Stunden vor Höhepunkt der Flutwelle
Warnung vor Ahr-Anstieg
dpa – 28.10.2021
Am Tag der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat das Landesamt für Umwelt (LfU) um 15.26 Uhr und damit Stunden vor dem Höhepunkt der Flutwelle am unteren Flussverlauf vor einem extremen Pegelanstieg auf 5,19 Meter gewarnt. Das geht aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Um 17.17 Uhr erreichte die Warnung der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) des Landesamts für den Pegel Altenahr demnach die höchste Stufe 5. Die Warnung sei über das Internet und die Warn-App Katwarn erfolgt. Nach einer vorübergehend wieder etwas niedrigeren Prognose wurde laut der Auflistung des Ministeriums schließlich auf der Hochwasserseite im Internet um 19.57 Uhr vor einem Pegelanstieg auf 6,81 Meter gewarnt, um 20.43 Uhr sogar vor 6,92 Metern.
Darüber hinaus habe das LfU nach dem Erreichen der höchsten Warnstufe E-Mails mit Hochwasserinformationen an die Kreisverwaltung Ahrweiler verschickt. Darin sei auf die Gefahr hingewiesen worden, dass die Pegel in Müsch, Altenahr und Bodendorf «in den nächsten fünf Stunden» die vom Kreis festgelegten Warnwerte überschreiten könnten, teilte das Ministerium mit.
Die Frage, welche Warnung zu welchem Zeitpunkt bekannt war, gehört zu den zentralen Themen bei der Aufarbeitung der Flutkatastrophe und der Suche nach möglichem Versagen von Behörden. Bei der Sturzflut am 14./15. Juli kamen 134 Menschen im Ahrtal ums Leben, 744 weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied seines Krisenstabes. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Der Landtag hat einen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Ereignisse eingesetzt.
Laut der Auflistung des Innenministeriums warnte der
Deutsche Wetterdienst (DWD) bereits am Dienstag und damit einen Tag vor der
Katastrophe um 9.40 Uhr erstmals in seiner höchsten Stufe 4 vor «extrem
ergiebigem Dauerregen» in Rheinland-Pfalz mit Regenmengen zwischen 80 und 180
Liter pro Quadratmeter bis Donnerstagmorgen. Als Folge seien Hochwasser an
Bächen und kleineren Flüssen sowie Überflutungen von Straßen und Erdrusche
möglich, hieß es in der Warnung.
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Es handelt sich - entgegen der substanzlosen Rhetorik der Staatsanwaltschaft - um keinen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen, sondern um einen unbestrittenen Tatbestand der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen keiner oder zu später Warnungen und Evakuierungen.
Die Staatsanwaltschaft spielt wie immer in Deutschland einen Dummen und Ahnungslosen (was sie auch tatsächlich ist: dumm, ahnungslos und zusätzlich noch korrupt, rechtsbeugend und kriminell untätig). Grob gesagt hat sich seit dem Tsunami-Massaker 2004, dem über 550 Bundesbürger fremd verschuldet eines gewaltsamen und grausamen Todes zum Opfer fielen, nicht viel zum Positiven geändert, mit dem Unterschied, dass nun diese korrupten, rechtsbrecherischen Parasiten, die sich Staatsanwälte nennen, aus ihrem Bürokratenkomma aufwachten, mit Mühe und Not den kleinen Fingen rührten und sich durch die Aufnahme von Ermittlungen überhaupt in Bewegung setzten, was damals diese kriminelle Bande mitnichten tat. Welch also eine kolossale Leistung! Und noch eines: Der ermittelnde Staatsanwalt hat sogar die Bevölkerung um Hilfe und Hinweise zum Katastrophengeschehen gebeten und für die Kontaktaufnahme seine E-Mail Adresse veröffentlicht. Was für eine epochale Leistung und was für ein weltbewegender Fortschritt im Vergleich zum bundesweit vollkomatösen Zustand der Staatsanwaltschaft (unter Fachleuten auch als Wachkomma bekannt) nach der menschengemachten Katastrophe Weihnachten 2004, dem zahlenmäßig größten Massentod deutscher Bürger der Nachkriegszeit. In diesem Zustand ist man, wie manche wissen, weder einwilligungs- oder entscheidungsfähig noch kann man Sätze klar und logisch formulieren.
