitiger Hass und
eine unüberwindbare Blockade. Der letzte Government Shutdown führte
uns allen überdeutlich vor Augen, wie weit die Lage bereits eskaliert
ist. Juden haben Nordamerika eine kaum beherrschbare Migrantenflut aus
Lateinamerika beschert. Juden und ihrer antisozialer, gieriger, mafiöser,
pathologisch-kleptomanicher Trieb zum Eigennutz haben die amerikanische
Gesellschaft entsolidarisiert, verarmt und international in Misskredit
gebracht. Jüdische Vorherrschaft in den USA hat die Invasion von Latinos
herbeigeführt, Amerika mit linker Multikulti-Ideologie geflutet, transportiert
über die amerikanischen Judenmedien (CNN, Time, WSJ, NYT, WP u.v.a.) und im
Lande Hass entfaltet; sie haben die Nation in zwei verfeindete Lager gespalten
und Gräben geöffnet, die so abgrundtief sind, als befände sich das Land in
einem Bürgerkrieg. Unter diesen Umständen fehlt es der amerikanischen Nation
die Bindekraft, das gesellschaftliche Gefüge, das wie Kitt die Gesellschaft
zusammenhält. Die Gesellschaft implodiert, weil sie vergessen hat, welch
gefährlichen inneren Feind Amerika wie ein trojanisches Pferd ins Land gelassen
hatte und ihm erlaubte, die wirtschaftliche, politische, ideologische und
mediale Macht zu ergreifen. Amerika ist per Verfassung ein christliches Land
aber amerikanische Juden haben alles getan, um dies zu ändern und um Amerika zu
verjuden. Seitdem sprechen wir vom Niedergang einer großen Nation und
ihrer Demokratie, vom Amerikanischen Patienten, der seine Weltmachtrolle
bereits verspielt hat oder gerade dabei ist, sie zu verspielen. Lincoln
saw it coming when he said 'America will never be destroyed
from the outside. If we falter and lose our freedoms, it will be because we
destroyed ourselves.' („Amerika wird niemals von außen zerstört werden.“ Wenn wir ins Wanken
geraten und unsere Freiheiten verlieren, liegt das daran, dass wir uns selbst
zerstört haben.“) Es
ist soweit, nun stehen sich Republikaner und Demokraten unversöhnlich und spinnefeind
gegenüber, blockieren und torpedieren gegenseitig ihre Gesetzesinitiativen auf
allen Politikfeldern: eine Obstruktion und ein Kollaps der parlamentarischen
Demokratie. Und die Schuld an diesem Zustand, an der politischen Systemkrise,
an der Spaltung und am Zerfall und Niedergang Amerikas, tragen allein die
Juden. Bei ihnen, bei Amerikas innerem Feind, der die hasserfüllten Debatten
befeuert und steuert, liegt der Kern des Problems. Juden dienen nicht dem
Gemeinwohl Amerikas, sondern schaden ihm. Und genauso wie in Amerika
funktioniert der Abstieg und das Chaos überall dort in den Ländern der Freien
Welt, wo Juden das Sagen haben und überall ihr Gift beimischen. Überall dort
steht das biologische Überleben der Nation auf dem Spiel. Amerika kann unter
diesen Umständen nicht seine richtungsweisende Vorherrschaft, seine
ideologische Führungs- und Weltmachtrolle beanspruchen und hat logischerweise
somit die Legitimität verloren allen anderen zeigen zu dürfen, wohin die Reise
zu gehen hat. Amerika hat selbst den Beweis erbracht, dass sein Modell
antinationaler, verjudeter, erzliberaler staatlicher und gesellschaftlicher
Organisation gescheitert ist. Statt des amerikanischen Jahrhunderts wird unter
diesen Umständen ein postamerikanisches Zeitalter des zerfallenen
amerikanischen Weltreiches eintreten (Amerikaner können die Briten fragen, wie
schnell es ging, als ihr British Empire zerfiel). Niemand mehr wird dann das
Licht des amerikanischen Leuchtturms am Horizont suchen. Denn dieses Licht -
auch Leuchtfeuer der Hoffnung genannt - brachte die es
ansteuernde Schiffe, die man mit den Namen verschiedener Nationen versehen
hatte, ins Verderben, weil sie ähnlich verjudet waren wie die amerikanische.
