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Samstag, 13. März 2021

EHRENERKLÄRUNG DEUTSCHER POLITIKER


Deutscher Bundestag
Organ der Korrupten Republik Deutschland

Platz der Korrupten Republik 1
11011 Berlin


Ehrenerklärung im Wortlaut: 

Hiermit versichere ich... meine eigene Ehrenhaftigkeit und erkläre mit meiner Unterschrift gegenüber den Bürgern des Deutschen Volkes verpflichtend und unwiderruflich wie folgt: 

1. Ich erkläre, meine politische Tätigkeit und die Ausübung meiner politischen Mandate an den Standard der im Bundesstag festgelegten Werten und Prinzipien der Korruption auszurichten und ausschließlich zum eigenen Vorteil zu handeln, jedenfalls nicht zum Wohle meiner Heimat und des deutschen Volkes. 

2. Ich erkläre, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung oder Verurteilung – insbesondere, wenn diese im Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit steht bzw. dem Bereich des Korruptionsstrafrechtes zuzuordnen ist – weder von sämtlichen meiner Ämter und Funktionen noch von meinen politischen Mandaten sofort zurückzutreten. 

3. Ich erkläre, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen meine Amtspflichten, die gesamten Moneten, die ich aufgrund meiner politischen Tätigkeit kassiert habe, in meinen tiefen Taschen zu verstecken. Auf gar keinen Fall werde ich den Tsunami-Opfern 2004, die ich seinerzeit schäbig und schändlich mit ihrem Schicksal allein gelassen habe, helfen. Ich weiß, dass die Art und Weise, wie die 670 Millionen Tsunami-Spenden, die mit meiner Hilfe die deutsche Humanitärindustrie und das hiesige Humanitärgewerbe eingestrichen hatten, meiner korrupten Vorgehensweise Moneten mit beiden Händen abzugreifen, ähnelt, denn der Fisch beginnt bekanntlich am Kopf zu stinken.

4. Ich erkläre, niemals irgendeinen Teil meines gierigen Politiker-Einkommens aus meiner Raff- und Habgier-Tätigkeit als Abgeordneter oder als Mitglied der Regierung zu wohltätigen Zwecken in einen Sozialfonds einzuzahlen, aus dem sozial Bedürftige unterstützt werden und Menschen in Notlagen geholfen wird. Auf gar keinen Fall! Denn vormals habe ich bereits kriminell fahrlässig und amoralisch unterlassen, Tsunami-Hilfsfond für die bedürftigen Bürger, Opfer des menschengemachten Tsunami-Desasters 2004, einzurichten.

5. Alles in allem  versichere ich, dass ich die Moneten selbständig kassiert und außer den eingestrichenen Silberlingen keine weiteren erhalten habe. Meine Versicherung der illegalen, illegitimen und amoralischen Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit und meiner Bestechlichkeit bezieht sich auf alle meine Nebeneinkünfte, die ich gerne geheim halten möchte. Ich versichere, dass ich jedwede Information über meine Korruption seit Dezember 2004 bis jetzt streng geheim gehalten und diese bei keiner Stelle veröffentlicht habe. Zudem ist mir bewusst, dass zu viel Gerede über mich als den korrupten Volksvertreter mir schadet und ein staatsanwaltliches Interesse an meinen Machenschaften nicht erfolgen darf, weshalb ich auf die weisungsgebundenen Staatsanwälte des deutschen Unrechtsstaates, sprich auf diese politisch korrupten Marionetten zielstrebig und angemessen Druck ausüben werde. Ich bin mir darüber im Klaren: Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen, Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, und Volksvertreter verkaufen... und ein Verstoß hiergegen zum Ausschluss aus dem Bundes- oder Landtag führen oder meinen Ehrenanspruch ungültig macht wird. 

So wahr Gott (oder doch lieber Teufel) mich - und eine jede korrupte Politsau (egal ob vom Schwarzen oder Roten Filz unserer Sauherde) in Ehren halte und mir beim Abkassieren helfe. Amen. 

…………………..................................

Unterschrift des/der Korrupten weiter so zu machen, 

denn diese rechtsverbindlich zu nichts verpflichtet. 