Wegen ihres nun an den Tag gelegten halbkomatösen Zustandes muss sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft einige Belehrungen gefallen lassen. Ein fremd verschuldeter Tod findet immer bei man-made disaster statt. Der Massentod bei einer von Menschen verschuldeten Katastrophe wird i.d.R durch grob fahrlässig fehlende Katastrophenprävention (von der der Koblenzer Staatsanwalt allerdings nichts wissen will) und durch unterlassene adäquate Reaktion auf die drohende Gefahr, sprich eine unterlassene Hilfeleistung im Katastrophenfall herbeigeführt. Beide kriminell fahrlässige Unterlassungen waren für die Herbeiführung des Tsunami-Massakers 2004 kausal verantwortlich. Und nicht anders war es auch in Deutschland bei der Flutkatastrophe im Juli 2021. Wir haben in beiden Fällen mit einem ähnlichen Muster des kollektiven Staatsversagens (von dem der Koblenzer Staatsanwalt auch nichts wissen will) zu tun.
In den Jahren 2005 und 2006 habe ich mich also im Namen des Vereins GTVRG e.V. in meiner Korrespondenz an den damaligen Generalbundesanwalt Kay Nehm gewandt und ihn persönlich aufgefordert Ermittlungen aufzunehmen, um die Anatomie des kollektiven Staatsversagens und –verbrechens aufzuklären und strafrechtliche Schritte vorzunehmen gegen die Verantwortlichen für den fremd verschuldeten gewaltsamen und vermeidbaren Tod von über 550 Bundesbürger (darunter meinem Vater) bei dem Tsunami-Massaker Weihnachten 2004 und für die schwere Körperverletzung zahlreicher weiterer. Der Vorwurf, mit dem ich die Verantwortlichen für den Massentod deutscher Bürger belastete, lautete ähnlich: Fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch allseitiges Unterlassen von gebotener Katastrophenprävention sowie von Katastrophenwarnungen (auch durch Deutschland) und Unterlassen von Evakuierungen vor Ort.
Meine Strafanzeige vom 1. Mai 2006, die dort am 5. Mai 2006 eingegangen ist, wimmelte dieser gehirnlose und korrupte Bürokrat mit folgender Stellungnahme ab:
„Das die Flutkatastrophe ausgelöstes Seebeben am 26. Dezember 2004 stellt sich als ein nicht vorhersehbares Naturereignis dar. Ein derartiger Fall höherer Gewalt schließt die strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Personen für dieses Ereignis aus. Ebenso wenig ergeben sich Anhaltspunkte für strafrechtliches Fehlverhalten von Personen bei der Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe.“ - Lanz, Staatsanwalt – (Az. 3 ARP 81/06-2).
Man bedenkt hier die ganze Absurdität und fehlende elementare Logik dieser Ausführung. Denn logischerweise niemand machte Menschen verantwortlich für die Entstehung dieses Erdbebens (es waren bekanntlich die gigantischen Kräfte der Plattentektonik im Sundagraben), sondern für die Entstehung einer darauf folgenden Tsunami-Katastrophe, die 300.000 Menschenleben kostete darunter das Leben von ein paar tausend Touristen.
