Powered By Blogger

Montag, 22. Februar 2021

KAMPF UM DIE MEINUNGSFREIHEIT




Seit der 32-jährige Rapper Pablo Hasél, mit bürgerlichem Namen Pablo Rivadulla Duró, wegen Herabwürdigung des Königshauses, sprich Majestätsbeleidigung, ins Gefängnis eingeliefert wurde, protestieren Menschen auf Spaniens Straßen. In Madrid, Barcelona und Valencia brennen Container, Autos und Schaufenster werden zertrümmert, Geschäfte geplündert.
 

Bei den Protesten gegen die Gefängnisstrafe des spanischen Rappers Pablo Hasél geht es um Meinungsfreiheit. 

Amnesty International hat die Haftstrafe für Hasél verurteilt: Niemand solle Strafverfolgung befürchten müssen, nur weil man sich in den sozialen Medien äußere oder etwas Geschmackloses oder Schockierendes singe, sagte Esteban Beltrán, Direktor von Amnesty International Spanien. Die spanische Linkskoalition diskutiert im Parlament über eine Reform des Strafrechts. "Verbale Exzesse im Rahmen künstlerischer, kultureller oder intellektueller" Aktionen sollen dann nicht mehr unter das Strafrecht fallen. (Zeit)

Seit der Inhaftierung des Rapper Hasél brennen in Spanien die Straßen. Die Brutalität und die Verzweiflung der jugendlichen Demonstranten erschüttern das Land. Ihre Wut speist sich aus einer tiefen Enttäuschung. Die linke Regierung sieht hilflos aus. 

Aus dem Samen, den er pflanze, werde die Freiheit wachsen: In seltenen Fällen gibt sich Pablo Hasél so poetisch. Das Kerngeschäft des spanischen Rappers ist brutale Unversöhnlichkeit, der sich von nichts und niemandem täuschen lässt. Schon gar nicht von denen, die ihn unterdrücken wollen, als da wären Staat, Polizei, Politiker jeglicher Couleur, Kapitalismus, alles Gegner und für Hasél nichts als: Faschisten. 

In seinen Songs, denen er selbst einen „gehobenen revolutionären Inhalt“ bescheinigt, rechnet er mit allen ab. Den König hält er für einen Mafioso, für die Königstöchter fordert er die Todesstrafe, das öffentliche Fernsehen verdiene eine Bombe, und sich selbst bezeichnet er als „hart wie Baader-Meinhof“. Seine Mission: „Den Staat stoppen, sonst wird es noch schlimmer.“ Musik sei seine Kampfwaffe, sagt der 33-Jährige, für dessen Freilassung junge Spanier nun in die Straßenschlacht ziehen. (Welt)

Zur Erinnerung: Am 31. März 2016 thematisierte Jan Böhmermann in seiner satirischen Late-Night-Show „Neo Magazin Royale“ die Grenzen von Satire und trug ein Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan vor, das er mit dem Titel „Schmähkritik“ versah. Das Gedicht beinhaltet verschiedene sexuell konnotierte Schmähungen und andere Behauptungen. Böhmermann distanzierte sich dabei ausdrücklich mehrfach von dem vorgetragenen Text und wies darauf hin, damit ausschließlich veranschaulichen zu wollen, wann Spott die Grenze der Satirefreiheit in Deutschland überschreite und strafbar sein könnte. Das Gedicht war Anlass sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Gerichtsverfahren, dabei insbesondere ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz gegen Böhmermann aufgrund des Verdachts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 des Strafgesetzbuches, welches ein großes Medienecho erfuhr. Voraussetzung für das Ermittlungsverfahren war eine Ermächtigung der Bundesregierung. Sowohl diese Ermächtigung als auch das Gesetz an sich, das als nicht mehr zeitgemäß beurteilt wurde, wurden medial diskutiert, was letztlich dazu führte, dass der Paragraf 103 (Majestätsbeleidigung) zum Beginn des Jahres 2018 abgeschafft wurde. Im Mai 2018 verklagte Böhmermann die Bundesrepublik, weil die Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Sprecher im Jahr 2016 gesagt hatten, sein Gedicht sei „bewusst verletzend“ gewesen. Im April 2019 wies das Verwaltungsgericht Berlin die Klage ab. Die Äußerung der Kanzlerin sei nicht rechtswidrig und müsse nicht von der Internetseite der Bundesregierung entfernt werden.(Wiki)

Straftatbestand von § 103 StGB

Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter oder diplomatischer Vertreter war bisher gesondert durch § 103 StGB, den so genannten "Schah-Paragrafen" (oder "Majestätsbeleidigungsparagrafen") unter Strafe gestellt. Voraussetzungen dafür: Die Bundesrepublik Deutschland unterhält diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat, die Rechtsvorschrift trifft dort auf Gegenseitigkeit, die ausländische Regierung hat bei der Bundesregierung Strafverfolgungsantrag gestellt und die Bundesregierung hat die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. 

Gegenüber dem Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), der bei Verbalbeleidigung ein Höchstmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht, gilt gem. § 103 StGB ein Höchstmaß von drei Jahren Freiheitsstrafe - im Fall einer verleumderischen Beleidigung drohte sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. 

Zum Hintergrund

Ein "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan war der Auslöser für die Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelte gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung des türkischen Staatsoberhauptes Erdogan, die Rechtsgrundlage dafür bildete § 103 StGB. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die Ermittlungen gegen Böhmermann jedoch Anfang Oktober 2016 ein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen