ANTHROPOGENE
KATASTROPHE:
TSUNAMI-MASSAKER
AM 26. DEZEMBER 2004
(aus der
Klageschrift beim Sozialgericht Lübeck vom August 2005)
Az.: S 22 VG 328/05
„Die Schockwellen des Tsunami
verebnen vor Berlin.
Sie werden nicht die Internationale
Tourismus-Börse (ITB) überschwemmen,
die morgen unter dem Funkturm
beginnt. (…)
Der Tsunami war eine Naturkatastrophe
ohne Schuldige …
Er hat die Welt des Tourismus nicht
verändert“
(„Weltfamilie“ – Jakob Strobel y
Serra, FAZ vom 10.03.05)
Als Tsunami-Überlebensopfer, dessen Vater Konrad Jan Chojnowski am 26. 12. 2004
gegen 10.00 Uhr in Bangtao auf Phuket
unter dramatischen Umständen die drei gewaltigen Flutwellen nicht überlebte und
vermeidbar, fremd verschuldet, gewaltsam und grausam in den Fluten ums Leben
gekommen ist, kann und darf ich –
stellvertretend für viele Tsunami-Opfer und Hinterbliebene – solche Aussagen,
wie die oben zitierten, in der Öffentlichkeit nicht widerspruchslos sowie
unkommentiert im Raum stehen lassen. Zum grundlegenden Verständnis der Sachlage
sind einige Vorbemerkungen erforderlich, die im Grunde Antworten bilden auf
einige wenige Hauptfragen, nämlich:
Sind wir nun wirklich Opfer einer Naturkatastrophe geworden?
Ist tatsächlich die juristisch und versicherungstechnisch wohlbekannte höhere Gewalt eines Naturphänomens im
Spiel? Aufklärung tut Not, denn die meisten Menschen, darunter auch manche
betroffenen Touristen, Journalisten, Behörden und Politiker wissen nicht genau,
was eigentlich am zweiten Weihnachtstag 2004 an den Küsten des Indischen Ozeans
geschah. Und vor allem: Warum?...
1. Anthropogene
Katastrophe
Nur das Seebeben
(der Stärke 9,3 - zweitstärkste bisher registrierte) am 26.12.2004 um 07.59 Uhr
Ortszeit und der von ihm generierte Tsunami
waren höhere Gewalten, sprich Naturereignisse;
sie hätten übrigens noch vor 100 Jahren auch in ihren Folgen als höhere Gewalt
bezeichnet werden können; genauso wie der Extremausbruch des Vulkans Krakatau
in jener Region (in der Sunda-Straße, zwischen den Inseln Java und Sumatra),
dessen urgewaltige Explosion am 27. August 1883 fast die ganze Krakatau-Insel
von der Erdoberfläche verschwinden ließ – der dadurch entstandene verheerende
Tsunami verwüstete mit weit über 40 m hohen Wellen die umliegenden Küsten und
forderte zigtausende Menschenleben.
Diese undifferenzierte Bezeichnung ist allerdings überhaupt nicht adäquat, was die katastrophalen,
tödlichen Folgen dieser Naturgewalten
als anthropogene verantwortungslose
Massenvernichtung menschlichen Lebens in
unserem Zeitalter anbetrifft. Warum ?
1.1 Totale und kontinuierliche geophysikalische Erdüberwachung verbunden
mit globaler Kommunikation
Wir leben heute inmitten einer technisierten Welt mit
weltweit funktionierenden terrestrischen und außerterrestrischen
Monitoringsystemen der Erde sowie weltumspannenden Kommunika-tionsnetzen, die
in der Gegenwart zum technischen Standard und zum Alltag gehören - dazu zählen
zahlreiche hochempfindliche Netze seismischer Detektoren und Seismographen -
wodurch die Informationen, Daten und Nachrichten jeglicher Art binnen Sekunden
rund um die Welt übermittelt werden können. Unsere Welt
von heute unterscheidet sich diametral von der Lebensweise der den Gewalten der
Natur hilflos ausgelieferten Steinzeitmenschen.
Diese Technik kostete Milliarden, verschlingt weitere
Unsummen in der Finanzierung der Betriebs-kosten und soll als
Katastrophenabwehr die Steuerzahler vor mannigfaltigen Umweltgefahren
wirkungsvoll schützen, im In- und Ausland, so das erklärte Ziel. Die Situation
am Schwarzen Sonntag bewies mit aller Deutlichkeit die Fiktion dieser
rechtsverbindlichen und verantwortungsvollen Ziel-setzung, sowie die
Grundlosigkeit des Technikglaubens, infolge der kriminellen Unterlassungen dieser Straf- und Mittäter.
Nicht die Technik hat versagt, sondern diesmal der Mensch.
1.2 Wohlbekannte Gefahren und ihre Ursachen in der Region - alles anders
als unvorhersehbar und überraschend
Der Kontinentaldrift, die besonderen Gefahren der Subduktionszonen und speziell der sich tausende Kilometer
unterseeisch erstreckenden Subduktionszone des Sunda(Java)grabens im
mosaikartigen Kollisionsbereich der tektonischen Platten; das Phänomen der Tsunamis sowie die ständige hohe seismische
(geschweige denn vulkanische) Aktivität der Region, die auch
kontinuierlich durch seismische Geolabors weltweit beobachtet und registriert
wird, sind mittlerweile nicht nur den Wissenschaftlern seit langem bekannt und
hinreichend erforscht. In dieser Region verursacht die kontinuierliche
Verschiebung der tektonischen Platten hohe Spannungen in der Erdkruste, die
sich in Vulkanausbrüchen und Seebeben zwangsweise entladen müssen, was in
dieser Hinsicht freilich vorhersehbar war und auch tatsächlich von
Wissenschaftlern vorhergesehen wurde. Obwohl mittlerweile erdrückende Beweise
vorliegen, dass es sich am „Schwarzen Sonntag“ des 26. Dezember in Thailand um
ein anthropogenes Katastrophenereignis
handelte, wiederholen die Versager, ihre Handlanger und manche Uninformierte
die unhaltbare, dem Sachverhalt nicht adäquat entsprechende These vom
„unvorhersehbaren Naturereignis“ und „höherer Gewalt“. Doch Pressebe-richten
zufolge, die vorliegen und die amerikanische warnende Forschungsberichte
widerspiegeln, war das Seebeben-Ereignis
vor Sumatra eben nicht „unvorhersehbar“, wie behauptet wird, sondern sehr wohl vorhersehbar. Zu bemerken wäre
zuallererst, dass vom September 2004 bereits weltweit zweimal mehr Erdbeben
registriert wurden als in der ersten Jahreshälfte, beispielsweise am 07.12.2004
ein als big event eingestuftes
Seebeben bei Sumatra, oder am 23.12.2004 ein Seebeben der Stärke 8,1 RS bei
Macquarie Island – allesamt Hinweise auf eine herannahende Gefahr seismischer
Katastrophe. Alle wussten, dass Sumatra
wie ein geladener Revolver sei, keiner konnte jedoch voraussagen, wann er sich
entlädt, stellte Brian Atwater von US Geological Survey fest. „Es hat
Zeichen gegeben. Die Erde warnte vor dem Unheil, das im Indischen Ozean drohte.
Und es hat auch andere Menschen gegeben, die von den Fingerzeichen der Natur
wussten. Kerry Sieh, Erdbebenforscher am Caltech-Institut in Pasadena, Kalifornien
war einer von ihnen. Er studiert die Erdbeben der Vergangenheit, um die der
Zukunft vorherzusagen. Sumatra, das Epizentrum der Katastrophe kennt er gut.
Seit zehn Jahren untersucht Sieh entlang der Küste von Sumatra die
Subduktionszone (Abtauchzone): Dort schiebt sich unaufhaltsam langsam der
Meeresboden unter die tektonische Platte (Birma Platte), auf der Sumatra liegt.
Sieh wusste genau, dass an diesem
typischen Geburtsort von Seebeben Schlimmes drohte; aber er wusste nicht,
wann. Für seine düstere Vorahnung gab es gute Gründe. Vor der Westküste von
Sumatra reihen sich ein paar Inseln, die im Meer versinken, jedes Jahr um einen
Zentimeter tauchen sie im Ozean ab. Auch
die Dorfbewohner wussten das, sagt Sieh. Sie erlebten, wie ihre Piers und Kaumauern dem Wasserspiegel immer
näher kamen.“ – zitiert DER SPIEGEL den Erdbebenforscher. Seismische
Aktivität in dieser hochgradig gefährdeten Region um den Sunda-Graben wurde und
wird übrigens regelmäßig registriert.
Die mit geodätischer GPS-Präzisionsmessung im IGS-Netz
quantitativ erfasste horizontale Platten-verschiebung an dieser konvergenten
Plattengrenze beträgt jährlich 7-10 cm.
In dieser Situation ist ein langes Ausbleiben eines großen Bebens ein
untrügliches Indiz dafür, dass eine seismische Katastrophe mit zwingender
Notwendigkeit folgen muss, um die aufgebaute Spannungen freizusetzen. Es war
somit für Sachkundige unschwer, eine ausreichend begründete Prognose des
kommenden Megabebens aufzustellen.
1.3 Tsunamigefahr
Das Hotel Bangtao Beach Resort auf Phuket – wo ich zusammen
mit meinem Vater Konrad Jan Chojnowski und seiner Lebensgefährtin Frau Lidia
Kruffczyk im Dezember 2004 den Urlaub verbrachten – liegt (wie übrigens
zahlreiche andere dortige Hotels) an der thailändischen seismisch gefährdeten Westküste,
die sich in unmittelbarer Nähe zur plattentektonischen Bruchkante befindet.
Tsunamis in seismisch gefährdeten Gebieten sind aus den schriftlichen
Überlieferungen der geschriebenen Geschichte seit mindestens 500 Jahren
bekannt. Tsunamis, von denen nicht alle
zerstörerische Wellenhöhe erreichen, Opfer fordern und Schäden anrichten,
entstehen jedes Jahr mit zwingender Notwendigkeit, die sich durch die
immerwährende Bewegung der tektonischen Platten ergibt. „Vor der Megakatastrophe in Südostasien gab es
regelmäßig Tsunamis, die Todesopfer forderten und erhebliche Sachschäden
anrichteten. Das Tsunami-Laboratorium in Novosibirsk beobachtete von 1900 bis
2001 genau 796 Tsunamis. Zu der bis 2004 schlimmsten Tsunami-Katastrophe im
Indischen Ozean kam 1883 bei Ausbruch des Vulkans Krakatau zwischen Sumatra und
Java. Damals wurden Tsunami-Wellen entfesselt, die auf Java 40 Meter und auf
Sumatra 36 Meter hoch reichten. Die Wellen spülten Dörfer und Städte von den
umliegenden Küsten. Die meisten der über 36 000 Menschen, die damals starben,
wurden von den einstürzenden Wassermassen getötet. Ausgelöst von Erdbeben der
Magnitude 7,0 bis 8,3 brandeten sie in den vergangenen zwölf Jahren an Küsten
Indonesiens, Papua-Neuguineas, der Philippinen, Japans, Russlands, Mexicos,
Nikaraguas, Perus, Kamtschatkas, Alaskas, Neuseelands, Kaliforniens,
Marquesas-Inseln; auf Flores starben durch Tsunami-Aufprall mehr als 1000
Menschen. Der bekannt-este vorletzte
Tsunami ereignete sich in Papua-Neuguinea an den Stränden der Sissano-Lagune
als ein Seebeben der Stärke 7,1 einen gewaltigen Tsunami generierte, der eine
halbe Stunde später mit bis zu 10 m hohen Welle auf die Küste zuraste, die
Dörfer der Einheimischen niederwalzte und über 3000 Menschen in den Tod riss.“
(Aus: „GEO Epoche, Tsunami – Der Tod aus dem Meer“).
