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Freitag, 19. Juni 2020

LUXEMBURGER SAUHERDE

An den

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Palais de la Cour de Justice
Boulevard Konrad Adenauer
Kirchberg
L-2925 Luxembourg

Sehr entehrte Richter des EuGH,

euer nachstehendes skandalöses Urteil zusammengeschustert von korrupten und gehirngewaschenen Richtern, also von euch, nahm ich zur Kenntnis. Dort steht zwischen den Zeilen geschrieben: Die Finanzierung von subversiven NGO's seitens der destruktiv wirkenden jüdischen V. Kolonne sei zulässig und rechtens und alles, was dem entgegenwirkt illegal. Auch die damit einhergehende Intransparenz, die ein solch subversives Werk nicht nur begünstigt, sondern vielmehr erst überhaupt möglich macht, habt ihr, dämliche und korrupte Schweine in Majestät von Recht und Gesetz für rechtens erklärt - also alles, was mit der Staatsräson europäischer Nationalstaaten unvereinbar ist. Dieses Urteil eurer widerlichen Sauherde ist umso mehr widerlich, als dort rabulistisch von Freiheit, Privatheit, Datenschutz und Demokratie die Rede ist - allesamt Schlagwörter, die in diesem Kontext evident rechtsbrecherisch missbraucht werden.

Infolgedessen werde ich nicht nur Ungarn, sondern auch einem jeden anderen europäischen Staat empfehlen, der ähnliche Gesetzte wie Ungarn verabschiedete oder verabschieden wird, raten, an eure Adresse folgende Aufforderung auszusprechen:

STECKT IHR EUCH IHR DÄMLICHES URTEIL GEFÄLLIGST

IN EUREN DÄMLICHEN UND KORRUPTEN ARSCH!

SAUHERDE!


Mit vorzüglicher Missachtung

Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
www,gtvrg.de

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Ein von Ungarn erlassenes Gesetz über den Umgang mit ausländischen Spenden an Nichtregierungsorganisationen (NGO) verstößt laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht. Das entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Das 2017 von der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban verabschiedete Gesetz schreibt vor, dass sich NGO registrieren müssen, wenn sie aus Auslandsspenden von mehr als 24.000 Euro im Jahr erhalten.

Das Gesetz schreibt ferner vor, dass die Informationen von den Behörden im Internet veröffentlicht werden und sich betroffene Organisationen in ihrer Selbstdarstellung als "aus dem Ausland unterstützt" beschreiben müssen. Nach Auffassung der Richter am EuGH verstoßen die Vorgaben jedoch gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr sowie die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz. Zudem verletzten sie auch das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit.

Das Gesetz war das erste von zwei ungarischen NGO-Gesetzen, mit denen die Regierung unter Orban die Kontrolle über Organisationen verschärfte, die Spendengeld aus dem Ausland erhalten. Die EU-Kommission reichte wegen des Gesetzes vor rund zwei Jahren eine Vertragsverletzungsklage gegen das Mitgliedsland beim EuGH ein. Mit ihrem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag des für den Fall zuständigen Generalanwalts beim EuGH.

Die in dem Gesetz festgelegten Maßnahmen mit Blick auf Spenden aus dem Ausland stellten eine "diskriminierende beschränkende Maßnahme" im Kapitalverkehr dar und seien geeignet, "ein Klima des Misstrauens" gegenüber den betroffenen Organisationen zu schaffen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit sei unter anderem "eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft".
(AFP)

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