In der Strafanzeige wurde klar bewiesen, dass diese humanitäre Katastrophe in Entstehung und Ausmaß (und auch bei der Bewältigung ihrer Folgen) von Menschen verursacht wurde: aufgrund grob fahrlässig unterlassener aber gebotener Katastrophenprävention und wegen der kriminell fahrlässig unterlassener aber zwingend erforderlichen Hilfeleistung im Notfall (Unterlassung von wirksamen, dringenden und zeitlichen Warnungen sowie fachmedizinischer und anderweitiger Hilfe an Opfer und Betroffene). Die zuständigen Behörden in Thailand und in all den Ländern, die für die Sicherheit ihrer Landsleute mitverantwortlich waren (darunter Deutschland), hatten genügend Zeit für eine Warnung, da die erste Tsunami-Welle erst zwei Stunden nach dem Seebeben die thailändische Westküste erreichte. Es ging also überhaupt nicht darum, dass sich das Auftreten des Seebebens nach Ort und Zeit nicht exakt vorhersagen ließ, sondern allein um die kriminelle Unterlassung adäquater Reaktion der Behörden in Form von Warnungen vor seinen katastrophenauslösenden Folgen, vor destruktiven Auswirkungen des durch das Seebeben ausgelösten Tsunamis, um ausgebliebene Weitergabe von Informationen, wie die Betroffenen sich davor schützen können und um das Ausbleiben der Evakuierung, wofür Zeit genug vorhanden war.
Dennoch für einen politisch gelenkten, befangenen, opportunen, das evidente Staatsversagen verdrängten und verschweigenden, Sachverhalte rabulistisch verdrehenden und die Verantwortlichen in Schutz nehmenden Karlsruher Justizbürokraten spielte dies keine Rolle. Daran sieht man, dass ein Staatsanwalt dieser führenden Strafverfolgungsbehörde nicht einmal in der Lage war, ein Naturereignis von einer humanitären Katastrophe zu unterscheiden, die ihm nicht unbedingt folgen musste, wenn entsprechende Katastrophenprävention und die nötige Reaktion darauf vorhanden gewesen wäre, oder aber – wie im vorliegendem Fall – ihren Lauf nehmen musste, weil trotz Vorwarnzeit in Thailand von zwei Stunden kriminell fahrlässig dort jedwede Warnung vor der Tsunamigefahr unterblieben ist, auch seitens der deutschen Behörden, obgleich die deutschen Touristen in Thailand eine solche Warnung über die Deutsche Welle TV direkt in den thailändischen Hotels also direkt im Hotelzimmer hätten empfangen werden können.
Damit weise ich auf die generelle unzulässige und unzureichende, das geltende Recht brechende Untätigkeit dieser korrupten Bundesbehörde hin (die mit ihrer opportunen Arbeit sogar auf den eigenen Internetseiten prahlt), die sich zwar sofort genötigt sieht mit den Kanonen des Staatsschutzes zu Felde zu ziehen, wenn einem Juden die Kippa vom Kopf gerissen wird, die aber beim von Menschen kriminell fahrlässig verschuldeten Massentod deutscher Bürger (den größten in der bisherigen Geschichte dieser Republik) nicht den geringsten Bedarf sah, hierzu in Aktion zu treten und staatsanwaltlich zu handeln. Dieser pseudojuristische Trümmerhaufen nennt sich also: Generalbundesanwalt.
Mit ähnlichem dummen Geschwätz und pseudojuristischen Gewäsch ohne Logik und Substanz reagierten übrigens andere Staatsanwälte, die meine private und die Strafanzeige meines Vereinskollegen bearbeiteten.
1. Meine Strafanzeige vom 20. März 2005 beantwortete die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Itzehoe folgendermaßen:
"(...) Nach eingehender Prüfung Ihrer Eingabe haben sich auch unter Berücksichtigung der durch Presse und Fernsehen bekannten Tatsachen keinerlei zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein - wie auch immer geartetes - strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der von Ihnen angezeigten Personen ergeben. Bei der Tsunamikatastrophe vom 26. Dezember 2004 in Thailand und den Anrainerstaaten handelt es sich um ein unvorhersehbares Naturereignis (höhere Gewalt). Ob ein schuldhaftes Fehlverhalten der mit Tsunamis befassten stellen bei künftigen ähnlichen Katastrophen in Betracht kommen kann, kann hier offen bleiben. Ich habe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deshalb abgesehen." - Bestmann, Staatsanwalt – (Az. 315 UJs 841/05).