Aus historischen Daten und nicht zuletzt aus der jüngsten
Vergangenheit lernend resultiert die unmittelbare Tsunami-Gefahr für diesen
thailändischen Küstenabschnitt, da sowohl im Bereich des Indischen Ozeans als
auch aus der Pazifikregion mindestens seit 150 Jahren bekannt ist, dass
Tsunamis Strecken von hunderten und tausenden Kilometern zurücklegen können
ohne an gewaltiger Zerstörungskraft einzubüßen. Wohlbekannt in interessierten
Kreisen ist, dass Tsunamis, die an der Chilenischen Küste generiert wurden,
verheerende Zerstörungen auf den Hawaii Inseln, an den Küsten Japans und auf
den Aleuten verursachten.
Sowohl dem Hotelbetreiber als auch dem Reiseveranstalter war
sehr wohl bekannt, dass dieses Hotel (samt der Liegewiese, von der ich und mein
Vater weggespült wurden) lagemäßig auf einem Grundstück errichtet wurde, das
sich kaum 1,5 m von dem Pegel des mittleren Hochwassers erhebt, und dass
solche Lage als extrem exponiert
gewertet werden müsste.
Fahrlässigerweise wurden aber sowohl entsprechende Lehren
aus der lehrreichen (auch jüngsten) Vergangenheit vernachlässigt, als auch
unberechtigterweise die direkte Strandlage des Hotels von den verantwortlichen
Zulassungsinstanzen der Touristikunternehmen und auch der thailändischen
Behörden als sicher für den Hotelbetrieb eingestuft.
1.4 Erdbeben versus Seebeben – gravierende Unterschiede, unvergleichbare
Naturereignisse
In der Diskussion wird oft vergessen, dass es sich bei einem
Erdbeben und einem Seebeben um qualitativ zwei
verschiedene Phänomene handelt: Das Erdbeben ist heutzutage wissenschaftlich
nicht exakt voraussehbar. Wenn es da ist, dann ist es sofort in seiner ganzen
Wirkung und – besonders in dicht besiedelten urbanen Gebieten - in seinen
verheerenden Folgen da. Hier kann man von höherer Gewalt sprechen. Bei einem
Seebeben dagegen entstehen weit vom Epizentrum zunächst keine sichtbaren
Schäden und auch oft kaum spürbare Erschütterungen; doch manchmal (wie in
diesem Fall) eine gewaltige seismische Meereswelle, eine sich mit rasender
Geschwindigkeit fortpflanzende Druckwelle, deren tödlichen und zerstörerischen
Folgen erst Minuten oder Stunden danach auftreten.
„Trotz intensiver Forschung können Erdbeben noch nicht genau
vorausgesagt werden. Aber es ist technisch
relativ unproblematisch, frühzeitig vor durch sie ausgelösten Flutwellen zu
warnen. Letztlich kommt es auf den Abstand der Küste zum Epizentrum an – und
auf gute Kommu-nikation. Wir können
Erdbeben nicht dezidiert vorhersagen, sie passieren chaotisch, sagt
Professor Ernst Flüh, Geophysiker und Spezialist für marine Seismik beim
Leibniz-Institut für Meeres-wissenschaften an der Universität Kiel. Zu komplex sind die Abläufe im Erdinnern, um
präzise vorhersagen zu können, wann genau und wie stark sich die tektonischen
Platten unseres Planeten verschieben. Möglich ist lediglich Erdbebenprognostik
basierend hauptsächlich auf historischen Aufzeichnungen und auf den Messwerten
der vergangenen Jahrzehnte, erklärt Flüh.
Seismologie ist zum größten Teil eine Wissenschaft des
Datensammelns. Denn viele Erdstöße passieren an bekannten Stellen, wieder und
wieder. Dazu gehören die so genannten Subduktions-zonen, an denen eine
tektonische Platte unter eine andere geschoben wird. Das läuft nie reibungslos
ab, sondern meist ruckartig und unter dem Auftreten von unvorstellbaren
Kräften. Eine solche Zone liegt vor Sumatra, wo sich am zweiten Weihnachtstag
des vergangenen Jahres die aufgestaute Spannung in einem gewaltigen Riss von
1000 Kilometern Länge im Unterseeboden entlud – mit den bekannten
katastrophalen Folgen. Sobald so eine
Bruchstelle bis zur Oberfläche des Meeresbodens durchgeht, werden riesige
Mengen Wasser verdrängt, sagt Flüh. Je größer der Bruch, umso größer ist
die Menge des verdrängten Wassers. Lediglich vor Chile gibt es einen
dokumentierten Riss, der mit 2000 Kilometern Länge noch größer sei als der in
Indonesien.
Der Effekt dieser Brüche ist gewaltig: Die gesamte
Wassermasse des Ozeans gerät in Bewegung. Mit rasanten Geschwindigkeiten
bewegen sich konzentrische Wellen von der Bruchstelle weg. In tieferem Wasser
ist das an der Oberfläche oft nicht einfach zu erkennen, teilweise sind die
Wellen hier weniger als einen Meter hoch. Erst in flacheren Küstengewässern
türmt sich das Wasser der sich fortbewegenden und zunehmend abgebremsten
Wassermasse zu haushohen Killerwellen auf – Tsunamis. Meistens werden sie durch
Seebeben ausgelöst, aber auch unterseeische Rutschungen, Vulkanausbrüche oder
Meteoriteneinschläge können die Ursache sein.
Unausweichlich und tödlich sind die Wassermassen, wenn sie
auf eine unvorbereitete (oder nicht vorgewarnte – J.Ch) Bevölkerung, wie
beispielsweise in Indonesien, Thailand und Sri Lanka treffen.“ Bei erfolgter
Frühwarnung sind nämlich keine oder nur wenige Menschenleben zu beklagen.
„Existierende Tsunami-Frühwarnsysteme machen sich eine
entscheidende physikalische Gesetzmäßigkeit zu Nutze, nämlich: Die Schockwellen
eines Seebebens bewegen sich im festen Unterseegestein rund 50 Mal schneller
als die Wellen eines davon ausgelösten Tsunamis. Dementsprechend kommen sie
wesentlich früher am Festland an. Das kann den lebensrettenden Vorsprung vor
der Tsunami-Welle ausmachen.“ (J. Franzen – „Der Welle entkommen“, Technology
Review, Februar 2005)
Wer infolge der mangelnden Unterscheidungs- und
Urteilsfähigkeit solche physikalischen Unter-schiede zwischen den beiden
Phänomenen: Erd- und Seebeben, und damit verbundene Zusammenhänge nicht sehen
kann oder will, muss sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, schwer vom
Begriff zu sein, oder absichtlich zwecks Verfälschung oder Vertuschung sie
nicht sehen zu wollen.
Um diesen gravierenden Unterschied mit einem Beispiel aus
der jüngsten Zeit zu belegen, wäre das Erdbeben im iranischen Bam am 26.12.2003
und die dort sofort aufgetretene zerstörerische und tödliche Wirkung, mit dem
Seebeben am 26.12.2004 bei Sumatra, und den erst Stunden später auftretenden
tödlichen Folgen in Thailand, Malaysia, Sri Lanka, Indien, Malediven, Afrika
etc. miteinander unvergleichbar. Und so erreichten
die ersten Tsunami-Wellen die Bangtao Bucht und unser Hotel kurz vor 10.00 Uhr
also erst fast zwei Stunden nach dem Seebeben. Sie töteten meinen Vater und
rissen mich mit gewaltiger Kraft in den Tod und Zerstörung bringenden Strudel
hinein. Nur durch unbegreiflich viel Glück überlebte ich verletzt mit Wunden am
Körper und psychischem Schock.
1.5 Nicht auf eigenes Risiko und eigene Gefahr
Der folgende Aspekt, der manchmal in die Diskussionsrunde
geworfen wird, ist die Behauptung, die Reisenden reisen grundsätzlich auf
eigenes Risiko, sprich auf eigene Gefahr, was fast zwangsweise mit der
Benutzung der Industrieprodukte im täglichen Leben (scheinbar ausschließlich
auf eigene Gefahr, denken sich viele irrtümlich dabei) assoziiert wird. Diesem
weit verbreiteten Irrglauben möchte
ich gleich folgende Feststellung verneinend entgegensetzen: Die meisten
Touristen, wie auch fast alle Menschen aus unserer hoch zivilisierten Welt,
kannten lebensbe-drohende Katastrophen nur aus Filmen und dem Fernsehen; sie
haben längst verlernt, mit der Natur wie die Indianer oder Trapper, die einst
mit der Natur und ihren Gefahren auf du und du lebten, zu leben. Sie durften
und mussten sich deshalb auf Einrichtungen, Dienste und zuständige, kompetente
Personen verlassen, die für ihre Sicherheit sorgten, insbesondere in kritischen
Situationen der drohenden Naturgewalt. Und so verlassen sich die Menschen der
Vereinigten Staaten auf die Gefahrenmeldungen
der Warnzentren, die sie vor drohender Tornado- oder Hurrikangefahr
warnen und entsprechende Alarme veranlassen. Tragischerweise sind die
Tsunami-Opfer von der berechtigt-en aber leider falschen Überzeugung
ausgegangen, dass sie sich in dieser Hinsicht auf ähnliche Einrichtungen,
Dienste und Personen auch verlassen können. Auch ich habe mich auf die Kompetenz,
Zuverlässigkeit, Verantwortungsgefühl, Pflichtbewusstsein und Pflichterfüllung
anderer verlassen. Ich habe mich darauf verlassen, dass sie sich um unsere
Sicherheit kümmern und maß sowohl bei diesem Urlaub als auch bei allen meinen
Urlauben unter Begleitung meines Vaters und seiner Lebensgefährtin dem Faktor
Sicherheit und Bequemlichkeit immer eine außerordentliche Rolle bei. Wir
waren ja keine individual reisenden Rucksack-Touristen auf der Suche nach
Grenzerfahrungen, keine unrühmlichen, auf eigene Faust leichtsinnig reisenden Sahara-Touristen, die einen
Abenteuerurlaub machten und sich in die wilde Bahn begaben, um Grenzerlebnisse
und ein Restrisiko hautnah zu erfahren und die Elemente der Natur in ihrer
ursprünglichen Gewalt zu erleben. Vermutlich ist auch solchen Touristen
bekannt, dass Touren in die Wildnis oft in einer Katastrophe enden – und sie
machen sie trotzdem; sie wollen das Schicksal einfach herausfordern und setzen
den Fuß in die Wildnis. Wir aber waren Teil einer organisierten Urlaubsreise in
einem touristisch erschlossenen Gebiet, auf einem rund um die Uhr
polizeilich/militärisch (durch per Funk kommunizierte Uniformierte) bewachten
Hotelgelände, an einem Ort mit allen sonstigen technischen Annehmlichkeiten
eines 4-Sterne-Hotels. Daher fühlte ich mich vor dem Urlaub nicht verpflichtet,
mich eingehend mit dem Thema „Survival“ zu beschäftigen, Überlebenstrainings
durchzuexerzieren, Survivalkurse zu absolvieren, mit einem Survival-Handbuch in
der Hand Überlebenstechniken zu studieren und sie meinen Urlaubsbegleitern zu
vermitteln. Wir hatten weder Wildnis-Ausrüstung im Reisegepäck noch wollten wir
Dschungelwandern. Weder das „US Army Survival Handbuch – Die hohe Schule des
Überlebens“ noch das Handbuch für die Fallschirmjäger der Bundeswehr waren
unsere Urlaubslektüren. Wir wollten nicht wie Rüdiger Nehberg 1000 Kilometer
ohne Nahrung und ohne Ausrüstung wandern. Pauschalreisende Touristen wie wir
sind mit Reinhold Messner, Arved Fuchs oder Rüdiger Nehberg nicht zu
vergleichen. Ihnen darf nicht das Gleiche zugemutet werden, wie den drei
deutschen Abenteurern und Überlebenskünstlern, die mit Minimalausrüstung sich
auf ihre Reisen in die Wildnis begeben – zweifelsohne auf eigenes Risiko. Wir
haben uns aber für einen sicheren Hotelaufenthalt ohne Risiko entschieden. Zum Zeitpunkt der Katastrophe befanden wir
uns auf dem Hotelgelände (Liegewiese) fest davon überzeugt, dass alle, die für
unsere Sicherheit verantwortlich waren (darunter auch die technologisch hoch
gerüstete Bundesrepublik Deutschland), ihre Pflichten in dieser Hinsicht
erfüllen. Das hat sich als ein tödlicher Irrtum erwiesen, weil – wie sich im
Nachhinein herausstellte – die Pflichten gleich an mehreren Stellen von den
zuständigen Behörden nicht erfüllt wurden.
