Niedernhausen muss Wahlplakate von „Der III. Weg“ wieder aufhängen
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„Hängt die Grünen“, heißt es auf Wahlplakaten der Kleinpartei „Der III. Weg“ in Sachsen und Bayern. Während die Münchner Polizei sofort reagierte und die Plakate eigenmächtig entfernte, sieht die Zwickauer Staatsanwaltschaft dafür keine Notwendigkeit. Eine Sprecherin hatte dem „Tagesspiegel“ gesagt, dass die Behörde keine strafrechtliche Relevanz des Slogans habe feststellen können, da man nicht wisse, „wer konkret angesprochen wird“.
Das Strafgesetzbuch besagt: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, einen Mord androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, heißt es in Paragraf 126.
Im Gespräch mit WELT begründet und verteidigt die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. „Wir sagen: Es fehlt der Eindruck der Ernsthaftigkeit“, sagte Staatsanwältin Ines Leonhardt. Zur Erfüllung des Paragrafen wäre es „erforderlich, dass der Täter zu einer bestimmten Tat auffordert“. Dafür fehle etwa der genaue Ort oder ein genauer Zeitpunkt.
„Wer mit ‚die Grünen‘ gemeint ist, ist auslegungsfähig. Sind die Politiker der Grünen gemeint, sind es die Mitglieder, die Wähler, Personen mit ökologischer Einstellung?“, erläuterte Leonhardt. Zudem könne der Untertitel des Plakats als Aufruf zum Aufhängen der grün-farbigen Plakate des „III. Wegs“ verstanden werden. Kleiner gedruckt heißt es auf dem Motiv: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“ (WELT-8. Sep. 2021)
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