Hierzu mein Kommentar: Nur das Seebeben und der nachfolgende Tsunami waren unvermeidbare Naturereignisse. Aber weder ein schwerstes Beben in einer menschenleeren Gegend noch ein Riesentsunami an menschenleeren Küsten verursacht eine humanitäre Katastrophe: Bei dem gigantischen Seebeben im Sundagraben am 26. Dezember 2004 der Magnitude 9.3 (das zweitstärkste überhaupt registrierte und das mit der weltweit größten aufgezeichneten Magnitude seit 1960), das den ganzen Globus erschütterte und einen katastrophalen ozeanweiten Tsunami im Indischen Ozean auslöste, waren allein die beiden Naturereignisse bei der ihnen folgenden Katastrophe naturgegeben; und alles, was danach kam, war ein menschengemachtes Desaster verheerenden Ausmaßes, bei dem fremd verschuldet um die 300.000 Menschenleben verloren gingen, darunter ein paar tausend westlicher Touristen, deren Namen bis dato der Öffentlichkeit unbekannt sind, wie die deutsche Tsunamiopfer-Liste, die beim BKA unter Verschluss gehalten wird, und der thailändische Tsunami-Untersuchungsbericht übrigens auch. Alles, was nach dem Seebeben kam, also die humanitäre Tsunami-Katastrophe, war zumindest größtenteils vermeidbar und menschengemacht und Folge eines kollektiven Staatsversagens und zwar sowohl in Prävention dieser wie auch in der Reaktion auf diese katastrophalen Ereignisse: in Indonesien, in Indien, in Thailand, in den USA, in Deutschland und woanders. Deshalb sprechen wir hier definitiv nicht von einer "Naturkatastrophe" (wie es die jüdische Lügenpresse und die von Juden unterwanderten verlogenen Medien der Öffentlichkeit seit fast 17 Jahren weismachen wollen), sondern von einer in Entstehung und Ausmaß allein von Menschen verschuldeten humanitären Katastrophe, von ihren Opfern eines fremd verschuldeten kriminellen, massiven und kollektiven Totalversagens und von einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit: von einem JAHRHUNDERT-VERBRECHEN.
Der juristisch-verlogene Depp aus dem Provinzgericht Itzehoe, der entgegen seiner Behauptung mitnichten den Fall eingehend geprüft hatte, konnte in seinem Wachkommazustand nicht einmal die einfachsten Begriffe logisch voneinander trennen geschweige denn logisch denken.
2. In Beantwortung meiner Beschwerde vom 4. Mai 2005 gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Itzehoe erhielt ich vom S-H Generalstaatsanwalt in Schleswig folgende Antwort:
"Ich habe keinen Anlass gefunden, in Abänderung des angefochtenen Nichteinleitungsbescheid die Einleitung von Ermittlungen oder sonstige Maßnahmen anzuordnen. die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zutreffend gewürdigt. Eine fahrlässige Tatbestandsverwirklichung setzt u.a. voraus, dass die Tatbestandsverwirklichung für den Täter voraussehbar gewesen sein muss. Um eine grenzenlose Ausuferung der Fahrlässigkeitstatbestände zu vermeiden, reicht es für eine strafrechtlich relevante Tatbestandsverwirklichung nicht aus, dass eine generelle Voraussehbarkeit theoretisch möglicher Kausalverläufe gegeben ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl.. § 15 Rdnr. 17).