1.6 Katastrophe von Menschenhand durch menschliches Fehlverhalten
„Bei oberflächlicher Betrachtung
scheint der Terminus Naturkatastrophe
klar und leicht abgrenzbar zu sein. Eine
Naturkatastrophe ist eben eine Katastrophe, bei der die Natur eine für den
Menschen katastrophale Situation auslöst, die im schlimmsten Fall zu Massensterben, Massenobdachlosigkeit
und Vernichtung von großen materiellen Werten führt. Bisweilen werden sie unter
dem Terminus „acts of God“, also „“gottverursachte“ Katastrophen angeführt.
Im Gegensatz dazu
stehen nach dieser Einteilung jene Katastrophen, die anthropogen sind, vom
Menschen selber verursacht werden, sog. „man made“-Katastrophen oder auch
„Zivilisationskatastrophen“.
Diese Unterscheidung, so plausibel sie fürs erste scheinen
mag, ist – zwar umgangssprachlich fest verankert – in der Realität des
Katastrophengeschehens nur in seltenen Fällen durchzuhalten. Selbst in der
biblischer Sintflut bestand ein enger Konnex zwischen „acts of Man“ und „acts
of God“, eine Katastrophe, die bis auf wenige Individuen und Lebewesen alles
zerstört haben soll, wurde von Gott über die Menschheit deswegen gesandt, weil
Menschen eben kein gottgemäßes Leben führten. Die Sintflut war also eben auch
„man made“.
Die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Natur-
und Zivilisationskatastrophen ist bei allen Autoren, die sich mit der
Katastrophenforschung befasst haben, sichtbar. Gegenwärtig gibt es fast immer eine Überschneidung zwischen den Natur-
und den von Menschen verursachten Katastrophen. Allzu oft ist eine saubere
analytische Trennung nur schwer durchführbar, ganz zu schweigen von einer
eindeutigen Zuweisung sämtlicher Schäden zu Lasten der „bösen“ Natur.
Naturgewalten lösen Katastrophen zwar aus, doch können sie als alleinige
Ursache für eine Katastrophe oft nur bedingt betrachtet werden. Insbesondere Höhe und Ausmaß der durch sie
verursachten Schäden sind vielfach von Menschen mitverursacht. So ist z.B. ein Erdbeben sicherlich primär
von der „Natur“ ausgelöst. Wie viele Menschen aber einem Erdbeben zum Opfer
fallen, ist auch menschenbedingt:
Bauweise, Beachtung oder Nichtbeachtung der Baunormen und Großstadtbildung in
erdbebengefährdeten Gebieten etc. beeinflussen das Ausmaß einer
Erdbe-benkatastrophe. Eine sichere Bauweise in Wirbelsturmgebieten würde verhindern,
dass mancher Wirbelsturm viel weniger schlimme Folgen für die Betroffenen hätte
und die betroffenen Siedlungs-gebiete nicht jedes Mal in eine Ruinenlandschaft
verwandeln.
Dieser „man
made“-Anteil am Katastrophenausmaß ist beinahe immer vorhanden. Zudem gibt
es Naturkatastrophen, bei denen der Mensch schon zum Zustandekommen des
katastrophalen Naturereignisses in großem Ausmaß beiträgt. Das Warten bis zum
Beweis des Gegenteils kann sich dabei als besonders schlimmer Bumerang
erweisen. Hochwasser wird durch falsche Flussregulierung, verfehlte
Siedlungspolitik, Waldrodung mitbeeinflußt. Ähnliches gilt für Lawinen und
Bergstürze.
Menschen verschlimmern
eine Katastrophe durch Missachten von katastrophalen Ereignissen und
Naturgewalten oder unsachgemäßes Reagieren auf diese. Sie können auch durch eigene
Eingriffe die Natur selber zu gewalttätigem Handeln veranlassen angesichts der
heutigen technischen Möglichkeiten und zivilisatorischen Belastungen. „Acts of God“ können im wahrsten Sinne des
Wortes direkte „man-made“-Katastrophen werden. Diese Verschiebung stellt in den
hoch-entwickelten Ländern der Welt und überall dort, wo ihre moderne Technik
bereits Einzug gehalten hatte, einen Quantensprung im Verhältnis des Menschen
zur Naturgewalt dar. Die klassische Aufteilung der Naturkatastrophen gemäß
den Ursachen suggeriert, dass die „Natur“ der eigentliche Übeltäter ist. Die
empirische Trennung des Anteils der Natur und des Anteils des Menschen an der
jeweiligen Katastrophe ist demnach aber heutzutage oft nicht mehr
nachvollziehbar und durchhaltbar. Ausgangspunkt
sei in diesen Fällen jeweils ein außergewöhnlicher geophy-sikalischer Prozess,
wobei aber der katastrophale Ausgang der Wirkung des Naturphänomens wesentlich
durch das Verhalten der Menschen mitbestimmt wird. (G. Schneider –
„Naturkatastrophen“, Stuttgart 1980, J. Nussbaumer – „Die Gewalt der Natur“,
Grünbach 1996).
Das deutsche Deliktsrecht (Deutsch/Ahrens – „Deliktsrecht“)
definiert Zufall und höhere Gewalt
folgendermaßen: „Als zufällig bezeichnen wir eine Verletzung, die weder
vorsätzlich noch fahrlässig zugefügt wurde. Wo das Verschulden fehlt, herrscht
der Zufall. Die höhere Gewalt (vis maior,
force majeure, act of God) und das unabwendbare Ereignis sind der
gesteigerte Zufall. Es muss sich um ein von außen her kommendes Ereignis
handeln, dem auch durch ein hohes Maß an Vorsicht nicht zu begegnen war.“ Wie ein Blitz aus heiterem Himmel! –
umschreibt die Umgangssprache solche Ereignisse.
Die Umstände der Tsunami-Katastrophe 2004 – genauer gesagt:
die Handlungsmuster der zuständi-gen Behörden und Verantwortlichen – passen
evidenterweise nicht zu dieser Definition.
Das kausale
Schadenskonglomerat: Katastrophenereignis → menschliches Fehlverhalten (vor,
während und nach dem Katastrophenereignis) → Katastrophe
bilden gemeinsam in
einer Wirkungskette ein gewaltiges Schadenspotential, das im Hightech- und
Informationszeitalter mit seiner hoch entwickelten, aber fahrlässigerweise
ungenutzten oder fehlerhaft bedienten Technik sowie mit seinen wie auch immer
bedingten organisatorischen Unzulänglichkeiten und Fehlentscheidungen
hauptsächlich von dem Faktor Mensch (in der Politik, bei den Behörden,
in den Beobachtungswarten und Serviceeinrichtungen der Wissenschaft) mitbestimmt wird. Und von dem Faktor
Information – ihrer fachgerechten Gewinnung und zielführenden
Verarbeitung.
„Naturkatastrophen
sind ein unvermeidliches Schicksal.“ – schreibt die Münchener Rück Stiftung in der
Presseerklärung zurecht. Die Menschen an der Westküste in Thailand wären am
26.12.04 diesem unvermeidlichen Schicksal keinesfalls hilflos ausgeliefert,
wenn die Verantwortlichen ihre Pflicht getan hätten. Aber sie taten ihre Pflicht nicht; ihre Pflicht, die gefährdeten
ahnungslosen Menschen in den Hotels und an den Küsten vor den Gefahren zu
warnen – widerrechtlich und sträflich schuldhaft, kriminell fahrlässig!
Dazu war sowohl keine noch so große Macht der Welt, keine
ihre nationale oder supranationale, zum Gemeinwohl der Menschheit tätige
Institution oder Organisation als auch kein Hotelpersonal imstande; es waren
dazu sowohl keine Massenmedien, keine noch so perfekt funktionierenden,
ausgeklügelten weltumspannenden, global vernetzten Kommunikations- und
Überwachungssysteme unserer bis in den kleinsten Winkel überwachten Erde, als
auch keine noch so intelligenten, erfahrenen, einfluss-reichen, hochdekorierten
und hochdotierten Subjekte der Wissenschaft, der Politik oder des Militärs in
unserem hochgelobten hochtechnologischen
Steinzeitalter in der Lage …
Erdbeben/Seebeben/Tsunami-Alarm-
und Notfallpläne in den Hotels fehlten, auswärtige Gefahrenwarnungen wurden
nicht zielführend weitergeleitet, absichtlich unterdrückt oder nicht beachtet,
Alarme unterlassen, sicherheitsrelevante Informationen waren in den Prospekten
der Reiseveranstalter schlichtweg nicht vorhanden. Und so wurden die
betroffenen Menschen in ihrer Arg- und Ahnungslosigkeit auf die heraufziehende
tödliche Gefahr nicht aufmerksam gemacht und hatten vielerorts keinerlei
Chance, noch rechtzeitig evakuiert zu werden, bzw. sich selbst in Sicherheit zu
bringen...
War dies am zweiten Weihnachtsfeiertag des 26.12.2004 technisch
nicht möglich? War es technisch nicht möglich Katastrophenalarm auszulösen?
Aber selbstverständlich war das möglich. Das bewies doch eindeutig das (nach
dem verheerenden Megabeben am Schwarzen
Sonntag) dritte Seebeben der Stärke 7 am 24. Juli 2005 um 17.42 Uhr (MESZ),
das sich vor den Nikobaren-Inseln im Indischen Ozean ereignete, dessen Erdstöße
bis nach Madras und Phuket spürbar waren. Nachdem das US-amerikanische
Erdbebenzentrum in Denver, die US-Geological Survey (USGS), eine
Tsunami-Warnung ausgesprochen hatte, gab auch Thailand für mehrere Stunden eine
Tsunami-Warnung aus. Am eindruckvollsten bewies dies jedoch das zweite starke
Seebeben im Indischen Ozean am Ostermontag des 28.03.2005 (Magnitude 8,7 um
23.09 Uhr Ortszeit) in dieser Region, genau 3 Monate nach der
Tsunami-Katastrophe, das unter exakt den gleichen technischen Bedingungen
stattfand, wie das vorherige:
"Im Unterschied zur Katastrophe vom 26. Dezember lösten
diesmal die Regierungen und die lokalen Behörden in der ganzen Region, von
Indonesien über Malaysias Westküste und Thailands Andamanenküste bis nach Sri
Lanka, Südindien, den Malediven und der Insel Mauritius, einen Tsunami-Alarm
aus, nachdem sie von seismologischen Beobachtungsstationen in Japan und in den
USA vor dem Flutwellen-Risiko gewarnt worden waren. Polizeisirenen, Radio und
Fernsehen, Lautsprecheranlagen und Tempelglocken wurden allenthalben benutzt,
um die Bevölkerung küstennaher Siedlungen aus der Nachtruhe aufzuscheuchen. Auf
Thailands Ferieninsel Phuket verbreitete sich die Warnung über SMS und
Mobiltelefone unter der Bevölkerung in Windeseile." (NEUE ZÜRICHER
ZEITUNG)
"An vielen Küsten Indonesiens, Sri Lankas, Indiens,
Thailands und Malaysias lösten die Meldungen über einen möglichen Tsunami Angst
und Schrecken aus. Sirenen heulten, Polizisten, Soldaten, Mönche und Fischer
warnten daraufhin die Küstenbewohner mit Hilfe von Lautsprechern, Radios,
Telefonen und Glocken vor einem möglichen Tsunami. In Thailand verließen 3000
bis 4000 Urlauber die Strände von Patong und Kamala auf der Ferieninsel Phuket
fluchtartig.(...) Ein Vertreter der srilankischen Regierung erklärte, nach der
Erdbebenmeldung auf der Internetseite des Amerikanischen Geologischen Instituts
seien - im Gegensatz zur Katastrophe im vergangenen Jahr - die Präsidentin und
die Sicherheitskräfte sofort informiert worden. Daraufhin seien Beamte mit
Motorrädern ausgeschwärmt, um Veränderungen des Meeresspiegels zu beobachten.