© Vorlage erarbeitet durch

Jerzy Chojnowski

Chairman-GTVRG e.V.

www.gtvrg.de

PS. Mehr Infos unter https://gtvrg.blogspot.com/2016/05/das-heidnische-vaterunser.html

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In der CDU/CSU-Fraktion lief am Freitagabend eine Frist an alle Abgeordneten zur Abgabe einer Art Ehrenerklärung ab. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatten alle Unionsparlamentarier aufgefordert, bis um 18 Uhr zu erklären, dass sie keine finanziellen Vorteile im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie erzielt haben - weder direkt noch über Gesellschaften. Nun steht fest: Alle verbliebenen 244 Bundestagsabgeordnete haben die Erklärung unterschrieben. Das geht aus einem entsprechenden Schreiben von Dobrindt und Brinkhaus hervor. 

Ehrenerklärung 

Die Ehrenerklärung (lat. declaratio honoris) ist eine schriftliche oder mündliche Versicherung einer Person (oder einer Personengruppe), dass man eine andere Person (oder Personengruppe) – den (die) Beleidigten – hinsichtlich ihrer Ehrenhaftigkeit verkannt habe und sie in ihrer Würde vollkommen anerkenne. 

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Ehrenerklärung war Teil der historischen Abbitte. In der Gegenwart kann sie z. B. Bestandteil eines Vergleichs bei außergerichtlicher Streitschlichtung (Schiedsmannsvergleich), eines arbeitsgerichtlichen oder eines Zivilverfahrens (Schadenersatzklage wegen Verletzung der persönlichen Ehre) sein. 

Eine Ehrenerklärung hat keine rechtlich bindenden Folgen (im Gegensatz zum Eid). Versichert eine Person ihre eigene Ehrenhaftigkeit, so ist dies keine Ehrenerklärung, sondern wird als Ehrenwort bezeichnet. 

Beispiele

Gemäß der Forderung aus Artikel 1 der Himmeroder Denkschrift vor dem Hintergrund der deutschen Wiederbewaffnung gab der damalige Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower, gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer am 23. Januar 1951 eine Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht ab (siehe auch Geschichte der Bundeswehr). 

Im selben Zusammenhang gab dann am 3. Dezember 1952 Konrad Adenauer ebenfalls eine Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht vor dem Deutschen Bundestag ab. Diese Erklärung wurde am 17. Dezember 1952 auch auf die Angehörigen der Waffen-SS erweitert. 

Definitionen 

Definition von Krünitz: „Eine feyerliche Erklärung, daß man jemanden, dessen Ehre oder guten Namen man angegriffen, für eine ehrliche Person erkenne. Es findet dergleichen nur in zweifelhaften Injurienfällen statt; und wenn der Beklagte selbige vor Gericht leistet, läßt Kläger sich daran billig begnügen, und darf auch jener den gehabten Willen und Vorsatz, den andern zu injuriren oder zu beschimpfen, nicht abschwören. Zuweilen muß auch sogar ein Vorgesetzter seinem Subalternen, dem er Unrecht gethan hat, nach Gelegenheit mündlich und schriftliche Ehrenerklärung thun.“ 

Definition von Pierer: „Die Versicherung, daß man den Werth u. die Ehrenhaftigkeit des Beleidigten anerkenne. Ehrenerklärung u. Abbitte (declaratio honoris et deprecatio injuriae), die Genugthuung, welche nach Deutschem Rechte der Beleidigte von dem Beleidiger dahin verlangen kann, daß der Letztere in förmlicher Weise zu erklären hat, er habe durch die dem Anderen zugefügte Beschimpfung die Ehre desselben nicht beeinträchtigen wollen u. nehme dieselbe hiermit zurück. Die Form der Ableistung ist nach Particularrechten sehr verschieden bestimmt; meist hat sie vor Gericht zu erfolgen u. manche ältere Gesetze kannten dabei verschiedene Schärfungen, wie z. B. knieende Abbitte, Abbitte vor dem Scharfrichter, vor öffentlicher Gemeinde etc. Die neuere Zeit hat indessen erkannt, daß wenigstens die Abbitte nicht immer eine wirklich dem Zweck entsprechende Genugthuung bietet, weshalb die neueren Strafgesetzgebungen dieselbe nicht mehr aufgenommen u. dafür meist nur das substituiert haben, daß der Beleidigte eine beglaubigte Abschrift des den Beleidiger verurtheilenden Straferkenntnisses erhält u. bei öffentlichen Beschimpfungen verlangen kann, daß dasselbe auf Kosten des Beleidigers öffentlich bekannt gemacht werde.“ (Wiki)

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