Zwar gab es möglicherweise vor diesem Unglück theoretische Überlegungen, wie sich ein Seebeben auf diese Region auswirken könnte, ebenso wie es theoretische Überlegungen dazu gibt, wie sich ein Erdbeben in San Francisco oder in Japan auswirken könnte. Aus diesen theoretischen Überlegungen folgen aber keine (für den Fall des Unterlassens) strafbewehrten Handlungspflichten irgendwelcher Personen. Eine Voraussehbarkeit im Sinne eines Fahrlässigkeitsdelikts ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Erfolg in seiner konkreten Gestalt und der Kausalverlauf in seinen wesentlichen Merkmalen objektiv voraussehbar gewesen sind. (Cramer/Sternberg-Liebchen in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 15 Rdnr. 180).
Eine Voraussehbarkeit der konkreten Folgen und des konkreten Ablaufs des Unglücks war aber objektiv nicht gegeben, so dass insoweit die Einleitung von Ermittlungen zu Recht abgelehnt worden ist. Ich weise deshalb Ihre Beschwerde als unbegründet zurück." Im Auftrag, - Sowa, Oberstaatsanwalt – (Az: Zs 460/05).
Hierzu mein Kommentar
1) zur Auswirkungen eines Seebebens auf die betroffene Region: Bei Wikipedia findet man eine Liste von starken Erdbeben in Indonesien, die sich dort seit 1815 vor allem in jüngerer Vergangenheit ereignet haben. Indonesien ist ein Staat in einer seismisch extrem aktiven Region und liegt am Pazifischen Feuerring an der Subduktionszone, in der sich die Australische Platte unter die Eurasische Platte bzw. unter die Sunda-Platte schiebt. Diese Lage führte häufig schon immer zu starken Erdbeben in der Region, zu Tsunamis in historisch dokumentierter Zeit und zu verheerenden Katastrophen. Indonesien ist auch ein Land mit den meisten aktiven und gefährlichen Vulkanen. Im Jahre 1883 nach einer gigantischen Explosion des Vulkans Krakatau kamen durch den ausgelösten Tsunami mehr als 36.000 Menschen ums Leben. Vor der verheerenden Katastrophe 2004 löste ein Beben im Jahre 1992 bei Flores einen 25 m hohen Tsunami aus. Und sechs Jahre danach im Jahre 1998 in Papua-Neuguinea zerstörte nach einen Seebeben eine gewaltige Tsunami-Welle alles, was ihr im Wege stand und tötete über 2000 Menschen. Im Jahre 2000 wurde Sumatra durch ein schweres Beben getroffen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Erdbeben_in_Indonesien.
Indonesien, ein Land armes Land des Südostasiens, wo das menschliche Leben kaum etwas zählt, das auf dem Vulkan tanzt und seit Menschengedenken durch seismische Katastrophen verheer wurde, machte sich selbst keinerlei Gedanken über die Geo-Gefahren, die aus seiner geologischen Lage resultieren.
Diese Gedanken machten sich allerdings international bekannte Geoforscher und ausländische Experten, die in dieser Region forschten und vor der Gefahr einer Katastrophe warnten. Ihre Stimmen wurden jedoch von den Verantwortlichen (auch in Deutschland) nicht gehört. Die von ihnen geforderte Etablierung eines Tsunami-Warnsystems für den Indischen Ozean kam also aufgrund grob fahrlässiger Unterlassung gebotener Katastrophenprävention nicht nur von Seiten Indonesien sondern auch durch alle Anrainerstaaten nicht zustande. Das sollte sich schon bald bitter rächen.
2) zur Auswirkungen eines Erdbebens in San Francisco, Los Angeles und überhaupt in Kalifornien: Nach dem verheerenden Erdbeben in San Francisco im Jahre 1906, das die ganze Stadt in Schutt und Asche verwandelte (...)
3) zur Auswirkungen eines See- oder Erdbebens in Japan: (...)