Polizisten hätten aufgepasst, dass niemand an den Strand gehe, und die
buddhistischen Tempel entlang der Küste hätten über ihre Lautsprecher Alarm
geschlagen. Im Rundfunk wurden Warnhinweise von der Präsidentin des Landes
ausgestrahlt." (FAZ)
"Nach dem Seebeben Ende Dezember gab und gibt es
Diskussionen darüber, ob Warnungen ignoriert oder - auch aus Rücksicht auf die
regionale Haupteinnahmequelle Tourismus - von offiziellen Stellen unterdrückt
worden waren. Die von dem Beben ausgelöste Flutwelle hatte um 300 000 Menschen
das Leben gekostet. Nun ist man sensibler geworden. Was wir sahen, war ein
beachtlicher Gemein-schaftsgeist. In Thailand strahlten lokale Fernsehstationen
Sendungen über Tsunami-Gefahr aus. Die Regierungen von Indien und Sri Lanka
warnten ihre Bürger ebenfalls. Behörden, lokale Medien und die Bevölkerung
bildeten ein spontanes Warnsystem." (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND)
"Fernsehsendungen in ganz Südasien zeigten am 29.03.05
noch im Morgengrauen Live-Sendungen, um über ein Ereignis zu berichten, das bei
den Menschen im südlichen Asien der Furcht vor einer neuen Katastrophe Nahrung
gab. Waren bei der Tsunami-Katastrophe von Ende Dezember jedoch Flutwarnungen
ausgeblieben, weil man beispielsweise im Falle Thailands die Touristen nicht
unnötig beunruhigen wollte, funktionierten die Alarme dagegen nun wohl
weitgehend effizient. Dabei waren sie keinesfalls durch ein hypermodernes
zentrales Tsunami-Frühwarnsystem ausgelöst worden. Stattdessen warnte ein
behelfsmäßiges, eher improvisiertes Alarmsystem. Radio und Fernsehen brachten
Sondersendungen, Sirenen heulten, über Lautsprecher wurden Anwohner geweckt,
abgelegene Inseln per Funk alarmiert, und vor den Küsten kreisten
Marinehubschrauber, um einen möglichen Rückwärtssog des Wassers zu beobachten,
was einen Tsunami angekündigt hätte. In Südthailands Urlaubsorten wurden in der
Nacht ganze Hotelanlagen evakuiert. Menschen flüchteten mit Fahrzeugen oder
eilten im Menschenstrom ins Landesinnere, weg von der Küste. Auch in Malaysia
und Indien flüchteten Menschen vorübergehend aus den Küstenregionen. Was
Hoffnung macht und fast beschämend anmutet im Rückblick auf den 26. Dezember:
Noch lange bevor im Indischen Ozean die Seismographen, Tonnen und Sender
installiert sind, hat ein Frühwarnsystem in der ganzen Region funktioniert. Als
die fernen amerikanischen Geophysiker diesmal die betroffenen Länder
informierten, konnte die Nachricht in Windeseile an die Menschen gebracht
werden. Es war für Millionen ein Probealarm und funktionierte ohne
Großtechnik." (DIE WELT)
Mit absoluter Sicherheit hätte auch ohne ausgeklügelte und
kostspielige Großtechnik das rechtzeitig benachrichtigte Hotelpersonal in
Bangtao am 26.12.04 durch einfache Zurufe der Strandläufer die Hotelgäste
binnen Minuten vom Strand wegbringen können und mittels Warnrufe per Megaphon
auch die anderen alarmiert, weg vom Strand und Meer zu rennen und sich in
Sicherheit zu bringen. Doch dies geschah nicht!
Dass es in diesem Fall
sowohl im Vorfeld der Katastrophe keinerlei Warnungen der Reisenden und der
Hotelgäste in den Hotels über die Gefahren in der Region gab als auch zum
Zeitpunkt des Geschehens in Form von lokal oder großflächig ausgelösten Alarmen
vor Ort nichts Alarmierendes geschah (von einer planmäßigen und organisierten
Evakuierung wird nicht einmal gesprochen), ist auf menschliches Versagen,
menschliche Fehler und Unterlassungen,
grobe Verletzung der Amts- und Vertragspflichten, sprich menschliches grob
fahrlässiges und möglicherweise sogar vorsätzliches Handeln zurückzuführen.
Und so kamen Tausende am "Schwarzen Sonntag" ums
Leben. So rissen die tödlichen Tsunami-Wellen, die durch das Seebeben bei
Sumatra am zweiten Weihnachtsfeiertag ausgelöst wurden, meinen Vater und auch
Tausende andere, die nicht sehend und nicht erkennend ins Unglück rannten, die
das Menetekel nicht rechtzeitig erkannten, rissen Tausende, die von den
Wassermassen überrascht wurden oder arglos stumm auf die Wasserwand starrende
Touristen wie Einheimische mit sich hinein – meist völlig ahnungslos …… was ….. gerade …. geschah ... in den Tod.
Deshalb kann mit Fug und Recht gesagt werden, dass das
ansonsten (unter der Prämisse des kritischen Lesens!) lesewerte GEO-Magazin
über "Tsunami -- Der Tod aus dem
Meer, 26. Dezember - Protokoll einer Jahrhundertkatastrophe" zu
allgemein, eben nicht exakt genug betitelt wurde und deshalb korrigiert
werden muss (sic!), nämlich: "Tsunami – Der Tod von Menschenhand aus dem
Meer ", um den Sachverhalt adäquat
zu reflektieren und den anthropogenen
Charakter dieser Katastrophe zu verdeutlichen.
Somit verwandelte sich der Tsunami als Naturereignis in eine
Katastrophe biblischen Aus-maßes, aber erst als Folge dessen, dass zahlreiche
für Katastrophenprävention und Kata-strophenmanagement Verantwortliche, die
sich nun aber nicht öffentlich zur Mitverantwortung bekennen, sträflich versagt
haben. Es war übrigens ein vielfältiges Versagen vielerorts und zum Teil noch
Jahre bevor der Seeboden vor Sumatra mit der Sprengkraft der freigesetzten
Energie von umgerechnet 32 000 Hiroshima-Atombomben bebte.
"Es ist zu wünschen, dass zumindest die
Megakatastrophen in Zukunft verhindert werden mögen. Vor allzu großen
Erwartungen muss leider dennoch gewarnt werden, denn man kann aus der
Geschichte oft nur eins lernen: Der Mensch lernt aus ihr nichts. Zwar wäre die
Geschichte ein guter Lehrmeister, allein, allzu oft fehlen die Schüler." -
schreibt der österreichische Katastrophenforscher J. Nussbaumer in seinem Buch
„Die Gewalt der Natur“. Wenn man seine prophetischen Worte liest, kommen einem
nach der Tsunami-Katastrophe mindestens vier klassische Buchtitel in den Sinn.
Erwähnenswert wäre zunächst das von einem deutscher
Mediziner Prof. Dr. Horst Greyer
wenige Jahre nach dem letzten Weltkrieg verfasste klassische Buch unter dem
Titel „Über die Dummheit“, das aus
wissenschaftlicher Sichtweise verschiedene Aspekte des psychologischen
Spektrums dieses Phänomens thematisiert und im Kapitel ‚Dummheit als Weltmacht
und allgemein menschliches Phänomen’ mit einem Auszug aus Meyers Großem
Konversationslexikon von 1907 beginnt: Dummheit,
die mangelhafte Fähigkeit, aus Wahrnehmungen richtige Schlüsse zu ziehen.
Dieser Mangel beruht teils auf Unkenntnis von Tatsachen, die zur Bildung eines
Urteils erforderlich sind, teils auf mangelhafter Schulung des Geistes oder
auch auf einer gewissen Trägheit und Schwerfälligkeit des
Auffassungsvermögens.(…) Dummheit und Klugheit sind Grenzbegriffe des
übergeordneten Zustandes, der als Intelligenz bezeichnet wird. Die Macht der
Dummheit zu allen Zeiten und auch heute war und ist erheblich größer, als man
das für gewöhnlich annimmt oder wahrhaben will, urteilt der Autor und
versucht, eine etwas präzisere Begriffsbestimmung der Dummheit als Abart der
Intelligenz, zu geben: Als Dummheit,
geistige Minderbegabung, bezeichnet man die Unfähigkeit zur zweckmäßigen Lösung
der Lebens- und Berufsaufgaben. An der Art der Aufgaben, die ein Mensch geistig
nicht zu bewältigen vermag, ermisst man seinen Dummheitsgrad, den geistigen
Entwick-lungstiefstand und die Richtung seiner Intelligenzdefekte. Das Mittel,
dessen man sich zur Lösung von Aufgaben bedient, ist in erster Linie das
Denken. Dummheit ist also im wesentlichen Denkschwäche. Unter die Denkschwäche
fällt die gesamte Verstandestätigkeit: die Unfähigkeit, das Wesentliche zu
erkennen, Begriffe können nicht gebildet, es kann nicht abstrahiert werden,
Beziehungen werden nicht erfasst, die Trennung und Verknüpfung (Analyse und
Synthese) von Vorstellungen und Begriffen ist unmöglich, das Schlussfolgern und
Urteilen fehlt ganz. Das Gedächtnis, die Erinnerungs- und Merk-fähigkeit, ist
gestört. Fehlende geistige Leistungsfähigkeit ist aber nicht nur eine Folge von
Denk-schwäche und Gedächtnisstörungen, sondern auch von zahlreichen Gefühls-
und Willenseigen-schaften, also von charakterologischen Bedingungen abhängig,
Aufmerksamkeit, Interessiertheit, Grundstimmung, Antriebslage, Ausdauer,
Ermüdbarkeit, Anspruchshöhe, Ablaufgeschwindigkeit seeli-scher Vorgänge. (…)
Die allgemeine Verbreitung der Dummheit
beweist, dass sie bei den Menschen nicht so erhaltungswidrig sein kann wie bei
den Tieren, deren dumme Exemplare im Kampf ums Dasein sofort ausgerottet
werden. Über geniale Menschen zu schreiben ist zweifellos eindrucksvoller als
über ihr Gegenteil, die Dummen. Ein einfaches Zahlenbeispiel zwischen Genialen
und Törichten ergibt jedoch leicht, dass es offenbar sehr viel dringender nötig
ist, sich derer auch wissenschaftlich anzunehmen, die da arm im Geiste sind.