Die seinerzeit unter Clintons Regentschaft ins Spiel gebrachte Bezeichnung der
USA als "unersetzliche Nation" wird dann als eine von Juden
beherrschte, degenerierte Nation am nationalen Abgrund bezeichnet, belächelt
und verhöhnt: längst und derzeit wird es von Russland und China öffentlich und
plakativ praktiziert. Es liegt auf der Hand, dass es in Amerika zwar einen Berg
an Rüstung gibt und ein wahres Monster an unzähligen Behörden existiert, die
für die Verteidigung des Landes verantwortlich sind aber evidenter-weise an
Patrioten fehlt, die es bereit wären ihr Land vor dem inneren Feind zu verteidigen.
Juden (und Moslems) haben uns – den Nationen der Freien
Welt – längst den zerstörerischen Vernichtungskrieg auf allen Fronten
erklärt; nun sollten wir auch ihnen den Krieg erklären und mit gleicher Münze
heimzahlen. Die Frontlinie dieses Krieges verläuft exakt an der Stelle
folgender Alternative, die tatsächlich eine Disjunktion, etwas genauer, die
ausschließende Disjunktion (oder Kontravalenz) ist: „entweder A oder B“ (aber
nicht beides). Eine dritte Möglichkeit, also etwas Mittleres irgendwo dazwischen,
kann es nicht geben: tertium non datur: Entweder kapituliert unser Kontinent
vor der fortschreitenden Verjudung und Islamisierung Europas und seine Nationen
gehen unweigerlich unter oder Europa tut zur Entjudung und Entislamisierung des
Kontinents alles, um seine Nationen vor dem sicheren Untergang zu retten. Was
für Europa und seinen Kampf gilt, gilt genauso oder sinngemäß für die USA.
Im Lichte obiger Ausführungen ist Hass nicht per se etwas
Negatives und Unzulässiges, wenn es sich um Verteidigung schützenswerter Güter
handelt. Das sind im Allgemeinen Rechtsgüter, also durch die Rechtsordnung
geschützten Güter oder Interessen. Hass ist nur dann legitim, wenn er dem
Schutz von Rechtsgütern dient. Diese sind in der Freien Welt beispielsweise das
Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, die Nation. Es wird zwischen
Individual- und Kollektivrechtsgütern unterschieden. Individuelle Rechtsgüter
dienen den Interessen einzelner Individuen, z.B. seines Eigentums oder seiner
körperlichen Integrität und Unversehrtheit (Leib und Leben). Kollektive
Rechtsgüter dienen den Interessen der Allgemeinheit, wie innere Sicherheit,
öffentliche Ordnung, innerer Frieden, Umweltgüter als natürliche
Lebensgrundlage des Menschen, politische Güter wie Wohl der Volksgemeinschaft,
sprich der Nation. Bei Kollision verschiedener Rechtsgüter bedarf es einer
Güterabwägung, die beim rechtfertigenden Notstand die Möglichkeit einer
rechtfertigenden Einwilligung vom Hass und Kampf gegen die widerrechtliche
Rechtsgutverletzung zulässt.
Ohne Hass wäre es unmöglich gewesen und wird es generell unmöglich sein, einen
Feind, der die Heimat oder das Haus angegriffen hatte, abzuwehren. Ohne
Hass wäre es unmöglich gewesen und wird es generell nicht möglich sein, einen
Feind, der die Heimat oder das Haus zerstört hatte, zu
bekämpfen. Ohne Hass wäre es unmöglich gewesen und wird es generell
unmöglich sein, einen Feind, der die Heimat oder das Haus besetzt hatte, daraus
zu vertreiben. Bürger und Soldaten waren in der Geschichte regelmäßig
aufgerufen und mobilisiert worden, um diesen Kampf zu führen. Dienstverweigerer
oder Deserteure, die sich diesem Dienst entziehen wollten, wurden als
Volksverräter hart bestraft.
Wie man sieht, gehört der Hass wie die Liebe als elementare menschliche Verhaltensweisen der Selbsterhaltung zur conditio humana.
Missstände werden nicht dadurch beseitigt, indem man sie liebt, sondern indem
man sie missbilligt also ablehnt, hasst und bekämpft. Somit ist der Judenhass
eine Abwehrreaktion auf destruktive Wirkung und die ständige Bedrohung durch
das räuberische und mafiöse Judentum und ein logischer und notwendiger
Bestandteil einer patriotischen Haltung. Ein Patriot ist jemand, der
sein Vaterland liebt und seine Feinde hasst. Ein Nationalist ist jemand,
der die Vaterländer aller anderen verachtet. Bei der unmittelbaren Bedrohung
der Nation schlägt die Stunde der Patrioten.
Patriotismus
Etymologie und Begriffsgeschichte
Abgrenzung vom Nationalismus
„Ein Patriot ist jemand, der sein Vaterland liebt. Ein Nationalist ist jemand, der die Vaterländer der anderen verachtet.“[3]