An den
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Palais
de la Cour de Justice
Boulevard
Konrad Adenauer
Kirchberg
L-2925
Luxembourg
Sehr entehrte Richter des EuGH,
euer nachstehendes skandalöses Urteil zusammengeschustert von korrupten und gehirngewaschenen Richtern, also von euch, nahm ich zur Kenntnis. Dort steht zwischen den Zeilen geschrieben: Die Finanzierung von subversiven NGO's seitens der destruktiv wirkenden jüdischen V. Kolonne sei zulässig und rechtens und alles, was dem entgegenwirkt illegal. Auch die damit einhergehende Intransparenz, die ein solch subversives Werk nicht nur begünstigt, sondern vielmehr erst überhaupt möglich macht, habt ihr, dämliche und korrupte Schweine in Majestät von Recht und Gesetz für rechtens erklärt - also alles, was mit der Staatsräson europäischer Nationalstaaten unvereinbar ist. Dieses Urteil eurer widerlichen Sauherde ist umso mehr widerlich, als dort rabulistisch von Freiheit, Privatheit, Datenschutz und Demokratie die Rede ist - allesamt Schlagwörter, die in diesem Kontext evident rechtsbrecherisch missbraucht werden.
Infolgedessen
werde ich nicht nur Ungarn, sondern auch einem jeden anderen
europäischen Staat empfehlen, der ähnliche Gesetzte wie Ungarn verabschiedete oder verabschieden wird, raten, an eure Adresse folgende Aufforderung
auszusprechen:
STECKT IHR EUCH IHR DÄMLICHES URTEIL GEFÄLLIGST
IN EUREN DÄMLICHEN UND KORRUPTEN ARSCH!
SAUHERDE!
Mit
vorzüglicher Missachtung
Jerzy
Chojnowski
Chairman-GTVRG
e.V.
www,gtvrg.de
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Ein
von Ungarn erlassenes Gesetz über den Umgang mit ausländischen
Spenden an Nichtregierungsorganisationen (NGO) verstößt laut dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht. Das entschieden die
Luxemburger Richter am Donnerstag. Das 2017 von der Regierung unter
Ministerpräsident Viktor Orban verabschiedete Gesetz schreibt vor,
dass sich NGO registrieren müssen, wenn sie aus Auslandsspenden von
mehr als 24.000 Euro im Jahr erhalten.
Das
Gesetz schreibt ferner vor, dass die Informationen von den Behörden
im Internet veröffentlicht werden und sich betroffene Organisationen
in ihrer Selbstdarstellung als "aus dem Ausland unterstützt"
beschreiben müssen. Nach Auffassung der Richter am EuGH verstoßen
die Vorgaben jedoch gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr sowie
die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz. Zudem verletzten sie
auch das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit.
Das
Gesetz war das erste von zwei ungarischen NGO-Gesetzen, mit denen die
Regierung unter Orban die Kontrolle über Organisationen verschärfte,
die Spendengeld aus dem Ausland erhalten. Die EU-Kommission reichte
wegen des Gesetzes vor rund zwei Jahren eine Vertragsverletzungsklage
gegen das Mitgliedsland beim EuGH ein. Mit ihrem Urteil entsprachen
die Richter dem Antrag des für den Fall zuständigen Generalanwalts
beim EuGH.
Die
in dem Gesetz festgelegten Maßnahmen mit Blick auf Spenden aus dem
Ausland stellten eine "diskriminierende beschränkende Maßnahme"
im Kapitalverkehr dar und seien geeignet, "ein Klima des
Misstrauens" gegenüber den betroffenen Organisationen zu
schaffen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Das Recht auf
Vereinigungsfreiheit sei unter anderem "eine der wesentlichen
Grundlagen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft".
(AFP)
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