Denn ihrer ist, wenn nicht das Himmelreich, so doch offenbar die kompakte Majorität auf dieser Erde.“ Erkenne dich selbst! – pflegte
Sokrates zu sagen, und – sollte man den Gedanken sinngemäß fortführen – den
beängstigenden Zustand politischer und behördlicher, nicht zuletzt deutscher
Unfähigkeit und Fahrlässigkeit mitwirkender Subjekte (die die
Tsunami-Katastrophe auf dem Gewissen haben), bei der nachgewiesenermaßen leider
weder die selbstkritische analytische Reflexion noch das verantwortungsvolle
Handeln und am wenigsten das moralische Schuldbewusstsein vorhanden war und
ist, und zwar vor, während und nach der Tsunami-Katastrophe.
Ein Teil dieser vom Autor angesprochener ‚kompakter
Majorität’ hat die Tsunami-Katastrophe zu ver-antworten. Deshalb sollte die
Diskussion über die Ursachen der Tsunami-Katastrophe ernsthaft geführt werden,
dann müsste sie bei dem Thema geistige
Unfähigkeit und Ignoranz beginnen. Es gibt zwar unsachkundige Stimmen, die
behaupten, Dummheit sei keine juristische Kategorie (sonst müssten sich
Gerichte ununterbrochen nur mit diesem Thema befassen), und schon gar nicht ein
Tatbestandsmerkmal. Gleichwohl spielt gerade die Dummheit des fahrlässigen
Täters zweifelsohne eine konstitutive Rolle in seinem Handeln als auch allgemein-theoretisch
bei der Begriffsbildung der Fahrlässigkeit.
Es steht nämlich außer Zweifel: Die
juristisch wohlbekannte Kategorie der groben
(kriminellen) Fahrlässigkeit der verantwortlichen Stellen und namentlich
bekannten Personen bildet den zentralen Schlüsselbegriff, der die
Ursachen des Zustandekommens dieser menschlichen Tragödie erklärt.
Bevor konkret über rechtliche Aspekte, sprich die
weiträumigen Bereiche des Themas <Recht und Gesetze> im Falle des
sträflichen Versagens am Schwarzen
Sonntag nachgedacht und in der kommenden Auseinandersetzung zwischen den
Tätern und den Opfern gehandelt wird, sollte man sich im Klaren sein über die
moralischen Prinzipien und ethischen Grundsätze, auf denen erst die
juristischen Paragraphen beruhen sowie darüber, ob es gerecht und verantwortbar
ist, im Interesse der Täter oder der im Interesse der Opfer (und kommender
Generationen) zu handeln. Zu den wichtigsten, besonders in Hinblick auf das
staatsmännische und behördliche Handeln, gehört zweifelsohne das Prinzip Verantwortung und im Zusammenhang
damit das Delikt der groben oder kriminellen Fahrlässigkeit.
Sobald man versucht über die Begrifflichkeiten der
Verantwortung bzw. Verantwortungslosigkeit
(als konstitutionelle Komponente der groben Fahrlässigkeit) im Straf- und
Zivilrecht sowie in Hinblick auf das staatsmännische Handeln essenziell
nachzudenken, stößt man auf ein denkwürdiges Werk, das dem Prinzip Verantwortung seinen ganzen Inhalt widmet. Zweifelsohne hat
kein Anderer so viel über das überaus wichtige Thema der Verantwortung
nachgedacht und geschrieben, wie der große deutsch-amerikanische Gelehrte und Philosoph Hans Jonas (1903-1993). in seinem gleichnamigen Traktatus „Das Prinzip Verantwortung – Versuch einer
Ethik für die techno-logische Zivilisation“, Insel, 1979 (engl. The Principle of Responsibility – An
Inquiry into the Foundations of an Ethics for our Technological Age),
wo er sein Vorhaben folgendermaßen begründet:
“Im Zeichen der Technologie hat die Ethik mit Handlungen zu
tun, die eine beispiellose kausale Reichweite in die Zukunft haben, dazu die
schiere Größenordnung der Fernwirkungen und oft auch ihre Unumkehrbarkeit: All
dies rückt Verantwortung ins Zentrum der Ethik.” Wie ein Memento beginnt Jonas
sein denkwürdiges Buch mit dem Chorlied aus Sofokles’ Antigone: Ungeheuer ist viel, und nichts ungeheurer als der Mensch.
Es liegt an der Vielzahl und Vielfalt des Versagens von
Regierungsstellen, Ämtern, Behörden, staatlichen Institutionen und anderen
politischen Organisationen, die die Tsunami-Katastrophe in Thailand auf dem
Gewissen haben, dass man des ruhigen Gewissens sagen kann: die Katastrophe am Schwarzen Sonntag hat eine eindeutige politische Dimension. Sie haben ihre
Entstehung verschuldet, ihre Folgen zu bewältigen, ihre Aufarbeitung zu
verantworten und sind deshalb bringschuldig. Sie stehen auf der „Liste der
Beschuldigten Täter und Tatverdächtigen“ und sollen für ihre Begehungs- und
Unterlassungsdelikte nicht nur straf- und zivilrechtlich belangt werden. Es ist
somit klar, auf wessen Seite die Hauptlast der Schuld und Verantwortung für das
Versagen vor, während und nach der Katastrophe liegt, nämlich auf politischen,
behördlichen, und institutionellen Subjekten: Wer Macht hat, trägt auch die
Verantwortung. – schrieb in
seinem Traktat „Das Prinzip Verantwortung“ Hans Jonas. Die politische Dimension ergibt sich also zwangsweise aus der
Verwicklung politischer Akteure in die Tsunami-Tragödie. Auf dieser Seite, dies
wird mit Nachdruck betont, liegt die Bringschuld des Schadenausgleichs und der
vollständigen Aufarbeitung dieser menschlichen und von Menschenhand
verursachten Katastrophe.
Des Weiteren kommt einem in Erinnerung ein Büchlein, das ein Vertreter
der science also der
Naturwissenschaft und Technik bereits im Computerzeitalter geschrieben hat. Es
ist ein MIT-Klassiker der Auseinandersetzung mit den Problemen der Künstlichen
Intelligenz und modernen Computer-technologie in der Gegenwart und ihr
kritischer Kenner, sprich Joseph
Weizenbaum. Das Buch wurde in der deutschen Übersetzung durch und durch
zutreffend als „Die Macht der Computer
und die Ohnmacht der Vernunft“ betitelt
(im Original „Computer Power and Human Reason“, 1976) – ein Titel, der wie ein
unheilverkündetes Memento in der heutigen technisierten Welt erscheint. In
einer technisch kontrollierten Welt, die sich derart verselbständigte und
entfremdete, dass sie der menschlichen Kontrolle völlig entglitt. Nichts
anderes als das ist am 26. Dezember 2004 passiert – ein menschliches
Totalversagen in der scheinbar perfekt funktionierten, computerisierten Welt.
Das vierte Buch verdanken wir einer Vertreterin der humanitis also der
Geisteswissenschaften. Es handelt sich um eine denkwürdige Auseinandersetzung
der amerikanischen Historikerin Barbara
Tuchman mit dem zeitlosen und schwerwiegenden Problem des Versagens der
Macht – in allen Epochen, von der Antike bis in die Gegenwart. „Die Torheit der Regierenden – Von Troja
bis Vietnam (im Original: „The March
of Folly. From Troy to Vietnam“, 1984) beginnt beim ersten Schauplatz der
niedergeschriebenen Geschichte der Menschheit, beim Trojanischen Krieg kurz vor
dem Untergang Trojas, wo die handelnde Torheit der Regierenden – ungeachtet des
göttlichen Omens und der Warnrufe Kassandras – eine ganze Stadt in den
grausamen Untergang zieht. Aber nicht durch eine göttliche Fügung, sondern
letztendlich durch den eigenen freien Willen verurteilen sich die Trojaner
selbst zum Untergang. „Das hölzerne Pferd ist zum universellen Symbol eines
Wahns der Macht und zum Prototypus des Machtversagens geworden, der aber nicht
nur wie damals lebensvernichtend für eine Stadt war, sondern in der heutigen
Zeit existenzgefährdend für die ganze Menschheit
geworden ist.“
Jahrtausende später – analysiert zum Schluss die bekannte
Historikerin der Gegenwart – besteht der damalige amerikanische Präsident
Lyndon Johnson auf einen militärischen Sieg in einem Krieg, der bereits seit
langem verloren ist und missachtet dabei vorsätzlich in arroganter,
unverantwortlich-blinder Art und Weise die CIA-Berichte, die ihm wahrheitsgetreu
leider nicht seinen Wunsch des Verlaufs der militärischen Konfrontation in
Vietnam präsentieren, sondern das wahre Bild des Kriegsgeschehens (losing ground) in Indochina – Berichte,
die er gar nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Auch dieses Beispiel passt
sinngemäß zum Katastrophenschauplatz am Indischen Ozean, wo alle Warnungen vor
der herannahenden Katastrophe in den Wind geschlagen und sinnvolle Maßnahmen
der Katastrophenprävention sträflich unterlassen wurden – gemäß dem kindisch
naiven Motto, das lautet: „Alles, was wunschgemäß nicht passieren darf, kann
und wird sicherlich nicht geschehen.“ Aber es ist erwartungsgemäß doch alles
anders gelaufen, und entgegen der bedenkenlosen Torheit unserer Politiker. Von
mir kurzerhand auf den Punkt und Reim gebracht, was im Tuchmans Buch auf über
500 Seiten im Detail nachzulesen ist: „Mensch
krepiert, wo Dummheit regiert!“.
Somit ist mein Vater und sind wir die Überlebenden und
Hinterbliebenen Opfer menschlicher
Torheit, verantwortungsloser Kurzsichtigkeit, sträflicher Unbekümmertheit und
des globalen Profitwahns geworden, die Naturphänomene, Naturgewalten und
Katastrophenprävention einfach außer acht lassen, für nicht
tourismusförderlich, ja gar als übertriebene Panikmache abstempeln und somit
für nicht existent erklären in der naiven Hoffnung, dass doch nichts
Bedrohliches oder Zerstörerisches geschieht, weil es wunschgemäß nicht
geschehen darf. Sie haben unter anderem den Tod unseres geliebten Vaters,
Schwiegervaters und Lebensgefährten mitzuverantworten. Die logische
zwingende Schlussfolgerung und das Fazit aus diesen allgemeinen Ausführungen,
die noch gar nicht ins Detail gingen, ist:
Wir, die Tsunami-Opfer in den thailändischen Hotels, sind Opfer einer vermeidbaren, abwend-baren,
anthropogenen, durch fahrlässige Menschen und kollektive kriminelle
Fahrlässigkeit herbeigeführten Katastrophe.
2. Versagen der
Bundesrepublik Deutschland, seiner Spitzenpolitiker und Behörden im Notfall
Sowohl die Informationen, die ich bereits vorgebracht habe
als auch die Informationen, die in den Medien nach der Tsunami-Katastrophe
erschienen sind, reichen völlig aus, um die Tsunami-Opfer nicht als Opfer einer
Naturkatastrophe (wie seitens Unsachkundiger unzutreffender Weise behauptet),
sondern als Opfer einer Gewalttat von Menschenhand zu qualifizieren, einer
Gewalttat der kriminellen Tatenlosigkeit, die Massentötung, schwerste
Verletzungen sowie andere gesundheitliche Schädig-ungen zur Folge hatte – verrichtet unmittelbar durch das Medium
Wasser aber verursacht hauptsächlich
durch grob fahrlässige Unterlassungen
der Behörden, die zwingenderweise straf- und zivilrechtliche (geschweige
denn politische und andere) Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir, die deutschen
Tsunami-Opfer betrachten uns als Opfer staatlicher Gewalttat durch sträfli-ches
Nichtstun, das den gewaltsamen Tod aus dem Meer verursachte – von Menschenhand!
Allein der Bundespräsident Horst Köhler zum Gedenken an die
Opfer der Tsunami-Katastrophe beim Staatsakt im Deutschen Bundestag am 20.