Und nun die Reaktion von drei Richtern des 2. Strafsenats am OLG Schleswig, Hohmann, Schiemann und Hauser auf meine Strafanzeige nach der ablehnenden Antwort des Generalbundesanwalts Schleswig. Sie schrieben am 22. September 2005 in nachfolgenden Zeilen, die uns, Opfern, die Sprache verschlagen hat. Sie legten dadurch ein Zeugnis von Dilettantismus, Ignoranz, nicht zu überbietender Inkompetenz, richterlicher Schlamperei, Rechtsbeugung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ab zu Lasten der Tsunami-Opfer – indem sie folgendes beschlossen:
„Die theoretische Möglichkeit von Flutwellen nach einem Seebeben im Pazifischen Ozean begründet keine Pflicht der Beschuldigten, irgendwelche Maßnahmen nach einem Seebeben zu ergreifen.“ (Az.: 2 Ws 384/05 [249/05]).“
Die Tsunami-Katastrophe 2004 geschah bekanntlich im und an den Küsten des Indischen Ozeans.
Und auch zehn Jahre nach dem Desaster erzählte Claus
Kleber dem deutschen Publikum denselben Unsinn: https://gtvrg.blogspot.com/2017/02/german-fake-news-media.html. Und das tat er nicht
nur einmal, sondern wiederholt am nächsten Tag. Im Detail: Vor Weihnachten 2014
spitzte ich meine Ohren genauer und es fiel mir auf, dass anlässlich des 10.
Jahrestages der Tsunami-Katastrophe 2004 im „heute journal“ der mehrfach hochgeehrte und -dekorierte
Starmoderator (1986 in Tübingen zum Dr. iur. promoviert) Dr. Claus Kleber, dessen Stellung offenbar in der Medienprominenz
und bei Politikern unanfechtbar ist, auch vom Tsunami „im Pazifik“ redete. Ich traute meinen Ohren nicht, was dieser
Koryphäe des deutschen Fernsehjournalismus dahinschwätzte, als ich zweimal von
demselben, bestens besoldeten Moderator den gleichen Unfug, und zwar am 22. und
am 23. Dezember 2014 im „ZDF heute journal“, vernahm:
ZDF heute journal vom 22. Dezember 2014,
von Dr. Claus Kleber
„am 2. Weihnachtstag wird es 10.
Jahrestag her einer Naturkatastrophe von biblischen Ausmaßen. Im Pazifik
nordwestlich der indonesischen Inseln, wo sich am Boden des Ozeans die
tektonischen Platten übereinander schieben, entlud sich in Ruck die Spannung in
einem Beben, die das Meer in Bewegung brachte. Mit gewaltiger Energie rollte
der gewaltige Tsunami…“
ZDF heute journal vom 23. Dezember 2014,
von Dr. Claus Kleber
„Ein Erdbeben unter dem Boden des
Pazifik nahe an der Nordspitze Indonesiens in der Provinz Aceh löste eine
Tsunami-Welle aus, die über den Pazifischen Ozean lief…“
Drei Staatsanwaltschaften, darunter die Staatsanwaltschaft Koblenz, an die ich meine Strafanzeigen richtete,
rührten keinen Finger, um hier in Aktion zu treten.
Nach dem in Entstehung und Ausmaß allein von Menschen
verschuldeten Tsunami-Massaker Weihnachten 2004, das massenweise Menschenleben
forderte, trat also unsere skandalöse
Staatsanwaltschaft nicht in Aktion: nicht von Amts wegen (obgleich es sich im Falle fahrlässiger Tötung um Offizialdelikte handelte) und auch nicht,
nachdem gegen die Verantwortlichen im In- und Ausland von den Hinterbliebenen
(auch von mir selbst) Strafanzeigen erstattet wurden. Warum? Weil es sich hier um ein
kriminelles, kollektives und übernationales Staatsversagen handelte, an dem
Deutschland die Mitschuld trägt, und somit die Schuld für den vermeidbaren Tod
seiner Bürger. Und weil all diese Bürger eines
gewaltsamen, fremd verschuldeten, nicht natürlichen, gewaltsamen und grausamen Todes ums Leben kamen.
