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Mittwoch, 8. September 2021

WAHLPLAKATE: PARTEI DER III. WEG




Montag, 
20.05.2019 

Niedernhausen muss Wahlplakate von „Der III. Weg“ wieder aufhängen

Die Taunus-Gemeinde Niederhausen hatte Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" abgehangen. Nun hat die Partei einen Sieg vor Gericht errungen.
NIEDERHAUSEN - Die Partei „Der III. Weg“ hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden angerufen und in einem Eilverfahren das Wiederaufhängen ihrer Wahlplakate im Niedernhausener Gemeindegebiet erwirkt.
Am Montagnachmittag erging der Beschluss des Gerichtes, der die Gemeinde verpflichtet, bis zum heutigen 21. Mai, 18 Uhr, die Plakate wieder aufzuhängen. Hintergrund ist, dass Bürgermeister Joachim Reimann am 30. April das Abhängen von etwa 60 Wahlplakaten anordnete, weil sie nach seiner und der Meinung vieler Niedernhausener unerträgliche politische Inhalte hätten. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, die Wahlwerbung sei nicht „offenkundig als Volksverhetzung oder Beleidigung strafbar“. Das allein rechtfertige eine Entfernung. Die Partei, die zur Europawahl zugelassen ist, berufe sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. (WIESBADENER KURIER)

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 „Hängt die Grünen“, heißt es auf Wahlplakaten der Kleinpartei „Der III. Weg“ in Sachsen und Bayern. Während die Münchner Polizei sofort reagierte und die Plakate eigenmächtig entfernte, sieht die Zwickauer Staatsanwaltschaft dafür keine Notwendigkeit. Eine Sprecherin hatte dem „Tagesspiegel“ gesagt, dass die Behörde keine strafrechtliche Relevanz des Slogans habe feststellen können, da man nicht wisse, „wer konkret angesprochen wird“.

Das Strafgesetzbuch besagt: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, einen Mord androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, heißt es in Paragraf 126

Im Gespräch mit WELT begründet und verteidigt die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. „Wir sagen: Es fehlt der Eindruck der Ernsthaftigkeit“, sagte Staatsanwältin Ines Leonhardt. Zur Erfüllung des Paragrafen wäre es „erforderlich, dass der Täter zu einer bestimmten Tat auffordert“. Dafür fehle etwa der genaue Ort oder ein genauer Zeitpunkt.

„Wer mit ‚die Grünen‘ gemeint ist, ist auslegungsfähig. Sind die Politiker der Grünen gemeint, sind es die Mitglieder, die Wähler, Personen mit ökologischer Einstellung?“, erläuterte Leonhardt. Zudem könne der Untertitel des Plakats als Aufruf zum Aufhängen der grün-farbigen Plakate des „III. Wegs“ verstanden werden. Kleiner gedruckt heißt es auf dem Motiv: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“ (WELT-8. Sep. 2021)

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