Januar 2005 fragte als einziger
deutscher Politiker in seiner Gedenkrede:
„Die Bilder von der
heranstürzenden Welle, von den vielen Toten, von den trauernden, ratlos vor den
Trümmern stehenden Menschen – sie lassen viele zweifeln und hadern. Wenn etwas
so Schreckliches passiert, dann möchten wir einen Schuldigen dafür benennen,
Verantwortung ausfindig machen. (…) Hätten sie rechtzeitig gewarnt werden
können, ja sogar müssen? Diese Frage stellt
sich unweigerlich.“
Wer hat diese
Gewalttat mitverschuldet?
Die globale geophysikalische Erdüberwachung liegt in der
Obhut von technologisch führenden Nationen, die dazu technologisch in der Lage
sind und die sich dies leisten können, in einer hochtechnisierten Welt, in der
weltweitumspannende Kommunikationsnetze für globale und sekundenschnelle
Nachrichtenübermittlung rund um die Uhr sorgen. Von bitterarmen und
unterentwickelten Ländern der Welt kann diese Leistung weder erbracht noch
erwartet werden. Deutschland gehört zu den technologisch und finanziell
Leistungsstärksten der Welt, ist an dieser globalen Erdüberwachung aktiv
beteiligt und muss sich daher auch mit dem Vorwurf der Schuld, Mitverantwortung
und des Versagens am "Schwarzen Sonntag" konfrontiert sehen.
Deutschland (genauer gesagt in erster Linie das zuständige
staatliche GeoForschungsZentrum Postdam, GFZ) registrierte zwar das
katastrophale (zweitstärkste aufgezeichnete) Seebeben der Magnitude 9,3 am
26.12.04, das durch die Freisetzung der gigantischen, equivalenten Energiemenge
von der Sprengkraft Hunderttausenden Hiroshimabomben den ganzen Erdball
erschütterte und in Schwingung versetzte, gab aber (sehr wohl wissend, dass
sich in der Gefahrenzone hunderttausende ahnungslose Menschen, darunter
tausende deutsche Touristen, befinden) keinerlei Warnungen an die betreffenden
Staaten weiter, und zwar weder intern
(für seine diplomatischen Vertretungen vor Ort in den Ländern am Indischen
Ozean) noch extern (für die dortigen
zuständigen ausländischen Regierungsstellen und Katastrophendienste).
Presseberichten zufolge blieb die Gefahrenwarnung im Auswärtigen Amt in Berlin
stecken.
Mangelhafte oder gar
stellenweise fehlende Katastrophenprävention und ineffizientes
Katastrophenmanagement, sprich grob fahrlässig vernachlässigte
Verkehrssicherungspflichten sowie das sträflich fahrlässige
Verhalten unserer Spitzenpolitiker (gemeint sind der Bundeskanzler Gerhard
Schröder und der Außenminister Joschka Fischer) in diesem Notfall (sie
hielten nicht mal für angemessen, ihren Weihnachtsurlaub sofort zu
unterbrechen, persönlich geleitete Warnungen auszusprechen sowie, je nach
erfolgter Reaktion, sofortige substanziell helfende Rettungsmaßnahmen
einzuleiten), verschlimmerten noch zusätzlich das Ausmaß der Katastrophe,
die nämlich erst fast zwei Stunden nach dem Naturereignis über die Küsten Thailands
hereinbrach und dort Massensterben forderte. Dass aber nicht allein diese
Zeitspanne, sondern das Vorhandensein der technischen Infrastruktur
(Kommunikationseinrichtungen) und
durchgeführte Alarmierungs- sowie Evakuierungsmaßnahmen des gefährdeten
Küstenstreifens die entscheidende Rolle in der Ausweitung des
Naturereignisses zu einer Katastrophe
spielte, war deutlich am Beispiel
Somalia (keine Alarmierung und Evakuierung: Hunderte von Toten) und Kenia
(durchgeführte Alarmierung und Evakuierung: keine Opfer) zu sehen, wo die
Tsunami-Wellen erst nach 7-8 Stunden aufprallten.
Die beiden
Spitzenpolitiker sind im Not- und Krisenfall zu Managern eigener Unfähigkeit
und fehlender Hilfsbereitschaft, sprich des eigenen kriminellen Versagens – zu
sprichwörtlichen Nieten in Nadelstreifen geworden.
Im Detail: Der Bundeskanzler kümmerte sich
noch über dreieinhalb Tage nach dem
Beginn der Katastrophe um seine Gattin Doris, seinen Hund und seine Katze(!)
und genoss unbekümmert in aller Ruhe seine Weihnachtsferien, als ich in den
Krankenhäusern von Phuket auf der Suche nach meinem vermissten Vater die
Menschen (darunter auch Deutsche) im Sterben sah. Sein redegewandter,
welterfahrener Außenminister, der Ex-Steinewerfer ohne Schulabschluss,
politisches Großmaul, Besserwisser für alle Fälle und verbissener Verfechter
des eigenen korrumpierten Demokratie- und Rechtstaatlichkeitsverständnisses von
heute, hielt es erst 15 Stunden nach
dem Eintritt des Notfalls für angebracht, im Krisenreaktionszentrum - zur dritten Sitzung (sic!)
- zu erscheinen (vermutlich hat ihn seine neuerlich stark in Anspruch
genommene, schriftstellerische Inspiration daran gehindert, dort früher zu
erscheinen) und am 28.12. ging er noch zum Essen ins Restaurant „Refugium“ auf
dem Gendarmenmarkt, um sich dort seinen dicken Bauch zu stopfen, statt sich um
die Belange der – durch behördliches Fremdverschulden – in Notfall geratenen
tausenden Landsleuten zu kümmern. Soviel in Kürze zum Verhalten zwei deutscher Spitzenpolitiker im Krisenfall; Politiker,
die nicht müde werden ständig zu betonen und gebetsmühlenartig zu wiederholen,
dass sie durch das eigene Wirken nichts Anderes wollen und im Sinne haben als das
Wohl des deutschen Volkes…
Sie müssen sich folgerichtig mit Vorwürfen der Schuld, Verantwortung und Haftung für die Strafdelikte der grob fahrlässigen
Untätigkeit im Amt, sprich der unterlassenen Amtspflichten in Verbindung mit
unterlassener Hilfeleistung im Notfall konfrontiert sehen, und zwar
zunächst mit der kausal verursachten:
· > gemeingefährlichen Gefahr für Leib und
Leben durch Unterlassung gebotener katastrophenpräventiver Maßnahmen in Deutschland und vor Ort in den Strandhotels der thailändischen Westküste und insbesondere in der
Zeitspanne zwischen dem Naturereignis und der Katastrophe fast zwei Stunden
später, mit der straf- und zivilrechtlichen Wirkung einer Gefährdungshaftung, dann mit der kausal verursachten, dramatischen
und in ihren Folgen tragischen
· > kriminell fahrlässigen Herbeiführung der Massentötung ahnungsloser Menschen, was einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommt, dann
> kriminell fahrlässigen Unterlassung sofortiger Katastrophenhilfe im Notfall für die deutschen von der Katastrophe betroffenen Bürger und anschließend
> kriminell fahrlässige Unterlassung der Aufarbeitung der Katastrophe, Verweigerung jedweder Opferhilfe und Wiedergutmachung an Betroffenen gepaart mit schäbigen Methoden des Verschweigens, Vertuschens und Verdrängens des wahren Katastrophenhergangs und Verheimlichung der deutschen Tsunamiopfer-Liste...
was im Endeffekt einem tätigen und massiven Anschlag auf das menschliche Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gleich käme. Dies zieht nach sich sozial- und zivilrechtliche Entschädigungsansprüche sowie strafrechtliche Konsequenzen der Deliktshaftung.
Durch ihr grob fahrlässiges, sträfliches, rechtswidriges Fehlverhalten haben
diese Politiker schwerwiegend gegen die Artikel 1 und 2 des GG (die
unantastbare menschliche Würde und das höchste Gut: Das Leben ist das höchste
Gut) verstoßen. Dies zieht straf- und zivilrechtliche sowie politische
Konsequenzen nach sich – in jedem Fall die Staatshaftung
nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB.
Des Weiteren sind für den dargestellten Tatbestand hauptsächlich
folgende Paragraphen des StGB
einschlägig, bzw. ist der Straftatbestand nach diesen Paragraphen rechtswidrig
erfüllt: §3, §5(12), §6(9), §11(2), §13,
§15, §16, §17, §18 (Allgemeiner Teil) §221, §222, §223, §229, §323c, §336
(Besonderer Teil) i.V.m. §7 (8) und §13 des VStGB (vor, während und nach der
Katastrophe).
An dieser Stelle wäre es angebracht,
die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der
Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG, die bei der Amtsübernahme vor dem
Bundestage zu leisten ist, zur Erinnerung zu bringen. Der Amtseid wurde von
beiden Politikern vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages beim
Amtsantritt geleistet.
Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem
Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben
werde. So wahr mir Gott helfe.“
Durch ihr Verhalten haben die zwei wichtigsten Politiker des
Staates (Kanzler und Vizekanzler), die für seine Außenpolitik zuständig und
verantwortlich sind, ihren nach Artikel
56 GG (i.V.m. Artikel 64 GG) geleisteten Amtseid gebrochen.
Die o.g. Delikte tangieren ebenfalls das Völkerrecht, dessen
„allgemeine Regeln“ nach Artikel 25 GG
„Bestandteil des Bundesrechtes sind“. Aus der Fülle der verpflichtenden
völkerrechtlichen Bestimm-ungen sei lediglich die Menschenrechtskonvention Artikel 1 und 2 (BGBl. II 202 S. 1054) sowie
die Universal Declaration of Human
Rights (Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 3 - Resolution
217 A (III) vom 10.12.1948 genannt, die sträflich verletzt wurden.
Deshalb machte sich
der deutsche Staat, die Bundesrepublik Deutschland, unmittelbar mitverantwortlich für das Zustandekommen der Tsunami-Katastrophe und
deren tragische Folgen nach dem Prinzip der kumulativen Kausalität. Diese Mitverantwortung korreliert nach dem Verursacher-Prinzip
mit der Haftungspflicht, die mit
dem Schadensausgleich verbunden ist und umfasst insbesondere nach dem
deutschen Recht die Pflicht zur sozialen Entschädigung der
Tsunami-Opfer.
„Der frischgekürte Ehrendoktor Gerhard Schröder (ihm wurde
neulich in der Marmara-Universität in Istanbul die Ehrendoktorwürde verliehen)
– vom Rektor dieser Universität – als <international herausragender
Rechtsgelehrte> gelobt (deshalb wird er sicherlich an der Erarbeitung des
kommenden Notstandsgesetzes sehr konstruktiv mitwirken), reduzierte den
Genozid, sprich die Massaker an
Hunderttausender Armenier vor 90 Jahren auf Vorgänge,
die damals stattgefunden haben“ – berichtete kürzlich DIE WELT. Hätte man
auch schamlos anders sagen können, Herr Bundeskanzler, vielleicht so: Die beiläufigen Ereignisse von damals...
Für den gegenwärtigen Bundeskanzler ist das menschliche
Leben und sein Grundrecht auf Leben in der Gegenwart und Vergangenheit eben nur
die politische Verhandlungsmasse.