Offenbar
ist die Suche nach Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Moral bei unseren
Strafverfolgungsbehörden und überhaupt in diesem moralisch morschen Land ein hoffnungs- und sinnloses Unterfangen.
Das beigefügte Bild ist gleichzeitig ein Sinnbild dessen, was die deutsche Staatsanwaltschaft de facto ist: ein TRÜMMERHAUFEN.
Jerzy Chojnowski
Chairman-GTVRG e.V.
Zur Erinnerung möchte ich das amnesielastige Gedächtnis hiesiger Staatsanwaltschaft etwas auffrischen. Lasst uns die korrupteste Behörde dieser Republik näher anschauen.
Und zwar anhand der hier nur beispielhaft aufgelisteten
menschengemachten Katastrophen, die aufgrund des menschlichen Versagens hätten
verhindert werden können, und anhand der Kriminalfälle, die durch die
Staatsanwaltschaft rechtsbrecherisch nicht als solche behandelt wurden – sie
machten Schlagzeilen und wurden in den Medien breit kommentiert:
1987 in Genf –
Barschels Tod, der nach der Beweislage eigentlich als Mord begutachtet aber von
der Kieler Staatsanwaltschaft vertuscht und zum Selbstmord umdefiniert wurde;
1988 – 70 Tote und über 1000 Schwerverletzte in Ramstein (Staatsanwaltschaft
untätig geblieben, keine Verurteilten); 1998 – 101 Menschenleben sterben
zerschmettert in Eschede (Staatsanwaltschaft untätig geblieben, keine
Verurteilten); Juli 2000 in Gonesse bei Paris bei dem Absturz der Concorde –
113 Menschen darunter 96 Deutsche sterben in einem Feuerball (deutsche
Staatsanwaltschaft untätig geblieben ungeachtet der Vertuschung durch das
französische Gericht des kausalen Zusammenhangs, der zur Katastrophe führte);
Nov. 2000 in Kaprun (Österreich) – 155 Tote darunter 37 aus Deutschland (keine
Verurteilten); 2004 in Thailand – über 550 Bundesbürger werden massakriert nach
einer grob fahrlässig unterlassenen Katastrophenwarnung (auch seitens
Deutschland im In- und Ausland) und Evakuierung vor Ort (Staatsanwaltschaft untätig
geblieben, keine Verurteilten); 2006 in Lathen/Emsland – 23 Menschen sterben
zerschmettert, 10 sind schwer verletzt (Staatsanwaltschaft pro forma in Aktion
getreten, keinem Verantwortlichen wurde auch nur ein Haar gekrümmt; 2009 im
Südatlantik nach einem Absturz der Air France – 228 Menschen sterben darunter
28 Deutsche (deutsche Staatsanwaltschaft untätig geblieben); 2008 in der
Nordsee – eine junge wehrlose Kadettin wird an Bord der „Gorch Fock“ in der
Nacht vergewaltigt, erdrosselt und wie ein Stück Müll über Bord geworfen
(Kieler Staatsanwaltschaft streckt ihre schützende Hand über die Deutsche
Marine, die den Mord nach Strich und Faden vertuschte; 2010 in Duisburg – 21
Tote und 500 Verletzte (gegen prominente Verantwortliche wird nicht einmal
ermittelt); 2015 in Westalpen beim Absturz der Germanwings – 150 Menschen
werden zum Pulver zerschmettert (keine strafrechtlichen Folgen für die
Verantwortlichen) ... So arbeitet eine korrupte Lümmelzunft namens
Staatsanwaltschaft, der korrupteste und kriminellste, amtlich legalisierte Bodensatz dieses verjudeten und daher bis auf die Knochen korrupten und mafiösen, amoralischen Staates.
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