Nicht ohne Zufall sind der deutsche Bundeskanzler und der russische Präsident
beste Freunde. Die Menschenrechte – allen voran das menschliche Grundrecht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit – stehen in der deutschen (wie in der
russischen) Politik zwar oft auf dem Papier und in zahlreichen Gesetzen, sind
aber schon seit geraumer Zeit hüben wie drüben nicht hoch im Kurs. Die
Geschichte lehrt uns: Wenn massiver politischer Druck ausgeübt wird, kümmert
sich jemand um die Menschenrechte, und wenn nicht, wird die unbequeme Wahrheit
über ihre Verletzung schnell vergessen, verschwiegen, entstellt, bestritten,
zurückgewiesen, abgekanzelt oder höchstens mit symbolischen Akten gedacht. Der NKWD-Massenmord in Katyn (UdSSR) im Mai
1940 an 22 000 polnischen Offizieren aus sowjetischen Internierungslagern
(dessen politische, juristische und moralische Aufarbeitung von Russland nach
wie vor aktiv behindert wird), vor allem aber der Holocaust und die Art seiner
Aufarbeitung, können hierzu als lehrreiche Beispiele dienen. Doch es gibt immer
Menschen mit Zivilcourage, die bereit sind Risiken einzugehen, um den Zeitgenossen
die Wahrheit ins Gesicht zu sagen und manchen von ihnen (besonders an der
Spitze) den reinen Wein bezüglich ihres politischen Versagens einzuschenken.
Während des 2. Weltkrieges war es Jan Karski (Mitglied der polnischen
Heimatarmee im Untergrund und ihr Kurier), der versuchte, die Politiker des
Westens, nämlich der Alliierten über das tragische Schicksal der Juden während
der NS-Zeit zu informieren und sie wachzurütteln. Das Verbrechen des
Völkermordes im letzten Weltkrieg, und nach diesem Krieg auf fast allen
Kontinenten (Kambodscha und Jugoslawien der 90er Jahre seien aus jüngster Zeit
nur beispielhaft genannt), zeigte mit brutaler Gewalt, wie vernichtend
Menschenrechte, auch den eigenen Bürgern
gegenüber, mit Füßen und Waffengewalt getreten werden.
Doch auch in Friedenszeiten führen uns gerade
verhängnisvolle menschenverursachte
Katastrophen oft genug vor Augen die Geringschätzung
der Staatsgewalt für den Wert des menschlichen Lebens: Tschernobyl, Kursk, schwere
Grubenunglücke in China und schließlich
der Tsunami zeigten der
Weltöffentlichkeit ihren innewohnendes
Denkmuster und gemeinsamen Nenner, nämlich die mangelnde Sorgfaltspflicht und kriminelle Fahrlässigkeit des Staates
gegenüber seinen Bürgern, für den ein Menschenleben nichts zählt. Gerade
die chinesische humanitäre Katastrophe ist nur ein sichtbares Zeichen von
haarsträubenden Zuständen in Chinas gefährlichsten Kohlebergbau der Welt, der
fast wöchentlich für neue Schlagzeilen sorgt. Ein Zeichen vom totalen Versagen
der staatlichen Aufsichtspflicht, von der Korruption der Behörden und
Funktionäre, die fehlende Betriebsgenehmigungen schlicht erkaufen und jegliche
Sicherheits-bestimmungen somit umgehen. In zahlreichen Kohleminen (insgesamt 28 000 Zechen fördern
dort Kohle unter Tage), wo allein im Jahr 2004 über 6000 Kohlekumpel ihr Leben
verloren, und im ersten Halbjahr d.J. über 2600 laut offizieller Statistik ums
Leben kamen (die Dunkelziffer ist fast doppelt so hoch) ist das Pokern mit
menschlichem Leben an der Tagesordnung – Massensterben für billiges Strom beim
größten Kohleproduzenten der Welt.
Ob zu Kriegs-, ob zu Friedenszeiten – die Geschichte und das
politische Tagesgeschehen lehren uns eins: Es gibt viele Verbrecher, darunter
auch Schwerverbrecher in der weiten Welt, aber als größte Verbrecher haben sich historisch und gegenwärtig stets der
Staat und seine Bediensteten erwiesen. Überflüssig, weil zwingend
erforderlich, wäre auf die Notwendigkeit gesondert hinzuweisen, wie enorm
wichtig für die ganze Menschheit ist, von Menschenrechtsverletzungen ein
Zeugnis abzulegen und andere Menschen wahrheitsgetreu davon zu unterrichten –
im Rahmen eines nie aufhörenden immerwährenden Kampfes der Zivilgesellschaft
mit dem Staat, ihm an seine Pflichten zu erinnern und ihn zur Verantwortung für
seine Unterlassungen zu ziehen.
Auch im Falle der Tsunami-Katastrophe 2004 gibt es und es
wird immer Menschen mit Zivilcourage geben, die viel Kraft, Zeit und
Anstrengung opfern werden, um der Öffentlichkeit die Wahrheit über das
Tsunami-Desaster zu berichten. Diese Menschen werden allerdings bestimmt weder unsere stummen Politiker in ihrem unerträglichen Nichtstun (die Presse berichtete
kürzlich von einem besonders stillen V o l k s v e r t r e t e r im Landtag von Sachsen-Anhalt, der seit neun
Jahren kein Sterbenswörtchen im Parlament sagte) noch ihre Speichellecker oder
die von ihnen abhängigen Schreibtischtäter sein, sondern die Erstgenannten,
weil sie für lücken- und schonungslose
Aufdeckung der Fehlmechanismen und Hintermänner sorgen werden. Von der
gegenwärtigen deutschen Politik, die restlos in zwischenparteiliche
Grabenkämpfe, politische Medienshows und gierige Selbstversorgung aus der
Staatskasse ausgerichtet ist, kann gegenwärtig aus freien Stücken keine
Initiative und nichts Positives im Interesse der Tsunami-Opfer erwartet werden.
Das Tsunami-Desaster
war zweifelsohne ein Offenbarungseid deutscher Sicherheits- und
Menschenrechtspolitik sowie eine Zäsur in deutscher politischer Geschichte der
Nachkriegszeit.
“Das Gedächtnis der Menschheit für erduldete Leiden ist
erstaunlich kurz. Ihre Vorstellungs-gabe für kommende Leiden ist fast noch
geringer. (…) Und doch wird nichts mich davon überzeugen, dass es aussichtslos
ist, der Vernunft gegen ihre Feinde beizustehen. Lasst uns das tausendmal Gesagte
immer wieder sagen, damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!“ (Bertold Brecht, Zum Völkerkongress für den Frieden, Wien,
1952)
Die Tsunami-Katastrophe hat dazu beigetragen, Spreu von
Weizen zu trennen – vor allem in Sachen globaler
seismischer Katastrophenprävention, des internationalen Katastrophenmanagements
und globaler Sicherheit in einer
Situation des Notstandes.
Die kontinuierliche seismische Erdüberwachung obliegt den
Staaten, die dazu technologisch imstande sind, die es sich leisten können oder
die sich dazu vertraglich verpflichtet haben. Auf den Schultern dieser Nationen
ruht die Verantwortung für das Tun und
Lassen in einer katastrophalen Situation, wenn die gesamte Erde (wie am 26.
Dezember 2004) durch gewaltige Verschiebungen und Vertikalbewegungen der
tektonischen Platten erschüttert wird. „Wer
Macht hat, trägt auch die Verantwortung (…) Nur wer Verantwortung hat, kann unverantwortlich handeln“ – schrieb
der Philosoph Hans Jonas. Von den
sträflich unverantwortlich und kriminell fahrlässig Handelnden gab es an diesem
tragischen Tag leider viele, zu viele. Ihre gelähmte Macht erstreckte sich über
viele Kontinente. In Asien: Japan, Thailand, Sri Lanka, Indien; in Ozeanien:
Indonesien; Australien; in Nord Amerika:
die technologisch führende Supermacht, die USA; in Europa: Europa an sich als
Ganzes; hinzu noch die Fachorgane der Staatengemeinschaft vereint in der UNO (der Organisation der UNfähigen).
Katastrophal groß und schändlich war ihr Versagen; dramatisch und in jeder
Hinsicht vernichtend dessen Folgen.
13 Anlieger-Nationen am Indischen Ozean traf die Katastrophe
durch ihre geographische Lage direkt. Doch weit mehr, nämlich über 50 Nationen
sind von der Katastrophe des globalen Ausmaßes durch den weltweiten Tourismus
insgesamt betroffen; Deutschland, Schweden, Großbritannien, Italien, Finnland
und die Schweiz traf es in Europa am stärksten und schmerzlichsten. Und auch
Amerika hat viele Opfer zu beklagen. Auch Amerika, die allwissende Weltmacht
USA – der technologische Musterknabe und Champion in Vormachtstellung, der
imstande ist, erfolgreich hoch entwickelte Robotersonden in entfernte Regionen
des Sonnensystems zu schicken – versagte kläglich als ihre Bürger und andere
Touristen aus aller Welt in Verzweifelung und Todesangst um Hilfe schrieen … zu
spät – keiner hat sie gewarnt!… Sie
mussten sterben, viele auf grausame Weise (die offizielle Zahl um 300 000
Todesopfer wird sich nie präzise feststellen lassen). Andere Betroffenen wurden
verletzt (124 000 Menschen nach offiziellen Angaben) oder lebenslänglich
gesundheitlich geschädigt. Und das ist bei weitem noch nicht die ganze
menschliche Bilanz der Katastrophe: Eine Schar von Weisen, Obdachlosen (1,7
Millionen Einheimische), Mittellosen, Arbeits- und Kinderlosen, zählbar hier
und in schier unzählbarer Menge dort, ergänzt das Bild der menschlicher
Tragödie und des sozialen Elends.
Von den unvermeidbaren Sach-, Landschafts- und Naturschäden
wird an dieser Stelle nicht einmal gesprochen. Die versicherten Schäden (wegen
geringer Versicherungsdichte lediglich ein Bruchteil der tatsächlichen Schäden)
belaufen sich auf 4-5 Milliarden USD.
Amerika versagte ebenfalls, aber nicht nur Amerika allein,
und auch nicht so sehr, wie die anderen. Amerika war schließlich das einzige
Land, das nicht nur das Naturereignis registrierte und lokalisierte, sondern
versuchte (leider nicht, wie es sein sollte) vor dessen Folgen zu warnen. Es
ist also gerechterweise nicht einzusehen, dass Amerika allein die vielfältigen
Konsequenzen aus der Katastrophe tragen soll, und die anderen Versager nicht.
Zu den anderen gehört in Europa vor allem Deutschland. Deutschland führt die Liste der europäischen Totalversager an, und zwar
vor, während und nach der Katastrophe. Auch in der Zeit danach hat
Deutschland seine betroffenen Bürger schändlich im Stich gelassen und versucht
in amtlich kaltschnäuziger Manier, in abweisender, manchmal gar arroganter
Weise nun jegliche Mitverantwortung für die mitverschuldete Massen-tragödie
eigener Staatsbürger von sich zu weisen, juristische Schritte gegen die
Verantwortlichen zu blockieren, unterlässt oder verneint notwendige weit
reichende Lehren und Konsequenzen daraus zu ziehen und die Betroffenen für ihr
unermessliches Leid zu entschädigen. Die politische Elite an der Spree hat ihre
Köpfe schweigsam eingezogen und versank in Untätigkeit. Deutschland kümmerte
sich weder um effiziente Katastrophenvorsorge vor der Katastrophe noch kümmert
es sich danach darum, diesbezügliche vielfältige Missstände zu beseitigen, und
am wenigsten um das Schicksal der selbst mitverschuldeten Überlebensopfer der
Katastrophe und Hinterbliebene. Die schon sprichwörtlichen bürokratielastigen
deutschen Nieten in Nadelstreifen in der Bundesregierung, wie in den
Landes-regierungen, im Bundestag und in den Landtagen, und schließlich in der
Strafjustiz haben auch diesmal versagt und in ihrer bewährten bequemen
Untätigkeit auch nach der Katastrophe dem
deutschen Volk den Rücken gekehrt.
Das totale Versagen Deutschlands im Katastrophenfall (sprich im Krisenfall,
also dann, wenn sofortige substantielle Hilfe vonnöten ist und geleistet werden
muss), fehlende Katastrophenprävention und nicht existentes Katastrophenmanagement berührte die
grundsätzliche Frage des fehlenden Verantwortungsbewusstseins der BRD für die
Sicherheit deutscher Bürger im Ausland und hat in Folge den Tod von über 552 Bundesbürgern
(präziser gesagt: die mitverschuldete gewaltsame Tötung durch grob fahrlässige
Unterlassungen infolge des Versagens im Amt) kausal mitverursacht.
Deutschland hat den
jüngsten Sicherheitstest beim 26/12/04-Anschlag auf das menschliche Grundrecht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht bestanden!
Das verbürokratisierte Deutschland ist nicht nur unfähig,
seinen gewohnten Alltag effizient zu gestalten. Es ist aber im Krisenfall dann logischerweise umso
mehr paralysiert, sprich schlicht nicht fähig, 1) entsprechende
Warnungen an entsprechende Stellen sofort weiterzugeben, Warnungen, die durch ihres massive
Aufkommen höchstwahrscheinlich die thailändischen Behörden als auch die
Hotelbetreiber bewogen hätten, Alarme an den gefährdeten Küsten auszulösen,
wodurch viele, die heute nicht mehr am Leben sind, hätten gerettet werden
können; 2) sofortige
Hilfsmaßnahmen in
Form einer Luftbrücke einzuleiten und durchzuführen. Denn es geschah weder
das eine noch das andere(!)
Deutschland ist im Krisenfall paralysiert, sprich schlicht
nicht fähig sofortige Hilfsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Nichts
funktionierte wirklich am 26.Dez.2004 in der Nacht, am darauf folgenden Tag und
auch danach. Dies wirft ein dunkles Licht auf die grundsätzliche Fähigkeit
Deutschlands für die Sicherheit im globalen Maßstab zu sorgen, also für das
gesetzlich verbürgte Recht auf Leben und Unversehrtheit von uns allen
einzustehen und zu seinem Erhalt weltweit konstruktiv beizutragen. Ein Staat,
der keine eigenen autark funktionierenden Systeme
zur Katastrophenprävention und zum Katastrophenmanagement besitzt und somit
nicht fähig und willig ist deutsche Bürger im Ausland vor Massensterben zu schützen,
sie im Katastrophenfall zu retten und ihnen vor Ort effizient zu helfen, wird
noch weniger in der Lage sein, dies rechtzeitig und substantiell für andere zu
tun. Deutschland wird mit seinem bürokratischen Klotz am Bein und seiner leeren
Rhetorik über die Menschenrechte als Ersatz für konstruktive Taten, die das
menschliche Leben wirksam schützen, auch in der Zukunft unfähig sein, sich reaktionsschnell und reaktionssicher in
Krisen globalen Maßstabs wie ein Warnender,
Retter und Helfer in Not zu verhalten.
Vor diesem Hintergrund ist es um so unverständlicher und
unakzeptabel, dass Deutschland – der Möchtegern-Global-Player ohne eigene
einsatzfähige blitzschnell reagierende Systeme
und Interventionstruppen im Not- und
Krisenfall – schon seit langem Ansprüche darauf erhebt, ständiges Mitglied
des Sicherheitsrates zu werden und bemüht sich schon seit Jahren (nämlich seit
1992), diesen Anspruch durchzusetzen. Es ist doch nicht von der Hand zu weisen:
Deutschland hat
während seines Sicherheitstests am 26.12.2004
total versagt! Tsunami
2004 disaster was a man-made death from
the sea caused by human (also German) error and institutional failure.
Die Tsunami-Opfer fordern nun tief greifende Maßnahmen für Post-Tsunami-Deutschland in Form von
Konsequenzen, die in der Zukunft verhindern sollten, dass sich ein ähnliches
Schicksal wieder-holt: allen voran die leichtfertige,
unbekümmerte, grob fahrlässige, sprich lebensverachtende Unterlassung der
Verpflichtungen des Staates, das Leben zu schützen und zu retten im Notfall,
egal wo und wann, auch am Feiertag und auch im Ausland, wenn akute Gefahr
droht. Die Tsunami-Tragödie hat gezeigt, dass Massenvernichtung
menschlichen Lebens von Menschenhand durch verantwortungslose, fahrlässige
Politik, Unterlassungen und Versagen im Amt möglich war. Sie ist übrigens als
reale Gefahr nach wie vor möglich, solange nicht weltweit daraus Konsequenzen
gezogen werden. Man brauchte dazu keinerlei Waffe anzuwenden. Die einzige Waffe
am 26.12.04 war die menschliche Torheit und kriminelle Fahrlässigkeit, und die
Täter waren allesamt Schreibtischtäter – ihre Taten
zeichneten sich dadurch aus, dass sie nichts
taten. Damit töteten tatenlose Täter
hunderttausende Menschen. Fest steht: Weil Deutschland im akuten Notfall
keine Hilfe leistete, muss es dafür nicht nur juristisch belangt werden,
sondern auch mit politischen Konsequenzen rechnen.
Die
Tsunami-Katastrophe bewies eindrucksvoll, dass Deutschland zurzeit als
erwiesener Unsicherheitsfaktor im Sicherheitsrat nicht positiv auf die globale
Sicherheitslage einwirken kann. Im Gegenteil, es wird sie durch seine
Reaktionsunfähigkeit eher schwächen, und zwar mit oder ohne Vetorecht.
“Ein Staat, der die Sicherheit
seiner Bürger nicht gewährleisten kann, hat den Anspruch auf Respekt und so die Bedingungen seiner
Legitimation verloren.” „A state,
that cannot safeguard the public safety
of life for its citizens, loses its demand for respect and
consequently doesn’t fulfill a Conditio
sine qua non to affirm its legitimacy.” (Thomas
Hobbes – 1588-1679)
In die allgemeine und besondere Unfähigkeit der
Bundesregierung reiht sich nun nahtlos die Untätigkeit deutscher Politiker
bezüglich des Haltens unter Verschluß des Tsunami-Untersuchungsberichtes durch
die thailändische Regierung ein und somit ihre massive Justizbehinderung.
Selbstverständlich hat weder der Bundeskanzler noch sein rhetorisch geübter
Außenminister zum Reiseboykott nach
Thailand aufgerufen, solange diese verlogene Politik andauert. Spätestens
jetzt erkennt man Gründe, weshalb weder der Bundeskanzler noch weitere
Mitglieder seiner Regierung sich um die Tsunami-Opfer kümmern. Der Tsunami hat
die fassadenartige, scheinheilige, sich auf bloße Rhetorik beschränkende, deutsche Sicherheitspolitik der Tatenlosigkeit, deutlich vor Augen geführt.
Konsequenterweise fühlt sich nun keiner in Deutschland verantwortlich für das
Versagen, den Tod Hunderter und das Leid tausender Hinterbliebenen. Und nach
der mitverschuldeten Katastrophe will (erwartungsgemäß) niemand die
Verantwortung für die Katastrophenfolgen übernehmen und tragen.
Deshalb sollte Deutschland durch das Veto der amerikanischen
Regierung der Eintritt in den UN-Sicherheitsrat verwehrt bleiben. Deshalb gilt
es nun alle Kräfte zu mobilisieren, um den Beitritt Deutschlands in den Kreis
der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates zu verhindern und zwar so
lange, bis alle Konsequenzen aus der desaströsen verantwortungslos fahrlässigen Politik der Massenvernichtung des
menschlichen Lebens, nicht in vollem Umfang gezogen werden. Das zahlenmäßig
tragische Ergebnis dieser Politik: Der
Massentod von Menschenhand aus dem Meer von mehr als 300 000 Menschen, darunter von über 552 Deutschen. Die
deutschen Tsunami-Opfer fordern deshalb von der globale Verantwortung tragenden
Politik zu verhindern, dass der Versager in puncto Sicherheit,
Krisenmanagement, Krisenprävention und Katastrophennachsorge, den
UN-Sicherheitsrat durch seine strukturelle Schwächen noch zusätzlich belastet.
Das gegenwärtige Deutschland darf die fragile globale Sicherheit nicht noch
zusätzlich durch eigene Untätigkeit und Unfähigkeit gefährden! Die bereits vor
geraumer Zeit vom ehemaligen US-Außenminister Henry Kissinger gestellte Frage
(von essentieller Bedeutung) nach der Telefonnummer Europas blieb bis dato in
der Substanz unbeantwortet, nämlich: „Wer
hebt ab, wenn im Not- und Krisenfall das Telefon klingelt ?!“
Der 26/12/04-Anschlag auf das menschliche Grundrecht auf
Leben konnte als ein Test Deutschlands für den Verteidigungsfall angesehen
werden. In dem Fall „geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte
auf den Bundeskanzler über.“ (Artikel 115b GG). Mit diesen beiden
Schaumschlägern im politischen Showgeschäft, den beiden Versagern im
Weihnachtsurlaub als sog. Krisenmanager
(Gott bewahre uns vor solchen Helfern im
Notfall!) – die noch in ihrer bodenloser Vermessenheit vom „globalen
Tourismus“ palaverten, der die Regierung „zum Handeln in Echtzeit im globalen
Maßstab zwinge“ (sic!) (DER SPIEGEL) – wäre Deutschland im Ernstfall, allein
auf sich gestellt, bereits in der Fläche Schutt und Asche: Aus der
Vogelperspektive würden seine Landschaften dann so aussehen, wie die am
„Schwarzen Sonntag“ vom Tsunami-Aufprall betroffenen Küsten am Indischen Ozean,
nämlich, als ob hierzulande tausende
Bomben eingeschlagen wären.
Angesichts dieser wahrlich katastrophalen Sicherheitslage
haben die Tsunami-Opfer eine
multinationale Initiative gestartet und werden alles tun, was in ihrer Macht
steht, dass sich die Post-Tsunami-Welt
nachhaltig ändern wird. Denn sicherlich wollen auch Sie, dass aus der
Tsunami-Tragödie vielseitige Lehren und tief greifende Konsequenzen gezogen
werden: sowohl bezüglich der effizienten Katastrophenprävention, der
blitzschnell reagierenden und substanzielle Hilfe im Notfall leistenden Staates
sowie seiner wirkungsvollen Opfernachsorge einerseits, als auch in Hinblick auf
die ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen in der weltweit agierenden
Tourismusbranche andererseits. Das wollen Sie zweifelsohne auch in Ihrem
wohlgemeinten Eigeninteresse – für sich selbst, Ihre Familienmitglieder,
Freunde, Bekannten und Landsleute, damit
alle aus dem nächsten Urlaub nicht
nur erholt, sondern vor allem lebend(!)
nach Hause zurückkommen. Der vermeidbare und
fahrlässig herbeigeführte gewaltsame Tsunamitod darf nicht sinnlos
gewesen sein!
Die durch grob fahrlässige Unterlassungen und Fehler
glänzenden Verantwortungslosen, die politischen Nieten in Nadelstreifen alias
Krisenmanager eigener Untauglichkeit, die ihre Amtspflicht missachteten und
verletzenden Amtsträger, die gesellschaftlich inkompetenten Fachanalphabeten
und sonstige Scheingelehrten sowie alle anderen, die die unverzeihliche
fahrlässige Tötung von rund 300.000 Menschen, darunter über 550 Deutsche und
auch meinen Vater auf dem Gewissen haben – müssen zuerst alle an den
öffentlichen Pranger gestellt und dann juristisch belangt werden. Zunächst aber
soll die breite Öffentlichkeit aufgeklärt werden.
mgr filoz. Jerzy Zbigniew Chojnowski (UAM)
Chairman-GTVRG e.V.
www.gtvrg.de
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